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Notwendige Nachrüstung von dezentralen Erzeugungsanlagen - Entwicklung einer Nachrüststrategie für dezentrale Erzeugungsanlagen zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz

Ecofys und Partner entwickelten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Nachrüststrategie für Stromerzeugungsanlagen zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz. Konkret wurde untersucht, welche Anlagentypen (Wind-, Biomasse-, KWK- und Wasserkraftanlagen) nach welchen Verordnungen an das Stromnetz angeschlossen sind, und wie groß das Gefährdungspotential ist. Darauf aufbauend wurde abgeschätzt, wie hoch der Aufwand zur Anpassung der Anlagen an aktuelle Erfordernisse ist, um die Stabilität des Stromnetzes auch bei Störfällen zu gewährleisten. Als Ergebnis erarbeitete das Konsortium konkrete Handlungsempfehlungen für das Ministerium. Dabei wurden auch juristische Vorschläge für eine neue Verordnung entwickelt.

Entwurf eines Landeswindenergiegebietegesetzes - LWindGG

Der Ausbau der Windenergienutzung ist im dringenden Interesse des Klima- und Umweltschutzes und der Energiesicherheit zu erhöhen und zu beschleunigen. Der Bund verfolgt das Ziel, dass 2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bis Ende des Jahres 2032 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Umgesetzt wird dies durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer in Artikel 1, dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land auszuweisen (Flächenziele), und enthält nähere Bestimmungen zur Umsetzung durch die Bundesländer, die bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen ist. Rheinland-Pfalz ist nach WindBG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Ausbau der Windenergienutzung unter angemessener Berücksichtigung der berührten Interessen kräftig vorangetrieben. Die in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 - insoweit also zwei Jahre früher als vom WindBG vorgegeben - zu erreichenden Flächenziele werden festgeschrieben. In einem ersten Schritt legt der Gesetzentwurf für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN, in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teilraum) als Träger der Regionalplanung pauschal regionale Teilflächenziele in Höhe von mindestens 1,4 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche fest, die sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen. Es werden flächenbezogene Kompensationsvereinbarungen zwischen den Planungsgemeinschaften und dem VRRN ermöglicht sowie wesentliche Ziele des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV aufrechterhalten. Das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 mindestens zu erreichende Flächenziel soll später für jede Region differenziert nach ihrer Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Flächenpotenzialanalyse durch raumordnerische Maßgaben mit regionalen Teilflächenzielen festgelegt werden. Entsprechend der Systematik dieses Gesetzes werden die Träger der Regionalplanung diese regionalen Teilflächenziele spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durch die Beschlussfassung über die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen.

Entwurf eines Landeswindenergiegebietegesetzes – LwindGG

Im dringenden Interesse des Klima- und Umweltschutzes und der Energiesicherheit muss der Ausbau der Windenergie erhöht und beschleunigt werden. Der Bund verfolgt das Ziel, dass 2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bis Ende des Jahres 2032 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden und hat dafür das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) geschaffen, das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer in Artikel 1, dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land auszuweisen (Flächenziele), und enthält nähere Bestimmungen zur Umsetzung durch die Bundesländer, die bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen ist. Rheinland-Pfalz ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Ausbau der Windenergienutzung unter angemessener Berücksichtigung der berührten Interessen in Rheinland-Pfalz entschlossen vorangetrieben. Die in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 – insoweit also zwei Jahre früher als vom WindBG vorgegeben – zu erreichenden Flächenziele werden festgeschrieben. In einem ersten Schritt legt der Gesetzentwurf für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN, in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teilraum) als Träger der Regionalplanung pauschal regionale Teilflächenziele in Höhe von mindestens 1,4 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche fest, die sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen. Es werden flächenbezogene Kompensationsvereinbarungen zwischen den Planungsgemeinschaften und dem VRRN ermöglicht sowie wesentliche Ziele des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV aufrechterhalten. Das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 mindestens zu erreichende Flächenziel soll später für jede Region differenziert nach ihrer Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Flächenpotenzialanalyse durch raumordnerische Maßgaben mit regionalen Teilflächenzielen festgelegt werden. Entsprechend der Systematik dieses Gesetzes werden die Träger der Regionalplanung diese regionalen Teilflächenziele spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durch die Beschlussfassung über die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen.

Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierunghier: Entwurf einer Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Elektrizitäts- und Gassicherung

Ergänzung um Zuständigkeiten in den Bereichen Kraftstoffe und Heizöl, neuer Name: Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energiesicherung; Anlage: Entwurf der Landesverordnung

Energiesicherheit in Rheinland-Pfalz nach der Abschaltung von drei sicheren, treibhausgasarmen und voll funktionstüchtigen Kernkraftwerken in Deutschland

Abschaltung von drei Kernkraftwerken, Netzstabilität, Stromangebot, Strommenge; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Versorgungssicherheit mit Energie

Versorgungssicherheit bei Strom und Gas, Energieverbrauch, Einsparziele, Maßnahmen, Bewertung der Energieversorger als Teil der Versorgungskette, Stützungsmaßnahmen für Energieversorger; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Energiepreise und Energieversorgungssicherheit - Härtefallhilfen KMU

Regelungen und Abwicklungsmechanismus in Rheinland-Pfalz, Fördersumme, Abschlagszahlungen des Bundes an das Land, Antragsvoraussetzungen, zuständige Behörde; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr

Beitrag dezentraler Erzeugungsanlagen zur Versorgungssicherheit - Untersuchungen zur Notwendigkeit einer weitergehenden Systemsteuerung zur Einhaltung der Systembilanz

Diese Studie zur Systembilanz des deutschen Energiesystems erstellten Ecofys und Consentec im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Es wurde untersucht, ob in Anbetracht des starken Zubaus dezentraler und teilweise nicht steuerbarer Erzeugungsanlagen kurz- bis mittelfristig Schwierigkeiten bezüglich der Einhaltung der Systembilanz zu erwarten sind. Die abgeleiteten Erkenntnisse erlauben eine Optimierung und wirtschaftliche Bewertung von Maßnahmen. Zudem enthält die Studie explizite Schlussfolgerungen für regulatorischen Handlungsbedarf.

Untersuchung der Energiestrategie Brandenburgs

Wird die Braunkohle im Land Brandenburg für eine sichere Energieversorgung im Jahr 2030 noch benötigt? Mit dieser zentralen Fragestellung fertigte das RLI gemeinsam mit der HTW Berlin eine Untersuchung über die Energiestrategie des Bundeslandes im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag an. Die Studie soll die Debatte um die anstehende Evaluation der Energiestrategie 2030 der Brandenburger Landesregierung inhaltlich unterstützen. Um die Auswirkungen der Strategie sowie Veränderungen der politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Braunkohlenutzung konkret bewerten zu können, wurde daher mit einem umfassenden Energiesystemmodell die mögliche Energieversorgung Brandenburgs 2030 berechnet. Das verwendete Modell berücksichtigt neben Wärmebedarf und -erzeugung alle Arten der Stromerzeugung und den prognostizierten Stromverbrauch. Diese Randbedingungen stellen sicher, dass in allen Szenarien der Strom- und Wärmebedarf zu jeder Zeit gedeckt werden kann. Darüber hinaus wurden die Lastflüsse für den notwendigen Stromtransport zwischen den Regionen in Brandenburg sowie den Nachbarregionen stundengenau analysiert, um einen möglichen, systemrelevanten Bedarf an Leitungsausbau auf der Übertragungsebene und Speicherung erkennbar zu machen. Dieser floss in die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Szenarien mit ein. Das RLI unterstützt Transparenz und Nachvollziehbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen. Die Simulationen dieser Studie basieren auf dem Open-Source Framework oemof zur Energiesystemmodellierung. Dieses ermöglicht es, verschiedenste Energiesysteme mit den gleichen Bausteinen abzubilden. Die Links zum Code und den Eingangsdaten der vorliegenden Studie finden Sie unter dem Reiter 'Open Source'.

Gasversorgung in Rheinland-Pfalz sichern unter dem Eindruck des Krieges

Auswirkungen des "Notfallplan Gas" bei gefährdeter oder gestörter Energieversorgung, Priorisierung der Gasversorgung, Beeinträchtigung von Produktionen, Preisanpassungen, Füllstand der Gasspeicher, Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, Tempolimit, Fahrverbot; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

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