Ecofys und Partner entwickelten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Nachrüststrategie für Stromerzeugungsanlagen zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz. Konkret wurde untersucht, welche Anlagentypen (Wind-, Biomasse-, KWK- und Wasserkraftanlagen) nach welchen Verordnungen an das Stromnetz angeschlossen sind, und wie groß das Gefährdungspotential ist. Darauf aufbauend wurde abgeschätzt, wie hoch der Aufwand zur Anpassung der Anlagen an aktuelle Erfordernisse ist, um die Stabilität des Stromnetzes auch bei Störfällen zu gewährleisten. Als Ergebnis erarbeitete das Konsortium konkrete Handlungsempfehlungen für das Ministerium. Dabei wurden auch juristische Vorschläge für eine neue Verordnung entwickelt.
Für einen stabilen Netzbetrieb muss das Angebot an elektrischer Leistung stets dem Verbrauch entsprechen. Dazu halten die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung zur Primär- und Sekundärregelung sowie Minutenreserve vor. Mit der Zunahme der Leistungseinheiten mit volatiler Netzeinspeisung aus erneuerbaren Energien, wie Windkraft und Photovoltaik, erhöht sich permanent der Bedarf an Regelleistung. Gleichzeitig wird die eingespeiste Leistung aus konventionellen Großkraftwerken und damit die zur Verfügung stehende Regelleistung abnehmen. Aktuelle Studien zeigen zudem, dass in der Primärregelung künftig signifikant kürzere Reaktionszeiten und höhere Leistungsänderungsgeschwindigkeiten erforderlich sind. Die so entstehende Bedarfslücke kann künftig durch regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten abgedeckt werden. Sie sind gekennzeichnet durch eigene dezentrale Versorger-, Verbraucher- und Speicherkapazitäten , insbesondere Industriebetriebe mit eigenen Heizkraftwerken auf Basis von Gas, Biomasse oder Kohle mit Priorität der Wärmeversorgung, Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen sowie elektrische Batteriesysteme und thermische Speicher. Sie stellen nach außen einen Verbund mit positiver und negativer Regelreserve dar. Der Netzbetreiber kann die einzelnen Verbünde gestuft einsetzen und abrufen. Hierdurch entstehen zusätzliche Redundanzen, welche die Gesamtsystemstabilität erhöhen. Ziel des Vorhabens ist es zunächst, Lösungsansätze zu entwickeln, so dass regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten auch hochdynamische Netzregelaufgaben erfüllen können. Das komplexe Zusammenwirken von Energiebereitstellungs-, Nutzungs- und Speichereinheiten unterschiedlicher Energieformen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Die Übernahme von Netzregelaufgaben muss ohne Abstriche bei Prozess- und Versorgungsstabilität, Betriebszuverlässigkeit und Anlagenlebensdauer erfolgen. Nur durch die Integration geeigneter Speicher, einer intelligenten Nutzung systeminhärenter Speicherkapazitäten sowie einer übergeordneten Steuerung und Überwachung des komplexen dezentralen Systems können die Anforderungen erfüllt werden. Als Entwicklungsplattform und Demonstrator soll das Technikum des Zentrum für Energietechnik (ZET) der TUD dienen. Es repräsentiert einen derartigen Verbund dezentraler Erzeuger- und Verbrauchereinheiten von Elektroenergie und Wärme mit Kopplung zum Strom- und Wärmenetz des lokalen Energieversorgers im Universitätscampus.
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>2023 arbeiteten rund 276.000 Menschen im Bereich erneuerbare Energien.</li> <li>Zwischen 2010 und 2023 ist damit die Zahl um ca. 2,3 % gestiegen.</li> <li>Im Bereich von intelligenten Energiesystemen und -netzen stieg die Beschäftigung anteilig am stärksten.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Die Nutzung erneuerbarer Energien – wie Wind, Sonne, Geothermie, Wasser und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a> – ist ein unverzichtbarer Beitrag für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und zur Ressourcenschonung. Der Ausbau erneuerbarer Energien nutzt sowohl dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>, als auch dem Arbeitsmarkt. Er ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung und mindert die Abhängigkeit von Energieimporten.</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> zeigt die Entwicklung der Beschäftigung im Bereich erneuerbarer Energien in Deutschland. Insgesamt zeigt sich, dass viele Menschen in Deutschland im Bereich der erneuerbaren Energien arbeiten und zur Energiewende beitragen. Neben den klassischen Bereichen der erneuerbaren Energien (Solar, Windenergie, Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie) wird hier die Beschäftigung in den Bereichen Speichertechnologien, Intelligente Energiesysteme und Netze sowie Elektrifizierung in der Industrie erfasst. Besonders im Bereich der intelligenten Energiesystem und Netze ist es seit 2010 zu einer rasanten Steigerung der Beschäftigungen gekommen. Dies verdeutlicht die Relevanz von Digitalisierung für die Energiewende.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Zwischen den Jahren 2010 und 2023 ist die Zahl der Arbeitsplätze im Bereich erneuerbarer Energien um 2,3 % gestiegen. Im Jahr 2023 waren es rund 276.000 Personen.</p> <p>Jedoch war die Entwicklung der Beschäftigungszahlen nicht stetig, sondern zeigte einen schwankenden Verlauf. Verantwortlich für einen Rückgang in den 2010er Jahren war zunächst der Einbruch der inländischen Produktion in der Solarwirtschaft und der Photovoltaik. Sie wanderte zum größten Teil in andere Länder ab – vor allem nach China. Bei der Windenergie waren wesentliche Treiber für den Rückgang an Beschäftigten deutliche Einbußen im Außenhandel sowie ein dramatischer Rückgang der neu installierten Windkraftanlagen im Inland. Jedoch zeichnet sich seit Ende der 2010er Jahre wieder eine Steigerung der Beschäftigung im Bereich der erneuerbaren Energien ab.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der vorliegende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> wurde im Rahmen des GreenTech Atlas 2025 auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes berechnet. Für die Berechnung wurden relevante Aktivitäten anhand von WZ-Codes im Rahmen der Wirtschaftszweigklassifikation identifiziert und darauf aufbauend in den Beschäftigungsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet. Dabei werden nur direkte Erwerbstätige erfasst (angebotsseitige Berechnung). <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/117921">Andere</a> Studien verfolgen nachfrageseitige Ansätze, wie beispielsweise <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/oekonomische-indikatoren-der-energiebereitstellung.html">Studien</a> im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (O’Sullivan et al. 2019, <a href="https://gws-os.com/fileadmin/downloads/GWS-Kurzmitteilung_2025_1.pdf">Ulrich und Edler 2025</a>). Diese Studien erfassen sowohl direkte als auch indirekte Beschäftigungseffekte. Grundsätzliche Trends und Kernaussagen in den unterschiedlichen Studien stimmen trotz verschiedenen Methoden und Teilergebnissen überein</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/17774">„Beschäftigung und Umweltschutz"</a>.</strong></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Für die Medizinische Hochschule Hannover hat das GeothermieZentrum Bochum gemeinsam mit der GeoDienste GmbH (Garbsen) im Zeitraum von August 2007 bis März 2008 eine Vorstudie zur Einbindung der Geothermie in das Energiekonzept des Klinikums erstellt. Im Anschluss an diese Vorstudie wurde eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellt, welche die petrothermale und hydrothermale Versorgung betrachtete. Vorstudie: Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) wird derzeit von den Stadtwerken Hannover mit den Medien Gas, Strom und Fernwärme zur Erzeugung ihrer dreigliedrigen Energieversorgung, bestehend aus Dampf, Raumwärme und Klimakälte, versorgt. Aufgrund der hydrogeologischen Situation am Standort der MHH in Hannover wird eine Einbindung der Geothermie sowohl in den Heizkreislauf (direkte Integration über Wärmetauscher) als auch in den Kälteklimakreislauf (modular betriebene Absorptionskältemaschinen) vorgeschlagen. Ziel der Einbindung ist es konventionelle, preislich fluktuierende und primärenergetisch nachteilige Energieträger, wie in erster Linie elektrischen Strom und nachrangig Fernwärme oder Gas, durch den Einsatz der Geothermie vollständig, oder im Rahmen der Leistungsfähigkeit des geothermischen Reservoirs teilweise, zu ersetzen. Wirtschaftlichkeit, CO2-Bilanz und Versorgungssicherheit stehend dabei im Vordergrund. Die Grundlastfähigkeit der Geothermie wird in der vorgeschlagenen Anlagenkonfiguration vollständig ausgenutzt. Im Bereich der Spitzenlastdeckung spielt die Geothermie daher keine Rolle. Die geothermisch unterstützte Dampferzeugung findet im betrachteten Szenario keinen Eingang. Dies liegt in der internen Wärmerückgewinnung im Dampferzeuger durch den Economizer zur Vorwärmung des Speise- und Verbrauchswassers begründet. Da die Geothermie bei der Dampfherstellung nur einen geringen energetischen Beitrag leisten kann und Investitionen für ihre Anbindung an das Dampferzeugersystem entstehen, wird von der Betrachtung dieser Systeme abgesehen. Übersteigt die Bereitstellung von geothermischer Energie im Heiz- oder Kühlfall die Energienachfrage, lassen sich Pufferspeicher integrieren um diese überschüssig Energie effizient zu speichern. Bei Lastspitzen kann die Energie zurückgewonnen werden. Somit erhöht sich der geothermische Anteil an der Gesamtenergiebereitstellung. Wirtschaftlichkeitsanalyse: Hier wurden 9 verschiedene Szenarien untersucht, welche sich aufgrund ihrer Art (petrothermal / hydrothermal), der Bohrtiefe (4500 / 3000 m), ihrer Schüttung (15-50 l/s), Temperatur (115 / 160 Grad C) oder Bereitstellung (Wärme / Strom+Wärme) unterscheiden. Die höheren Investitionskosten für die petrothermalen Systeme werden durch die höhere Energieausbeute (Schüttung und Temperatur) abgefangen und diese somit wirtschaftlicher als die hydrothermalen Systeme, welche sich in der Amortisationsrechnung nur aufgrund der steigenden Energiepreise nach einigen Jahren rechnen.
Der Ausbau der Windenergienutzung ist im dringenden Interesse des Klima- und Umweltschutzes und der Energiesicherheit zu erhöhen und zu beschleunigen. Der Bund verfolgt das Ziel, dass 2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bis Ende des Jahres 2032 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Umgesetzt wird dies durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer in Artikel 1, dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land auszuweisen (Flächenziele), und enthält nähere Bestimmungen zur Umsetzung durch die Bundesländer, die bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen ist. Rheinland-Pfalz ist nach WindBG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Ausbau der Windenergienutzung unter angemessener Berücksichtigung der berührten Interessen kräftig vorangetrieben. Die in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 - insoweit also zwei Jahre früher als vom WindBG vorgegeben - zu erreichenden Flächenziele werden festgeschrieben. In einem ersten Schritt legt der Gesetzentwurf für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN, in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teilraum) als Träger der Regionalplanung pauschal regionale Teilflächenziele in Höhe von mindestens 1,4 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche fest, die sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen. Es werden flächenbezogene Kompensationsvereinbarungen zwischen den Planungsgemeinschaften und dem VRRN ermöglicht sowie wesentliche Ziele des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV aufrechterhalten. Das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 mindestens zu erreichende Flächenziel soll später für jede Region differenziert nach ihrer Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Flächenpotenzialanalyse durch raumordnerische Maßgaben mit regionalen Teilflächenzielen festgelegt werden. Entsprechend der Systematik dieses Gesetzes werden die Träger der Regionalplanung diese regionalen Teilflächenziele spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durch die Beschlussfassung über die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen.
Wird die Braunkohle im Land Brandenburg für eine sichere Energieversorgung im Jahr 2030 noch benötigt? Mit dieser zentralen Fragestellung fertigte das RLI gemeinsam mit der HTW Berlin eine Untersuchung über die Energiestrategie des Bundeslandes im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag an. Die Studie soll die Debatte um die anstehende Evaluation der Energiestrategie 2030 der Brandenburger Landesregierung inhaltlich unterstützen. Um die Auswirkungen der Strategie sowie Veränderungen der politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Braunkohlenutzung konkret bewerten zu können, wurde daher mit einem umfassenden Energiesystemmodell die mögliche Energieversorgung Brandenburgs 2030 berechnet. Das verwendete Modell berücksichtigt neben Wärmebedarf und -erzeugung alle Arten der Stromerzeugung und den prognostizierten Stromverbrauch. Diese Randbedingungen stellen sicher, dass in allen Szenarien der Strom- und Wärmebedarf zu jeder Zeit gedeckt werden kann. Darüber hinaus wurden die Lastflüsse für den notwendigen Stromtransport zwischen den Regionen in Brandenburg sowie den Nachbarregionen stundengenau analysiert, um einen möglichen, systemrelevanten Bedarf an Leitungsausbau auf der Übertragungsebene und Speicherung erkennbar zu machen. Dieser floss in die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Szenarien mit ein. Das RLI unterstützt Transparenz und Nachvollziehbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen. Die Simulationen dieser Studie basieren auf dem Open-Source Framework oemof zur Energiesystemmodellierung. Dieses ermöglicht es, verschiedenste Energiesysteme mit den gleichen Bausteinen abzubilden. Die Links zum Code und den Eingangsdaten der vorliegenden Studie finden Sie unter dem Reiter 'Open Source'.
<p> <p>Um auf die aktuelle Energiekrise zu reagieren, hat das Umweltbundesamt einen Policy Brief mit konkreten Politikempfehlungen zum Einsparen fossiler Energien und für mehr Energieeffizienz veröffentlicht. Das Kurzpapier enthält 13 konkrete Vorschläge, die sektorübergreifend sowie im Verkehrs- und Gebäudesektor wirken und die Energiesicherheit in Deutschland stärken.</p> </p><p>Um auf die aktuelle Energiekrise zu reagieren, hat das Umweltbundesamt einen Policy Brief mit konkreten Politikempfehlungen zum Einsparen fossiler Energien und für mehr Energieeffizienz veröffentlicht. Das Kurzpapier enthält 13 konkrete Vorschläge, die sektorübergreifend sowie im Verkehrs- und Gebäudesektor wirken und die Energiesicherheit in Deutschland stärken.</p><p> <p>Die aktuelle Energiekrise 2026 trifft Deutschland anders als im Jahr 2022, aber nicht minder deutlich. Während die Energiekrise 2022 infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine vor allem durch unterbrochene Gaslieferungen und stark steigende Gaspreise geprägt war, trifft die aktuelle Energiekrise besonders Haushalte, Unternehmen und Institutionen, die fossile Brenn- und Kraftstoffe wie Benzin, Diesel und Heizöl nutzen. Besonders stark von fossiler Energie abhängig sind der Verkehrssektor mit einem Anteil von 92 Prozent und die privaten Haushalte mit einem Anteil von 70 Prozent im Jahr 2025.</p> <p>Entsprechend sind beide Sektoren in besonderem Maße von hohen Preisen durch internationale Krisen betroffen (vgl. Abbildung 1). Denn Deutschland ist bei fossilen Primärenergieträgern im hohen Maße abhängig von Importen: Bei Öl liegt die Importabhängigkeit bei 98 Prozent, bei Gas bei 95 Prozent. Der Verbrauch hat sich im letzten Jahrzehnt kaum verändert. Im Jahr 2025 betrug der Anteil der Mineralöle am Endenergiemix etwa 36 Prozent, der des fossilen Gases etwa 24 Prozent. </p> Energiesparen, Energieeffizienz und Energiewende als Strategien aus der „Fossilkrise“, die Betroffene auch finanziell entlastet <p>Um den hohen Verbrauch fossiler Energien zu beenden ist sowohl seitens der Bundesregierung als auch der Unternehmen und Bevölkerung entschlossenes Handeln beim Energiesparen und bei der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien notwendig. Als unmittelbare Reaktion auf die Energiekrise hilft es insbesondere, Energie effizient einzusetzen, und, wo möglich, Energie zu sparen. Der neue Policy Brief des Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/energiekrise-2026-energieeffizienz-energiesparen">Mit Energieeffizienz und Energiesparen aus der fossilen Abhängigkeit</a>“ wirft den Fokus auf die Nachfrageseite im Energiesystem und listet 13 Politikempfehlungen auf, die sowohl kurzfristig die Folgen der Energiekrise mindern, als auch mittelfristig die Transformation zu mehr Energieunabhängigkeit unterstützen. Damit wird die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/resilienz">Resilienz</a> gegenüber künftigen Energiekrisen erhöht. Die Vorschläge können auch zu einer deutlichen finanziellen Entlastung von Privathaushalten, Unternehmen und Institutionen führen.</p> Lehren aus der Energiekrise 2022/2023 <p>Energieeffizienz, Energiesparen und der Wechsel weg von fossilen Brennstoffen hin zu heimischen erneuerbaren Energieträgern reduzieren die Energieabhängigkeit vom Ausland und erhöhen die Energiesicherheit in Deutschland. Dass der Energieverbrauch kurzfristig gemindert werden kann, zeigt der Umgang mit der Energiekrise 2022. Durch eine gelungene politische Rahmensetzung und individuelle Einsparbemühungen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ex-post-evaluation-der-energieverbrauchsminderung">konnte der Endenergieverbrauch 2022 und 2023 erstmals zwei Jahre in Folge spürbar gesenkt werden</a>.</p> Beispiel Tempolimit <p>Eine der Empfehlungen des Politikpapiers für den Verkehrsbereich zielt darauf ab, den Kraftstoffverbrauch durch Geschwindigkeitsreduktion auf allen Straßen zu senken. Mit steigender Geschwindigkeit erhöhen sich Fahrwiderstand und Verbrauch erheblich. Eine Studie im Auftrag des UBA zeigt, dass ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts pro Jahr rund 2.751 Millionen Liter Kraftstoff einsparen würde. Darüber hinaus könnte die flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts den regionalen Verbrauch um bis zu fünf Prozent senken. Neben der Einsparung verbessert Tempo 30 die Verkehrssicherheit, den Lärmschutz sowie die Luftreinhaltung und fördert Fuß- und Radverkehr sowie die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.</p> Beispiel Heizungsmarkt <p>Auch für den Gebäudebereich enthält das Politikpapier konkrete Empfehlungen, etwa zur besseren Orientierung und Finanzierung im Heizungsmarkt. Obwohl die geplanten neuen gesetzlichen Grundlagen einen stärkeren Fokus auf biogene Brennstoffe legen, bleiben Wärmepumpen die Schlüsseltechnik. Aktuell bestehen teilweise unklare Rahmenbedingungen, zum Beispiel über die zukünftige Höhe des CO₂-Preises. Daher empfiehlt das UBA, zumindest wo möglich für mehr Klarheit und Orientierung zu sorgen und beispielsweise transparente Ausbauziele zu definieren, die aufzeigen, mit welchen Anteilen verschiedene Heiztechnologien zu einem sinnvollen Gesamtbild und damit zum Gelingen der Energiewende im Gebäudebestand beitragen sollen. Das bietet den Marktakteuren Orientierung und ermöglicht es der Politik, gezielt zu steuern und bei Bedarf nachzusteuern.</p> <p>Außerdem sollte die einkommensabhängige Förderung differenzierter werden, um die Anschaffungskosten für finanzschwache Haushalte finanzierbarer zu machen. Das UBA empfiehlt zudem, einen Förderschwerpunkt für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern zu initiieren, um den Markthochlauf in diesem Segment mit Praxis-Beispielen zu verstärken.</p> <p>Weitere Einzelheiten zu allen 13 Politikempfehlungen sowie vertiefende Informationen zur Umsetzung finden sich im vollständigen Policy Brief „Mit Energieeffizienz und Energiesparen aus der fossilen Abhängigkeit".</p> </p><p>Informationen für...</p>
Diese Studie zur Systembilanz des deutschen Energiesystems erstellten Ecofys und Consentec im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Es wurde untersucht, ob in Anbetracht des starken Zubaus dezentraler und teilweise nicht steuerbarer Erzeugungsanlagen kurz- bis mittelfristig Schwierigkeiten bezüglich der Einhaltung der Systembilanz zu erwarten sind. Die abgeleiteten Erkenntnisse erlauben eine Optimierung und wirtschaftliche Bewertung von Maßnahmen. Zudem enthält die Studie explizite Schlussfolgerungen für regulatorischen Handlungsbedarf.
Der Ausbau der Windenergienutzung ist im dringenden Interesse des Klima- und Umweltschutzes und der Energiesicherheit zu erhöhen und zu beschleunigen. Der Bund verfolgt das Ziel, dass 2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bis Ende des Jahres 2032 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Umgesetzt wird dies durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer in Artikel 1, dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land auszuweisen (Flächenziele), und enthält nähere Bestimmungen zur Umsetzung durch die Bundesländer, die bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen ist. Rheinland-Pfalz ist nach WindBG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Ausbau der Windenergienutzung unter angemessener Berücksichtigung der berührten Interessen kräftig vorangetrieben. Die in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 - insoweit also zwei Jahre früher als vom WindBG vorgegeben - zu erreichenden Flächenziele werden festgeschrieben. In einem ersten Schritt legt der Gesetzentwurf für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN, in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teilraum) als Träger der Regionalplanung pauschal regionale Teilflächenziele in Höhe von mindestens 1,4 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche fest, die sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen. Es werden flächenbezogene Kompensationsvereinbarungen zwischen den Planungsgemeinschaften und dem VRRN ermöglicht sowie wesentliche Ziele des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV aufrechterhalten. Das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 mindestens zu erreichende Flächenziel soll später für jede Region differenziert nach ihrer Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Flächenpotenzialanalyse durch raumordnerische Maßgaben mit regionalen Teilflächenzielen festgelegt werden. Entsprechend der Systematik dieses Gesetzes werden die Träger der Regionalplanung diese regionalen Teilflächenziele spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durch die Beschlussfassung über die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 587 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 2 |
| Land | 37 |
| Weitere | 5 |
| Wirtschaft | 9 |
| Wissenschaft | 221 |
| Zivilgesellschaft | 21 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 562 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 23 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 48 |
| Offen | 565 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 567 |
| Englisch | 99 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 7 |
| Dokument | 33 |
| Keine | 227 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 363 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 317 |
| Lebewesen und Lebensräume | 457 |
| Luft | 301 |
| Mensch und Umwelt | 614 |
| Wasser | 172 |
| Weitere | 614 |