API src

Found 606 results.

Related terms

Entwurf eines Landeswindenergiegebietegesetzes – LwindGG

Im dringenden Interesse des Klima- und Umweltschutzes und der Energiesicherheit muss der Ausbau der Windenergie erhöht und beschleunigt werden. Der Bund verfolgt das Ziel, dass 2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bis Ende des Jahres 2032 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden und hat dafür das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) geschaffen, das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer in Artikel 1, dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land auszuweisen (Flächenziele), und enthält nähere Bestimmungen zur Umsetzung durch die Bundesländer, die bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen ist. Rheinland-Pfalz ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Ausbau der Windenergienutzung unter angemessener Berücksichtigung der berührten Interessen in Rheinland-Pfalz entschlossen vorangetrieben. Die in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 – insoweit also zwei Jahre früher als vom WindBG vorgegeben – zu erreichenden Flächenziele werden festgeschrieben. In einem ersten Schritt legt der Gesetzentwurf für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN, in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teilraum) als Träger der Regionalplanung pauschal regionale Teilflächenziele in Höhe von mindestens 1,4 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche fest, die sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen. Es werden flächenbezogene Kompensationsvereinbarungen zwischen den Planungsgemeinschaften und dem VRRN ermöglicht sowie wesentliche Ziele des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV aufrechterhalten. Das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 mindestens zu erreichende Flächenziel soll später für jede Region differenziert nach ihrer Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Flächenpotenzialanalyse durch raumordnerische Maßgaben mit regionalen Teilflächenzielen festgelegt werden. Entsprechend der Systematik dieses Gesetzes werden die Träger der Regionalplanung diese regionalen Teilflächenziele spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durch die Beschlussfassung über die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen.

Indikator: Beschäftigte im Bereich Erneuerbare Energien

<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>2023 arbeiteten rund 276.000 Menschen im Bereich erneuerbare Energien.</li> <li>Zwischen 2010 und 2023 ist damit die Zahl um ca. 2,3 % gestiegen.</li> <li>Im Bereich von intelligenten Energiesystemen und -netzen stieg die Beschäftigung anteilig am stärksten.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Die Nutzung erneuerbarer Energien – wie Wind, Sonne, Geothermie, Wasser und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a> – ist ein unverzichtbarer Beitrag für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und zur Ressourcenschonung. Der Ausbau erneuerbarer Energien nutzt sowohl dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>, als auch dem Arbeitsmarkt. Er ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung und mindert die Abhängigkeit von Energieimporten.</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> zeigt die Entwicklung der Beschäftigung im Bereich erneuerbarer Energien in Deutschland. Insgesamt zeigt sich, dass viele Menschen in Deutschland im Bereich der erneuerbaren Energien arbeiten und zur Energiewende beitragen. Neben den klassischen Bereichen der erneuerbaren Energien (Solar, Windenergie, Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie) wird hier die Beschäftigung in den Bereichen Speichertechnologien, Intelligente Energiesysteme und Netze sowie Elektrifizierung in der Industrie erfasst. Besonders im Bereich der intelligenten Energiesystem und Netze ist es seit 2010 zu einer rasanten Steigerung der Beschäftigungen gekommen. Dies verdeutlicht die Relevanz von Digitalisierung für die Energiewende.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Zwischen den Jahren 2010 und 2023 ist die Zahl der Arbeitsplätze im Bereich erneuerbarer Energien um 2,3 % gestiegen. Im Jahr 2023 waren es rund 276.000 Personen.</p> <p>Jedoch war die Entwicklung der Beschäftigungszahlen nicht stetig, sondern zeigte einen schwankenden Verlauf. Verantwortlich für einen Rückgang in den 2010er Jahren war zunächst der Einbruch der inländischen Produktion in der Solarwirtschaft und der Photovoltaik. Sie wanderte zum größten Teil in andere Länder ab – vor allem nach China. Bei der Windenergie waren wesentliche Treiber für den Rückgang an Beschäftigten deutliche Einbußen im Außenhandel sowie ein dramatischer Rückgang der neu installierten Windkraftanlagen im Inland. Jedoch zeichnet sich seit Ende der 2010er Jahre wieder eine Steigerung der Beschäftigung im Bereich der erneuerbaren Energien ab.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der vorliegende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> wurde im Rahmen des GreenTech Atlas 2025 auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes berechnet. Für die Berechnung wurden relevante Aktivitäten anhand von WZ-Codes im Rahmen der Wirtschaftszweigklassifikation identifiziert und darauf aufbauend in den Beschäftigungsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet. Dabei werden nur direkte Erwerbstätige erfasst (angebotsseitige Berechnung). <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/117921">Andere</a> Studien verfolgen nachfrageseitige Ansätze, wie beispielsweise <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/oekonomische-indikatoren-der-energiebereitstellung.html">Studien</a> im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (O’Sullivan et al. 2019, <a href="https://gws-os.com/fileadmin/downloads/GWS-Kurzmitteilung_2025_1.pdf">Ulrich und Edler 2025</a>). Diese Studien erfassen sowohl direkte als auch indirekte Beschäftigungseffekte. Grundsätzliche Trends und Kernaussagen in den unterschiedlichen Studien stimmen trotz verschiedenen Methoden und Teilergebnissen überein</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/17774">„Beschäftigung und Umweltschutz"</a>.</strong></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Entwurf eines Landeswindenergiegebietegesetzes - LWindGG

Der Ausbau der Windenergienutzung ist im dringenden Interesse des Klima- und Umweltschutzes und der Energiesicherheit zu erhöhen und zu beschleunigen. Der Bund verfolgt das Ziel, dass 2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bis Ende des Jahres 2032 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Umgesetzt wird dies durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer in Artikel 1, dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land auszuweisen (Flächenziele), und enthält nähere Bestimmungen zur Umsetzung durch die Bundesländer, die bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen ist. Rheinland-Pfalz ist nach WindBG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Ausbau der Windenergienutzung unter angemessener Berücksichtigung der berührten Interessen kräftig vorangetrieben. Die in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 - insoweit also zwei Jahre früher als vom WindBG vorgegeben - zu erreichenden Flächenziele werden festgeschrieben. In einem ersten Schritt legt der Gesetzentwurf für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN, in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teilraum) als Träger der Regionalplanung pauschal regionale Teilflächenziele in Höhe von mindestens 1,4 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche fest, die sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen. Es werden flächenbezogene Kompensationsvereinbarungen zwischen den Planungsgemeinschaften und dem VRRN ermöglicht sowie wesentliche Ziele des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV aufrechterhalten. Das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 mindestens zu erreichende Flächenziel soll später für jede Region differenziert nach ihrer Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Flächenpotenzialanalyse durch raumordnerische Maßgaben mit regionalen Teilflächenzielen festgelegt werden. Entsprechend der Systematik dieses Gesetzes werden die Träger der Regionalplanung diese regionalen Teilflächenziele spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durch die Beschlussfassung über die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen.

Energiepreise und Energieversorgungssicherheit - Härtefallhilfen KMU

Regelungen und Abwicklungsmechanismus in Rheinland-Pfalz, Fördersumme, Abschlagszahlungen des Bundes an das Land, Antragsvoraussetzungen, zuständige Behörde; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr

Beitrag dezentraler Erzeugungsanlagen zur Versorgungssicherheit - Untersuchungen zur Notwendigkeit einer weitergehenden Systemsteuerung zur Einhaltung der Systembilanz

Diese Studie zur Systembilanz des deutschen Energiesystems erstellten Ecofys und Consentec im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Es wurde untersucht, ob in Anbetracht des starken Zubaus dezentraler und teilweise nicht steuerbarer Erzeugungsanlagen kurz- bis mittelfristig Schwierigkeiten bezüglich der Einhaltung der Systembilanz zu erwarten sind. Die abgeleiteten Erkenntnisse erlauben eine Optimierung und wirtschaftliche Bewertung von Maßnahmen. Zudem enthält die Studie explizite Schlussfolgerungen für regulatorischen Handlungsbedarf.

Notwendige Nachrüstung von dezentralen Erzeugungsanlagen - Entwicklung einer Nachrüststrategie für dezentrale Erzeugungsanlagen zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz

Ecofys und Partner entwickelten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Nachrüststrategie für Stromerzeugungsanlagen zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz. Konkret wurde untersucht, welche Anlagentypen (Wind-, Biomasse-, KWK- und Wasserkraftanlagen) nach welchen Verordnungen an das Stromnetz angeschlossen sind, und wie groß das Gefährdungspotential ist. Darauf aufbauend wurde abgeschätzt, wie hoch der Aufwand zur Anpassung der Anlagen an aktuelle Erfordernisse ist, um die Stabilität des Stromnetzes auch bei Störfällen zu gewährleisten. Als Ergebnis erarbeitete das Konsortium konkrete Handlungsempfehlungen für das Ministerium. Dabei wurden auch juristische Vorschläge für eine neue Verordnung entwickelt.

Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende auf dem Weg zur Klimaneutralität, Teilvorhaben 'Ökonomische Bewertung und Design von EU-Klimapolitik'

Modellbildung für den nahen Nachlauf, Teilvorhaben: Wake-Modellierung von Turbulenzen und Lasten im nahen Nachlauf

Strategische Kommunikation wissenschaftlicher Unsicherheiten in gesellschaftlichen Debatten und deren Einfluss auf politische Entscheidungsfindungen am Beispiel wissenschaftlicher Simulationsmodelle sowie den Themen Covid-19 Pandemie, Energiesicherheit und Biodiversität, Teilvorhaben A

Strategische Kommunikation wissenschaftlicher Unsicherheiten in gesellschaftlichen Debatten und deren Einfluss auf politische Entscheidungsfindungen am Beispiel wissenschaftlicher Simulationsmodelle sowie den Themen Covid-19 Pandemie, Energiesicherheit und Biodiversität

1 2 3 4 5 … 59 60 61