Der Ausbau der Windenergienutzung ist im dringenden Interesse des Klima- und Umweltschutzes und der Energiesicherheit zu erhöhen und zu beschleunigen. Der Bund verfolgt das Ziel, dass 2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bis Ende des Jahres 2032 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Umgesetzt wird dies durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer in Artikel 1, dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land auszuweisen (Flächenziele), und enthält nähere Bestimmungen zur Umsetzung durch die Bundesländer, die bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen ist. Rheinland-Pfalz ist nach WindBG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Ausbau der Windenergienutzung unter angemessener Berücksichtigung der berührten Interessen kräftig vorangetrieben. Die in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 - insoweit also zwei Jahre früher als vom WindBG vorgegeben - zu erreichenden Flächenziele werden festgeschrieben. In einem ersten Schritt legt der Gesetzentwurf für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN, in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teilraum) als Träger der Regionalplanung pauschal regionale Teilflächenziele in Höhe von mindestens 1,4 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche fest, die sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen. Es werden flächenbezogene Kompensationsvereinbarungen zwischen den Planungsgemeinschaften und dem VRRN ermöglicht sowie wesentliche Ziele des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV aufrechterhalten. Das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 mindestens zu erreichende Flächenziel soll später für jede Region differenziert nach ihrer Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Flächenpotenzialanalyse durch raumordnerische Maßgaben mit regionalen Teilflächenzielen festgelegt werden. Entsprechend der Systematik dieses Gesetzes werden die Träger der Regionalplanung diese regionalen Teilflächenziele spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durch die Beschlussfassung über die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen.
Im dringenden Interesse des Klima- und Umweltschutzes und der Energiesicherheit muss der Ausbau der Windenergie erhöht und beschleunigt werden. Der Bund verfolgt das Ziel, dass 2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bis Ende des Jahres 2032 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden und hat dafür das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) geschaffen, das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer in Artikel 1, dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land auszuweisen (Flächenziele), und enthält nähere Bestimmungen zur Umsetzung durch die Bundesländer, die bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen ist. Rheinland-Pfalz ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Ausbau der Windenergienutzung unter angemessener Berücksichtigung der berührten Interessen in Rheinland-Pfalz entschlossen vorangetrieben. Die in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 – insoweit also zwei Jahre früher als vom WindBG vorgegeben – zu erreichenden Flächenziele werden festgeschrieben. In einem ersten Schritt legt der Gesetzentwurf für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN, in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teilraum) als Träger der Regionalplanung pauschal regionale Teilflächenziele in Höhe von mindestens 1,4 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche fest, die sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen. Es werden flächenbezogene Kompensationsvereinbarungen zwischen den Planungsgemeinschaften und dem VRRN ermöglicht sowie wesentliche Ziele des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV aufrechterhalten. Das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 mindestens zu erreichende Flächenziel soll später für jede Region differenziert nach ihrer Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Flächenpotenzialanalyse durch raumordnerische Maßgaben mit regionalen Teilflächenzielen festgelegt werden. Entsprechend der Systematik dieses Gesetzes werden die Träger der Regionalplanung diese regionalen Teilflächenziele spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durch die Beschlussfassung über die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen.
Ergänzung um Zuständigkeiten in den Bereichen Kraftstoffe und Heizöl, neuer Name: Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energiesicherung; Anlage: Entwurf der Landesverordnung
Abschaltung von drei Kernkraftwerken, Netzstabilität, Stromangebot, Strommenge; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Versorgungssicherheit bei Strom und Gas, Energieverbrauch, Einsparziele, Maßnahmen, Bewertung der Energieversorger als Teil der Versorgungskette, Stützungsmaßnahmen für Energieversorger; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Regelungen und Abwicklungsmechanismus in Rheinland-Pfalz, Fördersumme, Abschlagszahlungen des Bundes an das Land, Antragsvoraussetzungen, zuständige Behörde; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr
Auswirkungen des "Notfallplan Gas" bei gefährdeter oder gestörter Energieversorgung, Priorisierung der Gasversorgung, Beeinträchtigung von Produktionen, Preisanpassungen, Füllstand der Gasspeicher, Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, Tempolimit, Fahrverbot; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Für die Medizinische Hochschule Hannover hat das GeothermieZentrum Bochum gemeinsam mit der GeoDienste GmbH (Garbsen) im Zeitraum von August 2007 bis März 2008 eine Vorstudie zur Einbindung der Geothermie in das Energiekonzept des Klinikums erstellt. Im Anschluss an diese Vorstudie wurde eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellt, welche die petrothermale und hydrothermale Versorgung betrachtete. Vorstudie: Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) wird derzeit von den Stadtwerken Hannover mit den Medien Gas, Strom und Fernwärme zur Erzeugung ihrer dreigliedrigen Energieversorgung, bestehend aus Dampf, Raumwärme und Klimakälte, versorgt. Aufgrund der hydrogeologischen Situation am Standort der MHH in Hannover wird eine Einbindung der Geothermie sowohl in den Heizkreislauf (direkte Integration über Wärmetauscher) als auch in den Kälteklimakreislauf (modular betriebene Absorptionskältemaschinen) vorgeschlagen. Ziel der Einbindung ist es konventionelle, preislich fluktuierende und primärenergetisch nachteilige Energieträger, wie in erster Linie elektrischen Strom und nachrangig Fernwärme oder Gas, durch den Einsatz der Geothermie vollständig, oder im Rahmen der Leistungsfähigkeit des geothermischen Reservoirs teilweise, zu ersetzen. Wirtschaftlichkeit, CO2-Bilanz und Versorgungssicherheit stehend dabei im Vordergrund. Die Grundlastfähigkeit der Geothermie wird in der vorgeschlagenen Anlagenkonfiguration vollständig ausgenutzt. Im Bereich der Spitzenlastdeckung spielt die Geothermie daher keine Rolle. Die geothermisch unterstützte Dampferzeugung findet im betrachteten Szenario keinen Eingang. Dies liegt in der internen Wärmerückgewinnung im Dampferzeuger durch den Economizer zur Vorwärmung des Speise- und Verbrauchswassers begründet. Da die Geothermie bei der Dampfherstellung nur einen geringen energetischen Beitrag leisten kann und Investitionen für ihre Anbindung an das Dampferzeugersystem entstehen, wird von der Betrachtung dieser Systeme abgesehen. Übersteigt die Bereitstellung von geothermischer Energie im Heiz- oder Kühlfall die Energienachfrage, lassen sich Pufferspeicher integrieren um diese überschüssig Energie effizient zu speichern. Bei Lastspitzen kann die Energie zurückgewonnen werden. Somit erhöht sich der geothermische Anteil an der Gesamtenergiebereitstellung. Wirtschaftlichkeitsanalyse: Hier wurden 9 verschiedene Szenarien untersucht, welche sich aufgrund ihrer Art (petrothermal / hydrothermal), der Bohrtiefe (4500 / 3000 m), ihrer Schüttung (15-50 l/s), Temperatur (115 / 160 Grad C) oder Bereitstellung (Wärme / Strom+Wärme) unterscheiden. Die höheren Investitionskosten für die petrothermalen Systeme werden durch die höhere Energieausbeute (Schüttung und Temperatur) abgefangen und diese somit wirtschaftlicher als die hydrothermalen Systeme, welche sich in der Amortisationsrechnung nur aufgrund der steigenden Energiepreise nach einigen Jahren rechnen.
Für einen stabilen Netzbetrieb muss das Angebot an elektrischer Leistung stets dem Verbrauch entsprechen. Dazu halten die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung zur Primär- und Sekundärregelung sowie Minutenreserve vor. Mit der Zunahme der Leistungseinheiten mit volatiler Netzeinspeisung aus erneuerbaren Energien, wie Windkraft und Photovoltaik, erhöht sich permanent der Bedarf an Regelleistung. Gleichzeitig wird die eingespeiste Leistung aus konventionellen Großkraftwerken und damit die zur Verfügung stehende Regelleistung abnehmen. Aktuelle Studien zeigen zudem, dass in der Primärregelung künftig signifikant kürzere Reaktionszeiten und höhere Leistungsänderungsgeschwindigkeiten erforderlich sind. Die so entstehende Bedarfslücke kann künftig durch regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten abgedeckt werden. Sie sind gekennzeichnet durch eigene dezentrale Versorger-, Verbraucher- und Speicherkapazitäten , insbesondere Industriebetriebe mit eigenen Heizkraftwerken auf Basis von Gas, Biomasse oder Kohle mit Priorität der Wärmeversorgung, Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen sowie elektrische Batteriesysteme und thermische Speicher. Sie stellen nach außen einen Verbund mit positiver und negativer Regelreserve dar. Der Netzbetreiber kann die einzelnen Verbünde gestuft einsetzen und abrufen. Hierdurch entstehen zusätzliche Redundanzen, welche die Gesamtsystemstabilität erhöhen. Ziel des Vorhabens ist es zunächst, Lösungsansätze zu entwickeln, so dass regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten auch hochdynamische Netzregelaufgaben erfüllen können. Das komplexe Zusammenwirken von Energiebereitstellungs-, Nutzungs- und Speichereinheiten unterschiedlicher Energieformen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Die Übernahme von Netzregelaufgaben muss ohne Abstriche bei Prozess- und Versorgungsstabilität, Betriebszuverlässigkeit und Anlagenlebensdauer erfolgen. Nur durch die Integration geeigneter Speicher, einer intelligenten Nutzung systeminhärenter Speicherkapazitäten sowie einer übergeordneten Steuerung und Überwachung des komplexen dezentralen Systems können die Anforderungen erfüllt werden. Als Entwicklungsplattform und Demonstrator soll das Technikum des Zentrum für Energietechnik (ZET) der TUD dienen. Es repräsentiert einen derartigen Verbund dezentraler Erzeuger- und Verbrauchereinheiten von Elektroenergie und Wärme mit Kopplung zum Strom- und Wärmenetz des lokalen Energieversorgers im Universitätscampus.
Der Klimawandel und die globalen Krisen stellen die Energiesicherheit in Deutschland und Europa vor große Herausforderungen und erfordern ein Umdenken in der Energieversorgung. Für eine erfolgreiche Energiewende bedarf es einer signifikanten Steigerung der erneuerbaren Energien, wobei insbesondere die Offshore-Windenergie eine zentrale Rolle einnimmt. Um den ambitionierten Ausbauzielen gerecht zu werden, zielt das Projekt AuVWind auf die Effizienzsteigerung in der Produktion von Offshore-Windenergieanlagen (WEA) ab. Die Transformation von manuellen zu automatisierten Fertigungsprozessen ist Teil einer umfassenden Automatisierungsstrategie von Siemens Gamesa und soll dazu beitragen die Produktionskapazitäten von Offshore-WEA zu steigern, da die Entwicklung leistungsfähiger Generatoren der 15-MW-Klasse mit einem kontinuierlichen Größenwachstum der WEA sowie der untergeordneten Bauteile einhergeht. Gerade in diesen Bereichen ist die Anpassung der Fertigungsprozesse an die wachsende Vielfalt und Baugröße bei steigenden Qualitätsanforderungen von zentraler Bedeutung. Das interdisziplinäre Konsortium hat sich dazu die automatisierte Arbeitsvorbereitung im Werk Cuxhaven zum Ziel gesetzt, um jährlich etwa 34.760 Arbeitsstunden einzusparen. In diesem Kontext adressiert das Fraunhofer IFAM die logistischen Herausforderungen einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Verbindungselementen, die sich aus der zunehmenden Variantenvielfalt ergibt. Weiterhin soll die Schmiermittelapplikation auf die Verbindungselemente qualitativ hochwertig automatisiert und in ein übergeordneten Qualitätssicherungskonzept eingebunden werden. Die Entwicklung intelligenter, datengetriebener Automatisierungssysteme ermöglicht effizientere Produktionsabläufe, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Windindustrie und trägt mit der Qualifizierung von Fachkräften zur Sicherung des Forschungsstandorts Stade, sowie zum Transfer der Forschungsergebnisse bei.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 582 |
| Europa | 33 |
| Kommune | 2 |
| Land | 37 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 185 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 562 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 22 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 22 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 46 |
| Offen | 565 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 567 |
| Englisch | 97 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 5 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 28 |
| Keine | 225 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 368 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 316 |
| Lebewesen und Lebensräume | 454 |
| Luft | 299 |
| Mensch und Umwelt | 612 |
| Wasser | 170 |
| Weitere | 612 |