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GebäudeplanerInnen: Bessere Qualifikation in Energiefragen

Energiebezogene Aufgaben spielen fast bei allen Gebäudeplanungen eine zentrale Rolle, insbesondere bei Modernisierungen. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, die Qualifikation der Planerinnen und Planer im Hinblick auf energiebezogene Aspekte zu verbessern? Eine neue UBA-Studie analysiert die Rechtslage. Die Studie analysiert die bestehende Rechtslage, identifiziert verschiedene Regelungsoptionen, untersucht diese auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht und dem EU-Recht, erörtert ihre Vor- und Nachteile und entwickelt schließlich einen ausformulierten Regelungsvorschlag. Aus dem Blickwinkel der Bundespolitik empfiehlt sie, den Weg über eine Änderung der Energieeinsparverordnung. Konkret schlägt sie vor, dass Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen zur Energieeinsparung bei Gebäuden nur noch von Personen ausgestellt werden, die nachweislich über spezifische Kenntnisse zur energetischen Gebäudekunde verfügen – anders als nach bisherigem Recht, welches hierfür einen allgemeinen Hochschulabschluss ohne spezifisch energiebezogene Kenntnisse oder Erfahrungen ausreichen lässt.

Energiebezogene Qualifikation der Planerinnen und Planer für Gebäude

Die Ziele der Klimaschutzpolitik bringen es mit sich, dass energiebezogene Aufgaben heute und in absehbarer Zukunft nahezu bei allen Gebäudeplanungen, insbesondere bei Instandsetzungen und Modernisierungen eine zentrale Rolle spielen. Die für die Gebäudeplanung verantwortlichen Akteure, insbesondere Architekt/innen und Bauingenieur/innen, wurden darauf in ihrer Ausbildung jedoch großenteils nicht gezielt vorbereitet.<BR>Die Studie untersucht, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um die Qualifikation der an der Gebäudeplanung Beteiligten im Hinblick auf energiebezogene Aspekte in der Breite zu verbessern. Sie analysiert dafür die bestehende Rechtslage, identifiziert verschiedene Regelungsoptionen, untersucht diese auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht und dem EU-Recht, erörtert ihre Vor- und Nachteile und entwickelt schließlich einen ausformulierten Regelungsvorschlag. Aus dem Blickwinkel der Bundespolitik empfiehlt sie, den Weg über eine Änderung der Energieeinsparverordnung zu gehen. Konkret schlägt sie vor, künftig vorzusehen, dass Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen zur Energieeinsparung bei Gebäuden nur noch von Personen ausgestellt werden können, die nachweislich über spezifische Kenntnisse zur energetischen Gebäudekunde verfügen - anders als nach bisherigem Recht, welches hierfür einen allgemeinen Hochschulabschluss ohne spezifisch energiebezogene Kenntnisse oder Erfahrungen ausreichen lässt.<BR>Quelle: Forschungsbericht

Vom Waermeschutz zur Energieeinsparung - Grundsatzuntersuchung NOWA zur ESVO 2000

Das Projekt "Vom Waermeschutz zur Energieeinsparung - Grundsatzuntersuchung NOWA zur ESVO 2000" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Thermodynamik und Technische Gebäudeausrüstung, Bereich Technische Gebäudeausrüstung.Vor dem Hintergrund der geplanten Novellierung der Waermeschutzverordnung und ihrer Zusammenfassung mit der Heizungsanlagenverordnung werden in der Studie Aussagen zu den bestehenden Verordnungen getroffen. Vergleichende Untersuchungen zu bau- und anlagenseitigen Energiesparmassnahmen insbesondere im Gebaeudebestand bewerten diese bezueglich der Primaerenergie, der Kosten auf der CO2-Emission. Es werden Schlussfolgerungen fuer die Gestaltung der ESVO abgeleitet.

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