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Windenergie an Land: mehr Potenzial als benötigt

Über ein Zehntel der Landesfläche eignet sich prinzipiell für Windenergieanlagen In Deutschland bieten sich mehr Möglichkeiten für die Windenergie an Land als bisher angenommen. Bis zu 13,8 Prozent der deutschen Landesfläche lassen sich auf der Basis der getroffenen Annahmen und modernster Anlagen nach einer neuen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) für die Windenergie nutzen – ohne sensible Schutzgebiete erheblich zu beeinträchtigen oder Abstriche beim gesetzlichen Lärmschutz zu machen. Theoretisch ließe sich auf dieser Fläche eine Strommenge erzeugen, die den in bisherigen Szenarien angenommen Bedarf an landseitiger Windenergie übersteigt. Das zeigt: „Grundsätzlich ist für den Ausbau der Windenergie an Land mehr Platz vorhanden als wir praktisch brauchen, selbst dann, wenn man innerhalb des Erneuerbaren-Energiemixes den Anteil der Windenergie an Land vergrößert. Wir müssen das Potenzial nur zu einem kleinen Teil ausschöpfen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Bundesweit betrachtet besteht damit ein großer Gestaltungsspielraum für den Ausbau der Windenergie an Land und für den künftigen erneuerbaren Energiemix insgesamt,“ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Ergebnisse stellen die Windkraft auf See und deren weitere Förderung nicht in Frage. Bis zur Mitte des Jahrhunderts müsse aber darüber nachgedacht werden, in welcher Größenordnung der Ausbau der Windkraft auf See erfolgen soll. Um eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu erreichen, ist der Ausbau von Windenergieanlagen besonders wichtig. Die Windenergie an Land ist nach der Wasserkraft die günstigste erneuerbare Energieform. Schon heute produzieren diese Windenergieanlagen im Schnitt Strom zu acht Cent je Kilowattstunde, also zu einem Preis, der nur knapp über dem von Strom aus Kohle und Gas liegt. Derzeit sind an Land rund 30 Gigawatt Windenergie installiert, die bereits acht Prozent des deutschen Stroms liefern. Das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) hat im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ berechnet, welche Fläche in Deutschland sich prinzipiell für die Windenergienutzung eignet. Das Ergebnis: Es ließen sich theoretisch 13,8 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen nutzen. Das entspricht einer Leistung von 1200 Gigawatt. Diese Menge übersteigt bei Weitem die Leistung an Windkraft, die das UBA im Jahr 2010 in einem ⁠ Szenario ⁠ zu Grunde gelegt hatte, um die Stromerzeugung zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umzustellen – zusammen mit Offshore-Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Geothermie. Demnach würde man im Jahr 2050 60 Gigawatt Windenergie an Land benötigen. Die Berechnungen in der Potenzialstudie basieren auf folgenden zwei Anlagentypen: eine Starkwindanlage, welche mit einer Nabenhöhe von 100 Metern und einem Rotordurchmesser von 104 Metern über eine Leistung von 3,4 Megawatt verfügt. Ferner eine Schwachwindanlage, die für niedrigere und mittlere Windgeschwindigkeiten unter 7,5 Metern pro Sekunde in Nabenhöhe von 140 Metern geeignet ist und mit einem Rotordurchmesser von 114 Metern eine Leistung von 3,2 Megawatt erbringt. Mit dieser modernen Anlagentechnik lässt sich im Bundesdurchschnitt eine hohe Auslastung erzielen, von ca. 2.400 Volllaststunden im Jahr. Heute liegt der Durchschnitt aller bestehenden Windenergieanlagen bei 1.700 Volllaststunden. Diese Technik ermöglicht – vorbehaltlich der Akzeptanz durch die Bevölkerung – einen verhältnismäßig geringen Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung. Aus den gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben ergibt sich für diese Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 600 Metern. Damit lassen sich die geltenden Lärmrichtwerte auch in der Nacht einhalten. Legt man größere Abstände zu Siedlungsgebieten zugrunde, verringert sich das hier errechnete Flächenpotenzial. Verdoppelte man zum Beispiel den Abstand auf 1.200 Meter, läge es bei 3,4 Prozent der deutschen Landesfläche. Das errechnete Flächenpotenzial ist an detaillierte Annahmen geknüpft. Neben den Siedlungsbereichen wurden Nationalparke und andere Schutzgebiete, die für den Naturschutz relevant sind, ausgeschlossen sowie Straßen, Wasserflächen und Flughäfen. Nicht möglich war es, den Flächenbedarf durch Anforderungen des besonderen Artenschutzes in die Flächenmodellierung einzubeziehen. Das sind Naturschutzanforderungen für besonders gefährdete Arten, die man nicht auf konkrete Schutzgebiete beziehen kann. Dazu gehören beispielsweise Rast- und Brutstätten bedrohter Vogelarten – auch außerhalb von Schutzgebieten. Um diese Aspekte einzubeziehen, sind lokale Daten nötig, die bei der Planung von Windenergieanlagen konkret berücksichtigt werden müssen. In der Realität ergeben sich vor Ort noch weitere Einschränkungen des ermittelten Potenzials. „Eine bundesweite Studie kann natürlich nicht alle wichtigen Aspekte – vor allem Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort oder die Wirtschaftlichkeit eines konkreten Projektes –  berücksichtigen“, sagt Flasbarth. Die Genehmigung einer Windenergieanlage ist letztendlich immer eine Einzelfallentscheidung, die vor Ort zu treffen ist. UBA-Präsident Jochen Flasbarth warnte davor, die Ergebnisse so zu interpretieren, als ob die Windenergie an Land die anderen erneuerbaren Energietechniken in den Hintergrund dränge: „Trotz des hohen Windenergiepotenzials an Land ist die Kombination mit anderen regenerativen Energiequellen, wie Photovoltaik und Windenergie auf See, wichtig und sinnvoll.“ Verschiedene Studien zeigen, dass ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung nur mit einem geeigneten Technologiemix erreichbar ist, um die fluktuierende Verfügbarkeit unterschiedlicher erneuerbarer Energiequellen auszugleichen. Die Potenzialstudie zeigt aber, dass beim Ausbau der Windenergie an Land Spielraum besteht. Stand der Windkraft in 2012: Im Jahr 2012 gab es in Deutschland rund 23.000 Anlagen an Land mit einer Nennleistung von 31.000 Megawatt.

Zukunft made in Germany: Deutschland wächst immer nachhaltiger

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt veröffentlichen den Umweltwirtschaftsbericht 2011 Mit dem Umweltwirtschaftsbericht 2011 wird zum zweiten Mal nach 2009 ein Bericht über den Stand, die Herausforderungen und die Perspektiven der Umweltwirtschaft in Deutschland vorgelegt. Er zeigt, dass Deutschland auf dem Weg zu neuem, umweltverträglichem Wachstum schon erhebliche Fortschritte gemacht hat. Heute werden zum Erwirtschaften der gleichen Erträge deutlich weniger Rohstoffe, Flächen und Energie benötigt und weniger Schadstoffe ausgestoßen als noch vor zehn Jahren. Die Umweltwirtschaft ist eine Querschnittsbranche, die Unternehmen umfasst, die Umweltschutzgüter und -dienstleistungen produzieren und anbieten. Der Bericht dokumentiert ihre kontinuierlich zunehmende Bedeutung innerhalb der deutschen Wirtschaft und bestätigt die Vorreiterrolle deutscher Unternehmen auf diesem Gebiet. Die Produktion von Umweltschutzgütern in Deutschland ist weiter überdurchschnittlich gewachsen und erreicht inzwischen ein Produktionsvolumen von fast 76 Milliarden Euro. Mit einem Welthandelsanteil von 15,4 Prozent liegt Deutschland auf einem Spitzenplatz beim Export von Umweltschutzgütern. Nach jüngsten Berechnungen gibt es knapp 2 Millionen Beschäftigte in der Umweltwirtschaft - ein neuer Höchststand. Bundesumweltminister Norbert Röttgen ist sich sicher: „Diesen Trend wird die Energiewende noch deutlich beschleunigen“. Der Bericht, so Röttgen, sei auch ein Beleg für die Gestaltungskraft von Politik auf dem Weg in eine nachhaltige, ressourcenschonende Wirtschafts- und Lebensweise: „Die Innovationskraft der Umweltwirtschaft ist auch ein Erfolg von Rahmensetzungen in der Umwelt- und Energiepolitik.“ Zugpferd dieser dynamischen Entwicklung waren und bleiben die erneuerbaren Energien. Auch während der weltweiten Wirtschaftskrise legte dort die Güterproduktion zu - und zwar gegen den allgemeinen Trend. Der Weltmarkt für umweltfreundliche Energietechnologien soll sich nach einer ⁠ Prognose ⁠ von Roland Berger bis 2020 fast vervierfachen, für die erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Solarthermie, Biogasanlagen und Windenergie werden jährlich weltweite Wachstumsraten des Umsatzes von 15 bis über 30 Prozent erwartet - eine große Chance für deutsche Unternehmen. Die Zukunftsdynamik nachhaltiger Produktion wird durch ein weiteres interessantes Ergebnis unterstrichen: In der Umweltwirtschaft wird außergewöhnlich häufig, intensiv und kontinuierlich geforscht. Fast 80 Prozent der Produktionsbereiche in der Umweltbranche sind besonders forschungs- und wissensintensiv. Ziel ist, Innovations- und Umweltpolitik sinnvoll zu verzahnen und gleichzeitig neue Märkte für Umwelttechnologien zu erschließen - ein wichtiges Thema im Wissenschaftsjahr 2012. Der Umweltwirtschaftsbericht zeigt: Deutschland hat bei der ökologischen Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft schon viel erreicht: Zwischen 1990 und 2010 stieg die Energieproduktivität um 38,6 Prozent, die Rohstoffproduktivität sogar um 46,8 Prozent. Erfreuliche Entwicklungen gab es auch bei den Luftschadstoffemissionen: Gegenüber 1990 konnten sie im Berichtzeitraum um 56,4 Prozent verringert werden. Bei der Verwertung von Abfällen und seiner umweltfreundlichen Beseitigung ist Deutschland ebenfalls Vorbild: Rund 90 Prozent der Bauabfälle und 63 Prozent der Siedlungs- und Produktionsabfälle werden bereits recycelt. Bundesumweltminister Röttgen bilanziert: „Deutschland wächst immer nachhaltiger“. Der Umweltwirtschaftsbericht 2011 zeigt die Dynamik und das Potential dieser Entwicklung. Deutschland gelingt es immer besser, umweltschädliche Emissionen kontinuierlich zu reduzieren, Stoffkreisläufe so weit wie möglich zu schließen und Ressourcen effizient zu nutzen. Die Energiewende ist die wichtigste strategische Weichenstellung auf diesem Weg. Sie stärkt die Leistungsfähigkeit unserer Umweltwirtschaft und ist die Grundlage für eine weitere Beschleunigung des nachhaltigen Umbaus unserer Energieversorgung, unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft. Deutschland will Industrieland bleiben. Aber eines, das technologisch modern, wettbewerbsfähig, und zukunftsorientiert ist. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Ressourceneffizienzprogramm sind nächste konkrete Schritte auf diesem Weg.“ Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Der Umweltwirtschaftsbericht belegt, dass Umweltschutz in Deutschland eine außerordentliche wirtschaftliche Erfolgsgeschichte ist. Ohne den Wirtschaftsmotor Umweltschutz wäre Deutschland schlechter über die Krise gekommen. Große Beschäftigungschancen liegen auch künftig vor allem beim ⁠ Klimaschutz ⁠ und der Steigerung der Ressourceneffizienz. Auch die Perspektiven beim Export von Umwelt- und Effizienztechnologien sind hervorragend, weil die globalen Märkte für diese Technologien in den nächsten Jahrzehnten weit überdurchschnittlich wachsen werden. Deutschland sollte daher den Weg in eine Green Economy auch aus wirtschaftlichen Gründen entschlossen fortsetzen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil andere Länder wie China oder Südkorea die im Umweltschutz liegenden Chancen ebenfalls erkannt haben.“

Nachhaltig aus der Corona-Krise

UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut ⁠ UBA ⁠ eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.

Neues Forschungsnetzwerk Erneuerbare Energien gegründet

Am 6. April 2016 gründete das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Forschungsnetzwerk Erneuerbare Energien in Berlin. Die Branchen-Plattform soll Akteure der Wind- und Solarenergie aus Industrie, Forschung und der Politik zusammenbringen. Das gemeinsame Ziel: Forschungsschwerpunkte auf Basis der Anforderungen der Zukunft festzulegen, um die Energiewende voranzubringen und die Spitzenposition deutscher Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energietechnologien zu festigen. Weiterhin soll das neue Forschungsnetzwerk dazu beitragen, eine verzahnte Forschungs-Roadmap zu erarbeiten, die insbesondere Kosten und Zuverlässigkeit im Bereich der erneuerbaren Energien in den Fokus nimmt. Die abgestimmten Forschungsschwerpunkte sollen dem BMWi auch dazu dienen, die Forschungsförderung in diesem Bereich regelmäßig nachzujustieren und so auf die Dynamik der Energiewende einzugehen.

Austausch raumluftunabhängiger Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern

Raumluftunabhängige Heizgeräte dürfen seit dem 26. September 2015 auf dem europäischen Markt nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens den Standard der Brennwerttechnik erfüllen. In Mehrfamilienhäusern können sich seitdem Schwierigkeiten ergeben, wenn mehrere Gasetagenheizungen der Installationsarten C4, C8 oder B3 an eine gemeinsame Abgasanlage angeschlossen sind und ein Gerät ausgetauscht werden muss. Diese Broschüre verschafft Immobilienverwaltern, Haus- und Wohnungseigentümern einen ersten Überblick darüber, welche Handlungsmöglichkeiten sie haben, um zusammen mit Installateur und Schornsteinfeger das weitere Vorgehen zu planen. Veröffentlicht in Broschüren.

Energiemanagementsysteme als Grundlage für Steuerentlastungen

Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz als Grundlage für Steuerentlastungen TÜV Thüringen e.V. - Zertifizierungsstelle für System- und Personalzertifizierung Dr. Daniel Buchenhorst; Fachbereichsleiter Energietechnik TÜV Thüringen 3. Energieforum Sachsen-Anhalt Aschersleben, 15.10.2014 Mit Sicherheit in guten Händen! Möglichkeiten zur Entlastung von Abgaben und Steuern auf Energieerzeugnisse • Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Eisenbahnen a §40 EEG • Spitzenausgleich produzierendes Gewerbe a §10 StromStG, §55 EnergieStG • Entlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren a §9a StromStG, §51 EnergieStG • allgemeine Energie- und Stromsteuerentlastung des prod. Gewerbes, Land- und Forstwirtschaft a §9b StromStG, §54 EnergieStG • Steuerentlastung für Stromerzeugung in KWK-Anlagen a §53 EnergieStG • sowie §§26,37,44,47 EnergieStG • atypische Netznutzung a § 19 Abs. 2 StromNEV • Konzessionsabgaben a §2 KAV • CO2-Strompreiskompensation a BMWi-Förderrichtlinie; BAnz AT 06.08.2013 B2 © TÜV Thüringen e. V. Mit Sicherheit in guten Händen! 2 Besondere Ausgleichsregelung nach EEG 2014 • Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung • >16 % (2015) bzw. >17% (ab 2016) für Unternehmen der Liste 1 (6 von 29 Branchen aus dem Bereich Nahrungs-/Futtermittel) • > 20% für Unternehmen der Liste 2 • Stromverbrauch • > 1 GWh/a  mindestens alternatives System nach SpaEfV • > 5 GWh/a  zertifiziertes EnMS nach ISO 50001 • Härtefallregelung für bisher privilegierte Unternehmen: 20% der EEG-Umlage ab der ersten GWh/a wenn Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung > 14% • Antragsfrist einmalig bis 30. September 2014 verlängert • Anträge für das Begrenzungsjahr 2014 nur auf Basis EEG 2104 © TÜV Thüringen e. V. Mit Sicherheit in guten Händen! 3

Gas-Heizung-Brennwert-DE-2050-inkl. PtG (KS95)

neue Zentralheizung für Erdgas (inkl. PtG-Anteil nach #4) mit Brennwerttechnik, inkl. Hilfsstrom und Wärmeverteilung, all Daten nach #1, Emissionsdaten aktualisiert nach #3, NOx angepasst auf Werte des §6 der 1. BImSchV; Effizienz und Kosten nach #2 Auslastung: 1600h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Gase gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2050 Lebensdauer: 15a Leistung: 0,01MW Nutzungsgrad: 103% Produkt: Wärme - Heizen

Gas-Heizung-Brennwert-DE-2030-inkl. PtG

neue Zentralheizung für Erdgas (inkl. PtG-Anteil nach #4) mit Brennwerttechnik, inkl. Hilfsstrom und Wärmeverteilung, all Daten nach #1, Emissionsdaten aktualisiert nach #3, NOx angepasst auf Werte des §6 der 1. BImSchV; Effizienz und Kosten nach #2 Auslastung: 1600h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Gase gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 15a Leistung: 0,01MW Nutzungsgrad: 102% Produkt: Wärme - Heizen

Solarkataster der Stadt Braunschweig (Anwendung)

Im Solarkataster können Sie mit Hilfe der Straßeneingabe und Hausnummernauswahl rasch Ihr Gebäude ausfindig machen. Die Einfärbung der Dachflächen zeigt Ihnen die grundsätzliche Eignung für die Photovoltaik- oder Solarthermienutzung.

Gasetagenheizungen der Arten C4, C8 und B3

Seit September 2015 gelten für neue Heizgeräte EU-weit einheitliche Mindeststandards; Heizkessel müssen seitdem mindestens den Standard der Brennwerttechnik erreichen (ausgenommen sind B1- Gasetagenheizungen für Mehrfachbelegung). Wird ein alter Kessel ausgetauscht, so muss daher stets der Schornstein für die Abgasabführung im Überdruck geeignet sein und gegen Kondensat ertüchtigt werden, also feuchtebeständig sein. Handelt es sich um eine mehrfach belegte Abgasanlage der Arten C4, C8 oder B3, sind alle am Schornsteinstrang angeschlossenen Gasgeräte betroffen. In einem Expertengremium des DVGW wurden vor diesem Hintergrund Handlungsempfehlungen erarbeitet: Einige Lösungsansätze vermeiden einen sofortigen Austausch aller Geräte an einem gemeinsamen Schornsteinstrang. Sind die installierten Geräte ohnehin schon recht alt, lohnt sich die Modernisierung besonders. Quelle: https://www.energie-wasser-praxis.de/

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