Staubsauger werden sparsamer - Hersteller müssen Saugkraft nachweisen Am 1. September 2014 treten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Die Geräte müssen weniger Strom verbrauchen und robuster gebaut sein. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger begrüßt die Regelung: „In den letzten Jahren haben Hersteller Geräte mit hohen Watt-Zahlen vermarktet. Diese sind aber nicht leistungsfähiger, wie viele glauben. Teilweise wurden die Verbraucher hier getäuscht. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der Staubsauger ist. Darauf weist ein Etikett auf dem Gerät hin.“ EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp 5 Kraftwerke eingespart werden. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt. Ein wichtiges Werbeargument für Staubsauger war bislang die Leistungsaufnahme in Watt. Das ist irreführend. Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein Staubsauger eine hohe Saugkraft hat. Fakt ist: Sauger mit hohen Watt-Zahlen ziehen mehr Strom als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen und das häufig bei gleicher Saugkraft. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist. Ab 1. September 2014 kommen daher nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Damit soll der Stromverbrauch in Haushalten weiter gesenkt und Verbrauchertäuschung vermieden werden. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Geräte die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt deshalb nicht nur Mindestanforderungen für den Energieverbrauch vor, sondern auch für die Staubaufnahme auf Teppich- und auf Hartboden und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Hilfreich bei der Kaufentscheidung ist das neue Energie-Etikett. Ähnlich dem für Waschmaschinen und Kühlschränken müssen es alle Staubsauger tragen, die ab dem 1. September 2014 neu vermarktet werden. Erstmals ausgewiesen werden die beiden wichtigsten Qualitätsmerkmale des Staubsaugers: die Staubaufnahme und die Staubemissionsklasse. Auf einer Skala von A bis G lässt sich so erkennen, wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß, es Staub zurückhält. Daneben weist das Etikett die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Da mit weiteren Effizienzverbesserungen zu rechnen ist, werden ab September 2017 die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen. 2013 wurden die Verordnungen (EU) Nr. 666/2013 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern (eine Durchführungsmaßnahme unter der EG-Ökodesign-Richtlinie) und die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern beschlossen. Grundlage waren eine wissenschaftliche Studie und ein Entscheidungs- bzw. Konsultationsprozess, in den Hersteller, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie die Mitgliedstaaten eingebunden waren.
Im Rahmen der Strategie der Energieunion, die von der Europäischen Kommission im Februar 2015 auf den Weg gebracht wurde, schlug die Kommission am 15. Juli 2015 eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Energieeffizienzkennzeichnung vor. Um den Verbrauchern die Beurteilung und den Vergleich von Produkten zu erleichtern, soll nur noch ein einheitliches „A-G“-Energieetikett verwendet werden. Die Kommission schlägt damit eine Rückkehr zum bekannten und bewährten Etikett mit der Skala „A-G“ für energieeffiziente Produkte vor, einschließlich eines Verfahrens zur Neuskalierung der bestehenden Etikette. Zusätzlich schlug die Kommission vor, alle neuen auf den EU-Markt gebrachten Produkte in einer Online-Datenbank zu registrieren, um mehr Transparenz zu schaffen und den nationalen Behörden die Marktüberwachung zu erleichtern.
Die Hersteller von Elektro- und Haushaltsgeräten müssen sich auf ein neues System bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs einstellen. Zum 1. August 2017 tritt dazu die neue EU-Energielabel-Verordnung in Kraft. In einem ersten Schritt wird die Kennzeichnung von Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV-Geräten und für Beleuchtung überarbeitet. Die schrittweise Umstellung vom A+++-Label zum neuen A-G-Label für den Energieverbrauch soll wieder mehr Klarheit herstellen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die neue Kennzeichnung ab Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar. Die Werbung für Elektro- und Haushaltsgeräte ist ebenfalls von der neuen Verordnung betroffen: Künftig müssen Anbieter bei der Reklame stärker auf die Energieeffizienzklasse der Produkte hinweisen und das jeweilige Spektrum der Effizienzklassen nennen, in dem Produkte auf dem Markt angeboten werden dürfen. Für Waschmaschinen der jetzigen Effizienzklasse A+++ bedeutet dies ab sofort, dass zusätzlich das Spektrum A+++ bis A+ angegeben werden muss. Neu ist auch die Einrichtung einer Online-Produktdatenbank für alle gekennzeichneten Produkte. Damit lassen sich alle Geräte mit Energielabel leichter vergleichen. Sie soll ab 2019 eingerichtet sein. So können sich Kundinnen und Kunden bereits vor dem Kauf eines neuen Fernsehers oder Geschirrspülers für ein besonders energieeffizientes und umweltfreundliches Gerät entscheiden. Gleichzeitig soll mit der Datenbank auch die Marktüberwachung verbessert werden.
Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.
Ineffiziente Klimageräte verschwinden ab 2013 vom Markt Der Stromverbrauch von Klimageräten soll in der EU deutlich gesenkt werden. Ineffiziente Geräte werden darum ab 2013 schrittweise vom Markt genommen. Gleichzeitig führt die EU eine bessere Kennzeichnung ein, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über den Stromverbrauch der Klimageräte informiert. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen EU-Regelungen: „Für den Umstieg in eine klimaverträgliche Energieversorgung sind Energieeffizienz und Energiesparen das A und O. Es ist beeindruckend, dass wir allein durch den Einsatz von energieeffizienten Klimageräten knapp drei Kohlekraftwerke in der EU überflüssig machen könnten.“ Da Klimageräte immer beliebter werden, könnte sich deren Stromverbrauch ohne die Regeln bis 2020 insgesamt mehr als verdoppeln. Dem wirkt die EU nun entgegen. Bisherige Klimageräte haben einen hohen Stromverbrauch und setzen klimaschädliche Kältemittel frei. Beides belastet die Umwelt mit Treibhausgasen. In Deutschland wie in der EU sind die Verkaufszahlen seit 2005 stark angestiegen. Hierzulande werden etwa 100.000 - 140.000 Klimageräte pro Jahr verkauft, in Italien und Spanien jeweils etwa das 10-Fache. Infolgedessen steigt auch der Stromverbauch für Kühlung und Klimatisierung. Dieser betrug in Deutschland 2008 etwa 8 % des Gesamtverbrauches. Zwar gibt es bereits effizientere Klimageräte, vor allem solche, die mit dem umweltschonenden Kältemittel Propan arbeiten. Doch oft reichen ein paar einfache Maßnahmen aus, die ein Klimagerät unnötig machen. Wer nachts auf Durchzug lüftet, tagsüber die Fenster schließt und die Jalousien herunterlässt, kann Räume ebenso auskühlen. Wärmequellen wie Elektro-Geräte und Lampen sollten nur dann angeschaltet sein, wenn sie genutzt werden. Alternativ helfen auch Ventilatoren, die weniger Strom verbrauchen. Falls dennoch ein Klimagerät nötig ist, rät das UBA zu sparsamen Geräten mit hohen Energieeffizienzklassen, wie sie die EU nun auch in ihren Regelungen festgelegt hat. Ein einzelnes Klimagerät mit 7 Kilowatt (kW) Kühlleistung kann im Jahr 900 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen, ein kleines Einkanal-Klimagerät mit 2,2 kW etwa 400 kWh. Das kostet 225 € bzw. 100 € pro Jahr. Die neuen EU-Regelungen betreffen solche Klimageräte bis zu einer Kühl- oder Heizleistung von 12 Kilowatt. Dazu zählen in erster Linie so genannte „Split-Klimageräte“, die Kälte draußen erzeugen und sie ins Gebäudeinnere leiten. Sie bekommen zum 1. Januar 2013 eine Kennzeichnung von A bis G, die schrittweise bis 2019 auf A+++ erweitert wird (Tabelle 1 und Abbildungen in der Anlage). Klimageräte, die diese Anforderungen erfüllen, brauchen weniger Strom, indem sie ihre Leistung stufenlos an den tatsächlichen Kühlbedarf anpassen und gleichmäßig arbeiten können (Tabelle 2 in der Anlage). Die EU-Regelungen erfassen auch Ein- und Zweikanal-Klimageräte. Diese Geräte haben eine ungleich schlechtere Energiebilanz. Die effizientesten Geräte können auf der neuen Energieverbrauchskennzeichnung ab dem 1. Januar 2013 dann die Effizienzklasse A+++ erhalten. 2014 tritt eine weitere Stufe in Kraft. Ohne diese Regeln könnte der Stromverbrauch durch Klimageräte in der EU von 30 Terawattstunden (TWh) in 2005 auf bis zu 74 TWh in 2020 steigen. So wird mit einem Anstieg auf bis zu 63 TWh gerechnet. Die Energieverbrauchskennzeichnung enthält auch Angaben zur Lärmemission. Die Grenzwerte für die Lärmemission in der Ökodesign-Verordnung sind aus Sicht des UBA nicht besonders ambitioniert. Daher empfiehlt das UBA beim Kauf auf Geräte zu achten, auf denen Lärmemissionswerte innerhalb von Gebäuden bis maximal 45 dB(A) bzw. 55 dB(A) nach außen gekennzeichnet sind. Ab 2013 wird zudem die Leistungsaufnahme von „Komfortventilatoren“ wie Tisch-, Decken- oder Standventilatoren im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand auf 1 Watt begrenzt, ab 2014 auf 0,5 W. Deren Energieeffizienz bei der Luftförderung muss angegeben werden. Tabelle 1 : Einführung der überarbeiteten Energieverbrauchskennzeichnung für Klimageräte nach EU-Verordnung 2011/626/EU Tabelle 2: Mindestanforderungen der EU-Verordnung 2012/206/EU an Klimageräte mit entsprechenden Effizienzklassen der EU-Verordnung 2011/626/EU Mit der Richtlinie 2010/30/EU kann die EU-Kommission für einzelne Produktgruppen EU-Verordnungen über die Kennzeichnung ihres Energieverbrauchs und andere Eigenschaften erlassen. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG verankert das Prinzip der umweltgerechten Gestaltung von Produkten, die Energie verbrauchen oder den Energieverbrauch anderer Produkte beeinflussen, im europäischen Recht. Sie ermöglicht der EU-Kommission, Mindestanforderungen an einzelne Produktgruppen in direkt geltenden EU-Verordnungen zu erlassen. Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz und das Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz setzen die allgemeinen Vorgaben dieser beiden Richtlinien in deutsches Recht um.
Am 21. März 2017 einigten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates auf ein überarbeitetes Energieeffizienzlabel und den entsprechenden Regulierungsrahmen. Dabei wird die derzeitige Skala von A+++ bis G durch eine klare und nutzerfreundlichere Skala von A bis G ersetzt. So werden die Energielabels für die Verbraucher besser verständlich und ermöglichen ihnen fundierte Kaufentscheidungen. Flankiert wird die Maßnahme durch die Einführung einer öffentlichen Datenbank, die die Bürgerinnen und Bürger beim Vergleich der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten nutzen können.
EU-Parlament entscheidet morgen über neue Anforderungen für sparsamere Haushaltsgeräte Das EU-Parlament entscheidet voraussichtlich am morgigen Mittwoch über verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Kühl- und Gefriergeräten und Waschmaschinen. Folgt das Parlament den Beschlussvorschlägen der EU-Mitgliedstaaten von Ende März, wären in allen EU-Mitgliedstaaten Waschmaschinen sowie Kühl- und Gefriergeräte mit einer Energieeffizienzklasse schlechter als A ab Juli 2010 von der Vermarktung ausgeschlossen. Eine zweite Stufe verbietet ab 1. Juli 2012 Kühl- und Gefriergeräte, die der Effizienz der bisherigen Klasse A entsprechen. Waschmaschinen mit der bisherigen Energieeffizienzklasse A dürften in der zweiten Stufe ab 1. Juli 2013 zu einem erheblichen Teil nicht mehr in den Handel kommen. „Ich begrüße die Entwürfe sehr. Bis zum Jahr 2020 lassen sich mit deren Umsetzung und neuen Kennzeichen zum Energieverbrauch 7,5 Milliarden Kilowattstunden Energie gegenüber dem erwarteten Verbrauch einsparen. Das entspricht knapp zwei Kraftwerken mit einer Leistung von 800 Megawatt. Damit würden wir 3,8 Millionen Tonnen Kohlendioxid in der EU sparen”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Neben den Anforderungen an die Energieeffizienz liegen dem EU-Parlament weitere Entwürfe zur Aktualisierung der Kennzeichen zum Energieverbrauch vor, über die Anfang Mai beraten wird. Demnach sollen bei diesen Haushaltsgeräten die bisherigen Klassen A bis G bestehen bleiben und die Effizienzklasse A nach oben erweitert werden: unterschiedlich nach Produktgruppe zum Beispiel mit A minus 10, 20, 40, 60 oder 80 Prozent (A-x%). Ob ein Energieetikett, bei dem die meisten aufgeführten Klassen gar nicht mehr im Verkauf sind, Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor gut informiert und zur Entscheidung für besonders effiziente Geräte bewegen wird, ist fraglich. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist eine regelmäßige Neuordnung der Klassen sinnvoller, als neue Klassen hinzuzufügen. „Falls das EU-Parlament den Vorschlag zur Kennzeichnung ablehnt, wäre das die richtige Schlussfolgerung”, so Holzmann. Im Hintergrundpapier „Neue Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte sowie Waschmaschinen” finden Sie weiterführende Informationen. c finden Sie unter: node/4934
Am 7. Juli 2017 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium die ersten Ergebnisse einer Verbraucherstudie zur Vorbereitung der Überarbeitung der EU-Energielabel-Verordnung zu Waschmaschinen. Ziel der Studie ist es, über eine Verbraucherbefragung bessere Hinweise auf das tatsächliche Verbraucherverhalten zu bekommen z. B. bei der Nutzung von Waschprogrammen. Die Ergebnisse der Studie wurden vom Bundeswirtschaftsministerium zugleich an die Europäische Kommission übermittelt, um Verbesserungen bei der Aussagekraft des EU-Energielabels durch verbesserte Vorgaben und Anforderungen an Messverfahren zu erreichen. Die produktspezifischen Rechtsakte zum EU-Energielabel werden von der EU-Kommission auf europäischer Ebene festgelegt. Die Studie wurde vom Ökoinstitut und der Universität Bonn durchgeführt. Ziel ist, Messverfahren näher am Verbraucherverhalten zu orientieren. Die Studie kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher: deutlich häufiger die schnelleren Standard-Baumwollprogramme nutzen als die entsprechenden längeren vierstündigen Energiesparprogramme, die allerdings die Grundlage für die Angabe des Energieverbrauchs auf dem Label bilden; bereit sind, energiesparende Waschprogramme zu wählen, wenn die Waschdauer nicht länger als drei Stunden dauert; die im Politikprozess vorgeschlagenen neuen Energiespar-Programme „Eco 30-60°C“ für leicht verschmutzte Wäsche und „Eco 40-60°C“ für normal verschmutzte Wäsche nutzen und dabei Wäscheposten stärker zusammen waschen und mit den oben beschriebenen Programmkombinationen gegenüber der Ausgangssituation bis zu 8 Prozent Wasser und 15 Prozent Energie sparen können.
Am 13. Juni 2017 stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlament für ein neues System, das den Kunden ermöglicht, Elektrogeräte besser zu erkennen, die Energieverbrauch und Energiekosten senken. Die neue, dem technologischen Fortschritt angepasste Bewertungsskala von A bis G, welche die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten anzeigen soll, wurde mit 535 Stimmen angenommen, bei 46 Gegenstimmen und 79 Enthaltungen. Die Kunden werden die ersten Haushaltsgeräte mit Energielabels der neuen Bewertungsskala ohne das Pluszeichen („A+/A++/etc.“) voraussichtlich frühestens Ende 2019 in den Läden vorfinden. Um mit Verbesserungen bei der Energieeffizienz Schritt zu halten, werden zukünftige Neuklassifizierungen automatisch eingeleitet, sobald 30% der auf dem EU-Markt verkauften Produkte in die oberste Energieeffizienzklasse „A“ fallen, oder wenn 50% dieser Produkte in die obersten zwei Energieeffizienzklassen „A“ und „B“ fallen. Die Labels werden auf die Produkte aufgedruckt. Die jeweiligen Online-Versionen und Produktinformationen können im Internet heruntergeladen werden. Im Fall von Aktualisierungen, die sich auf die Energieeffizienz eines bereits erworbenen Produkts auswirken würden, sollte der Anbieter den Kunden informieren, so der Entschließungstext. Jede visuelle Werbung oder jedes technische Werbematerial sollte die Energieeffizienzklasse und die dem Label zugrundeliegende Bewertungsskala nennen. Informationskampagnen für Verbraucher sollen auf die neu eingeführten Versionen der Labels aufmerksam machen. Die EU-Kommission muss eine Produktdatenbank mit einem technischen Teil erstellen, um den nationalen Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Vorgaben zu helfen. Sie soll außerdem ein Onlineportal für die Öffentlichkeit schaffen, um die Marktüberwachungsbehörden zu unterstützen und den Verbrauchern zusätzliche Informationen über die Produkte zur Verfügung zu stellen. Die Kommission soll außerdem Durchführungsrichtlinien für diese Verordnung erarbeiten, die „best practices“ für Produkttests und Informationsaustausch enthalten.
Anforderungen an die Effizienz und neue Kennzeichnung können Energieverbrauch senken Fernsehgeräte sollen künftig weniger Energie verbrauchen. Wie viel genau, könnten die Bürgerinnen und Bürger an einer neuen Energieverbrauchskennzeichnung erkennen. Dies beschlossen die EU-Mitgliedstaaten Ende März im Regelungsausschuss für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung in Brüssel. Die Zustimmungen des EU-Parlaments und des Rates dazu stehen noch aus. Träten die Regelungen in Kraft, ließen sich im Jahr 2020 - im Vergleich zum Trend - 43 Terawattstunden (TWh) Energie sparen. Das entspricht dem Betrieb von elf Kraftwerken mit einer Leistung von 800 Megawatt und dem Ausstoß von 17,2 Millionen Tonnen des klimaschädlichen Kohlendioxids. Nach Zustimmung des EU-Parlaments und der Rates, wird die Ökodesign-Verordnung ab dem zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU gelten. Gemäß den neuen Anforderungen dürfen ein Jahr nach Inkrafttreten alle Fernsehgeräte - je nach Bildschirmgröße - im Betrieb eine bestimmte Leistungsaufnahme nicht überschreiten. Zum Beispiel ist dann die Leistungsaufnahme eines Gerätes mit Standardbildschirm und einer Bildschirmdiagonale von 74 Zentimetern (29 Zoll) bei hochauflösenden Geräten mit 145 Watt und bei anderen, nicht-hochauflösenden Geräten mit 133 Watt begrenzt. Das entspricht bei einem täglichen Betrieb von etwa vier Stunden einem Jahresenergieverbrauch von rund 210 und 195 Kilowattstunden (kWh). Bei einer Bildschirmdiagonale von 107 Zentimetern (42 Zoll) liegen die Grenzen bei 283 und 256 Watt, was einem Jahresenergieverbrauch von rund 415 und 375 kWh entspricht. Die Anforderungen würden sich ab April 2012 nochmals verschärfen. Neu wäre auch, dass ab dem 7. Januar 2010 Fernsehgeräte im Bereitschaftszustand (Standby) nicht mehr als 1 Watt verbrauchen dürfen, bei zusätzlicher Informationsanzeige höchstens 2 Watt und im Aus-Zustand 1 Watt, denn manche Geräte verbrauchen auch Energie, obwohl sie ausgeschaltet sind. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung würde dann eine Begrenzung im Bereitschaftszustand von 0,5 Watt, bei zusätzlicher Informationsanzeige von 1 Watt sowie im Aus-Zustand von 0,3 Watt gelten. Wichtig ist die Regelung zum Energieverbrauch, weil - laut einer Studie des Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) - die Bürgerinnen und Bürger sich auch weiterhin mit Zweit- und Drittgeräten ausstatten und zudem immer größere Fernseher kaufen werden. Das lässt den Energieverbrauch erheblich steigen. Zum Vergleich: Ein durchschnittliches Röhrenfernsehgerät mit einer Bildschirmdiagonale von 74 Zentimetern (29 Zoll) verbraucht pro Jahr etwa 210 kWh, ein LCD-Fernseher (Flachbildschirm mit Flüssigkristallanzeige) mit 81 Zentimetern (32 Zoll) 230 kWh und ein Plasmafernsehgerät mit einer Diagonale von 107 Zentimetern (42 Zoll) sogar 500 kWh (Stand 2007). Hingegen benötigen die derzeit besten Kühl- und Gefriergeräte - in Abhängigkeit vom Volumen - nur um die 200 kWh oder sogar weniger. Prognosen zeigen, dass der Energieverbrauch der Fernsehgeräte in der EU von etwa 60 Milliarden kWh im Jahr 2007, das sind 60 TWh, auf etwa 132 TWh im Jahr 2020 ansteigen dürfte. Unter Berücksichtung der erzielbaren Einsparung von 43 TWh würde der Stromverbrauch von Fernsehgeräten im Jahr 2020 mit 89 TWh aber immer noch deutlich über dem Verbrauch von 2007 liegen. Sollten EU-Parlament und Rat auch der neuen Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte zustimmen, wäre erstmalig eine Vergleichbarkeit der Energieverbräuche verschiedener Fernsehgeräte gewährleistet. Vorraussetzung ist, dass die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie nach ihrem Inkrafttreten in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen. Der neue Vorschlag zur Energieverbrauchskennzeichnung funktioniert ähnlich der für Haushaltsgeräte bekannten Einteilung in die Energieeffizienzklassen A bis G. Die bei Kühlgeräten eingeführten Klassen A+ und A++ soll es in Zukunft generell für alle Produktgruppen nicht mehr geben. Stattdessen kommen Klassen von A minus x Prozent (%) zum Einsatz. Bei Fernsehgeräten sind dies A-20 %, A-40 %, A-60 % und A-80 %. Diese werden gestaffelt eingeführt und weisen die jeweils effizientesten Geräte auf dem Markt aus. Auch zeigt ein sprachneutrales Symbol auf der Energieverbrauchskennzeichnung den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einen Blick, ob das Gerät einen Ausschalter besitzt oder nicht. Die Kennzeichnung soll die Nachfrage nach sparsameren Fernsehgeräten - ähnlich wie bei der weißen Ware - weiter steigern. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun die Möglichkeit, aus der Fülle der Geräte mit gleichen oder ähnlichen Parametern die besonders energieeffizienten besser zu erkennen. Allerdings ist die Kennzeichnung kein dynamisches System in dem Sinn, dass eine Neuzuordnung der Effizienzklassen nach der Marktentwicklung möglich ist. Vielmehr ist es so, dass die neue Kennzeichnung die Zuordnung des Energieverbrauchs des Fernsehgerätes im Betriebszustand - ausgedrückt als Energieeffizienzindex - zu den Effizienzklassen festlegt. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist eine regelmäßig - in Abhängigkeit von der Entwicklung der Energieeffizienz - vorzunehmende Neuzuordnung des Energieeffizienzindex, welchen die besten Geräte erreichen, zur Effizienzklasse A sinnvoller, um eine eindeutige Anpassung an den technischen Fortschritt zu garantieren.
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