Das Umweltbundesamt schlägt verschiedene ökonomische Instrumente zur Erreichung der Verkehrswende vor. Diese umfassen beispielsweise eine fahrleistungsabhängige Maut, eine Neugestaltung der Entfernungspauschale, eine Umgestaltung des Dienstwagenprivilegs oder auch eine veränderte Energiesteuer/CO2-Steuer auf Kraftstoffe. Entsprechende Instrumente können Verteilungseffekte hervorrufen, da Haushalte mit niedrigem Einkommen prozentual potenziell stärker betroffen sind als Haushalte mit hohem Einkommen. Das Vorhaben soll daher sozialverträgliche Lösungen erarbeiten, die diese Effekte insb. für Haushalte aus nicht-urbanen Räumen abfedern. Hierbei soll eine mögliche Neuordnung ökonomischer Instrumente im Verkehr analysiert werden, die größtmögliche ökologische Wirkung bei geringstmöglichen negativen sozialen Auswirkungen verbindet, um Anforderungen an eine soziale Gerechtigkeit zu erfüllen. Ziel ist daher die Analyse und Ableitung von Handlungsempfehlungen, wie eine Kompensation finanziell schwächerer Konsumentengruppen berücksichtigt werden kann (z.B. Rückzahlungen, Härtefallregelungen), um entsprechenden umweltökonomischen Instrumenten zu höherer gesellschaftlicher Akzeptanz zu verhelfen.
Im Mai 2020 wurde mit dem „Niedersächsischen Weg“ eine Vereinbarung zum Natur-, Arten- und Gewässerschutz zwischen der Landesregierung, Umweltverbänden und Landwirtschaft unterzeichnet. Ein Ziel dabei ist die Flächenversiegelung in Niedersachsen bis 2030 auf unter drei Hektar am Tag zu reduzieren und spätestens im Jahr 2050 „Netto Null“ zu erreichen. Parallel zur Reduzierung der Versiegelung soll, wie es die niedersächsische Nachhaltigkeitsstrategie formuliert, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) auf täglich unter vier Hektar bis 2030 reduziert werden, um im Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null zu erreichen. Diese Ziele wurden in das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Nun veröffentlichten die Vertragspartner des Niedersächsischen Wegs Eckpunkte zur Umsetzung der Flächensparziele. Das Eckpunktepapier ist Ergebnis einer Arbeitsgruppe der Vertragspartner, weiteren Verwaltungseinheiten der Raumordnung und Landesentwicklung, kommunalen Spitzenverbänden und Fachbehörden. Konkret werden zehn Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen. Die Landesregierung soll danach als Vorbild der Gemeinschaftsaufgabe „Flächensparen“ vorangehen. Hierzu zählt auch, die Ziele auf landeseigenen Flächen beispielhaft umzusetzen. Auch soll das Thema Flächensparen in der Breite kommuniziert werden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, einen Transformationspfad mit Zwischenzielen für die Zeit zwischen 2030 bis 2050 festzulegen. Diese Ziele sollten auf regionaler und lokaler Ebene konkretisiert werden. Das bedeutet beispielsweise, dass sich regionale Raumordnungsprogramme und Flächennutzungspläne an den Zielen ausrichten und dementsprechend anzupassen sind. Das Eckpunktepapier betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung regionaler Kooperationen und eines kommunalen Flächenmanagements. Dazu sollten den Kommunen Instrumente zum Flächenmanagement kostenlos bereitgestellt werden. Damit soll auch das Ziel einer vorrangigen Innenentwicklung gestärkt werden. Hierfür sollen mehr finanzielle Mittel des Landes bereitgestellt und ökonomische Fehlanreize abgebaut werden. Das betrifft die Kohärenz förderpolitischer Ziele, aber auch komplexe und die Landeskompetenz überschreitende Themen wie die Grundsteuer oder die Pendlerpauschale. Eine weitere Empfehlung betrifft die Anwendung von Werkzeugen zur Berechnung von Infrastrukturfolgekosten. Parallel zur Reduzierung der Versiegelung soll, wie es die niedersächsische Nachhaltigkeitsstrategie formuliert, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) auf täglich unter vier Hektar bis 2030 reduziert werden, um im Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null zu erreichen. Diese Ziele wurden in das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Nun veröffentlichten die Vertragspartner des Niedersächsischen Wegs Eckpunkte zur Umsetzung der Flächensparziele. Das Eckpunktepapier ist Ergebnis einer Arbeitsgruppe der Vertragspartner, weiteren Verwaltungseinheiten der Raumordnung und Landesentwicklung, kommunalen Spitzenverbänden und Fachbehörden. Konkret werden zehn Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen. Die Landesregierung soll danach als Vorbild der Gemeinschaftsaufgabe „Flächensparen“ vorangehen. Hierzu zählt auch, die Ziele auf landeseigenen Flächen beispielhaft umzusetzen. Auch soll das Thema Flächensparen in der Breite kommuniziert werden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, einen Transformationspfad mit Zwischenzielen für die Zeit zwischen 2030 bis 2050 festzulegen. Diese Ziele sollten auf regionaler und lokaler Ebene konkretisiert werden. Das bedeutet beispielsweise, dass sich regionale Raumordnungsprogramme und Flächennutzungspläne an den Zielen ausrichten und dementsprechend anzupassen sind. Das Eckpunktepapier betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung regionaler Kooperationen und eines kommunalen Flächenmanagements. Dazu sollten den Kommunen Instrumente zum Flächenmanagement kostenlos bereitgestellt werden. Damit soll auch das Ziel einer vorrangigen Innenentwicklung gestärkt werden. Hierfür sollen mehr finanzielle Mittel des Landes bereitgestellt und ökonomische Fehlanreize abgebaut werden. Das betrifft die Kohärenz förderpolitischer Ziele, aber auch komplexe und die Landeskompetenz überschreitende Themen wie die Grundsteuer oder die Pendlerpauschale. Eine weitere Empfehlung betrifft die Anwendung von Werkzeugen zur Berechnung von Infrastrukturfolgekosten. www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-67-flachenverbrauch-211804.html www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-67-flachenverbrauch-211804.html
Häufig steht in der öffentlichen Debatte die vermeintlich fehlende Sozialverträglichkeit im Fokus. Wie verkürzt diese Sichtweise ist, zeigt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Sie beschreibt mit Hilfe von Wirkungsketten die breite Palette der möglichen Verteilungswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen und berücksichtigt dabei auch den sozialen Nutzen von Umweltpolitik. Der erste Teil der Studie stellt die entwickelte Analysemethode dar, anschließend wird sie konkret auf einige umweltpolitische Instrumenten angewandt, etwa auf die Entfernungspauschale und Energiesparberatungen. Veröffentlicht in Texte | 73/2016.
<p>Umweltpolitik: sozialer als ihr Ruf</p><p>Oft wird umweltpolitischen Maßnahmen vorgeworfen, sie wären sozial ungerecht. Dies gilt etwa für die Abschaffung der Entfernungspauschale. Dass diese Sichtweise oft zu kurz greift und Umweltschutz sogar positiv auf soziale Ziele wirken kann, zeigt eine neue Studie im Auftrag des UBA.</p><p>So könnten zum Beispiel von einer Abschaffung der Entfernungspauschale insbesondere Personen mit geringen Einkommen profitieren – wenn eine Härtefallregelung eingeführt wird und die Mehreinnahmen für die Erhöhung der Werbungskostenpauschale und die Förderung des ÖPNV verwendet werden.</p><p>Die Studie beschreibt mit Hilfe von Wirkungsketten die breite Palette der möglichen Verteilungswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen und berücksichtigt dabei auch den sozialen Nutzen von Umweltpolitik. Der erste Teil der Studie stellt die entwickelte Analysemethode dar. Anschließend wird sie konkret auf einige umweltpolitische Instrumente angewandt; neben der Abschaffung der Entfernungspauschale auch auf die Förderung der energetischen Gebäudesanierung oder Energiesparberatungen.</p>
Kein systematischer Abbau in Deutschland erkennbar Nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) beliefen sich die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland auf über 52 Milliarden Euro im Jahr 2010. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sagte: „Es ist keine nachhaltige Politik, wenn umweltschädliche Produktions- und Konsumweisen erst mit Milliarden subventioniert werden und dann weitere Milliarden aus dem Haushalt bereitgestellt werden müssen, um Schäden an Umwelt und Gesundheit wieder halbwegs zu kompensieren. Unser Rat kann nur sein, umwelt-schädliche Subventionen systematisch abzubauen.“ Dies würde nicht nur Umwelt und Gesundheit entlasten, sondern auch neue Finanzierungsspielräume schaffen – etwa für den Klimaschutz, die Bildung, die Sanierung von Straßen oder den Ausbau des öffentlichen Bus- und Schienenverkehrs. Mit 24,2 Milliarden Euro entfällt ein Großteil der umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2010 auf den Verkehrssektor, dicht gefolgt von der Energiebereitstellung und -nutzung mit weiteren 21,6 Milliarden Euro. Das Bau- und Wohnungswesen schlägt mit 5,9 Milliarden Euro zu Buche, in der Land- und Forstwirtschaft/Fischerei konnte über eine halbe Milliarde Euro an umweltschädlichen Subventionen quantifiziert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung in der Land- und Forstwirtschaft/Fischerei besonders schwierig ist – der wahre Umfang der umweltschädlichen Subventionen ist dort tatsächlich deutlich höher. Die neue UBA -Studie analysiert, welche Subventionen den Klimawandel fördern, die Wasser-, Boden- und Luftqualität beinträchtigen, zu Gesundheitsschäden führen oder die Flächeninanspruchnahme und den Rohstoffverbrauch erhöhen. Außerdem enthält die Studie konkrete Reformvorschläge, etwa für die Entfernungspauschale. Maria Krautzberger: „Die Entfernungspauschale fördert die Zersiedelung der Landschaft und das Verkehrswachstum. Dies belastet unsere Gesundheit durch Luftschadstoffe und Lärm. Eine Abschaffung der Entfernungspauschale muss allerdings sozial verträglich erfolgen.“ Das UBA schlägt daher vor, Fahrten zur Arbeit nur noch als außergewöhnliche Belastung steuerlich anzuerkennen. Dadurch könnten Personen, die ansonsten unzumutbar belastet würden, ihre Fahrtkosten zur Arbeit weiter steuerlich absetzen. Das Geld, das der Staat durch eine solche Reform spart, könnte er für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs verwenden. Auch eine Senkung der Einkommensteuer wäre denkbar. Große Potentiale für einen Subventionsabbau gibt es auch bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Da die Ermäßigungen den Anreiz für die Unternehmen verringern, Energie sparsam zu nutzen, sollten die Begünstigungen reduziert und auf energieintensive Unternehmen beschränkt werden, die dem internationalen Wettbewerb stark ausgesetzt sind. Die Subventionspolitik der vergangenen Jahre zeigt insgesamt eine uneinheitliche Entwicklung: Einige umweltschädliche Subventionen laufen in den nächsten Jahren aus oder wurden abgebaut, etwa die Eigenheimzulage oder die Steinkohleförderung. Zugleich wurden jedoch bestehende umweltschädliche Subventionen ausgeweitet oder neue umweltschädliche Subventionen eingeführt. Ein Beispiel ist die Steuervergütung für Agrardiesel, die dazu führt, dass Landwirte kaum Anreize haben, sparsam zu fahren oder sparsame Landmaschinen zu beschaffen. Ein weiteres Beispiel ist die neu eingeführte Strompreiskompensation für Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen, die ebenfalls die ökonomischen Anreize zum Energiesparen und zum Klimaschutz verringert. Um den Abbau umweltschädlicher Subventionen systematisch in die Wege zu leiten, empfiehlt das UBA ein umweltbezogenes Subventionscontrolling: „Wir brauchen einen ‚Umweltcheck‘ für Subventionen, der alle Subventionen auf negative Umweltwirkungen untersucht und sie regelmäßig einer Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterzieht. Er wäre auch ein wichtiger Baustein für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen“, so Maria Krautzberger. Die Studie berücksichtigt im Wesentlichen die Subventionen auf Bundesebene, während Subventionen auf Landesebene nur in Einzelfällen erfasst werden. Außerdem sind viele umweltschädliche Subventionen nicht genau quantifizierbar. „Die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland liegen in Wirklichkeit noch deutlich höher als die 52 Milliarden Euro in unserer Studie. Dies unterstreicht zusätzlich den Handlungsbedarf“, sagte Krautzberger.
Häufig steht in der öffentlichen Debatte die vermeintlich fehlende Sozialverträglichkeit im Fokus. Wie verkürzt diese Sichtweise ist, zeigt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Sie beschreibt mit Hilfe von Wirkungsketten die breite Palette der möglichen Verteilungswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen und berücksichtigt dabei auch den sozialen Nutzen von Umweltpolitik. Der erste Teil der Studie stellt die entwickelte Analysemethode dar, anschließend wird sie konkret auf einige umweltpolitische Instrumenten angewandt, etwa auf die Entfernungspauschale und Energiesparberatungen.
SRU-Umweltgutachten 2016 erschienen: Impulse für eine integrative Umweltpolitik Neben Fragen der ökologischen Transformation, des Klimaschutzes, der Energiewende und der Biodiversität werden auch Flächenverbrauch und demografischer Wandel in einem eigenständigen Kapitel thematisiert. Kapitel 4 des Gutachtens enthält verschiedene Empfehlungen für die Reduzierung des Flächenverbrauchs auf netto null bis zum Jahr 2030: Obergrenzen für die Flächenneuausweisung in der räumlichen Planung und Flankierung durch einen Flächenzertifikatehandel, obligatorische Erfassung von Innentwicklungspotenzialen und stärkeres Augenmerk auf Möglichkeiten der Entsiegelung. Darüber hinaus werden ökonomische Maßnahmen empfohlen. Hierzu zählen die Überprüfung bestehender kontraproduktiver Subventionen wie die Pendlerpauschale, eine Grundsteuer, die bebaubare aber unbebaute Grundstücke stärker als bisher belastet und sich stärker am Flächenverbrauch orientiert, der Einsatz von Folgekostenrechnern durch die Kommunen, Anreize für Familien und Senioren für einen Generationenwechsel im Wohnungsbestand und für generationenübergreifendes Wohnen. Neben Fragen der ökologischen Transformation, des Klimaschutzes, der Energiewende und der Biodiversität werden auch Flächenverbrauch und demografischer Wandel in einem eigenständigen Kapitel thematisiert. Kapitel 4 des Gutachtens enthält verschiedene Empfehlungen für die Reduzierung des Flächenverbrauchs auf netto null bis zum Jahr 2030: Obergrenzen für die Flächenneuausweisung in der räumlichen Planung und Flankierung durch einen Flächenzertifikatehandel, obligatorische Erfassung von Innentwicklungspotenzialen und stärkeres Augenmerk auf Möglichkeiten der Entsiegelung. Darüber hinaus werden ökonomische Maßnahmen empfohlen. Hierzu zählen die Überprüfung bestehender kontraproduktiver Subventionen wie die Pendlerpauschale, eine Grundsteuer, die bebaubare aber unbebaute Grundstücke stärker als bisher belastet und sich stärker am Flächenverbrauch orientiert, der Einsatz von Folgekostenrechnern durch die Kommunen, Anreize für Familien und Senioren für einen Generationenwechsel im Wohnungsbestand und für generationenübergreifendes Wohnen. Download Umweltgutachten: www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_Umweltgutachten_HD.pdf?__blob=publicationFile Download Kapitel 4 "Flächenverbrauch und demografischer Wandel": www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_Umweltgutachten_Kap_04.html?nn=395728 Download Umweltgutachten: www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_Umweltgutachten_HD.pdf?__blob=publicationFile Download Kapitel 4 "Flächenverbrauch und demografischer Wandel": www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_Umweltgutachten_Kap_04.html?nn=395728
Die sichere Versorgung mit Strom ist zentrale Aufgabe eines Energiesystems. Stabile elektrische Energieversorgungsnetze sind dafür eine wichtige Voraussetzung. Probleme für die Versorgungssicherheit entstehen beispielsweise im Zusammenhang mit dem Abbau von Kraftwerks- und damit Reservekapazitäten, deregulierungsbedingten Netz-Unterinvestitionen sowie Stabilitätsproblemen beim Ausbau des europäischen Verbundnetzes und durch die fluktuierende Einspeisung regenerativer Energien. Die Studie analysiert die Netzwirtschaft und deren Regulierung und gibt Handlungsempfehlungen zu Investitions-, Sicherheits-, Effizienz- und Qualitätsaspekten der elektrischen Netze. Die Schlussfolgerungen der Untersuchung zielen auf verschiedene Bereiche der Elektrizitätswirtschaft ab. Aus ökonomischer und ökologischer Sicht bleibt weiterhin eine verbrauchernahe Erzeugung sinnvoll. Um eine gesamtwirtschaftlich kostengünstige Stromerzeugung zu erzielen, sollten die bisherigen Kalkulationsvorschriften durch Entfernungspauschalen ersetzt werden, die den Stromerzeuger angemessen an den Netzkosten beteiligen. Zudem sollte sich die Regulierung so ausrichten, dass die Investitionen am oberen Rand realistischer Prognosen vorgenommen und Strafzahlungen für schlechte Versorgungsqualität sowie unterbrechbare Verträge eingeführt werden. Schließlich wird empfohlen, von einer eigentumsrechtlichen Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen (Ownership Unbundling) vorerst abzusehen und der neuen Regulierung Zeit einzuräumen, die gewünschten Ergebnisse zu erreichen.
Das Forschungsvorhaben untersucht empirisch die Wirkungen der Eigenheimzulage und Entfernungspauschale sowie weiterer fiskalischer Instrumente im Hinblick auf Verkehrs-, Siedlungs- und Umweltwirkungen. Es werden sowohl ökonomische als auch ökologische Größen auf der Ebene der Bundesrepublik sowie räumlich differenziert untersucht und somit auch indirekte Wirkungen der Instrumente analysiert. Auf dieser Basis werden Strategien für fiskalische Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung erarbeitet.
Die Diskussion über den Abbau und die Umgestaltung von Subventionen hat in den letzten Jahren wieder an Fahrt gewonnen und wird aus verschiedenen Perspektiven aufgegriffen. Z.T. werden hier - unabhängig von umweltpolitischen Erwägungen -'große Befreiungsschläge' gefordert, andererseits konzentriert sich die wirtschaftspolitische Debatte oft stark auf Einzelfälle und bestimmte Ausgestaltungsmerkmale von Subventionen (z.B. die Bemessungsgrundlage der Entfernungspauschale), wobei Subventionen in bestimmten Fällen als Instrument der Umweltpolitik diskutiert werden oder in Form von Listen oder Fallstudien Subventionen mit umweltschädlichen Wirkungen zusammengestellt werden. Oft werden allerdings eine Reihe von Zwischen- und Querschnittsebenen nicht thematisiert, die zwischen abstrakter und konkreter Betrachtungsweise sowie zwischen subventionspolitischen Reformbestrebungen unterschiedlicher Reichweite und Radikalität vermitteln könnten. In seiner an der Universität Kassel angenommenen Dissertation untersucht Tilmann Rave daher, in welchem Verhältnis Umweltgesichtspunkte zu Subventionen und Subventionspolitik stehen und inwiefern sie für subventionspolitische Reformen fruchtbar gemacht werden können. In einer systematisch angeleiteten Betrachtung werden die Bezüge zwischen Subventionen und Umweltschutz sowie zwischen den Politikfeldern Umweltpolitik und 'Subventionspolitik' herausgestellt. Da diese Bezüge a priori komplex sind und nicht nach einem einzigen einfachen Schema abgearbeitet werden können, nähert sich die Arbeit der Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln und mit verschiedenen Methoden. So werden nach einer begrifflichen Abgrenzung von Subventionen und nach einem Überblick über das Untersuchungsfeld zunächst historisch-deskriptiv und in Anlehnung an die politikwissenschaftliche Literatur Grundstrukturen und Entwicklungslinien der Politikfelder dargestellt. In vorwiegend theoretisch-deduktiver Lesart werden dann Subventionen in verschiedenen ökonomischen Theorien und Konzeptionen verortet. Die Zusammenführung von problembezogen-lebensweltlichen und theoriegeleiteten Diskussionssträngen mündet schließlich in eine Reformperspektive. Dieser Perspektive zufolge gibt es gute Gründe, die (politische) Aufmerksamkeit verstärkt auf Subventionen mit negativen Umweltwirkungen und deren Abbau zu richten und damit auch Anreizkonstellationen mehr als bisher in den Blick zu nehmen, die immer noch zu sehr 'außerhalb' der vorherrschenden deutschen Umweltpolitik liegen. Die Perspektive wird dann zunächst anhand eines Überblicks über Wirkungsanalysen zur Identifizierung spezifischer umweltschädlicher Subventionen konkretisiert. Abschließend wird ein umweltorientierter Reformprozess für Subventionen skizziert. Es werden insbesondere die Grenzen zwischen Evaluation und Entscheidungsprozess und zwischen wissenschaftlicher Wirkungsanalyse und politisch-administrativen Reformbemühungen ausgelotet.
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