Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): In Absprache mit dem Oberbergamt wurde um die Erschütterungsmessstationen Nordschacht, PRIMS (Kompensation) und Düppenweiler ein Ausschlussbereich von 1.000 m abgebildet. Die weiteren Erschütterungsmessstationen wurden mit einem mittleren Konfliktrisiko (KRK 3) bewertet. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Das Projekt "Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach Paragraph 11 EEG und Paragraph 13 Abs. 2 EnWG" wird/wurde gefördert durch: Bundesverband WindEnergie e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH - Niederlassung Berlin.Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.
Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt angesichts größerer Eingriffe z.B. durch Bauprojekte entstehen (s. naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach Kap. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)). Die dargestellten Kompensationsflächen zeigen die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen in Form von Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland und Erhalt von Altbaumbeständen zur Folgenbewältigung negativ-ökologischer Eingriffe.
Dieser Datensatz enthält aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge der Ausgleichsflächen des Hamburger Kompensationsverzeichnisses. Diese Daten enthalten alle Ausgleichsflächen aus großen Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Die Maßnahmenflächen gemäß BauGB sind keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, sondern werden in Bebauungsplänen ohne Zuordnung als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, um andere Nutzungen oder Bebauung auf diesen Flächen planerisch auszuschließen. Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach §17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Vor der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 wurde das Kompensationsverzeichnis "Eingriffskataster" genannt. Die Rechtsgrundlage war das Hamburgische Naturschutzgesetz.
Der Kartendienst stellt die Geodaten der Windpotenzialstudie und die Windkraftanlagen des Saarlandes dar.:In Absprache mit dem Oberbergamt wurde um die Erschütterungsmessstationen Nordschacht, PRIMS (Kompensation) und Düppenweiler ein Ausschlussbereich von 1.000 m abgebildet. Die weiteren Erschütterungsmessstationen wurden mit einem mittleren Konfliktrisiko (KRK 3) bewertet.
WebApp zur Datenerfassung und -visualisierung von naturschutzrechtlichen Eingriffen, deren Kompensationen sowie zu Ökokonten
null Digitale Plattform zur Darstellung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestartet GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWRITSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Baden-Württemberg/Stuttgart/Karlsruhe. Mit der Freischaltung einer öffentlichen Plattform für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes gemacht. Die digitale Plattform wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg betreut und schrittweise weiter ausgebaut. Sie ermöglicht allen eine umfassende und transparente Einsicht in die seit dem Jahr 2011 festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Land. Zentrale Informationsquelle „Ab sofort sind auf der Plattform die Kompensationsmaßnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft zentral abrufbar. Das ermöglicht, diese präzise und transparent nachzuverfolgen. Zusätzlich stehen Informationen zu naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen zum Abruf bereit. Damit ist die Plattform eine wichtige Informationsquelle für alle, die mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu tun haben“, erklärt Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Integration in den Daten- und Kartendienst der LUBW Die digitale Plattform ist im Daten- und Kartendienst (UDO 4.0) der LUBW integriert. Die zahlreich zur Verfügung gestellten Daten werden mithilfe von zwei Dashboards zentral und übersichtlich dargestellt: Perspektive: Neues Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 Die jetzt erfolgte Freischaltung der zentralen Plattform ist ein erster Schritt zu einem neuen und umfassenden Kompensationsverzeichnis für Baden-Württemberg. Künftig werden hier auch Informationen wie Kompensationsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitplanung erfasst. Dazu bedarf es zunächst noch einer Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes durch das Ministerium sowie einer ergänzenden IT-Anwendung, welche die LUBW derzeit entwickelt. „Unser Ziel ist es, dass das neue und umfassende Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten der Verordnung zur Verfügung steht. Eingriffe und Maßnahmen können dann direkt in die dazugehörige Fachanwendung Kompensationsverzeichnis eingetragen werden. Diese Informationen stehen der Öffentlichkeit dann zeitnah über die heute in Betrieb genommene Plattform zur Verfügung“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, und betont: „Alle verantwortlichen Akteure werden von der zentralen Plattform profitieren, sowohl Verantwortliche von Eingriffen als auch Naturschutzbehörden, Landschaftsplanende, Naturschutzorganisationen, Träger von naturschutzrechtlichen Ökokontomaßnahmen und ausführende Unternehmen. “ Rechtsgrundlagen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) In Deutschland wurde die Verpflichtung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingeführt (vgl. §§ 13 ff. BNatSchG), das erstmals 1976 in Kraft trat. Diese rechtlichen Grundlagen wurden seitdem mehrfach weiterentwickelt und präzisiert. Baden-Württemberg hat die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes in das Landesrecht integriert (vgl. §§ 14 ff. NatSchG). Durch § 18 NatSchG ist die nach § 17 Abs. 6 BNatSchG den Ländern vorgegebene Pflicht zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses in Baden-Württemberg konkretisiert und um die Möglichkeit zur Erfassung zahlreicher weiterer Kompensationsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitplanung erweitert worden. Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Grundsätzlich sind erhebliche Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft soweit wie möglich bei der Verwirklichung von Vorhaben zu vermeiden und zu minimieren (§ 15 Abs. 1 BNatSchG). Verbleibende Beeinträchtigungen sind vorrangig durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren, um eine Verschlechterung des Naturhaushalts zu verhindern (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (zusammenfassend auch Kompensationsmaßnahmen genannt) sind in der Regel langfristig vom jeweiligen Eingriffsverursacher zu unterhalten (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Das Kompensationsverzeichnis dient in erster Linie dazu, dass die jeweils zuständigen Behörden einen Überblick über die vielen Ausgleichsverpflichtungen und Maßnahmenflächen behalten. Über die neue zentrale Plattform der LUBW wird der öffentliche Zugang zu diesen Daten für interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Vorhabenträger erleichtert, die sich über die bestehenden Maßnahmen im Land informieren wollen. Ökokonto-Maßnahmen: Flexibilität bei der Kompensation Um die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen flexibler zu gestalten, wurden mit der Ökokonto-Verordnung (Verordnung des Umweltministeriums über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf freiwilliger Basis vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Diese sogenannten Ökokonto-Maßnahmen können bei späteren Eingriffen als Kompensationsmaßnahme genutzt werden und werden ebenfalls im Kompensationsverzeichnis erfasst. Pressemitteilungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg rund um das Thema Ökokonto: Weiterführende Information finden Sie auf der LUBW-Webseite: Eingriffsregelung & Ökokonto Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Geodaten zum Kompensationsverzeichnis im Landkreis Nienburg/Weser. Wenn nach der Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verbleiben, sind Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Kompensation) vorzusehen. Diese sind im Kompensationsverzeichnis enthalten. Das Verzeichnis beinhaltet Datensätze ab 1990. Die Datensätze werden fortlaufend auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit überprüft.
Geodaten zum Themengebiet Kompensationsflächenkataster im Landkreis Leer.
Das Projekt "Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009 - Auswirkungen auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2009 und 2010" wird/wurde gefördert durch: Bundesverband WindEnergie e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.Die Abschaltung von Windenergieanlagen aufgrund von Netzengpässen ist im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 69 Prozent gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Ecofys Studie 'Abschätzungen der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009', die im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) erstellt wurde. Im Jahr 2010 sind bis zu 150 Gigawattstunden Windstrom verloren gegangen, weil die Netzbetreiber Anlagen abgeschaltet haben. Auch zahlenmäßig nahmen diese als Einspeisemanagement (EinsMan) im Erneuerbaren Energien Gesetz geregelten Abschaltungen massiv zu. Gab es 2009 noch 285 sogenannte EinsMan-Maßnahmen, waren es 2010 bereits 1085. Der durch Abschaltungen verlorengegangen Strom entspricht dabei einem Anteil von bis zu 0,4 Prozent an der in Deutschland im Jahr 2010 insgesamt eingespeisten Windenergie. Ursachen für EinsMan waren im Jahr 2010 überwiegend Überlastungen im 110 kVHochspannungsnetz und an Hochspannungs-/ Mittelspannungs-Umspannwerken, selten auch im Mittelspannungsnetz. In den nächsten Jahren ist von einem weiteren Anstieg der Ausfallarbeit bei Windenergieanlagen auszugehen, insbesondere weil sowohl 2009 mit 86Prozent als auch 2010 mit nur 74Prozent vergleichsweise sehr schlechte Windjahre gewesen sind. Mit dem Ziel, die Transparenz der EinsMan-Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Einspeisung aus Windenergieanlagen und anderer Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu verbessern, sollte für jeden Einsatz von EinsMan ex-post im Internet in einem einheitlichen Datenformat aufgeschlüsselt nach Energieträgern - der Zeitpunkt und die Dauer, - die betroffene Netzregion inklusive der installierten und zum Zeitpunkt tatsächlich eingespeisten Leistung, die maximale Reduzierung je -Std. Zeitraum sowie - die Netzregion übergreifenden Korrekturfaktor, Ausfallarbeit und Entschädigungszahlungen und - der Grund für die Maßnahme veröffentlicht werden.
Origin | Count |
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Bund | 419 |
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Zivilgesellschaft | 2 |
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