Das Projekt "Grundbelastung von Phytoindikatoren durch Fluor-Immissionen und Beurteilung des Ausmasses von Immissionsschaeden an Kulturpflanzen im Einflussbereich einer Aluminium-Elektrolyse" wird/wurde gefördert durch: Giulini Chemie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Speyer.Aufgrund von umfangreichen Messungen, die zeitlich und von den Kulturen her variiert waren und sind, wird die Gefaehrdung landwirtschaftlicher Kulturen durch Fluor-Immissionen ermittelt. Es sollen ueber Jahre hinaus die Einfluesse des Emittenden im Nah- und Fernbereich erforscht werden. Ziel des Gutachtens ist zugleich, den Landwirten eine objektiv darstellbare Entschaedigungsleistung anzubieten.
Das Projekt "Die moderne städtebauliche Planung und das Planungsschadensrecht" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung.Planungsschäden gelten in der kommunalen Wirklichkeit als Reizwort. Ihre Geltendmachung hat in der Vergangenheit vielfach dazu geführt, dass städte-baulich an sich notwendige und aus kommunaler Sicht erwünschte Planänderungen unterblieben sind. Vielerorts war man aufgrund der drohenden Entschädigungsansprüche nicht einmal bereit, offensichtliche Fehlplanungen zu beseitigen. Daher scheinen Planungsschäden wie ein Damoklesschwert über der Bauleitplanung zu schweben. Das Planungsschadensrecht wurde zuletzt im Jahre 1976 reformiert. Es sollte die Sozialpflichtigkeit des Grundeigentums betont und den Gemeinden die Anpassung von Bebauungsplänen an urbane und wirtschaftliche Entwicklungen erleichtert werden. Vor dem Hintergrund der nunmehr formalisierten Eigentumsdogmatik stellt sich die Frage, ob einfach-gesetzliche Regelungen, die aus einer Zeit vor dem Wandel der dogmatischen Grundlagen stammen, mit diesen Veränderungen Schritt halten können. Außerdem darf nicht übersehen werden, dass die Verortung von hoheitlich angeordneten Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen in das System des Art.14 GG nach wie vor mit großen Unsicherheiten belastet ist. Hinsichtlich des Naturschutz- und Denkmalschutzrechts sind die in diesen Rechtsgebieten relevanten Nutzungsbeschränkungen durchaus unterschiedlich im Hinblick auf deren Eingriffsqualität beurteilt worden. Für die Entschädigungstatbestände der Paragraphen 39-44 BauGB haben die strukturellen Neuerungen der Eigentumsdogmatik bislang jedoch wenig Beachtung gefunden. Durch die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts im kürzlich ergangenen Beschluss zum Götzenturmpark der Stadt Heilbronn hat diese Diskussion nunmehr auch das Planungsschadensrecht erreicht. Veränderte ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingen zwingen mehr als bisher zu Planänderungen. Die Bauleitplanung kann ihre Funktion zur Steuerung der weiteren städtebaulichen Entwicklung nur dann wirkungsvoll erfüllen, wenn sie Lösungen für die sich stellenden Probleme bereit hält. Ebenso darf nicht übersehen werden, dass gegenwärtig der Handlungsspielraum der Kommunen stark eingeschränkt ist, weil sich deren Finanzsituation zunehmend verschlechtert. Auch vor diesem Hintergrund lohnt es sich, über die Rechtfertigung eines eher großzügigen Entschädigungssystems, wie es in den Paragraphen 39-44 BauGB vorzufinden ist, nachzudenken. Der Verfasser greift die genannten Problemstellungen auf und entwickelt dazu differenzierte Lösungsansätze. In einem ersten Schritt geht er ausführlich auf die sich stellenden verfassungsrechtlichen Fragen ein und erarbeitet dogmatisch schlüssige Kriterien zur Beurteilung von Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen des Eigentums. In einem zweiten Schritt erfolgt eine umfassende Auseinandersetzung mit den einzelnen Entschädigungstatbeständen. Indes beschränkt sich die Untersuchung nicht auf die Darstellung der geltenden Rechtslage. ...
Das Projekt "Oekologie und Naturschutz im Entschaedigungsrecht" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Institut für Öffentliches Recht.1. Abgrenzung der Sozialpflichtigkeit vom entschaedigungspflichtigen Eingriff in bezug auf Schutz des Bodens, des Grundwassers, Biotop- und Artenschutz, Schutz der Landschaft, Schutz der Atmosphaere. 2. Entschaedigungsrechtliche Problematik in bezug auf land- und forstwirtschaftliche Nutzung bei Freihaltung von Grenzflaechen, Aufbringen von Pflanzenschutzmitteln, Freihaltung von Wegen, Biotopvernetzung, Eingriffe in N + L im Sinne des BNatSchG, Ausgleichspflichten nach Paragraph 8 BNatSchG. 3. Abstimmen der Ergebnisse der Untersuchungen von Prof. Steffen, d.h. der betriebswirtschaftlichen Einbussen mit der entschaedigungsrechtlichen Problematik.
Das Projekt "Entschaedigungen, Ausgleichszahlungen und Verguetungen land- und forstwirtschaftlicher Beitraege zur Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft - zur leistungsbezogenen Neuorientierung des Umweltrechts" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Mutius.Ausserhalb des Anwendungsbereiches sogenannter Landwirtschaftsklauseln, insbesondere in Wasserschutz-, Landschaftsschutz- oder zukuenftig in besonderen Bodenschutzgebieten, ist der Konflikt zwischen land- und forstwirtschaftlicher Bodennutzung einerseits und dem Gebot der Erhaltung oder Wiederherstellung natuerlicher Lebensgrundlagen andererseits nur in der Weise 'aufzuloesen', dass es zu mehr oder weniger massiven Einschraenkungen ansonsten erlaubter Bodenbewirtschaftung kommt. Dies loest vor dem Hintergrund des Verfassungsgebotes des Art 14 Abs 3 GG - allerdings durch die Rechtsprechung namentlich des Bundesverfassungsgerichts erheblich eingeschraenkt - entweder Entschaedigungszahlungen z B nach Paragraph 19 Abs 3 Wasserhaushaltsgesetz aus oder es fuehrt dazu, dass an derartigen Standorten auf die Dauer eine Land- und Forstwirtschaft kaum noch zu wirtschaftlichen Bedingungen stattfinden kann. Dies hat fuer laendliche Raeume erhebliche strukturelle Folgen, die weit ueber Aspekte der Erhaltung der Kulturlandschaft hinausgehen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gesetzgeber erstmals in Paragraph 19 Abs 4 Wasserhaushaltsgesetz entschlossen, Ausgleichszahlungen fuer Land- und Forstwirte zu gewaehren, die darauf abzielen, Land- und Forstwirtschaft an solchen Standorten zu erhalten und eine Gleichbehandlung mit der Bodenbewirtschaftung an weniger oekologisch wichtigen Standorten zu ermoeglichen. Entsprechende Regelungen sollen auch im novellierten Naturschutzrecht sowie im Bodenschutzrecht verankert werden. Sie sind jedoch nicht unproblematisch: Zum einen orientieren sie sich bereits rechtssystematisch erkennbar am Entschaedigungsrecht (in der kuerzlich im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages erzielten Einigung ueber das Bodenschutzgesetz des Bundes liest sich das als 'Haerteregelung'), beruecksichtigen also kaum den positiven Beitrag, den Land- und Forstwirtschaft fuer Erhaltung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft leistet; zum anderen ist mangels hinreichend bestimmbarer Kriterien die Hoehe der Ausgleichszahlungen ungewiss und schliesslich fallen Regelungs- und Finanzierungsebene insoweit auseinander, als die Ansprueche auf Ausgleichszahlungen durch Bundesgesetz begruendet werden, waehrend die Laender die Finanzierung aufzubringen haben. Hierbei werden unterschiedliche Finanzierungsarten praktiziert.
Das Projekt "Rechte des Buergers zur Verhuetung und zum Ersatz von Umweltschaeden, eine rechtsvergleichende Studie" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht.Untersuchung der Rechtsgrundlagen und der praktischen Anwendung von Rechtsbehelfen des einzelnen gegen Umweltbeeintraechtigungen.
Das Projekt "Vorschlaege fuer die Ermittlung von Entschaedigungen bei Teilentzug von Flaechen und Inanspruchnahme ganzer landwirtschaftlicher Betriebe durch die oeffentliche Hand" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre.Erarbeiten von Produktionsfunktionen verschiedener Fruechte der Pflanzenproduktion bei Einsatz von Duenge- und Pflanzenschutzmitteln. Abschaetzen von oekonomischen Auswirkungen verschiedener denkbarer Umweltauflagen. Erarbeiten von Gegenstrategien zur Verringerung oekonomischer Nachteile eines restriktiven Betriebsmitteleinsatzes.
Das Projekt "Entwicklung eines standardisierten Verfahrens zur Berechnung von Immissionspegeln bei Entschaedigungsverfahren gemaess Para. 42 BImSchG" wird/wurde gefördert durch: Bundesminister des Innern,Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Messerschmitt-Bölkow-Blohm.Weiterentwicklung eines Computerprogramms, das aus Daten zum Verkehrsaufkommen und geometrischen Daten ueber Bebauung und Gebaeudeform-Immissionspegel berechnet; das Verfahren der Datenerhebung und Berechnung soll in einer Weise standardisiert werden, dass die errechneten Mitteilungspegel als Grundlage fuer eine Entschaedigung gemaess Para. 42 BImSchG dienen koennen.
Das Projekt "Darstellung und Wirkungsanalyse der oekonomischen Instrumente der Umweltpolitik in Japan" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V..In Japan sind eine Reihe von verursacherbezogenen umweltpolitischen Instrumenten, speziell auf dem Gebiet der Luftreinhaltung, eingesetzt, die zu oekonomisch (kosten-)guenstigen Ergebnissen bei der Erreichung der umweltpolitischen Ziele fuehren. Dabei handelt es sich u.a. um Verhandlungsloesungen zwischen Schaedigern und Geschaedigten, Gesamt-Emissions-Kontrollsysteme, die dem 'Emission Trading' in den USA entsprechen, Erhoehung des wirtschaftlichen Risikos von emittierenden Unternehmen durch rechtspolitische Instrumente wie Gefaehrdungs- und gesamtschuldnerische Haftung, Ersetzung des Kausalitaetsprinzips durch epidemiologische Nachweise und die Einfuehrung von Entschaedigungssystemen, die alle zu einem Anreiz zur Reduzierung der Emission fuehren. Darueber hinaus scheinen massive staatliche Programme (Gemeinlastprinzip) zu erheblichen umweltentlastenden Effekten gefuehrt zu haben. In diesem Vorhaben soll die Bedeutung dieser Ansaetze fuer die Umweltpolitik unter den gegebenen rechtlichen, institutionellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ermittelt werden.
Das Projekt "Schadensersatz bei Umweltbelastungen im EWG-Bereich" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt, Professur für Wirtschafts- und Umweltrecht.Rechtsvergleichende Untersuchung als Grundlage fuer eventuelle Massnahmen der Rechtsangleichung.
Das Projekt "Verkehrslaerm und Entschaedigung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft.Rechtsstellung von Anliegern alter Strassen nach dem Entwurf eines Verkehrslaermschutzgesetzes.
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Bund | 13 |
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Language | Count |
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Deutsch | 13 |
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Boden | 8 |
Lebewesen & Lebensräume | 11 |
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Mensch & Umwelt | 13 |
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