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NRW stärkt die Kommunen beim Schutz vor Klimarisiken wie Hitze und Starkregen

Wenn Hitzeperioden Nächte unerträglich machen oder Starkregen Straßen überflutet, spüren die Menschen in Nordrhein-Westfalen unmittelbar die Folgen des globalen Klimawandels. Der Handlungsbedarf in Städten und Gemeinden steigt. Nordrhein-Westfalen hat dafür bereits 2021 als erstes Bundesland ein Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Seit Juli 2024 gilt auch auf Bundesebene ein solches Gesetz. Das Land entwickelt sein Gesetz auf Basis dieser Vorgaben nun weiter. Ziel ist es, Klimarisiken wie Hitze oder Starkregen vor Ort systematisch zu erfassen und Maßnahmen gezielt zu planen und bei Investitionen zu berücksichtigen. Umweltminister Oliver Krischer: „Klimaanpassung entscheidet sich vor Ort in den Wohnvierteln, auf Schulhöfen oder in den Grünflächen. Mit verlässlichen Daten, klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und gezielter Unterstützung helfen wir den Kommunen, ihre Bevölkerung besser vor den Folgen von Hitze, Starkregen und anderen Klimarisiken zu schützen.“ Da diese neue Aufgabe für die Kommunen mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, stellt das Land ihnen insgesamt 20 Millionen Euro für die Erstellung eigener Klimaanpassungskonzepte zur Verfügung. Zugleich ist Klimaanpassung verbindlich in öffentlichen Planungen verankert. Das Berücksichtigungsgebot stellt sicher, dass etwa bei Infrastrukturprojekten oder der Stadtentwicklung die Folgen des Klimawandels frühzeitig einbezogen werden. So lassen sich spätere Schäden und zusätzliche Kosten vermeiden. Darüber hinaus verankert das Land die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) dauerhaft im Gesetz. Städte und Gemeinden erhalten damit langfristig Unterstützung durch Daten, Beratung, Förderinformationen und die Vernetzung untereinander. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt die aktuelle Klimaanalyse NRW 2026 des LANUK: Rund 7,5 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen leben in Siedlungsbereichen mit dringendem Handlungsbedarf. Das entspricht knapp 42 Prozent der Landesbevölkerung. Grundlage dieser Einordnung sind Modellierungen zur nächtlichen thermischen Belastung der Bevölkerung an einem typischen und einem extremen Sommertag. Die Analyse macht landesweit sichtbar, wo Hitzeinseln besonders stark ausgeprägt sind und wo Kommunen priorisieren sollten, um sich an die Klimaveränderungen anzupassen. Die Analyse liefert ihnen und den Planungsbehörden eine deutlich verbesserte Daten-Grundlage. Im Vergleich zur ersten landesweiten Klimaanalyse aus dem Jahr 2018 wurde die Untersuchung grundlegend weiterentwickelt. Die Modellierungen erfolgten nun in einer räumlichen Auflösung von 25 mal 25 Metern statt wie zuvor in einer Auflösung von 100 mal 100 Metern. Damit ist die neue Analyse 16-fach höher aufgelöst. Kleinräumige Unterschiede innerhalb von Städten und Gemeinden werden dadurch deutlich besser sichtbar. Wo sich Hitze besonders staut, wo Freiräume kühlend wirken und wo planerische Eingriffe besonders notwendig sind, lässt sich damit wesentlich genauer erkennen. LANUK-Präsidentin Elke Reichert: „Die höhere Auflösung ist für die kommunale Praxis ein entscheidender Fortschritt, da sie eine deutlich bessere Bewertung auf lokaler Ebene ermöglicht. Je genauer erkennbar ist, wo Belastungen entstehen und wo klimatisch wirksame Strukturen erhalten oder gestärkt werden müssen, desto konkreter können Maßnahmen ausgestaltet und begründet werden.“ Neu sei zudem die Betroffenheitsanalyse, erläuterte Elke Reichert. „Die Klimaanalyse betrachtet nicht nur, wo es besonders heiß wird, sondern auch, wo Menschen leben, die gegenüber Hitze besonders empfindlich sein können.“ Dafür habe das LANUK kleinräumige Bevölkerungsdaten, beispielsweise zu hochaltrigen Menschen und Kleinkindern, ausgewertet und mit hitzebelasteten Bereichen überlagert. Ergänzend sei die durchschnittliche Nettokaltmiete als Annäherungswert für Armutsgefährdung eingeflossen, um Mehrfachbelastungen räumlich besser sichtbar zu machen. „So konnten wir Quartiere identifizieren, für die Klimaanpassungsmaßnahmen eine hohe Priorität haben sollten“, erklärte Elke Reichert. Wie Klimaanpassung umgesetzt wird, zeigt zum Beispiel die Stadt Soest. Die Kommune nutzt Förderangebote des Landes und setzt Maßnahmen Schritt für Schritt vor Ort um. „Die Klimaanpassung steigert sowohl den Schutz als auch die Lebensqualität der Menschen“, erklärt Soests Bürgermeister Marcus Schiffer. „Deshalb haben wir uns in Soest schon 2016 auf den Weg gemacht und ein Klimaanpassungskonzept erstellt, das wir seitdem Schritt für Schritt nicht nur umsetzen, sondern auch weiterentwickeln.“ Dafür konnte die Stadt Soest an vielen Stellen die wertvollen Geodaten des LANUK nutzen, um zu analysieren, wo im Stadtgebiet in Sachen Starkregen, Hochwasser und Hitzebelastung Handlungsbedarf besteht. Unter anderem wurde auf diese Weise als Grundlage der Stadtplanung ein digitaler Klimazwilling der Stadt erstellt und Soest nahm als eine der ersten Kommunen erfolgreich am European Climate Award teil. Bürgermeister Marcus Schiffer: „Mittlerweile haben wir viele sehr konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen umgesetzt – wir verschatten Spielplätze und Innenstadtplätze, wir begrünen die Dächer unserer Stadtbücherei und entsiegeln Schulhöfe, wir bieten privaten Haushalten Förderprogramme für die Umwandlung von Schottergärten oder Fassadenbegrünung an. Viele Maßnahmen konnten wir auch mit Fördermitteln des Landes umsetzen. Diesen Weg wollen wir weitergehen.“ Soest sieht sich heute „als Vorreiterkommune in dem Vorreiterland Nordrhein-Westfalen“. Das Beispiel Soest zeigt, dass auch kleine und mittelgroße Kommunen Klimaanpassung können. Marcus Schiffer: „Unsere Erfahrung zeigt, dass Kommunen dafür präzise Datengrundlagen und Expertise brauchen. Diesen wichtigen Part übernimmt das LANUK.“ Nordrhein-Westfalen hat 2021 als erstes Bundesland ein Klimaanpassungsgesetz eingeführt und entwickelt dieses nun weiter. Auf Bundesebene gibt es seit 2024 ein eigenes Klimaanpassungsgesetz. Die NRW-Novelle in 2026 stärkt die rechtliche Grundlage, schafft neue Instrumente und sorgt für eine einheitliche Umsetzung von Klimaanpassung auf verschiedenen Ebenen. Zwischen 2020 und 2026 hat das Land bereits rund 200 Millionen Euro bereitgestellt, damit Kommunen Klimaanpassung vor Ort wirksam umsetzen können. Dafür wurden im EFRE-Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ in bislang drei Einreichungsrunden rund 60 Millionen Euro bewilligt. Für kleinere Maßnahmen stehen zusätzlich 13,1 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden dabei ganz konkrete Maßnahmen vor Ort, etwa die Entsiegelung befestigter Flächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Anlagen zur Regenwasserversickerung und -speicherung nach dem Schwammstadt-Prinzip. Ergänzt wird dies durch weitere Förderprogramme mit einem Volumen von rund 128 Millionen Euro, mit denen bereits zahlreiche Projekte in Kommunen angestoßen werden konnten. Klimaatlas NRW Klimaanpassungsgesetz Förderangebote für Klimaanpassung Coole Orte in Soest Die neue Klimaanalyse zeigt, in welchen Siedlungsbereichen sich in Nordrhein-Westfalen an Sommertagen und in den damit verbundenen warmen Nächten besonders stark aufheizt, wo kühlende Luftströme aus Freiräumen ausgleichend wirken und wo daraus konkreter Handlungsbedarf entsteht. Die wichtigste Zahl dabei ist: Rund 7,5 Millionen Menschen in NRW leben in Siedlungsbereichen, in denen dringender Handlungsbedarf besteht. Damit sind Bereiche gemeint, die vor allem nachts durch Wärmebelastung und mangelnde Abkühlung gekennzeichnet sind und die deshalb aus fachlicher Sicht für die Klimaanpassung besonders relevant sind. Die Analyse ist wichtig, da Hitze im Alltag nicht überall gleich wirkt. In dicht bebauten und stark versiegelten Quartieren bleibt es nachts oft deutlich wärmer als im Umland. Genau diese Unterschiede macht die Klimaanalyse landesweit sichtbar und ermöglicht somit erstmals einen tiefen Einblick in die Situation in ganz NRW. Die Karten stehen grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zur Verfügung, ihr größter praktischer Nutzen liegt jedoch bei Städten, Gemeinden, Kreisen, der Regionalplanung, Fachbüros sowie bei Klimamanagerinnen und Klimamanagern. Für diese Zielgruppen sind die Daten eine Arbeitsgrundlage, um Klimaanpassungskonzepte zu entwickeln, Maßnahmen zu priorisieren und bestehende Planungen fachlich abzusichern. Dass dieser Bedarf real ist, zeigen Rückmeldungen aus den Kommunen. Die Veröffentlichung der neuen Klimaanalyse wird bereits seit Längerem nachgefragt, da Gemeinden und Kreise die Daten für ihre laufende Arbeit an Klimaanpassungskonzepten benötigen. Für die breite Öffentlichkeit ist das vor allem deshalb relevant, weil die Karten nachvollziehbar machen, warum bestimmte Maßnahmen vor Ort nötig sind, beispielsweise mehr Grün, weniger Versiegelung oder der Schutz wichtiger Luftleitbahnen. Der wichtigste Fortschritt ist die deutlich höhere räumliche Auflösung. So wurde die neue Klimaanalyse NRW 2026 mit einer Auflösung von 25 mal 25 Metern berechnet. Die erste landesweite Analyse aus dem Jahr 2018 arbeitete hingegen mit einer Auflösung von 100 mal 100 Metern. Damit ist die neue Untersuchung 16-fach höher aufgelöst. Das bedeutet, dass Unterschiede innerhalb von Städten und Quartieren deutlich genauer sichtbar werden. Je höher die Detailtiefe ist, desto besser lassen sich klimatische Belastungen erkennen und desto konkreter können Maßnahmen geplant werden. Hinzu kommen aktuelle Datengrundlagen zu Siedlungs- und Gebäudestrukturen sowie zur Flächennutzung. Erstmals werden kleinräumige Bevölkerungsdaten aus dem Zensus 2022 systematisch einbezogen. Während früher vor allem Einwohnerzahlen auf Gemeindeebene vorlagen, kann die Betroffenheit heute deutlich feiner dargestellt werden – teils im 100-Meter-Raster, teils auf Baublockebene. Die neue Planungshinweiskarte bewertet den Siedlungsraum anhand der nächtlichen Überwärmung. Sie unterteilt den sogenannten Wirkraum in sechs Handlungsprioritäten. Die Stufen 1 und 2 stehen für dringenden Handlungsbedarf. Aus fachlicher Sicht geht es dabei um Gebiete, die stadtklimatisch sanierungsbedürftig sind. Es werden unter anderem mehr Vegetation, zusätzliche Grünflächen, schattenspendende Bäume, Dach- und Fassadenbegrünung, weniger Versiegelung sowie Wasserelemente empfohlen. Besonders wichtig ist die Sicherung oder Schaffung von begrünten Durchlüftungsbahnen. Für Planungen in diesen Bereichen sind klimatische Gutachten erforderlich. Landesweit entfallen 32,5 Prozent der Wirkraumfläche auf diesen dringenden Handlungsbedarf. Die Zahl von 7,5 Millionen betroffenen Menschen bezieht sich genau auf diese Flächen. Damit wird deutlich: Die Analyse beschreibt nicht nur ein abstraktes Klimaproblem, sondern benennt sehr konkret, wo Kommunen zuerst ansetzen sollten. Die Analyse betrachtet nicht nur die Hitzebelastung, sondern auch die Frage, woher nachts kühlere Luft kommt und wie sie in belastete Siedlungsbereiche gelangen kann. Dafür wird in der Nachtsituation zwischen dem Siedlungsraum, in dem die Überwärmung bewertet wird, und dem Freiraum, in dem Kaltluftentstehung und -strömungen untersucht werden, unterschieden. Eine Neuerung sind dabei lokal abgeleitete Kaltluftleitbahnen, also besonders wirksame Wege, über die kühlere Luft in belastete Bereiche gelangen kann. Das ist besonders für die Planung entscheidend. Denn Hitze lässt sich nicht nur durch mehr Verschattung im Quartier mindern, sondern vor allem auch durch den Schutz von Freiräumen und Luftleitbahnen, die für die nächtliche Abkühlung wichtig sind. Die Klimaanalysekarten helfen somit nicht nur dabei, Wärmeinseln zu erkennen, sondern auch zu verstehen, welche Flächen und Strukturen für die Abkühlung erhalten werden müssen. Neu ist, dass die Klimaanalyse nicht nur die heißen Gebiete identifiziert, sondern auch die Orte, an denen Menschen leben, die gegenüber Hitze besonders empfindlich sein können. Zu diesem Zweck wurde eine Betroffenheitsanalyse durchgeführt. Sie basiert auf Zensus-2022-Daten auf Baublockebene und berücksichtigt unter anderem die Dichte hochaltriger Menschen ab 80 Jahren, die Dichte von Kindern unter 6 Jahren sowie die durchschnittliche Nettokaltmiete in diesen Baublöcken. Diese Informationen werden mit hitzebelasteten Bereichen verschnitten, um Mehrfachbelastungen sichtbar zu machen. Dabei ist wichtig zu wissen: Die Nettokaltmiete ist kein direkter Armutsnachweis, sondern ein Annäherungswert, da kleinräumig ausreichend differenzierte andere Sozialdaten in der benötigten Form nicht vorliegen. Der Nutzen dieser Auswertung liegt darin, besonders sensible Quartiere besser zu erkennen und Klimaanpassungsmaßnahmen dort zu priorisieren, wo Belastung und Empfindlichkeit zusammenkommen. Die Klimaanalyse basiert auf Modellrechnungen mit dem mesoskaligen Klimamodell FITNAH-3D. Es wurden zwei Wetterlagen betrachtet: ein typischer Sommertag, der eine durchschnittliche sommerliche Strahlungswetterlage in NRW abbildet, sowie ein extremer Sommertag, der auf bereits aufgetretenen Höchstwerten basiert. Solche extremen Sommertage treten bisher nur vereinzelt auf. Mit fortschreitendem Klimawandel ist jedoch davon auszugehen, dass solche Tage in Zukunft an der Tagesordnung sein werden. Die Analyse ist somit weder eine Wettervorhersage noch eine Klimaprojektion für ein bestimmtes Zukunftsjahr. Vielmehr zeigt sie, wie sich Hitze unter solchen Wetterlagen auf Grundlage der heutigen Siedlungs- und Freiraumstrukturen räumlich verteilt. Gerade diese Begrenzung ist für eine saubere öffentliche Kommunikation wichtig: Die Karten sagen nicht voraus, wie heiß es an einem bestimmten Tag in einer bestimmten Straße wird. Sie zeigen belastbare räumliche Muster und planerisch relevante Zusammenhänge. Genau darin liegt ihr Wert für Kommunen und Fachplanung. Die Karten der Klimaanalyse NRW 2026 werden im Themenfeld „Planung und Bau” des Klimaatlas NRW veröffentlicht. Dabei wird die bisherige Gesamtbetrachtungskarte durch eine neue Planungshinweiskarte ersetzt. Zu jeder Karte gibt es ergänzend Methodik-Papiere, die die Datengrundlagen und die Vorgehensweise transparent erläutern. Parallel dazu wird ein zusammenfassender Methodik- und Ergebnisüberblick als LANUV-Fachbericht 171 veröffentlicht. zurück

Bodenversiegelung

<p> <p>Etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Deutschland aktuell versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Mit der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen nimmt auch die Bodenversiegelung zu.</p> </p><p>Etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Deutschland aktuell versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Mit der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen nimmt auch die Bodenversiegelung zu.</p><p> Was ist Bodenversiegelung? <p>Bodenversiegelung bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann. Auch der Gasaustausch des Bodens mit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> wird gehemmt.</p> <p>Innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Auch unbebaute Flächen – wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Verkehrsflächen – sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/bodenversiegelung_thombal_fotolia_57905397_m.jpg"> </a> <strong> Fruchtbare Böden gehen weltweit verloren – etwa durch Versiegelung, Bebauung oder Übernutzung. </strong> Quelle: ThomBal / Fotolia.com </p><p> Ökologische Auswirkungen <p>Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen. Zum anderen steigt das Risiko zu örtlichen Überschwemmungen, da bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können.</p> <p>Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind. Diese fallen somit als Wasserverdunster und als Schattenspender aus.</p> <p>Vor allem wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit durch eine Versiegelung der Böden massiv beeinträchtigt: Wenn der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, geht die Bodenfauna zugrunde, welche wiederum wichtige Funktionen für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbaren Böden erfüllt.</p> <p>Schließlich ist Bodenversiegelung nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen. Auch im Anschluss an eine Entsiegelung bleibt die natürliche Struktur des Bodens gestört. Häufig bleiben Reste von Fremdstoffen (wie Beton- oder Asphaltbrocken, Kunststoffsplitter oder diverse Schadstoffe) im Boden zurück. Eine neue Bodenfauna bildet sich nur über längere Zeiträume, so dass auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit verzögert und oft nicht in der vorherigen Qualität wieder herstellbar ist.</p> </p><p> Bodenversiegelung in Deutschland <p>Für Deutschland weist die amtliche Flächenstatistik 52.266 Quadratkilometer (km²) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaechennutzung-in-deutschland/siedlungs-verkehrsflaeche#anhaltender-flchenverbrauch-fr-siedlungs-und-verkehrszwecke-">Fläche für Siedlung und Verkehr</a> zum Ende des Jahres 2024 aus. Davon waren laut&nbsp;<a href="https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=statistic&amp;levelindex=0&amp;levelid=1741855725593&amp;code=86321#abreadcrumb">Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder</a> etwa 45 % versiegelt. Bezogen auf die Gesamtfläche beträgt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche 14,6 % und der Anteil der versiegelten Fläche 6,57 %. Es sei angemerkt, dass aufgrund dessen, dass für 2024 keine neuen Werte zur Bodenversiegelung für Nordrhein-Westfalen ausgewiesen sind, sich die Werte für Gesamtdeutschland auf 2023 beziehen.</p> <p>Zum Ende des Jahres 1992 lag der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche noch bei 11,5 % (38.669 km²) und der Anteil der versiegelten Fläche bei 5,3 % (17.839 km²) (siehe Abb. „Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche Deutschlands“). Somit hat in den 30 Jahren von 1992 bis 2023 die Bodenversiegelung um insgesamt 5.594 km² zugenommen.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Anteil-SuV-Gesamtflaeche-D_2026-03-26.png"> </a> <strong> Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche Deutschlands </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anteil-SuV-Gesamtflaeche-D_2026-03-26.pdf">Diagramm als PDF (43,21 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anteil-SuV-Gesamtflaeche-D_2026-03-26.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (172,04 kB)</a></li> </ul> </p><p> Anstieg der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche <p>Während das Tempo in den Jahren bis etwa 2015 aufgrund baukonjunktureller Effekte etwas nachgelassen hat, ist aufgrund des steigenden Bedarfs an neuem Wohnraum zuletzt eine Stagnation zu erkennen. Dies zeigt sich u.a. auch an der grundlegenden Entwicklung des&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/siedlungs-verkehrsflaeche#-das-tempo-des-flachen-neuverbrauchs-geht-zuruck">Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche</a>. Dennoch hat die jährliche Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zur Mitte der 1990er Jahre erheblich abgenommen (siehe Abb. „Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“).&nbsp;</p> <p>Im 4-Jahreszeitraum von 1993 bis 1996 wuchs die versiegelte Fläche um 201,6 km² pro Jahr. Von 2021 bis 2024 lag der Zuwachs der versiegelten Fläche dagegen bei 61,5 km² pro Jahr, wobei auch hier angemerkt sei, dass sich der Wert für Nordrhein-Westfalen auf den Zeitraum 2020 bis 2023 bezieht.&nbsp;</p> <p>Die Zunahme versiegelter Flächen ist vor allem auf das stetige Wachstum der Verkehrsflächen zurückzuführen, denn mit 50 bis 70 % weisen Verkehrsflächen einen relativ hohen Anteil versiegelter Fläche auf.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Zunahme-versiegelte-SuV_2026-03-26.png"> </a> <strong> Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Zunahme-versiegelte-SuV_2026-03-26.pdf">Diagramm als PDF (37,97 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Zunahme-versiegelte-SuV_2026-03-26.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,07 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ermittlung der Bodenversiegelung <p>Die Bodenversiegelung in einem Gebiet lässt sich mit Hilfe von Luftbildaufnahmen in guter Näherung ermitteln. Zur weiteren Absicherung der Daten können diese auch mit topographischen Karten, Katasterdaten, Bebauungsplänen oder anderen geographischen Informationen abgeglichen werden. Mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unsicherheit">Unsicherheit</a> behaftet ist dabei vor allem die Bewertung teilversiegelter Flächen – also von Flächen, die mit lose verlegten Platten, Pflastern oder wassergebundenen Decken befestigt sind.</p> <p>In vielen Gemeinden wird inzwischen die Versiegelung von Baugrundstücken erhoben, um den Eigentümern bei der Berechnung der Abwassergebühren die Beseitigung von nichtversickertem Regenwasser anlasten zu können. Die diesbezüglichen Informationen verbleiben allerdings bei den Abwasserbetrieben und sind nicht öffentlich zugänglich. Eine flächendeckende, detaillierte Erfassung der Bodenversiegelung in Deutschland oder einzelnen Bundesländern gibt es daher nicht. Lediglich im Rahmen von diversen Forschungsvorhaben wurde in einigen ausgewählten Regionen die Bodenversiegelung flächendeckend in unterschiedlichem Detaillierungsgrad erfasst.</p> <p>Um dennoch eine Aussage über die Bodenversiegelung in Deutschland treffen zu können, hat der Länderausschuss für Bodenschutz (LABO) einen Arbeitskreis eingerichtet. In diesem haben Fachleute auf der Basis der vorliegenden Regionaldaten zur Bodenversiegelung ein Rechenmodell entwickelt, mit dem sich überschlägig die Bodenversiegelung innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche berechnen lässt. Dem Rechenmodell liegt die Beobachtung zugrunde, dass der Versiegelungsgrad innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche umso höher ist, je stärker die Region besiedelt ist. Mit anderen Worten: Je stärker die Besiedelung, desto knapper ist der Raum und desto intensiver sind die Bebauung und die Versiegelung der genutzten Flächen.</p> <p>Beispielsweise ist im dicht besiedelten Stadtstaat Berlin etwa 70 % der Verkehrsfläche versiegelt, während im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern nur etwa 50 % der Verkehrsfläche versiegelt ist. Zur Verkehrsfläche zählen unter anderem Straßen, Wege, Plätze und Eisenbahnen, aber auch Böschungen, Seiten- und Mittelstreifen und sonstigen Nebenflächen. Entsprechendes gilt auch für Gebäude- und Freiflächen, bei denen der Versiegelungsgrad zwischen 55 % in den Stadtstaaten und 45 % in den dünnbesiedelten Flächenländern variiert (siehe Tab. „Eckwerte und resultierende Parameter für die Berechnung der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2011 wurden auf Basis dieser Methode berechnet.</p> <p>Seit einiger Zeit weisen auch die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) Daten zu Versiegelungsanteilen der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf Ebene der Bundesländer aus. Auch hier wird ein entsprechendes Schätzverfahren angewendet, welches im&nbsp;<a href="https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/flaeche-und-raum#methoden">Methodenbericht</a> auf den Internetseiten der UGRdL dokumentiert ist. Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2024 greifen auf die UGRdL zurück.<br><br><em><strong>Exkurs 1: Wie wird der Anteil versiegelter Siedlungs- und Verkehrsfläche nach LABO berechnet?</strong></em><br>Die Berechnung des Anteils der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Bundesländern in einem bestimmten Jahr in Abhängigkeit von der Nutzungsart erfolgt nach der Formel:<br><br><strong>Pn,b (t) = A1n * Db (t) + A0n</strong><br><br>Dabei sind<br><strong>t:</strong> das Bezugsjahr<br><strong>n:</strong> die Nutzungsart<br><strong>b:</strong> das Bundesland<br><strong>Db:</strong> der Anteil der SuV-Fläche im jeweiligen Bundesland in % (Siedlungs- und Verkehrsfläche/Landesfläche*100)<br><strong>Pn,b:</strong> der Prozentsatz der versiegelten Fläche in Abhängigkeit von Bundesland und Nutzungsart<br><strong>A1n, A0n:</strong> Parameter, die so gewählt sind, dass für das Jahr 2000 in den Bundesländern mit der höchsten bzw. geringsten Dichte (Berlin (BE) und Mecklenburg-Vorpommern (MV)) für die Versiegelungsanteile bestimmte Eckwerte eingehalten werden.<br><br><em><strong>Exkurs 2: Wie ist die Daten- und Berechnungsqualität einzuschätzen?</strong></em><br>Eine regelmäßige amtliche Erfassung des Versiegelungsgrades wird bislang nicht durchgeführt, weshalb die hier angegebenen Versiegelungsgrade anhand von Schätzverfahren ermittelt wurden. Insgesamt ist festzustellen, dass die Methoden nur eine ungefähre Abschätzung der Bodenversiegelung abbilden können. Die Ergebnisse sind für einen räumlichen Vergleich der Bundesländer geeignet. Die zeitliche Vergleichbarkeit ist allerdings durch die methodische Umstellung in der Flächenerhebung zum Berichtsjahr 2016 eingeschränkt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Tab_Eckwerte-Param-versieg-SuV_2026-03-26.png"> </a> <strong> Tab: Eckwerte und resultierende Parameter für die Berechnung der versiegelten SuV </strong> Quelle: Gunreben at al. Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Eckwerte-Param-versieg-SuV_2026-03-26.pdf">Tabelle als PDF (38,80 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Eckwerte-Param-versieg-SuV_2026-03-26.xlsx">Tabelle als Excel mit Daten (229,18 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Ressortforschungsplan 2024, Unterstützung von Flächenrecycling, Ressourcenschutz, Klimaschutz und -anpassung bei der nachhaltigen Transformation urbaner Räume im Rahmen der Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung von Maßnahmen zum nachhaltigen Umbau des Siedlungsbestands, um die Ziele für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz zu erreichen und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Mit der Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 wurde die Förderfähigkeit von Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung, zu Bodenentsiegelung, Flächenrecycling und Revitalisierung von Brachflächen, zur Nutzung klimaschonender Baustoffe und damit zum Ressourcenschutz in allen Programmlinien gestärkt. Das Vorhaben soll dazu beitragen, diese Möglichkeiten auf kommunaler Ebene bekannter zu machen und die Anwendung und Umsetzung voranzubringen. Im Fokus stehen dabei die fachliche und konzeptionelle Unterstützung von Kommunen sowie die Bereitstellung praxisrelevanter Informationen. Das Vorhaben soll untersuchen, wie die o. g. Maßnahmen in Gebieten der Städtebauförderung verstärkt integriert werden können und welche Chancen und Hemmnisse hierbei bestehen. Zudem sollen gute Praxisbeispiele analysiert werden, wobei ein Fokus auf multifunktionalen Lösungen liegt. Dabei sollen Synergien für den Umweltschutz durch die Förderung und Nutzung digitaler Instrumente geprüft werden. Ebenso gilt es, die Rahmensetzungen auf Ebene des Bundes und der Länder zu analysieren und Vorschläge zur Weiterentwicklung zu erarbeiten. Der Fokus liegt auf der Stärkung ökologischer Belange bei der konkreten Umsetzung auf kommunaler Ebene. Im Ergebnis soll eine Handreichung für Kommunen zeigen, wie in Gebieten der Städtebauförderung Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung, zu Entsiegelung, Flächenrecycling und Revitalisierung von Brachflächen, zur Grünversorgung sowie zur Nutzung klimaschonender Baustoffe und damit zum Ressourcenschutz umgesetzt werden können. Darauf aufbauend sollen auch Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung der Städtebauförderung und die weitere Stärkung der Umweltbelange auf Bundes- und Landesebene formuliert werden.

20240621_Auswahlkriterien_Klima_III_Anpassung_Lesefassung.pdf

Vorlage für den Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021 – 2027 zum Beschluss der Auswahlkriterien Allgemeine Informationen (nicht Gegenstand des Beschlusses) FörderprogrammSachsen-Anhalt Klima III FondsEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung Finanzplanebene12.08.0. RichtlinienverantwortlichesMinisterium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Ressort/FachreferatReferat 31 Spezifisches ZielRSO2.4: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen Beitrag zur Erreichung des spezifischen Zieles (Förderziel dieses Programmes)Das Ziel der Maßnahme ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z.B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. FördergegenstandIm Fokus liegt die Entwicklung von Konzepten und Planungen im Zusammenhang mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements. Darüber hinaus werden Investitionen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel stehen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen, wie z.B. die Förderung von Stadtgrün, die Entsiegelung von Flächen, die Beschattung von Gebäuden und Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements. Bewilligende StelleInvestitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt Art des ProjektauswahlverfahrensWettbewerbsverfahren zu festgelegten Stichtagen Antragsberechtigte/Begünstigte Die Fördervoraussetzungen sind in der Richtlinie festgelegt. kommunale Gebietskörperschaften Auswahlkriterien Beschluss des Begleitausschusses vom 13.12.2022: Teil A - Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen Auswahlkriterien Bewertung der Auswahlkriterien 1. 2. 3. 4. Effektivität des Vorhabens Wirkungskreis des Vorhabens Umsetzbarkeit des Vorhabens Klimaverträglichkeit zu 1. Effektivität des Vorhabens Punkte: 5 Klimamanager 10 Fortbildung 15 Anpassung an den Klimawandel zu 2. Wirkungskreis des Vorhabens Punkte: 5 punktuell 10 Synergien mit anderen Umweltbereichen 15 in der Fläche zu 3. Umsetzbarkeit des Vorhabens Punkte: 7 Konzept vorliegend 14 Planung vorliegend bzw. nicht investive Maßnahmen 21 alle Genehmigungen (z. B wasser-, bau- oder naturschutzrechlich) liegen vor / sind nicht erforderlich zu 4. Klimaverträglichkeit NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus. Gesamtbewertung Bei Gleichheit der Gesamtbewertung ist das Projekt in der Rangfolge höher einzustufen, das bei „Wirkungskreis des Vorhabens“ die höhere Punkteanzahl erreicht hat. für die Auswahl zuständige Stelle/Gremium Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt Teil B - Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements Auswahlkriterien Grundvoraussetzung für die Förderung: Vorhaben steht im Einklang mit der Landesstrategie Hochwasserschutz des Landes und eine positiv bewertende Stellungnahme der zuständigen Wasserbehörde zum beantragten Vorhaben liegt vor 1. Schadenspotential 2. geschützte Einwohner 3. Wirkungskreis des Vorhabens 4. 5. 6. Bewertung der Auswahlkriterien wasserwirtschaftliche Effekte Umsetzbarkeit des Vorhabens Klimaverträglichkeit zu 1. Schadenspotential (Mehrfach Punktevergabe möglich) Punkte: 5 Lage im Hochwasserrisikogebiet 5 Grundwasserflurabstand < 10m 5 besondere Gefährdung aufgrund der Topographie (Starkregen) zu 2. geschützte Einwohner je Gemeinde Punkte: 5 < 100 10 100 – 1.000 15 > 1.000 zu 3. Wirkungskreis des Vorhabens Punkte: 1 regional / punktuell 10 Synergien mit anderen Umweltbereichen 15 überregional / in der Fläche zu 4. wasserwirtschaftliche Effekte Punkte: 1 gering (z. B. Ausstattung der Wasserwehr) 10 mittel (Nichtinvestive Vorhaben, z. B. Planung und Konzepte) 15 hoch (Investive Vorhaben, z. B. Anlagen des Hochwasserschutzes und Wasserspeicher) zu 5. Umsetzbarkeit des Vorhabens Punkte: 4 Konzept vorliegend 14 Planung vorliegend bzw. nicht investive Maßnahmen 21 alle Genehmigungen (z. B wasser-, bau- oder naturschutzrechlich) liegen vor / sind nicht erforderlich zu 6. Klimaverträglichkeit NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus. Gesamtbewertung Bei Gleichheit der Gesamtbewertung ist das Projekt in der Rangfolge höher einzustufen, das bei „Wirkungskreis des Vorhabens“ die höhere Punkteanzahl erreicht hat. für die Auswahl zuständige Stelle/Gremium Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt

Grünvolumen 2020

Arlt, G., Hennersdorf, J., Lehmann, I. & Xuan Thinh, N. 2005: Auswirkungen städtischer Nutzungsstrukturen auf Grünflächen und Grünvolumen. IÖR Schriften. Nr. 47. Dresden. F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH 2020: Berliner Mietspiegel 2019 – Grundlagendaten für den empirischen Mietspiegel und Aktualisierung des Wohnlagenverzeichnisses zum Berliner Mietspiegel 2019 – Methodenbericht; Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin. Download: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/de/download/Mietspiegel2019_Berlin_Ergebnisbericht.pdf (Zugriff: 24.05.2022) Frick, A., Wagner, K., Kiefer, T. & S. Tervooren 2020: Wo fehlt Grün? – Defizitanalyse von Grünvolumen in Städten. In Meinel, G., Schumacher, U., Behnisch, M. & T. Krüger (Hrsg.): Flächennutzungsmonitoring XII. IÖR Schriften. Band 78. Rhombos Verlag. Berlin. Download (DOI): doi.org/10.26084/12dfns-p023 (Zugriff: 02.05.2022) Gill, S. E., Handley, J. F., Ennos, A. R. & Pauleit, S. 2007: Adapting Cities for Climate Change: The Role of the Green Infrastructure. Built Environment, 33 (1), 115-133. doi:10.2148/benv.33.1.115. Landeshauptstadt Potsdam 2010: Gutachten zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2010. Download: www.potsdam.de/sites/default/files/documents/IntegriertesKlimaschutzkonzept2010.pdf (Zugriff am: 07.04.2022) Landeshauptstadt Potsdam 2018: Umweltmonitoring Potsdam. Erhebung und Auswertung von Umweltindikatoren. Umwelt analysieren und verstehen. Download: vv.potsdam.de/vv/Umweltmonitoring_-_Flyer_Dez2018.pdf (Zugriff am: 07.04.2022) Mathey, J., Rößler, S., Lehmann, I., Bräuer, A., Goldberg, V., Kurbjuhn, C. & Westbeld, A. 2011: Noch wärmer, noch trockener? Stadtnatur und Freiraumstrukturen im Klimawandel. Abschlussbericht zum F+E-Vorhaben “Noch wärmer, noch trockener? Stadtnatur und Freiraumstrukturen im Klimawandel”. Bonn-Bad Godesberg: Bundesamt für Naturschutz, Naturschutz und Biologische Vielfalt Heft 111. Meinel, G., Hecht, R. & Buchroithner, M. 2006a: Die Bestimmung städtischen Grünvolumens – Nutzen, Methodik und Ergebnisbewertung. In: Strobl, J., Blaschke, Th., Griesebner, G. (Hrsg.): Angewandte Geoinformatik 2006. Beiträge zum 18. AGIT-Symposium Salzburg. S. 430-437. Heidelberg. Meinel, G., Krüger, T., Eichler, L., Wurm, M., Tenikl, J., Frick, A., Wagner, K., Fina, S. 2022: Wie grün sind deutsche Städte? – Fernerkundliche Erfassung und stadträumlich-funktionale Differenzierung der Grünausstattung von Städten in Deutschland (Erfassung der urbanen Grünausstattung). BBSR-Online-Publikation Ausgabe: 03/2022. Download: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2022/bbsr-online-03-2022-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (Zugriff am: 07.04.2022) Reusswig, F., Becker, C., Lass, W., Haag, L., Hirsch¬feld, J., Knorr, A., Lüdeke, M. K. B., Neuhaus, A., Pankoke, C., Rupp, J., Walther, C., Walz, S., Weyer, G., Wiesemann, E. 2016: Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin (AFOK). Klimaschutz Teilkonzept. Teil I: Hauptbericht; Teil II: Materialien. Potsdam, Berlin. Juli 2016. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/klimaschutz/anpassung-an-den-klimawandel/programm-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/afok_zusammenfassung.pdf (Zugriff am: 27.06.2017) Schulze, H.-D., Pohl, W. & Großmann, M. 1984: Gutachten: Werte für die Landschafts- und Bauleitplanung: Bodenfunktionszahl, Grünvolumenzahl. – Schriftenreihe der Behörde für Bezirksangelegenheiten, Naturschutz und Umweltgestaltung Freie Hansestadt Hamburg, 9. 1. Aufl. Christians. Hamburg. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) 2016a: Klimafolgenmonitoring des Landes Berlin. Sachstandsbericht 2016. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/klimaschutz/publikationen/klimafolgen-monitoringbericht2016_barrierefrei.pdf (Zugriff am: 02.05.2022) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) 2016b: Landschaftsprogramm. Artenschutzprogramm. Begründung und Erläuterung 2016. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/natur-gruen/landschaftsplanung/lapro_begruendung_2016.pdf (Zugriff am: 02.05.2022) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) 2021: Vegetationshöhen – Weiterentwicklung und Anwendung des Bestimmungsverfahrens 2020. Download: www.berlin.de/umweltatlas/_assets/literatur/vegetationshoehen_2020.pdf (Zugriff am: 17.06.2022) SenUVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin) 2020: Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr. 18/22191 vom 20. Januar 2020 über Förderprogramme Stadtbäume. Berlin. Download: pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22191.pdf (Zugriff am: 17.06.2022) SenUVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin) 2021: Straßenbaum-Zustandsbericht Berliner Innenstadt 2020. Ergebnisse der Straßenbaum-Zustandserhebung aus CIR-Luftbildern. Berlin. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/natur-gruen/stadtgruen/stadtbaeume/strassen-und-parkbaeume/zustand-der-strassenbaeume/strb_zustandsbericht2020.pdf (Zugriff am: 17.06.2022) Tervooren, S. 2015: Potenziale von Grünvolumen und Entsiegelung zur Klimaanpassung am Beispiel der Landeshauptstadt Potsdam. In: AGIT ‒ Journal für Angewandte Geoinformatik, 1-2015. Herbert Wichmann Verlag, VDE VERLAG GMBH, Berlin/Offenbach. ISBN 978-3-87907-557-7, ISSN 2364-9283, doi:10.14627/537557037. Download: gispoint.de/fileadmin/user_upload/paper_gis_open/AGIT_2015/537557037.pdf (Zugriff am: 02.05.2022) OSM (Open Street Map) 2021: Gebäudedaten Internet: download.geofabrik.de/europe/germany/berlin.html SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2016c: Umweltatlas Berlin, Karte 04.10.07 Klimamodell Berlin – Klimaanalyse Stadtklima, Ausgabe 2016, 1 : 50.000, Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimaanalyse/2014/zusammenfassung/ SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (Hrsg.) 2020: Umweltatlas Berlin, Karte 06.10.02 Vegetationshöhen, Stand 2020, Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/biotope/vegetationshoehen/2020/zusammenfassung/ SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2021: ALKIS Berlin (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) (Stand 06.09.2021). Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=wmsk_alkis@senstadt

Boden

Böden sind im wahrsten Sinne des Wortes die Grundlage für unser Leben. Und noch mehr als das: Sie sind Zeitzeugen von Natur- und Kulturgeschichte. Lesen Sie im Themenbereich „Boden“, was das Berliner Erdreich über den Werdegang der Stadt verrät und erfahren Sie, worauf Sie stehen und gehen. Bild: Umweltatlas Berlin Bodengesellschaften Welche Bodentypen gibt es in Berlin und aus welchem Ausgangsmaterial bestehen die Böden, auf denen wir uns durch Berlin bewegen? Werfen Sie einen Blick in das Thema „Bodengesellschaften“. Hier lernen Sie mehr zur Verteilung und Häufigkeit der unterschiedlichen Bodengesellschaften. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Bodenkundliche Kennwerte Was unterscheidet einen Boden mit hoher Wertigkeit von einem Boden mit geringer Wertigkeit? Erfahren Sie im Thema „Bodenkundliche Kennwerte“, welche Aspekte dabei eine Rolle spielen und was sie über die Böden der Stadt verraten. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Bodenfunktionskriterien Einen Boden bewertet man nicht nur anhand seiner Beschaffenheit, von Interesse sind auch die Kriterien zur Bewertung seiner Funktionen für den Naturhaushalt und den Klimaschutz. Welche verschiedenen Eigenschaften den Boden ausmachen und wie sie zu bewerten sind, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Bodenfunktionen Der Boden erfüllt für Menschen, Tiere, Pflanzen und Organismen viele Funktionen. Unter „Bodenfunktionen“ erfahren Sie, welche – von den Möglichkeiten den Boden zu nutzen bis zu natürlichen Funktion wie dem Grundwasserschutz. Sechs Karten zeigen, wie diese Eigenschaften in Berlin ausgeprägt sind. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Planungshinweise Bodenschutz Um den Bedarf an neuem Wohnraum und Infrastruktur zu bedienen und gleichzeitig die Böden zu schützen, helfen die „Planungshinweise zum Bodenschutz“. Eine Karte zeigt, wo Berlin besonders schützenswerte Böden aufweist. Dazu werden Planungsanforderungen und Maßnahmen für den Bodenschutz dargestellt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Versiegelung Ob Häuser, Straßen oder Industriegebiete – durch Baumaßnahmen werden immer wieder Böden versiegelt. Sie werden betoniert, asphaltiert, gepflastert oder bebaut. Um Natur und Mikroklima zu schonen, soll der Flächenverbrauch gering gehalten werden. Hier finden Sie alle Versiegelungsdaten für Berlin. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Entsiegelungspotenziale Für eine ausgeglichenere Flächenbilanz, sollten bei Neuversiegelungen versiegelte Flächen, wo es möglich ist, entsiegelt werden, um sie zu renaturieren und die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen. Welche Flächen in Frage kommen und wo sich diese befinden, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Moore Hätten Sie es gewusst? Die größte zusammenhängende Moorfläche in Berlin, mit einer Fläche von fast 200 Hektar, sind die Gosener Wiesen in Treptow-Köpenick. Weitere Fakten rund um diese besonderen Biotope sowie Hintergründe, warum Moore so wichtig für das Klima sind, lesen Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Geologische Skizze Ihre Form hat die Berliner Landschaft im Eiszeitalter erhalten. Auch der Untergrund setzt sich aus Ablagerungen aus dieser Zeit und anderen Erdzeitaltern zusammen. Mehr über die geologischen Einheiten der Stadt entnehmen Sie der „Geologischen Skizze“. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Geologische Karte Das Berliner Stadtgebiet wurde erstmals zwischen 1875 und 1883 geologisch kartiert. Die Daten sind stellenweise aktuell wie nie: Sie zeigen Landschaftszusammenhänge, die im Stadtbild zum Teil schon seit Jahrzehnten nicht mehr sichtbar sind. Erfahren Sie hier mehr zum Thema. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Ingenieurgeologische Karte Wussten Sie, dass Teile Berlins auf Dünensand fußen? Und, dass der Untergrund der Stadt unterschiedliche Baugrundeigenschaften hat? Diese und weitere Fakten gibt die „Ingenieurgeologische Karte“ preis. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Ehemalige Rieselfelder Kaum zu glauben: Rund 10.000 Hektar Land in und um Berlin dienten im Jahr 1928 als Rieselfelder, also als Flächen zur Abwasserverrieselung. Mehr zum Wirkprinzip der Felder, ihrer Geschichte und was sich heute auf den ehemaligen Nutzflächen befindet, lesen Sie im Kapitel „Ehemalige Rieselfelder“. Weitere Informationen

Kompensationsmaßnahmen-Informationssystem/Kompensationsflächenkataster Sachsen

Diese Datenserie beschreibt den Bestand der Kompensationsflächen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit §9 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ergeben. Das Fachverfahren KISS dient der Wahrnehmung der Fachaufsicht der sächsischen Straßenbauverwaltung hinsichtlich straßenbaubedingter Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) und ist zugleich Arbeitsgrundlage für das Kompensationsflächenmanagement (Organisation der dauerhaften Unterhaltungspflege mit Funktionskontrollen). Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgt durch die sächsische Straßenbauverwaltung. Das Fachverfahren KoKa-Nat dient den sächsischen Naturschutzbehörden als Instrument zur Erfassung, Überwachung, Verwaltung und Dokumentation von Eingriffkompensationsmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen gemäß SächsÖKoVO (Ökokontomaßnahmen). Die Datenabgabe kann dateibasiert im Geopackage- oder Shape-Format erfolgen.

Klimabürger:innenrat

„Berliner Klimabürger:innenrat“ Berlin hat sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Um diese zu erreichen wurden Maßnahmen im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 entwickelt. Da die Ausgestaltung solcher Klimaschutzmaßnahmen die gesamte Stadtbevölkerung betreffen wird, wollte der Senat mit Hilfe des „Berliner Klimabürger:innenrates“ in Erfahrung bringen, welche Maßnahmen die Berlinerinnen und Berliner bereit sind für den Klimaschutz mitzutragen und wie die Maßnahmen gerecht und gemeinschaftsfähig ausgestaltet werden können. Den Anstoß zu der Idee hatte eine Volksinitiative gegeben Durchgeführt wurde der „Berliner Klimabürger:innenrat“ von nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH (Berlin), Institute for Advanced Sustainability Studies e.V. (Potsdam) und Klima-Mitbestimmung JETZT e.V. (Köln). Die Empfehlungen des „Berliner Klimabürger:innenrats“ „Klimaschutz hat oberste Priorität.“ Der „Berliner Klimabürger:innenrat“ hat am 30. Juni 2022 seine 47 Empfehlungen für die künftige Klimapolitik in der Hauptstadt an die damalige Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, überreicht. Der Fokus lag dabei auf den Themen Mobilität, Energie und Gebäude. Auch vier übergeordnete Leitsätze wurden entwickelt. In den Leitsätzen und den konkreten Empfehlungen sprechen sich die Bürgerinnen und Bürger dezidiert für schnellere Klimaschutzmaßnahmen aus, aber auch für eine stärkere Einbeziehung der Bevölkerung sowie für klare Regeln zur Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes in der Hauptstadt. „Gemeinsam zur Klimaneutralität“. Am 20. Dezember 2022 hat der Berliner Senat seine offizielle Stellungnahme zu den klimapolitischen Empfehlungen des „Berliner Klimabürger:innenrats“ verabschiedet. Der Senat befasste sich intensiv mit den Empfehlungen und hat wie versprochen zu jeder einzelnen Maßnahme Stellung bezogen. Darin machte der Senat klar, dass die Impulse aus der Stadtgesellschaft den notwendigen Rückenwind für eine schnelle und konsequente Umsetzung geben. Im gleichzeitig vom Senat beschlossenen neuen Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) wurden 42 der 47 Empfehlungen vollständig oder teilweise aufgegriffen. Die Mitglieder des „Berliner Klimabürger:innenrats“ übergaben am 30. Juni 2022 ihre Empfehlungen für die Berliner Klimapolitik an die damalige Senatorin für Klimaschutz, Bettina Jarasch. Die Veranstaltung kann weiterhin über den YouTube-Kanal der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) eingesehen werden. In der Sitzung am 18. Juni 2022 wurde die Arbeit der letzten acht Wochen vorgestellt. Sowohl in den drei Themenfeldern Energie, Mobilität und Gebäude als auch in den von den Mitgliedern selbst eingebrachten Themen ‚Grünflächen‘ und ‚Konsum‘ wurden Empfehlungen erarbeitet. Diese wurden am letzten Tag final in Kleingruppen überarbeitet und einzeln zur Abstimmung gestellt, ebenso wie die den Empfehlungen vorangestellten Leitsätze des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Im Laufe des „Berliner Klimabürger:innenrats“ hatten alle Mitglieder die Möglichkeit, ihre Wünsche für zusätzliche Themen einzubringen. Daraus entstand das Programm für das Offene Diskussionsforum am 14. Juni 2022. Den Input der dreieinhalbstündigen Sitzung zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Ernährung, ‚Grünflächen und Entsiegelung‘ sowie Öffentliche Verkehrsmittel und Herstellung von E-Fahrzeugen finden Sie weiterhin über den YouTube-Kanal der SenMVKU. Kreislaufwirtschaft Nachhaltiger Konsum und Ernährung Öffentliche Verkehrsmittel in Berlin Herstellung E-Fahrzeuge Am 8. Juni 2022 konnten die Mitglieder des „Berliner Klimabürger:innenrats“ ihre Fragen an Vertreterinnen und Vertreter der im Abgeordnetenhaus sitzenden Fraktionen stellen. Im Vordergrund standen dabei Fragen zum Thema Mobilität. Die Veranstaltung kann weiterhin über den YouTube-Kanal der SenMVKU eingesehen werden. In der Sitzung mit dem Schwerpunkt Energie wurden sowohl die Strom- als auch die Wärmeversorgung der Hauptstadt betrachtet. Im Vordergrund der beiden fachlichen Inputs standen der Umbau zu einer klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung und der Ausbau von PV-Anlagen sowie zur Umsetzung der Wärmewende. Den Input finden Sie weiterhin über den YouTube-Kanal der SenMVKU . Der Gebäudesektor steht aufgrund seines hohen CO 2 -Ausstoßes vor großen Herausforderungen. Die Mitglieder des „Berliner Klimabürger:innenrats“ beschäftigten sich in diesem Handlungsfeld unter anderem mit den Themen Milieuschutz, Flächenkonkurrenz, energetische Sanierung vor dem Hintergrund des bezahlbaren Wohnraums. Den Input finden Sie weiterhin über den YouTube-Kanal der SenMVKU . Der Verkehrssektor steht vor großen Veränderungen auf dem Weg in die Klimaneutralität. Daher beschäftigten sich die Mitglieder des „Berliner Klimabürger:innenrats“ gleich zweimal mit dem Thema Mobilität. Der Fokus lag bei der ersten Sitzung auf den Themen Öffentlicher Nahverkehr und Fahrradverkehr. In der zweiten Sitzung stand das Konzept der emissionsfreien Innenstadt im Zentrum. Den Input finden Sie weiterhin über den YouTube-Kanal der SenMVKU. Emissionsfreie Innenstadt Die Verkehrswende in Berlin Für eine fundierte Diskussion bekamen die Mitglieder Informationen zum aktuellen Stand im Klimaschutz. Der Input behandelte dabei sowohl die globalen Herausforderungen der Klimakrise als auch die konkreten Auswirkungen für Berlin. Den Input finden Sie weiterhin über den YouTube-Kanal der SenMVKU. Am 26. April 2022 wurden 100 zufällig ausgeloste Bürgerinnen und Bürger im Berliner Umweltforum von der damaligen Senatorin Bettina Jarasch zum „Berliner Klimabürger:innenrat“ begrüßt . „Unser Ziel ist klar: Wir wollen in Berlin bis spätestens 2045 Klimaneutralität erreichen. Die dafür notwendigen Maßnahmen betreffen den Alltag sehr vieler Menschen, ob beim Wohnen, bei der Mobilität, beim Umgang mit Energie – daher gilt es, solche Maßnahmen auch direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren. Ich bin sehr gespannt auf die Debatten im „Klimabürger:innenrat“, auf die persönlichen Erfahrungen der Teilnehmenden und auf ihre Empfehlungen für die Politik.“ Die weiteren Inputs unter anderem den zu den Grundlagen des Klimawandels und der dazugehörigen wissenschaftlichen Forschung finden Sie weiterhin über den YouTube-Kanal der SenMVKU .

Versickerungspotentialkarte Hansestadt Lübeck

Die Versickerungspotentialkarte stellt eine wasserwirtschaftliche Planungsgrundlage dar. Die Karte dient als Hilfestellung für eine Ersteinschätzung für Bürger:innen, den Ingenieur-/Architekturbüros und der Verwaltungs- und Planungsebene. Aufgezeigt werden die Potentiale zu Versickerungen, Flächenentsiegelung sowie Verdunstung.

IFG-Anfrage: Ausgaben, Bewertung und Dokumentation von Kompensations- und Ökokontomaßnahmen (Kap. 0750)

Ich bitte um Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Kompensationsflächen KFK und Ökokontosflächen ÖEK): Priorität 1 1. Gesamtausgaben Im Haushaltsplan 2024/2025 (Kap. 0750) summieren sich die explizit für Kompensations- und Ökokontomaßnahmen deklarierten Titel (52141, 52190, 68241, 70118, 82162, 89360) auf 3.701.000 € für 2025. Führt der SenMVKU eine interne Übersicht der Gesamtausgaben für Kompensationsmaßnahmen über alle Haushaltsstellen hinweg? Falls ja, bitte ich um Zugang zu dieser Übersicht. Falls nein: Fließen weitere Mittel – etwa über Grün Berlin (Titel 68203, 89145) oder Naturschutzpflege (52140) – anteilig in Kompensationsflächen ein? 2. Kosten pro Ökopunkt Ich bitte um Zugang zu internen Kalkulationsunterlagen oder Übersichten zu den Herstellungs- und Pflegekosten pro Ökopunkt (Biotopwertpunkt). 3. Projektdokumentation (Priorität 1) Für folgende Projekte bitte ich um Zugang zu Kostenvoranschlägen, Abrechnungen sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) bzw. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen mit Ökopunktberechnung nach dem Berliner Biotopwertverfahren: 0223 – Döberitzer Grünzug ÖEK_SB_002 – Kienberg/Wuhletal Priorität 2 4. Kassenrest Titel 52190 Im Haushaltsplan 2024/2025 (Kap. 0750, Titel 52190) ist ein Kassenrest von 6.574.097,66 € ausgewiesen, bei einem Jahresansatz von 100.000 € und einem Ist-Wert 2022 von 33.833 €. Ich bitte um Auskunft über die Ursachen dieses Kassenrestes. 5. Ökokonto Im Berliner Geoportal ist die Spalte „zugeordnetes Vorhaben" bei allen ÖEK-Flächen leer. Ich bitte um Zugang zu einer aktuellen Übersicht des Ökokontos mit Stand der gutgeschriebenen und bereits verrechneten Ökopunkte. 6. Überprüfungsverfahren Ich bitte um Zugang zu Verfahrensbeschreibungen und Gutachten zur Überprüfung des Erfolgseintritts von Kompensationsmaßnahmen (Haushaltsplan 2024/2025, Kap. 0750, Titel 54010, lfd. Nr. 5). 7. Projektdokumentation (Priorität 2) Sofern aufbereitete Unterlagen vorliegen, bitte ich um dieselben Unterlagen wie unter Punkt 3 für: 0284 – Ufergestaltung/Grünvernetzung 0202 – Entsiegelung Schulhof 1111 – Rückbau Verkehrsflächen 0224 – Tiergarten (Scheidemannstraße bis Tiergartenstraße)

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