Nach § 56 Satz 1 WHG ist Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht hierzu verpflichtet sind. In den Landeswassergesetzen sind dazu in der Regel die Gemeinden verantwortlich gemacht, in deren Gebiet das Abwasser anfällt. Kleinere kommunale Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden) sind häufig zu sog. Abwasserzweckverbänden zusammengefasst. Die zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten können sich gem. § 56 Satz 3 WHG zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen.
Übersicht der Abfallentsorgungsgebiete im Vogtlandkreis. Der Vogtlandkreis ist seit dem 01. 01. 2009 für alle Bürger des Vogtlandes Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Abfallentsorgung.
Dieser WFS (Web Featrue Service) beinhaltet das Abwasserentsorgungsgebiet und umfasst das Entsorgungsgebiet zur Sparte Abwasser des Konzerns HAMBURG WASSER. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WMS (Web Map Service) zeigt das Abwasserentsorgungsgebiet und umfasst das Entsorgungsgebiet zur Sparte Abwasser des Konzerns HAMBURG WASSER. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Das Abwasserentsorgungsgebiet umfasst das Entsorgungsgebiet zur Sparte Abwasser des Konzerns HAMBURG WASSER.