Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG
bitte senden Sie mir Antworten auf folgende Fragen zu:
Im Bereich Hosterwald wurde in 2024/2025 eine größere Fläche (Hosterwald) von abgestorbenen Fichten geräumt. Nunmehr wird in diesem Frühjahr aufgeforstet.
Ich frage die Gemeinde:
1. Mit welchen Kosten (brutto) war der Einschlag, die Aufbereitung und der Verkauf des Fichtenholzes verbunden?
2. Wie hoch war der Erlös aus dem Verkauf des Fichtenholzes?
3. Wie hoch waren im Saldo die Einnahmen/der Verlust der Gemeinde?
4. Mit wie vielen Neupflanzen wird die Fläche in diesem Frühjahr bepflanzt?
5. Welche Kosten sind mit dem Erwerb der Pflanzen verbunden?
6. Wie hoch sind die Kosten (brutto) für den Einzelschutz der Pflanzen mit Plastikwuchshilfen (Kosten der Beschaffung der Wuchshüllen, Kabelbinder, Stützstab und Montage vor Ort)?
7. Wie viele Schutzhüllen werden insgesamt ausgebracht?
8. Wie hoch wurden die Kosten (Arbeitskosten und Kosten der Entsorgung) der Entfernung und Entsorgung der Plastikwuchshilfen kalkuliert?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Die Bundeswehr verfuegt ueber ein Umweltschutz-Konzept und eine Teilkonzeption fuer Wehrmaterial, in denen umweltrelevante Rahmenbedingungen fuer die Beschaffung und den Betrieb von Wehrmaterial beschrieben sind. Eine Teilkonzeption fuer Nicht-Wehrmaterial (z. B. Bekleidung) ist (noch) nicht vorhanden. Nach der VOL(/A) muss dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt werden. Die Umweltvertraeglichkeit eines Produktes zaehlt jedoch als Qualitaetskriterium. Somit darf ein Produkt beschafft werden, das zwar in der Anschaffung teurer ist, dessen Mehrpreis aber durch geringere, umweltrelevante Kosten wie beispielsweise Energie-, Wasser-, Materialverbrauch und Entsorgungskosten kompensiert wird. Eine Auswahl der Produzenten nach oekologischen Kriterien ist jedoch nicht moeglich, da die (Umwelt-)Qualitaet des Herstellers nicht in direktem Zusammenhang mit der UmweItqualitaet des Produktes gesehen wird. Darueber hinaus werden die Einflussmoeglichkeiten der Bundeswehr bzw. des BWB auch durch das Diskriminierungsverbot der europaeischen Vergaberichtlinien auf das Produkt und seine Anwendung beschraenkt. Es spricht u. E. jedoch nichts dagegen, bei Preisgleichheit dem umweltfreundlicheren Hersteller den Zuschlag zu erteilen. Transparente und glaubwuerdige (Betriebs-)Oekobilanzen, Umweltberichte, Oeko-Controlling und die Teilnahme am EG-Oeko-Audit (voraussichtlich ab 1995) koennten u. E. als Auswahlkriterium fuer einen Lieferanten bzw. Hersteller dienen.
Durch Einlippentiefbohren (ELB) koennen tiefe Bohrungen mit kleineren Durchmessern hergestellt werden. Der Durchmesserbereich betraegt zZt 0,9 bis 40 mm. Die Bohrtiefe kann ca das 50 bis 100-fache des Bohrungsdurchmessers erreichen. Zur Kuehlung und Schmierung der Schneiden und Stuetzleisten eines ELB-Werkzeuges wird durch den Werkzeugschaft ueblicherweise ein fluessiger Kuehlschmierstoff gefoerdert, der mit Spaenen vermischt aussen in einer Sicke des Schaftes abfliesst und so einen kontinuierlichen Bohrvorgang ermoeglicht. Aufgrund der hohen Kosten fuer die Kuehlschmierstoffanlage und fuer die Beschaffung, Pflege und Entsorgung von konventionellen Kuehlschmierstoffen sowie der Behandlung der Werkstuecke und Spaene besteht in der Industrie die Forderung, ohne Tiefbohroele oder -emulsionen tiefzubohren. Hinzu kommt neben der Forderung nach einer Erhoehung der Wirtschaftlichkeit auch der Wunsch nach gesteigerter Umweltvertraeglichkeit der Fertigung sowie die modifizierte Umweltschutzgesetzgebung. Aus diesen Gruenden wird am Institut fuer Spanende Fertigung versucht, die bisher verwendeten Mineraloele mit den teilweise toxischen Additiven - Chlor-, Phosphor- und Schwefelverbindungen - zu substituieren, um die weitere Verbreitung umweltfeindlicher Fertigungshilfstoffe zu verhindern. Dazu koennen entweder konsequentes Trockenbohren, ein Minimalmengenkonzept oder biologisch abbaubare Kuehlschmierstoffe eingesetzt werden. In den bisher durchgefuehrten Untersuchungen konnte nachgewiesen werden, dass Einlippentiefbohren von Grauguss mit Druckluft als Kuehlmittel moeglich ist. Eine Verbesserung der Verschleissbestaendigkeit wird jedoch durch eine zusaetzliche...
Veranlassung: In den letzten Jahren hat in der Lösung der Umwelt- und Abfallproblematik der integrierte Umweltschutz mehr und mehr an Gewicht gewonnen. Die Lösungsansätze umfassen dabei heute in gleichem Maße die Industrie, die Verbraucher und die entsorgungspflichtigen Körperschaften. Die im Wandel begriffenen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft schlagen sich in einer Reihe von Gesetzesnovellen, Verordnungen und technischen Anleitungen nieder. Von besonderer Bedeutung ist hier die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes und jährlich fortzuschreibender Abfallbilanzen für Betriebe, deren jährliches Abfallaufkommen 500 kg (für besonders überwachungsbedürftige Abfälle) bzw. 2000 t (für Massenabfälle) überschreitet. Abgesehen von der Pflicht zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben liegt die Erarbeitung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte mit dem Ziel der Abfallvermeidung bzw. - minimierung aufgrund der in letzter Zeit drastisch gestiegenen Entsorgungskosten auch im eigenen Interesse der Betriebe. Zur Umsetzung dieser Rahmenbedingungen wurde beispielhaft für den Bereich Wasserbeschaffung der Dortmunder Stadtwerke AG im Ruhrtal mit der Erarbeitung einer betriebsinternen Abfallbilanz als Vorstudie zur Erstellung eines betrieblichen Abfallwirtschaftskonzeptes begonnen. Die Hauptzielsetzungen dieser Vorstudie können wie folgt zusammengefasst werden: - Aufzeigen des gesetzlichen Rahmens; - Betriebsinterne Erfassung der Abfallströme nach Menge, Art und Herkunft; - Ermittlung der Kosten für Weiterverarbeitung, Lagerung, Transport und Entsorgung der anfallenden Abfall- bzw. Reststoffmengen; - Ermittlung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Verwertungspotentialen; - Generelle Optimierung des betrieblichen Abfallmanagements Ergebnisse: Zur Bestandsaufnahme und Mengenerfassung wurde für sämtliche Betriebseinheiten systematisch eine mehrjährige, detaillierte Abfallbilanz erarbeitet und daraus praxisnahe Empfehlungen für ein weitergehendes Abfallwirtschaftskonzept abgeleitet.
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