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nachweispflichtiger Abfall

Daten aus dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren über die Entsorgung gefährlicher Abfälle (§§ 50-52 KrWG, §§ 2-13 NachwV) und über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (gefährlich und nicht gefährlich). Die Objektart gliedert sich in folgende Unterteile: Entsorgungsnachweise bzw. Notifizierung und Begleitscheine. Der Raumbezug kann jeweils nur über den Betrieb ermittelt werden.

Elektronisches Nachweisverfahren

Vorabkontrolle für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen: Daten zur Genehmigung des Entsorgungsweges werden vor Beginn der Entsorgung mittels Entsorgungs- bzw. Sammelentsorgungsnachweis durch den Entsorger elektronisch übermittelt, im Abfallüberwachungssystem ASYS durch die zuständigen Behörden bearbeitet und elektronisch vorgehalten. Verbleibskontrolle für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen: Dokumentation jedes einzelnen Entsorgungsvorgangs mittels Begleit- und/oder Übernahmescheins, welche durch den Entsorger elektronisch übermittelt, im Abfallüberwachungssystem ASYS durch die zuständigen Behörden bearbeitet und elektronisch vorgehalten werden.

Entsorgungsnachweise (StALU MS Neubrandenburg)

Daten zu einzelnen Entsorgungsvorgängen

„Betrifft: Asse“: Jahresrückblick 2022 und Jahresausblick 2023

Am 9. Februar 2023 informierte die BGE in der jüngsten Ausgabe ihrer Veranstaltungsreihe „Betrifft: Asse“ über die wesentlichen Projektfortschritte im Jahr 2022 und gab einen Ausblick auf die anstehenden Aufgaben in diesem Jahr. Als Referenten nahmen unter anderem Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE, sowie Jens Köhler, Projektleiter Asse, an der Hybridveranstaltung teil und beantworteten die Fragen aus dem Publikum. Auf einen Blick Zur Verantaltungsaufzeichnung auf YouTube (externer Link) Vortragsfolien zur Veranstaltung Betrifft: Asse – Jahresrückblick 2022 und Jahresausblick 2023 (PDF, 1,45 MB, nicht barrierefrei) Animation zur 3D-Seismik auf YouTube (externer Link) Schwerpunkt Genehmigung der Rückholung In den vergangenen Monaten erreichten die BGE mehrere Anfragen, ob die Rückholung nicht erst insgesamt genehmigt werden könne, bevor Teilprojekte der Rückholung umgesetzt werden. Antworten darauf gab Dr. Steve Lange aus der Abteilung Genehmigungen in seinem Impulsvortrag. Grundsätzlich gilt, dass alle Tätigkeiten der Rückholung genehmigt sein müssen, bevor die BGE diese ausführen kann. Diese betreffen unterschiedliche Rechtsgebiete. Die BGE hat das gesamte Verfahren daher in vier Antragskomplexe unterteilt. So können etwa für parallel behandelte Anträge Teilgenehmigungen erteilt und damit Gesamtprozesse beschleunigt werden. Weiterhin erläuterte Dr. Lange, warum eine allgemeine Genehmigung für die Rückholung nicht möglich ist. So setzt eine Genehmigung der Rückholung voraus, dass deren praktische Vorgehensweise im Detail bekannt ist und ein Entsorgungsnachweis in Form eines betriebsbereiten Zwischenlagers geführt wird – letzteres existiert noch nicht. Man kann also nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Aktuelle Entwicklungen des Lösungszutritts Jens Köhler ging in seinem anschließenden Vortrag auf aktuelle Entwicklungen des Lösungszutritts an der Hauptauffangstelle in 658 Metern Tiefe ein. Er wies darauf hin, dass seit rund einem halben Jahr ein kontinuierlicher Rückgang der aufgefangenen Lösungsmenge zu verzeichnen ist. Aktuell wird täglich rund ein Kubikmeter weniger aufgefangen, als noch im Sommer des Jahres 2022. Die Ursache dafür ist unbekannt. Durch intensives Monitoring wird die Situation permanent überwacht und nach der Ursache gesucht. Eine Abnahme des Lösungszutritts an der Hauptauffangstelle könnte auch ein Anzeichen dafür sein kann, dass Lösungszutritte sich ihren Weg an der Hauptauffangstelle vorbei in tiefere Regionen des Bergwerkes suchen und somit potenziell näher an die Abfälle gelangen könnten. Weitere Informationen zum verringerten Lösungszutritt finden Sie in der Meldung vom 9. Februar 2023 . Jahresrückblick 2022 und Jahresausblick 2023 Im Anschluss blickte Jens Köhler auf die in 2022 umgesetzten Arbeiten zurück und gab einen Überblick der für 2023 geplanten Maßnahmen und Ziele. Er berichtete unter anderem über die Themen Abfallbehandlung und Zwischenlager, die Entwicklung der Bergetechnik, verschiedene Erkundungsmaßnahmen und den aktuellen Stand der Notfallplanung. Jens Köhler wies dabei besonders auf Baugrunduntersuchungen hin, die im vergangenen Jahr im Bereich des geplanten Standortes für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager im sogenannten Kuhlager umgesetzt und deren Ergebnisse in den Folgemonaten ausgewertet wurden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse bestätigen die Planungen in weiten Teilen: Der Baugrund ist geeignet, um die Anlagen dort zu errichten. Jens Köhler kündigte an, dass der Abschlussbericht in wenigen Wochen veröffentlicht werden wird. In 2023 werden die nächsten Planungsschritte umgesetzt. Anschließend berichtete Jens Köhler über die Erkundungsbohrung Remlingen 18. Wenige hundert Meter östlich der Schachtanlage Asse II soll diese letzte Erkundungsbohrung für Schacht 5 - den geplanten Rückholschacht - Aufschluss über den Aufbau des Gebirges geben. Auf Basis dieser Erkenntnisse plant die BGE den Ansatzpunkt für den Rückholschacht endgültig zu bestimmen. Hierfür wurden im vergangenen Jahr Betretungsrechte eingeholt, Baugrunduntersuchungen vorgenommen und Genehmigungsunterlagen eingereicht. In den kommenden Wochen werden die notwendigen Rodungsarbeiten sowie die Errichtung des Bohrplatzes beginnen. Der Start der Bohrarbeiten ist für Sommer 2023 geplant. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis 2024 dauern. In den kommenden Wochen wird die BGE auch bei der Erkundung der Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene einen Meilenstein erreichen. Jens Köhler berichtete, dass der Arbeitsbereich zur Erkundung der Kammer vollständig eingerichtet ist und derzeit von den zuständigen Behörden abgenommen wird. Wenn alle Abnahmen erfolgt sind, wird ein umfangreiches Bohrprogramm starten und Erkenntnisse über den Zustand der Einlagerungskammer, des umliegenden Gebirges, der Kammeratmosphäre und der eingelagerten radioaktiven Abfälle liefern. 3D-Seismik wird Schwerpunkt der nächsten Veranstaltung am 23. Mai 2023 Bereits im Jahr 2021 führte die BGE im Umfeld der Schachtanlage Asse II eine umfangreiche 3D-Seismik durch. Nun konnte Jens Köhler mit einer Animation einen ersten Eindruck vermitteln, welche Erkenntnisse die BGE mit Hilfe der 3D-Seismik gewonnen hat. Die Daten bieten neue Einsichten in die Geologie rund um die Schachtanlage und bilden die Grundlage für ein geologisches 3D-Modell der Asse. Detaillierte Ergebnisse sollen im Rahmen der Veranstaltung „Betrifft: Asse“ am 23. Mai 2023 vorgestellt werden. Meldepflichtiges Ereignis Zum Abschluss seines Vortrags ging Jens Köhler auf das einzige meldepflichtige Ereignis des Jahres 2022 ein. Dabei wurden Strahlenschutz-Messungen mit nicht geeichten Messgeräten vorgenommen. Durch das Ereignis sind keine Schäden aufgetreten und die gemessenen Werte konnten im Nachgang als korrekt bestätigt werden. Als Folge werden Eichfristen verschiedenster Geräte zukünftig neben der manuellen wiederkehrenden Prüfung zusätzlich in einer bereits existierenden Prüfmitteldatenbank erfasst. Fragerunde online und vor Ort Im Anschluss an die Vorträge konnten alle Interessierten ihre Fragen stellen. Dabei ging es unter anderem um die weitere Erkundung der Einlagerungskammern, die Notfallplanung sowie die Ergebnisse aus den Baugrunduntersuchungen und der 3D-Seismik. Für Fragen im Nachgang steht das Team der Infostelle Asse weiterhin gerne zur Verfügung. Nachfragen richten Sie bitte per E-Mail an dialog(at)bge.de .

Anlage 2A - Literaturreferenzen: Teil A (Teilgebiete) (PDF)

Anlage 2A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG) Literaturreferenzen: Teil A (Teilgebiete) Stand 22.09.2020 Geschäftszeichen: SG02102/5 5/2 2020#14 Objekt ID: 829575 Revision: 000 Literaturreferenzen: Teil A (Teilgebiete) Gebiet:001 00TG 032 01IG T f jmOPT Wirtsgestein:Tongestein 1: Kriterium zur Bewertung des Transportes radioaktiver Stoffe durch Grundwasserbewegungen im einschlusswirksamen Gebirgsbereich Charakteristische Gebirgsdurchlässigkeit des Gesteinstyps Katsube, T .J and Connell, S ( 1998): Shale permeability characteristics Geological Survey of Canada, Current Research 10.4095/209964 Klinge, H and Neumann-Redlin, C ( 1986): Hydraulische Tests in den Sedimentgesteinen der Kreide und des Jura der Schachtanlage Konrad (Salzgitter) Zeitschrift der Deutschen Geologischen Gesellschaft Mazurek, Martin, Gautschi, Andreas, Marschall, Paul, Vigneron, Georges, Lebon, Patrick and Delay, Jacques ( 2008): Transferability of geoscientific information from various sources (study sites, underground rock laboratories, natural analogues) to support safety cases for radioactive waste repositories in argillaceous formations Physics and Chemistry of the Earth 10.1016/j.pce.2008.10.046 14747065 Bossart, P ( 2008): Characteristics of the Opalinus Clay at Mont Terri Thury, M and Bossart, P ( 1999a): The Mont Terri Rock laboratory - Results of the hydrogeological, geochemical and geotechnical experiments performed in 1996 and 1997 Nagra ( 2002b): Synthese der geowissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse: Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive sowie langlebige mittelaktive Abfälle. Hoth, P., Wirth, H., Reinhold, K., Bräuer, V., Krull, P. and Feldrappe, H. ( 2007): Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands. Untersuchung und Bewertung von Tongesteinsformationen Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Bossart, P, Bernier, F, Birkholzer, J, Bruggeman, C, Connolly, P, Dewonck, S, Fukaya, M, Herfort, M, Jensen, M, Matray, J-M, C, ayor. J, Moeri, A, Oyama, T, Schuster, K, Shigeta, N, Vietor, T and Wieczorek, K ( 2017): Mont Terri rock laboratory, 20 years of research Swiss Journal of Geosciences Marschall, P, Croisé, J, Schlickenrieder, L, Boisson, J-Y, Vogel, P and Yamamoto, S ( 2004): Synthesis of 3906723704 hydrogeological investigations at the Mont Terri site (phases 1 to 5) Nagra ( 2001): Sondierbohrung Benken Untersuchungsbericht Bryant, William R. ( 2003): Permeability of Clays, Silty-Clays and Clayey-Silts SEPM Society for Sedimentary Geology - Gulf Coast Association of Geological Societies Scott, Erik D., Bouma, Arnold H. and Bryant, William R. 10.2110/sepmmisc.01.0344 9781565760943 A bstandsgeschw indigkeit des G rundw assers StandAG ( ): Standortauswahlgesetz vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1074), das zuletzt durch Artikel 247 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist Nagra ( 2002b): Synthese der geowissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse: Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive sowie langlebige mittelaktive Abfälle. Marschall, P, Croisé, J, Schlickenrieder, L, Boisson, J-Y, Vogel, P and Yamamoto, S ( 2004): Synthesis of 3906723704 hydrogeological investigations at the Mont Terri site (phases 1 to 5) Bossart, P ( 2008): Characteristics of the Opalinus Clay at Mont Terri Thury, M and Bossart, P ( 1999a): The Mont Terri Rock laboratory - Results of the hydrogeological, geochemical and geotechnical experiments performed in 1996 and 1997 Mertens, J, Wouters, L and Van Marcke, P ( 2003): Burial history of two potential clay host formations in Belgium Organisation for Economic Co-Operation and Development - Nuclear Energy Agency (OECD/NEA) 92-64-00908-6 Zeelmaekers, E, Honty, M, Derkowski, A, Rodon, S, De craen, M, Vandenberghe, N, Adriaens, R, Ufer, K and Wouters, I ( 2015): Qualitative and quantitative mineralogical composition of the Rupelian Boom Clay in Belgium Clay Minerals 10.1180/claymin.2015.050.2.08 De Cannière, P, Moors, H, Lolivier, P. and Put, M. ( 1996): Laboratory and in situ migration experiments in Geschäftszeichen: SG02102/5-5/2-2020#14 - Objekt-ID: 829575 - Revision: 000 2 Literaturreferenzen: Teil A (Teilgebiete) the Boom Clay Delage, P, Sultan, N and Cui, Y J ( 2000): On the thermal consolidation of Boom Clay Canadian Geotechnical Journal 10.1139/t99-105 0008-3674 Vigiak, Olga, van Dijck, Simone J. E., van Loon, E. Emiel, Stroosnijder, Leo ( 2006): Matching hydrologic response to measured effective hydraulic conductivity Hydrological Processes: An International Journal 10.1002/hyp.5916 08856087 Navarro, M. ( 2005): Verhalten und Barrierewirkung toniger Wirtsgesteine in einem Endlagersystem für radioaktive Abfälle Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH Bossart, P, Bernier, F, Birkholzer, J, Bruggeman, C, Connolly, P, Dewonck, S, Fukaya, M, Herfort, M, Jensen, M, Matray, J-M, C, ayor. J, Moeri, A, Oyama, T, Schuster, K, Shigeta, N, Vietor, T and Wieczorek, K ( 2017): Mont Terri rock laboratory, 20 years of research Swiss Journal of Geosciences Nagra ( 2001): Sondierbohrung Benken Untersuchungsbericht Mazurek, Martin, Gautschi, Andreas, Marschall, Paul, Vigneron, Georges, Lebon, Patrick and Delay, Jacques ( 2008): Transferability of geoscientific information from various sources (study sites, underground rock laboratories, natural analogues) to support safety cases for radioactive waste repositories in argillaceous formations Physics and Chemistry of the Earth 10.1016/j.pce.2008.10.046 14747065 Alfarra, A., Bertrams, N., Bollingerfehr, W., Eickemeier, R., Flügge, J., Frenzel, B., Maßmann, J., Mayer, K.- M., Mönig, J., Mrugalla, S., Müller-Hoeppe, N., Reinhold, K., Rübel, A., Schubarth-Engelschall, N., Simo, E., Thiedau, J., Thiemeyer, T., Weber, ( 2020): Grundlagen zur Bewertung eines Endlagersystems in einer Tongesteinsformation geringerer Mächtigkeit (T2) - Ergebnisse aus dem Vorhaben RESUS BGE TECHNOLOGY GmbH Charakteristischer effektiver Diffusionskoeffizient des Gesteinstyps für tritiiertes Wasser (HTO) bei 25 °C Van Loon, L R, Soler, J M and Bradbury, M H ( 2003): Diffusion of HTO, 36Cl− and 125I− in Opalinus Clay samples from Mont Terri Journal of Contaminant Hydrology Palut, J-M, Montarnal, Ph, Gautschi, A, Tevissen, E and Mouche, E ( 2003): Characterisation of HTO diffusion properties by an in situ tracer experiment in Opalinus clay at Mont Terri Van Loon, L R, Soler, J M, Müller, W and Bradbury, M H ( 2004a): Anisotropic diffusion in layered argillaceous rocks Environmental Science & Technology Nagra ( 2002b): Synthese der geowissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse: Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive sowie langlebige mittelaktive Abfälle. De Cannière, P, Moors, H, Lolivier, P. and Put, M. ( 1996): Laboratory and in situ migration experiments in the Boom Clay Tevissen, Etienne, Soler, JM, Montarnal, P, Gautschi, A and Van Loon, L R ( 2004): Comparison between in situ and laboratory diffusion studies of HTO and halides in Opalinus Clay from the Mont Terri Radiochimica Acta 10.1524/ract.92.9.781.54989 Leupin, O X, Van Loon, L R, Gimmi, T, Wersin, P and Soler, J M ( 2018): Exploring diffusion and sorption processes at the Mont Terri rock laboratory (Switzerland) Birkäuser Bossart, P and Milnes, A G 10.1007/978-3-319-70458-6_21 Mazurek, Martin, Gautschi, Andreas, Marschall, Paul, Vigneron, Georges, Lebon, Patrick and Delay, Jacques ( 2008): Transferability of geoscientific information from various sources (study sites, underground rock laboratories, natural analogues) to support safety cases for radioactive waste repositories in argillaceous formations Physics and Chemistry of the Earth 10.1016/j.pce.2008.10.046 14747065 Bourke, P J, Jefferies, N L, Lever, D A and Lineham, T R ( 1993): Mass transfer mechanisms in compacted clays Chapman & Hall Manning, DAC, Hall, PL and Hughes, CR 9780412489808 Van Loon, L R, Wersin, P, Soler, J M, Eikenberg, J, Gimmi, T, Hernán, P, Dewonck, S and Savoye, S ( 2004b): In-situ diffusion of HTO, 22Na+, Cs+ and I- in Opalinus Clay at the Mont Terri underground rock laboratory Radiochimica Acta 0033-8230 2: Kriterium zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper Geschäftszeichen: SG02102/5-5/2-2020#14 - Objekt-ID: 829575 - Revision: 000 3

Abfallbilanzen

Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle sind im Wesentlichen Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll, Sperrmüll) und ähnliche Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Infrastruktureinrichtungen sowie Bauabfälle und Klärschlämme. Das gilt, soweit diese Abfälle nicht als gefährlich (umgangssprachlich: „Sonderabfälle“) einzustufen sind. Die Abfallbilanzen enthalten neben Daten zum Abfallaufkommen auch Aussagen über die Art der Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) sowie die Entwicklung des Abfallaufkommens in den letzten 10 Jahren. Grundlage bilden die jeweiligen Bilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die Mengenstromnachweise der dualen Systeme sowie Daten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und des Statistischen Landesamtes. Gefährliche Abfälle („Sonderabfälle“) Gefährliche Abfälle unterliegen gemäß den Bestimmungen der Paragrafen 48 bis 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV) einer besonderen Nachweispflicht. Diese wird in der Regel durch Dokumentation der jeweiligen Entsorgungswege erfüllt. Dazu werden für jeden einzelnen Entsorgungsvorgang Entsorgungsnachweise sowie Begleitscheine erstellt. Die Abfallbilanzen für gefährliche Abfälle basieren auf einer jährlichen Auswertung der Begleitscheine sowie vergleichbarer Listennachweise. Sie erfassen sämtliche gefährlichen Abfälle. Diese sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001 jeweils mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

Vollzug und Überwachung der Abfallentsorgung

Entsorgung von infektiösen Abfällen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens anfallen Im Zusammenhang mit der Coronavirus (SARS-CoV-2)-Pandemie fallen in Einrichtungen des Gesundheitswesens infektiöse Abfälle an. Entsprechende Informationen dazu finden sich in den Hinweisen zur Entsorgung (SBB). Abfallrechtliche Nachweispflichten geändert Handhabung der Übernahmescheine angesichts der Entwicklungen um COVID-19: Bis auf weiteres wird auf die händische Unterschrift auf Übernahmescheinen verzichtet. Das Referat Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nimmt Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt “gefährliche Abfälle” wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung, die die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen umfasst. Die Überwachung der Stoffströme erfolgt über das abfallrechtlich geregelte Nachweisverfahren. Dabei werden die Entsorgungsdaten mit Hilfe des behördlichen EDV-Systems ASYS bearbeitet und ausgewertet. Dazu sind z.B. für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und Makler jeweils behördliche Nummern zu vergeben und mit den betrieblichen Stammdaten in ASYS zu verknüpfen. Für das elektronische Nachweisverfahren wurde in Zusammenarbeit der Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle ZKS-Abfall eingerichtet. Hier werden u.a. die elektronischen Abfalldaten zwischen dem Absender und dem vorgesehenen Empfänger vermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ulf Berger unter der Tel.: (030) 9025-2192 E-Mail: ulf.berger@senmvku.berlin.de . Ferner steht Ihnen folgend die Mitteilung 27 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Verfügung: Zu der am 01.04.2010 in Kraft getretenen elektronischen Nachweisführung (eANV) stehen Ihnen hier gesonderte Informationen zur Verfügung. Behördliche Nummernvergabe für Erzeuger, Entsorger, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen diese Nummern werden durch die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH vergeben. Altfahrzeugentsorgung Batterieentsorgung Entsorgungsfachbetriebe Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die Bearbeitung erfolgt durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH . Abfalleinstufung und Bauabfallüberwachung Diese Thematik wird von unserem Abfallüberwachungsteam bearbeitet. Sie erreichen es unter der folgenden E-Mail Adresse: E-Mail: bauabfall@senmvku.berlin.de . Ferner liegen zum Thema Abfalleinstufung für Sie Merkblätter zum Download bereit. Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln Zentrale Telefaxnummer für alle oben aufgeführten Arbeitsgebiete: (030) 9025-2979 Seit 01. April 2010 macht die Abfallnachweis-Verordnung die elektronische Nachweisführung zur Pflicht. Dies gilt für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden. Das Verfahren ist seitdem elektronisch zu führen und Daten sind in vorgegebener Form zu übermitteln. Um den Datenaustausch im elektronischen Nachweisverfahren zu gewährleisten, haben die 16 Bundesländer die Zentrale Koordinierungsstelle ( ZKS-Abfall ) eingerichtet. Die ZKS-Abfall richtet bei sich Postfächer für die Beteiligten ein. Diese rufen von dort für sie bestimmte Datensätze ab. Die erforderlichen Formulare im Nachweisverfahren können mit einer eigenen (gekauften) Software am Firmen-PC erstellt, signiert und an die ZKS-Abfall versandt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das vom Bundesumweltministerium vorgegebene Datenformat BMU-xml durch die genutzte Software verwandt wird. Private Dienstleistungsunternehmen, sog. Provider, bieten für den professionellen Entsorgungssektor Systemlösungen an, die über den Basisstandard im Länder-eANV hinausgehen und zudem individuell auf die Erfordernisse des Betriebes zugeschnitten werden können. Da die Papierform künftig nicht mehr zulässig ist, entfällt die handschriftliche Unterschrift. Abfallrechtliche Belege, Formulare und Dokumente sind nunmehr mit einer qualifizierten elektrischen Signatur zu versehen. Dafür ist eine Signaturkarte erforderlich, mit der eine rechtssichere elektronische Unterschrift geleistet reden kann. Weiterhin ist für den Einsatz der Signaturkarte ein Kartenlesegerät, in der Regel mit Signatursoftware versehen, erforderlich. Sie sollten sich … über die Rechtslage informieren . entscheiden , wie die Beteiligung am elektronischen Nachweisverfahren gestaltet werden soll. In welchem Umfang wurde bisher am Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren teilgenommen? Es ist nicht zwingend erforderlich am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen, wenn man als Erzeuger nur am Sammelnachweisverfahren beteiligt ist und bei der Entsorgung der Abfälle einen Übernahmeschein erhält. mit Entsorgern in Verbindung setzen , wenn Sie nur wenige Entsorgungsnachweise und Begleitscheine zu führen haben, um ggf. von dort Unterstützung zu erhalten. Hardware beschaffen , um Signaturkarten und Kartenlesegeräte mit entsprechender Software einsetzen zu können. Signaturkarten sind ausschließlich personengebunden. Die Beantragung bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter (z .B. D-Trust, Telekom u.a.) erfolgt im Post-Identverfahren.Die erforderlichen Formulare für die Beantragung können Sie auf den Seiten der Anbieter im Internet ausfüllen. bei der ZKS-Abfall mit Ihrem Betrieb registrieren bzw. anmelden . Sofern Sie nicht die Dienste eines Providers nutzen und Sie im Rahmen der Eigenerstellung oder des Länder-eANV am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen wollen, stellen Sie Ihren Registrierungsantrag über das Internet-Portal www.zks-abfall.de . Ihr Antrag geht hier elektronisch zur Prüfung ein und wird nach erfolgter Bearbeitung direkt der ZKS mit einem Registrierungsauftrag übermittelt. Nachdem Sie sich dann mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben, können Sie online die erforderlichen Eintragungen zum Entsorgungsnachweis oder Begleitschein erfassen und versenden. die Zentrale Koordinierungsstelle die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH das Bundesumweltministerium GADSYS – Gemeinsame Abfall DV-Systeme mit Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

670 003 - Antragsformular auf Zuweisung einer Entsorgernummer

ASYS - Abfallüberwachungssystem Antragsformular auf Zuweisung einer Entsorgernummer Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345/5704-455 E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de Zutreffendes bitte x ankreuzen oder ausfüllen! 1. Zuordnung Firmenschlüssel (ASYS-intern) (wird von der Erteilungsbehörde ausgefüllt) Nummer Handelsregisterblatt eingetragen am Amtsgericht 2. Firma-Körperschaft-Betreiber (FKB) Der Betriebsstätte übergeordneter Firmensitz (z.B. Konzern, Verwaltungssitz, Hauptgeschäftssitz etc., auch außerhalb von Sachsen-Anhalt lt. Eintragung im Handelsregister) Firmenname Staat DE PostleitzahlOrtStraße PostfachPostleitzahl (Postfach)Ort (Postfach) Hausnummer Zentrale Faxnummer Telefonzentrale E-Mail-Adresse Ansprechpartner/-in (Name, Vorname) 1 Funktion Telefon Ansprechpartner/-in Telefax Ansprechpartner/-in 1) 2) 3. Entsorger - Betriebsstätte (Standort der Entsorgungsanlage) Entsorgernummer (wird von der Erteilungsbehörde ausgefüllt) Aktenzeichen (wird von der Erteilungsbehörde ausgefüllt) 22.141-67020- Firmenname Staat DE PostleitzahlOrtStraße PostfachPostleitzahl (Postfach)Ort (Postfach) Telefonzentrale Hausnummer Zentrale Faxnummer E-Mail-Adresse Notizen 1 z.B. Geschäftsführer, Betriebsleiter, Betriebsinhaber 670 003 PDF 06.2023 Seite 1 von 4 Ansprechpartner/-in (Name, Vorname) 2 Funktion Telefon TelefaxE-Mail-Adresse East-WertNorth-Wert 1) 2) 3) Gemarkung Flur Flurstück(e) Geokoordinaten nach ETRS89/UTM 3 (Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989) Zuständige abfallrechtliche Überwachungsbehörde 4 Zuständiger Überwacher (Herr/Frau) Zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde Zuständiger Überwacher (Herr/Frau) 4. Anlage bzw. Teilanlage (ggf. mehrmals kopieren) Bezeichnung der Anlage Aktenzeichen der ErstzulassungRechtsgrundlage Datum der Erstzulassungzugelassen bis Betriebsbeginn4Betriebsende Stilllegungsphase begonnenStilllegungsphase abgeschlossen Nachsorgephase begonnenNachsorgephase abgeschlossen Zuordnung zur 4. BImSchV - Nummer BImSchG-Anlagen-Nummer (ALIS/LISA Anlage ist nach § 13 NachwV freigestellt ja nein Freistellungsnummer 2 z. B. Geschäftsführer, Betriebsleiter, Betriebsinhaber, Verantwortlicher nach § 58 KrWG, Betriebsbeauftragter Abfall gem. § 59 KrWG, Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz gem. § 53 BImSchG 3 ETRS89 (UTM Zone 32N) wird auch als EPSG 25832 bzw. LS 489 bezeichnet und ist das offizielle Referenzkoordinatensystem für Sachsen-Anhalt. Zur Ermittlung der Koordinaten kann die Kartenanwendung des LVermGeo verwendet werden - siehe https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/startseite_viewer.html . Der East-Wert liegt für Sachsen-Anhalt ungefähr zwischen 600000 und 790000 und der North-Wert ungefähr zwischen 5650000 und 5880000; East-Wert also im 100.000er-Bereich und der North-Wert im Millionenbereich. 4 Angabe ist zwingend notwendig, ansonsten erfolgt keine Bearbeitung. Seite 2 von 4 Hinweis: Befinden sich auf einem Standort zwei oder mehrere Entsorgungsanlagen mit unterschiedlichen Verfahren, die unabhängig voneinander bzw. alternativ genutzt werden können (z.B. Sonderabfallverbrennungsanlage und chemisch/physikalische Behandlungsanlage oder Deponie und Bauschuttrecyclinganlage), wird für jede Entsorgungsanlage eine gesonderte Entsorgernummer vergeben. Zu diesen Anlagen sind getrennte Entsorgungsnachweise zu führen. 5 5. Anlagentyp (ggf. mehrmals kopieren) BBCPBiologische Bodenbehandlungsanlagen Chemisch-physikalisch-thermische BodenbehandlungsanlagenBBHBiologische BehandlungsanlagenRECHCPBChemisch-physikalisch-thermische BodenbehandlungsanlagenRECSRecycling-/Behandlungsanlagen für Automobile Recycling-/Behandlungsanlagen für Bauschutt Recycling-/Behandlungsanlagen für Elektro-/Elektronikschrott Recycling-/Behandlungsanlagen für Holzabfälle Recycling-/Behandlungsanlagen für Schrott CPBCChemische BehandlungsanlagenSALSortieranlagen CPBKKonditionierungsanlagenSALBSortieranlagen für Baumischabfälle CPBPPhysikalische BehandlungsanlagenSALDSortieranlagen für DSD-Abfälle DKIDeponie der Klasse ISALGSortieranlagen für Gewerbeabfälle DKIIDeponie der Klasse IISALSDKIIIDeponie der Klasse IIIDKNDeponien in der NachsorgephaseDKSDeponien in der StilllegungsphaseUMSUmschlaganlagen DK0Deponie der Klasse 0UTDUntertagedeponien HMVHausmüllverbrennungsanlagenUTVUntertageversatz KALKompostieranlagenUTWVorbehandlungsanlagen für den Untertageversatz KSVKlärschlammverbrennungsanlagenVALVergärungsanlagen MBAMechanisch-Biologische AbfallbehandlungVERFPBTBefristeter ProbebetriebZWLPRODProduktionsanlagen, die auch Abfälle annehmen dürfenZWLGRECRecycling-/BehandlungsanlagenZWLN AMW BBB Asphaltmischwerk (Bitumen, Teer) RECA RECB RECE Sortieranlagen für gemischte Siedlungsabfälle Verbrennungsanlagen für SAV gefährliche Abfälle Sonstige thermische THERM Behandlungsanlagen Sonstige Ablagerungen (Verfüllung Restlöcher, Baugrundauffüllungen) Zwischenlager (für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle) Zwischenlager für gefährliche Abfälle Zwischenlager für nicht gefährliche Abfälle Entsorgungsverfahren R/D-Verfahren: R R/D-Verfahren: D 5 Die Einordnung der Anlage erfolgt nach den aufgeführten Anlagentypen. Seite 3 von 4

2024-06-11_SB_Abfallentsorgung_unter_Tage.pdf

Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Abfallentsorgung unter Tage (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 11 „Umweltschutz im Bergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 11.06.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 11 des LAGB ist in diesem Rahmen für den Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften, Durchführung von förmlichen Verfahren ausgenommen, zuständig. Es gliedert sich in die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz, Abfall und Gefahrstoffe, Wasser und technischer Gewässerschutz sowie Bodenschutz. Was bieten wir?       verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben?   Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den untertägigen Bergbaubetrieben nach Berg- und Abfallrecht, insbesondere o Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1013/2006 und des AbfVerbrG (Entscheidung über die Vorabzustimmung und Zustimmung zu Abfallverbringungen aus dem Ausland) o Bearbeitung von Anzeigen gem. § 35 Abs. 4 KrWG o Zulassungen von Betriebsplänen mit abfallrechtlichem Bezug o Genehmigung von Entsorgungsnachweisen Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung von Entsorgern und Erzeugern durch Vor-Ort-Kontrollen über und unter Tage sowie Dokumentenprüfungen, u. a. o Prüfung von (privilegierten) Entsorgungsnachweisen und der Registerführung gem. NachwV in Bezug auf Abfallströme o Kontrolle von Begleitformularen zu erteilten Notifizierungen, o Prüfung der Entsorgungswege (Einhaltung Abfallhierarchie, Getrenntsammlung, AltölV, GewAbfV, VersatzV, usw.) der Erzeuger o Kontrollen der Umsetzung und Einhaltung genehmigter Betriebspläne und Planfeststellungsbeschlüsse o Vollzug der Deponieverordnung o Vollzug der Gefahrstoffverordnung und des zugehörigen technischen o o o o   Regelwerks (TRGS) im Zusammenhang mit untertägiger Entsorgung Mitwirkung als zuständige Überwachungsbehörde an der Zertifikatsprüfung von Entsorgungsfachbetrieben Erteilung von Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer/ bestimmungsgemäßer Zustände Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen Erstellung von Stellungnahmen u. a. o in berg-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf den Gebieten des Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrechts o Auskunftserteilungen nach UIG, IZG o fachbezogene Mitwirkung in TÖB-Verfahren Wahrnehmung sonstiger Angelegenheiten mit Bezug zum Abfallrecht, wie z. B. Berichtspflichten und Statistiken; Pflege des Abfallüberwachungssystems ASYS Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar:   mindestens einen Bachelor-Abschluss oder Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (auch interdisziplinär, z. B. Geoökologie) einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Untertagetauglichkeit Verbeamtete Bewerber/-innen müssen neben dem geforderten Abschluss über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes verfügen. Weitere wünschenswerte Anforderungen:  mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft (z. B. Versatzbergwerk, Untertagedeponie, öffentliche Umweltverwaltung) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben  einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang  Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen

LAGB_Ausschreibungstext_30.04.2024.pdf

Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Abfallentsorgung unter Tage (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 11 „Umweltschutz im Bergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: 01.06.2024 Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 20.05.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 11 des LAGB ist in diesem Rahmen für den Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften, Durchführung von förmlichen Verfahren ausgenommen, zuständig. Es gliedert sich in die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz, Abfall und Gefahrstoffe, Wasser und technischer Gewässerschutz sowie Bodenschutz. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig   Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben?   Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den untertägigen Bergbaubetrieben nach Berg- und Abfallrecht, insbesondere o Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1013/2006 und des AbfVerbrG (Entscheidung über die Vorabzustimmung und Zustimmung zu Abfallverbringungen aus dem Ausland) o Bearbeitung von Anzeigen gem. § 35 Abs. 4 KrWG o Zulassungen von Betriebsplänen mit abfallrechtlichem Bezug o Genehmigung von Entsorgungsnachweisen Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung von Entsorgern und Erzeugern durch Vor-Ort-Kontrollen über und unter Tage sowie Dokumentenprüfungen, u. a. o Prüfung von (privilegierten) Entsorgungsnachweisen und der Registerführung gem. NachwV in Bezug auf Abfallströme o Kontrolle von Begleitformularen zu erteilten Notifizierungen, o Prüfung der Entsorgungswege (Einhaltung Abfallhierarchie, Getrenntsammlung, AltölV, GewAbfV, VersatzV, usw.) der Erzeuger o Kontrollen der Umsetzung und Einhaltung genehmigter Betriebspläne und Planfeststellungsbeschlüsse o Vollzug der Deponieverordnung o Vollzug der Gefahrstoffverordnung und des zugehörigen technischen   Regelwerks (TRGS) im Zusammenhang mit untertägiger Entsorgung o Mitwirkung als zuständige Überwachungsbehörde an der Zertifikatsprüfung von Entsorgungsfachbetrieben o Erteilung von Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer/ bestimmungsgemäßer Zustände o Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren o Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen Erstellung von Stellungnahmen u. a. o in berg-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf den Gebieten des Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrechts o Auskunftserteilungen nach UIG, IZG o fachbezogene Mitwirkung in TÖB-Verfahren Wahrnehmung sonstiger Angelegenheiten mit Bezug zum Abfallrecht, wie z. B. Berichtspflichten und Statistiken; Pflege des Abfallüberwachungssystems ASYS Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar:     mindestens einen Bachelor-Abschluss oder Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (auch interdisziplinär, z. B. Geoökologie) einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Untertagetauglichkeit Verbeamtete Bewerber/-innen müssen neben dem geforderten Abschluss über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes verfügen. Weitere wünschenswerte Anforderungen:  mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft (z. B. Versatzbergwerk, Untertagedeponie, öffentliche Umweltverwaltung) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben  einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang  Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen

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