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Auswertung der Entsorgungsscheine fuer das Demonstrationsvorhaben Schiffsentsorgung zur Erfuellung Paragraph 2 Abs. 3 Bund/Kuestenlaender-Verwaltungsabkommen Schiffsentsorgung

Vom Bund und den vier Kuestenlaendern wird fuer 3 Jahre ein Demonstrationsvorhaben zur Entsorgung der Seeschiffe in den Haefen der Bundesrepublik Deutschland durchgefuehrt. Das UBA ist mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt. Zu diesem Zweck sind die mit den Kuestenlaendern abgestimmten Entsorungsscheine zu sammeln, zu pruefen, zu ergaenzen, zu dokumentieren und auszuwerten. Diese Aufgabe wurde in 1988 im Rahmen des Vorhabens 102 03 212 vorbereitet.

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