s/entspiegelung/Entsiegelung/gi
Ausgangslage/Betroffenheit: Die Stadt Regensburg hat etwa 134.000 Einwohner (Erstwohnsitze) und ist damit die viertgrößte Stadt Bayerns. Unter den Modellvorhaben weist Regensburg das stärkste Bevölkerungswachstum auf - sowohl in der zurückliegenden Einwohnerentwicklung als auch in den Prognosen bis 2025, nach denen ein Anstieg der Bevölkerung um 5,4Prozent erwartet wird. Regensburg liegt am nördlichsten Punkt der Donau und den Mündungen der linken Nebenflüsse Naab und Regen. Es wird von den Winzerer Höhen, den Ausläufern des Bayrischen Waldes und dem Ziegetsberg umrandet, wodurch die Entstehung von Inversionswetterlagen begünstigt wird. Durch die topographische Pfortenlage weist die Stadt zudem eine hohe Nebelhäufigkeit auf und ist insbesondere in den Wintermonaten anfällig für Feinstaubbelastungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten hat Regensburg einen relativ kompakt gegliederten Stadtkörper und eine insgesamt homogene Siedlungsstruktur. Prägend ist die historische Altstadt mit ca. 1.000 denkmalgeschützten Gebäuden. Diese gilt als einzige authentisch erhaltene, mittelalterliche Großstadt Deutschlands und ist seit 2006 Welterbe der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur). Die Regensburger Altstadt wird als 'Steinerne Stadt' charakterisiert. Ihre historisch gewachsene dichte Baustruktur mit steinernen Plätzen und Gassen, wenig Bäumen im öffentlichen Raum und einer hohen Nutzungsdichte (Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Tourismus) erwärmt sich insbesondere im Sommer stärker als das Umland und wirkt als Hitzespeicher. So können die Temperaturunterschiede im Stadtgebiet bis zu 6 GradC betragen. Das Phänomen der Wärmeinsel, das sich im Zuge des fortschreitenden Klimawandels deutlicher ausprägt, impliziert einen sinkenden thermischen Komfort, löst zusätzliche Energiebedarfe aus und stellt u.U. veränderte Ansprüche an die Gestaltung von Freiflächen. Aufgrund der Lage an der Donau muss sich Regensburg ferner auf häufigere Schwüle und Gefährdung durch Hochwasser einstellen. Aus der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel erwächst in Verbindung mit anderen Zielbildern einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ein umfassender planerischer Handlungsbedarf. Im Rahmen des Modellprojekts thematisiert die Stadt Regensburg den Widerspruch zwischen einer Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung, die auf Flächensparsamkeit und Innenentwicklung ausgerichtet ist, und erforderlichen Anpassungsstrategien an den Klimawandel, die bei der besonderen städtebaulichen Kompaktheit der Stadt Regensburg tendenziell eine Auflockerung von Baustrukturen und Flächenentsiegelung beinhalten. Im Sinne einer klimaangepassten Stadtentwicklung galt es: - auf strategischer Ebene die Weichen für eine klimaangepasste Flächennutzung für die zukünftige Stadtentwicklung zu stellen - auf operativer Ebene Maßnahmen für restriktive bis persistente Stadt- und Freiraumstrukturen zu entwickeln.
Aktuelles Bild: Janis Kreiselmeier, Thünen-Institut Boden – wertvolles Gut Der Boden gehört neben Luft und Wasser zu den natürlichen Lebensgrundlagen. Böden werden anhand ihrer Eigenschaften und Materialien in etwa 50 verschiedene Bodentypen klassifiziert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Die Berliner Bodenschutzkonzeption Die neue Berliner Bodenschutzkonzeption wurde auf der gesetzlichen Grundlage des Berliner Bodenschutzgesetzes aufgestellt. Der Senat hat die Berliner Bodenschutzkonzeption auf seiner Sitzung am 25. Juni 2024 beschlossen. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Das Berliner Entsiegelungsprogramm Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entwickelt gemeinsam mit der gruppe F Freiraum für alle GmbH ein gesamtstädtisches Entsiegelungsprogramm für das Land Berlin. Weitere Informationen Bild: SenStadt Gefährdungen und Belastung Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt zahlreichen Gefährdungen und Belastungen z. B. durch Schadstoffeintrag, Verdichtung oder Versiegelung. Weitere Informationen Bild: Planungsgruppe Cassens + Siewert Vorsorgender Bodenschutz Vorsorgender Bodenschutz gegen stoffliche Belastungen heißt, die Belastungen des Bodens durch den Boden schädigende Substanzen im Voraus zu verhindern. Solche Belastungen können durch Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit den Stoffen und Abfällen entstehen. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten Die Beseitigung schädlicher Bodenverunreinigungen ist neben der akuten Gefahrenabwehr (Trinkwasserschutz) ein Schwerpunktthema des Umweltschutzes in Berlin. Unter nachsorgendem Bodenschutz werden Maßnahmen verstanden, die einen belasteten Boden sanieren. Da es sich oft um Belastungen aus früheren Nutzungen handelt, spricht man verallgemeinernd von „Altlastensanierung”. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin (Berliner Liste 2025) Für die Beurteilung stofflicher Belastungen von Grundwasser im Land Berlin hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin (Berliner Liste 2005) überarbeitet und aktualisiert. Weitere Informationen Bild: Jezper - Depositphotos Fragen und Antworten Was muss ich als Grundstückskäufer, als Bauherr beachten? Wie kann ich als Gartenbesitzer zum Bodenschutz beitragen? Was mache ich, wenn ich Bodenverunreinigungen entdecke? Weitere Informationen Bild: Muuraa / depositphotos.com Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten im Bodenschutz Wer macht was im Bodenschutz? Wann sind die Bezirke, wann ist die Hauptverwaltung zuständig? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Boden geschützt? Weitere Informationen Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 die Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen. Mit der Änderung der Verordnung über die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Mai 2024 sind Erleichterungen bei der Zulassung von Untersuchungsstellen und bei den Anforderungen der Sachverständigen erreicht worden. Bislang ist es so, dass Untersuchungsstellen, die im Bereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes tätig werden wollen, ein Zulassungs-/Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Dieses Verfahren fällt für Untersuchungsstellen künftig weg, was zu einer erheblichen Arbeitserleichterung bei den Untersuchungsstellen führen wird. Eine Qualitätsprüfung der Untersuchungsstellen ist durch die ohnehin erforderliche Akkreditierung dennoch gewährleistet. Ferner werden erleichternde Anforderungen an die Zulassung von Sachverständigen eingeführt: nun können auch Sachverständige zur Zulassungsprüfung berücksichtigt werden, die eine „Technische Ausbildung im Bereich Umwelt“ vorweisen können oder auch „Quereinsteiger/-innen mit vergleichbaren Qualifikationen“, sofern sie eine 10-jährige praktische Tätigkeit auf dem jeweiligen Sachgebiet, für das sie zugelassen werden möchten, vorweisen können. Aktualisierung der Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin ( Berliner Liste 2025 ) Newsletter Entsiegelungspotenziale Newsletter Nr. 7 zum Projekt Entsiegelungspotenziale ist online Aktualisierung der Arbeitshilfe Orientierende Kostenschätzung für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Aktualisierung der Eingabedatei zur Ermittlung orientierender Kostenansätze für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Veröffentlichung des neu erarbeiteten Datensatzes zur Bodenpunktdatenbank (BPDB) im Geoportal Berlin zu digitalen Bodenprofildaten im Bestand des Landes Berlin mit Sachstand Dezember 2024. Aktualisierung der Entsiegelungspotenziale im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2024 Aktualisierung Bodenkarten im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2020 Möglichkeit der Förderung von Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Rechtsvorschriften zum Download Zuständigkeiten im Bodenschutz in Berlin
Diese Datenserie beschreibt den Bestand der Kompensationsflächen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit §9 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ergeben. Das Fachverfahren KISS dient der Wahrnehmung der Fachaufsicht der sächsischen Straßenbauverwaltung hinsichtlich straßenbaubedingter Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) und ist zugleich Arbeitsgrundlage für das Kompensationsflächenmanagement (Organisation der dauerhaften Unterhaltungspflege mit Funktionskontrollen). Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgt durch die sächsische Straßenbauverwaltung. Das Fachverfahren KoKa-Nat dient den sächsischen Naturschutzbehörden als Instrument zur Erfassung, Überwachung, Verwaltung und Dokumentation von Eingriffkompensationsmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen gemäß SächsÖKoVO (Ökokontomaßnahmen). Die Datenabgabe kann dateibasiert im Geopackage- oder Shape-Format erfolgen.
Das Umweltministerium unterstützt den Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit knapp 400.000 Euro bei der Starkregen- und Hochwasservorsorge. Dafür sorgen drei Förderbescheide aus dem Programm „Klima III“, die Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner heute an Landrat Andy Grabner überreicht hat. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils investiert der Landkreis rund 441.400 Euro. Der Großteil des Zuschusses fließt in zwei mobile Netzersatzanlagen (100 kVA), mit denen Pumpen oder Beleuchtung bei Starkregen betrieben und Gebäude bei hochwasserbedingten Stromausfällen versorgt werden können. Zudem will der Landkreis in ein geländegängiges Elektrofahrzeug für die eigene Wasserbehörde investieren. Geplant ist darüber hinaus die Anschaffung einer Cloud-Lösung für die Kommunikation mit kommunalen Wasserwehren, damit im Ernstfall eine schnelle und gezielte Koordinierung der Einsatzkräfte gemeindeübergreifend im gesamten Landkreis erfolgen kann. Eichner sagte: „Auch wir in Sachsen-Anhalt sind durch den fortschreitenden Klimawandel mit zunehmenden Gefahren von Hochwasser und Starkregen konfrontiert. Wer hier klug vorsorgt, schützt die Menschen vor Ort und auch die Infrastruktur. Deshalb unterstützen wir unsere Kommunen mit dem Programm ‚Klima III‘ bei der Anpassung an den Klimawandel. Ich freue mich, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld aktiv in die Starkregenvorsorge investiert und auch weitere Projekte plant, um die Klimaresilienz in der Region zu stärken.“ „Mit den geplanten Investitionen in die neuen mobilen Netzersatzanlagen, dem geländegängigen Elektrofahrzeug sowie der Cloud-Lösung stärken wir unsere Handlungsfähigkeit im Katastrophenschutz und schaffen zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Der der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bereitet sich damit gezielt auf mögliche Krisenszenarien vor – von Starkregenereignissen bis hin zu großflächigen Stromausfällen. Wir investieren in moderne, nachhaltige Technik, um im Ernstfall schnell und effektiv helfen zu können“, betonte Landrat Andy Grabner. „KLIMA III“: 35 Millionen Euro für Anpassung an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Vier gewinnt – das gilt in jedem Fall für die Stadt Zerbst/Anhalt! Bürgermeister Andreas Dittmann konnte heute schließlich gleich vier Förderbescheide aus dem Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ von Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner entgegennehmen. Mit dem Zuschuss von insgesamt 306.000 Euro will die Stadt den Schutz vor Hochwasser und Starkregen stärken – und inklusive Eigenanteil sogar rund 340.000 Euro investieren. Zerbst/Anhalt ist mit 56 Ortsteilen auf rund 467 Quadratkilometern Fläche die fünftgrößte Gemeinde in Deutschland. Zudem liegen viele Ortsteile direkt an der Elbe oder an der Nuthe. Beim Schutz vor Hochwasser und Starkregen sind die Herausforderungen also groß. Daher investiert die Stadt mit Unterstützung des Umweltministeriums jetzt in mobile Systeme, die im gesamten Stadtgebiet zum Einsatz kommen können. Konkret geplant ist die Anschaffung • einer mobilen Netzersatzanlage für den Betrieb von Pumpen und Beleuchtung bzw. die Versorgung von Gebäuden bei Stromausfällen • einer mobilen Hochwasser- und Starkregenpumpe mit elektrisch betriebenem Stromaggregat, die mit geringem Personalbedarf bis zu 300 Kubikmeter Wasser pro Stunde vom überfluteten Bereich wegleiten kann • einer stationären Hygiene- und Waschanlage zur Reinigung kontaminierter Einsatzkleidung • eines mobilen Systems zum Hochwasser- und Starkregenschutz, das auf 200 Metern Länge bis zu einer Höhe von 100 Zentimetern verwendet und innerhalb einer Stunde mit nur 2 Personen komplett aufgebaut werden kann. Eichner betonte: „Ich freue mich, dass Zerbst die notwendige Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel nicht auf die lange Bank schiebt, sondern vielmehr zu den Vorreitern in Sachsen-Anhalt gehört. Wer gegen Hochwasser und Starkregen vorsorgt, der schützt Einwohner und Eigentum. Deshalb unterstützen wir unsere Kommunen bei diesen wichtigen Investitionen – auch wenn ich hoffe, dass die neue Technik künftig möglichst selten zum Einsatz kommen muss.“ Zerbsts Bürgermeister Andreas Dittmann unterstrich: „Die Jahrhunderthochwasser 2002 und 2013 sollten jeden sensibilisiert haben, um Vorsorge zu treffen. Bei 28 Elbkilometern ist das für uns eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit zugleich. Dabei merken wir bei den vielen besonderen Wetterlagen, wie wichtig Vorsorge für den Ernstfall ist. Ich bin dem Land sehr dankbar, uns hierbei zu unterstützen, um für besondere Ereignisse gut vorbereitet zu sein.“ „KLIMA III“: 35 Millionen Euro für Anpassung an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Doppelt hält besser – erst recht bei der Anpassung an den Klimawandel: Gleich zwei Förderbescheide hat Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an den Burgenlandkreis überreicht. Die stellvertretende Landrätin Dr. Ariane Körner konnte sich über finanzielle Unterstützung des Ministeriums in Höhe von insgesamt gut 348.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) freuen. Damit sollen ein mobiles Schutzsystem gegen Starkregen und Hochwasser angeschafft sowie ein Hitzeaktionsplan für den gesamten Landkreis erstellt werden. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils werden rund 387.000 Euro investiert. Das mobile Hochwasserschutzsystem kann flexibel eingesetzt werden und lässt sich direkt an der Einsatzstelle auf einer Länge von 600 Metern schnell und einfach aufbauen. Damit kann der Burgenlandkreis – in Ergänzung zu den umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes – kurzfristig auf drohende Überschwemmungen reagieren, ob in gefährdeten Ortskernen, an wichtigen Infrastrukturen oder entlang von Flüssen. Das wiederverwendbare und platzsparend zu lagernde System kostet knapp 317.000 Euro; die Förderung durch das Klimaschutzministerium beträgt rund 285.300 Euro. Um auf die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zu reagieren und die Lebensqualität der Menschen im Burgenlandkreis während lang anhaltender Hitzewellen zu verbessern, soll ein kreisweiter Hitzeaktionsplan erstellt werden. Im Fokus stehen dabei die Nutzung eines Hitzewarnsystems, die langfristige Stadtplanung, die Reduzierung von Hitze in Innenräumen und der besondere Schutz von Risikogruppen wie Kinder sowie chronisch kranke, ältere und im Außenbereich intensiv körperlich tätige Menschen. Die Kosten in Höhe von 70.000 Euro werden durch das Klimaschutzministerium mit 63.000 Euro bezuschusst. Willingmann betonte: „Beim Klimawandel gibt es zwei Optionen – ignorieren oder anpassen. Ich freue mich, dass der Burgenlandkreis die Vogel-Strauß-Methode ablehnt und stattdessen lieber den wissenschaftlich fundierten Weg beschreitet. Wer die durch Fachleute erwartete Zunahme von Wetterextremen wie Starkregen, Hochwasser und Hitzewellen ernst nimmt und sich wappnet, schützt die Menschen vor Ort. Sachsen-Anhalt ist schon jetzt ein Hotspot – und laut aktueller Risikoanalyse des Bundes werden Hitzetage und tropische Nächte hierzulande noch überdurchschnittlich zunehmen. Deshalb sollte möglichst viele Kommunen vorsorgen und Aktionspläne erstellen. Auch die Investition in mobilen Hochwasserschutz als schnelle und flexible Ergänzung zu Deichen, Schutzmauern und Flutpoldern ist gut angelegtes Geld.“ Dr. Ariane Körner ergänzte: „Der Schutz unserer Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels hat im Burgenlandkreis oberste Priorität. Daher sind wir froh, dass wir mithilfe der Fördermittel mobile Schutzsysteme in Hochwasser- oder Starkregenlagen anschaffen können. Diese können dann schnell und gezielt eingesetzt werden. Der Burgenlandkreis hat bereits seit einem Jahr ein Hitzeschutzkonzept, mit der Erstellung eines Hitzeschutzplans vervollständigen wir dieses und können so die besonders schützenswerten Personengruppen in der Bevölkerung erreichen.“ Hintergrund: Im Burgenlandkreis sind seit 2002 rund 20 Baumaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Volumen von insgesamt knapp 50 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen worden. Derzeit sind vier Projekte in der Umsetzung und sieben weitere in Vorbereitung und Planung. „KLIMA III“ – 35 Millionen Euro für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Hiermit bitte um eine Auflistung 1) aller in Berlin vorhandenen Bäume ("Baumnummern") und deren Standorte, 2) als auch ein Verzeichnis der Bäume die im Rahmen von Baumaßnahmen - wie z.B. dem Bau von Fahrradstraßen, Parkrenovierungen, Entsiegelung von Parkplätzen, etc. pp. - gefällt und auch sonstig entnommenen wurden 3) und vor allem auch eine Auflistung, wo denn diese Aufforstung jeweils statt gefunden hat. Ein wirklicher finanzieller "Aufwand" kann hier nicht bestehen, wie die "geschönten" Basisdaten bereits auf https://gdi.berlin.de bzw. https://daten.berlin.de/datensaetze vorhanden sind, welche ja bereits einen vermeintlichen vollständigen Bestand widerspiegeln sollen: Sollten hier widererwartend dennoch Kosten anfallen, senden Sie mir vorab eine Kostennote mit einer genauen Aufstellung der Posten. Ein sehr greifbares exemplarisches Beispiel von geschönten Daten, sind die im Rahmen einer geplanten und schließlich abgebrochenen Renovierung des Bolzplatzes vor der Singerstraße 109 bzw. 114-117 gefällten Bäume 42, 43, 45, 46, 48, 49, 51 vom 20.02.2024. Seit dem diese im Datenbestand angeblich vorhandenen Bäume fehlen, heizen sich die dortigen Neubauten stark auf und der Schall des Bolzplatzes geht quer durch den Kiez... Auf mehrmalige Nachfrage beim Bezirksamt kann oder will dort niemand Auskunft geben, wo denn nun die Ersatzpflanzungen erfolgt sind. Schlimmer noch: Man verweist neuerdings sogar auf eMail-Adressen eines privaten Vereins (mit einer privaten @gmx.de - eMail-Adresse!), welcher nun als Eigentümer für die Aufforstung und als Ansprechpartner verantwortlich wäre...
Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung von Maßnahmen zum nachhaltigen Umbau des Siedlungsbestands, um die Ziele für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz zu erreichen und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Mit der Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 wurde die Förderfähigkeit von Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung, zu Bodenentsiegelung, Flächenrecycling und Revitalisierung von Brachflächen, zur Nutzung klimaschonender Baustoffe und damit zum Ressourcenschutz in allen Programmlinien gestärkt. Das Vorhaben soll dazu beitragen, diese Möglichkeiten auf kommunaler Ebene bekannter zu machen und die Anwendung und Umsetzung voranzubringen. Im Fokus stehen dabei die fachliche und konzeptionelle Unterstützung von Kommunen sowie die Bereitstellung praxisrelevanter Informationen. Das Vorhaben soll untersuchen, wie die o. g. Maßnahmen in Gebieten der Städtebauförderung verstärkt integriert werden können und welche Chancen und Hemmnisse hierbei bestehen. Zudem sollen gute Praxisbeispiele analysiert werden, wobei ein Fokus auf multifunktionalen Lösungen liegt. Dabei sollen Synergien für den Umweltschutz durch die Förderung und Nutzung digitaler Instrumente geprüft werden. Ebenso gilt es, die Rahmensetzungen auf Ebene des Bundes und der Länder zu analysieren und Vorschläge zur Weiterentwicklung zu erarbeiten. Der Fokus liegt auf der Stärkung ökologischer Belange bei der konkreten Umsetzung auf kommunaler Ebene. Im Ergebnis soll eine Handreichung für Kommunen zeigen, wie in Gebieten der Städtebauförderung Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung, zu Entsiegelung, Flächenrecycling und Revitalisierung von Brachflächen, zur Grünversorgung sowie zur Nutzung klimaschonender Baustoffe und damit zum Ressourcenschutz umgesetzt werden können. Darauf aufbauend sollen auch Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung der Städtebauförderung und die weitere Stärkung der Umweltbelange auf Bundes- und Landesebene formuliert werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 79 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 11 |
| Land | 142 |
| Weitere | 48 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 10 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 51 |
| Gesetzestext | 2 |
| Kartendienst | 1 |
| Text | 144 |
| Umweltprüfung | 29 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 25 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 166 |
| Offen | 87 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 256 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 7 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 57 |
| Keine | 99 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 130 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 203 |
| Lebewesen und Lebensräume | 247 |
| Luft | 183 |
| Mensch und Umwelt | 256 |
| Wasser | 188 |
| Weitere | 256 |