Der Flächennutzungsplan als "Vorbereitender Bauleitplan" der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument wird mit ihm die städtebauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde gesteuert. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereichen der Stadt Bebauungspläne, die sogenannten "verbindlichen Bauleitpläne" abgeleitet, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, im Hinblick auf die angestrebte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bauflächen, Freiflächen u.a. gesamtstädtisch wichtigen Nutzungen darzustellen. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft und weiterer Fachplanungen Rechnung tragen.
Der Flächennutzungsplan als "Vorbereitender Bauleitplan" der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument wird mit ihm die städtebauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde gesteuert. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereichen der Stadt Bebauungspläne, die sogenannten "verbindlichen Bauleitpläne" abgeleitet, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, im Hinblick auf die angestrebte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bauflächen, Freiflächen u.a. gesamtstädtisch wichtigen Nutzungen darzustellen. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft und weiterer Fachplanungen Rechnung tragen.
Der Flächennutzungsplan als "Vorbereitender Bauleitplan" der Stadt Braunschweig stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Mit seinen Inhalten bildet er die Grundlage für detailliertere Festsetzungen in einzelnen Teilbereichen der Stadt, den "verbindlichen Bauleitplänen" (Bebauungsplan). Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, im Hinblick auf die angestrebte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bauflächen, Freiflächen u.a. gesamtstädtisch wichtigen Nutzungen darzustellen. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft und denen anderer Fachplanungen Rechnung tragen.
Der Flächennutzungsplan als "Vorbereitender Bauleitplan" der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument wird mit ihm die städtebauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde gesteuert. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereichen der Stadt Bebauungspläne, die sogenannten "verbindlichen Bauleitpläne" abgeleitet, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, im Hinblick auf die angestrebte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bauflächen, Freiflächen u.a. gesamtstädtisch wichtigen Nutzungen darzustellen. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft und weiterer Fachplanungen Rechnung tragen.
Erarbeitung eines praxisnahen Konzeptes, welches als Grundlage fuer die vom Nationalparkamt in enger Abstimmung mit den Aemtern fuer Land- und Wasserwirtschaft Husum und Heide zu erarbeitenden Pachtvertraege dienen soll.
In der Karte werden die aktuellen und geplanten Wohnbaugebiete der Stadt Braunschweig dargestellt inkl. der in den einzelnen Baugebieten vorhandenen Baulandreserven.
Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Braunschweig legt Ziele und Strategien für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur fest und ist damit eine wichtige Grundlage für die weitere Stadtplanung. Sie können sich das Handlungskonzept des Verkehrsentwicklungsplanes Braunschweigs ansehen, alle oder einzelne Seiten ausdrucken und sich mit diesem spannenden oft kontrovers diskutierten Thema auseinandersetzen.
Laut Verordnung ueber die Festsetzung des Nationalparks Saechsische Schweiz vom 12/09/1990 soll innerhalb von zwei Jahren ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt werden, dessen die Waelder der Hinteren Saechsischen Schweiz betreffender Teil im Rahmen dieses Projektes erarbeitet wird. Auf der Grundlage einer Vegetations- und Waldstrukturanalyse, einer historischen Analyse und nach Ansprache der Hemerobiegrade sowie unter Nutzung standortskundlicher, floristischer und faunistischer Unterlagen wird ein Vorschlag zur Zonierung unterbreitet, werden Behandlungseinheiten fuer die Entwicklungszone auf der Basis der potentiell-natuerlichen Vegetation ausgeschieden und wird ein Konzept der Waldbehandlung, differenziert nach diesen Behandlungseinheiten, vorgeschlagen. Im Rahmen eines Teilvorhabens wird eine Methodik fuer eine spaetere detaillierte Waldbiotopkartierung im Nationalpark erarbeitet und an einem Probestreifen getestet. Weitere Teilvorhaben untersuchen das Vorkommen ausgewaehlter Pflanzenarten und -gesellschaften und unterbreiten Vorschlaege fuer diesbezuegliche Schutz- und Manegementmassnahmen.
Im Rahmen einer Grundlagenstudie wird die Konzeption fuer die Erstellung oekologischer Sanierungs- und Entwicklungsprogramme fuer die Gebiete der neuen Laender erarbeitet. Dazu ist der Einsatz, der fuer die unterschiedlichen Umweltbereiche gebildeten Arbeitsgruppen zu koordinieren