<p> <p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p> </p><p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p><p> <p>Die EU hat sich im März 2026 verpflichtet, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen. Die Maßnahmen, mit denen die EU die Ziele erreichen will, sind ebenso wichtig wie die Ziele selbst. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> empfiehlt, das 2040-Klimaziel noch ambitionierter zu gestalten und die aktuellen klimapolitischen Maßnahmen sorgfältig anzupassen.</p> <p>Die wichtigsten Empfehlungen in Kürze:</p> <p><strong>Anhebung des Ziels der Treibhausgasreduktion für 2040 in künftigen Überprüfungsprozessen auf 95 %</strong>. Das Klimaziel der EU für 2040, die Treibhausgasemissionen um 90 % zu senken, lässt zu, dass bis zu 5 % durch internationale Emissionsgutschriften (nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris) gedeckt werden, wodurch die tatsächliche Reduzierung innerhalb der EU unter voller Ausschöpfung dieses maximalen Rahmens bei nur 85 % liegt. Dies würde eine enorme Lücke bedeuten, da die Nettoemissionen der EU im Jahr 2040 somit bis zu 50 % höher ausfallen könnten, als sie es ohne solche Gutschriften wären – Restemissionen in der EU liegen 2040 bei 15 %, statt bei 10 % der Basisemissionen von 1990. Ein zu schwaches Ziel würde dazu führen, dass in den 2030er-Jahren weniger in grüne Technologien in der EU investiert wird und entsprechende Investitionen im fossilen Energiesektor entstehen (Lock-in-Effekte). Gleichzeitig würde dies die EU zwingen, in den verbleibenden Jahren bis zur Klimaneutralität (zwischen 2040 und 2050) unrealistisch steile Emissionsreduktionen zu erbringen. Darüber hinaus würde ein ehrgeizigeres Ziel für das Jahr 2040 der historischen klimapolitischen Verantwortung Europas besser gerecht werden und seine Rolle als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> stärken. Daher empfiehlt das UBA weiterhin ein echtes Netto-Reduktionsziel von 95 % bis 2040.</p> <p><strong>Die EU sollte sich zur Erreichung ihrer Klimaziele nicht auf internationale CO</strong><strong>₂</strong><strong>-Gutschriften verlassen</strong>. Internationale Zertifikate können dazu beitragen, Klimaschutzmaßnahmen im Ausland zu unterstützen, sind jedoch kein verlässlicher Ersatz für heimische Anstrengungen. Das UBA warnt vor den Risiken dieser Entscheidung: Hochwertige Gutschriften werden wahrscheinlich knapp und teuer sein; frühere Erfahrungen mit ähnlichen Systemen – wie dem Clean Development Mechanism des Kyoto-Protokolls – haben gravierende Probleme mit einem Überangebot und schlechter Qualität aufgezeigt. Zudem würde die Akzeptanz von Zertifikaten geringerer Qualität sowohl die Glaubwürdigkeit der EU als auch die Klimaziele der Länder, die diese verkaufen, untergraben. </p> <p><strong>Zuerst Emissionen senken – nicht auf Kohlenstoffentnahmen setzen</strong>. Kohlenstoffentnahmetechnologien, wie Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) sowie direkte Luftabscheidung und -speicherung (DACCS), spielen in den Plänen der EU zur Erreichung der EU-Klimaziele eine zentrale Rolle, sind aktuell jedoch kaum verfügbar: BECCS beispielsweise soll bis 2030 voraussichtlich nur 4 Millionen Tonnen CO₂ entfernen – ein Bruchteil dessen, was die EU-Pläne erfordern. Zudem sind sie mit erheblichen Risiken verbunden, wie beispielsweise einem hohen Energie- und Biomasseverbrauch. Daher warnt das UBA davor, auf eine vielfache Skalierung dieser Technologien bis 2040 zu setzen, und unterstreicht die Bedeutung einer Priorisierung der Emissionsminderung mit getrennten Zielen für Bruttoemissionsminderungen und -entnahmen, wobei hier natürliche CDR (Carbon Dioxide Removals – idealerweise als naturbasierte Lösungen) Vorrang haben sollten. Ohne diese Priorisierung könnten Industriezweige ihre Dekarbonisierung hinauszögern, wenn sie davon ausgehen, dass zukünftige CO₂-Entfernungstechnologien ihre mangelnde CO2-Reduktion ausgleichen werden.</p> <p><strong>Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) – und keine weitere Verzögerung des EU-ETS 2</strong>. Ein glaubwürdiger und robuster CO₂-Preis ist das Rückgrat der europäischen Dekarbonisierungsstrategie. Um dies abzusichern, ist es wichtig, bis 2040: </p> <ul> <li>eine ehrgeizige und stabile Obergrenze (Cap) festzulegen, die das übergeordnete Klimaziel widerspiegelt, </li> <li>Verzögerungen beim Ausstieg aus der kostenlosen Zuteilung zu vermeiden und </li> <li>jede weitere Verzögerung bei der Einführung des Europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-ETS 2) zu verhindern. </li> </ul> <p>Dies gewährleistet eine robuste und kosteneffiziente Zielerreichung und schafft ein starkes CO2-Preissignal, das erforderlich ist, um die notwendigen Emissionsminderungen in den erfassten Sektoren wirksam zu erreichen. Darüber hinaus ist es unerlässlich sicherzustellen, dass der EU-Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/cbam">CBAM</a>) die Industrie vor Carbon Leakage schützt und die am Emissionshandel teilnehmenden Sektoren mit den Aktionserlösen bei ihrer Transformation wirksam unterstützt werden. Gleichzeitig sollte eine umfassende, gesamtwirtschaftliche Dekarbonisierung gefördert und ein sozial gerechter Übergang gewährleistet werden.</p> <p><strong>Die Verordnung über die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten muss überarbeitet werden – sie greift bereits jetzt zu kurz</strong>. Die Verordnung über die Lastenteilung (Effort Sharing Regulation – ESR) legt gegenwärtig verbindliche nationale Emissionsminderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall fest – Sektoren, die aktuell 60 % der EU-Emissionen ausmachen. Aktuelle Prognosen zeigen jedoch, dass die EU bis 2030 nur eine Reduzierung um 31 % erreichen wird, statt der erforderlichen 40 %. Allein für Deutschland wird für den Zeitraum 2021–2030 ein Defizit von rund 200 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent erwartet. Das UBA fordert automatische Mechanismen zur Schließung dieser Lücke sowie ein harmonisiertes EU-weites Überwachungssystem. Nach den derzeitigen Regeln erfolgen die Überprüfungen erst in den Jahren 2028 und 2033 – viel zu spät, um Korrekturmaßnahmen umzusetzen.</p> <p><strong>Erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und Energieeffizienz schnell ausbauen</strong>. Vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine importierte die EU 56–60 % ihrer Energie, wobei etwa 45 % der Erdgasimporte allein aus Russland stammten. Letzterer Anteil wurde durch REPowerEU auf rund 15 % gesenkt – doch die strukturelle Anfälligkeit von fossilen Energieimporten bleibt zunächst weiter bestehen. Das UBA fordert verbindliche Energieeffizienzziele für 2040 (die Ziele für 2030 laufen aus und es wurden keine neuen Ziele vorgeschlagen), einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien und eine schnellere Elektrifizierung in allen Sektoren.</p> <p><strong>Der Übergang muss sozial gerecht gestaltet werden – ansonsten droht der Verlust der öffentlichen Unterstützung</strong>. Höhere CO2-Preise treffen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen am härtesten, sofern sie nicht entsprechend kompensiert werden. Insbesondere in Ost- und Südosteuropa sind diese Haushalte beim Heizen und in der Mobilität stärker auf fossile Brennstoffe angewiesen. Das UBA fordert gezielte Förderprogramme, einen stärkeren und erweiterten Klimasozialfonds sowie die Rückverteilung der Einnahmen aus dem Emissionshandel an die Bürger, beispielsweise durch Einkommensunterstützung und subventionierten Zugang zu Wärmepumpen, energetischen Gebäudesanierungen und E-Mobilität, ähnlich dem französischen „Social Leasing“-Programm für Elektrofahrzeuge.</p> <p><strong>Über die Grenzen Europas hinausdenken</strong>. Selbst in den ehrgeizigsten Szenarien wird der Emissionspfad der EU den fairen europäischen Anteil am globalen Kohlenstoffbudget überschreiten. Daher ist die Ausweitung der EU-Unterstützung für internationale Klimaschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung und muss in Zukunft verstärkt werden. Die EU sollte Handels-, Finanz- und Entwicklungspolitik konsequent nutzen, um Emissionsminderungen weltweit zu unterstützen. Gleichzeitig sollte die EU eine führende Rolle übernehmen, insbesondere nachdem sich die USA aus dem Pariser Abkommen zurückgezogen haben, ein Moment, den die UBA-Stellungnahme sowohl als Herausforderung als auch als Chance beschreibt. Darüber hinaus muss die EU sicherstellen, dass Emissionsminderungen im Inland nicht durch höhere Emissionen im Ausland (Carbon Leakage) ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission diese Risiken identifizieren und wirksame Maßnahmen zu ihrer Verhinderung umsetzen. Die Mechanismen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris bieten ein zusätzliches Instrument zur Unterstützung globaler Klimaschutzbemühungen.</p> <p>Die Botschaft des UBA ist klar: Der rechtliche Rahmen für das Gesamtziel für 2040 ist gesetzt, aber die Maßnahmen, die die EU zur Erreichung dieser Ziele umsetzen muss, sind genauso wichtig wie die Ziele selbst. Alle relevanten Umsetzungsregeln werden in den kommenden Monaten ausgehandelt – die EU braucht klarere und ambitioniertere Ziele, eine strengere Durchsetzung und verstärkte Klimapolitiken, die kohärent, koordiniert und sozial gerecht sind. Die Ziele für 2030 bilden die Brücke zu den Jahren 2040 und 2050 – doch diese Brücke weist bereits Risse auf. Es ist höchste Zeit, diese zu beheben.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Erarbeitung mehrsprachiger Terminologie zum Umweltbereich. Analyse inhaltlicher und methodischer Fragestellungen. Bislang erarbeitete Datenbestaende: 1) Glossar Abwasserwirtschaft Eu, De, Es (ca 2000 Eintraege). 2) Glossar Abfallwirtschaft Eu, De, Es (ca 500 Eintraege). 3) Glossar Frauen in der Entwicklungspolitik Eu, De, Es (ca 100 Eintraege). 4) Glossar Forstwirtschaftsmanagement Eu, De, Es, Fr (ca 200 Eintraege).
Nach dem traditionellen Verstaendnis der Entwicklungszusammenarbeit wird zwischen den Zielen Armutsbekaempfung und Umweltschutz ein Konflikt gesehen. Diese Auffassung verkennt jedoch den zirkulaeren Zusammenhang zwischen Armut und Umwelt. Zwischen der empirischen Relevanz dieses Zusammenhanges und seiner theoretischen Fundierung klafft eine grosse Luecke. Es ist daher Ziel des Vorhabens, ein Theoriegebaeude zu erarbeiten, das Armut und Umwelt als positiv korrelierte Variablen auffasst und die vielfaeltigen Interdependenzen aufzeigt. Aufbauend darauf sollen am Beispiel eines konkreten Landes Vorschlaege fuer eine simultan armuts- und umweltorientierte Entwicklungspolitik erarbeitet werden.
Die aktuelle politische Lage erfordert eine Überprüfung und eventuelle (Neu-) Justierung der Politik. Im Juni 2023 hat die deutsche Bundesregierung zudem erstmals eine nationale Sicherheitsstrategie vorgestellt. Der darin integrierte breite Sicherheitsbegriff umfasst den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als einen elementaren Pfeiler. Die Aktivitäten, Maßnahmen und Ziele des Umweltressorts sind, auch mit und neben anderen Akteuren, im Ressortkreis wie auch auf europäischer/internationaler Ebene somit relevant für die Sicherheit und die Umsetzung der Strategie. Hieraus ergibt sich Forschungsbedarf, um z.B. eine umweltgerechtere, nachhaltige Sicherheitspolitik bzw. eine krisenpräventivere Umwelt- und Entwicklungspolitik zu gestalten und konkrete Möglichkeiten zur Umsetzung der Ziele der nationalen Sicherheitsstrategie und des immanenten breiten Sicherheitsbegriffes durch die Umweltpolitik in Deutschland aufzuzeigen. Die Analyse von drei noch auszuwählenden Themenfeldern wird abklären, in welchen konkreten Bereichen welche nationalen politischen Maßnahmen in Hinblick vor allem auf die Zuständigkeiten des BMUV auf internationaler Ebene am effektivsten verhindern können, dass 1) Konflikte zu Umweltzerstörung beitragen, 2) Umweltzerstörung zu Konflikten beiträgt und 3) Umweltschutzmaßnahmen zu Konflikten beitragen. Die Erkenntnisse und Herausforderungen sollen mit den Akteuren reflektiert und deren Austausch ermöglicht werden, um eine kohärente Politikgestaltung im Hinblick auf die Ziele zu fördern. Dabei sollen auch gute und schlechte Praxisbeispiele erfasst werden und in die Prozesse einfließen.
Die Arbeit will die wirtschaftliche Lage in den deutschen Regionen entlang der Grenze zu Polen darstellen und untersuchen, welche Auswirkungen die Grenze auf die wirtschaftliche Entwicklung hat. Dabei wird nicht nur der unmittelbare Einfluss der Grenze auf die Absatzbeziehungen der Unternehmen diskutiert, sondern auch Wirkungszusammenhaenge zwischen der Grenzlage und mobilen und immobilen Produktionsfaktoren (wie Arbeit, Kapital, Wissen, Boden, Infrastruktur). Dadurch soll abgeschaetzt werden, ob die Grenzlage ueber andere Produktionsfaktoren einen positiven oder negativen Einfluss auf das regionale Wachstum hat und ob sie unguenstige Faktorausstattungen schaffen oder beseitigen (bzw. kompensieren) kann. Weiterhin wird die regionalpolitische Strategie, einschliesslich ausgewaehlter Aspekte der Verkehrs- und Arbeitsmarktpolitik, dargestellt. Es wird untersucht, ob es einen mismatch zwischen regionalen Problemlagen und regionaler Strukturpolitik gibt. Sofern dies der Fall ist, werden Vorstellungen dazu entwickelt, wie ein solcher mismatch behoben werden koennte. Vorgehensweise: theoretische Basis: Aussagen regionaler Wachstumstheorien zu den Determinanten des wirtschaftlichen Wachstums von Regionen; empirische Pruefung quantitativ, z.T. exemplarisch. Untersuchungsdesign: Panel.
Ausgangspunkt fuer die Studie bilden die sich veraendernden Bedingungen im Alttextilbereich, insbesondere die sich haeufende Kritik gegenueber dem Export von Sekundaertextilien nach Afrika, Suedamerika, Asien und Osteuropa. Im Rahmen der Studie wird eine Problem- und Beduerfnisanalyse bei den vom Alttextilhandel Betroffenen, respektive daran Teilnehmenden durchgefuehrt. Ziel der Studie ist, Grundlagen fuer alternative Moeglichkeiten zu entwickeln, um auf das sich veraendernde Umfeld im Alttextilmarkt adaequat zu reagieren. Im Zentrum steht die Frage, wie man auf die aeusserst komplexen, ineinander verschachtelten und offenbar von niemandem mehr zu durchschauenden Mechanismen im Alttextilmarkt auf sinnvolle Weise einwirken kann. In die Studie einbezogen werden folgende Bereiche: Hilfswerke, Organisationen aus den Bereichen Entwicklungspolitik und Oekologie, SpenderInnen, Sammelorganisationen, Recycler und Alttextilhaendler, Abnehmer und KaeuferInnen, Detailverkaeufer sowie die Textil- und Bekleidungsindustrie.
Projekt B04 untersucht in vergleichender Perspektive Zukunftsentwürfe, welche junge Männer zweier Maasprechender Gruppen, der Il Chamus (Baringo) und Keekonyoki Maasai (Naivasha) in Anbetracht massiver Veränderungen in der Nutzung von Land und natürlichen Ressourcen entwickeln. Im Vordergrund stehen die unternehmerischen Strategien junger Männer, die diese an der Schnittstelle von entwicklungspolitischen NROs und religiösen Organisationen entwickeln und sie in innerhalb nationaler und internationaler Strukturen der Einflussnahme und des sozio-politischen Unternehmertums verorten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 164 |
| Europa | 2 |
| Global | 1 |
| Kommune | 1 |
| Land | 3 |
| Weitere | 4 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 60 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 157 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 6 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 12 |
| Offen | 158 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 130 |
| Englisch | 71 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 6 |
| Keine | 123 |
| Webseite | 46 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 108 |
| Lebewesen und Lebensräume | 154 |
| Luft | 91 |
| Mensch und Umwelt | 170 |
| Wasser | 70 |
| Weitere | 164 |