Vor dem Hintergrund der geplanten Erarbeitung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes 2020 einerseits und den Vorgaben der EU Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie andererseits sollen im Rahmen dieser Kurzstudie alle Fließgewässer Österreichs mit einem Einzugsgebiet ab 10 km2 in Hinblick auf ihre (ökologische) Intaktheit, ihren Schutzstatus, sowie ihr Schutzpotential analysiert werden.Die Analyse der ökologischen Intaktheit bzw. Relevanz basiert auf Daten des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes, sowie auf Ausweisungen im Österreichischen Aueninventar. Hierbei soll insbesondere erhoben werden, welche Fließgewässerstrecken hinsichtlich ihrem ökologischen und hydromorphologischen Status und dem Zustand ihrer Auenokosysteme von besonderer ökologischer Relevanz sind und inwiefern diese Strecken durch rechtliche Festlegungen von weiteren Ausbauplänen auszuschließen sind. Je nach gegebenem Schutzstatus bzw. den Vorgaben vorhandener Regionalprogramme wird weiter der Schutzbedarf sowie das Schutzpotential für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten ermittelt.
Gemäß Artikel 16 der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser ist zweijährlich ein Bericht über die erfolgte Umsetzung dieser Richtlinie zu erstellen. Im Rahmen des Vorhabens wurde zu diesem Zweck die Broschüre 'Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen - 13. Auflage' erstellt. Unter Nutzung der im Projekt KARO entwickelten automatisierten Auswerteroutinen wurden die Entwicklung und der Stand der Abwasserbeseitigung in NRW aufgezeigt. Die Auswertungen wurden für das Kalenderjahr 2006 durchgeführt. Erläuternde Texte wurden ergänzt. Als Ergebnis liegt ein ca. 60-seitiges Heft vor, in dem ein Überblick über die Situation der Abwasserbeseitigung in NRW gegeben wird. Auf einer beigefügten CD werden zusätzlich umfangreiche Informationen für die einzelnen Flusseinzugsgebiete aufgeschlüsselt und Hintergrundinformationen gegeben.
A) Problemstellung: Jede rationale Umweltpolitik setzt eine zuverlässige und valide Kenntnis der subjektiven Einstellungen, Werthaltungen, Verhaltensgründe und bereichsspezifischen Problembewusstseinsformen der Bevölkerung voraus. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Daher werden seit Anfang der 90er Jahre von BMU UBA regelmäßige Repräsentativumfragen in Auftrag gegeben, die einen Überblick über den Stand des Umweltbewusstseins, die Verhaltensbereitschaften der Menschen im Alltag sowie die Akzeptanz der Umweltpolitik in den u.g. Feldern zu erarbeiten haben. C) Ziel des Vorhabens ist es, zunächst den Stand der Entwicklung (soweit möglich in Form von Zeitreihen) in folgenden Feldern zu erheben: - Einschätzung der Umweltverhältnisse regional und global, Erwartungen im Hinblick auf zukünftige Trends - Stellenwert des Umweltschutzes in der Öffentlichkeit und im Vergleich mit anderen Politikfeldern - Einschätzung von umweltpolitischen Maßnahmen, Entwicklung der Zahlungsbereitschaft sowie - Informationsdefizite und Informationsverhalten in Bezug auf Umwelt- und Naturschutz sowie die Nachhaltigkeitspolitik. Zusätzlich sollen auch bei dieser Umfrage wieder aktuelle Schwerpunkte eingebracht und mit einigen Fragen abgedeckt werden. Als besonderer Vertiefungsschwerpunkt soll weiterhin die Thematik der Ökologischen Gerechtigkeit besondere Beachtung erfahren.
Ziele und erwartete Ergebnisse: Das wichtigste Ziel der Studie ist die Begutachtung der Umsetzung der Abfallverbrennungsrichtlinie und die Erarbeitung von möglichen Überarbeitungsvorschlägen. Damit wird eine Grundlage für die in Artikel 14 der Richtlinie vorgesehene Überarbeitung geschaffen und die in Artikel 11 (13) und 16 vorgesehene Weiterentwicklung erleichtert. Ein weiteres Ziel der Studie ist es, einen Beitrag im Zusammenhang mit der Überarbeitung der IVU-Richtlinie und verbundener Richtlinien zu liefern. Innerhalb dieser allgemeinen Zielsetzung werden folgende spezifische Ziele verfolgt: a. Sammlung, Analyse und Darstellung von Informationen hinsichtlich der Umsetzung der Abfallverbrennungsrichtlinie in den 27 EU Mitgliedsländern, unter Berücksichtigung der Zusammenhänge mit der IVU-Richtlinie und möglicherweise problematischer Bereiche. b. Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Umsetzung anhand ausgewählter Beispiele (Mitgliedstaaten); c. Begutachtung und Darstellung von Informationen zur Entwicklung des Standes der Technik und der erreichten Fortschritte bei Emissionsminderungstechniken, um die Kommission in die Lage zu versetzen, zukünftige Bestimmungen bei der Novellierung der Richtlinie festzulegen; d. Beschreibung, Begutachtung und Darstellung möglicher Optionen zur Novellierung der Abfallverbrennungsrichtlinie; e. Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Novellierung der Richtlinie, die auf den dargestellten Optionen basiert. Die Ergebnisse sollen der Kommission einen besseren Überblick über die Umsetzung der Abfallverbrennungsrichtlinie verschaffen, um sie in die Lage zu versetzen, die anstehende Novellierung der Richtlinievorgaben zielführend durchzuführen.
A) Problemstellung: Nanomaterialien (Nanopartikel, Nanofilter) können im Umweltschutz zur Sanierung eingesetzt werden und die Beseitigung von Abfallstoffen in der Umwelt begünstigen. Forschungsarbeiten führten zum erfolgreichen Einsatz von nanopartikulären Eisen zur Reinigung von chlororganischen Verbindungen im Grundwasser und Titanoxid-Nanopartikel wurden für den photokatalytischen Abbau verschiedener chlorhaltiger Verbindungen entwickelt. In der Abwasserbehandlung wird die so genannte inverse Nanotechnik vermehrt eingesetzt: mit Hilfe von nanoporigen Membranfiltern kann gereinigtes Abwasser von nanopartikulären Krankheitserregern wie Viren befreit werden. Über die Effizienz dieser Anwendungen und das Verhalten der Nanomaterialien (insbesondere von Nanopartikeln) in der Umwelt ist kaum etwas bekannt. Das betrifft insbesondere den gezielten Einsatz von Nanopartikeln in der Umwelt.B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Das Wissensdefizit wird unter anderem durch den TAB-Bericht zum Bericht Nanotechnologie (BT-Drs. 15/2713), den Aktionsplan der EU-Kommission (COM(2005)243) sowie die Ergebnisse eines OECD-Workshops (Juni 2005) und der BMU/UBA/BAuA-Veranstaltung (FKZ 205 61 220) bestätigt und es wird dringender Handlungsbedarf festgestellt. Auch der Entwurf der BAuA-UBA-BfR-Forschungsstrategie zeigt hierfür den Forschungsbedarf auf. Hier gibt es erhebliche Wissenslücken, die zu schließen sind. Unter Umständen sind Maßnahmen zur Risikoerkennung und -minimierung durchzuführen. C) Ziel des Vorhabens ist: In der Studie soll der derzeitige Stand der Entwicklung des Einsatzes von Nanomaterialien im Umweltschutz gezeigt werden. Die sich in der Entwicklung befindlichen und bereits in der Anwendung stehenden Verfahren sollen aufgelistet werden und hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile bewertet werden.