s/environmental-protection/environmental protection/gi
Erhebung aller industriellen Direkteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten. Erhebung der Indirekteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten für alle in den Anhängen der AbwV aufgeführten Branchen bzw. Betriebe, außer den Anhängen 2, 3, 10, 15-17, 20, 24, 26, 49 oder 50. Die Ausnahmen gelten nicht für Indirekteinleitungen, deren Abwasser aus einer Tätigkeit nach Anhang I der IE-RL stammt.
Das Frühjahr ist in Sachsen-Anhalt zu warm und zu trocken ausgefallen. So war es nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) etwa 1,7 Grad Celsius wärmer als im langjährigen Durchschnitt und es fielen lediglich knapp zwei Drittel des sonst üblichen Niederschlags. Das Motto zum internationalen Tag der Umwelt am heutigen Donnerstag könnte daher nicht aktueller sein: „Unser Wasser wertschützen“. Das hat sich auch Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann vorgenommen. Er wirbt für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser und für Investitionen in modernes Wassermanagement. „Wir sollten in Sachsen-Anhalt nicht die Augen vor dem fortschreitenden Klimawandel verschließen, sondern stattdessen rechtzeitig die richtigen Schlüsse ziehen. Das gilt vor allem für unseren Umgang mit Wasser“, betonte Willingmann. „Wasser wird immer häufiger zu einem knappen Gut. Wasser ist eine zentrale Lebensgrundlage und mit Blick auf Landwirtschaft und Unternehmen auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle verantwortungsvoll mit Wasser umgehen und es dort einsparen, wo es geht. Es wird aber auch von zentraler Bedeutung sein, dass der Landtag jetzt zeitnah das neue Wassergesetz verabschiedet und damit den Weg für Investitionen in modernes Wassermanagement ebnet.“ Ende Mai hatte der Umweltausschuss des Landtags grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben, aktuell beraten mitzuständige Ausschüsse. Ziel ist die Verabschiedung nach der Sommerpause. Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wassermanagements soll das Land besser gegen längere Hitze- und Dürreperioden sowie verstärkt vorkommenden Starkregen infolge des Klimawandels gewappnet werden. Das Gesetz sieht insbesondere einen Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zum verstärkten Wasserrückhalt in kleineren Gewässern vor. Um die Wasserrückhaltung in der Fläche zu stärken, sollen Gewässer so gestaltet werden, dass sie zu viel Wasser schadlos ableiten und es bei Mangel zurückhalten. Das kann beispielsweise durch die Sanierung oder Anlage von Stauanlagen an Gewässern zweiter Ordnung erreicht werden. An Vorranggewässern wie Elbe und Saale sollen Auen reaktiviert und den Flüssen mehr Raum gegeben werden. Gleichzeitig soll die ökologische Durchgängigkeit und damit auch der Abfluss großer Wassermassen gewährleistet bleiben. Umweltministerium meldet Bedarf an Mitteln aus Sondervermögen des Bundes an Für die notwendigen Investitionen sind landesweit 28 Unterhaltungsverbände zuständig; der Investitionsbedarf für die kommenden Jahre summiert sich auf etwa 68,8 Millionen Euro. „Wir lassen die Unterhaltungsverbände damit aber nicht alleine“, betonte Willingmann. Erste Mittel hatte das Ministerium bereits im vergangenen Jahr ausgereicht: 19 Anträge über insgesamt 1,9 Millionen Euro wurden bewilligt. Um die Investitionsförderung trotz angespannter Haushaltslage des Landes langfristig zu stemmen, hofft Willingmann auf Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes. Entsprechende Bedarfe hat das Ministerium bereits angemeldet. „Wir brauchen eine tragfähige Finanzierung der Investitionen, um unser Land zukunftsfest aufzustellen und die Wasserversorgung bezahlbar zu halten“, so Willingmann. „Der verstärkte Einsatz von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur wäre daher eine gute Lösung.“ DWD registriert weniger Regen, höhere Temperaturen und mehr Sonnenstunden Wie wichtig ein angepasstes Wassermanagement in Zukunft sein wird, belegen die Daten, die der DWD am 30. Mai für Sachsen-Anhalt veröffentlicht hatte. Danach lag die mittlere Frühjahrstemperatur bei 9,8 Grad Celsius – deutlich über dem langjährigen Klimawert von 8,1 Grad Celsius. Insbesondere im März und in der ersten Aprilhälfte blieb Niederschlag weitgehend aus, so dass mit 86 Litern Regen pro Quadratmeter lediglich zwei Drittel des klimatologischen Solls von 135 Litern pro Quadratmeter erfüllt wurden. Infolge der Witterung lagen zuletzt auch die Grundwasserpegel im Schnitt rund 30 Zentimeter unter dem langjährigen Mittel für den Monat Mai. Die letzte größere Dürrephase gab es in Sachsen-Anhalt zwischen 2018 und 2023. Als meteorologische Dürre gilt dabei ein Zeitraum von mindestens ein bis zwei Monaten, die trockener als üblich sind. In der Landwirtschaft spricht man bei zwei oder mehr Monaten Trockenheit von Dürre. Durch das mangelnde Wasserdargebot kommt es dann bei Kulturpflanzen zu Trockenstress und in der Folge zu Ernteeinbußen. Zudem fallen dann auch die Pegel von Flüssen, Seen und Talsperren sowie das Grundwasser unter ihre langjährigen statistischen Kennwerte. Nach der Dürrephase bis 2023 folgte ein anderes Wetterextrem: Starkregenfälle im Winter 2023/2024 mit landesweit teils dramatischen Hochwasserlagen. Infolge der Niederschläge konnten sich die Grundwasserleiter von ihren Tiefstständen erholen. Durch das trockene erste Halbjahr sinken die Pegel nunmehr wieder ab. Internationaler Tag der Umwelt In Erinnerung an die Eröffnung der Konferenz der Vereinten Nationen zum Schutz der Umwelt am 5. Juni 1972 in Stockholm haben die Vereinten Nationen den 5. Juni zum jährlichen „Tag der Umwelt“ erklärt. Heute beteiligen sich rund 150 Staaten weltweit an dem Aktionstag. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
This report summarizes the findings of the research project "Cost allocation and incentive mechanisms for environmental, climate protection and resource conservation along global supply chains" and investigates four selected supply chain management instruments which have a high potential to increase incentives for environmental protection in global supply chains: Each instrument is discussed regarding its contribution to effective cost-benefit between buying and supplying companies, design options, necessary framework conditions and the roles of various stakeholders to mainstreaming the instrument. Veröffentlicht in Texte | 73/2025.
<p>Der Schutz von Umwelt und Klima hat für die Mehrheit der Menschen in Deutschland weiterhin einen hohen Stellenwert. Allerdings ist die wahrgenommene Bedeutung dieses Themas angesichts der Vielzahl an Krisen rückläufig. Zu umweltbezogenen Einstellungen und Verhaltensweisen in der Bevölkerung werden regelmäßig Daten erhoben und in Zusammenhang mit gesellschaftlichen Entwicklungen gestellt.</p><p>Die Ergebnisse der neuen Studie zum Umweltbewusstsein in Deutschland 2024 zeigen, dass auch in Zeiten vielfältiger Krisen Umwelt- und Klimathemen weiterhin stark im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert sind. Mehr als die Hälfte der Befragten, 54 Prozent, hält den Umwelt- und Klimaschutz für sehr wichtig. Dieser Wert ist in den vergangenen Jahren jedoch zurückgegangen: 2022 bewerteten noch 57 Prozent, 2020 sogar 65 Prozent, den Schutz von Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> als sehr wichtig. Als dringlicher empfinden viele Bürgerinnen und Bürger die Situation im Gesundheits- und Bildungssektor, die wirtschaftliche Entwicklung sowie die öffentliche Sicherheit und Kriege. Diese Themen sind den Menschen im Vergleich zu 2022 deutlich wichtiger geworden.</p><p>Befragt nach konkreten aktuellen Umweltschutz-Herausforderungen zeigt sich bei vielen Themen, dass deren Wichtigkeit auf hohem Niveau stabil bleibt oder sogar zunimmt: So werden der Kampf gegen die Plastikvermüllung und das Artenaussterben, die sichere Atommüll-Entsorgung und der Schutz von Wäldern, Mooren und anderen Ökosystemen für etwas wichtiger gehalten als zwei Jahre zuvor.</p><p>Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels schwindet zunehmend der Optimismus: Nur ein knappes Drittel der Befragten ist davon überzeugt, dass Deutschland die Folgen des Klimawandels angemessen bewältigen kann. Dies ist der niedrigste Wert in dieser Zeitreihe, die seit dem Jahr 2002 erhoben wird. Zugleich verliert das Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, etwas an Rückhalt: 57 Prozent halten dieses Ziel für sehr wichtig – das sind fünf Prozentpunkte weniger als 2022.</p><p>Die Umfrage zeigt aber auch, dass viele Menschen sich wegen gesundheitlicher Folgen der Erderwärmung Sorgen machen und bereits jetzt unter den Folgen des Klimawandels leiden: Zwei Drittel fühlen sich durch Hitzeperioden gesundheitlich belastet. Ein Viertel der Befragten gibt an, dass es in ihrem Wohnumfeld keinen ausreichenden Hitzeschutz gibt. Ein ähnlich großer Anteil sorgt sich, dass sich dieser Zustand künftig verschlechtern wird. Einen klaren Bedarf, den Schutz vor großer Hitze zu verbessern, sehen 85 Prozent.</p><p>Ein positives Ergebnis der Studie ist, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland mit dem Zustand der Umwelt an ihrem Wohnort zufrieden ist. Mehr als 80 Prozent der Befragten empfinden den Zugang zu Grünflächen, die Trinkwasserqualität und die Sauberkeit in ihrem Wohnumfeld als zufriedenstellend. Nur sieben Prozent sind demgegenüber der Ansicht, dass die globale Umwelt sich in einem guten Zustand befindet.</p><p>Für eine weitere Verbesserung der Lebensqualität wäre aus Sicht der Befragten unter anderem die Verringerung der Luftverschmutzung sowie eine verbesserte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wichtig. Nicht zuletzt spielt für viele die Frage der Bezahlbarkeit eine große Rolle: So finden 87 Prozent der Befragten, dass der Zugang zu klimafreundlichem und zugleich bezahlbarem Wohnraum verbessert werden sollte.</p><p>Die Ansicht, dass der Schutz von Umwelt und Klima in anderen Politikfeldern einen größeren Stellenwert haben sollte, ist im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. Nur noch die knappe Hälfte der Befragten (47 Prozent) findet, dass Umwelt- und Klimaschutz eine übergeordnete Bedeutung bei Entscheidungen in der Energiepolitik haben sollte. 2022 waren es noch 65 Prozent. Auch bei der Landwirtschaftspolitik hat sich das Bild geändert: 44 Prozent sprechen sich für eine übergeordnete Bedeutung aus, 2022 waren es noch 55 Prozent.</p><p>Ein Rückgang des Stellenwerts zeigte sich auch bei der Verkehrspolitik, der Wirtschaftspolitik sowie der Stadt- und Regionalplanung. Einen positiven Trend gibt es dagegen bei der Gesundheitspolitik, von der 39 Prozent der Befragten finden, dass sie eine übergeordnete Bedeutung haben sollte – 2022 waren es 33 Prozent.</p><p>Die meisten gesellschaftlichen Akteure tun nach Einschätzung der Befragten nicht genug für den Umwelt- und Klimaschutz. Nach einer sehr kritischen Bewertung im Jahr 2018 fallen die Urteile seit 2020 wieder etwas positiver aus, was sich auch im Jahr 2024 fortsetzt. Dass die Bundesregierung genug oder eher genug tue, meinen laut aktueller Studie 28 Prozent der Befragten. Dies ist ein ähnlicher Wert wie im Jahr 2022 (30 Prozent).</p><p>Bezogen auf die Städte und Gemeinden steigt der Wert im Vergleich zu 2022 von 27 auf 35 Prozent. Auch bei Industrie und Wirtschaft lässt sich eine Steigerung feststellen, und zwar von 15 auf 22 Prozent. Die Zufriedenheit mit den Bürgerinnen und Bürgern steigt im Vergleich zu 2022 ebenfalls leicht, von 23 auf 26 Prozent.</p><p>Nur zwei Akteursgruppen werden überwiegend positiv bewertet, allerdings mit rückläufigem Trend: 62 Prozent finden, dass Umweltverbände genug tun; 2022 waren 69 Prozent dieser Ansicht. 49 Prozent bewerten das Engagement der Wissenschaft positiv; im Jahr 2022 57 Prozent.</p><p>Das Umweltbundesamt erhebt seit 1996 im Zweijahresrhythmus Daten zu Umwelteinstellungen und -verhalten und betrachtet diese Zusammenhang mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen. Die Daten sind eine wichtige Grundlage für die Gestaltung von Umweltpolitik und Umweltkommunikation.</p><p>Für die aktuelle Studie wurde im Herbst 2024 eine repräsentative Befragung unter 2.552 Bürger*innen ab 18 Jahren durchgeführt (überwiegend online). Die Konzeption und Auswertung der Studie führte das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) durch. Mit der Feldarbeit war das Institut Verian beauftragt.</p>
Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".
WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.
WFS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.
Diese Karte umfasst die Naturdenkmale gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Landkreis Rostock mit Informationen zu Aktenzeichen,Kommentar, Standort, Unterschutzstellung,Rechtsquelle und Bild.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2956 |
| Global | 1 |
| Kommune | 62 |
| Land | 603 |
| Schutzgebiete | 59 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Ereignis | 22 |
| Förderprogramm | 2196 |
| Gesetzestext | 6 |
| Lehrmaterial | 4 |
| Taxon | 1 |
| Text | 518 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 563 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 785 |
| offen | 2407 |
| unbekannt | 129 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2442 |
| Englisch | 1154 |
| Leichte Sprache | 2 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 30 |
| Bild | 27 |
| Datei | 51 |
| Dokument | 361 |
| Keine | 1943 |
| Multimedia | 9 |
| Unbekannt | 25 |
| Webdienst | 176 |
| Webseite | 1038 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2218 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2641 |
| Luft | 1934 |
| Mensch und Umwelt | 3321 |
| Wasser | 1922 |
| Weitere | 3232 |