s/environmental-protection/environmental protection/gi
WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.
WFS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.
Die Physiologisch Äquivalente Temperatur ist ein human-biometeorologischer Index, der zur Bewertung der thermischen Belastung genutzt wird. Neben der Lufttemperatur wirken auch Strahlung, Luftfeuchte und Wind auf den menschlichen Körper ein. All diese Parameter werden in der "PET" vereint. Das Produkt ist Teil der landesweiten Klimaanalysekarte. Mehr dazu: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und-anpassung
Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu BImSchG-Betriebsstätten und BImSchG-Anlagen (ohne Anlagenteile). Datenquelle ist das Anlageninformationssystem "LIS-A". Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der BImSchG-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (BImSchG-Kategorie 1. Ordnung) untergliedert in: - PF.PowerGeneration: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (BImSchG-Kategorie: Nr. 1) - PF.ConstructionMaterialProduction: Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (BImSchG-Kategorie: Nr. 2) - PF.MetalProcessingAndProduction: Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (BImSchG-Kategorie: Nr. 3) - PF.ChemicalProcessing: Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (BImSchG-Kategorie: Nr. 4) - PF.PlasticsManufacturing: Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (BImSchGKategorie: Nr. 5) - PF.WoodAndPaperProcessing: Holz, Zellstoff (BImSchG-Kategorie: Nr. 6) - PF.FoodAndAgriculturalProduction: Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (BImSchG-Kategorie: Nr. 7) - PF.WasteProcessing: Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen(BImSchGKategorie: Nr. 8) - PF.MaterialStorage: Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen(BImSchG-Kategorie: Nr. 9) - PF.OtherProcessing: Sonstige Anlagen (BImSchG-Kategorie: Nr. 10) Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Die Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte Baden-Württemberg ist eine nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50 000 und gibt einen Überblick über die geogenen Naturgefahren des Landes. Die Themen Massenbewegungen (Rutschungen, Steinschlag/Felssturz) und Verkarstungsstrukturen (z. B. Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstsenken) sind landesweit verfügbar. Die Gefahrenhinweisflächen (GHF) für setzungs- und hebungsgefährdeten Baugrund sowie veränderlich feste Gesteine sind an den jeweiligen Bearbeitungsstand der Integrierten Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa) gebunden. Rutschungsgebiete: Die GHF "Rutschungsgebiete" sind Gebiete mit deutlichen Hinweisen auf aktive oder inaktive Rutschungen inkl. Hangzerreißung. Dargestellt ist der Prozessraum ohne Angabe der Gleitflächentiefe. Rutschungsprozesse sind bereits erfolgt, eine Reaktivierung bzw. Vergrößerung der Rutschung ist möglich. Die Rutschungsgebiete entstammen der Geologischen Karte sowie aus der fernerkundlichen Auswertung des hochauflösenden Digitalen Geländemodells. Steinschlag/Felssturz: Die GHF "Steinschlag/Felssturz" sind potenzielle Ausbruchgebiete für Steinschlag und Felssturz. Dargestellt sind mittels standardisierter Auswertung (Gestein, Hangneigung) teilautomatisiert abgeleitete Flächen ohne Angabe der Geometrie des vollständigen Prozessraums und möglicher Sturzkörpervolumina. Ölschieferhebungen: Die GHF "Ölschieferhebungen" stellen Gebiete mit der Gefahr von Baugrundhebungen dar, die bei Austrocknung bituminöser, pyritführender Ton- und Mergelsteine infolge Kristallisationsdrucks von Sulfatmineralneubildungen auf Schichtflächen entstehen. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Setzungen: Die GHF "Setzungen" stellen Gebiete mit der Gefahr von Setzungen dar. Die GHF sind hinsichtlich ihres mineralischen und organischen Aufbaus (z. B. organische bzw. bindige kompressive Lockergesteine, Auffüllungen) differenziert. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Jahreszeitliche Volumenänderung: Die GHF "Jahreszeitliche Volumenänderungen" stellen Gebiete dar mit der Gefahr von Baugrundsetzungen und -hebungen tonig-schluffiger Lockergesteine, die infolge Schrumpfen bei Austrocknung und Quellen bei Wiederbefeuchtung entstehen. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Veränderlich feste Gesteine: Die GHF "Veränderlich feste Gesteine" kennzeichnen Gebiete mit Ton-, Tonschluff-, Schluff- und Mergelgesteinen, die aufgrund ihrer tiefgründigen, selten homogen verlaufenden Verwitterung eine bekannte Erschwernis für Bauvorhaben (z. B. bei Anlage von Baugruben, von Geländeanschnitten bzw. Geländeeinschnitten, bei der Gründung von Bauwerken) darstellen. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Verkarstungsgefährdung: Die GHF "Verkarstungsgefährdung" stellen Gebiete dar, in denen Verkarstungserscheinungen auftreten können. Hierbei wird unterschieden, welche Gesteine (Sulfat- und/oder Karbonatgesteine) mögliche Verkarstungserscheinungen aufweisen können. Das geologische 3-D-Modell liegt bislang nicht landesweit vor. In den nicht bearbeiteten Bereichen wird zusätzlich grob nach Verkarstungswahrscheinlichkeit (möglich/unwahrscheinlich) unterschieden. Vermutete Verkarstungsstruktur Die Punkte zeigen "Vermutete Verkarstungsstrukturen" (Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstwannen etc.) über verkarstungsfähigem Untergrund ohne Angaben der Geometrie des vollständigen Prozessraums sowie der Verkarstungstiefe. Die Verkarstungsstrukturen entstammen dem verfügbaren Kartenmaterial (Geologische Karte, Topografische Karte, Bodenkarte) sowie der fernerkundlichen Auswertung des hochauflösenden Digitalen Geländemodells.
Ziel: Herstellung des Filtermaterials Sanilan zur Entfernung von Schadstoffen aus der Luft; Anwendungsmoeglichkeit im gesamten Umweltschutzbereich; Patente in den wichtigen Industriestaaten z.B. USA/Grossbritannien/Canada/Frankreich/Japan; deutsches Ausgangspatent-Nr. 1279652.
Problemstellung: Erfassung aller tierischen Lebensformen vom Einzeller bis zum Hirsch (soweit moeglich), Verteilung im reich strukturierten Bezirk Scheibbs von der Kulturlandschaft (Molasse- und Fischzone) bis in die alpine Region. Abundanzschwankungen durch exogene Einwirkungen. Aussterbende Arten durch Biotopzerstoerung (kleinste bis grosse Einheiten). Zielsetzung: Die gewonnenen Erkenntnisse (Ergebnisse) der angewandten Forschung in Land-, Forst- und Fremdenverkehrswirtschaft sowie Jagd, Fischerei und Imkerei in Publikationen, Gespraechen und Diskussionen nahezubringen, um weitere negative Auswirkungen (vor allem die Gewaesser und Feuchtbiotope betreffend) zu vermeiden. Methoden: Bei Vertebraten vor allem Beobachtungen, bei Evertebraten Aufsammlungen (speziell jener Gruppen, fuer die Spezialisten vorhanden sind) mittels verschiedenster Methoden (z.B. Netz- u. Lichtfang, Sieben, Bodenfallen, Larvenzuchten usw.). Das Material wird, soweit moeglich, laufend an Taxonomen weitergeleitet, von diesen determiniert und, falls ein repraesentativer Querschnitt erreicht worden ist, publiziert. Ergebnisse: Besonders bei Vertebraten und etlichen Artikulaten- bzw. Arthropodengruppen (z.B. Regenwuermer, Pseudoskorpione, Weberknechte, Spinnen, Koecherfliegen, Floehe, Blasenfuesse, Staublaeuse, Blattfloehe, Wanzen, Libellen, Netzfluegler und etliche Kaefer- und Fliegenfamilien) ueberdurchschnittlich gut, aber auch von anderen Tiergruppen (z.B. Hymenodopteren) liegen befriedigende Ergebnisse vor, welche der Umweltforschung dienlich sein koennen, d.h. bei Schaffung von Schutzgebieten eine Notwendigkeit sind.
FFH-Gebiete dienen dem Schutz von Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen sowie der biologischen Vielfalt in einem EU weiten NATURA 2000 Schutzgebietsnetz. Mit der "Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete" vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der FFH-Gebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Hierfür wird mit verbindlich vorgegebenen Ermittlungsverfahren ein Lärmschutzbereich für alle Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr, für alle militärischen Flugplätze mit Strahlflugzeugbetrieb und für einige andere Flugplätze ermittelt. Dieser besteht aus zwei Schutzzonen für den Tag und für Flugplätze mit Nachtflugbetrieb (22 bis 6 Uhr) auch einer separaten Nacht-Schutzzone. Der Lärmschutzbereich wird durch Rechtsverordnungen der Bundesländer festgesetzt [§ 4 FluLärmG]. Unabhängig von der Festsetzung eines Lärmschutzbereiches findet eine Erfassung der Fluglärmbelastung in Berlin regelmäßig im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie statt. Die umfangreichen Ergebnisse sind in den Einzelkarten zum Thema „Strategische Lärmkarten“ (07.05, SenStadtWohn 2017) veröffentlicht. Hierfür ist die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie relevant. Deren Ergebnisse fließen u. a. in die Bewertungen zum jeweils aktuellen Mietspiegel des Landes Berlin ein. Durch die Eröffnung des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg (BER) am 31.10.2020 und die endgültige Schließung des Verkehrsflughafens Berlin-Tegel am 05.05.2021 konzentriert sich der Berliner Flugverkehr nun auf den Standort des BER. Auf den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sind zwei voneinander unabhängige Regelungen anzuwenden: Zum einen die Schutz- und Entschädigungsgebiete nach der Planfeststellung 2004 einschließlich der Planergänzung 2009 und zum anderen der Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm 2007. Sie unterscheiden sich u. a. in den Anspruchsgebieten und den Schutzzielen. Obwohl die Schutzgebiete und Ansprüche aus dem Planfeststellungs- und Planergänzungsbeschluss meist größer sind, können in Einzelfällen in Abhängigkeit von der Definition der Raumnutzungen Erstattungsansprüche für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG weitergehend sein. Der Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (SXF) zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist aufgrund des Zeitpunktes seiner Planfeststellung rechtlich betrachtet nicht die Erstellung eines neuen Flughafens bzw. die wesentliche bauliche Erweiterung eines Flugplatzes (§ 1 (1) FluLärmG). Vielmehr ist § 2 (2) des Gesetzes für bestehende zivile Flugplätze anzuwenden. Mit den der Planfeststellung zugrundeliegenden Flugrouten, aber mit neuer Prognose zu den Flugbewegungen, wurde zusätzlich 2013 ein neuer Lärmschutzbereich für den ausgebauten Flughafen Berlin Brandenburg festgesetzt. Die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für den BER festgelegten Flugrouten weichen teilweise deutlich von denen der Planfeststellung ab. Es sind auch neue Flugverfahren berücksichtigt worden, die sicher und flugtechnisch möglich sind, aber sich in der Praxis erst bewähren sollen. Dazu werden nach der Inbetriebnahme des BER die tatsächlich geflogenen Routen und Verfahren der ersten zwei vollen aufeinanderfolgenden Flugplanperioden ausgewertet. Die Brandenburger Genehmigungsbehörde wird anschließend die bisher nach der Planfeststellung festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete (in der Karte hier nicht dargestellt) auf Grundlage der Daten des ersten vollständigen Betriebsjahres (zwei aufeinanderfolgende Flugplanperioden) insgesamt neu ausweisen. Unabhängig davon wird auf gleicher Grundlage auch der Lärmschutzbereich nach dem FluLärmG neu festgesetzt. Hinweis : Weitere Ausführungen z. B. zur Ermittlung des Lärmschutzbereichs oder zur Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg . Zur Planfeststellung und zum Lärmschutzkonzept um den Flughafen BER finden sich weitere Ausführungen beim Landesamt für Bauen und Verkehr . Verordnung der Landesregierung Berlin über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmBERV Bln) vom 30. Juli 2013, GVBl. Nr. 21 S. 430. Brandenburgische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmSBBbgV) vom 7. August 2013, GVBl. II Nr. 61 S. 1. Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes wird gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nach der Lärmbelastung in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete außerhalb des Flughafengeländes, in denen der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel L A eq sowie bei der Nacht-Schutzzone auch der fluglärmbedingte Maximalpegel L A max die nachfolgend genannten Werte übersteigt, wobei die Häufigkeit aus dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt wird [§ 2 (2) FluLärmG]. Um den Flughafen BER betragen diese Werte für die Tag-Schutzzone 1 L A eq Tag = 65 dB(A), Tag-Schutzzone 2 L A eq Tag = 60 dB(A), Nacht-Schutzzone L A eq Nacht = 55 dB(A) und L A max = 6 mal 57 dB(A) innen. Bauverbote im Lärmschutzbereich grundsätzlich sowie in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone sind im § 5, Beschränkungen der baulichen Nutzung im § 6 FluLärmG, geregelt. Diese genannten äquivalenten Dauerschallpegel sind nicht mit denen der Strategischen Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vergleichbar. Zusätzlich ist die Planungszone Siedlungsbeschränkung als raumordnerisches Ziel im Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) dargestellt: hier wird festgelegt, dass in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen neue Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen oder besonders lärmschutzbedürftige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm [§ 5 (1)] grundsätzlich nicht dargestellt oder festgesetzt werden dürfen. Die Kontur dieser Zone ist als nachrichtliche Übernahme „Nutzungsbeschränkungen zum Schutz der Umwelt“ in den Flächennutzungsplan übernommen worden (vgl. Ausführungsvorschriften AV-FNP 2021, 12.4 ). Karte im Geoportal Berlin Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Karten zum Fluglärmschutzbereich BER Die nachfolgenden Karten stellen die Lärmschutzbereiche für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Übersichtskarten im Maßstab 1 : 50.000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 dar. Zur besseren Lesbarkeit sind die Darstellungen im Maßstab 1 : 5.000 in mehrere Kartenblätter aufgeteilt. Weitere Informationen
Die Klimaanpassungsstrategie 2025 des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ist eine Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie von 2018. Sie liefert einen konkreten Handlungsrahmen für Politik, Verwaltung, Unternehmen und Bevölkerung, um Bremen und Bremerhaven robust gegenüber Klimafolgen zu entwickeln und die Eigenvorsorge der Bevölkerung zu stärken. Die Anpassungsstrategie 2025 definiert insgesamt 10 strategische Ziele für Mensch, Umwelt, Infrastruktur und Wirtschaft, leitet daraus über 30 Maßnahmen und Instrumente als konkrete Handlungsansätze ab, darunter eine Auswahl an Schlüsselmaßnahmen, die besonders priorisiert werden, benennt zentrale Handlungsfelder wie Schutz der Bevölkerung durch Gesundheitsvorsorge, Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge, Schwammstadt-Prinzip, Entsiegelung und Begrünung von Flächen sowie die langfristige Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Freiraumplanung und Stadtgrün. verfolgt einen integrierten Ansatz aus ordnungsrechtlichen Maßnahmen, Förderprogrammen, Beratung und Informationsangeboten, um sowohl Verwaltungen als auch Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubeziehen. Zielgruppe Landes- und Kommunalverwaltung Wissenschaftlicher Hintergrund Die Klimaanpassungsstrategie 2025 baut auf der ersten Klimaanpassungsstrategie von 2018 auf, die als Grundlage für die systematische Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels im Land Bremen diente. Bereits 2018 wurden auf Basis wissenschaftlicher Analysen 28 Schlüsselmaßnahmen entwickelt, um die Betroffenheit in zentralen Bereichen wie Umwelt, Infrastruktur und Gesundheit zu adressieren. Projekte wie BREsilient unterstützten die Erarbeitung durch die Bereitstellung von Daten, Szenarien und methodischen Ansätzen zur Bewertung von Risiken und zur Entwicklung von Anpassungsoptionen. Auf Grundlage von Monitoring-Berichten und wissenschaftlicher Begleitforschung wurde die Strategie 2025 aktualisiert und weiterentwickelt. Sie berücksichtigt neueste Erkenntnisse zu Temperaturanstiegen, Niederschlagsmustern, Meeresspiegelanstieg und Extremwetterereignissen und verbindet diese mit praktischen Maßnahmen zur Umsetzung in Planung, Bauwesen, Wasserwirtschaft und Gesundheitsschutz.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 3151 |
| Global | 1 |
| Kommune | 63 |
| Land | 602 |
| Schutzgebiete | 59 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Ereignis | 22 |
| Förderprogramm | 2399 |
| Gesetzestext | 6 |
| Lehrmaterial | 4 |
| Taxon | 1 |
| Text | 511 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 561 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 774 |
| offen | 2610 |
| unbekannt | 130 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2606 |
| Englisch | 1200 |
| Leichte Sprache | 2 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 30 |
| Bild | 27 |
| Datei | 51 |
| Dokument | 357 |
| Keine | 2055 |
| Multimedia | 9 |
| Unbekannt | 25 |
| Webdienst | 176 |
| Webseite | 1123 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2360 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2815 |
| Luft | 2076 |
| Mensch und Umwelt | 3514 |
| Wasser | 2042 |
| Weitere | 3426 |