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Umweltbewusstsein in Deutschland 2024

Die Studie zum Umweltbewusstsein im Jahr 2024 zeigt, dass der Schutz von Umwelt und ⁠ Klima ⁠ für die Mehrheit der Menschen in Deutschland weiterhin einen hohen Stellenwert hat. Allerdings nimmt die Bedeutung dieses Themas seit 2022 ab. Als dringlicher empfinden viele beispielsweise die Situation im Gesundheits- und Bildungssektor und die wirtschaftliche Entwicklung Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels schwindet zunehmend der Optimismus in der Bevölkerung: Nur noch ein knappes Drittel der Befragten ist davon überzeugt, dass Deutschland die Folgen des Klimawandels bewältigen kann. Die Mehrzahl der Befragten hält es folglich für unumgänglich, sich an den ⁠ Klimawandel ⁠ anzupassen – insbesondere aus gesundheitlichen Gründen: Zwei Drittel fühlen sich durch Hitzeperioden gesundheitlich belastet. Über 80 Prozent sehen deutlichen Bedarf, den Schutz vor Hitze zu verbessern. Mit der Studie wird seit 1996 im Zweijahresrhythmus untersucht, wie sich Umweltbewusstsein und Umweltverhalten in Deutschland entwickeln. Für die aktuelle Studie wurden im Herbst 2024 rund 2.500 Personen im Rahmen einer repräsentativen Umfrage befragt. Die Studie bietet eine sozialwissenschaftlich fundierte Grundlage für die Umweltpolitik und Umweltkommunikation und richtet sich an die fachlich interessierte Öffentlichkeit. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Abfalldeponie

Umfasst Daten zu aktiven, stillgelegten und in der Nachsorge befindlichen Deponien der Deponieklassen 0, I, II oder III sowie Deponieklasse IV (Untertagedeponie).

Natura 2000-Gebiete (FFH) im Landkreis Ammerland

Natura 2000-Gebiete (FFH) im Landkreis Ammerland im originären Datenformat

Landschaftsschutzgebiete im Kreis Stormarn (LSG)

Darstellung der durch Verordnung erklärten Landschaftsschutzgebiete im Kreis Stormarn

Staerkung der Umweltplanung auf regionaler Ebene - Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung in Suedhessen

Umweltplanung als Instrument eines vorsorgenden Umweltschutzes nimmt in bezug auf die bestehenden und sich abzeichnenden Umweltprobleme im suedhessischen Raum als politisches Konflikt- und interdisziplinaeres Arbeitsfeld eine zentrale Stellung ein. Ziel des gesamten Forschungsvorhabens ist es, die Umweltplanung auf regionaler Ebene zu staerken und im Hinblick auf ihre Umsetzung wirksamer zu gestalten. Dazu bietet sich derzeit eine guenstige Ausgangslage, da die erste Phase einer erneuten Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP) beginnen wird und sich Aenderungen der Stellung der Landschaftsrahmenplanung durch die Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes deutlich abzeichnen. Die Untersuchung soll nicht nur auf die Weiterentwicklung der Instrumente der Umweltplanung (Regionaler Raumordnungsplan, Landschaftsrahmenplan, Umweltleitplan) selbst eingehen, sondern die gesamte Bandbreite der wissenschaftlichen Diskussion aufgreifen, d.h. auch die Inhalte (Umweltqualitaetszielkonzepte, Umsetzungsorientierung) und die Verfahren der Umweltplanung (Zustaendigkeiten, Beteiligung, Kommunikationsprozesse) verstaerkt beruecksichtigen und deren Wechselbeziehungen aufzeigen. Die interdisziplinaer zusammengesetzte Arbeitsgruppe wird diesem komplexen Forschungsfeld gerecht und ermoeglicht im Arbeitsprozess die Verknuepfung der unterschiedlichen fachlichen Erfahrungen der Antragsteller miteinander.

Investitionsaufsicht ueber die Energiewirtschaft vor den oeffentlichen Aufgaben der Gegenwart

Die Studie beinhaltet die Untersuchung, inwieweit Para. 4 EnWiG aus Gruenden des Gemeinwohls die Energiewirtschaftsbehoerde befugt, energiewirtschaftliche Vorhaben zu untersagen. Dabei ist vor allem der unbestimmte Begriff 'Gemeinwohl', nicht nur unter dem Gesichtspunkt der sicheren und preisguenstigen Energieversorgung, sondern auch unter den neuen Gemeinwohlforderungen der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und solcher, die sich in Energiekonzepten konkretisieren, auszuleuchten. Ferner bedarf es der KLaerung, ob und inwieweit das Raumordnungs- und Bundesnaturschutzgesetz die Energieaufsichtsbehoerde zur Anwendung ihrer Abwaegungsgebote und damit zur Ausgestaltung des Gemeinwohlbegriffs verpflichten. Schliesslich ist zu untersuchen, ob der Landesgesetzgeber befugt ist, die Energieaufsicht fuer die Verwirklichung autonom bestimmter Ziele der Energiepolitik in Dienst zu nehmen.

Katastrophenschutz (für genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz)

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die in ihrer Zuständigkeit liegenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) auch die nach § 2 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin ( ASOG Bln ) sowie nach § 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin ( KatSG ) die für die allgemeine Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz zuständige Behörde. Etwa 40 genehmigungsbedürftige Anlagen sind als Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential nach § 27 KatSG identifiziert worden und sind damit Gegenstand der behördlichen Katastrophenschutzplanung. Ihre Betreiber/innen sind unter anderem verpflichtet, den Katastrophenschutzbehörden betriebliche Auskünfte zu erteilen, sich an Übungen zu beteiligen und Betriebsstörungen zu melden. Für Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential, die zudem Betriebsbereich der oberen Klasse nach § 3 Abs. 5 a des BImSchG sind ( Liste der Betriebsbereiche ), erstellt die Senatsverwaltung in Abstimmung mit Betreiber/innen und den an der Katastrophenschutzplanung beteiligten Behörden externe Notfallpläne nach § 7 Abs. 1 KatSG, auf deren Basis regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt werden. Die externen Notfallpläne wurden so konzipiert, dass Erläuterungen zu Grundlagen der behördlichen Planung und allgemeingültige Regelungen in einem für alle Betriebsbereiche gültigen Teil A veröffentlicht werden können, während schützenswerte Angaben zu den einzelnen Betriebsbereichen, zu deren Umfeld, zu Schadensszenarien sowie zu den notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen jeweils in einem objektspezifischen Teil B gesammelt werden, der nur den zuständigen Behörden zur Verfügung steht und nicht öffentlich gemacht wird. In Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential können trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen Schadensereignisse, bei denen gefährliche Stoffe freigesetzt werden, nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Stoffe können zu chemischen Gefahren für die Bevölkerung führen, die unter dem Begriff der CBRN-Gefahren zusammengefasst werden. Über CBRN-Gefahren und Verhaltensempfehlungen zur Selbsthilfe bei entsprechenden Schadensfällen informiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf seiner Internetseite sowie in folgendem Informationsblatt. Die zuständige Senatsverwaltung für Inneres informiert auf ihrer Internetseite zum Katastrophenschutz im Land Berlin .

Praxistest

Dieselmotoren von Baumaschinen haben einen hohen Partikelausstoß, der zur Feinstaubbelastung beiträgt. Nach Berechnungen stammen in Berlin etwa 140 Tonnen pro Jahr Dieselpartikel aus Baumaschinen. Mit Partikelfiltern ließe sich der Schadstoffausstoß einer Maschine um mehr als 90 % reduzieren. Das Land Berlin hat sich mit dem Luftreinhalteplan 2011–2017 das Ziel gesetzt, eine breitere Anwendung der Filtertechnologie bei Baumaschinen zu erreichen, da die gesetzlichen Anforderungen an die Partikelemissionen bisher weniger streng waren als für Kraftfahrzeuge. Wie praxistauglich Partikelfilter für Baumaschinen sind, wurde im Berliner Praxistest “Partikelfilter an Baumaschinen” von 2011 bis 2014 erprobt und in einem Abschlussbericht dokumentiert. Der Erfolg des Praxistest führt dazu, dass ab 2016 bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand nur noch Maschinen mit Rußfilter zum Einsatz kommen. Geregelt ist dies in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von “Umweltschutzanforderungen”: bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen, die von öffentlichen Auftraggebern in Berlin zu beachten ist. Projektsteuerung und Finanzierung der Messungen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin kostenlose Bereitstellung von Baumaschinen durch: Firma Friedrich Rohwedder GmbH, Baumaschinenhandel und -verleih Naturschutz- und Grünflächenamt des Bezirks Neukölln Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg kostenlose Bereitstellung und Betreuung der Nachrüstsysteme für die Dauer des Tests durch: Dinex EMINOX ETB HJS HUG Johnson-Matthey Kaltwasser Puritech TEHAG TWINTEC Abgasmessungen: TÜV Hessen GmbH

Investitionen in die Abwasserinfrastruktur: Über 3 Millionen Euro für moderne Kanalnetze in Landsberg, Petersberg und Löbejün

Die Kommunen Landsberg, Petersberg und Löbejün investieren gemeinsam in die Zukunft ihrer Abwasserinfrastruktur. Mit einer Gesamtinvestition von 7.558.495,74 Euro und einer Förderzuwendung von 3.139.442,27 Euro werden mehrere bedeutende Kanalbauprojekte realisiert, die eine nachhaltige und zentrale Abwasserentsorgung sicherstellen. Maßnahmen in Landsberg In der Stadt Landsberg werden drei Bauabschnitte zur Erschließung durch Mischwasserkanäle umgesetzt: Nach Abschluss dieser Maßnahmen können 96 Grundstücke mit insgesamt 268 Einwohnern direkt an die zentrale Kläranlage Landsberg angeschlossen werden. Erschließung in Petersberg – OT Drobitz Die Gemeinde Petersberg setzt die zweite Bauphase der Schmutzwasserkanalisation in Drobitz um: Damit wird die vollständige abwasserseitige Erschließung der Ortslage abgeschlossen. 25 Grundstücke mit 64 Einwohnern werden direkt angeschlossen – künftig entsorgen alle 150 Einwohner ihr Abwasser zentral über die Kläranlage Löbejün. Resterschließung in Löbejün In der Stadt Löbejün erfolgt die Resterschließung der Schmutzwasserkanalisation in zwei Bauabschnitten: Hier werden 73 Grundstücke mit 219 Einwohnern an das zentrale Abwassersystem angeschlossen. Zukunftssichere Infrastruktur für Umwelt und Bürger Mit diesen Maßnahmen wird ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität und zum Schutz der Umwelt in der Region vollzogen. Die zentrale Abwasserentsorgung sorgt für mehr Effizienz, Hygiene und Nachhaltigkeit. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Wasserschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".

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