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Umweltbewusstsein in Deutschland 2024

Die Studie zum Umweltbewusstsein im Jahr 2024 zeigt, dass der Schutz von Umwelt und ⁠ Klima ⁠ für die Mehrheit der Menschen in Deutschland weiterhin einen hohen Stellenwert hat. Allerdings nimmt die Bedeutung dieses Themas seit 2022 ab. Als dringlicher empfinden viele beispielsweise die Situation im Gesundheits- und Bildungssektor und die wirtschaftliche Entwicklung Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels schwindet zunehmend der Optimismus in der Bevölkerung: Nur noch ein knappes Drittel der Befragten ist davon überzeugt, dass Deutschland die Folgen des Klimawandels bewältigen kann. Die Mehrzahl der Befragten hält es folglich für unumgänglich, sich an den ⁠ Klimawandel ⁠ anzupassen – insbesondere aus gesundheitlichen Gründen: Zwei Drittel fühlen sich durch Hitzeperioden gesundheitlich belastet. Über 80 Prozent sehen deutlichen Bedarf, den Schutz vor Hitze zu verbessern. Mit der Studie wird seit 1996 im Zweijahresrhythmus untersucht, wie sich Umweltbewusstsein und Umweltverhalten in Deutschland entwickeln. Für die aktuelle Studie wurden im Herbst 2024 rund 2.500 Personen im Rahmen einer repräsentativen Umfrage befragt. Die Studie bietet eine sozialwissenschaftlich fundierte Grundlage für die Umweltpolitik und Umweltkommunikation und richtet sich an die fachlich interessierte Öffentlichkeit. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Wasserschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".

Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte (IGHK50)

Die Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte Baden-Württemberg ist eine nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50 000 und gibt einen Überblick über die geogenen Naturgefahren des Landes. Die Themen Massenbewegungen (Rutschungen, Steinschlag/Felssturz) und Verkarstungsstrukturen (z. B. Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstsenken) sind landesweit verfügbar. Die Gefahrenhinweisflächen (GHF) für setzungs- und hebungsgefährdeten Baugrund sowie veränderlich feste Gesteine sind an den jeweiligen Bearbeitungsstand der Integrierten Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa) gebunden. Rutschungsgebiete: Die GHF "Rutschungsgebiete" sind Gebiete mit deutlichen Hinweisen auf aktive oder inaktive Rutschungen inkl. Hangzerreißung. Dargestellt ist der Prozessraum ohne Angabe der Gleitflächentiefe. Rutschungsprozesse sind bereits erfolgt, eine Reaktivierung bzw. Vergrößerung der Rutschung ist möglich. Die Rutschungsgebiete entstammen der Geologischen Karte sowie aus der fernerkundlichen Auswertung des hochauflösenden Digitalen Geländemodells. Steinschlag/Felssturz: Die GHF "Steinschlag/Felssturz" sind potenzielle Ausbruchgebiete für Steinschlag und Felssturz. Dargestellt sind mittels standardisierter Auswertung (Gestein, Hangneigung) teilautomatisiert abgeleitete Flächen ohne Angabe der Geometrie des vollständigen Prozessraums und möglicher Sturzkörpervolumina. Ölschieferhebungen: Die GHF "Ölschieferhebungen" stellen Gebiete mit der Gefahr von Baugrundhebungen dar, die bei Austrocknung bituminöser, pyritführender Ton- und Mergelsteine infolge Kristallisationsdrucks von Sulfatmineralneubildungen auf Schichtflächen entstehen. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Setzungen: Die GHF "Setzungen" stellen Gebiete mit der Gefahr von Setzungen dar. Die GHF sind hinsichtlich ihres mineralischen und organischen Aufbaus (z. B. organische bzw. bindige kompressive Lockergesteine, Auffüllungen) differenziert. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Jahreszeitliche Volumenänderung: Die GHF "Jahreszeitliche Volumenänderungen" stellen Gebiete dar mit der Gefahr von Baugrundsetzungen und -hebungen tonig-schluffiger Lockergesteine, die infolge Schrumpfen bei Austrocknung und Quellen bei Wiederbefeuchtung entstehen. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Veränderlich feste Gesteine: Die GHF "Veränderlich feste Gesteine" kennzeichnen Gebiete mit Ton-, Tonschluff-, Schluff- und Mergelgesteinen, die aufgrund ihrer tiefgründigen, selten homogen verlaufenden Verwitterung eine bekannte Erschwernis für Bauvorhaben (z. B. bei Anlage von Baugruben, von Geländeanschnitten bzw. Geländeeinschnitten, bei der Gründung von Bauwerken) darstellen. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Verkarstungsgefährdung: Die GHF "Verkarstungsgefährdung" stellen Gebiete dar, in denen Verkarstungserscheinungen auftreten können. Hierbei wird unterschieden, welche Gesteine (Sulfat- und/oder Karbonatgesteine) mögliche Verkarstungserscheinungen aufweisen können. Das geologische 3-D-Modell liegt bislang nicht landesweit vor. In den nicht bearbeiteten Bereichen wird zusätzlich grob nach Verkarstungswahrscheinlichkeit (möglich/unwahrscheinlich) unterschieden. Vermutete Verkarstungsstruktur Die Punkte zeigen "Vermutete Verkarstungsstrukturen" (Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstwannen etc.) über verkarstungsfähigem Untergrund ohne Angaben der Geometrie des vollständigen Prozessraums sowie der Verkarstungstiefe. Die Verkarstungsstrukturen entstammen dem verfügbaren Kartenmaterial (Geologische Karte, Topografische Karte, Bodenkarte) sowie der fernerkundlichen Auswertung des hochauflösenden Digitalen Geländemodells.

Umweltschutz im Cyberspace - zur Rolle der Telekommunikation für eine nachhaltige Entwicklung

Ausgleichsraum (Klimaanalyse)

Ausgleichsraum der landesweiten Planungshinweiskarte. Zeigt die Bedeutung der Flächen im Land, die keine Siedlungsfläche sind, für die thermische Be- und Entlastung in den Siedlungsräumen. Aufgeteilt in 4 Kategorien. Mehr dazu: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und-anpassung

Transfer langlebiger Radionuklide aus der vadosen Zone in die Rhizosphäre und deren Aufnahme in Pflanzen unter Berücksichtigung mikrobiologischer Prozesse, Teilprojekt: Einfluss von natürlichen nanopartikulären Phasen auf die Radionuklidverteilung im Wirkungsgefüge Boden-Pflanze

Deponien (Landkreis Göttingen)

Im Landkreis Göttingen werden folgende Deponiearten betrieben: Breitenberg: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Herzberger Straße 999, 37115 Duderstadt Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - Unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektroschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Deiderode (EAZD): mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Recyclinghof Adresse: Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland Annahme von: - Restabfällen - Sperrmüll - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zusätzlich von Privathaushalten: kleine Mengen an Altmetallen, Altpapier, Baumschutt, Baum- und Strauchschnitt, Elektroschrott und Schadstoffe Dransfeld: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Imbser Weg 999, 37127 Dransfeld Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektronikschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Hattorf am Harz: Deponie für Boden, Bauschutt und andere mineralische Abfälle Annahme von u.a.: - vorzubehandelnde Abfälle - Boden und Bauschutt - Straßenaufbruch - Asbestzementabfälle - Dämmmaterial - Park- und Gartenabfälle - Rasenschnitt - Strauchschnitt - Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe Benutzerordnung: Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.

Öffentliche und private Spielplätze

Öffentliche Spielplätze Interaktive Karte der öffentlichen Spielplatzflächen Private Spielplätze Öffentliche Kinderspielplätze werden entsprechend den Spielbedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen angelegt. Es werden folgende Spielplatzarten unterschieden: Kleinkinderspielplätze Kleinkinderspielplätze sind für Kinder unter sechs Jahren geeignet. Es handelt sich dabei um Spielplätze, deren Ausstattung ausschließlich auf Kleinkinder abzielt. Das Spielplatzangebot besteht bei einer nutzbaren Spielfläche von mindestens 150 m 2 vorwiegend aus einem Sandkasten, einer Rutsche und einer Schaukel. Allgemeine Spielplätze Allgemeine Spielplätze für Kinder und Jugendliche verfügen über eine nutzbare Spielfläche von mindestens 2.000 m 2 . Sie zielen auf die Altersgruppen von 0-18 Jahren ab und sind für Kinder bis 12 Jahren und ältere Kinder und Jugendliche geeignet. Es können mehrere Spielbereiche integriert sein, hierzu gehören zum Beispiel Ballspielbereiche, Abenteuerspielecken, Wasserspielbereiche und Kleinkinderspielbereiche. Pädogogisch betreute Spielplätze Pädagogisch betreute Spielplätze sind aufgrund Ihrer Spielgeräte und sonstigen Ausstattung für Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren geeignet und bieten eine nutzbare Spielfläche von möglichst 4.000 m². Zu dieser Nutzungsart zählen auch Abenteuerspielplätze, Bauspielplätze und Kinderbauernhöfe. Sie können zusätzlich über Ausstattungskomponenten von Kleinkinder- sowie Aktivplätzen verfügen. Die Spielplätze verfügen über ein pädagogisches Betreuungspersonal zur Anleitung des Spielgeschehens während der Öffnungszeit. Die Betreuung dieser Plätze erfolgt durch die Jugendeinrichtungen der Bezirksämter. Die Pflege und Wartung wird teilweise von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern durchgeführt. Aktivplätze Aktivplätze dienen ausschließlich der Fitness und (sportlichen) Bewegung und werden sowohl von Kindern und Jugendlichen, als auch von Erwachsenen genutzt. Hierzu gehören zum Beispiel Calisthenics-Anlagen, Mehrgenerationen-Plätze, Plätze mit Fitnessgeräten, Skateparks und eigenständige Ballspielflächen. Für Kinderspielplätze gilt neben dem „Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze“ (Kinderspielplatzgesetz) auch das „Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ ( Grünanlagengesetz ), in dem u.a. untersagt wird, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen. Die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Spielplätze erfolgt in der Regel durch die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter . Für Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren gibt es in Berlin mehr als 1.800 öffentliche Spielplätze, die in der Mehrzahl nach dem Grünanlagengesetz gewidmet sind und in der Karte gelb dargestellt werden. Viele dieser Spielplätze sind Teile größerer Grünanlagen. Grundsätzlich zuständig für die Planung, den Bau und die Instandhaltung dieser Flächen sowie für die dieser Karte zugrundliegende Datenerfassung und -pflege im Grünflächeninformationssystem Berlin (GRIS) sind die Bezirksämter. Das GRIS ist ein behördeninternes digitales Fachverfahren, welches insbesondere den bezirklichen Grünflächenämtern als Arbeitsgrundlage dient (z.B. Grün-, Baum- und Spielplatzkataster). Die im Geoportal sowie hier im Rahmen des Internetauftritts “Stadtgrün” zur Verfügung gestellten Karten und Sachdaten beruhen auf diesen bezirklichen Daten und werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einmal jährlich als Zeitstand aus dem GRIS entnommen und veröffentlicht. Zum Spielplatzbestand sind jeweils Sachdaten verfügbar (z.B. Art des Spielplatzes, Name des Spielplatzes, Bezirk, Größe). Daten: Stand 16.02.2024 Zu beachten ist, dass die Daten dynamischen Änderungen unterliegen. Dadurch, dass die dieser Karte zugrundeliegenden Daten einmal im Jahr ausgelesen werden, werden unterjährige Veränderungen aufgrund von z.B. Baumaßnahmen hier nicht dargestellt. Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich. Bei Fragen zu den Spielplatzflächen (Spielgeräteangebote, zeitweise Sperrungen von Spielplätzen usw.) beziehungsweise zu den Daten kontaktieren Sie bitte den verantwortlichen Fachbereich im jeweiligen Bezirk . Gemäß § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ein Spielplatz für Kinder auf dem Baugrundstück anzulegen und instand zu halten (notwendiger Kinderspielplatz). Ist die Herstellung eines Spielplatzes auf dem Baugrundstück nicht oder unter sehr großen Schwierigkeiten möglich, kann vereinbart werden, dass die Bauherrin oder der Bauherr ihre oder seine Verpflichtung durch eine Zahlung eines Geldbetrages an das Land Berlin erfüllt. Weitergehende diesbezügliche Regelungen sind den Ausführungsvorschriften zu § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) – Notwendige Kinderspielplätze – (AV Notwendige Kinderspielplätze) zu entnehmen: AV Notwendige Kinderspielplätze Ansprechpartner für die privaten Spielplätze ist die Oberste Bauaufsicht. Kontaktadressen sind hier zu finden: Kontaktadressen

Geltungsbereich Baumschutz

Geltungsbereich auf Grundlage der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes vom 18.08.2016 Herausgeber: Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Natur und Landschaft Geltungsbereich auf Grundlage der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes vom 18.08.2016 Herausgeber: Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Natur und Landschaft

Fließgewässer (AWGN)

Alle wasserwirtschaftlich relevanten Fließgewässer Baden-Württembergs sind erfasst. Insbesondere sind dies: - ständig fließende Gewässer; - Gewässer mit einer Länge von über 500 m; - Gewässer, die zur Verortung gewässerbezogener Objekten benötigt werden; - Gewässer, die Gegenstand wasserwirtschaftlicher Planung sind. Die Hierarchie im Gewässernetz wird durch die bundesweit eindeutige Gewässerkennzahl (GKZ) dargestellt. Zur Verortung von Objekten auf der Gewässergeometrie steht die Basisstationierung zur Verfügung. Dies ist eine Längenunterteilung in Kilometerstationen (Passpunkten) und beginnt immer an der Mündung (Ausnahme Rhein). Dazwischen werden Längen als Promille des Passpunktabstandes angegeben. Wenn sich die Geometrie eines Gewässers ändert, werden nur die Passpunkte verschoben, die im veränderten Bereich liegen. Dadurch bleiben alle Stationsangaben außerhalb des veränderten Bereichs unverändert. Aus der Basisstationierung ergibt sich daher nicht die Entfernung auf der Gewässergeometrie zwischen 2 Punkten! Wird diese Entfernung benötigt, kann sie mit üblichen GIS-Werkzeugen ermittelt werden. Das Gewässernetz wird in 3 Varianten bereitgestellt: - Gewässernetz (AWGN-Fluss10)als measured-shape von der Mündung bis zur Quelle (durchgehende Linie). - Gewässername, mit den lokalen Gewässernamen, soweit bekannt - Gewässerordnung gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2018) definiert sind. Die Bildung von Teilnetzen ist möglich (z.B. GeStruk, biozönotischer Gewässertyp). Die Teilnetze Wasserrahmenrichtlinie und Hochwassergefahrenkarte werden u.a. im WASSERBLICK bereitgestellt.. Aktuell sind über 19.600 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von rd. 45.500 km erfasst. Hiervon befinden sich rd. 400 Gewässer (rd. 5.300 km) außerhalb der Landesgrenzen. Diese wurden lediglich orientierend zur Darstellung des räumlichen Zusammenhangs in das AWGN aufgenommen. Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn" Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

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