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Umweltbewusstsein in Deutschland 2024

Die Studie zum Umweltbewusstsein im Jahr 2024 zeigt, dass der Schutz von Umwelt und ⁠ Klima ⁠ für die Mehrheit der Menschen in Deutschland weiterhin einen hohen Stellenwert hat. Allerdings nimmt die Bedeutung dieses Themas seit 2022 ab. Als dringlicher empfinden viele beispielsweise die Situation im Gesundheits- und Bildungssektor und die wirtschaftliche Entwicklung Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels schwindet zunehmend der Optimismus in der Bevölkerung: Nur noch ein knappes Drittel der Befragten ist davon überzeugt, dass Deutschland die Folgen des Klimawandels bewältigen kann. Die Mehrzahl der Befragten hält es folglich für unumgänglich, sich an den ⁠ Klimawandel ⁠ anzupassen – insbesondere aus gesundheitlichen Gründen: Zwei Drittel fühlen sich durch Hitzeperioden gesundheitlich belastet. Über 80 Prozent sehen deutlichen Bedarf, den Schutz vor Hitze zu verbessern. Mit der Studie wird seit 1996 im Zweijahresrhythmus untersucht, wie sich Umweltbewusstsein und Umweltverhalten in Deutschland entwickeln. Für die aktuelle Studie wurden im Herbst 2024 rund 2.500 Personen im Rahmen einer repräsentativen Umfrage befragt. Die Studie bietet eine sozialwissenschaftlich fundierte Grundlage für die Umweltpolitik und Umweltkommunikation und richtet sich an die fachlich interessierte Öffentlichkeit. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Naturnäheerfassung in europäischen Wäldern

Naturnähe ist ein weltweit eingesetztes Kriterium zur Beschreibung des Erhaltungszustandes von Ökosystemen. Die Grundlage dieser Erhaltungszustandsbeschreibung ist die Intensität des menschlichen Einflusses auf ein Ökosystem in Vergangenheit und Gegenwart und die daraus resultierende Zustandsveränderung von Vegetation und Standort. Der Erhalt naturnaher Ökosysteme ist eine zentrale Voraussetzung für die Bewahrung der globalen Biodiversität.Trotz seiner weiten Verbreitung und Anwendung in der nationalen wie internationalen Naturschutzpolitik, in der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und im praktischen Naturschutz gibt es bis heute sehr unterschiedliche Auffassungen von der inhaltlichen Ausformung und den Operationalisierungsmöglichkeiten des Kriteriums Naturnähe. Zudem wird der Erhalt möglichst naturnaher Ökosysteme häufig als vorrangiges Naturschutzziel formuliert, was z. T. anderen Naturschutzzielen wie dem Erhalt wertvoller Kulturlandschaften oder ökonomischen Interessen zuwider läuft.Die Arbeit möchte in diesem Spannungsfeld von Befürwortern und Kritikern des Kriteriums und des Naturschutzziels Naturnähe einen Beitrag zu dessen inhaltlicher Konkretisierung leisten und durch einen Überblick über die europäische Naturnähediskussion Vertretern aus Wissenschaft und Praxis den Zugang zu dem Thema Naturnähe erleichtern.Aufbauend auf Expertenbefragungen in 25 europäischen Ländern sowie einer intensiven Literaturrecherche werden im Kernteil der Arbeit zunächst die in Nord-, Ost-, West- und Mitteleuropa für die Erfassung des Naturnähegrades von Wäldern verwendeten und vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren identifiziert und beschrieben. Anschließend wird anhand ausgewählter Beispiele deren Anwendung im Rahmen von naturschutzorientierten Wald- und Biotopinventuren erläutert. Als Bezugspunkt für die Definition von Naturnähegraden und als Grundlage für die Entwicklung von Naturnäheleitbildern für Naturschutz und naturnahe Waldwirtschaft kommt den Erkenntnissen der europäischen Naturwaldforschung eine besondere Bedeutung zu, weshalb diesen in der Arbeit ein eigenes Kapitel gewidmet sein wird. Abschließend soll diskutiert werden, welchen Einfluß der globale Klimawandel in Zukunft auf die Bezugspunkte von Naturnähe und somit auf das gesamte Konzept der Naturnähe haben könnte.

Landschaftsschutzgebiete Wuppertal

Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.

Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal

Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.

Indikator: Beschäftigte im Umweltschutz

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Im Jahr 2023 arbeiteten ca. 3,4 Millionen Menschen in der GreenTech Branche.</li><li>Abfallwirtschaft und Ressourcenschonung (Circular Economy) machen ca. ein Drittel aus.</li><li>Seit 2010 ist die Zahl der Beschäftigten stetig angestiegen.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Die Beschäftigungswirkungen des Umwelt- und Klimaschutzes sind ein wichtiger ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠, da sie den Stellenwert der ökologischen Transformation für die Gesamtwirtschaft und den Arbeitsmarkt aufzeigt. Eine große Zahl an Personen in Deutschland trägt mit ihrer Beschäftigung zur ökologischen Transformation der Wirtschaft und dem Erreichen von Umwelt- und Klimazielen bei.</p><p>Der Indikator gibt an, wie viele Menschen in Deutschland in der GreenTech Branche tätig sind: beispielsweise indem sie Produkte anbieten, die direkt zu Umwelt- und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ beitragen oder die geringere negative Einwirkungen auf die Umwelt haben als konventionelle und umweltschädlichere Alternativen. Zur GreenTech Branche zählen folgende Leitmärkte: Circular Economy, Energieeffizienz, erneuerbare Energiesysteme, Minderungs- und Schutztechnologien, nachhaltige Forst- und Landwirtschaft, umweltfreundliche Mobilität und Wasserwirtschaft. Neben der Entwicklung der absoluten Beschäftigtenzahl ist auch der Anteil der GreenTech Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung wichtig. Hieraus lässt sich die Bedeutung von Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz für den Arbeitsmarkt erkennen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>3,4 Millionen Menschen arbeiten im Jahr 2023 in Deutschland in der GreenTech Branche. Etwa ein Drittel dieser Arbeitsplätze entfallen auf die Circular Economy. Beispiele sind neben der klassischen Abfallsammlung und -behandlung, auch die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen oder die Entwicklung von kreislauffähigen Produkten. Fast ein Viertel der Stellen der gesamten Branche entfallen auf den Bereich Umweltfreundliche Mobilität und 12&nbsp;% der GreenTech Beschäftigten sind dem Bereich Energieeffizienz zuzurechnen.</p><p>In den vergangenen Jahren ist die Beschäftigung durch Umwelt-, Ressourcen- und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ stetig angestiegen. Von 2010 bis 2023 ist die Beschäftigungszahl um mehr als 30 % gewachsen.</p><p>Beschäftigung im Umweltbereich ist mit einem Anteil von 7,5 % ein wichtiger Faktor für den Arbeitsmarkt in Deutschland. Der Anteil an der Gesamtbeschäftigung hat sich seit 2010 stetig erhöht. Dies bedeutet, dass die Beschäftigung im Umweltschutz seit Jahren überproportional zunimmt.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Die vorliegenden Schätzungen wurden auf Basis der amtlichen Statistik für den GreenTech Atlas 2025 errechnet. Für die Berechnung wurden relevante Aktivitäten anhand von WZ-Codes im Rahmen der Wirtschaftszweigklassifikation identifiziert und darauf aufbauend in den Beschäftigungsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet. Dabei werden nur direkte Erwerbstätige erfasst (angebotsseitige Berechnung). Im<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/greentech-made-in-germany-2025">GreenTech Atlas 2025</a>wird die Methodik genauer erläutert. Unterschiede im Vergleich zu früheren Veröffentlichungen ergeben sich aus unterschiedlichen methodischen Ansätzen und Klassifizierungen.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/beschaeftigung-umweltschutz">"Beschäftigung und Umweltschutz"</a>.</strong></p>

Naturparke (NRP) Landkreis Lüneburg

Als besondere Landschaftsräume dienen Naturparke (NRP) sowohl dem Erhalt einmaliger Kulturlandschaften als auch deren touristischen Vermarktung zu Zwecken der Erholung und Bildung. Der Erhalt der Biotop- und Artenvielfalt wird über großräumige Landschafts- und Naturschutzgebiete gewährleistet. Rechtliche Grundlage ist dabei § 27 Abs. des 1 BNatSchG, das die einheitliche Entwicklung und Pflege der entsprechenden Gebiete vorsieht.

Entwicklung gesunder Wohnverhältnisse für eine gesundheitsfördernde Stadtentwicklung

Der Bundesregierung beabsichtigt den Wohnungsbau in Städten zu forcieren und Anreize für mehr Wohnungen zu schaffen. Wohnungsbauplanung gilt als gelungen, wenn sich Menschen in ihrer Wohnung wohl fühlen. Für die dauerhafte Erhaltung der Gesundheit der Menschen ist es wichtig, dass beim Neubau oder einer Gebäudesanierung Fenster eingebaut werden, die verschiedenen Umweltschutzanforderungen genügen. Hierzu gehören insbesondere ein guter Wärmeschutz und ruhige Wohnverhältnisse. In diesem Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, inwieweit diese Anforderungen im Wohnungsbestand bereits erfüllt sind und welche Entwicklungspotentiale bestehen. Ziel ist es, gesunde Wohnverhältnisse im Wohnungsbau sicherzustellen und Synergieeffekte zwischen Schall- und Wärmeschutz zu nutzen. Hierzu sind zunächst Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse unter gesundheitlichen, rechtlichen und sozialen Aspekten zu definieren. Darauf aufbauend ist eine Befragung über die Zufriedenheit der Wohnverhältnisse in deutschen Städten vorzunehmen. Dabei ist der demografische Wandel und die unterschiedliche wirtschaftliche Situation der Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen. Anschließend soll an ausgewählten Beispielfällen die Qualität und Wirkung des Schallschutzes gegen Außen- und Nachbarschaftslärm sowie der Wärmeschutz bei Neu- und Altbauten analysiert werden. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse sind Handlungsempfehlungen für gesunde Wohnverhältnisse zu erarbeiten.

Ökonomische Instrumente im Umweltschutz in Industrie- und Entwicklungsländern

Untersucht werden Anwendungsmöglichkeiten und -bedingungen von ökonomischen Instrumenten im Umweltschutz, insbesondere spezielle Bedingungen von Industrie- und Entwicklungsländern und deren Auswirkungen auf die Umsetzung in den jeweiligen Ländern und Erfahrungen bestehender Systeme u.a. in Brasilien und Europa.

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete

FFH-Gebiete dienen dem Schutz von Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen sowie der biologischen Vielfalt in einem EU weiten NATURA 2000 Schutzgebietsnetz. Mit der "Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete" vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der FFH-Gebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.

Umweltsicherung durch Landespflege, Aufgaben auf dem Gebiet der Landschaftsentwicklung und des Naturschutzes

Zweck: Erarbeitung einer Planungsmethodik in der Landespflege.

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