Südchina, insbes. die Provinz Guandong, ist eines der am dichtesten besiedelten Gebiete der Erde. Positive Konsequenz dieser Ballung ist eine äußerst dynamische Wirtschaftsentwicklung, aber gerade diese von subtropischem Monsunklima geprägte Region ist auch immer wieder Ausgangspunkt für sich schnell und zunehmend global ausbreitende epidemische Krankheiten wie zuletzt SARS. Mit der globalen Erwärmung einhergehende Klimaveränderungen könnten sich für diese Region insbesondere durch Veränderungen der Häufigkeit und Intensität tropischer Wirbelstürme, aber auch Änderungen der Niederschlagsmenge- und Intensität bemerkbar machen. Im Gegensatz zu den schon recht umfangreichen Datensätzen aus der Südchinesischen See (SCS) gibt es bisher jedoch nur sehr wenige terrestrische Paläoklimaarchive aus der Region, die Klimaveränderungen während des Holozäns, des Spätglazials oder Glazials hochauflösend dokumentieren. Wir haben deshalb einen an der nördlichen Küste der SCS gelegenen Maarsee ausgewählt, um über die Analyse von Proxydaten aus Seesedimenten solche Paläo-Klimavariationen zu untersuchen. Aus dem Sediment des Huguang-Maarsees wurden mittels Usinger-Präzisionsstechtechnik von einem Floss aus insgesamt 7 Sedimentsequenzen gewonnen, von denen die tiefste bis 57 m unter den Seeboden reicht. Die zeitliche Einstufung der Profile wurde mit Hilfe von 17 Radiokohlenstoff-Datierungen vorgenommen und ergab ein extrapoliertes Maximalalter von ca. 78.000 Jahren. Ein breites Spektrum aus sedimentologischen, geochemischen, paläo- und gesteinsmagnetischen sowie palynologischen Methoden kam sodann zum Einsatz, um die Paläo-Umweltbedingungen, die natürlich immer das entsprechende Klima widerspiegeln, während dieses Zeitraumes zu rekonstruieren. Überraschenderweise ergab sich ein von vielen bekannten Klimaprofilen der Nordhemisphäre (insbes. des Atlantikraumes, aber auch mariner Kerne aus dem Indik und Südostasien) abweichendes Muster. Im Gegensatz zu dem bekannten Grundmuster eines vergleichsweise stabilen Klimas während des Holozäns und stärkerer Schwankungen während des letzten Glazials weisen die Daten aus dem Huguang-Maarsee für das letzte Glazial im Zeitraum zwischen 15.000 und 40.000 Jahren auf relativ stabile Umweltbedingungen hin. Die älteren Bereiche zwischen 40.000 und ca. 78.000 Jahren haben durch Eintrag von umgelagertem Torf eine eher lokale Komponente und sind somit für den regionalen und globalen Vergleich ungeeignet. Das Holozän hingegen zeichnet sich durch hohe Schwankungsamplituden vieler Proxydaten (Karbonatgehalt, magnetische Suszeptibilität, organischer Kohlenstoff, Trockendichte, gesteinsmagnetische Parameter, Redox-Verhältnisse) aus, die auf ein recht variables Klima hinweisen. Besonders interessant ist die Übergangsphase vom Glazial zum Holozän, die bei etwa 15.000 Jahren vor heute in etwa zeitgleich mit dem beobachteten stärksten Meeresspiegelanstieg der Südchinesischen See einsetzt und eine abrupte Intensitätszunahme des Sommermonsuns anzeigt
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ
TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024
© LUA
Tierseuchen: Blauzungenkrankheit und
Afrikanische Schweinepest dominieren
Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2024
wurde vom erstmaligen Auftreten zweier Seu-
chen dominiert: der Afrikanischen Schweinepest
und der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Im
Vergleich dazu traten die Nachweise anderer Tier-
seuchen wie etwa der Aviären Influenza oder der
Bovinen Virusdiarrhoe in den Hintergrund. Ein be-
merkenswertes Ereignis stellt der Nachtweis eines
Tuberkulose-Erregers bei einer Katze dar.
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zen-
trale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für
die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen
und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier wer-
den Untersuchungen an Proben erkrankter oder
verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Aus-
schluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt.
Diese werden ergänzt durch Untersuchungen im
Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monito-
ring-Programmen sowie sogenannte Handelsun-
tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass
der Seuchenstatus der Bestände überwacht und
nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht
werden. Die Untersuchungen ermöglichen ei-
nen steten Überblick über den Gesundheitsstatus
der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so-
mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch
und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird hier-
durch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von
gesunden Tieren in den Handel gelangen.
Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei-
chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie-
rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstelle
zwischen dem zuständigen Ministerium für Kli-
maschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKU-
EM) und den rheinland-pfälzischen Kommunen
angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass
die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt
und umgesetzt werden. Darüber hinaus verfügt
das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdiens-
te für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer,
die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter
und hygienischer Haltungsbedingungen beraten.
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Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der
Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im
Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2024
insgesamt 210.518 Proben untersucht. Da viele
Proben auf verschiedene Parameter und mit un-
terschiedlichen Methoden untersucht werden
müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ-
ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be-
sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der
nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier-
seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und
gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit
staatlich bekämpft oder überwacht werden.
Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche
Reservoir des Erregers der Aviären Influenza, die
auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeich-
net wird. Der seit Jahren weltweit herrschende
Seuchenzug verursacht durch Aviäre Influenzavi-
ren vom Subtyp H5N1 führt zu schweren Krank-
heitsverläufen mit massenhaftem Verenden bei
Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Nachdem
die Vogelgrippe das Tierseuchengeschehen in den
letzten Jahren in Rheinland-Pfalz dominiert hatte,
wurde Ende des Jahres 2024 „nur“ in einem Haus-
geflügelbestand ein Geflügelpestverdacht fest-
gestellt, der sich über den Jahreswechsel als Aus-
bruch bestätigte. Der Bestand mit insgesamt 44
Hühnern und Enten sowie einer Gans und einem
Schwan wurde umgehend geräumt, so dass eine
Ausbreitung des Erregers auf andere Geflügelhal-
tungen verhindert werden konnte.
Obwohl alle im Verlauf des Jahres durchgeführten
Untersuchungen an 47 Wildvögeln ein negatives
Ergebnis hatten, wurde aufgrund der Nachweise
in anderen Bundesländern und nach epidemiolo-
gischen Ermittlungen die Einschleppung des Erre-
gers über Zugvögel vermutet. Die Geflügelhal-
ter sind weiterhin verpflichtet, ihre Tierhaltung
beim vor Ort zuständigen Veterinäramt anzumel-
den und unter anderem erhöhte Tierverluste von
mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden
(bei einer Haltung von mehr als 100 Tieren) um-
gehend anzuzeigen. Auch Hobbyhalter und klei-
nere Betriebe (bei einer Haltung bis einschließlich
100 Tiere) müssen ab drei verendeten Tieren diese
Die Aviäre Influenza bedroht weiterhin die Geflügelbestände im Land. Eingeschleppt wird die Erkrankung meist von
Zugvögeln. © rihaij / Pixabay
innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Zum Schutz
ihrer Tiere und zur Verhinderung der Ausbreitung
der Seuche sind die Tierhalter weiterhin verpflich-
tet, strikt auf die Einhaltung von Biosicherheits-
maßnahmen zu achten.
Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran-
kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr-
hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er-
scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher.
Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann-
te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le-
benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken,
möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen
und vom Handel auszuschließen. Daher werden
den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten
sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung
mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen
und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2024
wurden im LUA insgesamt 111.414 Ohrstanzpro-
ben aus 3.355 Beständen untersucht. Dabei wur-
de das Virus der BVD bei einem Kalb nachgewie-
sen. Das Tier stammte von einer Kuh, die sich in
trächtigem Zustand vermutlich im Rahmen von
Tiertransporten unerkannt infiziert hatte, wobei
der Erreger auf das Kalb übergegangen war. Bei
Untersuchungen der mehr als 860 Tiere des Be-
standes wurde das BVD-Virus bei weiteren neun
Tieren nachgewiesen. Alle infizierten Tiere wurden
umgehend aus dem Bestand entfernt.
Durch Umsetzung strikter Biosicherheitsmaßnah-
men konnte eine weitere Ausbreitung des Erregers
im Bestand verhindert werden. Trotzdem wur-
de das BVD-Virus bei einem neugeborenen Kalb
im Herbst erneut nachgewiesen. Erneute Unter-
suchungen des gesamten Bestandes zeigten, dass
von diesem Fall keine weitere Ausbreitung des Er-
regers erfolgt war, sodass dem Bestand im Verlauf
des Jahres 2025 der Status als „Frei von BVD“ un-
ter Auflagen wieder zuerkannt wurde.
Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Herpes-
virus Typ 1 (BHV 1) führt zu einer lebenslang be-
stehenden Infektion, die sich häufig in Leistungs-
minderung, grippeartigen Erscheinungen und
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2024 führte das LUA erstmals einen Nachweis des West-Nil-Fiebers bei Pferden. © WolfBlur / Pixabay
Störungen der Fruchtbarkeit äußert. Im Rahmen
der Überwachung der bestehenden Seuchenfrei-
heit wurden insgesamt 59.938 Blutproben aus
2.900 Beständen sowie 5.228 Tank- und Einzel-
milchproben aus 1.011 Beständen mit negativem
Ergebnis untersucht.
Im Zuge der Nachverfolgung des Tierverkehrs
nach einem BHV 1-Ausbruch in einem Bestand
in einem anderen Bundesland wurde festgestellt,
dass eines der infizierten Tiere aus einem Bestand
in Rheinland-Pfalz stammte. Aufgrund der lücken-
losen Dokumentation der bis dato durchgeführ-
ten und der Ergebnisse weiterer Untersuchungen
im Bestand konnte jedoch ausgeschlossen wer-
den, dass sich das Tier bereits im rheinland-pfälzi-
schen Betrieb angesteckt hatte. Die Infektion er-
folgte vermutlich in einer Sammelstelle, in denen
Tiere aus verschiedenen Beständen für den Trans-
port zusammengeführt wurden.
Das Auftreten der BVD- bzw. der BHV 1-Infektion
zeigt nachdrücklich, dass die Tierhalter weiterhin
streng darauf achten müssen, ausschließlich Tie-
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re aus seuchenfreien Beständen einzustallen und
Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des
Eintrags und der Ausbreitung einer Infektion in
den Beständen konsequent einzuhalten.
Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des
West-Nil-Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei
einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde in 2024
erstmals der Nachweis einer WNF-Infektion bei
Pferden geführt. Es handelte sich um zwei Tiere
aus Rheinhessen, die wegen neurologischen Aus-
fallerscheinungen in Tierkliniken eingewiesen wor-
den waren. Aufgrund des Nachweises von spezi-
fischen Antikörpern gegen das Virus des WNF in
Verbindung mit klinischen Symptomen konnte
der Nachweis einer erst kürzlich stattgefundenen
Infektion gestellt werden. Die eingeleitete symp-
tomatische Therapie führte in beiden Fällen zum
Ausheilen der klinischen Erscheinungen.
Pferde können zwar an WNF erkranken und auch
verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infek-
tionsgeschehens des durch blutsaugende Stech-
mücken übertragenen Erregers aber keine Rolle.
Die Erkrankung tritt vor allem bei Vögeln auf und
kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu
schweren Verläufen mit neurologischen Sympto-
men und gehäuften Todesfällen führen. Der Erre-
ger kann auch über Mückenstiche auf Menschen
übertragen werden und verursacht in der Regel
eine grippeähnliche Erkrankung.Tieren einer breiten Palette von Tierarten nach-
gewiesen. Betroffen waren sowohl Nutztiere wie
Rinder, Schweine und Schafe als auch Heimtiere
wie Katzen und Reptilien. Darüber hinaus wurden
Salmonellen auch bei Wild- und Zootieren sowie
in 13 Umgebungsproben aus Hühnerhaltungen
festgestellt.
Die Vorgänge zeigen, dass weiterhin mit dem Auf-
treten des WNF bei Tieren in Rheinland-Pfalz ge-
rechnet werden kann. Die Infektion unterliegt
zwar der staatlichen Tierseuchenüberwachung;
tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang
allerdings nicht vorgeschrieben. Impfstoffe gegen
das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel exis-
tieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schwe-
ren klinischen Symptomen kann mit einer Imp-
fung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung,
Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung
gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland-
pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe fi-
nanziell unterstützt.Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie-
re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön-
nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei-
den und damit unerkannt weiterverbreiten und
die Umwelt kontaminieren. Dabei ermöglicht die
hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüs-
se den Bakterien dort ein langes Überleben.
Im Verlauf des Jahres 2024 wurde die atypische
Form der Scrapie im Rahmen des laufenden Mo-
nitorings zum Vorkommen von Transmissiblen
Spongiformen Encephalopathien bei der Untersu-
chung von 451 verendeten Schafen aus 342 Be-
ständen bei vier Tieren aus vier Beständen in vier
verschiedenen Kreisen nachgewiesen. Da die mit
Verhaltens- und Bewegungsstörungen einherge-
hende, tödlich verlaufende Erkrankung spontan
auftritt und nicht auf den Menschen oder ande-
re Tiere übertragbar ist, mussten keine tierseu-
chenrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Die Nachweise zeigen aber, dass die Monitoring-
Untersuchungen zum Vorkommen der Erkrankung
weiterhin erforderlich sind, um deren eventuell
verstärktes Auftreten zu erfassen.
Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch
übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen)
zählen die Salmonellen, bakterielle Infektionser-
reger, die meist im Rahmen von differenzialdiag-
nostischen Untersuchungen zur Feststellung der
Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt wer-
den. Dabei wurden die Erreger im Jahr 2024 bei 41
Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs können
mögliche Infektionsursachen des Menschen sein.
Dessen Infektion kann zum Beispiel über die Auf-
nahme kontaminierter Nahrungsmittel oder bei
unzureichender Küchenhygiene erfolgen; aber
auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haus-
tieren oder infizierten Menschen sind möglich. Die
Infektion äußert sich beim Menschen meist als
akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzen-
dem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie
einer Störung des Allgemeinbefindens und leich-
tem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden
Symptome können insbesondere bei Kleinkindern
oder älteren Personen zu einer ausgeprägten De-
hydrierung (Austrocknung durch Wasserverlust)
führen. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen
als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle so-
wie als Gruppenerkrankung oder in Form größe-
rer Ausbrüche auf. Beim Umgang mit Tieren sollte
grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygiene-
maßnahmen geachtet und ein allzu enger Kontakt
vermieden werden.
Bei einem reinen Durchfallgeschehen wird beim
Menschen in der Regel nur der Flüssigkeits- und
Elektrolytverlust ausgeglichen, eine Antibiotikathe-
rapie erfolgt nicht, da hierdurch die Bakterienaus-
scheidung verlängert werden kann. Das gilt grund-
sätzlich auch für die Behandlung der Salmonellosen
beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifi-
sche Vakzine eingesetzt werden können.
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Die Übertragung von Mycobakterien erfolgt in der
Regel über Speichel oder hochgehustete Sekre-
te aus den tieferen Atemwegen, über die Luft oder
über nicht ausreichend erhitzte Milch. Infizierte
Menschen und Tiere zeigen oft unspezifische An-
zeichen wie Abmagerung und Fieberschübe, aber
auch mit Husten einhergehende chronische Lun-
genentzündungen bis hin zu Todesfällen.
Ungewöhnlich: Im vergangenen Jahr wies das LUA Tuberkulose-Erreger bei einer Katze nach. © guvo59 / Pixabay
In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak-
teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest).
Das LUA hat sie 2024 in 21 Untersuchungen bei
acht Feldhasen und einem Wildschwein nachge-
wiesen. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Ka-
ninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlie-
ren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu.
Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem
Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit-
geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so-
wie geschwürige Veränderungen im Rachen und
Schwellungen der Körperlymphknoten.
Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen
ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrank-
ten Wildtieren oder deren Organen, zum Beispiel
beim Abhäuten oder beim Verarbeiten von Wild-
fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver-
zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens-
mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann
aber auch durch Inhalation von erregerhaltigem
Staub, der mit Sekreten und Exkreten infizierter
Tiere kontaminiert ist oder über blutsaugende In-
sekten (vor allem Zecken) erfolgen.
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Beim Mensch beginnt die Erkrankung in der Regel
mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Er-
regers und einer Schwellung der lokalen Lymph-
knoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen
Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Er-
brechen und Erschöpfungszuständen. Tularämie
lässt sich mit Antibiotika behandeln. Eine Über-
tragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch
nicht vor.
Im Februar 2024 kam eine Orientalisch Kurzhaar-
katze zur Untersuchung. Es handelte sich um ein
Fundtier unbekannter Herkunft, das zunächst in
ein Tierheim im südlichen Rheinland-Pfalz ein-
geliefert worden war. Das Tier wurde dort eut-
hanasiert, nachdem eine durch die Infektion mit
Mycobacterium caprae, die bei Katzen selten vor-
kommt, hervorgerufene Schwellung der Körper-
lymphknoten festgestellt worden war. Der primär
bei Ziegen und Rindern vorkommende Erreger
kann darüber hinaus bei anderen warmblütigen
Haus-, Zoo- und Wildtieren auftreten und gehört
zum Komplex der auch beim Menschen Tuberku-
lose auslösenden Bakterien.
Bei den weiterführenden Untersuchungen der Kat-
ze im LUA wurden neben den bereits bekannten
Veränderungen in den Körperlymphknoten tuber-
kulöse Läsionen in den Lymphknoten der Orga-
ne, in einer Augenhöhle und dem sie umgeben-
den Gewebe sowie der Lunge festgestellt. Daher
musste von einem längerfristigen Geschehen ver-
bunden mit einer Ausscheidung der Tuberkulose-
Bakterien ausgegangen werden. Mycobacterium
caprae-Infektionen bei Menschen und Tieren sind
in der Umgebung des Fundortes der Katze aber
nicht bekannt geworden. Trotz der bei der Sektion
identifizierbaren Kennzeichnung des Tieres konn-
te der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden.
Wo, wann und wie sich die Katze angesteckt hat-
te, konnte daher nicht geklärt werden. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass eine Übertragung der Er-
reger sowohl vom Tier auf den Menschen als auch
vom Menschen auf das Tier möglich ist. Deutsch-
land hat bezüglich Infektionen mit dem Mycobak-
terien-Tuberkulosis-Komplex (M. bovis, M. caprae
und M. tuberkulosis) bei Rindern den Status „seu-
chenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU)
2021/620. Bei landlebenden Säugetieren, außer
Paarhufern, unterliegt eine Infektion mit dem My-
cobacterium-tuberculosis-Komplex tierseuchen-
rechtlich nur der Überwachungspflicht.
Afrikanische Schweinepest
erreichte 2024 Rheinland-Pfalz
Was Fachleute befürchtet hatten, ist im vergange-
nen Jahr tatsächlich eingetreten: Die Afrikanische
Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht.
Im Juli 2024 wurde der erste Fall bei einem Wild-
schwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachge-
wiesen. Durch veterinärbehördliche Maßnahmen
und Mitwirken vieler Akteure, wie die Jägerschaft,
die Land- und Forstwirtschaft sowie die Bürgerin-
nen und Bürger konnte eine Ausbreitung der Seu-
che verhindert werden.
Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefähr-
lich - umso gefährlicher aber ist sie für Wild- und
Hausschweine. Die unter anderem mit hohem
Fieber, gestörtem Allgemeinbefinden und Blutun-
gen einhergehende Infektion führt innerhalb we-
niger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Für die
Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP
nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch
wegen der Verhängung von Handelsrestriktionen
hohe wirtschaftliche Schäden.
Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz
werden zentral im LUA untersucht. Seit Beginn
des Ausbruchs wurden 2.763 Proben von Wild-
und 1.506 Proben von Hausschweinen molekular-
biologisch auf den Erreger der ASP getestet. Nach
rund einem Jahr seit Beginn der Seuche ist das
Auftreten der ASP weiterhin auf Teilgebiete von
Rheinhessen begrenzt. Stand Anfang Juli 2025 gab
es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche in den beiden
Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen
(48). Der Nachweis des ASP-Virus bei einem am
Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis verendet an-
geschwemmten Wildschwein Ende 2024 konnte
aufgrund epidemiologischer Ermittlungen auf das
Geschehen in Rhein-Hessen zurückgeführt wer-
den und war demnach kein eigenständiger neuer
Seuchenausbruch. Darüber hinaus wurde die ASP
in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz
festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden un-
schädlich beseitigt. Wie die Seuche in den Bestand
eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei ge-
klärt werden.
Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, bei
Seuchenausbruch die Wildschweine in ihrer Um-
gebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um
die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Nach Ermittlung des Seuchenausmaßes mittels
Drohnen und Kadaverspürhunde-Einsätzen hat
das Land Rheinland-Pfalz unverzüglich Schutzzäu-
ne errichtet, die verhindern sollten, dass infizierte
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bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere
mit pathologisch-anatomischen Veränderungen
und klinisch auffällige Tiere ins LUA einzusenden.
Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von
ihrer kommunalen Kreisverwaltung. Die vom Land
bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fall-
wild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wird wei-
terhin gewährt.
Leider nur eine Frage der Zeit: 2024 erreichte die Afrikanische Schweinepest auch Rheinland-Pfalz. Die ersten Fälle
traten bei Wildschweinen in Rheinhessen auf. © Alexander von Düren / AdobeStock
Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und
den Erreger weiterverbreiten. Mittlerweile wur-
den rund 360 km Zäune auch in weiter zurück-
gelegenen Gebieten als äußerer Schutzring, zum
Beispiel Fernriegel an Autobahnen, gestellt. Insge-
samt konnte das Seuchengeschehen in Rheinland-
Pfalz schnell eingegrenzt und die Weiterverbrei-
tung verhindert werden. Darüber hinaus wird seit
ASP-Beginn eine Überwachung mit regelmäßigen
Drohnenflügen, die Kadaver detektieren sollen,
und speziell ausgebildeten Kadaver-Spürhunden
durchgeführt. Diese Einsätze finden im ASP-Ge-
biet und in den umliegenden risikoorientiert fest-
gelegten Gebieten statt. Tote Wildschweine müs-
sen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP
untersucht werden.
Um Vorsorge, Mithilfe und Achtsamkeit wird wei-
terhin unbedingt gebeten. Schweinehaltende Be-
triebe sind weiterhin aufgefordert, die Biosicher-
heit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken,
zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche
im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu ge-
hört insbesondere:
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• keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern
• den Zutritt für betriebsfremde Personen zu be-
schränken und über eine Hygieneschleuse zu
steuern
• in den Ställen betriebseigene Stiefel und
Schutzkleidung zu tragen
• gründliches Händewaschen oder frische Ein-
weghandschuhe vor dem Betreten des Stalls
• Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher
zu lagern
• wo erforderlich konsequent zu reinigen und zu
desinfizieren
Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin darauf ach-
ten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Tro-
phäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdrei-
se mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP
müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei-
dung und Messer gründlich gereinigt und desin-
fiziert werden. Jagdhunde dürfen niemals in eine
Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach
der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beach-
ten. Die Jäger sind außerdem aufgefordert, alle
sogenannten Indikatortiere, also verendete und
Auch Bürger und Bürgerinnen, die auf den ersten
Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen
haben, können mithelfen und einen Beitrag zur
Eindämmung des Virus leisten. In betroffenen Ge-
bieten müssen die Anordnungen der kommunalen
Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden.
Hunde müssen deshalb angeleint werden. Außer-
dem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Frei-
zeitaktivitäten anzuordnen und Wege, Ufer oder
Grillplätze zu sperren. Wer beispielsweise über
den Geruch auf einen Wildschweinkadaver auf-
merksam wird, sollte diesen nicht berühren, da er
infektiös sein kann. Kadaverfunde sollten statt-
dessen direkt beim Jagdausübungsberechtigten
oder dem regional zuständigen Veterinäramt der
Kreisverwaltung gemeldet werden.
Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen
werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von
infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Roh-
schinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt:
• keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Ur-
laub mitbringen
• Speisereste, die beispielsweise beim Wandern,
Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in
der freien Natur hinterlassen, sondern nur in
gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen
• keine Essensreste an Haus- oder Wildschwei-
nen verfüttern und diese hiervon fernhalten
• Auch Ernte- und Pflegehelferinnen und –Helfer
aus ASP-Gebieten werden gebeten, die Maß-
nahmen einzuhalten.
Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen ist bis
auf Weiteres erforderlich, um einerseits eine Aus-
breitung der ASP und andererseits neue Punktein-
träge zu verhindern.
Blauzungenkrankheit: Neuer
Serotyp 3 breitet sich aus
Im Jahr 2024 traten in Rheinland-Pfalz erstmals
Infektionen mit der Blauzungenkrankheit vom Se-
rotyp 3 (BTV 3) auf. Die Blauzungenkrankheit ist
eine Infektionskrankheit, die überwiegend wäh-
rend der warmen Jahreszeit nicht von Tier zu Tier,
sondern durch stechende Insekten (Gnitzen) über-
tragen wird. Das Gegenmittel der Wahl ist, die
Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu
lassen. Die Impfstoffe sind serotypspezifisch und
vermitteln keine Kreuzimmunität. Alternativ, aber
deutlich weniger wirksam, können die Tiere auch
mit Repellentien vor Vektorangriffen geschützt
werden.
Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus,
das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Be-
troffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apa-
thie, Fressunlust und einen deutlichen Rückgang
der Milchleistung. Darüber hinaus treten eine
Schwellung des Kopfes und der Zunge, Rötungen
und Schwellungen an der Maulschleimhaut und
an der Haut des Kronsaums der Gelenke auf, die
mit Lahmheiten einhergehen. Auch Fehlgeburten
werden beobachtet.
Im Herbst 2023 waren zunächst in den Nieder-
landen und im weiteren Verlauf des Jahres auch
in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ver-
lustreiche BTV-3-Infektionen aufgetreten. Da die
verfügbaren Impfstoffe gegen BTV keine Kreuz-
immunität gegen den Serotyp 3 erzeugen, konn-
ten empfängliche Tierarten zunächst nicht ge-
impft werden. Mit Beginn der Hauptaktivität der
Gnitzen in den Sommermonaten 2024 stiegen
die Fallzahlen wieder an. Mittlerweile gilt ganz
Deutschland als nicht mehr frei von der Blauzun-
genkrankheit. Rheinland-Pfalz verlor den Frei-
heitsstatus am 8. Mai 2024. Im weiteren Jahres-
verlauf wurden auch in Rheinland-Pfalz sehr viele
BTV-3-Ausbrüche verzeichnet. Dabei waren so-
wohl Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Bisons
und Neuweltkamele als auch Wildtiere wie Rot-
hirsch, Reh und Mufflon sowie Zootiere wie Wi-
sent und Yak betroffen.
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Die Lage bei den Tierseuchen wurde 2024 bestimmt vom Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Blauzungenkrankheit. Das sagten der Präsident des Landesuntersuchungsamtes (LUA), Dr. Markus Böhl, und Umweltministerin Katrin Eder bei der Vorstellung der LUA-Bilanz „Tiergesundheit und Tierseuchen“ für das vergangene Jahr. Die ASP, die sich aktuell im benachbarten Nordrhein-Westfalen ausbreitet, war im Juli 2024 erstmals in Rheinland-Pfalz bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachgewiesen worden. „Gut ein Jahr nach dem ersten ASP-Fund in Rheinland-Pfalz können wir die Tierseuche auch weiterhin gut in Schach halten und haben ein Ausbreiten verhindern können. Dieser Erfolg ist der Zusammenarbeit von Veterinärbehörden, Jägerinnen und Jägern, Land- und Forstwirtinnen und -wirten sowie dem Mitwirken von Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Diese Zusammenarbeit und die Rücksichtnahme aller ist weiterhin wichtig, um große wirtschaftliche Schäden und hohes Tierleid zu verhindern“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich – umso gefährlicher ist sie aber für Wild- und Hausschweine. Sie sterben fast immer innerhalb weniger Tage nach der Infektion. “Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden”, so der LUA-Präsident Dr. Markus Böhl. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. „Seit Beginn des Ausbruchs habe wir im LUA 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekularbiologisch auf den Erreger der ASP getestet“, bilanzierte Dr. Böhl. Aktuell gibt es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche bei Wildschweinen in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Bei der Summe wird ein positiv auf ASP getestetes Wildschwein berücksichtigt, welches im Rhein-Hunsrück-Kreis angeschwemmt wurde. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere mussten unschädlich beseitigt werden. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. „Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, Wildschweine im ASP-Gebiet in ihrer Umgebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu hat das Umweltministerium viele Maßnahmen eingeleitet. So wurden etwa permanent überwachte Schutzzäune errichtet, die verhindern sollen, dass infizierte Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger dort verbreiten“, so Eder. Mittlerweile wurden rund 360 Kilometer Zäune auch in weiter zurückgelegenen Gebieten als äußerer Schutzring gestellt, zum Beispiel an Autobahnen. Darüber hinaus werden seit Beginn des Ausbruchs Drohnen und speziell ausgebildete Kadaver-Spürhunde eingesetzt, um Wildschweinkadaver aufzuspüren. Diese Einsätze finden im ASP-Gebiet und in den umliegenden Gebieten statt. Tote Wildschweine müssen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden, bevor gesunde Tiere sich an ihnen anstecken können. Tierseuchendiagnostik: Mehr als 210.000 Proben untersucht Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier werden Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Die Untersuchungen ermöglichen einen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen somit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird dadurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation hat das LUA im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Von besonderem Interesse sind dabei die Nachweise von Tierseuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Die vollständige LUA-Bilanz Tiergesundheit und Tierseuchen gibt es auf der Homepage des LUA .