<p>Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen</p><p>Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2023 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen.</p><p>Meldepflichtige Ereignisse betrifft etwa 1 Prozent aller Betriebsbereiche</p><p>Im Jahr 2023 wurden der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/anlagensicherheit/zentrale-melde-auswertestelle-fuer-stoerfaelle">(ZEMA</a>) insgesamt 21 meldepflichtige Ereignisse in 3.962 Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, gemeldet (Stand 11.06.2025, siehe Abb. “Verteilung der Störfallereignisse 2023“ und Abb. „Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse“). Davon waren 16 Störfälle der Kategorie I des Anhang VI Teil 1 der 12. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a> und 14 sonstige meldepflichtige Ereignisse (Kategorie II und III). Es wurden demnach ca. 0,5 % aller Betriebsbereiche derartige Ereignisse gemeldet.</p><p>Acht dieser Ereignisse traten im Jahr 2023 bei der Herstellung von Chemikalien und der Raffination von Erdöl auf, drei Ereignisse im Bereich der Verwertung und Beseitigung von Abfällen, ein im Bereich Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung, drei im Bereich Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen, fünf im Bereich Wärmeerzeugnis, Bergbau, Energie und ein im Bereich Sonstiges (siehe Abb. „Verteilung der Störfallereignisse 2023“).</p><p>Bei den 21 Ereignissen gab es keine Todesfälle. 9Personen wurden bei den Ereignissen verletzt. Bei 17 dieser Ereignisse traten innerhalb der Betriebsbereiche Sachschäden von insgesamt ca. 24 Millionen Euro und außerhalb von ca. 250.000 Euro auf. Umweltschäden wurden bei 5 Ereignissen innerhalb und einem außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Hierbei kam es u. a. zu einem Entweichen von Biogas in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>. Die Kosten lagen insgesamt bei ca. 81.000 Euro. Zudem sind bei einem Drittel der Ereignisse Brandgase durch Brände freigesetzt worden und bei zwei Drittel der Ereignisse Emissionen durch Stofffreisetzungen aufgetreten.</p><p>Fehlerquellen Mensch und Technik</p><p>Im Jahr 2023 waren Fehler von Menschen und Systemfehler die dominierenden Ursachen für Störfälle und sonstige meldepflichtige Ereignisse. Hier sind u. a. Fehler bei Reparaturarbeiten, Bedienfehler und organisatorische Fehler aufgetreten. In zwei Fällen wurde der Eingriff Unbefugter als Ursache identifiziert.</p><p>Der Bereich Biogasanlagen war bei 5 Ereignissen betroffen. In 2 Fällen wurde eine zu hohe Schneelast als Ursache angegeben.</p><p>Störfallrisiken in Betriebsbereichen</p><p>Das Risiko eines Störfalls besteht immer dann, wenn gefährliche Stoffe in größeren Mengen in einem Bereich, der einem Betreiber untersteht, vorliegen oder sich bei einer Betriebsstörung bilden können. Um dieses Risiko zu minimieren, erließ die Europäische Union (EU) im Jahr 1982 die Seveso-Richtlinie und überarbeitete sie seitdem mehrmals, zuletzt 2012<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1527750875521&uri=CELEX:32012L0018">(Richtlinie 2012/18/EU)</a>. Der deutsche Gesetzgeber setzt diese Vorgaben der EU insbesondere mit der<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/BJNR060310000.html">Störfall-Verordnung</a>um. Um Anforderungen an die Minderung von derartigen Risiken besser fassen zu können, hat die EU den Begriff „Betriebsbereich“ eingeführt. Ein Betriebsbereich liegt dann vor, wenn in einem Bereich mit einer oder mehreren Anlagen, der einem Betreiber untersteht, mindestens vorgegebene Mengen an bestimmten gefährlichen Stoffen vorliegen oder bei einer Betriebsstörung entstehen können. Die jeweiligen Mindestmengen sind in der Störfall-Verordnung festgelegt.</p><p>Mitte 2023 hatten wir in Deutschland 3.962 Betriebsbereiche. Geschieht in einem Betriebsbereich eine Betriebsstörung, die so gravierend ist, dass sie in der Störfall-Verordnung genannte Kriterien erfüllt, muss der jeweilige Betreiber des Betriebsbereichs diese der zuständigen Landesbehörde melden (meldepflichtige Ereignisse).</p><p>Um einen Störfall handelt es sich, wenn durch ein derartiges Ereignis</p><p>Verhinderung von Störfällen und Minimierung ihrer Folgen</p><p>Die Störfall-Verordnung verpflichtet den Betreiber eines Betriebsbereichs insbesondere dazu, Störfälle zu verhindern und zusätzliche Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen von dennoch auftretenden Störfällen zu begrenzen.<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/anlagensicherheit">Diese Grundpflichten werden durch zahlreiche Betreiberpflichten in der Störfall-Verordnung konkretisiert und um Behördenpflichten ergänzt.</a></p><p>Der Schaden, der bei einem Störfall entstehen kann, hängt wesentlich von den Mengen an vorhandenen oder möglicherweise entstehenden Mengen gefährlicher Stoffe ab. Um Anwohner und die Umwelt bestmöglich zu schützen werden Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, in zwei Kategorien eingeteilt: In „Betriebsbereiche der unteren Klasse“ und in „Betriebsbereiche der oberen Klasse“.</p><p>Unternehmen sollen voneinander lernen</p><p>Seit 1991 müssen Unternehmen alle Störfälle melden. Seit 1993 gibt es dafür eine zentrale Anlaufstelle, die „Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/anlagensicherheit/zentrale-melde-auswertestelle-fuer-stoerfaelle">ZEMA</a>). Die ZEMA gehört zum Umweltbundesamt. Neben der Erfassung und Auswertung von Ereignissen, ist es ein Ziel der ZEMA, verallgemeinerbare Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik zu gewinnen.</p>
Die Firma Ruhr Oel GmbH, Alexander-von-Humboldt-Straße 1 in 45896 Gelsenkirchen hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Destillation und Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in Mineralölraffinerien auf dem Grundstück Pawiker Str. 30 in 45896 Gelsenkirchen (Gemarkung Buer, Flur 9, Flurstücke 14) beantragt.
Gegenstand des Antrages ist der Austausch zweier Gebläse einschließlich zugehörige Filter und Kondensatabscheider, die Errichtung neuer Rohrleitungen und die Schaffung von Einbindepunkten für Rohrleitungen im Bereich der „Gasverarbeitung Mitte“.
Bekanntgabe der Feststellung hinsichtlich einer UVP-Pflicht gemäß § 5 Abs. 2 UVPG
Die Firma Nynas GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 08.03.2021 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft eine Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Änderung einer Anlage zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in Mineralölraffinerien (Ziffer 4.4.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV) auf dem Betriebsgrundstück Moorburger Straße 10, 21079 Hamburg, beantragt.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde auf Grundlage der Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen geprüft, ob nach den §§ 6 bis 14 UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 UVPG i.V.m. §§ 7 und 5 UVPG hat nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 UVPG ergeben, dass durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Absatz 1 UVPG genannten Schutzgüter hervorgerufen werden können, sodass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung sind im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de/hh dargelegt.
Die Förderung von Stabilität, verantwortungsvoller Staatsführung und wirtschaftlicher Entwicklung in ihren östlichen Nachbarländern ist für die Europäische Union von strategischer Bedeutung. Nicht zuletzt wegen der großen Öl -und Gasressourcen ist Aserbaidschan besonders wichtigstes Partnerland für Europa. Beantragt wird ein Zuschuss zu einem gemeinsamen Workshop mit Partnern aus Forschung, (Öl-) Industrie und Administration mit dem Ziel, einen gemeinsamen Projektantrag auszuarbeiten. Die wichtigsten Themen die in dem Arbeitstreffen diskutiert und in den Projektantrag münden sollen sind: i) die ökologischen Auswirkungen der Öl-Industrie in verschiedenen Stufen: Gewinnung, Trennung, Raffination und Transport
Systemraum: Exploration des Erdöls bis Transport zur Raffination
Geographischer Bezug: Europa
Zeitlicher Bezug: 2000 - 2004
Weitere Informationen: Betrachtung europäischer Verhältnisse anhand von Durchschnittswerten; Produktion im mittleren Osten
Die Bereitstellung von Investionsgütern wird in dem Datensatz nicht berücksichtigt.
Allgemeine Informationen zur Förderung und Herstellung:
Art der Förderung:
Rohstoff-Förderung: Saudi-Arabien 13,1% Russland 12,3% USA 8,0% Iran 5,4% China 4,7% Mexiko 4,7%
Fördermenge weltweit: 3916700000t/a
Reserven: 162807000000t
Statische Reichweite: 41,6a