Systemraum: Exploration des Erdöls bis Transport zur Raffination Geographischer Bezug: Europa Zeitlicher Bezug: 2000 - 2004 Weitere Informationen: Betrachtung europäischer Verhältnisse anhand von Durchschnittswerten; Produktion im mittleren Osten Die Bereitstellung von Investionsgütern wird in dem Datensatz nicht berücksichtigt. Allgemeine Informationen zur Förderung und Herstellung: Art der Förderung: Rohstoff-Förderung: Saudi-Arabien 13,1% Russland 12,3% USA 8,0% Iran 5,4% China 4,7% Mexiko 4,7% Fördermenge weltweit: 3916700000t/a Reserven: 162807000000t Statische Reichweite: 41,6a
Die Firma Ruhr Oel GmbH, Alexander-von-Humboldt-Straße 1 in 45896 Gelsenkirchen hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Destillation und Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in Mineralölraffinerien auf dem Grundstück Pawiker Str. 30 in 45896 Gelsenkirchen (Gemarkung Buer, Flur 9, Flurstücke 14) beantragt. Gegenstand des Antrages ist der Austausch zweier Gebläse einschließlich zugehörige Filter und Kondensatabscheider, die Errichtung neuer Rohrleitungen und die Schaffung von Einbindepunkten für Rohrleitungen im Bereich der „Gasverarbeitung Mitte“.
Bekanntgabe der Feststellung hinsichtlich einer UVP-Pflicht gemäß § 5 Abs. 2 UVPG Die Firma Nynas GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 08.03.2021 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft eine Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Änderung einer Anlage zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in Mineralölraffinerien (Ziffer 4.4.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV) auf dem Betriebsgrundstück Moorburger Straße 10, 21079 Hamburg, beantragt. Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde auf Grundlage der Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen geprüft, ob nach den §§ 6 bis 14 UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 UVPG i.V.m. §§ 7 und 5 UVPG hat nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 UVPG ergeben, dass durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Absatz 1 UVPG genannten Schutzgüter hervorgerufen werden können, sodass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung sind im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de/hh dargelegt.
Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2022 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen. Meldepflichtige Ereignisse betrifft etwa 1 Prozent aller Betriebsbereiche Im Jahr 2022 wurden der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle (ZEMA ) insgesamt 34 meldepflichtige Ereignisse in 3.914 Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, gemeldet (Stand 30.07.2024, siehe Abb. “Verteilung der Störfallereignisse 2022“ und Abb. „Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse“). Davon waren 16 Störfälle und 18 sonstige meldepflichtige Ereignisse. Es wurden demnach aus 1 % aller Betriebsbereiche derartige Ereignisse gemeldet. Die Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse für das Jahr 2022 liegt bei 34 Ereignissen in ca. 3.900 Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen (Stand 11.05.2023). Fünfzehn dieser Ereignisse traten im Jahr 2022 bei der Herstellung von Chemikalien und der Raffination von Erdöl auf, zehn Ereignisse im Bereich der Verwertung und Beseitigung von Abfällen, vier im Bereich Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung, zwei im Bereich Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen, ein im Bereich Holz, Zellstoff und zwei im Bereich Sonstiges (siehe Abb. „Verteilung der Störfallereignisse 2022“). Bei den 34 Ereignissen gab es keine Todesfälle. 49 Personen wurden bei den Ereignissen verletzt. Bei 23 dieser Ereignisse traten innerhalb der Betriebsbereiche Sachschäden von insgesamt ca. 24.777.850 Euro und außerhalb von ca. 500.000 Euro auf. Umweltschäden wurden bei 23 Ereignissen innerhalb und einem außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Hierbei kam es u. a. zu einem Entweichen von Biogas in die Atmosphäre . Die Kosten lagen insgesamt bei ca. 170.000 Euro. Zudem sind bei knapp der Hälfte der Ereignisse Brandgase durch Brände freigesetzt worden und bei drei Viertel der Ereignisse Emissionen durch Stofffreisetzungen aufgetreten. Fehlerquellen Mensch und Technik Im Jahr 2022 waren Fehler von Menschen und Systemfehler die dominierenden Ursachen für Störfälle und sonstige meldepflichtige Ereignisse. Hier sind u. a. Bedienfehler sowie Auslegungen mehrfach aufgetreten. Der Bereich Biogasanlagen war bei 6 Ereignissen betroffen. In 2 Fällen liegt noch keine abschließende Bewertung der Ereignisse vor (Stand Juli 2024). Störfallrisiken in Betriebsbereichen Das Risiko eines Störfalls besteht immer dann, wenn gefährliche Stoffe in größeren Mengen in einem Bereich, der einem Betreiber untersteht, vorliegen oder sich bei einer Betriebsstörung bilden können. Um dieses Risiko zu minimieren, erließ die Europäische Union (EU) im Jahr 1982 die Seveso-Richtlinie und überarbeitete sie seitdem mehrmals, zuletzt 2012 (Richtlinie 2012/18/EU) . Der deutsche Gesetzgeber setzt diese Vorgaben der EU insbesondere mit der Störfall-Verordnung um. Um Anforderungen an die Minderung von derartigen Risiken besser fassen zu können, hat die EU den Begriff „Betriebsbereich“ eingeführt. Ein Betriebsbereich liegt dann vor, wenn in einem Bereich mit einer oder mehreren Anlagen, der einem Betreiber untersteht, mindestens vorgegebene Mengen an bestimmten gefährlichen Stoffen vorliegen oder bei einer Betriebsstörung entstehen können. Die jeweiligen Mindestmengen sind in der Störfall-Verordnung festgelegt. Mitte 2022 hatten wir in Deutschland 3.914 Betriebsbereiche. Geschieht in einem Betriebsbereich eine Betriebsstörung, die so gravierend ist, dass sie in der Störfall-Verordnung genannte Kriterien erfüllt, muss der jeweilige Betreiber des Betriebsbereichs diese der zuständigen Landesbehörde melden (meldepflichtige Ereignisse). Um einen Störfall handelt es sich, wenn durch ein derartiges Ereignis das Leben von Menschen bedroht wird, schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen zu befürchten sind, die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen beeinträchtigt wird und die Umwelt oder bestimmte Kultur- und Sachgüter geschädigt werden, so dass dadurch eine Veränderung von Beständen oder der Nutzbarkeit das Gemeinwohl beeinträchtigen. Verhinderung von Störfällen und Minimierung ihrer Folgen Die Störfall-Verordnung verpflichtet den Betreiber eines Betriebsbereichs insbesondere dazu, Störfälle zu verhindern und zusätzliche Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen von dennoch auftretenden Störfällen zu begrenzen. Diese Grundpflichten werden durch zahlreiche Betreiberpflichten in der Störfall-Verordnung konkretisiert und um Behördenpflichten ergänzt. Der Schaden, der bei einem Störfall entstehen kann, hängt wesentlich von den Mengen an vorhandenen oder möglicherweise entstehenden Mengen gefährlicher Stoffe ab. Um Anwohner und die Umwelt bestmöglich zu schützen werden Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, in zwei Kategorien eingeteilt: In „Betriebsbereiche der unteren Klasse“ und in „Betriebsbereiche der oberen Klasse“. In „Betriebsbereichen der unteren Klasse“ sind bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffen vorhanden. Die Betreiber müssen „grundlegende Pflichten“ zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen erfüllen. Dazu zählen ein Konzept, wie ein Betreiber Störfälle verhindert, und ein Konzept, wie er die Auswirkungen eines Störfalls durch technische oder organisatorische Maßnahmen begrenzt. Das kann das Einhausen von Anlagenteilen sein oder die Bereitstellung einer betrieblichen Feuerwehr und von Rettungsdiensten. In „Betriebsbereichen der oberen Klasse“ sind größere Mengen an gefährlichen Stoffen vorhanden. Hier muss der Betreiber „erweiterte Pflichten“ zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen und damit auch erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese muss er in einem Sicherheitsbericht dokumentieren. Außerdem muss er einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellen. Im Sicherheitsbericht beschreibt er die Risiken eines Störfalls und welche Vorkehrungen er trifft, um diese Risiken zu senken. Im Alarm- und Gefahrenabwehrplan muss er festlegen, wer bei einem Störfall informiert wird und welche Maßnahmen er zu ergreifen hat. Unternehmen sollen voneinander lernen Seit 1991 müssen Unternehmen alle Störfälle melden. Seit 1993 gibt es dafür eine zentrale Anlaufstelle, die „Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ ( ZEMA ). Die ZEMA gehört zum Umweltbundesamt. Neben der Erfassung und Auswertung von Ereignissen, ist es ein Ziel der ZEMA, verallgemeinerbare Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik zu gewinnen.
Das Projekt "Emissionen der Öl-Industrie und deren Einfluss auf Umwelt und Lebensqualität in städtischen Gebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz Zentrum München, Institut für Ökologische Chemie durchgeführt. Die Förderung von Stabilität, verantwortungsvoller Staatsführung und wirtschaftlicher Entwicklung in ihren östlichen Nachbarländern ist für die Europäische Union von strategischer Bedeutung. Nicht zuletzt wegen der großen Öl -und Gasressourcen ist Aserbaidschan besonders wichtigstes Partnerland für Europa. Beantragt wird ein Zuschuss zu einem gemeinsamen Workshop mit Partnern aus Forschung, (Öl-) Industrie und Administration mit dem Ziel, einen gemeinsamen Projektantrag auszuarbeiten. Die wichtigsten Themen die in dem Arbeitstreffen diskutiert und in den Projektantrag münden sollen sind: i) die ökologischen Auswirkungen der Öl-Industrie in verschiedenen Stufen: Gewinnung, Trennung, Raffination und Transport
Das Projekt "Integriertes elektromagnetisches Erkundungssystem fuer Kohllenwasserstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Metronix Messgeräte und Elektronik GmbH durchgeführt. Objective: For the exploration of hydrocarbons mainly the Seismic method is used. It is well known that with seismics only unsufficient up to worthless results can be achieve in areas with strong topography, coverage of basalts or complex geology. Preceeding studies have shown that the electromagnetic exploration technique has the potential to complete the seismics in these problem areas. To reach this goal it is necessary to improve both, the instrumentation and the processing techniques which are presently used. The aim of the project is to develop an extended electromagnetic exploration technique which is based on automatic recording multistation configuration and to proof the applicability in an area of complex geology. Within the framework of the project 'Integrated Electromagnetic Exploration for Hydrocarbons' electromagnetic exploration should be improved and refined such that a productive tool for the exploration of oil and gas emerges. General Information: The total project was split into 3 phases: In phase 1 the multi-channel receiver was developed and tested in the field. During this phase also the necessary hardware for system control was developed and tested. At the end of phase 1 altogether 3 multi-channel receivers were completed, documented and tested in the field. Phase 2 focused on the development of the advanced processing software. Electromagnetic exploration always suffered from artificial 'man made' noise. In the course of phase 2 an improved processing software was developed which is based on the robust method. The new data processing was tested and documented during a field test in an area with high cultural noise located in South Germany. During phase 3 extended interpretation methods were developed allowing a better interpretation of complex structures in a 3-D area. A field test in an area with complex 3-D geology was carried out. By the application of the new extended interpretation of the area was achieved.
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Umweltprüfung | 2 |
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