Der Datensatz zur „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland: Nordrhein Westfalen 1:350.000“ gibt in Bezug auf die DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten“ den Grad der Erdbebengefährdung bis auf die Grenzen der Gemarkungen genau an. Die Karte stellt die Zuordnung zur betreffenden Erdbebenzone (0 bis 3) und zur geologischen Untergrundklasse (R: felsartig, S: tief-sedimentär, T: Übergangsgebiete) dar.
Basierend auf Daten aus geologischen 3D-Modellen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden Schichtmächtigkeiten für quartäre und tertiäre Sedimente ermittelt. Anhand dieser Mächtigkeitsdaten wurden die geologischen Untergrundklassen „R“ (Fels), „T“ (flache Sedimentbecken) und „S“ (tiefe Sedimentbecken) nach DIN (Nationaler Anhang Eurocode 8 - DIN EN 1998-1/Na2023-11: National festgelegte Parameter - Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten) ausgewiesen. Bei der Ausweisung wurde der Baugrund, die Gesteine bis in eine Tiefe von 30 m, nicht berücksichtigt. Die geologischen Untergrundklassen wurden auf einem Raster mit einer Zellengröße von 1 km x 1 km dargestellt. Im Vergleich zur bisherigen Ausweisung der geologischen Untergrundklassen wurde eine deutlich höhere räumliche Auflösung erreicht. Genauere Informationen zur Erstellung dieser Karte entnehmen Sie dem hier beigefügten Bericht.
Zur 2005 neu gefassten DIN 4149 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten" hat der Geologische Dienst NRW im Juni 2006 die "Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland" für NRW in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Auch in einigen Regionen NRWs besteht eine Gefährdung durch Erdbeben. Die Karte stellt die Zuordnung zur betreffenden Erdbebenzone (0 bis 3) und zur geologischen Untergrundklasse (R: felsartig, S: tief-sedimentär, T: Übergangsgebiete) dar.
Basierend auf Daten aus geologischen 3D-Modellen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden Schichtmächtigkeiten für quartäre und tertiäre Sedimente ermittelt. Anhand dieser Mächtigkeitsdaten wurden die geologischen Untergrundklassen „R“ (Fels), „T“ (flache Sedimentbecken) und „S“ (tiefe Sedimentbecken) nach DIN (Nationaler Anhang Eurocode 8 - DIN EN 1998-1/Na2023-11: National festgelegte Parameter - Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten) ausgewiesen. Bei der Ausweisung wurde der Baugrund, die Gesteine bis in eine Tiefe von 30 m, nicht berücksichtigt. Die geologischen Untergrundklassen wurden auf einem Raster mit einer Zellengröße von 1 km x 1 km dargestellt. Im Vergleich zur bisherigen Ausweisung der geologischen Untergrundklassen wurde eine deutlich höhere räumliche Auflösung erreicht. Genauere Informationen zur Erstellung dieser Karte entnehmen Sie dem hier beigefügten Bericht.
Am 9. April 2017 veröffentlichte Frankreich die Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks Fessenheim in einem Dekret im Amtsblatt. Deutschland und Umweltschützer sehen das älteste französische Atomkraftwerk schon lange als Sicherheitsrisiko. Immer wieder gab es in Fessenheim, das nur 30 Kilometer südwestlich von Freiburg liegt, Pannen und Zwischenfälle. Kritiker verweisen zudem auf das Erdbebenrisiko in der Region. Der Betreiber EDF hatte der Schließung allerdings nur unter Bedingungen zugestimmt. Fessenheim soll erst dann geschlossen werden, wenn der Europäische Druckwasserreaktor (EPR) in Flamanville am Ärmelkanal ans Netz geht. Ein Rechtsstreit könnte die geplante Schließung verzögern. Die französische Region Grand Est mit Sitz in Straßburg kündigte an, eine Klage des Bürgermeisters von Fessenheim gegen die Stilllegung zu unterstützen.
Nach dem Atomunglück in Japan einigten sich am 25. März 2011 die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten auf dem EU-Gipfel in Brüssel darauf, dass die Sicherheit aller Kernkraftwerke innerhalb der Union und in den angrenzenden Nachbarstaaten überprüft werden soll. Unabhängige Experten testen die Atomkraftwerke auf Risiken bei Erdbeben, Hochwasser oder möglichen Terroranschlägen. Die Teilnahme an Stresstests ist freiwillig. Die EU-Kommission wird nun die Kriterien für die Tests mit der Europäischen Atomsicherheitsregulierungsgruppe (ENSREG) festgelegen. Die Überprüfungen selbst werden von den nationalen Behörden vorgenommen, die dann ihre Ergebnisse der Kommission melden. In einem Bericht sollen die Experten Brüssels dann die nationalen Ergebnisse bewerten, die bis zum Jahresende vorliegen sollen. Geplant ist, dass die Erkenntnisse der Überprüfungen veröffentlicht werden.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 132 |
Land | 16 |
Wissenschaft | 14 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 78 |
Messwerte | 1 |
Text | 47 |
unbekannt | 28 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 60 |
offen | 94 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 139 |
Englisch | 27 |
unbekannt | 13 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 3 |
Bild | 3 |
Datei | 2 |
Dokument | 15 |
Keine | 99 |
Multimedia | 1 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 52 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 132 |
Lebewesen & Lebensräume | 87 |
Luft | 67 |
Mensch & Umwelt | 156 |
Wasser | 71 |
Weitere | 142 |