Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.
Die Hamburger Geotope und deren Beschreibung.
Dieser WFS (WebFeatureService) Geotourismus, stellt die Geotourismuskarte im Maßstab 1:60 000 zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der INSPIRE-konforme Datensatz geogene Naturgefahren gibt einen Überblick über die geogenen Naturgefahren des Landes Baden-Württemberg. Die Daten wurden nach wissenschaftlichen Kriterien für einen Übersichtmaßstab 1 : 50 000 erstellt. Der Datensatz beinhaltet die Themen Massenbewegungen (Rutschungen, Steinschlag/Felssturz), Verkarstungsstrukturen (z. B. Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstsenken), setzungs- und hebungsgefährdeten Baugrund sowie veränderlich feste Gesteine.
Sammlung von Informationen über Georisiken in Hamburg, wie Erdfälle, Hangrutschungen usw.
Das Landschaftsschutzgebiet liegt am Nordrand der Colbitz-Letzlinger Heide zwischen den Orten Uchtspringe im Südwesten, Lüderitz im Osten und Nahrstedt im Norden. Es erstreckt sich über Länge von 14 km in nordwest-südöstlicher Richtung und zirka 7 km Breite südwest-nordöstlich. Es gehört zu den Landschaftseinheiten Östliche Altmarkplatten, Altmarkheiden und Tangergebiet. Das LSG umfaßt einen reich gegliederten Landschaftsausschnitt am Nordostrand der Altmarkheiden. Den westlichen Teil bildet ein geschlossenes Waldgebiet von zirka 1300 ha Fläche. Es wird vorwiegend von Kiefern bestockt. Weitere etwa 330 ha Waldflächen verteilen sich als Streuflächen in der offenen Landschaft des östlichen Teiles des Schutzgebietes. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden zu 70 % als Ackerland genutzt, 15 % sind Grünland und 3 % dienen der Obst- und Gemüseerzeugung. Hauptkultur des Ackerlandes ist Getreide, gefolgt von Kartoffeln und in geringem Umfang auch Zuckerrüben. In den letzten Jahren wird auch zunehmend Raps angebaut. Sehr charakteristisch ist der Quellenreichtum am Heiderand, wo die in der Heide versickernden Niederschläge zutage treten. Nördlich von Uchtspringe erstreckt sich in einer hügeligen Endmoränenlandschaft ein großflächiges und gewässerarmes Kiefernwaldgebiet. Mit über 80 % der Bestockung dominiert die Wald-Kiefer, Eichen (7%), Fichten (4 %), Lärchen (3 %), Rot-Buchen (1%) und sonstige Laubhölzer (3 %) treten zurück. Die Fuchsberge mit 69 m über NN und der Kümmelberg mit 111 m über NN stellen als höchste Erhebungen gute Aussichtspunkte dar. Das Quellgebiet und die Niederung der Uchte zeichnen sich durch einen vielfältigen und landschaftlich reizvollen Wechsel von Grünland, Eichen- und kleinen Nadelholzforsten, Erlen-Eschenwäldern, kleinen Erlenbrüchen sowie Erlenreihen aus. Die Niederung des Tangers wird besonders von weiten Grünländern und im westlichsten Teil auch von Ackerflächen gekennzeichnet. Einzelne Eichen-Hainbuchenwälder, kleine Erlenbrüche, Erlenreihen, Hecken und Alleen gliedern die Landschaft. Östlich der Uchte und nördlich und südlich des Tangers dehnen sich ackerbaulich genutzte Grundmoränenplatten aus, die in Teilbereichen, so zwischen Vinzelberg und Wittenmoor, von Alleen, kleinen Eichen- und Nadelwaldkomplexen, aufgelassenen Kiesgruben und kleinen Teichen gegliedert werden. Andernorts ist die Ackerlandschaft der Grundmoränenplatten relativ strukturarm und bedarf einer landschaftlichen Aufwertung. Eine naturgeschichtliche Besonderheit innerhalb des LSG stellt das 6,25 ha große Naturschutzgebiet „Fenn“ dar. Es liegt innerhalb der Ortslage Wittenmoor und hat sich durch Vertorfung in einem 16 m tiefen Erdfall gebildet. Hinter einer randlichen, wassergefüllten Rinne ist das Moor teilweise bewaldet und weist im Kern offene Hochmoorvegetation auf. Zeugnisse einer jungsteinzeitlichen Besiedlung im LSG sind spärlich. Sie befinden sich entlang der Uchte sowie zwischen Vinzelburg und Lüderitz. Kulturell nachweisbar sind die Kugelamphorenkultur, die Schönfelderkultur und die Einzelgrabkultur. Im Laufe der Bronzezeit nahm die Besiedlung deutlich zu, wobei sich Siedlungskammern zwischen Windberge und Wittenmoor, Vinzelburg und Käthen sowie zwischen Seethen und Uchtspringe herausbildeten. Das Siedlungsbild läßt sich dabei derzeit fast ausschließlich über Bestattungsplätze wie Brandgräberfelder und Grabhügel rekonstruieren. Die Grabhügelfelder, weitere befinden sich in der Staatser Bauernheide, haben sich vor allem durch die Aufforstung zu Beginn des 19. Jahrhunderts erhalten. Die Häufigkeit von 20 % Bronzebeigaben in einem Gräberfeld bei Volgfelde deutet auf einen bescheidenen Wohlstand der ansässigen Bevölkerung hin. In der Eisenzeit nahm die Siedlungsdichte wieder ab und beschränkte sich nun weitgehend auf den Raum Vinzelburg und Volgfelde, wo vereinzelt auch Kontinuität nachweisbar ist, während die Siedlungen südlich von Seethen aufgegeben und weiter westlich neu gegründet wurden. Zur römischen Kaiserzeit dünnte die Besiedlung in Vinzelburg und Seethen aus. Bei Lotsche kam ein bedeutendes Gräberfeld zum Vorschein. Im Bereich der Altmarkheiden kam es im Zuge der deutschen Ostkolonisation des Mittelalters zu einer intensiven Rodungsphase. Innerhalb der großflächigen Wälder entstanden Ansiedlungen und Ackerflächen wachsender Ausdehnung. Die Gründung des Ortes Deetz ist für das Jahr 1238 beurkundet. Vollenschier wird aus dem Jahre 1251 das erste Mal erwähnt. Im Jahre 1679 wurde das am Nordrand des LSG gelegene Käthen als Landarbeiter- und Tagelöhnersiedlung gegründet. Der Name leitet sich von dem Begriff ”Kate” als Bezeichnung für eine ärmliche Behausung ab. Die Wälder wurden bis in das 18. Jahrhundert zur Waldweide genutzt. Die Weidewirtschaft ließ auch offene, baumfreie Heideflächen entstehen. Mit der Eingliederung des Gebietes nach Preußen im Jahre 1815 begann die geregelte Forstwirtschaft. Ein Großteil der waldfreien Flächen wurde mit schnellwüchsigen Nadelhölzern, vor allem Kiefer, aufgeforstet. Reste der ehemals ausgedehnten Heiden und Trockenrasen sind in dem Waldgebiet nördlich von Uchtspringe am Spitzen Berg, als flächenhaftes Naturdenkmal geschützt und am Breiten Berg sowie bei Windberge am Delberg erhalten. Durch eine geplante Erweiterung des LSG sollen weitere Heideflächen geschützt werden. In den ehemals sumpfigen Niederungen der Uchte und des Tangers wurde durch Gewässerregulierung der Grundwasserstand gesenkt. Die Moorwiesen wurden in artenarme, intensiv genutzte Weiden und Wiesen umgewandelt. Bei Volgfelde wurden zur Urbarmachung nasser Grünländer auch Moordammkulturen angelegt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges übernahm die sowjetische Armee die großflächigen Militärstandorte bei Staats als Basis für den südlich angrenzenden Truppenübungsplatz Colbitz-Letzlinger Heide. Aufgrund seines landschaftlichen Reizes hat das Gebiet eine zunehmende Bedeutung als Naherholungsgebiet. Aufgrund der guten Erholungseignung kam es auch zur Gründung eines psychiatrischen Krankenhauses in Uchtspringe. Dieses LSG erfaßt zwei Bodenlandschaften - im westlichen Teil die Colbitz-Letzlinger Heide, im mittleren und östlichen Teil die Landschaft der lehmigen Grundmoränenplatten, hier speziell die Stendaler Platten. In dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes, das zur Colbitz-Letzlinger Heide gehört, dominieren Braunerde-Podsole und Sand-Podsole, Eisen-, Eisenhumus- und Humuseisen-Podsole. Solche Böden sind Waldstandorte. Man bezeichnet sie als Acker-Braunerde-Podsol, sofern sie landwirtschaftlich genutzt werden. Im Bereich der Stendaler Platte lagern über einer Geschiebemergelplatte sandige bis sandig-lehmige Substrate. Aus diesem Profilaufbau sind Braunerde-Fahlerden aus sandig-lehmigem Geschiebedecksand über Geschiebelehm beziehungsweise Pseudogley-Braunerden und Pseudogley-Fahlerden entstanden. Diese Böden werden überwiegend ackerbaulich genutzt. In den Niederungen des Tanger und anderer Bäche finden sich Gleye aus sandig-lehmigen Substraten, das sind grundwasserbestimmte Lehmsandböden mit Wassermerkmalen ab 0,4 m unter Flur. Auf diesen Standorten ist die Grünlandnutzung dominierend. Das Gebiet ist durch eine große Vielzahl an Quellen gekennzeichnet, in denen das auf den Heidehochflächen im grobkörnigen Substrat versickernde Wasser wieder zutage tritt. Die Tangerquellen entspringen am Nordrand der Colbitz-Letzlinger Heide. Die Quellaustritte stehen in engem Zusammenhang mit den regionalen hydrodynamischen Verhältnissen in der Colbitz-Letzlinger Heide. Ihr Speisungsgebiet befindet sich im Bereich der pleistozänen Hochfläche mit saalekaltzeitlichen Sedimenten. Die Uchteniederung beginnt mit der Quelle der Uchte am Springberg oberhalb des Ortes Uchtspringe. Der Bach durchfließt die Orte Börgitz, Staats und Käthen und verläßt bei Deetz das LSG. Aufgrund des Quellreichtums am Heiderand fließen ihm schon bei Uchtspringe, dann am Keeper und am Schäferwald sowie bei Vinzelberg und Volgfelde weitere Zuflüsse zu. Der Dellgrund bei Vinzelberg bildet die Wasserscheide zur östlich anschließenden Tangerniederung, die durch den Tanger und seine Zuflüsse gekennzeichnet wird. Ein Zufluß entspringt bei Wittenmoor und fließt durch die weite Schmelzwasserrinne der Tangerniederung in südöstliche Richtung. Bei Schleuß floß ursprünglich von Südwesten der Brunkauer Tanger zu, der am Heiderand oberhalb von Brunkau entspringt. Dieser wird heute in Richtung Lüderitz abgeleitet. Das Landschaftsschutzgebiet liegt in dem Übergangsbereich vom subatlantisch getönten Klima der Altmarkheiden zum subkontinental geprägten Klima des Stendaler Raumes. Während die Niederschläge im langjährigen Mittel in den Heiden etwa 560 mm betragen, sinken sie im Bereich Stendal auf etwa 500 mm ab. Die Jahresmitteltemperatur beträgt 8,5°C, die mittlere Julitemperatur 17,5 °C. Die potentiell natürliche Vegetation wird auf armen Podsolen und podsoligen Braunerden der Heide und auf flachgründigen Rankern im Bereich der Dünenstandorte vom Drahtschmielen-Buchenwald gebildet, einer artenarmen Buchenwaldgesellschaft bodensaurer Standorte. Im Waldgebiet nördlich Uchtspringe wäre auf Braunerden und Rosterden der etwas anspruchsvollere Flattergras-Buchenwald verbreitet. Östlich der Endmoräne herrschen auf den Grundmoränenplatten etwas kontinentalere Bedingungen mit Niederschlägen unter 600 mm pro Jahr. Die Dominanz der Rot-Buche ist hier weniger ausgeprägt, und es sind zunehmend Stiel- und Trauben-Eiche sowie Hainbuche beigemengt. In den Niederungen von Uchte und Tanger würde die Rot-Buche bei hoch anstehendem Grundwasser in der potentiell natürlichen Vegetation schließlich fehlen. Auf ärmeren Sand-Gleyen bei Uchtspringe wären Pfeifengras-Eichenwälder und in Bachnähe Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder ausgebildet. Quellige, stark vernäßte Standorte, wie der Schäferwald, tragen in der potentiell natürlichen wie auch in der aktuellen Vegetation Erlenbruchwälder. In der Uchteniederung unterhalb Staats und in der Tangerniederung wären auf basenreicheren Gleyen Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwälder und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder ausgebildet. Die feuchtesten Standorte würden auch hier Erlenbruchwälder tragen. Die Wälder im Bereich der Endmoräne sind bereits seit dem 18. Jahrhundert in Kiefernforste umgewandelt worden. Naturnahe Wälder wachsen noch kleinflächig in den Niederungen und auf den Grundmoränenplatten. Naturnah strukturierte Eichen-Hainbuchenwälder finden sich zum Beispiel am Westrand von Vollenschier, bei Volgfelde, zwischen Vinzelberg und Wittenmoor, bei Ottersburg und Brunkau. Wertvolle Erlen-Eschenwälder und Erlenbruchwälder gibt es in den Niederungen bei Uchtspringe (Schäferwald), bei Volgfelde, Windberge und an der Quelle des Brunkauer Tangers bei Brunkau. Die ausgedehnten Kiefernforste im Westen des LSG sind relativ arm an Pflanzen- und Tierarten. Eine der wenigen bemerkenswerten Pflanzenarten ist der Keulen-Bärlapp. An einigen Orten sind kleinflächig noch Reste der ehemals ausgedehnten Zwergstrauchheiden und Magerrasen vorhanden. Dies sind vor allem nördlich von Uchtspringe der Spitze Berg und der Breite Berg, südlich Vinzelberg der Polnische Berg, bei Windberge der Dellberg und bei Brunkau der Weinberg. Auf diesen Flächen dominieren Zwergstrauchheiden mit Besenheide oder Magerrasen mit Kuhschelle, Federgras und Astloser Graslilie. Die Grundmoränenplatten werden von Ackerflächen dominiert, auf denen die ehemals reiche Ackerwildkrautflora durch die intensive Landwirtschaft auf wenige Arten reduziert wurde. Im Randbereich der Ortschaften ist die Ackerlandschaft noch relativ vielfältig durch Baumreihen, Alleen und Hecken gegliedert. Das Grünland der Uchte- und Tangerniederung wird überwiegend intensiv genutzt und ist deshalb relativ artenarm. Wertvolles Feuchtgrünland findet sich kleinflächig an der Uchte bei Volgfelde. Es sind Standorte gefährdeter Knabenkräuter. Bei Uchtspringe existiert in der Uchteniederung eine vermoorte Fläche mit einem engen Netz aus Moordammgräben. Die Bereiche der Endmoräne und der Grundmoränenplatten sind arm an Gewässern. Lediglich zwischen Vinzelberg und Wittenmoor sind verschiedene Kleingewässer verstreut, die zum Teil auf Kiesabbau zurückgehen. Die Bäche der Niederungen, Uchte und Tanger, und ihre kleineren Zuflüsse sind überwiegend naturfern ausgebaut, jedoch zu großem Teil von bachbegleitenden Erlenreihen bestanden. Wo die Fließgewässer nicht stark beschattet sind, haben sich Wasservegetation, Röhrichte und Uferstaudenfluren entwickelt. Der Tanger ist in seinem Quellgebiet bei Wittenmoor grabenartig mit Normprofil ausgebaut. In dem Randstreifen stehen nur einzelne Erlen, ansonsten dominieren Brennessel- und Beifußfluren. Im Uferbereich wachsen Uferstaudenfluren mit Sumpf-Weidenröschen, Sumpf-Hornklee, Kohldistel und Pionierfluren mit Glieder-Binse und Dreiteiligem Zweizahn. Die Wasservegetation wird bei unregelmäßiger Wasserführung nur von einzelnen Exemplaren der Aufrechten Berle und der Kleinen Wasserlinse gebildet. Leider erfolgt die landwirtschaftliche Nutzung oft bis unmittelbar an die Uferböschung heran. Weiter bachabwärts ist das Gewässer durch zumindest einseitige, durchgehende Erlenreihen besser geschützt. An der Ostgrenze des LSG bei Schleuß bestehen sogar beidseitig Erlengalerien. Die beständigere Wasserführung erlaubt an nicht vollständig beschatteten Abschnitten die Entwicklung typischer Bachröhrichte mit Aufrechter Berle, Sumpf-Vergißmeinnicht und Brunnenkresse. Zum Teil dominiert in der Wasservegetation auch Flutender Schwaden. Daneben tritt der Wasserstern auf. Die Ufervegetation ist in Teilabschnitten mit Röhrichten aus Ästigem Igelkolben, Breitblättrigem Rohrkolben, Wasser-Schwaden, Rohr-Glanzgras und Schilf entwickelt. Uferstaudenfluren enthalten Sumpf-Schafgarbe, Rauhhaariges Weidenröschen, Geflügelte Braunwurz, Fluß-Ampfer, Wasserdost und andere. An kleineren Abschnitten sind auch Großseggenriede mit der Ufer-Segge entwickelt. Eine der aus botanischer Sicht wertvollsten Flächen innerhalb des LSG stellt das schon seit 1939 geschützte Naturschutzgebiet „Fenn“ dar. Das Kesselmoor enthält im offenem, unbewaldeten Kern eine Scheidenwollgras-Torfmoosgesellschaft (Eriophoro vaginati-Sphagnetum recurvi) mit Gemeiner Moosbeere, Rosmarinheide und Glocken-Heide. Die Torfmoosrasen werden überwiegend von Sphagnum recurvum, daneben von Sph. magellanicum und Sph. papillosum gebildet. Das Kesselmoor ist jedoch überwiegend von Gehölzen bestanden. Zum einen tritt das Scheidenwollgras-Moorbirkengehölz auf, in dem auch die Moorkiefer (Pinus sylvestris var. turfosa) vorkommt. Diese Gesellschaft dominierte vor Beginn der Pflegemaßnahmen auch den heute offenen, zentralen Teil des Moores. Weiter zum Rand hin ist ein Torfmoos-Erlenbruchwald (Sphagno-Alnetum glutinosae) mit den Torfmoosarten Sphagnum recurvum, Sph. palustre, Sph. squarrosum und Sph. cuspidatum entwickelt. Noch weiter außen, im stark durch Mineralbodenwasser beeinflußten Moorteil, ist ein Großseggen-Erlenbruch vorhanden. Typische Arten sind hier Scheinzyper-Segge, Sumpf-Haarstrang, Kappen-Helmkraut und Gelbe Schwertlilie. Ganz außen ist das Moor von einem Ringgraben umgeben, der im Norden breit ausgebildet ist. Durch die Nähe der Wittenmoorer Ansiedlung ist das Wasser recht nährstoffreich. Schilf, Wasser-Schwaden und Fluß-Ampfer treten hier auf. Auf dem Ringgraben des Moores brüten Teichhuhn und Bleßhuhn. Vogelarten der Moorgehölze sind Sumpf- und Weidenmeise. In den ausgedehnten Kiefernforsten des westlichen LSG-Teils sind Ziegenmelker, Sperber, Rotmilan, Wespenbussard, Schwarzspecht, Grünspecht und Wendehals erwähnenswert. In der gegliederten Ackerlandschaft sind beispielsweise Sperbergrasmücke, Wendehals und Raubwürger Brutvögel. Als Charaktervogel kleiner Fließgewässer tritt an der oberen Uchte die Gebirgsstelze auf. Trotz überwiegend intensiver Nutzung ist das Grünland der Uchteniederung zwischen Käthen und Staats Lebensraum des Wiesenpiepers und wird vom Weißstorch zur Nahrungssuche aufgesucht. Brutvorkommen des Weißstorchs finden sich in Staats, Volgfelde, Schleuß und Käthen. Im Randbereich die Niederung gibt es auch Brutvorkommen des Graureihers. Die weite und strukturarme Grünlandniederung bei Käthen hat in den Wintermonaten eine Bedeutung als Gänserastplatz. Im Bereich der Endmoränen wäre der Laubholzanteil durch Umbau der Kiefernforste zu erhöhen. Aus landschaftsästhetischen Gründen sind insbesondere an den Waldrändern und Waldwegen Laubholzgürtel zu entwickeln. Kleinflächige Waldwiesen und die Zwergstrauchheiden sind durch geeignete Pflege zu erhalten. Die Dünenfläche am Breiten Berg sollte als Flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen werden. In der Landschaft der Grundmoränenplatten werden die vorhandenen Gehölze und Kleingewässer geschützt. Strukturarme Flächen wären durch Anlage zusätzlicher Hecken, Alleen und Feldgehölze ökologisch und landschaftsästhetisch aufzuwerten. Die Magerrasen am Polnischen Berg und am Dellberg sind durch Pflege zu erhalten, der Polnische Berg sollte als Flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen werden. Für die Niederungen gilt die Erhaltung der Grünlandnutzung zum Schutz des Grundwassers und zur Erhaltung des Landschaftsbildes als vordringliches Entwicklungsziel. Insbesondere die ökologisch wertvollen Feuchtwiesen bei Staats und Volgfelde sollten durch Sicherung des Wasserhaushaltes und extensive Mahdnutzung erhalten werden. Auf feuchten Standorten wäre die Grünlandnutzung generell zu extensivieren. Auch Fließgewässerschonstreifen 10 m beidseitig der Fließgewässer sollten bei Grünlandnutzung unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes extensiv bewirtschaftet werden. Ackerflächen im Schonstreifen wären dazu in Grünland umzuwandeln. Die Fließgewässer sind auch durch zumindest einseitige Anlage durchgehender Gehölzreihen zu schützen. Begradigte Bachabschnitte sollten möglichst durch Anlage eines geschwungenen Laufs sowie wechselnder Profile renaturiert werden. Verrohrungen und Sohlabstürze sollten zur Entwicklung einer ökologischen Durchgängigkeit entfernt werden. In den Niederungen ist die Vielfalt an landschaftsgliedernden Elementen zu erhalten und durch Anlage von Erlenreihen, Kopfbäumen und Solitärbäumen zu verbessern. Die wertvollen Feuchtwälder sind zu schützen. Die Bestände an der Quelle des Brunkauer Tangers und bei Volgfelde sind als Flächenhafte Naturdenkmale zu schützen. Die Parkanlagen bei Vollenschier und Brunkau werden durch Pflege erhalten. Zur Weiterentwicklung der Erholungseignung sollte parallel zum existierenden Abschnitt des Altmark-Radwanderweges eine weitere Radtrasse angelegt werden, die durch die Wälder nördlich Uchtspringe über Volgfelde, Vinzelberg nach Wittenmoor führt und so einen Rundwanderweg innerhalb des LSG ermöglicht. Altmark-Radwanderweg Vom Ausgangspunkt Brunkau geht die Fahrt auf einem Abschnitt des Altmark-Radwanderweges zunächst in nördliche Richtung. Linkerhand liegen die Forste der Colbitzer Heide, rechts liegt hinter Ackerflächen die Grünlandniederung am Tanger. Nach knapp zwei Kilometern erscheint östlich des Weges der Ort Ottersburg, den man rechts liegen läßt. Der Radweg führt weiter nach Norden bis nach Wittenmoor, das nach weiteren zwei Kilometern erreicht wird. Hier stellen das historische Taubenhaus und das Naturschutzgebiet „Fenn“ Sehenswürdigkeiten dar. Von Wittenmoor fährt man auf der bekannten Strecke etwa 500 m in südlich Richtung zurück und biegt dann nach Westen in Richtung Vollenschier ab. Nach etwa einem Kilometer ist der Ort Vollenschier mit dem Schloßpark am westlichen Ortsausgang erreicht. Zwei Kilometer hinter Vollenschier liegt Staats. Auf dem weiteren Weg in Richtung Börgitz passiert man am Übergang über die Uchte die alte Wassermühle mit oberschlächtigem Mühlrad. Von Börgitz aus verläuft der Altmark-Radwanderweg in westliche Richtung durch die Wälder nördlich Uchtspringe weiter nach Gardelegen. Statt dessen kann zur Schließung eines Rundweges der Rückweg auf der mäßig befahrenen Kreisstraße über die Orte Volgfelde, Vinzelberg, Wittenmoor und Schleuß verlaufen. Die Strecke beträgt etwa 20 km. Wanderungen von Uchtspringe Von Uchtspringe aus führt ein Weg in nordwestliche Richtung. Nach knapp zwei Kilometern erreicht man den 111 m über NN hohen Kümmelberg, die höchste Erhebung der Endmoräne zwischen Uchtspringe und Lindstedt. Vom Kümmelberg aus geht es weiter in nördliche Richtung, bis nach gut 2 km Wegstrecke die Siedlung Wilhelmseiche erreicht ist. Über weiter östlich verlaufende Wege geht es zurück nach Uchtspringe. Ausdauernde Wanderer können von Wilhelmseiche weitere zwei Kilometer in nördliche Richtung zum 71 m über NN hohen Fuchsberg gehen. Von hier streicht der Blick in die weite Secantsgrabenniederung im Norden. Vom Fuchsberg aus wählt man Waldwege in südöstliche Richtung zu den beiden Dünenkuppen des Spitzen Berges und des Breiten Berges, wo sich der Wald lichtet und kleinflächige Heiden erhalten sind. Über Waldwege geht der Weg in südliche Richtung zurück nach Uchtspringe. Die Strecke beträgt je nach Variantenwahl 8 bzw. 13 Kilometer. Von Uchtspringe aus führt ein Weg in südliche Richtung zum 70 m über NN hohen Springberg, eine erste Anhöhe der südlich anschließenden Altmarkheiden. Am Nordhang des Springberges liegt die Quelle der Uchte. Da die Grenze des Truppenübungsplatzes Altmark unmittelbar südlich verläuft, schlägt man einen Weg in südwestliche Richtung ein und folgt der Grenze zirka 3,5 Kilometer bis zur befestigten Straße, die von Hottendorf nach Süden in die Heide führt. Jenseits der Straße öffnen sich die Wälder mit Grünländern, die Teil der Mooswiese Hottendorf sind. Auf der wenig befahrenen Straße geht es nach Hottendorf. Nach Überqueren der B 188 wählt man den nächsten Weg in östliche Richtung und geht auf diesem zurück nach Uchtspringe. Die Strecke beträgt etwa 12 Kilometer. Zirka 1,5 km westlich von Uchtspringe biegt man von der B 188 nach Norden ab in die abwechslungsreiche Wald- und Feldlandschaft, gesäumt von Alleen und Hecken. Nach ungefähr 3 km wird am ehemaligen Forsthaus Luthäne nach Osten auf die alte Heerstraße Gardelegen-Stendal abgebogen, die teilweise von Starkeichen gesäumt ist. Etwa 200 m hinter dem Forsthaus liegt das renaturierte Birken-Soll. Der Krankenhauskomplex Wilhelmshof liegt 1,5 km weiter mitten im Wald. Von dort geht es direkt zurück nach Uchtspringe. Die Kesselberge in der Staatser Bauernheide Von Vollenschier aus geht die Wanderung zirka 2 km nach Südwesten entlang einer Kastanienallee bis zum Waldrand. Dann steigt auf etwa 600 m Länge der Weg zu den Kesselbergen relativ steil an. Hier auf der Kuppe der Endmoräne befinden sich ausgedehnte Sandtrockenrasen und Heideflächen. Es bietet sich an klaren Tagen ein herrlicher Ausblick weit nach Osten in Richtung Tangermünde und nach Norden in Richtung Arneburg. Vom höchsten Punkt aus kann man nach Nordosten schwenken und entlang der Grenze zum Truppenübungsplatz Altmark durch ausgedehnte Calluna-Heiden und Birkenwälder steil bergab an den Fuß der Endmoräne und von dort zurück nach Staats, Vinzelberg oder Vollenschier gelangen. Baudenkmale im LSG In Vollenschier ist das etwas verfallene Schloß mit angrenzendem Park eine lokale kulturgeschichtliche Besonderheit. Es ist der Stammsitz der im Jahre 1626 ausgestorbenen Familie von Vollenschier. In den Jahren 1854 bis 1907 war die Anlage im Besitz der Geschwister von Kröcher. Das Schloß wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch Baurat Hase aus Hannover nach Ideen der von Kröcher als neugotischer Backsteinbau erbaut. Die Innenräume weisen klassizistische Proportionen auf. Am Westrand des Parkes steht die ebenfalls neugotisch in Backstein erbaute Schloßkirche mit Friedhof. Hier befindet sich das Familiengrab der von Kröcher. Der zwischen Schloß und Kirche gelegene Park mit Schloßteich ist mangels Pflege zum Teil waldartig entwickelt. Kulturgeschichtliche Sehenswürdigkeiten des LSG sind auch die auf mittelalterliche Feldsteinbauten zurückgehenden Kirchen der Orte Käthen, Volgfelde, Vinzelberg, Windberge und Schleuß. In Wittenmoor ist das Taubenhaus am Gutshof, ein ehemaliger Befestigungsturm aus dem Jahre 1750, eine historische Sehenswürdigkeit. Bei Deetz steht die aus den Dreißigjährigen Krieg stammende Deetzer Warte. In Staats befindet sich eine große Wassermühlenanlage, deren oberschlächtiges Mühlrad vom Wasser der Uchte angetrieben wird. Im nahegelegenen Börgitz gbit es ein kleines Museum. Zeugen landschaftsgestalterischer Bemühungen sind neben dem Park in Vollenschier auch parkartige Anlagen in Brunkau und im Bereich des Psychiatrischen Krankenhauses in Uchtspringe. Hinweis: Aufgrund der Änderungsverordnung von 2002 erstreckt sich das Gebiet nun in südlicher Richtung bis nahe an die Stadt Tangerhütte und schließt das NSG „Mahlpfuhler Fenn“ teilweise ein; für diese Flächen liegen noch keine Gebietsbeschreibung und Kurzcharakteristik vor. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Die Ingenieurgeologische Karte 1 : 50 000 (IGK50) ist aus der geologischen Karte 1 : 50 000 abgeleitet und zeigt die räumliche Verbreitung der verschiedenen Baugrundtypen in 2 m Tiefe. Darunter liegende Schichten lassen sich aus der IGK50 nicht immer ableiten. Hierfür kann die Bohrdatenbank oder das Geoarchiv des LBEG weitere Daten liefern. Mit Hilfe von Kriterien und Regeln werden Beziehungen zwischen der Beschaffenheit, der Zusammensetzung sowie der Entstehung der geologischen Einheiten und der Tragfähigkeit sowie den Risiken des Untergrundes als Baugrund hergestellt. Dabei wurden unterschiedliche geologische Einheiten mit ähnlichen geotechnischen Eigenschaften zu einem Baugrundtyp zusammengefasst. Für die Abtragung der Bauwerkslasten in den Untergrund sind oberflächennahe Schichten von untergeordneter Bedeutung, weil für eine frostfreie Gründung eine Einbindetiefe der Fundamente von mindestens 0,8 m erforderlich ist. Torf ist ein besonders riskanter Baugrund, der auf Belastungen durch Bauwerke oder Grundwasserabsenkungen mit starken Sackungen reagiert. Geringmächtige Überlagerungen von 0 bis 2 m werden daher nur berücksichtigt, wenn es sich um Torf handelt, der in diesen Fällen schraffiert dargestellt wird. Aus den Baugrundtypen können generelle Informationen für Gründungsmaßnahmen und ggf. weitere Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet sowie gezielte projektbezogene Untersuchungen geplant werden. Für die jeweiligen Baugrundtypen werden die Bodengruppen nach DIN 18196 angegeben. Die IGK50 kann keine Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020) ersetzen. Im Bereich der organischen / biogenen (Baugrundtyp 3, z.B. Torf), der gering konsolidierten (Baugrundtyp 5, z.B. Klei, Auelehm) sowie der nichtbindigen (Baugrundtypen 10, 11, 12, z.B. Sand, Kies) Lockergesteine muss im Allgemeinen mit Grundwasserständen im Gründungsniveau gerechnet werden (Verzicht auf Keller oder Ausbildung des Kellers mit druckwasserhaltender Isolierung). Bei bindigen Böden (Baugrundtypen 4, 5, 6, 7, 8, z.B. Ton, Schluff) muss mit Staunässe aus Niederschlag im Bereich des i.d.R. mit besser wasserleitendem Material verfüllten Arbeitsraum der Baugrube gerechnet werden. Dort ist das Wasser durch geeignete Drainagesysteme abzuleiten. Zur Frage der Gefährdung durch Hochwasser kann die "Geologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Auswertung Hochwassergefährdung" (GHG50) des LBEG hinzugezogen oder Auskunft bei der unteren Wasserbehörde eingeholt werden. Ein besonderes geotechnisches Risiko besteht durch wasserlösliche Gesteine im Untergrund (Ablagerungen des Zechstein, Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk und Oberer Jura (Münder Mergel)). Dort können Senkungen und Erdfälle auftreten. Informationen über Erdfälle und erdfallgefährdete Gebiete werden beim LBEG vorgehalten und sind in der "Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1 : 25 000 - Erdfall- und Senkungsgebiete" (IGG25) enthalten.
Als Subrosion wird die unterirdische Auslaugung und Verfrachtung von meist leichtlöslichem Gestein bezeichnet. Subrodierbar sind chemische Sedimente, wie die leichtlöslichen Chloride Steinsalz und Kalisalz, Sulfatgesteine wie Gips und Anhydrit (Sulfatkarst) und auch die schwerer löslichen Karbonatgesteine z.B. Kalkstein (Karbonatkarst). Die meisten Schäden in Niedersachsen sind auf die Auslaugung von Sulfatgesteinen zurückzuführen. Bei der Subrosion ist zwischen regulärer und irregulärer Auslaugung zu unterscheiden. Eine reguläre Auslaugung findet flächenhaft an der Oberfläche des subrodierbaren Gesteins statt und führt zu weitspannigen, meist geringen Senkungen des Geländes. Eine irreguläre Auslaugung konzentriert sich auf einen kleinräumigen, eng begrenzten Bereich und kann zur Entstehung von Höhlen, Schlotten oder Gerinnen führen. Sie schreitet im Festgestein vor allem entlang von Klüften oder Fugen im Gestein voran. Daher sind aufgelockerte Gebirgsbereiche in tektonischen Störungszonen auch meist Bereiche intensiver Subrosion. Wird die Grenztragfähigkeit des über einem Hohlraum liegenden Gebirges überschritten, kann dieser Hohlraum verstürzen und bis zur Erdoberfläche durchbrechen (Erdfall). Die Schichtmächtigkeit des löslichen Gesteines und damit die mögliche Größe eines Hohlraumes sind maßgeblich für die Größe des Einbruchs an der Geländeoberfläche. Etwa 50 Prozent der Erdfälle haben in Niedersachsen einen Durchmesser bis zwei Meter und bei ungefähr 40 Prozent liegt der Durchmesser zwischen zwei und fünf Metern. Obwohl diese Durchmesser recht klein erscheinen, können die Auswirkungen auf Bauwerke sehr groß sein. In der Karte ISH50 wurde auf Basis des Geotektonischen Atlas von Nordwestdeutschland 1:100.000 Salzstockhochlagen gekennzeichnet, in denen Salzgesteine oberhalb von -200 m NN – in wenigen Ausnahme oberhalb von -300 m NN – auftreten und von Grundwasser führenden Schichten umgeben sind. Hier können durch Auslaugung im Bereich des Salzspiegels flächenhafte Senkungen und durch Auslaugung im Bereich des Gipshutes Erdfälle entstehen. Die in der Karte dargestellten Informationen ersetzen keine Baugrunduntersuchung gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020).
Als Subrosion wird die unterirdische Auslaugung und Verfrachtung von meist leichtlöslichem Gestein bezeichnet. Subrodierbar sind chemische Sedimente, wie die leichtlöslichen Chloride Steinsalz und Kalisalz, Sulfatgesteine wie Gips und Anhydrit (Sulfatkarst) und auch die schwerer löslichen Karbonatgesteine z.B. Kalkstein (Karbonatkarst). Die meisten Schäden in Niedersachsen sind auf die Auslaugung von Sulfatgesteinen zurückzuführen. Bei der Subrosion ist zwischen regulärer und irregulärer Auslaugung zu unterscheiden. Eine reguläre Auslaugung findet flächenhaft an der Oberfläche des subrodierbaren Gesteins statt und führt zu weitspannigen, meist geringen Senkungen des Geländes. Eine irreguläre Auslaugung konzentriert sich auf einen kleinräumigen, eng begrenzten Bereich und kann zur Entstehung von Höhlen, Schlotten oder Gerinnen führen. Sie schreitet im Festgestein vor allem entlang von Klüften oder Fugen im Gestein voran. Daher sind aufgelockerte Gebirgsbereiche in tektonischen Störungszonen auch meist Bereiche intensiver Subrosion. Wird die Grenztragfähigkeit des über einem Hohlraum liegenden Gebirges überschritten, kann dieser Hohlraum verstürzen und bis zur Erdoberfläche durchbrechen (Erdfall). Die Schichtmächtigkeit des löslichen Gesteines und damit die mögliche Größe eines Hohlraumes sind maßgeblich für die Größe des Einbruchs an der Geländeoberfläche. Etwa 50 Prozent der Erdfälle haben in Niedersachsen einen Durchmesser bis zwei Meter und bei ungefähr 40 Prozent liegt der Durchmesser zwischen zwei und fünf Metern. Obwohl diese Durchmesser recht klein erscheinen, können die Auswirkungen auf Bauwerke sehr groß sein. In der Karte IEG50 sind Gebiete dargestellt, in denen eine flächenhafte Gefährdung durch Erdfälle besteht. Die in der Karte dargestellten Informationen ersetzen keine Baugrunduntersuchung gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020).
Das Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG) veröffentlicht im Maßstab 1: 50 000 und 1: 25 000 das Kartenwerk Geogefahren in Niedersachsen. In diesen Gefahrenhinweiskarten werden derzeit die Naturgefahren Subrosion und Massenbewegung durch Einzelobjekte (Erdfall, Massenbewegung) oder die Abgrenzung gefährdeter Flächen (Erdfallgefährdungsgebiet, Salzstockhochlage) dargestellt. Massenbewegungen sind geomorphologische Prozesse, bei denen sich Fels oder Lockerstein unter dem Einfluss der Gravitation in Zeiträumen von Sekunden bis Jahren hangabwärts bewegen. Natürliche Ursachen wie bspw. eine ungünstige Neigung geologischer Schichten oder Verwitterung von Felspartien begünstigen die Entstehung von Massenbewegungen. Letztlich Auslöser einer Massenbewegung können sowohl natürliche (Niederschlag etc.) als auch anthropogene (Baumaßnahmen, Verkehr etc.) Einwirkungen sein. Massenbewegungen verursachen durch das Verschütten mit Fels oder Lockergestein und tiefreichende Geländebrüche z.T. gravierende Schäden an Gebäuden, Straßen, Schienenwegen oder Wasserstraßen. Als übergeordnete Bewegungsprozesse von Massenbewegungen werden Rutschungs-, Sturz- und Fließprozesse unterschieden. Die Bewegungsmechanismen Kippen und Driften werden nicht weiter differenziert und sind einem der übergeordneten Prozesse zugeordnet. • Rutschungsprozesse sind hangabwärts gerichtete, gleitende Bewegungen von Fest- und/oder Lockergestein an diskreten Gleitflächen. Während der Bewegung behält die Rutschmasse auf der Gleitfläche den Kontakt zum festen Untergrund weitgehend bei. Klassifiziert werden Rutschungen durch die Form der Gleitfläche, so dass zwischen Translations- und Rotationsrutschung oder einer kombinierten Gleitflächenform zu unterscheiden ist. • Bei einem Sturzprozess wie beispielsweise einem Steinschlag oder einem Felssturz, verlieren die stürzenden Massen zeitweilig den Kontakt zum festen Untergrund. Felsbrocken oder Felsmassen fallen, springen oder rollen der Schwerkraft folgend bergab. Sturzprozesse werden entsprechend des Volumens des herabgestürzten Gesteinsmaterials klassifiziert. • Fließprozesse wie beispielsweise Erd-/Schutt-/Blockströme, Muren sowie Kriechbewegungen aller Art haben keine definierten Gleitflächen. Im Gegensatz zum Rutschprozess ist der Wassergehalt der fließenden Massen meist deutlich erhöht. Die Bewegung ist vergleichbar einer hochviskosen Flüssigkeit. Fließprozesse werden nach ihrer Bewegungsgeschwindigkeit klassifiziert. Grundlage der Karte der Geogefahren in Niedersachsen – Massenbewegungen – mit einer Darstellung der Einzelobjekte – ist ein Ereigniskataster auf der Basis von Informationen aus topographischen, geologischen und ingenieurgeologischen Karten, Gutachten und Literatur. In einem Fall konnte ein hochauflösendes, digitales Geländemodell aus Laserscan-Aufnahmen (LIDAR) ausgewertet werden. Die Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen ist auf die Belange der Raumplanung ausgerichtet, nicht parzellenscharf und ersetzt keine objektbezogene geotechnische Untersuchung. Die Kartendarstellung dokumentiert den aktuellen Kenntnisstand im LBEG, kann aber die Vollständigkeit der Phänomene nicht garantieren. Sie dient Ministerien, Fachbehörden, Kreis- und Kommunalverwaltungen sowie Wirtschaftsunternehmen und Bürgern als erste Grundlage zur Gefahreneinschätzung mit dem Ziel, Schäden durch vorausschauende Planung zu verhindern bzw. zu minimieren. Bereiche, die unmittelbar an die ausgewiesenen Flächen angrenzen, können ebenfalls betroffen sein. Intensität und Wahrscheinlichkeit eines möglichen Ereignisses können aus der Karte nicht abgeleitet werden. Lokale Gegebenheiten (z.B. Schutzmaßnahmen, Sanierungen, topografische Besonderheiten) sind in weitergehenden Untersuchungen zu berücksichtigen.
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|---|---|
| Bund | 53 |
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| Förderprogramm | 14 |
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| Boden | 92 |
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