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Branchenabhängiger Energieverbrauch des verarbeitenden Gewerbes

<p>Alle Wirtschaftsbereiche zusammen verbrauchen fast drei Viertel der in Deutschland benötigten Primärenergie. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am Primärenergieverbrauch aller Produktionsbereiche lag 2022 bei rund 46 Prozent. Der Energiebedarf dieses Gewerbes blieb im Zeitraum 2010 bis 2022 etwa konstant, der spezifische Energieverbrauch pro Tonne Stahl, Glas oder Chemikalien ging aber zurück.</p><p>Der Energiebedarf Deutschlands</p><p>Der gesamte Primärenergiebedarf Deutschlands betrug im Jahr 2022 nach dem Inländerkonzept rund 11.854 Petajoule (PJ). Dabei wird der Verbrauch inländischer Wirtschaftseinheiten in der übrigen Welt in die Berechnung des Gesamtverbrauchs einbezogen, während der Verbrauch gebietsfremder Einheiten im Inland unberücksichtigt bleibt. Die privaten Haushalte in Deutschland verbrauchten rund 30 % der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a>⁠. Die Wirtschaft mit ihren vielen Produktionsbereichen benötigte die übrigen 70 %. Zu diesen Bereichen zählen das Herstellen von Waren, das Versorgen mit Energie und der Warentransport. All diese Produktionsbereiche verbrauchten im Jahr 2022 zusammen mehr als 8.170 PJ Primärenergie (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch 2022 (Inländerkonzept)“).</p><p>Zur Begriffsklärung: Mit der Präposition „primär“ betonen Fachleute, dass der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/primaerenergiegewinnung-importe">“Primär“-Energiebedarf</a> sowohl den realen Energiebedarf bei Energieverbrauchern erfasst als auch die Energieverluste, die bei der Bereitstellung und beim Transport von Energie entstehen. Und diese Verluste sind hoch: Mehr als ein Drittel aller Primärenergie geht bei der Bereitstellung und beim Transport von Energie verloren <a href="https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DEMonografie_monografie_00003790">(Statistisches Bundesamt 2006)</a>.</p><p>Der Energiebedarf des verarbeitenden Gewerbes</p><p>Die Firmen, die Waren herstellen, werden als „verarbeitendes Gewerbe“ bezeichnet. Sie hatten von allen Produktionsbereichen im Jahr 2022 mit circa 3.768 PJ den größten Primärenergiebedarf. Das ist ein Anteil von rund 46 % am Energieverbrauch aller Produktionsbereiche. Der nächstgrößte Energieverbraucher war die Energieversorgung mit 1.594 PJ (oder 19,5 % Anteil am ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergieverbrauch#alphabar">Primärenergieverbrauch</a>⁠), gefolgt vom Verkehr mit 1.121 PJ (oder 13,7 % Anteil am Primärenergieverbrauch) (siehe Abb. „Anteil wirtschaftlicher Aktivitäten am Primärenergieverbrauch aller Produktionsbereiche 2022“).</p><p>Primärenergienutzung des verarbeitenden Gewerbes</p><p>Die Primärenergienutzung innerhalb des verarbeitenden Gewerbes verteilt sich auf verschiedene Produktionssektoren (siehe Abb. „Anteile der Sektoren am ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergieverbrauch#alphabar">Primärenergieverbrauch</a>⁠ des verarbeitenden Gewerbes 2022“). Ein wichtiger Sektor ist dabei die Chemieindustrie. Sie benötigte im Jahr 2022 mit rund 1.592 PJ von allen Sektoren am meisten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a>⁠ zur Herstellung ihrer Erzeugnisse. Das ist ein Anteil von 42,3 % am Energieverbrauch im ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=verarbeitenden_Gewerbe#alphabar">verarbeitenden Gewerbe</a>⁠. Weitere wichtige Energienutzer sind die Metallindustrie mit einem Anteil von 14,7 % sowie die Hersteller von Glas, Glaswaren, Keramik, verarbeiteten Steinen und Erden mit 7,3 % am Energieverbrauch im verarbeitenden Gewerbe.</p><p>Die Energie wird Unternehmen dabei als elektrischer Strom, als Wärme (etwa als Dampf oder Thermoöl) sowie direkt in Form von Brennstoffen (wie Erdgas, Kohle oder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>⁠) zur Verfügung gestellt.</p><p>Gleichbleibender Primärenergieverbrauch</p><p>Seit dem Jahr 2010 blieb der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergieverbrauch#alphabar">Primärenergieverbrauch</a>⁠ in fast allen Produktionssektoren relativ konstant (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch ausgewählter Sektoren des verarbeitenden Gewerbes“).</p><p>Gesunkene und gestiegene Primärenergieintensität </p><p>Die Primärenergieintensität beschreibt, wie viel ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a>⁠ bezogen auf die erzielte Bruttowertschöpfung eines Produktionsbereichs oder Wirtschaftszweigs verbraucht wird. Die Entwicklung dieser Energieintensität über mehrere Jahre kann einen Hinweis darauf geben, ob in einem Wirtschaftszweig energieeffizient gearbeitet wird.</p><p>Die Primärenergieintensität einzelner Wirtschaftszweige entwickelte sich im Zeitraum 2010 bis 2021 unterschiedlich (siehe Abb. „Primärenergieintensität ausgewählter Sektoren des verarbeitenden Gewerbes“):</p><p>Begrenzte Aussagekraft der Primärenergieintensität</p><p>Schwankende Preise für Rohstoffe und Produkte sowie andere äußere Wirtschaftsfaktoren oder ggf. auch die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie beeinflussen zwar die Bruttowertschöpfung, nicht aber die Energieeffizienz eines Prozesses. Die Primärenergieintensität eignet sich daher nur eingeschränkt, um die Entwicklung der Energieeffizienz in den jeweiligen Herstellungsprozessen zu beschreiben. Dies ist unter anderem deutlich bei den Kokerei- und Mineralölerzeugnissen zu sehen.</p>

doing_hydrogen_SN - ONTRAS - leitungsgebundenes Transportsystem für Wasserstoff in Ostdeutschland (Teilvorhaben Sachsen)

Gasmotor-Waermepumpe

Entwicklung von Gas-Kompressionswaermepumpen unter Verwendung von Serienmotoren aus der PKW-Produktion, die fuer den Betrieb mit Erdgas umgeruestet werden. Unter dem Aspekt der rationellen Energieverwendung und Schonung der vorhandenen Ressourcen gilt die Entwicklung vornehmlich - der Verlaengerung der Motorlaufzeiten, - Minimierung der Schadstoffemission in den Motorabgasen, - der verbesserten Schalldaemmung, - dem Einfluss unterschiedlicher Gasarten auf den Betrieb von Gasdmotoren, - der Verbesserung der Regelung.

Reallabor zur Herstellung von FT-Treibstoffen und SNG aus Biomasse und biogenen Reststoffen für die Land- und Forstwirtschaft (FT/SNG-Reallabor)

Bedeutung des Projekts für die Praxis: Der fortschreitende Klimawandel macht es unabdingbar, möglichst rasch konkrete und wirk-same Maßnahmen einzuleiten, um weitergehende Folgen für Mensch und Natur zu verhin-dern. Dabei sind alle Branchen gefordert, entsprechende Konzepte zu erarbeiten und auch rasch umzusetzen. Für die Land- und Forstwirtschaft heißt das kompakt zusammengefasst 'Raus aus dem Öl'. Der Energieverbrauch der Landwirtschaft ist mit 22 PJ vergleichsweise gering und entspricht auch nur etwa 10 % der derzeit bereits eingesetzten Bioenergie. Umso mehr stellt sich die Frage, warum sich nicht die Land- und Forstwirtschaft selbst die nötigen Treibstoffe und synthetisches Erdgas aus Holz bzw. aus biogenen Reststoffen und Abfällen produziert? Wesentliche Kernkomponenten der dafür erforderlichen Technologien wurden in Österreich entwickelt und sind nun - auch weitgehend industriell erprobt - großtechnisch verfügbar. Die erforderlichen Ressourcen in Bezug auf Holz und biogene Rest- und Abfallstoffe sollten vorhanden sein, wenn man davon ausgeht, dass die Wärme- und Stromerzeugung aus Biomasse künftig keine großen Wachstumsmärkte darstellen. Einerseits, da der Wärmebedarf in künftigen Gebäuden abnehmen und andererseits Strom aus anderen erneuerbaren Quellen kostengünstiger herstellbar sein wird. Für die Umstellung der kompletten Landwirtschaft auf Bioenergie wären etwa 1-2 Millionen Tonnen Biomasse bzw. biogenen Reststoffe und Abfälle erforderlich. Der dadurch von der Land- und Forstwirtschaft erzielbare Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstosses wäre beispielgebend für andere Branchen und auch die damit verbundene Reduktion des CO2 Footprints der Produkte könnte mittelfristig auch Wettbewerbsvorteile ergeben. Die Land- und Forstwirtschaft könnte damit ein erster Wirtschaftszweig mit voll-ständiger Energieversorgung aus erneuerbarer Energie sein. Mit einer derartigen Umstellung wird weiters die Abhängigkeit von zugekauften Treibstoffen (fossil als auch erneuerbar) minimiert und damit die Krisensicherheit erhöht. Aktuelle Ausgaben für den Diesel in der Land- und Forstwirtschaft liegen bei ca. 300 Millionen Euro bei Gesamtausgaben für die Energie in diesem Sektor von 500 Millionen Euro. Würde die Produktion der Treibstoffe und des Erdgases unter Einhaltung bestimmter Mindestgrößen für die Produktionsanlagen regional verteilt in Österreich erfolgen, würde zusätzlich eine maxi-male Wertschöpfung in den Regionen erzielt werden.

Betriebe, erzeugte Abfallmenge: Deutschland, Jahre,Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu) entnommen. Abschneidegrenzen: 50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ): - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03) - Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14) - Ledergewerbe (WZ 15) - Holzgewerbe (WZ 16) - Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18) - Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19) - Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20) - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21) - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22) - Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (WZ 23) - Fahrzeugbau (WZ 29, 30) - Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (WZ 31, 32) - Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ 33) 100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ 06-09) - Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12) - Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen (WZ 24,25) - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen (WZ 26, 27) - Maschinenbau (WZ 28) - Energieversorgung (WZ 35) - Wasserversorgung (WZ 36) 500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Kohlenbergbau (WZ 05) - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten) - Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1] - Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1] - Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1] - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (WZ 64-66) [1] - Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1] - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme von WZ 78.20 (siehe unten) [1] - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 84) [1] - Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1] - Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88) - Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1] - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1] [1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten geschätzt (siehe Kapitel 3.2.) Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.): - Abwasserentsorgung (WZ 37) - Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (WZ 38) - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (WZ 39) - Baugewerbe (WZ 41-43) - Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77) - Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20) - Private Haushalte (WZ 97, 98) - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen. Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312 vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie unter www.statistikportal.de. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten Abfallarten. Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (ca. 18 %). Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000 Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung, die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen fordert. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. (www.klassifikationsserver.de) - Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. - Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics" vertreten. Dort werden unter anderem die EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten liefert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (durchschnittlich 18%). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV) übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit geachtet. Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen übersendet. Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier entscheiden die Länder individuell über die Art und den Umfang der Vorbelegung. Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung sowie der Erhebung der Abfallentsorgung. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten, für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland über alle Wirtschaftszweige geeignet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist die Genauigkeit der Erhebung ausreichend. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B. Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der angefallenen Abfälle liefern können. Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht antwortenden Betrieben geringgehalten. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022 für einzelne Wirtschaftszweige aus dem Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022 wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Bundesländer sind vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der Abfallbilanz. In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis, das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die Datenqualität auswirken. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor (abrufbar in der Statistischen Bibliothek über www.statistischebibliothek.de). Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr 2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet) können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen. Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ausgeweitet. Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die Abfallbehandlungsanlagen erfasst. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden im Internet in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) bereitgestellt. Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung 2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt > Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung. Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff "Abfallerzeugung Ergebnisbericht"). Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung nur noch über GENESIS-Online verbreitet. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Sanierungsrahmenpäne (Region Oberlausitz/Niederschlesien)

Sanierungsrahmenpläne sind eine besondere Form der Braunkohlenpläne im Freistaat Sachsen, welche für jeden stillgelegten oder noch stillzulegenden Tagebau aufzustellen sind. Der Sanierungsrahmenplan enthält Festlegungen zu den Grundzügen der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche, zu der anzustrebenden Landschaftsentwicklung sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur. Mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 änderten sich die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die ostdeutsche Braunkohlenindustrie grundlegend. Der Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft, die Modernisierung aller Haushalte und die allgemeine Verfügbarkeit anderer Energieträger (insbesondere Erdöl und Erdgas) führten zu einem starken Absatzrückgang der heimischen Braunkohle. Kraftwerke, Veredlungsanlagen und Tagebaubetriebe erfüllten zudem nicht die bundesdeutschen Umweltstandards. Zahlreiche Tagebaue mussten stillgelegt werden. Die forcierte Entwicklung der Braunkohlenindustrie in der DDR war mit der Zerstörung des Lebensraumes der Menschen und mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Ökologische und soziale Belange spielten eine untergeordnete Rolle. Beträchtliche, in einzelnen Tagebauen auf bis zu 20 Jahre geschätzte Rekultivierungsrückstände, Sand-und Staubauswehungen, ein gestörter Wasserhaushalt und Altlasten waren die Hinterlassenschaften des Braunkohlenbergbaus in der Lausitz. Hinzu kamen kilometerlange ungesicherte Tagebauböschungen sowie riesige ungesicherte Tagebaukippen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. In dieser besonderen Situation und angesichts des Umfangs der notwendigen Sanierungsarbeiten und des allgemeinen öffentlichen Interesses mussten in transparenten, förmlichen Verfahren Braunkohlenpläne mit inhaltlichen Vorgaben für eine geordnete Sanierung erarbeitet und Konflikte aufgelöst werden. Dies wird in der Regional- und Sanierungsrahmenplanung im Freistaat Sachsen insbesondere über die kommunale Mitwirkung sichergestellt.

Gasnetz Wilhelmshaven

Die Daten zeigen das komplette Gasnetz von Wilhelmshaven in jeder Druckstufe. Die Daten werden kontinuierlich aktualisiert. Die Daten können mithilfe einer Planauskunft eingesehen werden.

Errichtung einer Anlage zur Schwefelverbrennung für die CO2-freie Herstellung von Prozessdampf und die optimale Versorgung mit Rohstoffen

Die Chemiewerk Bad Köstritz GmbH ist ein mittelständischer Hersteller von anorganischen Spezialchemikalien. Für die chemischen Herstellungsprozesse im Werk wird Dampf benötigt, für dessen Erzeugung Erdgas verbrannt wird. Zur Herstellung von Thiosulfaten und Sulfiten kommen flüssiges Schwefeldioxid und Schwefel zum Einsatz. Um Kieselsole und -gele herzustellen, wird konzentrierte Schwefelsäure verwendet. Bisher werden die benötigten Rohstoffe von externen Lieferanten bezogen und am Standort gelagert. Gegenstand des Vorhabens ist die Umsetzung eines innovativen Verfahrenskonzepts, mit welchem auf Basis von flüssigem Schwefel die weiteren benötigten Rohstoffe nach Bedarf am Standort hergestellt werden können. Im Zentrum steht die Errichtung einer Anlage zur Verbrennung von flüssigem Schwefel, der als Abprodukt bei Entschwefelungsprozessen in Raffinerien oder Kraftwerken anfällt. Das bei der Verbrennung entstehende Schwefeldioxid (SO 2 ) wird mit einem Abhitzekessel abgekühlt. Ein Teil davon wird im Anschluss mit Hilfe einer Adsorptionskälteanlage verflüssigt. Der andere Teil des SO 2 wird in einem Konverter mittels eines Katalysators zu Schwefeltrioxid (SO 3 ) oxidiert und anschließend in einem Adsorber in konzentrierte Schwefelsäure umgewandelt, das Verhältnis SO 2 zu H 2 SO 4 (Schwefelsäure) kann dem Bedarf der Produktion flexibel angepasst werden. Mit der bei den Prozessen entstehenden Wärme wird Dampf erzeugt, welcher für den Antrieb des Gebläses für die Verbrennungsluft, zum Betrieb der Adsorptionskälteanlage und mittels einer Turbine zur Stromerzeugung genutzt wird. Der restliche Dampf wird in das vorhandene Dampfnetz des Werks eingespeist. Der erzeugte Strom wird zum Betrieb der Anlage und darüber hinaus für den Eigenbedarf am Standort verwendet. Das innovative Verfahrenskonzept geht deutlich über den Stand der Technik in der Chemiebranche hinaus und hat Modellcharakter. Es zeigt auf, wie an einem Standort aus einem einzigen Rohstoff verschiedene Produkte wirtschaftlich, bedarfsgerecht und gleichzeitig umweltfreundlich hergestellt werden können. Die Reduzierung der Anzahl der Rohstofftransporte trägt zur Umweltentlastung bei. Das Verfahren erzeugt keine Abfälle und Abwässer. Mit der konsequenten Abwärmenutzung zur Dampferzeugung können ca. 50 Prozent des Grundbedarfs an Dampf des Werks gedeckt und dadurch etwa die Hälfte des bisher zur Dampferzeugung genutzten Erdgases eingespart werden. Gegenüber dem gegenwärtigen Produktionsverfahren können insgesamt ca. 3.400 Tonnen CO 2 -Emissionen jährlich vermieden werden, was einer Minderung um etwa 33 Prozent entspricht. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Chemiewerk Bad Köstritz GmbH Bundesland: Thüringen Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend

COHP: Aufbau eines Niedertemperatur-Warmwassersystems mit 45 Grad Celsius Vorlauftemperatur aus industrieller Abwärme

Die Roche-Gruppe mit Hauptsitz in Basel, Schweiz, betreibt am Standort im oberbayrischen Penzberg auf einer Fläche von 590.000 Quadratmetern (83 Fußballfeldern) eines der größten Biotechnologie-Zentren Europas mit ca. 7.500 Mitarbeitenden. Hier werden für den Weltmarkt diagnostische Proteine, Reagenzien und Einsatzstoffe sowie therapeutische Proteine biotechnologisch hergestellt. Das Unternehmen beabsichtigt mit diesem Projekt, seine Wärmeversorgung am Standort Penzberg zukünftig CO 2 -frei zu gestalten und unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Derzeit erfolgt die Wärmeversorgung über die drei Verteilungsnetze Dampfnetz, Nahwärmenetz mit 90/70 Grad Celsius und Wärmerückgewinnungsnetz (WRG-Netz) mit 20/30 Grad Celsius, wobei die Versorgung des Dampf- und Nahwärmenetzes noch vollständig auf Erdgas basiert. Dieses wird in verschiedenen BHKWs und Dampfkesseln eingesetzt, um das gesamte Werk zu versorgen. Nunmehr soll das bestehende WRG-Netz zwar weiterverwendet, jedoch zu einem NT45 Netz (NiederTemperaturNetz, 45 Grad Celsius Vorlauftemperatur) umgebaut werden, um auf Grundlage des höheren Temperaturniveaus nun auch Gebäude beheizen und die bestehende Dampf-Luftbefeuchtung durch Wasserbefeuchtung ersetzen zu können. Die Temperaturerhöhung von 30 Grad Celsius (des Wassers aus dem WRG-Netz) auf 45 Grad Celsius erfolgt mittels Wärmepumpen, die als Wärmequelle vorhandene Abwärmepotenziale (Prozesswärme) des Werks einsetzen. Dazu werden von den bestehenden Kältemaschinen zwei zusätzlich für die Nutzung als Wärmepumpen umgebaut und können in beiden Funktionen betrieben werden. Die Wärmepumpen werden mit 100 Prozent (zertifiziertem) Grünstrom betrieben. Mit dem NT45-Netz werden die Gebäude mit Niedertemperatur  versorgt, die bisher mit Erdgas beheizt wurden. Des Weiteren setzt der Standort bei raumlufttechnischen Anlagen auf Wasserbefeuchtung statt Dampfbefeuchtung. Die Temperierung der Luft erfolgt ebenso mit dem Niedertemperaturmedium. Der COP (“Coefficient of Performance” - Heizleistung je elektrische Antriebsleistung) von sieben und mehr ist erheblich größer als bei standardisierten Wärmepumpen, die einen COP von drei bis fünf haben. Durch die Nutzung der Abwärme wird zusätzlich der Einsatz von Kühltürmen minimiert, woraus sich Einsparungen von Wasser (36.000 Kubikmeter/Jahr), Strom (18.200 Megawattstunden/Jahr) und Bioziden ergeben. Die jährlichen CO 2 -Einsparungen liegen für 2023 bis 2025 bei 1.737 Tonnen CO 2 , steigern sich dann bis 2029 um weitere 2.171 Tonnen CO 2 , so dass diese dann ab 2030 insgesamt bei 3.908 Tonnen CO 2 liegen werden. Diese Größenordnungen zeigen, welche Potenziale in der Nutzung von Prozesswärme liegen. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Roche Diagnostics GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2022 Status: Laufend

Industrielle Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität

Industrielle Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität Bei der intensiven industriellen Entwicklung wurde in vielen Teilen Deutschlands auch eine Reihe von Rohstoffen verwendet, die erhöhte Urangehalte oder Thoriumgehalte aufwiesen. In der Vergangenheit wurde in vielen Industriezweigen die Ablagerung von Produktionsrückständen auf firmeneigenem Gelände als übliche Beseitigungsvariante angesehen. In die Umweltmedien freigesetzte Radionuklide können bei ungünstigen Standortbedingungen und Nutzungsbedingungen zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung führen und nachträglich Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich machen. Das gesamte Volumen der in Deutschland abgelagerten Rückstände, die aus Sicht des Strahlenschutzes relevant sein können, dürfte nach ersten Schätzungen den Wert von 100 Millionen Kubikmetern nicht wesentlich übersteigen. Bei der intensiven industriellen Entwicklung, die etwa seit Mitte des 19. Jahrhunderts in vielen Teilen Deutschlands geschah, wurde auch eine Reihe von Rohstoffen verwendet, die erhöhte Urangehalte oder Thoriumgehalte aufwiesen (zum Beispiel Bauxit, Phosphorit). Es entstand eine Vielzahl von Rückständen, die zum damaligen Zeitpunkt nicht weiter verwendet wurden. Der Einsatz von Chemikalien, aber auch die physikalisch-chemischen Bedingungen des Verarbeitungsprozesses führten unter bestimmten Umständen zur Anreicherung oder Abreicherung einzelner Radionuklide in verschiedenen Rückstandsarten. Begleitend treten in diesen Rückständen oft Schwermetalle oder schädliche organische Stoffe auf, so dass neben der Radioaktivität auch konventionelle Schadstoffe zu berücksichtigen sind. Beispiele Prominente Beispiele für industrielle Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität sind die ehemaligen Auerwerke in Oranienburg und die ehemaligen de Haën Werke in Hannover: Die Auerwerke stellten aus Monazitsanden neben thorierten Gasglühstrümpfen auch radiumhaltige Farben her. Die Firma de Haën arbeitete Uranerze und Thoriumerze zur Herstellung von Spezialchemikalien sowie zur Fertigung von thorierten Gasglühstrümpfen auf. An beiden Standorten verblieben die Produktionsrückstände auf dem damaligen Firmengelände und sind für die erhöhte natürliche Radioaktivität verantwortlich, die zu Sanierungsmaßnahmen geführt haben. Mögliche strahlenschutzrelevante Rückstände In der Vergangenheit wurde in vielen Industriezweigen die Ablagerung von Produktionsrückständen auf firmeneigenem Gelände als übliche Beseitigungsvariante angesehen. In Abhängigkeit von der Konsistenz von den Rückständen erfolgte eine Deponierung auf Halden oder in Rückstandsbecken. Da aus Unkenntnis die damit möglicherweise verbundenen Strahlenschutzprobleme nicht berücksichtigt wurden, können in die Umweltmedien freigesetzte Radionuklide bei ungünstigen Standortbedingungen und Nutzungsbedingungen zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung führen und nachträglich Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich machen. Abschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz Wie eine Abschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) gezeigt hat, können im Hinblick auf die Menge der in Deutschland in der Vergangenheit abgelagerten Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität die Rückstände aus folgenden Wirtschaftsbereichen von Bedeutung sein: Verarbeitung von Rohphosphat zur Herstellung von Phosphorsäure und Düngemitteln, Primärförderung von Erdöl und Erdgas, Aufbereitung von Bauxit zur Gewinnung von Aluminium (Bayerverfahren), Roheisenmetallurgie (Gichtgasreinigung) und Verbrennung von Steinkohle (Rauchgasreinigung). Abgesehen von diesen in großen Mengen angefallenen Rückständen dürfte es auch eine Reihe von strahlenschutzrelevanten Rückständen mit geringerem Volumen, aber höheren Gehalten an natürlichen Radionukliden geben, so zum Beispiel: Rückstände aus der Herstellung thorierter Schweißelektroden und von Gasglühstrümpfen, Rückstände aus der Katalysatorherstellung für das Fischer-Tropsch-Verfahren und Rückstände aus der Produktion von Radiumfarbe. Das gesamte Volumen der in Deutschland abgelagerten Rückstände, die aus Sicht des Strahlenschutzes relevant sein können, dürfte jedoch nach ersten Schätzungen den Wert von 100 Millionen Kubikmetern nicht wesentlich übersteigen. Wie bei den bergbaulichen Hinterlassenschaften, mit deren radiologischer Bewertung heute besonders in den Bundesländern Sachsen und Thüringen Erfahrungen vorliegen, werden auch bei den industriellen Hinterlassenschaften nicht in jedem Fall Sanierungsmaßnahmen aus Gründen des Strahlenschutzes erforderlich sein. Die Erfordernisse des konventionellen Bodenschutzes sind jedoch ebenfalls zu beachten. Stand: 05.01.2026

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