Maßnahmen und Behandlungsgrundsätze für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt.
WMS-Dienst von Maßnahmen für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem aktuellen Stand der behördenverbindlichen Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.
WFS-Dienst von Maßnahmen für guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem aktuellen Stand der behördenverbindlichen Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.
WFS-Dienst von Behandlungsgrundsätzen für guten Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem Stand der Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.
WMS-Dienst von Behandlungsgrundsätzen für guten Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten nach FFH-Richtlinie. Entspricht dem Stand der Managementplanung. Die Sach- und Geometriedaten werden im Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank (IS SaND) gepflegt. Aufgrund des Erfassungsmaßstabs sind die Daten nicht für Analysen in Maßstäben größer 1:10.000 geeignet.
Es werden für die FFH-Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, für die Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung hat, Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige FFH-Gebiete als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der FFH-Arten mit besonderer Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Arten bei.
Es werden für die Arten, für die Brandenburg eine besondere internationale Erhaltungsverantwortung hat, Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige TK10-Blätter als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Arten mit besonderer internationaler Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg bei.
Für FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie trägt Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung. Aus diesem Grund werden Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige FFH-Gebiete als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Lebensräume mit besonderer Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände von Lebensräumen bei. Für FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie trägt Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung. Aus diesem Grund werden Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige FFH-Gebiete als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Lebensräume mit besonderer Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände von Lebensräumen bei.
Es werden für ausgewählte Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, für die Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung hat, Schwerpunkträume für die Maßnahmeumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige EU-Vogelschutzgebiete (SPA) als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmeumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Arten mit besonderer Verantwortung Brandenburgs in SPA ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Arten bei.
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Bund | 11 |
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Förderprogramm | 1 |
unbekannt | 10 |
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offen | 6 |
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Deutsch | 11 |
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