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Bodendaten und Stoffeintrag in Gewässer in Deutschland – MoRE (Anwendung)

Sowohl auf europäischer Ebene als auch national gewinnt der Bodenschutz zunehmend an Wahrnehmung und Bedeutung. Neben der Konkretisierung bodenschutzrechtlicher Anforderungen ist die Verfügbarkeit von Daten/Informationen zur Einschätzung des Bodenzustands eine wichtige Voraussetzung, um Empfehlungen für effektive Schutz-Maßnahmen zu geben. In der Anwendung werden bundesweit vorliegende Informationen zum modellierten Bodenabtrag durch Wassererosion, zu Bodenkennwerten, zur Winderosionsgefährdung, zur Erheblichkeit von Bodenabträgen visualisiert und bereitgestellt. Diese Informationen sind auch Grundlage zur Abschätzung erosionsbedingter stofflicher Einträge in Gewässer (Sedimenteintrag, Phosphoreintrag). Statistiken können angezeigt und abgerufen werden.

Begriffe und Kriterien zur Bewertung von Belaestigungen durch Laerm

Das Projekt "Begriffe und Kriterien zur Bewertung von Belaestigungen durch Laerm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Mannheim, Sonderforschungsbereich Sozialwissenschaftliche Entscheidungsforschung durchgeführt. Es wird ueber eine Serie von 10 kleinen Studien berichtet, in der Begriffe zur Beurteilung der Belaestigungsstaerke skaliert und Kriterien fuer die Erheblichkeit von Belaestigungen - vorrangig hinsichtlich Laerm - untersucht werden (Teil I). In einem Anhang werden die meisten Erhebungsmaterialien und spezielle Ergebnisse dokumentiert (Teil II).

Bedeutung der Landschaftsplanung für die Abarbeitung der Anforderungen der Eingriffsregelung im Vorhabenbereich zur Vermeidung, Bestimmung erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigung sowie für die Ableitung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmassnahm

Das Projekt "Bedeutung der Landschaftsplanung für die Abarbeitung der Anforderungen der Eingriffsregelung im Vorhabenbereich zur Vermeidung, Bestimmung erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigung sowie für die Ableitung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmassnahm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für Umweltberatung und angewandte Landschaftsplanung GbR durchgeführt. Gemäß Paragraph 6 (2) Nr.2 BNatSchG ist im Landschaftsplan, soweit erforderlich, der angestrebte Zustand von Natur und Landschaft und der erforderlichen Maßnahmen, insbesondere der allgemeinen Schutzentwicklungsmaßnahmen im Sinne des Dritten Abschnittes des BNatSchG darzustellen. Damit besteht der gesetzliche Auftrag, Anforderungen der Eingriffsregelung nach Paragraph 8 BNatSchG bereits im Rahmen der Landschaftsplanung aufzugreifen und auszufüllen. Auch wenn beide naturschutzrechtlichen Instrumente unterschiedliche Zielsetzungen haben, sollen sie möglichst aufeinander abgestimmt agieren. Diese Forderung wird vom Gutachten zur 'Methodik der Eingriffsregelung' im Auftrag der LANA (IfL, Hannover, 1996) unterstützt. Ziel des FuE-Vorhabens soll es sein, Anforderungen aus Sicht der Eingriffsregelung zu formulieren, künftig in der Landschaftsplanung mehr konkrete Grundlagen im Hinblick auf Vermeidung, auf die Bestimmung von Erheblichkeit und Nachhaltigkeit sowie auf die Ableitung von Ausgleichszielen bis hin zur parzellenscharfen Benennung von Flächen und Maßnahmen für den Ausgleich erarbeitet werden. Bisherige Forschungsarbeiten (vergleiche FuE 80109002) haben den Bereiche des Paragraphen 1a (2) Nm. 1 und 3 sowie (3) BauGB behandelt. In diesem FuE soll vor allem der Vorhabensbereich so bearbeitet werden, dass handlungsorientierte Aussagen zur Vorbereitung der Arbeitsschritte der Eingriffsregelung in der Landschaftsplanung künftig konkreter getroffen werden können. Zu klären ist auch die Frage, ob und wie das Verhältnis der örtlichen Landschaftsplanung (Paragraph 6 BNatSchG) und die überörtliche Landschaftsplanung (Paragraph 5 BNatschG); auch mit Blick auf die Regelungen des Paragraphen 5 BauGB und des Paragraphen 7 ROG, zu entwickeln ist und welche Rolle die erarbeiteten Anforderungen dabei spielen.

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