Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.
Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Versorgungsgrad (qm pro Einwohner) von Wohnblöcken mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen unter Berücksichtigung vorhandener privater und halböffentlicher Freiräume, Sachstand 2020
Aufgrund der großen Oberfläche ihrer Blattorgane können Bäume große Mengen an Schadstoffen und (Fein-)Stäuben aus der Luft herausfiltern. Immissionsschutzwald soll Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie wertvolle Biotope vor den nachteiligen Wirkungen durch Gase, Stäube, Aerosole und Strahlen schützen oder diese vermindern. Lokaler Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen einem Emittenten und einem zu schützenden Bereich. Er hat hier die Aufgabe, angrenzende Siedlungen, Erholungsgebiete, Krankenhäuser usw. vor Luftverschmutzung sowie Geruchs- und Lärmbelästigungen zu schützen. Regionaler Immissionsschutzwald ist gekennzeichnet durch schadstoffverringernde Wirkung im Hinblick auf großräumig auftretende Immissionen, die sich keinem konkreten Emittenten zuordnen lassen.
Der Datensatz enthält die Naturwaldzellen (Naturreservate) im Freistaat Sachsen. Naturwaldzellen (NWZ) sind Waldflächen, die ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden. Sie sind nach dem Sächsischem Waldgesetz (SächsWaldG) Schutzwald mit dem Ziel die natürliche Entwicklung von Flora und Fauna auf einer der natürlichen Vegetation nahen Entwicklungsstufe zu sichern. Naturwaldzellen dienen vorrangig der Erforschung sich selbst entwickelnder Waldlebensgemeinschaften, ihrer Böden, ihrer Vegetation, der Waldstruktur und Fauna. Sie bieten somit vielseitige Ansätze für die Analyse von Prozessen in Wäldern und können Grundlage für naturnahe Waldbewirtschaftung oder Indikator für großräumige (anthropogene) Veränderungen in relativ naturnahen Waldökosysteme sein. Zu jeder Fläche wird der geographische Name der Naturwaldzelle aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
In dem Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung enthalten, die innerhalb der Landschaftsbildräume nach bestimmten Kriterien abgegrenzt wurden wie z.B. landschaftliche Ausstattung und Attraktivität, Lage in Schutzgebieten sowie besondere Bedeutung als Naherholungsgebiet. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:500.000 (DTK500) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.
Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen von Stäuben, Aerosolen, Gasen oder Strahlungen sowie Lärm auf Wohn-, Arbeits- oder Erholungsbereiche oder andere schutzbedürftige Objekte durch Absorption, Ausfilterung oder Sedimentation, sowie durch Förderung von Thermik und Turbulenz. Er mindert die Schallausbreitung von Lärmquellen. Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen Emittenten und einem zu schützenden Bereich. Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen von Stäuben, Aerosolen, Gasen oder Strahlungen sowie Lärm auf Wohn-, Arbeits- oder Erholungsbereiche oder andere schutzbedürftige Objekte durch Absorption, Ausfilterung oder Sedimentation, sowie durch Förderung von Thermik und Turbulenz. Er mindert die Schallausbreitung von Lärmquellen. Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen Emittenten und einem zu schützenden Bereich.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 517 |
| Europa | 7 |
| Global | 1 |
| Kommune | 25 |
| Land | 164 |
| Schutzgebiete | 5 |
| Weitere | 1 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 136 |
| Zivilgesellschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 484 |
| Hochwertiger Datensatz | 5 |
| Text | 5 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 107 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 48 |
| Offen | 527 |
| Unbekannt | 27 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 514 |
| Englisch | 132 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 14 |
| Bild | 1 |
| Datei | 27 |
| Dokument | 10 |
| Keine | 424 |
| Webdienst | 5 |
| Webseite | 156 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 383 |
| Lebewesen und Lebensräume | 563 |
| Luft | 288 |
| Mensch und Umwelt | 602 |
| Wasser | 292 |
| Weitere | 585 |