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Tempelhofer Feld

Das Tempelhofer Feld in Berlin ist in seiner Dimension, Geschichte und Vielfalt ein einzigartiger Ort für Menschen und Natur. Das Feld ist keine geplante und gestalte Grünfläche wie ein Stadtpark im üblichen Sinne. Es handelt sich vielmehr um eine in ständiger Umnutzung befindlichen Fläche, die viele Merkmale der alten Funktion als Flughafen – Größe, Weite, Offenheit, unverstellter Blick, viel Platz für verschiedene Aktivitäten – beibehält, die normalerweise mehr im ländlichen Umland zu finden sind. Das Tempelhofer Feld ist damit ein seltenes Beispiel für die Transformation des „ländlichen Außens“ in das „urbane Innere“ und dürfte damit nur mit wenigen innerstädtischen Flächen weltweit vergleichbar sein. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren was Neues aus, erleben Natur hautnah, erfahren Geschichte an Originalschauplätzen. Das Feld bietet als urbaner Naturraum eine Kombination verschiedener ökologischer Leistungen der Biodiversität, der Klima- und Luftverbesserung und der Lärmminderung. Das Feld ist gleichzeitig ein städtischer Freiraum mit vielfältigen Möglichkeiten für Sport-, Freizeit, Bildung, Kultur und Kreativität. Es ist ein Raum der sozialen Begegnungen und demokratischen Aushandlungen, gerade auch für Menschen, die dazu sonst wenig Gelegenheit haben. Die Covid-19-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig solche inklusiven öffentlichen Räume ohne Konsumzwang und mit einer vielseitigen Aufenthaltsqualität sind. Gerade aus dem Zusammenwirken dieser verschiedenen Eigenschaften entsteht der ganz eigene Charakter des Tempelhofer Feldes, der ihm seine besondere Bedeutung – nicht nur für die ringsum wohnenden Berlinerinnen und Berliner – verleiht. Das Areal des ehemaligen Zentralflughafens Tempelhof befindet sich mitten in Berlin, innerhalb des S-Bahn- und Stadtautobahnrings. Es hat eine Fläche von 355 ha, wobei das Tempelhofer Feld mit den Start- und Landebahnen und dem sogenannten Taxiway rund 300 ha und das versiegelte Flugvorfeld rund 55 ha einnehmen. Im Nordwesten wird das Feld von dem Flughafengebäude mit dem markanten Radarturm begrenzt, das mit einer Länge von 1,23 km und einer Bruttogeschossfläche von 300.000 m 2 mal das zweitgrößte Gebäude der Welt war und heute noch das größtes Baudenkmal Europas ist. Umgeben wird das Feld von zehn Wohnquartieren in den Bezirken Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg, die mit mehr als 700 Einwohnerinnen und Einwohner je ha zu den am engsten besiedelten Quartiere Berlins gehören. Das Tempelhofer Feld ist ein geschichtsträchtiger Ort mit einer wechselvollen und dramatischen Historie, die 1351 mit der ersten urkundlichen Erwähnung begann und viele sehr unterschiedliche Nutzungen erfuhr – sei es 1830 als Pferderennbahn, als Exerzier- und Arrestplatz des Preußischen Militärs, als Trainingsplatz des ältesten noch bestehenden Fußballvereins BFC 1888 Germania. Ab 1883 hielt die Luftfahrt mit ersten Flugexperimenten Einzug. 1923 wurde auf dem Feld der erste Deutsche Verkehrsflughafen Feld eröffnet und 1926 hier die Deutsche Lufthansa gegründet. Während der Nazi-Diktatur war Tempelhof ein Standort von Zwangsarbeiter- und Konzentrationslagern jüdischer Bürger*innen und Kriegsgefangener für die Rüstungsindustrie. Nach dem Ende des Zweiten. Weltkriegs versorgten während der Blockade 1948/49 die Alliierten den Westteil der Stadt mit einer Luftbrücke über den Flughafen Tempelhof und machten ihn so zu einem international bekannten Symbol für die Verteidigung der Freiheit. Nach der Einstellung des Flughafenbetriebs im Jahr 2008 wurde das ehemalige Flugfeld ab dem Jahr 2010 für die Erholungs- und Freizeitnutzung für die Bevölkerung geöffnet. Am 25. Mai 2014 haben die Berliner*innen über die zukünftige Entwicklung des Feldes im Rahmen eines Volksentscheides abstimmen. Nach der amtlichen Zählung sprachen sich 739.124 Berlinerinnen und Berliner für den Erhalt des gesamten Feldes als Freizeit- und Erholungsfläche aus, was im Tempelhofgesetz Bln ThFG festgeschrieben wurde, das am 25. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Das Tempelhofer Feld erfährt durch seine frühere Nutzung als Flughafen eine typische Strukturierung durch die in West-Ost-Richtung verlaufenden zwei Landebahnen und dem ebenfalls asphaltierten Taxiway (ehemaliger Rollweg der Flugzeuge), der das Feld umrundet und die Abgrenzung zwischen dem inneren und äußeren Wiesenring bildet. Im inneren Wiesenring (202 ha) befinden sich großflächige Magerrasengemeinschaften, die aufgrund ihrer Seltenheit und artenreichen Zusammensetzung als schutzwürdiges Biotop eingestuft sind. Ihre große Ausdehnung ist Grundvoraussetzung für die Artenvielfalt der Vogel-, Insekten- und Amphibienwelt. Stellvertretend genannt sind hier die Feldlerche, 75 Wildbienenarten und die wachsende Population von Zauneidechsen. Das Feld ist eine der Kernflächen im Berliner Biotopverbund. Die zwei Start- bzw. Landebahnen bieten Platz für vielfältige sportliche Aktivitäten, wie Rollerskaten, Kitesurfen, Fahrradfahren. Im äußeren Wiesenring (101 ha) sind verschiedene Abschnitte für bestimmte Nutzungen ausgewiesen. Hier finden sich u.a. Picknickwiesen, Grillplätze, Gemeinschaftsgärten, Sportplätze, Gastronomie etc. sowie sanitäre Anlagen, Verleihstationen für Sportgeräte sowie die durch zivilgesellschaftlich initiierte Projekte. Das Tempelhofgesetz ThFG Das heutige Erscheinungsbild des Tempelhofer Felds wird maßgeblich durch ThFG gesichert. Dort heißt es: „Das Tempelhofer Feld in seiner Gesamtheit ist wegen seiner Leistungs- und Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt, der Eigenart und Schönheit seiner Landschaft, seines Nutzens für die Erholung, seiner kulturhistorischen Bedeutung und als Ort der Berliner Geschichte, der Flugfahrt und des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus von einmaligem Wert. Es hat diesen Wert unabhängig von öffentlichen oder privaten Investitionen.“ Diese geht mit einem sehr weitreichendem Bebauungs- und Veränderungsverbot einher und verpflichtet den Berliner Senat gemäß Anlage 3 des ThFG für die zukünftige Nutzung und die Weiterentwicklung der Freifläche einen Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) unter Einbeziehung der Bevölkerung aufzustellen. Gleichzeitig werden gemäß ThFG § 2, Anlage 1 verbindliche Definitionen von räumlichen Strukturen des Feldes und Begriffsfestsetzung vorgenommen. Der Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) und die Beteiligung der Bürger*innen Der EPP ist in einem kooperativen Beteiligungsverfahren mit den Bürger*innen, der zuständigen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (ehemals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) sowie der Grün Berlin GmbH entstanden. Der EPP definiert den Rahmen und die Leitlinien für die weitere Entwicklung des ehemaligen Flugfeldes. Schwerpunkte sind insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der wertvollen Wiesenlandschaft, die Erlebbarkeit der Geschichte und die qualifizierte Entwicklung von Erholung, Freizeit und Sport an den Rändern des Tempelhofer Feldes. Darüber hinaus regelt er die künftige Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik bei der weiteren Pflege und Entwicklung des Tempelhofer Feldes in einem transparenten Beteiligungsmodell. Weitere Informationen der Grün Berlin GmbH unter: Tempelhofer Feld Der bis heute anhaltende Beteiligungsprozess ist auf der Beteiligungsplattform nachvollziehbar und fordert in vielfältiger Form die Bürger*innen zum Mitmachen auf dem Feld auf. Fester Bestandteil dieser Bürgerbeteiligung sind die ehrenamtlichen und frei gewählten Feldkoordinatoren, die kontinuierlich die Entwicklung des Tempelhofer Felds begleiten und aktiv gestalten. Bild: Anne Wessner Studie Gesellschaftliche Wertigkeit des Tempelhofer Felds Das Tempelhofer Feld ist ein einzigartiger Stadtraum für Menschen und Natur. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren etwas Neues aus, erleben Natur hautnah. Weitere Informationen Bild: Lichtschwärmer - Christo Libuda Infobriefe Tempelhofer Feld Die Verfahrenskoordination Tempelhofer Feld informiert regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen und Fortschritte im Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess zur "Erstellung eines Entwicklungs- und Pflegeplans zum Tempelhofer Feld". Weitere Informationen Anmeldung zum Infobrief Feldkoordination Hier finden Sie den Kontakt zur Geschäftsstelle und die Liste der Mitglieder zur Feldkoordination. Weitere Informationen Beteiligungs­platt­form Tempelhofer Feld Die Entwicklung des Tempelhofer Feldes erfolgt partizipativ. Termine, Veranstaltungen und weitere Informationen

Sonstige Stadtoasen

Sonstige Stadtoasen: wichtige Erholungsflächen mit sehr guter fußläufiger Erreichbarkeit, keine Festlegung der Mindestflächengröße und keine Festlegung von maximalen Lärmpegeln, definiert sich ausschließlich über qualitative Kriterien Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Ruhige Gebiete und innerstädtische Erholungsflächen 2018

"Ruhige Gebiete" im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind große, zusammenhängende Freiflächen, teilweise auch in Verbindung mit ballungsraumübergreifenden Verbindungen in benachbarte Landschaftsräume, die geringe Lärmpegel aufweisen. Da die "ruhigen Gebiete" vorrangig die zentrumsfernen Areale abdecken, hat der Lärmaktionsplan eine zweite Kategorie mit "innerstädtischen Erholungsflächen" gebildet. Sie haben eine hohe Aufenthaltsfunktion und sind in ihrer Kernfläche deutlich leiser als an ihrer Peripherie.

Bayern: Fläche

Gemeinden, Fläche (ALKIS), Art der tatsächlichenNutzung (nach 35 ALKIS-Nutzungsarten), Jahre (ab 2014)

Statistik der Tatsächlichen Nutzung in NRW

Grundlage für die Statistik der Tatsächlichen Nutzung ist, dass in Deutschland gemäß Agrarstatistikgesetz allgemein jährlich zum Berichtszeitraum 31.12. des Vorjahres eine Flächenerhebung durchgeführt wird. Erhebungsmerkmale sind dabei die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind die nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stellen. In NRW nimmt gemäß Liegenschaftskatastererlass das Geodatenzentrum bei Geobasis NRW diese Aufgabe wahr. Dazu wird der Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster ausgewertet. Es werden alle Nutzungsarten der Nutzungsartengruppen zu den Bereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer gemäß Nutzungsartenkatalog NRW aufbereitet (siehe Anlage 1 zum Liegenschaftskatastererlass NRW unter www.recht.nrw.de).Eine vollständige Liste samt weiterer Hinweise finden sich in dem Dokument „Ergänzende Informationen“. Die Flächen werden unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrung aus den geometrischen ALKIS-Objekten der tatsächlichen Nutzung ermittelt und nicht auf die Buchfläche der darunter liegenden Flurstücke abgeglichen. Es werden nur die Nutzungsartenflächen auf der Erdoberfläche berücksichtigt. Die überlagernden Nutzungen (z. B. Straße über Fluss) werden nicht ausgewertet. Die Aufbereitung enthält je Gemeinde, Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Regierungsbezirk und für NRW den amtlichen Schlüssel, die Bezeichnung und die aus den zugrundeliegenden Gemarkungen aggregierten Nutzungen (je Nutzungsartenbereich, Nutzungsartengruppe und Nutzungsart) mit Angaben zur Bodenfläche in qm. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2022.

Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Gartenstadt 21 - ein neues Leitbild für die Stadtentwicklung in verdichteten Ballungsräumen - Vision oder Utopie?

Die aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung in Ballungsräumen sind vielfältig und komplex und zunehmend mit dem Wunsch nach neuen Formen des städtischen Lebens verbunden, die Parallelen zur Gartenstadtbewegung des frühen 20. Jahrhunderts aufweisen. Dies legt die These nahe, dass einigen der damaligen Ideen heute wieder eine neue Bedeutung zukommt. Inwieweit der Gartenstadtgedanke von damals auf die Stadtentwicklung in Ballungsräumen von heute übertragbar ist, soll in einem Zukunftslabor untersucht und visualisiert werden. Ziel ist es dabei, den Blick vom heute 'Machbaren' zu lösen, um neue Denk- und Lösungsansätze zu ermöglichen. Ausgangslage: Gerade in wachsenden Stadtregionen führen der mit der anhaltenden Zuwanderung steigende Bedarf nach Wohnraum sowie das wachsende Bewusstsein der Notwendigkeit einer nachhaltigen Flächeninanspruchnahme zu vermehrten Nutzungskonflikten und -konkurrenzen um die endliche Ressource Fläche. Der Notwendigkeit, Flächen für die Erholung der Bevölkerung zu sichern und für die Anpassung an den Klimawandel zu schonen, steht das Erfordernis gegenüber, weitere Neubaugebiete zu entwickeln. Solchen Konflikten soll stellenweise mit einem besonders hohen Grünanteil der neuen Baugebiete begegnet werden. Gleichzeitig stehen bewährten pragmatischen Ansätzen der Flächenentwicklung durch Bauträgermodelle zunehmend alternative Ansätze gegenüber. Neue Modelle des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und die Gründung neuer oder die Kooperation mit bestehenden Genossenschaften bilden Alternativen für eine stetig wachsende Bevölkerungsgruppe. Diese Entwicklungen legen den Gedanken nahe, dass die Reformideen der Gartenstadt aus dem frühen 20. Jahrhundert (Stadterweiterungen und -ergänzungen mit mäßigen Dichten, differenzierten Freiräumen und geordneten Verkehrsverhältnissen sowie einem besonderen Stellenwert der Gestaltung und Blickbeziehungen unter Berücksichtigung der Bezahlbarkeit bzw. des Gemeinschaftseigentums und der Verbindung von Stadt und Land) auch heute wieder einen wachsenden Stellenwert erfahren. Ziel: Im Vorhaben wird zunächst geprüft, inwieweit die gesellschaftspolitischen, funktionalen, sozialökonomischen und stadtgestalterischen Ansätze der ursprünglichen Gartenstadtidee von Ebenezer Howard sowie einzelne auf diesen Überlegungen basierende Stadtentwicklungsbeispiele als Antwort auf aktuelle Herausforderungen übertragbar sind. Zusätzlich untersucht die Studie, welchen Beitrag diese Ansätze und Beispiele zur Sicherung von Qualitätsmerkmalen in Sinne einer integrierten Stadtentwicklung in den Ballungsräumen leisten können. Auf dieser Basis sollen künftige Visionen zur 'Gartenstadt 21' entworfen werden und kraftvolle Bilder entstehen, als Grundlage für einen breiten Diskurs über eine mögliche Entwicklung in verdichteten Ballungsräumen. (Text gekürzt)

Bodenfläche: Deutschland, Stichtag, Nutzungsarten(tatsächliche Nutzung) (AdV-TN 2023)

Bodenfläche: Bundesländer, Stichtag, Nutzungsarten(tatsächliche Nutzung) (AdV-TN 2023)

Umwelt- und sozialverträgliches Bauen und Wohnen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung in Stadt und Land

Es ist ein zentrales Ziel der Regierung, Bauen und Wohnen der Zukunft bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm, innovativ und mit lebendigen öffentlichen Räumen zu gestalten. Sie müssen aus Umweltsicht zum einen im Einklang mit den Zielen einer sozialen und umweltverträglichen Stadtentwicklung stehen und zum anderen bei der Wohnraumschaffung vorrangig auf die Weiter- und Umnutzung des gebauten Bestands setzen, zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Dafür müssen gute Lösungen gefunden werden, z. B. für Potenzialflächenregister, für zuverlässige Bau-, Wohnkosten und Klimachecks (vergleich Bestand-Neubau) und wie diese eingeführt werden können. Ziel des Vorhabens ist es deshalb, Handlungsempfehlungen für die relevanten Akteure zu erarbeiten, die die Ziele der Wohnraumentwicklung mit denen der Innenentwicklung im Sinne einer ökologischen, sozialen, flächensparenden und klimaangepassten Siedlungsentwicklung miteinander verbinden. Das Vorhaben soll dafür insbesondere zu folgenden Themenbereichen Antworten liefern: (a) Weiterentwicklung von Governance, Regulierung und Finanzierung für einen verbesserten Umgang mit dem gebauten Bestand (b) Ziele und Maßnahmen für eine klimawandelangepasste Bestandstransformation sowie Darstellung damit zusammenhängender Klima- und Ressourcenschutzpotentiale (c) Potenziale von/ Empfehlungen für den Umgang mit Bundesliegenschaften in urbanen Räumen zur Schaffung von Wohnraum in Verbindung mit der Förderung der grünen Infrastruktur zur Anpassung an den Klimawandel und Bereitstellung von Erholungsflächen d) Empfehlungen für eine ökologische, soziale und resiliente Steuerung des Wohnflächenentwicklungsdruck in suburbanen Standorten und für nachhaltige Umland-Stadt-Beziehungen unter Berücksichtigung der durch Pandemie und Digitalisierung veränderten Nutzungsmuster, (e) Konkretisierung des Konzeptes einer Flächenkreislaufwirtschaft im Hinblick auf das Ziel "Netto Null Flächenverbrauch".

Siedlungs- und Verkehrsfläche

<p>Siedlungs- und Verkehrsfläche</p><p>Der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr hat Auswirkungen auf die Umwelt. Versiegelte Flächen schaden Böden und begünstigen Hochwasser. Die Zersiedelung erzeugt zudem mehr Verkehr. Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Das integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums formuliert für 2030 ein Ziel von 20 ha pro Tag.</p><p>Anhaltender Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke</p><p>In Deutschland werden stetig neue Flächen für Arbeiten, Wohnen und Mobilität belegt. Nach Angaben des<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html">Statistischen Bundesamts</a>hat sich die Fläche für Siedlung und Verkehr von 1992 bis 2023 von 40.305 auf 52.074 Quadratkilometer (km²) ausgedehnt. Damit ist die Fläche für Siedlung und Verkehr in 30 Jahren um 11.769 km² bzw. 29,2 % angestiegen (siehe Abb. „Fläche für Siedlung und Verkehr nach Art der tatsächlichen Nutzung“). Mit Blick auf die Teilflächen dehnte sich die Siedlungsfläche um 42,2 % und die Verkehrsfläche um 10,3 % aus. Der Zuwachs der Fläche für Siedlung und Verkehr vollzog sich in weiten Teilen zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es ist dabei zu beachten, dass Flächenverbrauch etwas anderes als<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/bodenbelastungen/bebauung-versiegelung">Bodenversiegelung</a>ist.</p><p>Das Tempo des Flächen-Neuverbrauchs geht zurück</p><p>Obwohl in Deutschland weiterhin neue Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden, ist die Inanspruchnahme neuer Flächen seit 2000 erheblich zurückgegangen. Sie wird als gleitender Mittelwert über vier Jahre angegeben, um etwa wetter- oder konjunkturbedingte Schwankungen in der Baubranche zu glätten und Trends besser zu erkennen. So betrug der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Jahren 1997 bis 2000 im Schnitt 129 ha am Tag. Das entspricht etwa 180 Fußballfeldern. Demgegenüber ging der durchschnittliche tägliche Anstieg in den Jahren 2020 bis 2023 auf 51 ha zurück (siehe Abb. “Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“).</p><p>Auch in den Werten für die Einzeljahre ist seit 2004 ein rückläufiger Trend erkennbar. Der gesamtdeutsche tägliche Flächenverbrauch lag im Jahr 2009 erstmals unter dem Wert von 80 ha. Auch nach 2010 ist der Flächenverbrauch tendenziell mit leichten Schwankungen in den Einzeljahren zurückgegangen. 2015 lag der durchschnittliche tägliche Flächenverbrauch bei nur noch 61 ha. Der Wert für 2016 ist – wegen Umstellungen der Erhebungsmethode – mit so großen Unsicherheiten behaftet, dass er sich nicht für Trendbetrachtungen eignet. Da die Umstellungen der Erhebungsmethode im Jahr 2017 in vier Bundesländern immer noch nicht abgeschlossen waren, sind auch die Daten des Einzeljahrs 2017 noch mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesen Gründen kann als ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ für die Jahre ab 2016 allenfalls der Vier-Jahres-Mittelwert herangezogen werden. Neben den regulären Ergebnissen des Jahres 2023 und deren gleitendem Vierjahresdurchschnitt (2020 bis 2023) wurden die Ergebnisse der Jahre 2020 bis 2022 und deren gleitende Vierjahresdurchschnitte zuletzt außerplanmäßig revidiert. Auf der<a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html">Internetseite des Statistischen Bundesamtes</a>kann man die Hintergründe dieser Revidierung nachlesen. Von 2020 bis 2023 liegt der Flächenverbrauch bei 51 Hektar pro Tag. Damit ist eine leichte Erhöhung zum revidierten Wert von 2019 bis 2022 zu verzeichnen, der bei 49 Hektar pro Tag liegt.</p><p>* Die Flächenerhebung beruht auf der Auswertung der Liegenschaftskataster der Länder. Aufgrund von Umstellungsarbeiten in den Katastern (Umschlüsselung der Nutzungsarten im Zuge der Digitalisierung) ist die Darstellung der Flächenzunahme ab 2004 verzerrt. Neben den regulären Ergebnissen des Jahres 2023 und deren gleitendem Vierjahresdurchschnitt (2020 bis 2023) wurden die Ergebnisse der Jahre 2020 bis 2022 und deren gleitende Vierjahresdurchschnitte außerplanmäßig revidiert. Mehr dazu unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html.<br>** Ziele 2030: "unter 30 Hektar pro Tag" in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016"; "20 Hektar pro Tag" im Integrierten Umweltprogramm 2030.*** Ab 2016 entfällt aufgrund der Umstellung von automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) die Unterscheidung zwischen "Gebäude- und Freifläche" sowie "Betriebsfläche ohne Abbauland". Dadurch ist derzeit der Zeitvergleich beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen wird erschwert. Die nach der Umstellung ermittelte Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält weitgehend dieselben Nutzungsarten wie zuvor. Weitere Informationen unter www.bmu.de/WS2220#c10929.___Werte aus Statistisches Bundesamt 2025, Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (gleitender Vierjahresdurchschnitt) und Anstieg der Unterarten der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Jahreswerte)Politische Ziele2002 hat die Bundesregierung im Rahmen derNationalen Nachhaltigkeitsstrategiedas Ziel vorgegeben, den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Im Rahmen der Neuauflage 2016 wurde ein neues Ziel formuliert, und zwar den Zuwachs bis zum Jahr 2030 auf „weniger als 30 Hektar“ zu begrenzen (sieheIndikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Mit derWeiterentwicklung 2025wurde dieses Ziel bekräftigt. Damit trägt die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Tatsache Rechnung, dass Fläche eine bedeutsame begrenzte natürliche Ressource darstellt. Um ihre Nutzung konkurrieren Land- und Forstwirtschaft, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Naturschutz, Klimaanpassung, Rohstoffabbau und Energieerzeugung.Dasintegrierte Umweltprogramm 2030des Bundesumweltministeriums formuliert für das Jahr 2030 das Ziel von 20 Hektar pro Tag, denn spätestens zum Jahr 2050 soll – nach der Ressourcenstrategie der Europäischen Union und demKlimaschutzplander Bundesregierung – der Übergang zurFlächenkreislaufwirtschaft(Netto-Null-Ziel) geschafft werden. Um überprüfen zu können, ob sich die Entwicklung auf dem Pfad zu den genannten Zielen bewegt, hat das Umweltbundesamt Zwischenziele für die Jahre 2010, 2015, 2025, 2035, 2040 und 2045 formuliert (siehe Tab. „Zwischenziele für die Flächenneuinanspruchnahme).Um die genannten Flächensparziele erreichen zu können, hat die Bundesregierung bereits verschiedene Anstrengungen unternommen. Beispielsweise hat sie im Jahr 2013 einGesetz zur Stärkung der städtebaulichen Innenentwicklungerlassen. Außerdem unterstützt sie die Kommunen bei der Nutzung von Brachflächen, Freiflächen und Baulücken sowie bei der Nach- und Umnutzung von leerstehenden Gebäuden in Innenstädten und Dorfkernen.Zukünftige EntwicklungTrotz der tendenziellen Verlangsamung bei der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr wurde sowohl für das Einzeljahr 2023 als auch im 4-Jahres-Mittelwert von 2020 bis 2023 weiterhin das ursprüngliche Flächensparziel für das Jahr 2020 deutlich verfehlt. Um das Ziel für das Jahr 2030 zu erreichen sind daher zusätzliche Maßnahmen notwendig.Allerdings ist keineswegs sichergestellt, dass tatsächlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Im Jahr 2017 wurde durch eine Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Einführung des Urbanen Gebiets ein dichteres Bauen in Siedlungen erleichtert. Insgesamt besteht bei anhaltendem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum und intensiver Bautätigkeit die Gefahr, dass der Flächenverbrauch auch in Zukunft weiter zunimmt.Um das Nachhaltigkeitsziel für das Jahr 2030 sicher zu erreichen, sollte deshalb die konsequente Weiterentwicklung von zielführenden planerischen, rechtlichen und ökonomischen Instrumenten zum Flächensparen und deren Umsetzung in der Praxis vorangetrieben werden. Gleichermaßen sollten innovative Ansätze – wie zum Beispiel eineFlächenkontingentierung– konsequent gefördert werden. Je zügiger Maßnahmen ergriffen werden, desto weniger Landschaften und Böden gehen am Ende verloren. Auf der im Auftrag des Umweltbundesamtes entwickelten Internetplattform „Aktion Fläche“ sind verschiedenste Möglichkeiten zum Flächensparen erläutert.Umstellung der Erhebungsmethodik im Jahr 2016Für das Jahr 2016 sind die Daten nur mit Einschränkungen belastbar. In diesem Jahr erfolgte eine Umstellung der Erhebungsmethodik der Datengrundlage vom automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) zum amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem. Damit ging eine leicht geänderte ⁠Nomenklatur⁠ einher und es änderte sich zum Teil die Zuordnung einzelner Flächennutzungstypen zu den Oberkategorien.Insbesondere wurde die Unterscheidung zwischen den Oberkategorien „Gebäude- und Freifläche“ sowie „Betriebsfläche ohne Abbauland“ aufgehoben. Des Weiteren gab es eine Verlagerung von „Gebäude- und Freiflächen für die Erholung“ zu den Erholungsflächen und teilweise von „Gebäude- und Freiflächen für Verkehrsanlagen“ zu den Verkehrsflächen. Diese Umgruppierungen sind für die Berechnung des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ aber nicht relevant, weil sie innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen erfolgten.Relevant für denIndikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“sind hingegen Verlagerungen von Nicht-Siedlungs- und Verkehrsflächen in die Siedlungs- und Verkehrsfläche (Historische Anlagen, Nicht-militärische Übungsplätze, Betriebsflächen Land- und Forstwirtschaft) bzw. eine Verlagerung von Gebieten, die bislang zur Siedlungs- und Verkehrsfläche zählten, in andere Kategorien (Verkehrsbegleitfläche Gewässer). Während die Auswirkungen dieser Umstellung in einigen Bundesländern kaum sichtbar sind (z.B. Baden-Württemberg), gab es in anderen Bundesländern für das Jahr 2016 deutliche Verwerfungen in der Zeitreihe (z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern).

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