Schienenverkehr Schiffsverkehr Flugverkehr Off-road-Verkehr Baustellen Als Datengrundlage zur Berechnung der Emissionen aus dem Schienenverkehr dienten Informationen der Deutschen Bahn AG, Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Netz des DB-Schienennetzes, Werks- und Privatbahnen, sowie der Straßenbahn und oberirdisch fahrenden U-Bahn Neben Abgas-Emissionen aus dieselbetriebenen Schienenfahrzeugen entstehen auch Partikel-Emissionen durch Abrieb der Bremsen, Räder, Schienen, Fahrleitungen und Stromabnehmer, wobei diese Partikelemissionen auch von elektrisch betriebenen Fahrzeugen stammen. Insgesamt wurden vom Schienenverkehr in Berlin 6,900 Tonnen CO 2 , 114 Tonnen NO x und 227 Tonnen Feinstaub (PM 10 ) emittiert. Den größten Anteil der gasförmigen Emissionen hat der Güterverkehr, wohingegen für PM 10 und PM 2,5 die höchsten Beiträge vom Personennahverkehr (Regionalbahnen und S-Bahnen) rühren, da aufgrund der höheren Fahrleistungen die Abriebprozesse verstärkt zur Feinstaubemission beitragen. Die Datengrundlage für die Berechnung der Emissionen aus dem Berliner Schifffahrtsverkehr bilden Informationen der Schiffs- und Güterstrombewegungen auf den Bundeswasserstraßen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost sowie Auswertungen der Fahrpläne der Fahrgastschiffe der in Berlin tätigen Reedereien. Über die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost ist zudem die mittlere Flottenstruktur der in Berlin beheimateten Güter- und Personenschiffe, differenziert nach mittlerer Fahrgastanzahl und mittlerer Leistung, bekannt. Schleusendaten erfassen außerdem neben den Güter – und Personenschiffen auch Motorboote, sodass auch diese Schiffsklasse in die Berechnung der schifffahrtsbedingten Emissionen einfließen konnte. Eine weitere Datenquelle für die Emissionsberechnung bildete der Kraftstoffverbrauch sowohl des Güterverkehrs als auch der Fahrgastschifffahrt und der sonstigen Boote. Der größte Anteil der Emissionen auf Berliner Wasserstraßen entfällt auf die Fahrgastschifffahrt, der bei den NO x -Emissionen bei 57 % und bei den PM 10 -Emissionen bei 65 % liegt. Räumlich ist vor allem der Stadtbezirk Mitte mit den vielen Fahrgastschifffahrtsanlegern zwischen Mühlendammschleuse und dem Bundeskanzleramt. Für den Flugverkehr wurden die Abgas-Emissionen des zivilen Flugverkehrs im bodennahen Bereich der Flughäfen bis 3.000 Fuß oder 915 Meter Höhe sowie die Emissionen durch die Fahrzeuge auf den Flughafenvorfeldern berücksichtigt. Für das Basisjahr 2015 wurden die beiden Berliner Flughäfen Schönefeld und Tegel sowie die Flugbewegungen auf den 10 Berliner Hubschrauberlandeplätzen in die Emissionsberechnung einbezogen. Zur Ermittlung der Emissionen wurden die Start- und Landevorgänge, differenziert nach Luftfahrzeugklasse, analysiert, die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt wurden. Zudem wurden vom Flughafenbetreiber Berlin-Brandenburg GmbH modellfeine Daten aus Flugtagebüchern zur Verfügung gestellt Zudem wurde eine Abschätzung der Emissionen des Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) für das Bezugsjahr 2023 durchgeführt. Bei der Berechnung der zu erwartenden Emissionen wurde auf die vom Flughafen Berlin – Brandenburg erstellte Flugverkehrsprognose zurückgegriffen. Die Quellgruppe „Off-road-Verkehr“ umfasst die Anwendung von mobilen Geräten und Maschinen sowie von Fahrzeugen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in der Forst- und Landwirtschaft, Industrie, Privaten Gartenpflege, Pflegen öffentlicher Grünflächen und des Militärs. Als emissionsrelevante Daten werden Angaben zum eingesetzten Fahrzeug- und Gerätebestand und deren Einsatzbedingungen benötigt, die aber im Allgemeinen nicht vorliegen. Deshalb muss auf Ersatzdaten ausgewichen werden, die im Folgenden aufgelistet sind: Gesamte Waldfläche und landwirtschaftliche Nutzflächen, Anzahl der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe Gebäude- und Freiflächendaten im Wohnungsbereich Erholungsflächen, Grünanlagen und Friedhofsflächen Anzahl der militärischen Dienstposten. Anhand dieser Angaben und mittlerer Emissionsfaktoren wurden daraus die Emissionen des Sektors “off-road-Verkehr” abgeschätzt. Durch Baustellen werden verschiedene Emissionen erzeugt, die sich in folgende Teilbereiche einteilen lassen: Abgasemissionen der mobilen Maschinen Aufwirbelungs- und Abriebemissionen der mobilen Maschinen Weitere Emissionen (vor allem Staub) durch unterschiedliche Bautätigkeiten und Arbeitsprozesse (z.B. Abbrucharbeiten, Bohrungen usw.) Baustellen lassen sich jedoch räumlich nur sehr schwer repräsentativ für einen längeren Zeitraum einem bestimmten Gebiet zuordnen. Während mobile Baumaschinen, die zum größten Teil dieselbetrieben sind, stark in ihrer Größe und Leistung je nach Einsatzgebiet variieren und im Straßen-, Hoch- und Tiefbau eingesetzt werden, relativ gut emissionsseitig eingeordnet werden können, ist die Datenlage ihres Einsatzes jedoch sehr unsicher. Der Standort des gemeldeten Bestandes weicht häufig stark von ihrem Einsatzgebiet ab, da Baufirmen nicht nur lokal arbeiten und zudem häufig auch Leihmaschinen einsetzen. Die Staub-Emissionen durch Aufwirbelung und Abrieb sowie durch Abbrucharbeiten überschreiten zudem in der Regel die Abgasemissionen auf Baustellen bei weitem. Emissionsfaktoren für Aufwirbelung und Abrieb werden über die im Bau befindlichen Flächen und über die Baudauer, differenziert nach Gebäudetyp, zur Verfügung gestellt. Auch für Abbrucharbeiten beziehen sich die Emissionsfaktoren üblicherweise auf das abzubrechende Material, das heißt, auf die Größe der Baustelle und des abzubrechenden Gebäudes. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass insbesondere die nicht-motorbedingten Emissionen aus dem Einsatz von Baumaschinen und den Tätigkeiten auf Baustellen aktuell nur sehr grob abgeschätzt werden können. Die Ermittlung der Emissionen der Bauwirtschaft in Berlin wurde deshalb auf Basis anderweitiger Daten durchgeführt: Ermittlung des Gesamtbauvolumes für Berlin, differenziert nach Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe Abschätzung der Anzahl der Beschäftigten auf Basis der Daten aus der Statistik des Baugewerbes Berlin Ableitung von spezifischen Verbrauchsdaten (Diesel, Benzin, Gemisch) pro Beschäftigten und Ermittlung von typischen Bestandsstrukturen der eingesetzten Baumaschinen Ermittlung von charakteristischen kraftstoffbezogenen Abgas-Emissionsfaktoren sowie Emissionsfaktoren für Aufwirbelung, Abrieb und Abbrucharbeiten.
Vorhaben zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld sowie zur Verringerung der Umweltverschmutzung werden in diesem Förderschwerpunkt unterstützt. Hier geht es zu den Aufrufen Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, Grün- und Erholungsflächen; naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen Infrastruktur (inkl. Machbarkeitsstudien); Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Biotopverbunds; Gestaltung von Grünflächen für Bewegung, Sport, Gesundheit; die Schaffung von Naturerfahrungsmöglichkeiten; Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume (lokale Umgestaltung des Straßen- und Freiraums als Begegnungsräume, z. B. durch Begrünung, Verschattung, lärmmindernden Fahrbahnoberflächen, lärmreduzierende Fahrbahnaufteilung sowie geschliffenes Kopfsteinpflaster und bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung, Verkehrsmengenreduzierung etc., Maßnahmen zur Lärmminderung im schienengebundenen ÖPNV); Maßnahmen zur Minderung von Feinstaubemissionen an der Quelle, z. B. Abriebemissionen im Straßen- und Schienenverkehr, Schadstoffemissionen aus mobilen Maschinen und Geräten; Beseitigung von Altlasten, die im Bodenbelastungskataster Berlins erfasst sind. Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen öffentliche Unternehmen landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften Die Förderaufrufe werden ab 18.12.2025 mit sofortiger Wirkung vorläufig ausgesetzt. Informationen zu den Auswirkungen des Haushaltsgesetzes 2026/27 auf BENE 2 finden Sie unter Aktuelles. Hier finden Sie eine Übersicht abgelaufener Förderaufrufe . Informationen zu den Förderbedingungen Informationen zur Antragstellung Fragen und Antworten Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>In den Jahren 2020 bis 2023 wurden täglich 51 Hektar für Siedlungs- und Verkehrszwecke neu in Anspruch genommen.</li><li>Der Anstieg sollte laut Bundesregierung ursprünglich bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag sinken. Nach den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll der tägliche Anstieg bis zum Jahr 2030 nun weniger als 30 Hektar betragen.</li><li>Das Integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums benennt eine Senkung des täglichen Anstiegs auf 20 Hektar pro Tag bis 2030.</li><li>Es müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, damit diese Ziele erreicht werden können.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Die Umwandlung von Ackerböden, Wald oder Grünland in Siedlungs- und Verkehrsfläche verursacht beträchtliche Umweltauswirkungen: Ein Großteil der Flächen wird mit Gebäuden oder Anlagen bebaut oder für Verkehrswege in Anspruch genommen. Dies zerstört die natürliche Bodenfruchtbarkeit und behindert eine zukünftige (Wieder-)Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft. Versiegelte Flächen verlieren ihre Fähigkeit zur Regulierung des Mikroklimas und können im Sommer keinen Beitrag zur Milderung der Überhitzung in Städten leisten. Auch die Artenvielfalt wird beeinträchtigt, da durch die neuen Siedlungs- und Verkehrsflächen Landschaften zerschnitten und die Lebensräume kleiner werden.</p><p>Überdies erzeugen neu erschlossene Siedlungs- und Verkehrsflächen zusätzlichen Verkehr, der wiederum Lärm und Schadstoffbelastungen verursacht. Außerdem erhöht dies den Materialverbrauch für den Bau von Gebäuden und Erschließungsinfrastruktur. Neue Gebäude und Infrastrukturen müssen betrieben werden, dadurch steigt auch der Energieverbrauch.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Im „<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1573551946736&uri=CELEX%3A52011DC0571">Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa</a>“ der EU wird angestrebt, die Landnahme so zu reduzieren, dass bis 2050 netto kein Land mehr verbraucht wird (KOM/2011/0571). Die Ziele der <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/2335292/c4471db32df421a65f13f9db3b5432ba/2025-02-17-dns-2025-data.pdf">Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie</a> und des <a href="https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Klimaschutz/Klimaschutzprogramm2030.html">Klimaschutzprogramm 2030</a> sehen spezifizierend vor, dass bis 2030 <strong>weniger</strong> als 30 Hektar pro Tag neu als Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ausgewiesen werden sollen. Das <a href="https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/integriertes-umweltprogramm-2030">Integrierte Umweltprogramm 2030</a> des Bundesumweltministeriums nennt für das Jahr 2030 ein ambitionierteres Ziel von 20 Hektar pro Tag, da bei linearer Fortschreibung zum Erreichen des Netto-Null Ziels 2050 – wie es auch der <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan 2050</a> vorsieht – dieser Wert erreicht werden sollte.</p><p>Im Zeitraum von 2020 bis 2023 nahm die Siedlungs- und Verkehrsfläche im Durchschnitt um 51 Hektar pro Tag zu. Seit dem Jahr 2000 hat sich die tägliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche etwa halbiert. Grund dafür waren geschärfte Regelungen im Bau- und Planungsrecht, größere Anstrengungen in den Ländern und Gemeinden, eine verhaltene konjunkturelle Entwicklung und der demografische Wandel. In den letzten Jahren stagniert die Entwicklung jedoch. Zwar kann immer noch das Ziel des Integrierten Umweltprogramms (20 Hektar pro Tag bis 2030) erreicht werden. Dies zu erreichen ist jedoch anspruchsvoll, und bedarf weiterer Maßnahmen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> bildet die durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hektar pro Tag ab. Als Siedlungs- und Verkehrsfläche gelten Flächen für Wohnbau, Industrie und Gewerbe (ohne Abbauland), für öffentliche Einrichtungen, Flächen für Sport, Freizeit und Erholung (inkl. Friedhofsflächen) sowie Verkehrsflächen. Der Indikator wird jährlich vom Statistischen Bundesamt auf der Basis der von den Ländern berichteten Bodennutzungs-Daten berechnet. Diese unterliegen in vielen Fällen Sondereffekten und müssen vom Statistischen Bundesamt teilweise korrigiert werden. Weiterführende Erläuterungen dazu finden sich in der Publikation <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf">Erläuterungen zum Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“</a> und für die spezifischen Revidierungen im Zuge der Veröffentlichungen in 2025 in <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html">Pressemitteilung Nr. 286 vom 5. August 2025</a> des Statistischen Bundesamtes.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/siedlungs-verkehrsflaeche"><strong>„Siedlungs- und Verkehrsfläche“.</strong></a></p>
Das Landschaftsprogramm, kurz LaPro, legt als strategisches Planungsinstrument den Fokus auf die ökologischen Belange im Städtebau. Es gibt Antworten auf grundsätzliche Fragen: Was müssen wir tun oder lassen, um Boden, Wasser, Luft und Klima besser zu schützen? Wie können wir den Bedürfnissen der wild lebenden Tiere und Pflanzen gerechter werden? Was braucht diese Stadt, damit wir Menschen hier langfristig gut leben können? Der Flächennutzungsplan (FNP) und das LaPro bilden zusammen das Fundament der Stadtentwicklung. Während der FNP vor allem die Nutzung des verfügbaren Bodens in den Blick nimmt, stellt das LaPro den Schutz der Umwelt- und Lebensqualität in den Vordergrund. Dabei orientiert es sich eng an den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes und weiteren Rechtsvorschriften . Im Zusammenspiel sorgen FNP und LaPro für eine Balance in der Stadtentwicklung und schaffen es, dass Berlin beides bleibt: Metropole und grüne Stadt. Das LaPro besteht aus fünf Programmplänen. Diese bewerten, wie es um Landschaft und Natur in Berlin bestellt ist, und beschreiben, was besser werden sollte. Das LaPro formuliert also sowohl eine Analyse als auch Entwicklungsziele. Bild: Dagmar Schwelle Programmplan Naturhaushalt und Umweltschutz: Sichern, was lebensnotwendig ist Gute Luft, sauberes Wasser, ein angenehmes Stadtklima und gesunde Böden sind elementar für die Lebensqualität in der Stadt. Der Programmplan formuliert Ziele und Maßnahmen für den Schutz dieser Grundlagen allen Lebens. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Programmplan Biotop- und Artenschutz: Berlins biologische Vielfalt erhalten Berlin ist eine der artenreichsten Städte Europas, dank einer Vielzahl von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der Programmplan zielt darauf ab, diese Biotope zu erhalten und besser miteinander zu verbinden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Programmplan Landschaftsbild: Den Charakter der Stadt bewahren Ist Berlin schön? Darüber lässt sich streiten. Einen eigenen Charakter wird der Hauptstadt hingegen niemand absprechen. Der Programmplan trägt dazu bei, das, was Berlin zu Berlin macht, zu erhalten und aufzuwerten. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Programmplan Erholung und Freiraumnutzung: Grün- und Freiflächen für alle Für die Lebensqualität im Alltag sind Parks und Freiflächen unverzichtbar. Der Programmplan will dafür sorgen, dass alle Berlinerinnen und Berliner in ihrer Nähe ausreichend Erholungsflächen vorfinden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK): Wiedergutmachung an der Natur Wenn gebaut wird, geht das meist zulasten der Natur. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt daher vor, dass Schäden ausgeglichen werden müssen. Die GAK zeigt auf, wo diese Wiedergutmachung am sinnvollsten ist. Weitere Informationen Berlin verändert sich. Deshalb entwickelt sich auch das LaPro weiter. Im Zuge dieser Fortschreibungen werden sowohl die Bestandsaussagen als auch die Ziele und Maßnahmen regelmäßig aktualisiert. Konkret wird gefragt: Wie hat sich der Zustand von Natur und Umwelt verändert? Was bedeutet das für die definierten gesamtstädtischen Entwicklungsziele? Welche positiven Entwicklungen lassen sich verstärken? Wo muss gegengesteuert werden? Das letzte Änderungsverfahren des LaPro erfolgte im Jahr 2016. Nun steht eine Teilaktualisierung bevor. Hierbei werden nicht alle Inhalte und Darstellungen des LaPro grundlegend überarbeitet, sondern inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz und Landschaftsplanung
"Ruhige Gebiete" im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind große, zusammenhängende Freiflächen, teilweise auch in Verbindung mit ballungsraumübergreifenden Verbindungen in benachbarte Landschaftsräume, die geringe Lärmpegel aufweisen. Da die "ruhigen Gebiete" vorrangig die zentrumsfernen Areale abdecken, hat der Lärmaktionsplan eine zweite Kategorie mit "innerstädtischen Erholungsflächen" gebildet. Sie haben eine hohe Aufenthaltsfunktion und sind in ihrer Kernfläche deutlich leiser als an ihrer Peripherie.
Bei der Statistik der Tatsächlichen Nutzung handelt es sich um ein historisches Produkt, das nicht mehr von Geobasis NRW fortgeführt wird. Grundlage für die Statistik der Tatsächlichen Nutzung war, dass in Deutschland gemäß Agrarstatistikgesetz allgemein jährlich zum Berichtszeitpunkt 31.12. des Vorjahres eine Flächenerhebung durchgeführt wird. Erhebungsmerkmale sind dabei die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind die nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stellen. In NRW nahm gemäß Liegenschaftskatastererlass das Geodatenzentrum bei Geobasis NRW diese Aufgabe wahr. Dazu wurde der Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster ausgewertet. Es wurden alle Nutzungsarten der Nutzungsartengruppen zu den Bereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer gemäß Nutzungsartenkatalog NRW aufbereitet (siehe Anlage 1 zum Liegenschaftskatastererlass NRW unter www.recht.nrw.de). Eine vollständige Liste samt weiterer Hinweise finden sich in dem Dokument „Ergänzende Informationen“. Die Flächen wurden unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrung aus den geometrischen ALKIS-Objekten der tatsächlichen Nutzung ermittelt und nicht auf die Buchfläche der darunter liegenden Flurstücke abgeglichen. Es wurden nur die Nutzungsartenflächen auf der Erdoberfläche berücksichtigt. Die überlagernden Nutzungen (z. B. Straße über Fluss) wurden nicht ausgewertet. Die Aufbereitung enthält je Gemeinde, Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Regierungsbezirk und für NRW den amtlichen Schlüssel, die Bezeichnung und die aus den zugrundeliegenden Gemarkungen aggregierten Nutzungen (je Nutzungsartenbereich, Nutzungsartengruppe und Nutzungsart) mit Angaben zur Bodenfläche in qm. Verfügbare Jahrgänge: 2016 bis 2022.
Gemeinden, Fläche (ALKIS), Art der tatsächlichenNutzung (nach 35 ALKIS-Nutzungsarten), Jahre (ab 2014)
Es ist ein zentrales Ziel der Regierung, Bauen und Wohnen der Zukunft bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm, innovativ und mit lebendigen öffentlichen Räumen zu gestalten. Sie müssen aus Umweltsicht zum einen im Einklang mit den Zielen einer sozialen und umweltverträglichen Stadtentwicklung stehen und zum anderen bei der Wohnraumschaffung vorrangig auf die Weiter- und Umnutzung des gebauten Bestands setzen, zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Dafür müssen gute Lösungen gefunden werden, z. B. für Potenzialflächenregister, für zuverlässige Bau-, Wohnkosten und Klimachecks (vergleich Bestand-Neubau) und wie diese eingeführt werden können. Ziel des Vorhabens ist es deshalb, Handlungsempfehlungen für die relevanten Akteure zu erarbeiten, die die Ziele der Wohnraumentwicklung mit denen der Innenentwicklung im Sinne einer ökologischen, sozialen, flächensparenden und klimaangepassten Siedlungsentwicklung miteinander verbinden. Das Vorhaben soll dafür insbesondere zu folgenden Themenbereichen Antworten liefern: (a) Weiterentwicklung von Governance, Regulierung und Finanzierung für einen verbesserten Umgang mit dem gebauten Bestand (b) Ziele und Maßnahmen für eine klimawandelangepasste Bestandstransformation sowie Darstellung damit zusammenhängender Klima- und Ressourcenschutzpotentiale (c) Potenziale von/ Empfehlungen für den Umgang mit Bundesliegenschaften in urbanen Räumen zur Schaffung von Wohnraum in Verbindung mit der Förderung der grünen Infrastruktur zur Anpassung an den Klimawandel und Bereitstellung von Erholungsflächen d) Empfehlungen für eine ökologische, soziale und resiliente Steuerung des Wohnflächenentwicklungsdruck in suburbanen Standorten und für nachhaltige Umland-Stadt-Beziehungen unter Berücksichtigung der durch Pandemie und Digitalisierung veränderten Nutzungsmuster, (e) Konkretisierung des Konzeptes einer Flächenkreislaufwirtschaft im Hinblick auf das Ziel "Netto Null Flächenverbrauch".
Die aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung in Ballungsräumen sind vielfältig und komplex und zunehmend mit dem Wunsch nach neuen Formen des städtischen Lebens verbunden, die Parallelen zur Gartenstadtbewegung des frühen 20. Jahrhunderts aufweisen. Dies legt die These nahe, dass einigen der damaligen Ideen heute wieder eine neue Bedeutung zukommt. Inwieweit der Gartenstadtgedanke von damals auf die Stadtentwicklung in Ballungsräumen von heute übertragbar ist, soll in einem Zukunftslabor untersucht und visualisiert werden. Ziel ist es dabei, den Blick vom heute 'Machbaren' zu lösen, um neue Denk- und Lösungsansätze zu ermöglichen. Ausgangslage: Gerade in wachsenden Stadtregionen führen der mit der anhaltenden Zuwanderung steigende Bedarf nach Wohnraum sowie das wachsende Bewusstsein der Notwendigkeit einer nachhaltigen Flächeninanspruchnahme zu vermehrten Nutzungskonflikten und -konkurrenzen um die endliche Ressource Fläche. Der Notwendigkeit, Flächen für die Erholung der Bevölkerung zu sichern und für die Anpassung an den Klimawandel zu schonen, steht das Erfordernis gegenüber, weitere Neubaugebiete zu entwickeln. Solchen Konflikten soll stellenweise mit einem besonders hohen Grünanteil der neuen Baugebiete begegnet werden. Gleichzeitig stehen bewährten pragmatischen Ansätzen der Flächenentwicklung durch Bauträgermodelle zunehmend alternative Ansätze gegenüber. Neue Modelle des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und die Gründung neuer oder die Kooperation mit bestehenden Genossenschaften bilden Alternativen für eine stetig wachsende Bevölkerungsgruppe. Diese Entwicklungen legen den Gedanken nahe, dass die Reformideen der Gartenstadt aus dem frühen 20. Jahrhundert (Stadterweiterungen und -ergänzungen mit mäßigen Dichten, differenzierten Freiräumen und geordneten Verkehrsverhältnissen sowie einem besonderen Stellenwert der Gestaltung und Blickbeziehungen unter Berücksichtigung der Bezahlbarkeit bzw. des Gemeinschaftseigentums und der Verbindung von Stadt und Land) auch heute wieder einen wachsenden Stellenwert erfahren. Ziel: Im Vorhaben wird zunächst geprüft, inwieweit die gesellschaftspolitischen, funktionalen, sozialökonomischen und stadtgestalterischen Ansätze der ursprünglichen Gartenstadtidee von Ebenezer Howard sowie einzelne auf diesen Überlegungen basierende Stadtentwicklungsbeispiele als Antwort auf aktuelle Herausforderungen übertragbar sind. Zusätzlich untersucht die Studie, welchen Beitrag diese Ansätze und Beispiele zur Sicherung von Qualitätsmerkmalen in Sinne einer integrierten Stadtentwicklung in den Ballungsräumen leisten können. Auf dieser Basis sollen künftige Visionen zur 'Gartenstadt 21' entworfen werden und kraftvolle Bilder entstehen, als Grundlage für einen breiten Diskurs über eine mögliche Entwicklung in verdichteten Ballungsräumen. (Text gekürzt)
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Innerstädtische Erholungsflächen und große Teile der als Naherholungsgebiete dienenden Wälder im Außenbereich werden erheblich durch Kfz-Lärm beeinträchtigt. Es werden die Flächen gleicher Beurteilungspegel für die Tagesstunden (06- 22 Uhr) dargestellt. 07.03 Straßenverkehrslärm in Grün- und Freiflächen Weitere Informationen
| Origin | Count |
|---|---|
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