Umwelteinfluesse aller Art, bes. Umweltschaeden im laendlichen Raum. Unterschiedliche Aspekte - Fremdenverkehr, Einfluesse der Landwirtschaft, Typisierung laendlicher Raeume.
Die Berliner Forsten pflegen und bewirtschaften die Erholungswälder naturnah und ökologisch. So entstehen stabile Mischwälder, die wichtige Leistungen für die wachsende Stadt erbringen und vielseitig genutzt werden können. Berliner Waldbaurichtlinie Nach Bilanzierung und Abstimmung mit Naturschutzverbänden und unabhängigen Zertifizierern wurde im Sommer 2005 die aktualisierte Waldbaurichtlinie für die Berliner Forsten verabschiedet. Weitere Informationen Zertifizierung des Berliner Waldes Die Berliner Forsten leisten ihren Beitrag zum Erhalt der Wälder mit ihren vielfältigen Leistungen. Nur ein dichtes Netzwerk ökologisch wirtschaftender Forstbetriebe kann die globale Waldzerstörung verhindern. Weitere Informationen Mischwaldprogramm Die Entwicklung und Pflege eines naturnahen, stabilen Mischwaldes aus heimischen Laub- und Nadelbäumen ist ein wichtiges Ziel der Berliner Forsten. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldumwandlung In Berlin sind wie in anderen Ballungsräumen Wälder immer wieder auch Gegenstand planerischer Abwägungsprozesse und müssen im Zusammenhang mit baulichen oder infrastrukturellen Nutzungsinteressen berücksichtigt werden. Weitere Informationen Waldprodukte Berlins Wälder sind Erholungsgebiete. Sie sind aber auch Lebensraum für unzählige Tiere und Pflanzen, sichern das Berliner Trinkwasser und stabilisieren das städtische Klima. Bei der Pflege dieser multifunktionalen Wälder fallen hochwertige Produkte an, die die Berliner Forsten vermarkten. Weitere Informationen Karte Forstliche Standorteinheiten (Geoportal) Alters- und Bestandesstruktur der Wälder – Forstbetriebskarte (Geoportal/Umweltatlas) Umweltatlas Berlin: Alters- und Bestandesstruktur der Wälder
Umwelt- und Mobilitätsministerin überreichte Förderbescheide für Projekte aus den Bereichen Natur- und Gewässerschutz sowie einer nachhaltigen Mobilität, die im Rahmen der Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße angestoßen werden „Neustadt an der Weinstraße freut sich auf die Landesgartenschau 2027 und ich freue mich, dass in diesem Rahmen Projekte angestoßen werden, deren Wirkung für den Schutz unserer Gewässer, unserer Natur und einer nachhaltigen Mobilität weit über das Event hinaus Wirkung entfalten werden. Sie sind zukunftsgerichtet und machen Neustadt noch lebenswerter – für die Menschen hier und für kommende Generationen“, sagte Umwelt- und Mobilitätsministerin Katrin Eder anlässlich der Übergabe von Förderbescheiden aus drei verschiedenen Bereichen an Oberbürgermeister Marc Weigel. Die Projekte, die in Vorbereitung auf die Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße angegangen werden, werden vom Umweltministerium mit den heutigen Förderungen in Höhe von voraussichtlich 5,81 Millionen Euro unterstützt. Sie umfassen drei geförderte Maßnahmenpakete. So werden der Speyerbach und der Rehbach renaturiert. Die naturnäheren Gewässerverläufe verbessern den ökologischen Zustand der Flüsse und durch die Schaffung neuer Retentionsflächen am Speyerbach wird zudem die Hochwasservorsorge gestärkt. Beispielsweise werden hier Betonbefestigungen zurückgebaut und mit Buhnen, Kiesbänken und Flachwasserzonen Wanderfischen wie dem Lachs bessere Bedingungen geschaffen. Das Projekt wird unter anderem aus der Aktion Blau Plus zu 93,4 Prozent gefördert – mit insgesamt 6,28 Millionen Euro. Der heutige Bescheid erging davon über 2,7 Millionen Euro. „Die Eingriffe an den beiden Flüssen erhöhen die Strömungs- und Lebensraumvielfalt, ohne den naturnahen Charakter der Gewässer zu beeinträchtigen. Neben dem wichtigen Beitrag für das Ökosystem und die Hochwasservorsorge erhöhen die Maßnahmen außerdem die Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Katrin Eder. Die Aufenthaltsqualität der Bürgerinnen und Bürger erhöht auch der geplante „Auepark Mitte“, als zentraler Bestandteil der Landesgartenschau. „Was hier entsteht ist weit mehr als eine Parkanlage. Die ökologische Aufwertung der Neubachwiesen ist ein Zukunftsprojekt im besten Sinne – ein Ort an dem Klimaanpassung, Artenvielfalt und Erholung miteinander verbunden werden“, erläuterte die Ministerin. Das Projekt wird im Rahmen der Aktion Grün in Höhe von 1,35 Millionen Euro gefördert. Artenreiche Grünflächen, wie sie an den Neubachwiesen entstehen sollen, kühlen die Luft, speichern Wasser, filtern Schadstoffe und schaffen so Erholungsräume – für Tiere, Pflanzen und den Menschen. Mit der Weidenskulptur als „grünem Klassenzimmer“ wird zudem ein Naturschutz-Bildungsort im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung entstehen. Hier können Schulklassen auch über die Landesgartenschau hinaus einen außerschulischen Bildungsort wahrnehmen, an dem die Kinder insbesondere etwas über den Erhalt unserer Biodiversität lernen können. Eine Förderung in Höhe von voraussichtlich 1,76 Millionen Euro ist für die Errichtung einer multimodalen und barrierefreien Mobilitätsstation am Bahnhof Neustadt-Böbig sowie den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen Haidmühle und Holzhof/Reitstall geplant. „Auch dieses Geld ist gut investiert, denn der Umbau dient nicht allein der Zeit der Landesgartenschau, sondern wertet auch darüber hinaus die Anbindung und Mobilität der Bürgerinnen und Bürger auf“, so Katrin Eder. Die Bahnstation Böbig wird täglich von über 4.000 Reisenden genutzt und erhält durch den Umbau eine neue, barrierefreie Rampe, die von Gleis 1 direkt die Unterführung zu den anderen Bahnsteigen und dem Bereich östlich der Gleise anbindet. Zusätzlich soll eine direkte und barrierefreie Wegeführung zum nahegelegenen Bushalt entstehen sowie Bike&Ride und Park&Ride-Anlagen. Marc Weigel, Oberbürgermeister von Neustadt an der Weinstraße, sagte: „Die Landesgartenschau 2027 ist ein Schlüsselprojekt für die gesamte Stadt, denn sie verbindet ökologische Aufwertung, zeitgemäße Mobilität und neue Erholungsräume zu einem großen, zusammenhängenden Zukunftsraum. Auf dem weitläufigen Gelände entsteht ein grünes Band, das Natur, Sport, Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität für alle Generationen miteinander verknüpft. Die jetzt zugesagten Fördermittel geben uns die Möglichkeit, diese Vision umzusetzen.“
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält den Verbund der Fließgewässer, der aus den Prioritären Gewässer mit den Prioritäten 1 bis 6 zur Umsetzung der WRRL sowie den (z.T. lagegleichen) Laich- und Aufwuchsgewässern und den überregionalen Wanderrouten besteht. Die Fließgewässer gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. Die Verbundachsen gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen, als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten und Kurorten, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist, kann gemäß §12 LWaldG per Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden.
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält das Biosphärenreservat (BSR) nach Landesgesetz gemäß § 25 BNatSchG aus der landesweiten Schutzgebietskulisse. Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 BNatSchG aus der landesweiten Schutzgebietskulisse. Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 BNatSchG aus der landesweiten Schutzgebietskulisse. Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Gebiete mit besonderer Bedeutung für Landschaftsbild und Erholung, die unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
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