Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält den Verbund der Fließgewässer, der aus den Prioritären Gewässer mit den Prioritäten 1 bis 6 zur Umsetzung der WRRL sowie den (z.T. lagegleichen) Laich- und Aufwuchsgewässern und den überregionalen Wanderrouten besteht. Die Fließgewässer gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. Die Verbundachsen gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Lingner verlässt 1950 den Magistrat. Im Zusammenhang mit einer Verwaltungsreform wird das Hauptamt für Grünplanung aufgelöst, die Stadtbezirksgartenämter werden in nachgeordnete Dienststellen für städtische Parkanlagen umgewandelt. 1960 wird der entstandenen Probleme wegen wieder ein Stadtgartenamt gebildet, zu dessen Leitung Dr. Helmut Lichey als Stadtgartendirektor berufen wird. Licheys Bemühungen führen auch zur Neubildung der Gartenämter in den Stadtbezirken, die zunehmend jedoch nur noch Kontroll- und Auftraggeberfunktion haben. Die Pflege selbst wird im Laufe der Zeit in den VEB Stadtgrün überführt. Nach seinem Ausscheiden 1975 beruft der Magistrat Gottfried Funeck zum Direktor des Amtes. Funeck wird Mitte 1990 entlassen und die Leitung des Stadtgartenamtes Dr. Hans Georg Büchner übertragen. Für die Stadtentwicklung im Ostteil der Stadt, einschließlich der Entwicklung des Freiraumsystems, sind die folgenden Planungen und Beschlüsse von wesentlicher Bedeutung: 1949: Generalaufbauplan durch in Ostberlin verbliebene Mitglieder des Scharoun-Kollektivs, als Beginn einer Parallelplanung in der geteilten Stadt 1950: Aufbaugesetz und “Sechzehn Grundsätze des Städtebaus” 1952: Aufruf des ZK der SED “Für den Aufbau Berlins”, Beginn der Arbeiten des Nationalen Aufbauwerkes (NAW) mit der Stalinallee als bedeutendstem baulichen Ergebnis 1958: “Grundlagen des Planwerkes für die sozialistische Umgestaltung der Hauptstadt Berlin” 1961: “Plan für den Aufbau des Zentrums der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik” 1969: Generalbebauungsplan und Generalverkehrsplan mit Plan des Grün- und Erholungssystems 1979: Generalbebauungsplan für den Zeitraum bis 1990 1989: Flächennutzungsplan für 1990 bis 1995 und für nach 1995 Folgende wesentliche Phasen kennzeichnen die Entwicklung des Stadtgrüns in Berlin-Ost: Bis 1950 1950 bis 1970 1970 bis 1990 Bis Anfang der fünfziger Jahre wurden unter Lingners Leitung Aufgaben wahrgenommen, die sich direkt oder indirekt aus den Kriegsfolgen ergeben: Beseitigung des Trümmerschuttes, Trümmerbergkonzeption einschließlich Bepflanzungs- konzeption mit dem Ziel des Aufhöhens von Höhen am Rande des Urstromtals zum Akzentuieren der Landschaft (Bunkerberge im Friedrichshain, Kippe Oderbruchstr., Biesdorfer Berg) Zwischenbegrünung enttrümmerter Flächen Wiederherstellung bzw. Neugestaltung ehemals begrünter Stadtplätze: Dönhofplatz, Kollwitzplatz (Lingner, Waschnek), Nordmarkplatz, Helmholtzplatz (Lingner, Matthes), Teutoburger Platz (Lingner, Greiner) Neugestaltung des Volksparks Friedrichshain mit Trümmerbergen, des Stadtparks Lichtenberg und Begrünung der Pankeaue Neuanlage der Gedenkstätte in Friedrichsfelde (Lingner, Mucke, Jenner) Umgestaltung des Schlossparks in Niederschönhausen (Lingner) In dieser Zeit entstehen auch die als Ehrenmale gestalteten sowjetischen Soldatenfriedhöfe im Treptower Park (Belopolski, Wutschetitsch, Gorpenko, Walerius) und in der Schönholzer Heide (Solowjew, Belarenzew, Koroljew, Perschudtschew). Nach 1950 liegen die Schwerpunkte auch beim Neubau von Sportanlagen und dem Pionierpark in der Wuhlheide (Lingner) als Orte nationaler und internationaler Jugendtreffen. Insbesondere in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre werden Projekte realisiert, die teilungsbedingte oder infrastrukturelle Defizite beseitigen sollen (z.B. Tierpark Friedrichsfelde (Graffunder, Bendig, Köster), Volkspark Weinbergsweg (Kruse), Freibad Pankow (Hinkefuß, Graffunder), Kinderbad im Monbijoupark (Hinkefuß, Graffunder), Strandbad Müggelsee. Nach dem sehr aufwendigen Wohnungsbau in der Stalinallee werden entschieden schlichtere, der Charta von Athen verpflichtete Wohngebiete im Urstromtal, meist auf ehemaligem Trümmergelände oder auf Kleingartenland, errichtet: Heinrich-Heine-Straße, Plänterwald, Oberspree, Adlershof, Johannistal. Diese Wohngebiete zeichnen sich durch weite Freiräume und geringe Einwohnerdichte aus. Die Freiraumgestaltung ist außerordentlich spartanisch und beschränkt sich auf das in dieser Zeit als unbedingt notwendig Angesehene. Ende der fünfziger Jahre und in der ersten Hälfte der sechziger Jahre beginnt der Wiederaufbau im Stadtinneren mit schon aufwendigeren Freiraumgestaltungen in und um die Karl-Marx-Allee westlich des Strausberger Platzes (Matthes, Horn). Neben dem den Grünanlagenbau dominierenden Wohngrün entstehen einige Anlagen des öffentlichen Grüns, bzw. von größerer Schmuckwirkung: Umgestaltung/Rekonstruktion des Bürgerparks in Pankow (Stein) und der Schloßinsel in Köpenick (Lichey), Strausberger Platz mit Kühn-Brunnen (Rühle), Anlage am Operncafé Unter den Linden (Rühle). Der Aufbau des Stadtzentrums um den Alexanderplatz bis hin zur Leipziger Straße wird in Angriff genommen mit wesentlichen Freiräumen vor allem um den Alex (Matthes, Rühle, Horn). In der zweiten Hälfte der sechziger Jahre wird eine Reihe von intensiv durchgrünten Wohngebieten in der Stadt begonnen: Fischerinsel, Leninplatz (Stefke, Horn, Lobst), Mellenseestraße, Frankfurter-Allee-Süd (Peldszus). Anfang der siebziger Jahre beginnt ein großes Wohnungs-Neubau-Programm vornehmlich auf ehemaligen Rieselfeldern im Nord-Osten der Stadt: u.a. Greifswalder Straße (Stamatov), Fennpfuhl (Horn), Leninallee, Marzahn (Behr, Rühle, Buck, Strauss, Rühle, Stefke, Foth, Stamatov), Hohenschönhausen (Wilcke, Stefke, Voges), Buch (Wilcke, Stamatov, Behr, Peldszus), Hellersdorf (u.a. Behr, Kadzioch) und ein kleines Wohnungs-Modernisierungs-Programm, vornehmlich in Mitte und Prenzlauer Berg (Arkonaplatz und Arnimplatz (Schultz)), das mit Wohngrün, Freiflächen an Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen sowie Feierabendheimen, Sportanlagen, Wohngebietszentren und Verkehrsgrün “komplex” geplant wird und das die finanziellen und materiellen Mittel und Grünanlagenbaukapazitäten der Stadt und des Landes bis zum Ende des Berichtszeitraumes weitgehend bindet. Im Büro für Städtebau werden von den Landschaftsarchitekten im Zusammenhang mit den Wohngebieten und als deren unverzichtbarer Bestandteil ausgedehnte Parke geplant, die in der Regel nur als Flächen für zukünftige grüne Entwicklungen gesichert werden: Wuhlepark, Wohngebietspark Marzahn, Park längs der Hönower Weiherkette, Wartenberger und Falkenberger Luch, Volkspark Malchower See, Botanischer Garten Blankenfelde, Volkspark Karower Teiche, Erholungsgebiet Kaulsdorfer Seen und das Erholungsgebiet Arkenberge. Notwendige Bauschuttkippen werden im Lingnerschen Sinne in zukünftigen Erholungsgebieten eingeordnet (Wuhletal, Malchow, Arkenberge). Die Standortgenehmigungen sind mit Auflagen zu ihrer nutzungsgerechten Ausformung als Voraussetzung für Bepflanzung und späteren Ausbau zu einer Erholungslandschaft verbunden. Vor allem im Zusammenhang mit politischer Selbstdarstellung des Staates und kulturellen Ehrungen entstehen einige wenige “selbständige” Grünanlagen, die jedoch an seit langem städtebaulich-landschaftsplanerisch grün bestimmten Stellen eingeordnet werden können: Pionierpalast Wuhlheide (jetzt FEZ) (Matthes), Sport- und Erholungszentrum Friedrichshain (Mertel), Ernst-Thälmann-Park (Büchner, Stefke), Marx-Engels-Forum (Stamatov, Viegas), Bertold-Brecht-Platz, Berliner Gartenschau am Kienberg in Marzahn (Funeck, Schultz). 1982 kommt es – als Bestandteil des deutsch-deutschen Kulturaustausches – zu “Stadt Park – Park Stadt/Eine Ausstellung aus der Bundesrepublik Deutschland” am Fernsehturm. Die Ausstellung bewirkt, daß das Thema Höfe und Hofbegrünung in der DDR öffentlich bedeutsam wird. Innerhalb von 3 Jahren sollen 10.000 Höfe in Berlin verschönert werden. Die von den Gartenämtern betreute Aktion läuft unter der Losung: “Wir machen den Höfen den Hof”. Zur Unterstützung der Aktion gibt das Stadtgartenamt eine Broschüre mit Anregungen und Anleitungen zum Handeln heraus. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich und wesentlich vom Engagement der Beteiligten abhängig. Die Entwicklung der Verwaltung des öffentlichen Grüns in Berlin-Ost 1948-1990
Veranlassung: Die Förderung von Kiesen und Sanden in Kiesgruben oder Baggerseen hat eine drastische Veränderung des Landschaftsbildes zur Folge. Die Ausbildung neuer Seen- und Freizeitgebiete wird hierbei im Allgemeinen eher als positiver Effekt gewertet. Aufgrund des Förderbetriebs kann es jedoch zu Veränderungen der Wassergüte der betroffenen Oberflächengewässer und zu einer Beeinträchtigung des abstromigen Grundwassers kommen. Um mögliche zeitliche Veränderungen der Gewässergüte - etwa durch Freisetzung von Pflanzennährstoffen (Eutrophierung) - erfassen zu können, findet eine regelmäßige limnologische Überwachung zweier Baggerseen statt, die von der Quarzwerke Haltern GmbH für die Förderung von Sand genutzt werden. Parallel werden das zu- und abfließende Grundwasser an den beiden Seen untersucht, um eine Beeinflussung des unterirdischen Wassers durch die bis zu 30 m tiefen Seen erkennen und bewerten zu können. Diese Untersuchungen finden seit 1982 im zweijährigen Abstand statt. Vorgehen: Die Probennahmen erfolgen jeweils am Ende der Sommerperiode, wenn die Herbstzirkulation, die eine Vermischung des Wassers bis in tiefe Schichten bedingt, noch nicht eingesetzt hat. Zu diesem Zeitpunkt muss die Belastung der Seen saisonal bedingt als am höchsten eingeschätzt werden. Für die Beurteilung des limnologischen Zustandes der beiden Baggerseen und der Grundwasserbeschaffenheit in dem jeweils zu- und abfließenden Grundwasserstrom werden die in einer Tabelle aufgeführten Parameter bestimmt. Ergebnisse: Beide Baggerseen können aufgrund ihrer Nitrat- und Phosphatgehalte sowie der Planktondichte und -zusammensetzung als mesotrophe, wenig belastete Gewässer klassifiziert werden. Die Sprungschicht liegt etwa in 6-10 m Tiefe. Auch die tieferen Schichten im Hypolimnion der Seen weisen noch eine gute Versorgung mit Sauerstoff auf. Im See West ist es seit 1982 durch den Förderbetrieb sogar eher zu einer Erhöhung des Sauerstoffgehaltes im Hypolimnion gekommen. Qualitative Planktonanalysen weisen beide Gewässer als oligo- bis mesotoph (Gewässergüte II) aus. Das zulaufende Grundwasser für diesen See zeichnet sich durch einen niedrigen pH-Wert, hohe Nitratwerte und einen hohen Gehalt biologisch schwer abbaubarer Kohlenstoffverbindungen aus. Nach dem Durchtritt durch den See West liegen im ablaufenden Grundwasser dagegen verbesserte Bedingungen mit niedrigen DOC- und Nitratwerten vor. Hier treten jedoch zum Teil sehr niedrige Sauerstoffgehalte auf, was auf biologische Abbauprozesse während der Passage durch den See schließen lässt. Die Situation sowohl in den Baggerseen als auch im Grundwasserbereich kann trotz leichter Schwankungen im Nährstoff- und Sauerstoffgehalt seit Beginn der Messungen in den letzten Jahren als stabil angesehen werden. Teilweise hat sogar eine Verbesserung, insbesondere der Sauerstoffsituation in den Seen stattgefunden.
Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme von best-practice-Beispielen, einem Vergleich der Situation im Rahmen eines benchmarkings sowie einer Stärken-Schwächen-Analyse von Angebot, Marketing und angebotsbildenden Prozessen werden konzeptionelle Vorschläge für ein Mobilitätsmanagement erarbeitet. Bei der Analyse ebenso wie bei der Entwicklung von Maßnahmen werden alle betroffenen Akteure in einer Dialogplattform eingebunden und damit eine dauerhafte Entwicklung angestoßen. Aus dem Dialogprozess werden Empfehlungen herausgearbeitet und in einem Handlungsleitfaden zusammengefasst.
In diesem Förderschwerpunkt werden Vorhaben gefördert, die entweder zur Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen beitragen oder den Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt voranbringen. Hier geht es zu den Aufrufen 1. Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen durch: naturbasierte Lösungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Straßenräumen zur Verbesserung des kleinräumigen Bioklimas (inkl. Machbarkeitsstudien); Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns; Förderung kleinräumigen Grüns, Verschattungsmaßnahmen; Waldumbau zum Schutz vor Trockenheit und Schädlingsbefall; Schutz und Renaturierung von Moorstandorten als wichtige Kohlenstoffsenken, einschließlich Monitoring. 2. Förderung des Ausbaus der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt: Nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung: Abkopplung der Regenentwässerung von der Kanalisation; Speicherung, Verdunstung, Versickerung, Nutzung von Regenwasser; Maßnahmen in Einzelgebäuden, in Quartieren und größeren (Gewerbe-) Gebieten; Kombination von Gebäude-/ Flächenentwässerung und Bewässerung von Grünflächen; Entsiegelung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Boden und Vegetation; Mehrfachnutzung von Flächen der Regenwasserbewirtschaftung als Erholungsraum und zur Steigerung der Biodiversität; Sanierung von Straßen, Plätzen und Schulhöfen mit dem Ziel der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung; Projektbezogene Untersuchungen und Studien. Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen öffentliche Unternehmen Unternehmen landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften Die Förderaufrufe werden ab 18.12.2025 mit sofortiger Wirkung vorläufig ausgesetzt. Informationen zu den Auswirkungen des Haushaltsgesetzes 2026/27 auf BENE 2 finden Sie unter Aktuelles. Hier finden Sie eine Übersicht abgelaufener Förderaufrufe . Informationen zu den Förderbedingungen Informationen zur Antragstellung Fragen und Antworten Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal
Umwelteinfluesse aller Art, bes. Umweltschaeden im laendlichen Raum. Unterschiedliche Aspekte - Fremdenverkehr, Einfluesse der Landwirtschaft, Typisierung laendlicher Raeume.
Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten und Kurorten, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist, kann gemäß §12 Abs. 5 LWaldG per Rechtsverordnung zu Erholungswald als geschütztes Waldgebiet erklärt werden.
Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 753 |
| Kommune | 35 |
| Land | 284 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 288 |
| Förderprogramm | 399 |
| Hochwertiger Datensatz | 8 |
| Text | 163 |
| Umweltprüfung | 36 |
| unbekannt | 104 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 508 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 980 |
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|---|---|
| Archiv | 15 |
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| Webseite | 505 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 667 |
| Lebewesen und Lebensräume | 999 |
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