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Makromycetenflora von Alnus (Erle) in der Schweiz

Langzeitprojekt zur Erfassung der Biodiversitaet und Oekologie der an Erlen (Alnus incana, Alnus viridis) gebundenen Makromycetes (Symbionten, Parasiten, Saprobe). Untersuchungsgebiet in Graubuenden und Tessin. Parameter: Biomonitoring, Evaluation bezueglich Einsatz als Bioindikatoren (Grundwassersenkung, Biotopveraenderungen durch forstwirtschaftliche Eingriffe). Artenliste, Fluktuation und Produktivitaet pro Saison und ueber mehrere Jahre. Erlenwald: Refugium fuer zahlreiche, in der Roten Liste der Makromycetes gefuehrten Pilzarten.

NATURA 2000-Gebiet Spandauer Forst

Dieses Waldgebiet ist mit seinen Mooren, Gewässern und Wiesen besonders vielfältig. Reizvoll sind die Moore Teufelsbruch , Großer und Kleiner Rohrpfuhl sowie die Kienhorst-, Schwanenkruger- und die Laßzinswiese. Neben ausgedehnten bodensauren Eichenwäldern ist der Luchwald – ein Eichen-Hainbuchenwald – mit seinen Flatter-Ulmen, Eschen und der üppigen Krautschicht eine der Besonderheiten des Gebietes. Nördlich des Waldes schließen sich Frischwiesen mit Kalk- und Sandmagerraseninseln an, bei zunehmender Feuchte gehen sie in Pfeifengraswiesen über. Am Übergangsbereich von Luchwald und Wiesen findet man eine besonders artenreiche Lebensgemeinschaft seltener Tier- und Pflanzenarten. Das weitverzweigte Wegesystem bietet immer wieder neue Möglichkeiten das Gebiet zu erleben und ausgedehnte Wanderungen zu unternehmen. Am besten lernt man das Natura 2000-Gebiet Spandauer Forst kennen, wenn man am Parkplatz oder an der Bushaltestelle an der Einmündung der Hakenfelder Straße in die Schönwalder Allee startet. Folgt man dem Verlauf des Kuhlaken-Teiches und biegt dann am ersten Gestellweg nach Südwesten ab. Dieser Teil des Forstes ist als “Stadtpark” bekannt und ein großzügiges Hundeauslaufgebiet. Nach rund 200 Metern gelangt man in einen Altholzbestand aus Eichen im Jagen 10 und Rotbuchen im Jagen 16. Der Weg führt weiter in südlicher Richtung bis zur ehemaligen Revierförsterei Radeland und dann in nordwestlicher Richtung bis zum Bahnübergang über die Bötzowbahn. Nach Nordosten schwenkend führt er an einem Alteichenbestand im Jagen 20 und den Wildgehegen in den Jagen 19 und 18 vorbei bis zur Großen Kuhlake. Der Wald ist hier durch bodensaure Eichenwälder geprägt, in deren Krautschicht das Nordische Labkraut als typische Art vorkommt. Folgt man dem Lauf der Kuhlake nach Nordwesten, gelangt man in eine sehr abwechslungsreiche Landschaft. Erlenbeschattete Partien reißen plötzlich auf und geben den Blick auf sonnendurchflutete, weitläufige Gewässerpartien mit zum Teil abgestorbenen Erlen frei. Im Jagen 44 liegt die Senke der Kleinen Kuhlake, wo der seltene Siebenstern seinen letzten Standort in Berlin hat. Ist man am Oberjägerweg angelangt, biegt man nach Südwesten ab und erreicht nach einigen Metern Teiche. Im Frühjahr wird man hier von einem vielstimmigen Froschkonzert empfangen. Nach Umrunden der Teiche folgt man dem Waldweg zwischen den Jagen 56 und 58 vorbei an einer Überschwemmungsfläche bis zur Kreuztränke. Hier vereinen sich die Kuhlake und der Kreuzgraben. Wendet man sich entlang der Kuhlake nach Nordwesten, erreicht man im Jagen 69/70 den feuchten Teil des Spandauer Forstes, den Luchwald. Der ehemalige Grenzweg führt entlang der Wiesen nach Westen zum Eiskeller. Zum Abschluss der Erkundung sollte man noch den Laßzinssee nördlich des Jagens 68 besuchen. Auf zwei Aussichtsplattformen kann man in das Vogelschutzgebiet hineinsehen und eine Vielzahl von Vögeln beobachten. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen (FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet) DE 3445-301 Bei den Managementplänen, die wir zum Download anbieten, handelt es sich um PDF-Dateien mit großen Datenvolumen. Einige Dateien wurden zu einer PDF-Datei zusammengefügt. Die Dateien sind nicht barrierefrei.

Auf den Erlen

Bebauungsplan Nr. 1 "Auf den Erlen"

Maßnahmen: Erpe

Die Erpe oder – wie sie oberhalb von Hoppegarten heißt – das Neuenhagener Mühlenfließ windet sich auf 31 km durch Brandenburg und Berlin. Dabei fließt sie oft durch Wiesen und offene Landschaft wie die des Erpetals, eine Besonderheit, denn das Erpetal ist eines der wenigen erhaltenen Fließtäler in Berlin. Doch die Einleitungen des Klärwerkes Münchehofe, die nicht durchgehend gesicherte Passierbarkeit für Wasserorganismen und Defizite in der Gewässerstruktur beeinflussen den ökologischen Zustand negativ. Um einen guten Zustand zu erreichen besteht Handlungsbedarf. Deshalb haben die Länder Brandenburg und Berlin mit der Erpe/dem Neuenhagener Mühlenfließ das 3. gemeinsame Projekt zur ökologischen Gewässerentwicklung in Angriff genommen. In 2010 wurde zunächst für die gesamte Erpe ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeitet, welches für den Berliner Abschnitt bis 2013 vertieft wurde. Die Technische integrative Zusammenfassung der Maßnahmenplanung stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Eine erste Teilmaßnahme ist durch die Gewässerunterhaltung realisiert worden: unterhalb der S-Bahntrasse der S 3 (in Fließrichtung) sind zur Erhöhung der Strömungsdiversität Strömungslenker eingebaut worden. Neu gepflanzte hochstämmige Erlen werden künftig für eine natürliche Uferbefestigung und Beschattung der Erpe an dieser Stelle sorgen. Viele Tiere nutzen die beruhigten bzw. schneller strömenden Wasserbereiche bereits. Die Umsetzung der weiteren Maßnahmen wird mit dem Landesamt für Umwelt in Brandenburg koordiniert. Die besondere Situation der Erpe als Hochwasserrisiko- und Überschwemmungsgebiet ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie die vorgesehene Realisierung der vierten Reinigungsstufe auf dem Klärwerk Münchehofe. Zur Maßnahmenplanung ist eine Broschüre im handlichen Din A 5 Format erschienen. Auf 36 Seiten können Sie kurz und bündig die wichtigsten Informationen rund um das Projekt nachlesen. Neben Maßnahmenkarten finden Sie Hintergründe und Erläuterungen. Die Broschüre steht nachfolgend zum Download bereit. Gern senden wir Ihnen die Broschüre auch zu. Kontakt unter “gertraud.kubiak@senuvk.berlin.de”:mailt:gertraud.kubiak@senuvk.berlin.de.

Fließgewässermessstelle Pegel Grafenau, Kleine Ohe

Die Messstelle Pegel Grafenau (Messstellen-Nr: 11843) befindet sich im Gewässer Kleine Ohe in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.

Fließgewässermessstelle Loderham, Altbach

Die Messstelle Loderham (Messstellen-Nr: 13180) befindet sich im Gewässer Altbach in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.

Fließgewässermessstelle uh Koenigshammer, Schwarzach

Die Messstelle uh Koenigshammer (Messstellen-Nr: 16930) befindet sich im Gewässer Schwarzach in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.

Fließgewässermessstelle oh Georgensgmuend, Fränkische Rezat

Die Messstelle oh Georgensgmuend (Messstellen-Nr: 16433) befindet sich im Gewässer Fränkische Rezat in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.

Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

Forschungsprojekt ALNUS

ALNUS-Projekt Im ALNUS-Projekt werden die Bedingungen für eine umweltverträgliche und zugleich wirtschaftliche Folgenutzung von Niedermoorstandorten durch den Anbau der Schwarzerle (Alnus glutinosa [L.] GAERN.) untersucht. Ziel ist die Beschreibung eines Produktionsprogramms für Erlenwertholz bei gleichzeitiger Minimierung umweltschädigender Effekte durch Stoffausträge in die Atmosphäre. Hintergrund des Untersuchungsansatzes ist der sich vollziehende Strukturwandel in der Agrarwirtschaft. Dadurch fallen im norddeutschen Raum viele bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen auf Moorstandorten aus der Produktion. Aus ökologischen Gründen ist eine Wiedervernässung dieser Flächen anzustreben, um den weiteren Abbau des Torfkörpers und die damit verbundene Freisetzung von Kohlendioxid zu unterbinden. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, wie die Wuchsleistung der Erlen durch den Wasserhaushalt beeinflusst wird. Dazu sind Daten in 85 Erlenbeständen auf Moorböden erhoben und ausgewertet worden. Unterschiedliche waldbauliche Optionen zur Wertsteigerung der Einzelbäume und des Bestandes sind mit einem Wachstumssimulator modelliert worden. Auf dieser Basis können Aussagen für eine optimale Pflegestrategie getroffen werden.

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