Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.
Die Karte zeigt die Standortgüte für eine fiktive Windenergieanlage (WEA) mit Rotordurchmesser von 148 m und Nennleistung von 5 MW in 180 m Höhe über Grund. Die Standortgüte wird aus dem Standortertrag und dem Referenzertrag für eine WEA bestimmt. Der Referenzertrag ist der Ertrag am sog. Referenzstandort, der im EEG 2017 festgelegt ist.
Die Flächendaten der ausgewiesenen Flächen werden jährlich durch die Länder im Rahmen des Bund-Länder-Kooperationsausschuss nach § 98 EEG an den Bund übermittelt.
Es handelt sich um umfangreiche Ergebnisdaten einer landesweit durchgeführte FF-PV-Flächenpotential-Analyse. Neben den ermittelten Suchraumkulissen mit Flächenpotential für FF-PV werden auch die besonders konfliktarmen Flächenpotentiale bereitgestellt. Demgegenüber sind auch die naturräumlich, rechtlich und raumordnerisch berücksichtigten Ausschluss- und Restriktionsflächen und die FF-PV bauplanungsrechtlich privilegierten sowie nach dem EEG förderfähigen Kulissen enthalten.
Es handelt sich um umfangreiche Ergebnisdaten einer landesweit durchgeführte FF-PV-Flächenpotential-Analyse. Neben den ermittelten Suchraumkulissen mit Flächenpotential für FF-PV werden auch die besonders konfliktarmen Flächenpotentiale bereitgestellt. Demgegenüber sind auch die naturräumlich, rechtlich und raumordnerisch berücksichtigten Ausschluss- und Restriktionsflächen und die FF-PV bauplanungsrechtlich privilegierten sowie nach dem EEG förderfähigen Kulissen enthalten.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wurde ein Ausbau der Photovoltaik (PV) auf 400 Gigawatt (GW) bis 2040 festgelegt, der hälftig auf Freiflächen erfolgen soll. Um diese Ausbauziele zu realisieren, bedarf es rund 0,55 % der Gesamtfläche Deutschlands. In Relation zur landwirtschaftlich genutzten Fläche wären es anteilig rund 1,2 %. PV-Freiflächenanlagen beanspruchen Flächen, ohne diese nennenswert zu versiegeln. Je nach Art und Dichte der Modulreihen werden bei klassischen Anlagen 40 % bis über 80 % der Fläche überbaut. Solarparks mit besonderen Biotopfunktionen weisen eine geringere Flächeninanspruchnahme auf sowie ein Management der Biotope. Bei Agri-PV-Anlagen wird die landwirtschaftliche Nutzung mit der Stromerzeugung kombiniert. Alle Anlagentypen führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die nach den Vorgaben der Eingriffsregelung kompensiert werden müssen. Diskutiert wird derzeit, welche Kompensationsmaßnahmen in welchem Umfang in Solarparks entwickelt werden können. Vor diesem Hintergrund wird anhand einer Matrix, die in einem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Forschungsvorhaben entwickelt wurde, aufgezeigt, welche PV-Anlagentypen auf bestimmten Standorten zulässig sind und welche naturschutzfachlichen Aufwertungen dabei möglich sind. Im Idealfall kann die Verwendung externer Flächen für die Kompensation der Eingriffe deutlich minimiert werden oder im Einzelfall sogar entfallen.
Das Klimaschutzgesetz sieht eine Treibhausgasneutralität in 2050 u.a. durch den Ausbau an Erneuerbaren Energien vor. In dem Vorhaben soll untersucht werden, wie der aus Klimaschutzsicht erforderliche EE-Ausbau erreicht und Potenziale gehoben werden können. Es wird davon ausgegangen, dass der weitere Leistungszubau maßgeblich im Bereich der Windenergie und Photovoltaik stattfindet. Dies bringt dauerhaft eine Vielzahl technischer, wirtschaftlicher und fachplanerischer sowie zum Teil rechtlicher Fragestellungen mit sich. Im Rahmen der fortzuführenden Diskussionen, Gesetzesnovellierungen und Planungs- und Abstimmungsprozesse besteht für BMU und UBA Bedarf an hochspezialisierter wissenschaftlicher Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Im Zuge dieser Beratung sollen auch konkrete Vorschläge für modifizierte Instrumente und neue oder flankierende Maßnahmen erarbeitet werden, um die Voraussetzungen für einen aus Klimaschutzsicht robusten und stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Demgegenüber stellen sich im Bereich der Bioenergie vermehrt Fragen, wie eine klimagerechte Nutzung des nur begrenzten nachhaltigen Biomassepotenzials insbesondere im EEG-Kontext ausgestaltet werden kann. Auch hierzu besteht Bedarf für hochspezialisierte wissenschaftliche Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Inhaltlich werden voraussichtlich folgende Aspekte im Fokus stehen: 1. finanzielle Bürger- oder Gemeindebeteiligung bei Windenergie und insbesondere bei Photovoltaik angesichts zunehmender Anlagengrößen, 2. Anforderungen und Auswirkungen 'besonderer Solaranlagen' (Agrar-PV, schwimmende PV, Parkplatz-PV) im Rahmen der Innovationsausschreibungen, 3. Ausbaupfade , Ziel- und Flächensteuerung, Monitoring, 4. Geschäftsmodelle ohne EEG-Förderung oder andere staatliche Finanzierung, 5. Planungs- und Genehmigungsrahmen für Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen, 6. Klimagerechtere Ausrichtung des EEG mit Blick auf die Bioenergie.
Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) sieht unter §98 ein jährliches Monitoring zur Zielerreichung der festgelegten Ziele vor. Zu diesem Zwecke wird betrachtet, ob in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr der Richtwert für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach § 4a erreicht worden ist, und es wird die Ausbaugeschwindigkeit insbesondere unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wetterbedingungen in dem vorangegangenen Kalenderjahr bewertet. Um dies überprüfen zu können, ist neben der Evaluation der umgesetzten Maßnahmen unter anderem auch eine nähere Untersuchung der witterungsbedingten Unsicherheiten der Strombereitstellung durch fluktuierende Quellen erforderlich. Dafür soll eine jährliche Quantifizierung der Witterungseffekte auf die EE-Stromerzeugung erfolgen. Durch Unterstützung des Projektes soll eine geeignete Methode zur Witterungsbereinigung von erneuerbarer Erzeugung (Windenergie (onshore), Windenergie (offshore), Photovoltaik (PV) und Wasserkraft) entwickelt werden. Das Vorhaben legt hierfür die energiemeteorologischen Grundlagen. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf die Nutzung öffentlich verfügbarer Daten gelegt und die Fortschreibbarkeit der Methodik durch das Umweltbundesamt ermöglicht werden. Das Vorhaben soll eine systematische Beschreibung der Witterungseffekte beinhalten. In dem Zusammenhang sollen auch mittel- bis langfristige Effekte des Klimawandels auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen diskutiert werden.
Im Forschungsprojekt ModellEEGe sollen unter umfangreicher Beteiligung künftiger, möglicher Akteur*innen umsetzungsreife Modelle für eine weitgehend bürgerschaftlich organisierte, lokale Strom- und Wärmeversorgung auf der Basis von erneuerbaren Energien entwickelt werden. Diese können durch Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EE-Gemeinschaften), die auf Quartiers- oder Clusterebene organisiert sein können, im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 unter Nutzung des öffentlichen Netzes umgesetzt werden, sobald ein entsprechender regulatorischer Rahmen geschaffen wurde. Die Ergebnisse und im Rahmen des Projekts entwickelte Handreichungen, Tools etc. werden auf einer geeigneten Plattform und durch andere Verbreitungsaktivitäten der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Ziel des Projekts ist es, eine Art 'Blaupause' für die Umsetzung von EE-Gemeinschaften zu entwickeln. Ein weiteres Ziel ist die Akzeptanz und Umsetzbarkeit dieser Modelle auf Seiten der betroffenen Akteur*innen. Hierzu wird das Projekt in einem technischen und einem soziökonomischen Teil bearbeitet, die in engem Austausch miteinander stehen. Auf der sozioökonomischen Ebene wird die intensive und kontinuierliche Mitarbeit der betroffenen Bewohner*innen und Akteur*innen innerhalb der ausgewählten Quartiere und Cluster angestrebt. Diese sollen damit ein Teil des Forschungsteams werden, um dort ihre Alltagserfahrungen einbringen zu können. Zentral sind hierbei auch die Einbindung und der Beitrag sozial schwacher Haushalte. Alle Beteiligten sollen hier förderliche bzw. hemmende Rahmenbedingungen für EE-Gemeinschaften entwickeln. Auch die eher technisch ausgerichteten Arbeiten werden im Team mit den Forschenden und Akteur*innen aus den Clustern/Quartieren bearbeitet. Ziele sind hier z.B. die Entwicklung von akzeptierten und realisierbaren Versorgungsoptionen, auch unter Einbezug von spielerischen Elementen wie dem 'Digitalen Zwilling'.
Im Forschungsprojekt ModellEEGe sollen unter umfangreicher Beteiligung künftiger, möglicher Akteur*innen umsetzungsreife Modelle für eine weitgehend bürgerschaftlich organisierte, lokale Strom- und Wärmeversorgung auf der Basis von erneuerbaren Energien entwickelt werden. Diese können durch Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EE-Gemeinschaften), die auf Quartiers- oder Clusterebene organisiert sein können, im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 unter Nutzung des öffentlichen Netzes umgesetzt werden, sobald ein entsprechender regulatorischer Rahmen geschaffen wurde. Die Ergebnisse und im Rahmen des Projekts entwickelte Handreichungen, Tools etc. werden auf einer geeigneten Plattform und durch andere Verbreitungsaktivitäten der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Ziel des Projekts ist es, eine Art 'Blaupause' für die Umsetzung von EE-Gemeinschaften zu entwickeln. Ein weiteres Ziel ist die Akzeptanz und Umsetzbarkeit dieser Modelle auf Seiten der betroffenen Akteur*innen. Hierzu wird das Projekt in einem technischen und einem soziökonomischen Teil bearbeitet, die in engem Austausch miteinander stehen. Auf der sozioökonomischen Ebene wird die intensive und kontinuierliche Mitarbeit der betroffenen Bewohner*innen und Akteur*innen innerhalb der ausgewählten Quartiere und Cluster angestrebt. Diese sollen damit ein Teil des Forschungsteams werden, um dort ihre Alltagserfahrungen einbringen zu können. Zentral sind hierbei auch die Einbindung und der Beitrag sozial schwacher Haushalte. Alle Beteiligten sollen hier förderliche bzw. hemmende Rahmenbedingungen für EE-Gemeinschaften entwickeln. Auch die eher technisch ausgerichteten Arbeiten werden im Team mit den Forschenden und Akteur*innen aus den Clustern/Quartieren bearbeitet. Ziele sind hier z.B. die Entwicklung von akzeptierten und realisierbaren Versorgungsoptionen, auch unter Einbezug von spieltypischen Elementen wie dem 'Digitalen Zwilling'.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 603 |
| Kommune | 2 |
| Land | 182 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 3 |
| Ereignis | 21 |
| Förderprogramm | 362 |
| Gesetzestext | 4 |
| Text | 129 |
| Umweltprüfung | 40 |
| unbekannt | 151 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 222 |
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| Language | Count |
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| Lebewesen und Lebensräume | 355 |
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