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Greenpeace veröffentlicht Kurzanalyse zur Stromerzeugung bei netzbedingter Abregelung Erneuerbarer Energien

Am 31. Mai 2016 veröffentlichte die Umweltorganisaton Greenpeece eine Kurzanalyse zur Stromerzeugung bei netzbedingter Abregelung Erneuerbarer Energien. Die Umweltorganisation Greenpeace teilt mit, dass Atom- und Kohlekraftwerke ihre Leistung auch bei viel Wind- und Sonnenenergie nicht drosseln, und dadurch Engpässe und hohe Kosten im Stromnetz verursachen. Allein in Schleswig-Holstein addierten sich die zusätzlichen Netzkosten im Jahr 2015 auf bis zu 160 Millionen Euro, so das Ergebnis der Analyse des Beratungsinstituts Energy Brainpool im Auftrag von Greenpeace. Von den Netzbetreibern werden diese Kosten an die Stromkunden weitergereicht. Am Beispiel des Stromnetzes in Schleswig-Holstein, wo deutschlandweit im Jahr 2015 besonders häufig Erneuerbare Energien abgeregelt wurden, untersucht die Kurzstudie das Einspeiseverhalten konventioneller Kraftwerke am Beispiel des Atomkraftwerks Brokdorf und des Steinkohlekraftwerks Moorburg. Fazit: Brokdorf und Moorburg drosselten ihre Produktion auch dann kaum, wenn viel Erneuerbare Energien-Strom verfügbar war. Insbesondere das Atomkraftwerk Brokdorf lief oft mit voller Leistung, obwohl eine Drosselung technisch möglich gewesen wäre. Die Analyse zeigt auch, dass Brokdorf und Moorburg jedoch dann weniger Strom produzierten, wenn der Strompreis an der Börse unter null lag.

WMS Benachteiligtes Gebiet nach Definition EEG

Die dargestellten Daten enthalten benachteiligte Gebiete, nach Maßgabe der FFÖ-VO bzw. des EEG, auf Ebene der Gemarkungen.

Standortgüte WEA Vestas V-150

Standortgüte nach EEG 2017 Vestas V-150 4,2 MW Aus den Brutto-Jahreserträgen wird die Brutto-Standortgüte bestimmt. Hierzu werden die Brutto-Jahreserträge durch den Referenzertrag des jeweiligen Anlagentyps dividiert.

Standortgüte WEA Vestas V-126

Standortgüte nach EEG 2017 Vestas V-126 3,3 MW Aus den Brutto-Jahreserträgen wird die Brutto-Standortgüte bestimmt. Hierzu werden die Brutto-Jahreserträge durch den Referenzertrag des jeweiligen Anlagentyps dividiert.

Standortgüte WEA Enercon E-138

Standortgüte nach EEG 2017 WEA ENERCON E-138 EP3 E2 4,2 MW Aus den Brutto-Jahreserträgen wird die Brutto-Standortgüte bestimmt. Hierzu werden die Brutto-Jahreserträge durch den Referenzertrag des jeweiligen Anlagentyps dividiert.

KWK-Ausbau: Entwicklung, Prognose, Wirksamkeit der Anreize im KWK-Gesetz unter Berücksichtigung von Emissionshandel, Erneuerbare-Energien-Gesetz und anderen Instrumenten

Der vorliegende Bericht gibt Informationen und Einschätzungen zur Situation der KWK in Deutschland und deren zukünftiger Entwicklung zu geben. Diese wurden Ergebnisse eines Forschungsvorhabens sollen die Erreichbarkeit des u. a. im KWKG und in der Koalitionsvereinbarung formulierten KWK-Ziels prüfen. Demnach soll sich der Anteil der KWK-Netto-Stromerzeugung an der Gesamtstromerzeugung von 12,5 auf 25 % bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln. Weiterhin dienten die hier zusammengestellten Informationen als Basis für die Novellierung des KWKG im Jahr 2012. Ausgehend von den sich abzeichnenden Entwicklungen in den vergangenen Jahren, werden in diesem Bericht der zukünftige Ausbau abgeschätzt, Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt, Instrumente zur Förderung der KWK eruiert und beschrieben und schließlich Handlungsempfehlungen ausgesprochen..<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>

Bund und Länder einigen sich auf Solar-Kompromiss

Am 26. Juni 2012 einigten sich Bund und Länder nach monatelangen Auseinandersetzungen über die Solarförderung auf einen Kompromiss. Demnach soll die Förderung wie geplant rückwirkend deutlich sinken, und zwar für Anlagen, die ab 1. April gebaut wurden. Die Gesamtmenge der geförderten Solaranlagen soll auf 52 Gigawatt begrenzt werden. Wieder eingeführt wird eine mittlere Geräteklasse für Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt.

Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze für Solarstrom im EEG

Der Bundestag hat den geplanten Kürzungen der Solarförderung zugestimmt und neue Regelungen für erneuerbare Energien beschlossen. Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag am 29. März 2012 das Gesetz zu den Änderungen. 305 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 235 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung.

EU-Gericht weist EEG-Klage ab

Am 10. Mai 2016 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) seinem Urteil die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) ab. Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. Darunter fallen sowohl die Förderung von Ökostrom als auch die Befreiungen der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage, so das Urteil.

Treibhausgasausstoß im Jahr 2013 erneut um 1,2 Prozent leicht gestiegen

Kohlestrom erhöht die Emissionen – und gefährdet so das nationale Klimaschutzziel Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sind im Jahr 2013 um 1,2 Prozent erneut leicht gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Das zeigen erste, vorläufige Berechnungen und Schätzungen des Umweltbundesamtes (UBA). Insgesamt wurden 2013 etwa 951 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2Äq) freigesetzt; das sind fast 12 Millionen Tonnen mehr als 2012. Den Anstieg dominieren die CO2-Emissionen mit einem Plus von 1,5 Prozent. Der Grund: Bei der Stromerzeugung wurde mehr Steinkohle verbrannt und witterungsbedingt kam mehr Öl und Gas beim Beheizen von Häusern und Wohnungen zum Einsatz. Auch der um über sieben Prozent gestiegene Nettostromexport auf 33 Terrawattstunden (TWh) erhöhte die Emissionen. ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Dass sich der Trend zur Kohleverstromung im Jahr 2013 noch verstärkt hat, erfüllt uns mit Sorge. Hält das an, wird es kaum möglich sein, das Klimaschutzziel der Bundesregierung für das Jahr 2020 zu erreichen.“ Dieses legt fest, dass Deutschland im Jahr 2020 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 ausstößt. Nach den aktuellen UBA-Zahlen liegt die Minderung aktuell bei nur 23,8 Prozent. „Die europäischen und nationalen Klimaschutzmaßnahmen reichen offensichtlich noch nicht aus. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung sich in Brüssel dafür stark macht, europaweit ein Minderungsziel von mindestens 40 Prozent bis 2030 festzuschreiben. Wichtig sind auch anspruchsvolle EU-Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien und für die Energieeffizienz“, so Holzmann weiter. National müsse vordringlich die energetische Gebäudesanierung und die nachhaltige Mobilität vorangebracht werden. Der Schlüssel zum Erfolg liege national wie europäisch aber in der Reform des Emissionshandels: „Das Emissionshandelssystem setzt derzeit viel zu wenig Anreize für die Unternehmen, weniger klimaschädliche Energieträger zu verfeuern. Wir unterstützen die Forderung der Bundesregierung, noch deutlich vor 2020 Stabilisierungsinstrumente für den Emissionshandel einzuführen“, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Der Emissionshandel ist in Deutschland für mehr als 50 Prozent der nationalen ⁠ CO2 ⁠-Emissionen verantwortlich (Anmerkung: Die verifizierten CO2-Emissionen des Emissionshandelssektors im Jahr 2013 werden turnusgemäß erst zum 1. April 2014 vorliegen.). Dass der Emissionsanstieg trotz vermehrter Kohleverstromung in 2013 vergleichsweise moderat ausfiel, lag wie in den Vorjahren an den erneuerbaren Energien. Diese erzeugten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen in 2013 bereits brutto 23,9 Prozent des Stroms. UBA-Vizepräsident Holzmann: „Wir sind gut beraten, die erneuerbaren Energien weiter zügig auszubauen. Bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollten wir sicherstellen, dass die festgelegten Ausbauziele für die erneuerbaren Energien erreicht werden können – vor allem bei der Windenergie an Land und der Photovoltaik. Gleichzeitig brauchen wir einen Umbau des fossilen Kraftwerksparks hin zu flexibleren und weniger CO2-intensiven Kapazitäten.“

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