Seit dem 01.01.2025 ist das Landesamt für Umwelt zuständige Stelle für die Führung und Bereitstellung des Erntebestandsregisters für gebietseigene Gehölze. Nachfragen zu bestehenden Erntebeständen und Anträge auf Anerkennung von Gehölzbeständen als Erntebestände sind zu richten an: Seit dem 01.01.2025 ist das Landesamt für Umwelt zuständige Stelle für die Führung und Bereitstellung des Erntebestandsregisters für gebietseigene Gehölze. Nachfragen zu bestehenden Erntebeständen und Anträge auf Anerkennung von Gehölzbeständen als Erntebestände sind zu richten an: