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Methodische Untersuchung zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen

Das Projekt "Methodische Untersuchung zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Planungs- und Ingenieurgesellschaft.Im Rahmen einer methodischen Untersuchung war zu klaeren, unter welchen Voraussetzungen eine konfliktarme Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen moeglich ist. Am Beispiel der A 143 (Westumfahrung Halle) wurden die Ergebnisse ueberprueft. In dem Raum westlich von Halle bestehen im auffallend komplexen Ausmass konkurrierende und sich ueberlagernde Nutzungsansprueche von Landwirtschaft, Schutzgebietsausweisungen, Rohstoffabbau und Erholungsfunktionen. Ergebnis: In mehreren Arbeitsschritten wurden uebertragbare Schlussfolgerungen ermittelt und Anwendungsbeispiele aufgezeigt. Nach der Ermittlung von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Raum wurde ein Grobkonzept fuer ein Biotopverbundsystem entwickelt. Parallel dazu wurden im Untersuchungsraum standortkundliche Erhebungen zur Bodenguete und Hangneigung vorgenommen. Diese wurden ergaenzt um Betriebsbefragungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Aus der Verschneidung der standortkundlichen Kriterien ergaben sich erste Hinweise auf konfliktarme Flaechen. Auch durch die Betriebsbefragung ergaben sich Hinweise auf konfliktarme Flaechen. In einem weiteren Schritt wurden die so ermittelten Flaechen im Hinblick auf ihre Eignung geprueft.

Wirksamkeit der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung

Das Projekt "Wirksamkeit der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Planungsgruppe Ökologie + Umwelt GmbH.Anhand des konkreten Fallbeispiels Hansestadt Rostock soll die Effektivierung der vorgezogenen Anwendung der Eingriffsregelung (Paragraphen 8a - 8c BNatSchG) im Rahmen der Bauleitplanung auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit ueberprueft werden und entsprechende Vorschlaege entwickelt werden.

Wirksamkeit der Abdichtung von Versatzmaterialien - Geochemische Untersuchungen zum Langzeitverhalten von Salzversatz mit Zuschlagstoffen

Das Projekt "Wirksamkeit der Abdichtung von Versatzmaterialien - Geochemische Untersuchungen zum Langzeitverhalten von Salzversatz mit Zuschlagstoffen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH - Fachbereich Endlagersicherheitsforschung.Durch mineralogisch-geochemische Untersuchungen von Versatzmaterialien und Zuschlagstoffen und geochemischen Modellrechnungen mit EQ3/6 sollen Reaktionen identifiziert und quantifiziert werden, die im Falle eines Salzloesungszutritts zur Wasserbindung und Verringerung von Porositaet und Permeabilitaet fuehren. Moegliche Reaktionen wie Mineralneubildung koennen durch Zunahme des Feststoffvolumens eine Verringerung oder letztlich den Verschluss von Wegsamkeiten im anfangs permeablen Versatz bewirken. Die Untersuchungen konzentrieren sich auf in der Praxis anwendbare Zuschlagstoffe, die solche Reaktionen beim Kontakt mit endlager- oder UTD-relevanten Salzloesungen zeigen. Die Reaktionen sollen zu nachweislich unter Endlager- oder UTD-Bedingungen langzeitstabilen Mineralassoziationen fuehren. Ein weiterer Schwerpunkt sind gleichartige Untersuchungen an Abfall- und Reststoffen, die bei Versatzmassnahmen untertaegig eingebracht werden. Das Potential solcher Versatzrezepturen zur selbsttaetigen Entwicklung abdichtender Bereiche bei Loesungszutritt und Versatzrezepturen mit optimalem Verhalten soll ermittelt werden.

Umweltwirksamkeit von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nach Paragraph 8 BNatSchG

Das Projekt "Umweltwirksamkeit von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nach Paragraph 8 BNatSchG" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: OEKOPLAN.Seit 1976 schreibt Paragraph 8 BNatSchG fuer unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen vor. Trotz vieler Einzeluntersuchungen und singulaerer Erkenntnisse erfolgte eine umsetzungsorientierte systematische Evaluierung dieses Instruments bislang nicht. Auf eine aktuelle juristische und rechtstatsaechliche Untersuchung (Burmeister 1988) kann aufgebaut werden. Eine Novellierung des BNatSchG wird derzeit vorbereitet. Ueber einen fallstudiengestuetzten Vergleich der Ziele festgesetzter Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen verschiedenartiger Eingriffstatbestaende mit den bisherigen Ergebnissen ihrer Durchfuehrung - insbesondere ihrer Umweltwirksamkeit - sollen sowohl Handlungsanleitungen fuer die weitere Praxis, als auch Hinweise fuer die Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen auf Bundes- und Laenderebene gewonnen werden. Das Vorhaben soll darueberhinaus Grundlagen fuer eine Datensammlung ueber Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in Bundeszustaendigkeit liefern (Vorhabenteil mit Vorstudienfunktion), die in einem Folgevorhaben ausgebaut werden soll.

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