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Native plants and mycorrhizal fungi in wind erosion control in the Kailash-Manasarovar region (Tibet, China)

We study the effects of plants and root-associated fungi on wind erosion within the alpine environment of Tibet. China is one of the countries most affected by desertification processes and Tibet, in particular, a key region in desertification combat. The presented project focuses on the Barkha Plain surrounded by Mount Kailash and the Lake of Manasarovar (Ngari Prefecture). This Western Tibet region experienced little scientific attention but, nowadays, faces rapidly increasing touristic activities and expanding local settlements associated with socio-economic changes that are serious threats to the delicate ecological balance and potential triggers of desertification. It exists almost unanimous agreement that revegetation is the most efficient and promising strategy to combat wind erosion and desertification in the long term. However, re-colonising success is often poor, mainly under extreme environmental conditions. Compared to conventional practices, the approach of the presented project attains better accordance with natural succession processes and promises acceleration of both plant and soil development and, conclusively, more efficient desertification control. The project assesses the potential of native plants and symbiotic fungi to control wind erosion and desertification processes. It aims to identify key plants and fungi that increase soil aggregate stability and efficiently drive succession into a natural and self-maintaining cycle of the ecosystem. Furthermore, it provides crucial information for implementing environmentally compatible and cost-effective measures to protect high-elevation ecosystems against desertification. Within three successional stages (early, intermediate, late), field investigations are performed on the basis of Modified-Whittaker plots. Classic methods of vegetation analysis and myco-sociology are combined with analysis of distribution patterns at different scales (patchiness, connectivity). Comprehensive soil analysis is performed comprising grain size distribution, aggregate stability, pH as well as water and nutrient contents. Additionally, important parameters of wind erosion are measured concurrently and continuously to assess their magnitude and variability with respect to vegetation and soil at different levels of development. The parameters addressed, include sediment transport, air temperature, radiation, precipitation, relative humidity as well as speed and direction of wind. Surface moisture is recorded periodically and roughness described. Species and environmental parameters are checked for spatial correlation. Cutting edge technologies are applied in laboratory work, comprising molecular methods for fungal species identification and micro-tomography to analyse soil structure. Furthermore, successfully cultivated fungi and plants are subject of synthesis experiments and industrial propagation in view of practical implementation in restoration measures.

Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung

Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.

Liste von Untersuchungsstellen, Ringversuchen und Rahmenvertragspartnern

Im Wasserbereich werden Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen nach § 16 c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17 a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) durchführen, durch den Bereich Umweltuntersuchungen zugelassen. Das Institut für Hygiene und Umwelt führt weiter Listen zugelassener und benannter Labore nach Klärschlammverordnung, BioAbfallverordnung und Altholzverordnung. Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt mit Untersuchungsstellen, die in ihrem Auftrag umweltanalytisch tätig werden wollen, einen Rahmenvertrag ab. Dieser Vertrag verpflichtet die Labors zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung, so dass ein Mindest - Qualitätsstandard sichergestellt ist. Im Rahmen der analytischen Qualitätssicherung führt das Institut für Hygiene und Umwelt regelmäßig Laborvergleichsuntersuchungen, so genannte Ringversuche, mit öffentlichen und privaten Laboratorien durch. Für diese Untersuchungen stehen Berichte und Kalender zur Verfügung.

Raumzuschnitt der Region Bremen gemäß Staatsvertrag 2009

Der Datensatz bildet die „Region Bremen" in der Abgrenzung des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung vom 5. Mai 2009 ab. Dargestellt wird der Verflechtungsbereich des Oberzentrums Bremen, wie er sich aus dem Interkommunalen Raumstrukturkonzept Region Bremen (INTRA) ergibt. Das Gebiet umfasst die Stadtgemeinde Bremen sowie die niedersächsischen Städte, Gemeinden, Flecken und Samtgemeinden, die INTRA gemeinsam mit den Landkreisen Diepholz, Oldenburg, Osterholz, Verden und Wesermarsch erarbeitet haben. Mit dem Staatsvertrag werden die Städte Bremen und Bremerhaven für die niedersächsischen Gebietskörperschaften im Verflechtungsbereich raumordnungsrechtlich den innerhalb von Niedersachsen liegenden Oberzentren gleichgestellt. Der Vertrag trat am 1. Januar 2010 in Kraft.

Geflügelzucht (Pute, Ente, Gans) in Deutschland 2013

Diese Ressource beinhaltet bundesweite Informationen zu gezüchteten einheimischen Geflügelrassen der Pute, Ente und Gans und zu Ortsvereinen für Geflügelzucht aus dem Jahr 2013. Dargestellt sind bei Puten und Gänsen alle einheimischen Rassen unabhängig vom Gefährdungsgrad, bei den Enten nur die gefährdeten einheimischen Rassen. Aus diesem Grund ist die Ressource nicht vergleichbar mit der Ressource „Geflügelzucht (Pute, Ente, Gans) in Deutschland 2016“. Grundlage des Datenbestands bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Mit der Datenerhebung wurde der Bundesverband Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. (BDRG) von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen eines Vertrages im Jahre 2013 beauftragt. Die Erhebung diente der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Koordination von Erhaltungsaktivitäten der tiergenetischen Ressourcen in Deutschland. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2013.

Werberechtsverträge in Berlin

Der öffentliche Raum wird seit jeher für unterschiedliche Zwecke in Anspruch genommen. Straßen, Wege und Plätze dienen vielfältigen Lebensbereichen, neben dem Verkehr etwa auch dem bloßen Aufenthalt, der Kommunikation, der Freizeitgestaltung, der Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben oder auch der wirtschaftlichen Betätigung. Auch die Werbung für politische oder kommerzielle Zwecke kann Teil des sogenannten Gemeingebrauchs der öffentlichen Straßen und Plätze sein. Die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Raum geht jedoch hierüber hinaus und bedarf als eine sogenannte Sondernutzung einer Erlaubnis. Diese ist nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) oder dem Bundesfernstraßengesetz (FernStrG) zu beantragen – je nachdem, ob es sich um eine Berliner Landesstraße oder eine Bundesfernstraße handelt. Um die Nutzung der Straßen durch Werbeanlagen in einem stadtverträglichen Maß auszugestalten, wurden in Berlin die Anzahl, die Art und das Erscheinungsbild der Anlagen nach einheitlichen Maßstäben festgelegt und im Rahmen eines Werbekonzepts einheitliche Gestaltungsstandards für ganz Berlin ausgearbeitet. In Umsetzung dieser Maßstäbe hat das Land Berlin das Recht für Werbung an Lichtmasten, an Wartehallen, an Litfaßsäulen einschließlich der Werbung des Plakatanschlags, an Uhren und für digitale und hinterleuchtete Werbung über einheitliche öffentlich-rechtliche Verträge vergeben. Diese gewähren Werbeunternehmen das allgemeine ausschließliche Recht für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes durch Werbeanlagen in den vorgenannten Formaten gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts nach § 11 Abs. 14 S. 4 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) an das Land Berlin. Nicht alle Werbeanlagen sind in entsprechenden Verträgen geregelt. Dies gilt etwa für die Wahlkampf- und Zirkuswerbung oder Werbeanlagen in anderen als den vorgenannten Formaten. Informationen hierzu finden Sie unten und auf den Webseiten der Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke. 1. Hinterleuchtete und digitale Werbung 2. Litfaßsäulenwerbung 3. Lichtmastwerbung 4. Uhrenwerbung 5. Wartehallenwerbung 6. Domestizierte Werbung Wildwerbung Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch hinterleuchtete und digitale Werbung gewährt der Wall GmbH bis zum 30.06.2035 das Ausschließlichkeitsrecht für hinterleuchtete und digitale Werbung für die Werbeanlagen: Werbeanlagen-Typ Werbeflächenformat Maße der Anlage Großwerbevitrinen, z.B. „City-Light Boards” bzw. „Mega-Lights“, hinterleuchtet oder digital 18/1 Format, hinterleuchtet oder digital ca. 3,56 m Breite x ca. 2,52 m Höhe, Höhe des Monofußes ca. 2,50 m, Gesamthöhe höchstens ca. 5,50 m, maximal ca. 10 m 2 Werbesäulen, z.B. „City-Light-Säule” 8/1 Format, hinterleuchtet Ganzwerbesäulen 3 × 8/1 ca. 1,19 m Breite x ca. 3,36 m Höhe, Gesamthöhe höchstens 4,30 m Standardwerbevitrinen, z.B. „City-Light-Poster“ Vitrine, hinterleuchtet oder digital 4/1 Format, hinterleuchtet oder digital ca. 1,19 m Breite x ca. 1,68 m Höhe, Gesamthöhe höchstens ca. 2,50 m Weitere Informationen Seit dem 02.01.2019 hat die Ilg-Außenwerbung GmbH das Ausschließlichkeitsrecht für den Plakatanschlag in den Werbeflächenformaten 1/1 bis 8/1 insbesondere an maximal 2.500 Litfaßsäulen (beleuchtet oder unbeleuchtet). Dies ist im öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen geregelt, der zum 30.06.2035 endet. Weitere Informationen Das Ausschließlichkeitsrecht für Werbung an Lichtmasten mit Mastschildern in den Formaten DIN A 1 hochkant oder 60 cm Breite x 80 cm Höhe wurde bis zum 31.12.2028 an die Mediateam Stadtservice GmbH vergeben. Weitere Informationen Das Ausschließlichkeitsrecht für Werbung an Uhren wurde bis zum 31.12.2028 an die Ströer Media Deutschland GmbH vergeben. Dieses umfasst das Bogenformat bis zu maximal 4/1 und ist auf 437 Werbeanlagen beschränkt. Weitere Informationen Der Wartehallenvertrag setzt verbindliche Gestaltungstandards für hinterleuchtete und digitale Werbung an Wartehallen, die an Haltestellen der von der BVG betriebenen Fähr-, Bus- und Straßenbahnlinien des öffentlichen Personennahverkehrs stehen. Das Werberecht ist beschränkt auf das 4/1 Bogenformat bei hinterleuchteter Werbung und das vergleichbare 84-Zoll-Bildschirmformat bei digitaler Werbung. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2033. Die Domestizierte Werbung erfolgt an verschiedenen Orten, wo früher oftmals illegale Wildwerbung angebracht wurde. Die Firma Ilg Außenwerbung hat diese Standorte auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Land Berlin in legale Werbeflächen umgewandelt und vermarktet sie nun. An Ampelschaltkästen, Stromkästen und Telekomschränken hängen Werberahmen für Plakate im 1/1-Format (DIN A 1). Die nachfolgenden Typen an Werbeanlagen sind hier zugelassen: Klipprahmen Total Branding Papier- oder Alu-Umrandung Hartfasertafeln Dreieck-Rahmen 3/1-Rahmen Weitere Informationen Produktdatenblätter auf Anfrage. Nicht jedes Werbeplakat im öffentlichen Straßenland ist vom Land Berlin genehmigt oder fällt unter einen der o.g. Werberechtsverträge. Viele Werbeplakate, die mit Kleister oder Klebeband befestigt sind, sind illegal. Im Auftrag des Landes Berlin entfernt die Ilg Außenwerbung GmbH illegale Werbung. Bürgerinnen und Bürger können bei Verdacht möglicherweise illegale Werbung bei den Berliner Ordnungsämtern über das Internetportal „Ordnungsamt-Online“ oder über die Ordnungsamt-App melden.

Amtliche Informationen und Unterlagen über die Planung, Ausweisung und Überwachung von Parkflächen und Verkehrswegen in dem Gebiet zwischen dem Fichteplatz und der Straße „An der Philippsschanze“ in Mainz

Amtliche Informationen und Unterlagen über die Planung, Ausweisung und Überwachung von Parkflächen und Verkehrswegen in dem Gebiet zwischen dem Fichteplatz und der Straße „An der Philippsschanze“ in Mainz. Der Antrag umfasst insbesondere folgende Informationen: 1. Planung und Ausgestaltung des Straßenraums - Planungsunterlagen, Lagepläne, Verkehrszeichenpläne, Markierungspläne und Parkraumkonzepte, - Unterlagen über die vorgesehene oder tatsächlich umgesetzte Nutzung einzelner Flächen als Fahrbahn, Gehweg, sonstige Verkehrsfläche oder Parkfläche, - frühere Fassungen, Änderungsstände und Überarbeitungen dieser Planungen, - Unterlagen dazu, nach welchen Kriterien Flächen als Parkplätze ausgewiesen, markiert oder gerade nicht als Parkplätze ausgewiesen wurden. 2. Entscheidungsgrundlagen und Entscheidungsverfahren - Vermerke, Stellungnahmen, Beschlussvorlagen, Protokolle, interne Abstimmungen und sonstige Dokumente, aus denen hervorgeht, wie und aus welchen Gründen die betreffende Verkehrs- und Parkraumgestaltung beschlossen wurde, - Unterlagen über die beteiligten Ämter, Behörden, Gremien oder sonstigen Stellen, - fachliche, rechtliche oder sicherheitsbezogene Bewertungen, insbesondere zu Sichtbeziehungen, Fahrbahnbreiten, Gehwegbreiten, Rettungswegen, Feuerwehrzufahrten, Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit, - Unterlagen über Beschwerden, Eingaben oder Hinweise aus der Bevölkerung, soweit personenbezogene Angaben erforderlichenfalls geschwärzt werden können. 3. Nicht als Parkplätze ausgewiesene Flächen - Unterlagen zu Flächen, die optisch oder baulich zum Abstellen eines Fahrzeugs geeignet erscheinen, jedoch nicht als Parkplätze ausgewiesen sind, - Begründungen dafür, weshalb dort keine Parkplätze markiert oder durch Verkehrszeichen eindeutig ausgewiesen wurden, - Prüfungen oder Erwägungen zu einer deutlicheren Kennzeichnung, Markierung, Beschilderung oder baulichen Abgrenzung dieser Flächen, - Erkenntnisse oder Bewertungen dazu, ob die derzeitige Gestaltung für Verkehrsteilnehmende missverständlich sein kann. 4. Kontrollen, Verwarnungen und Abschleppmaßnahmen - allgemeine Dienstanweisungen, Einsatzkonzepte, Kontrollaufträge, Schwerpunktsetzungen oder sonstige Vorgaben für die Verkehrsüberwachung in diesem Gebiet, - Unterlagen darüber, ob für bestimmte Straßenabschnitte, Flächen oder Zeiträume gezielte Kontrollen oder Abschleppmaßnahmen angeordnet, angeregt oder abgestimmt wurden, - Unterlagen zu den Gründen und Entscheidungskriterien für das Veranlassen von Abschleppmaßnahmen, - statistische oder zusammengefasste Angaben zu Verwarnungen, Bußgeldverfahren und Abschleppvorgängen in dem bezeichneten Gebiet, möglichst aufgeschlüsselt nach Straßenabschnitt und Kalenderjahr, - Verträge, Leistungsbeschreibungen oder allgemeine Vereinbarungen mit beauftragten Abschleppunternehmen, soweit diese für Maßnahmen in dem bezeichneten Gebiet maßgeblich sind. 5. Kommunikation und Abstimmung - dienstliche Korrespondenz und dokumentierte Abstimmungen zwischen den zuständigen städtischen Stellen zu den vorgenannten Themen, - Kommunikation mit Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Ortsbeirat, Stadtrat oder Ausschüssen, soweit sie die Verkehrs- oder Parkraumgestaltung beziehungsweise die Verkehrsüberwachung in dem Gebiet betrifft. Der Antrag bezieht sich auf sämtliche vorhandenen Unterlagen, die die gegenwärtige Gestaltung und die zu ihr führenden Entscheidungen dokumentieren. Sofern der Aktenbestand sehr umfangreich ist, bitte ich vorrangig um Unterlagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Planung der heute bestehenden Verkehrs- und Parkraumgestaltung.

Sonderforschungsbereich (SFB) 990: Ökologische und sozioökonomische Funktionen tropischer Tieflandregenwald-Transformationssysteme (Sumatra, Indonesien), Teilprojekt Z01: Zentrale Aufgaben

Dieses zentrale Projekt ist für die administrative und wissenschaftliche Durchführung des Sonderforschungsbereichs verantwortlich. Dies beinhaltet (i) die Koordinierung, Planung und Überwachung des Projekthaushaltes, (ii) das Management der Logistik und der Forschungsinfrastruktur, (iii) die Unterstützung bei der Beschaffung von Genehmigungen, insbesondere mit Bezug auf das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, (iv) die Öffentlichkeitsarbeit, (v) die Koordination und Planung von Gleichstellungsmaßnahmen (Diversity Kompetenz, Karriereplanung der Wissenschaftlerinnen, Vereinbarkeit von Familie und Karriere) sowie (vi) die Organisation und Durchführung von wissenschaftliche Workshops und Konferenzen.

Chance7 / BHO_01_2 und BHO_02 – Beteiligung des BfN, Förderbindung, Stilllegungsflächen und Regionalplan Köln

Der Antrag betrifft das Naturschutzgroßprojekt „Chance7“ im Bereich Dachsberg / Bad Honnef sowie die Windenergiebereiche BHO_01_2 und BHO_02 einschließlich Zuwegungen, Kranstellflächen, Montageflächen, Kabeltrassen und sonstiger Nebenflächen. Ich beantrage Zugang zu folgenden Informationen: Wurde das BfN im Zusammenhang mit der Ausweisung der Windenergiebereiche BHO_01_2 und BHO_02 im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln beteiligt, informiert oder um Stellungnahme gebeten? Wurde das BfN im Zusammenhang mit dem konkreten Windenergievorhaben Dachsberg / Bad Honnef beteiligt, informiert oder um Stellungnahme gebeten? Liegen dem BfN Unterlagen dazu vor, ob die Windenergiebereiche BHO_01_2 und BHO_02 einschließlich Zuwegungen und Nebenflächen mit dem Pflege- und Entwicklungsplan, dem Förderzweck, den Biotopverbundzielen, Wildkatzenkorridoren, Stilllegungsvereinbarungen, Nutzungsverzichten, Duldungsverträgen oder sonstigen Flächensicherungen des Projekts Chance7 vereinbar sind? Liegen dem BfN Unterlagen dazu vor, ob Flächen im Bereich Dachsberg / Bad Honnef aus einer Chance7-Maßnahmen-, Stilllegungs-, Nutzungsverzichts-, Duldungs- oder Sicherungskulisse herausgenommen, geändert, aufgehoben, umgewidmet oder ausgeklammert wurden? Liegen dem BfN Unterlagen dazu vor, ob eine Herausnahme direkter WEA-Standorte oder sonstiger Vorhabenflächen mit dem BfN, dem Bund, dem Land NRW, der Bezirksregierung Köln, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Bad Honnef oder sonstigen Förder- oder Projektstellen abgestimmt wurde? Falls zu einzelnen Punkten Unterlagen vorhanden sind, bitte ich um elektronische Übersendung dieser Unterlagen. Ergänzend umfasst der Antrag ausdrücklich auch die beim BfN vorhandenen oder für das BfN bereitgehaltenen Verträge, Vereinbarungen und Vertragsanlagen, soweit sie Flächen im Bereich Dachsberg / Bad Honnef, BHO_01_2, BHO_02 oder deren Zuwegungen und Nebenflächen betreffen. Gemeint sind insbesondere Stilllegungsvereinbarungen, Nutzungsverzichtsvereinbarungen, Duldungsverträge, Pachtverträge, Ankauf-/Tauschunterlagen, Ausgleichszahlungsvereinbarungen sowie Nachträge, Änderungsvereinbarungen, Aufhebungsvereinbarungen, Kartenanlagen, Flurstückslisten und Verzeichnisse, aus denen sich Flächenbindung, Förderzweck, Laufzeit, Herausnahme, Änderung oder sonstige Einschränkung der Chance7-Flächen ergibt. Soweit personenbezogene Daten oder nicht umweltbezogene Vertragsdetails betroffen sein sollten, bitte ich um Schwärzung dieser Bestandteile und Herausgabe der verbleibenden Umweltinformationen. Falls zu einzelnen Punkten beim BfN keine Informationen vorliegen, bitte ich jeweils um ausdrückliche Negativauskunft. Ich bitte um Eingangsbestätigung.

Arctic PASSION - Polar Monthly Mean Ice Surface Temperature (AP-MMIST) for the time period 1982 to 2024

The Arctic PASSION Polar Monthly Mean IST data set (AP-MMIST) is a combined surface temperature product covering open ocean, marginal ice zone and closed sea ice areas, represented by Sea Surface Temperatures (SST), Marginal Ice Zone Temperatures (MIZT) and sea Ice Surface Temperatures (IST). Beside ocean and sea ice the data set also includes surface temperatures from the Greenland and Antarctic ice sheets. AP-MMIST has been jointly developed and produced by Arctic PASSION WP-1 and the Sea Ice Thematic Assembly Centre (Sea Ice TAC) under the Copernicus Climate Change Service (C3S - service contract: 2022/C3S2_312b_MOi_SC1). The AP-MMIST is a monthly averaged temperature product based on the C3S daily IST CDR and ICDR level 3 data. The daily mean C3S IST data set is a resampled and averaged daily mean IST product using Global Area Coverage - Advanced Very High-Resolution Radiometer (AVHRR) IST level 2 data as input. The level 2 and 3 CDR and ICDR data records are described in Algorithm Theoretical Baseline Document (Eastwood et al., 2023). The surface temperature retrieval algorithm used to produce the basic level 2 product is a traditional split window algorithm using two Thermal InfraRed (TIR) channels to compensate for atmosphere and angular emissivity dependency. This is described in the Algorithm Theoretical Baseline Document (Eastwood et al., 2023). The level 1 TIR input data set is the full data record from the AVHRR on-board NOAA satellite platforms since 1982, as well as AVHRR records on-board Metop satellites since 2006. The product output format is NetCDF with standard attributes, following CF convention to the degree possible. The monthly data are divided into 2 monthly files, one for each hemisphere, SH and NH.

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