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100 Jahre Berufskrankheitenliste: Ein Meilenstein für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Lärm, Staub, UV-Strahlung, psychische Belastungen: Bei ihren Kontrollen in den Betrieben des nördlichen Rheinland-Pfalz haben die Staatlichen Gewerbeärztinnen und -ärzte der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord alles im Blick, was für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Risiko werden kann. Eine wichtige Aufgabe, die auf ein bedeutendes Ereignis vor 100 Jahren zurückgeht: die Verankerung der Berufskrankheitenliste im deutschen Sozialrecht. 85 Berufskrankheiten sind heute offiziell gelistet. Dass das so ist, ist alles andere als selbstverständlich, denn bis zum Jahr 1925 wurden nur Unfälle, die bei der Arbeit passierten, anerkannt und entschädigt. Wessen Gesundheit sich also beispielsweise durch Asbest, Quarzstaub oder Blei – damals gängige Gefahren – schleichend verschlechterte, der stand mit diesem Problem alleine da. Das änderte sich erst, als 1925 unter Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns eine Liste mit elf Berufskrankheiten in das deutsche Sozialrecht aufgenommen wurde. Was nach einer reinen Formsache klingt, prägte die Arbeitsmedizin und die Krankheitsprävention entscheidend und legte den Grundstein für den modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Neue Herausforderungen Seitdem hat sich viel getan. Neben physikalischen und chemischen Gefahren stehen heute auch Infektionen, Muskel- und Skelett-Belastungen sowie psychische Erkrankungen im Fokus. In Zukunft werden zudem die klimatischen Veränderungen und der stetig steigende Altersdurchschnitt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine immer größere Rolle spielen. Die Gewerbeärztinnen und -ärzte der SGD Nord haben diese dynamischen Entwicklungen stets im Blick. Denn als Teil der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung sind sie eine zentrale Instanz, wenn es darum geht, Erkrankungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Kontrolle der Schutzmaßnahmen Ein wichtiger Baustein hierfür sind die Kontrollen in den Unternehmen. Bei diesen werden vor allem jene Bereiche und Tätigkeiten unter die Lupe genommen, die die größten Risiken bergen. Hierzu zählen laute Arbeitsplätze, Feuchtarbeitsplätze, wie zum Beispiel Spülküchen, Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt mit Gefahrstoffen kommen kann, sowie Jobs, bei denen schwere Lasten gehoben werden. Darüber hinaus wird der medizinische Arbeitsschutz abgefragt, also ob Präventionsarbeit durch eine Betriebsärztin oder einen Arbeitsmediziner geleistet wird, ob Unterweisungen stattfinden, und wie die Erste Hilfe und die Arbeitszeiten geregelt sind. Ziel der Kontrollen sind die Prävention von Berufskrankheiten und die Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Vielfältige Aufgaben Doch die Gewerbeärztinnen und -ärzte der SGD Nord sind nicht nur präventiv tätig. Auch, wenn Berufskrankheiten bereits entstanden sind, treten sie in Aktion. So zählt etwa die Überwachung der Berufskrankheitenverfahren bei den Unfallversicherungen zu den zentralen Aufgaben der Medizinerinnen und Mediziner. Konkret bedeutet das, dass jegliche Anzeigen von Berufskrankheiten vor der finalen Anerkennung oder Ablehnung durch sie überprüft werden. Daneben beraten die Gewerbeärztinnen und -ärzte auch noch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zu Fragen des Arbeits-, Jugend-, und Mutterschutzes. Diesen vielfältigen Aufgaben werden sie auch in Zukunft nachkommen, denn Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist keine einmalige Sache, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Weitere Informationen zu den Aufgaben des SGD Nord im Bereich des Arbeitsschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/arbeitsschutz .

Allergien in einem Großbackbetrieb durch Hühnereiaerosol

Ziel: Hühnerei-Aerosol ist in Bäckereien - im Gegensatz zu Mehlstaub - eher selten zu finden, hat aber eine hohe allergisierende Potenz. In einem Großbackbetrieb zeigten vier Beschäftigte allergische Reaktionen bis hin zu asthmatischen Attacken, kurz nachdem eine Druckluft-Sprühstation zur Beschichtung von Backwaren mit flüssigem Hühner-Vollei in die Produktion eingeführt worden war. Ziel des Projektes war, die Exposition und die Lungenfunktion der Beschäftigten zu bestimmen. Methodik: Eingesetzt wurden - personenbezogen und ortsfest - Streulichtmessgeräte, um den Zeitverlauf der Exposition zu erfassen und Probenahmepumpen mit Impingern für die Ermittlung der mittleren Aerosolbelastung. Ergebnisse: Personenbezogene, kontinuierliche Messungen während einer vollständigen Produktionsphase ergaben 4,7 mg/m3 für den Arbeitsplatz an der Sprühstation. Auffallend waren hohe räumliche Gradienten (großer Arbeiter - 35 Prozent, kleine Arbeiterin plus 57 Prozent, ortfeste Messung seitlich - 75 Prozent), hohe Spitzenkonzentrationen (bis 21 mg/m3) und eine Verschleppung des Aerosols über große Hallenbereiche durch die Lüftungsanlage, einer der sensibilisierten Arbeiter reagierte sogar in 30 m Entfernung mit einem Abfall des Einsekundenvolumens um 30 Prozent. Alle vier betroffenen Personen mussten die Tätigkeit beenden, zwei waren schließlich sogar auf Nahrungsmittel allergisch, die Hühnerei enthielten. Das für alle Arbeitnehmer in der Halle bestehende Risiko einer Allergisierung wurde mit Stilllegung der Sprühstation und Ersatz durch Airless-Handpritzpistolen erheblich verringert.

Qualifikation und Weiterbildung von Fachkräften entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachhaltiger Lithium-Ionen-Batterien, Qualifikation und Ausbildung von Fachkräften entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachhaltiger Lithium-Ionen-Batterien

§ 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt (1) Der Verlader, Befüller, Beförderer, Entlader, Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt, der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur im Eisenbahnverkehr und der Betreiber einer Annahmestelle in der Binnenschifffahrt haben dafür zu sorgen, dass nach Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR / RID / ADN die Vorlage eines Berichts spätestens einen Monat nach dem Ereignis im Straßenverkehr an das Bundesamt für Logistik und Mobilität, im Eisenbahnverkehr an das Eisenbahn-Bundesamt und in der Binnenschifffahrt an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt erfolgt. (2) Der Beförderer, Absender und Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt müssen nach Unterabschnitt 1.7.6.1 Buchstabe b ADR/RID/ADN bei Nichteinhaltung eines Grenzwertes für die Dosisleistung oder Kontamination die Nichteinhaltung und ihre Ursachen, Umstände und Folgen untersuchen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese abzustellen und ein erneutes Auftreten ähnlicher Umstände, die zu der Nichteinhaltung geführt haben, zu verhindern, und haben dafür zu sorgen, dass im Straßenverkehr die nach Landesrecht zuständige Behörde, im Eisenbahnverkehr im Bereich der Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt und im Bereich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen die nach Landesrecht zuständige Behörde und in der Binnenschifffahrt die zuständige Behörde nach § 16 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 informiert wird. (3) Die an der Beförderung gefährlicher Güter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt Beteiligten haben entsprechend ihren Verantwortlichkeiten die Vorschriften über die Sicherung nach Kapitel 1.10 zu beachten und insbesondere die in Unterabschnitt 1.10.1.3 ADR/RID/ADN genannten Bereiche, Plätze, Fahrzeugdepots, Liegeplätze und Rangierbahnhöfe ordnungsgemäß zu sichern, gut zu beleuchten und, soweit möglich und angemessen, für die Öffentlichkeit unzugänglich zu gestalten und dafür zu sorgen, dass die Unterweisung im Bereich der Sicherung nach Unterabschnitt 1.10.2.3 ADR/RID/ADN erfolgt, und die Aufzeichnungen über die Unterweisung des Arbeitnehmers nach Unterabschnitt 1.10.2.4 ADR/RID/ADN fünf Jahre ab ihrer Fertigung aufbewahrt werden. (4) Die an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt beteiligten Auftraggeber des Absenders, Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Entlader, Empfänger und Betreiber der Eisenbahninfrastruktur müssen Sicherungspläne nach Absatz 1.10.3.2.1, die mindestens den Anforderungen des Absatzes 1.10.3.2.2 ADR/RID/ADN entsprechen, einführen und anwenden. Dies gilt nicht für Auftraggeber des Absenders oder Empfänger, die als Privatpersonen beteiligt sind. (4a) Die nach Absatz 4 an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt Beteiligten haben dafür zu sorgen, dass der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich mitgeteilt wird, wenn ihnen Fahrzeuge, Wagen, Beförderungsmittel oder Container mit gefährlichen Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial oder diese Güter selbst abhandenkommen. Gleiches gilt im Falle des Wiederauffindens. Beim Abhandenkommen von in Tabelle 1.10.3.1.2 aufgelisteten explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff und in den Absätzen 1.10.3.1.3 bis 1.10.3.1.5 ADR/RID/ADN genannten radioaktiven Stoffen ist eine gesonderte Mitteilung nach Satz 1 nur erforderlich, sofern die zuständige Polizeibehörde nicht bereits in die entsprechende Meldung nach § 26 Absatz 1 des Sprengstoffgesetzes oder nach § 167 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Strahlenschutzverordnung einbezogen worden ist. Die Polizeibehörde, die eine Meldung nach den Sätzen 1 bis 3 entgegennimmt, unterrichtet hierüber unverzüglich das Bundeskriminalamt ( BKA ) sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ). (5) Die Beteiligten im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt haben dafür zu sorgen, dass die Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, nach Kapitel 1.3 ADR/RID/ADN erfolgt, und die Aufzeichnungen über die Unterweisung des Arbeitnehmers nach Abschnitt 1.3.3 ADR/RID/ADN fünf Jahre ab ihrer Fertigung aufbewahrt werden. (6) Die Beteiligten im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt haben dafür zu sorgen, dass die mit der Handhabung von begasten Güterbeförderungseinheiten befassten Personen nach Unterabschnitt 5.5.2.2 ADR/RID/ADN, und die mit der Handhabung oder Beförderung von Fahrzeugen, Wagen oder Containern, mit denen Trockeneis ( UN 1845) befördert wird oder die zu Kühl- oder Konditionierungszwecken verwendete Stoffe enthalten, befassten Personen nach Absatz 5.5.3.2.4 ADR/RID/ADN unterwiesen sind. (7) Der Beförderer und der Schiffsführer in der Binnenschifffahrt haben nach Absatz 1.4.2.2.1 Buchstabe f ADN sicherzustellen, dass an Bord des Schiffes in den explosionsgefährdeten Bereichen nur elektrische und nichtelektrische Anlagen und Geräte verwendet werden, die mindestens den Anforderungen für den Einsatz in der jeweiligen Zone erfüllen. Stand: 26. Juni 2025

Strukturdaten: Chemikalien und chemisch-pharmazeutische Industrie

<p>Die chemisch–pharmazeutische Industrie gehört in Deutschland zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen. Gleichzeitig gehört sie auch zu den größten Energieverbrauchern und Erzeugern von Abwasser und gefährlichen Abfällen. Am Gesamtumsatz hatten die Produktionsbereiche „Chemische Grundstoffe“ und pharmazeutische Produkte den größten Anteil.</p><p>Die chemisch-pharmazeutische Industrie in Deutschland</p><p>Unternehmen, die in Deutschland Chemikalien oder aus ihnen chemische Produkte wie Arzneimittel, Biozide, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠, Chemiefasern, Farben, Kitte, Wasch- und Reinigungsmittel, Körperpflegemittel, Duftstoffe oder Seifen herstellen, setzten im Jahr 2024 mit diesen Produkten mehr als 223 Milliarden (Mrd.) Euro um. In der Chemie- und Pharmaindustrie arbeiteten 2024 etwa 480.000 Menschen. Das sind fast 8 % der Erwerbstätigen im ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=verarbeitenden_Gewerbe#alphabar">verarbeitenden Gewerbe</a>⁠ und mehr als 1 % aller Erwerbstätigen insgesamt. Damit gehört der Wirtschaftszweig zu den wichtigsten Industriesektoren in Deutschland (siehe Abb. „Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland 2024“ und Abb. „Umsatz im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland 2024“).</p><p>Zur chemisch-pharmazeutischen Industrie gehört der Bereich „Chemische Grundstoffe“, der im Jahr 2024 einen Umsatz von ca. 98 Mrd. Euro erwirtschaftete. Das entspricht mehr als 44 % des Gesamtumsatzes (siehe Abb. „Gesamtumsatz der chemisch-pharmazeutischen Industrie in Deutschland 2024“).</p><p>Unter dem Industriezweig „Chemische Grundstoffe“ wird die Herstellung von anorganischen Grundstoffen wie Industriegasen und Düngemitteln, von organischen Grundstoffen und Chemikalien wie Petrochemikalien und Polymeren sowie von Fein- und Spezialchemikalien erfasst.</p><p>Chemisch-pharmazeutische Industrie belastet die Umwelt</p><p>In der Chemie- und Pharmaindustrie fielen im Jahr 2023 über 5 % der gefährlichen Abfälle und 2022 mehr als 11 % des gesamten Abwassers der deutschen Wirtschaft an (siehe Abb. „Gefährliche Abfälle nach Erzeugergruppen in Deutschland 2023“ und Abb. „Abwasser nach Emittentengruppen in Deutschland 2022“). Die Branche hatte im Jahr 2023 einen hohen Ressourcenverbrauch und nutzte etwa 11 % der gesamten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a>⁠ Deutschlands. Mehr als 3 % der Kohlendioxid-Emissionen stammten aus der Herstellung chemischer und pharmazeutischer Erzeugnisse (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch nach Sektoren in Deutschland 2023“ und Abb. „Kohlendioxid-Emissionen nach Sektoren in Deutschland 2023).</p><p>Chemikalien in der Europäischen Union</p><p>Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (<strong>C</strong>lassification <strong>L</strong>abeling &amp; <strong>P</strong>ackaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind 147.500 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CLP#alphabar">CLP</a>⁠-VO einzustufen sind).</p><p>Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 30.09.2025 wurden mehr als 23.138 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.946 Stoffe (mit-)registriert <a href="https://echa.europa.eu/de/registration-statistics">(ECHA Registrierungsstatistik)</a>.</p>

Ab 1. Januar 2025: Deutschland-Ticket gilt auf allen Busverbindungen im Nahverkehr von und nach Luxemburg

Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft • TicketDeLux • das günstigste Abo für Beruf und Freizeit • entdecke die Nachbarschaftsregion • bürgernahes Angebot für Pendler • besseres betriebliches Mobilitätsmanagement • Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft Ein Ticket – alles drin! Bisher galt dies vor allem für den bundesweiten Nahverkehr in Deutschland und die Kooperation zwischen der Deutschen Bahn und der luxemburgischen CFL. Pünktlich zum Jahreswechsel 2024-2025 wird das Deutschland-Ticket nun auch auf allen grenzüberschreitenden Bus-Linien im Nahverkehr (also der Fernverkehr wie der „Saarbrücken-Express“ ausgeschlossen) im Rahmen eines Pilotprojekts, das bis Mitte 2026 durchgeführt wird, anerkannt. Davon profitieren nicht nur die über 50.000 deutsch-luxemburgischen Grenzgänger und Grenzgängerinnen auf ihrem Weg zu Arbeit, sondern alle Menschen im Oberen Moseltal und darüber hinaus. Unternehmen können sich zudem arbeitnehmerfreundlich aufstellen, indem sie das günstige und umweltschonende Angebot unbürokratisch als Job-Ticket zusätzlich mitfinanzieren. Ein deutlicher Mehrwert gegenüber den bisherigen Tarifangeboten ist dabei, dass das Deutschland-Ticket auch in der Freizeit genutzt werden kann. Gemeinsam mit den Projektpartnern, dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, dem saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und dem luxemburgischen Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten sowie den Verkehrsverbünden Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und Saarländischer Verkehrsverbund (SaarVV) wird dies nun durch das Entwicklungskonzept Oberes Moseltal (EOM) ermöglicht. Das EOM-Projekt „TicketDeLux“ wird mit 246.740 Euro des europäischen Kooperationsprogramms „Interreg Großregion 2021 – 2027“ gefördert. Ab dem 1. Januar 2025 kann man mit nur einem Ticket, dem Deutschland-Ticket und in Kombination mit dem seit 2020 bereits „kostenlosen“ Nahverkehr in Luxemburg, die Nachbarschaftsregion entdecken. Dieses Pilotprojekt hat eine Laufzeit von 17 Monaten. www.ticket-de-lux.de https://interreg-gr.eu/de/project/ticketdelux-de/ Katrin Eder , Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz: „Mobilität muss klimafreundlich und unkompliziert sein. Mit diesem Angebot erreichen wir genau das. Wir können damit die Verkehrswende stärken, grenzüberschreitende Begegnungen fördern und sowohl Pendlerinnen und Pendler unterstützen als auch den Tourismus fördern.“ Petra Berg , Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität und Verbraucherschutz des Saarlandes: „Das Deutschland-Ticket wird Stück für Stück zum Europa-Ticket. Die Anerkennung im kompletten Nahverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg stellt gerade in unserer Region einen erheblichen Mehrwert dar. Allein im Saarland stehen den Bürgerinnen und Bürgern sieben grenzüberschreitende Buslinien im dichten Takt zur Verfügung.“ Yuriko Backes , Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten Luxemburg: „Nachhaltige grenzüberschreitende Mobilität ist ein zentrales Anliegen für Luxemburg. Aus diesem Anlass betreibt der luxemburgische Staat grenzüberschreitende RGTR-Linien. Mit der Einführung des kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs und der kostengünstigeren RegioZone-Tickets hat Luxemburg im März 2020 einen wichtigen Schritt in Richtung einfacher und attraktiver Tarifstrukturen gemacht. In diesem Sinne begrüße ich die Initiative der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, die grenzüberschreitenden RGTR-Linien im Rahmen eines Pilotprojektes für 17 Monate in die Tarifstruktur des Deutschland-Tickets zu integrieren.“ Martin Güdelhöfer , Regionalmanager Entwicklungskonzept Oberes Moseltal: „Mit der Anerkennung des Deutschlandtickets auf allen grenzüberschreitenden Bus-Linien im Nahverkehr setzen wir nicht nur ein starkes Zeichen auf unserem gemeinsamen Weg zur Förderung der nachhaltigen und multimodalen Mobilität. Wir schaffen damit ganz konkret ein attraktives und bürgernahes Angebot, das die Lebensqualität in unserer deutsch-luxemburgischen Nachbarschaftsregion verbessert. Die Basis eines zukünftigen Verkehrssystems im Gebiet des grenzüberschreitenden Entwicklungskonzepts Oberes Moseltal sollte stets ein intelligenter und vernetzter ÖPNV sein.“ Frequently Asked Questions – FAQ Auf welchen grenzüberschreitenden Linien zwischen Deutschland und Luxemburg kann ich das Deutschland-Ticket ab 1. Januar 2025 nutzen? Das Deutschland-Ticket gilt bereits im grenzüberschreitenden Zugverkehr sowie auf den grenzüberschreitenden Linien des VRT und des SaarVV zwischen Deutschland und Luxemburg. Busse der luxemburgischen RGTR-Linien (Régime Général des Transports Routiers), die in Deutschland fahren, wenden derzeit noch den rein luxemburgischen RegioZonen-Tarif an. Ab dem 1. Januar 2025 können die 14 luxemburgische RGTR-Linien, die zwischen Deutschland und Luxemburg verkehren, für zunächst 17 Monate mit dem Deutschland-Ticket genutzt werden. Dies betrifft folgende RGTR-Linien: 180, 301, 302, 303, 305, 306, 331, 332, 401, 402, 403, 404, 405, 407 Die Linie „L40 Saarbrücken-Express“ ist eine Fernverkehrsverbindung. Da das Deutschland-Ticket nur im Nahverkehr gilt, ist die Linie L40 nicht von der Regelung betroffen. Was muss ich als Arbeitnehmer tun, um das Deutschland-Ticket als Job-Ticket zu beantragen? Alle Infos zum Deutschland-Ticket als Job-Ticket finden Sie unter: Job-Ticket « saarVV Der Saarländische Verkehrsverbund: https://saarvv.de/abo/job-ticket/ oder unter Deutschlandticket-JobTicket - Verkehrsverbund Region Trier (VRT): www.vrt-info.de/tickets/deutschlandticket/djobticket Das Job-Ticket ist ein vergünstigtes Deutschland-Ticket. Erforderlich ist, dass Ihr Arbeitgeber mit mindestens 25% den Kaufpreis des Deutschland-Tickets fördert. Seitens Bund und Ländern werden weitere 5% Rabatt auf den Ticketpreis gewährt. In Folge können Sie dann als Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2025 das Job-Ticket für einen Preis von maximal 40,60 Euro (statt 58 Euro) pro Monat erwerben. Voraussetzung ist, dass es in Ihrem Unternehmen/Ihrer Dienststelle mindestens drei Beschäftigte gibt, die sich für das Job-Ticket entscheiden und Ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem saarVV oder dem VRT abschließt. Der VRT geht JobTicket-Vereinbarungen ab fünf Interessenten je Vertragspartner ein. Unternehmen, die diese Zahl nicht eigenständig erreichen, können sich zusammenschließen, um eine JobTicket-Kooperation einzugehen. Die Ausgabe des Deutschland-Ticket als Job-Ticket im VRT erfolgt als Handyticket. Sie haben weitergehende Fragen zum Job-Ticket? Die Mitarbeitenden der Verbünde saarVV und VRT helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktdaten des saarVV (Projektbüro „Tarifberatung“): Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr Beratung per Telefon: +49 681 5003 400 oder E-Mail: projektbuero(at)saarVV.de Kontaktdaten des VRT: Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr Beratung per Telefon: +49 651 145960 oder E-Mail: jobticket(at)vrt-info.de Wie können wir als Arbeitnehmervertretung unsere Mitglieder dabei unterstützen das Deutschland-Ticket als Job-Ticket zu beantragen? Sprechen Sie als Interessenvertretung der Beschäftigten Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten des Job-Ticket an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des saarVV Projektbüros „Tarifberatung“ kommen gerne persönlich für eine Beratung vorbei. Sei es im Rahmen einer Betriebsversammlung oder einer Gremiensitzung. Im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte sollte das Job-Ticket ein festes Angebot sein, mit dem Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf dem täglichen Weg zur Arbeit unterstützen. Welche Vorteile bieten sich für ein Unternehmen, wenn es seinen Mitarbeitenden das Deutschland-Ticket als Jobticket anbietet? • Ein entspannter Arbeitsweg für Ihre Beschäftigten. • Sie zeigen Wertschätzung und steigern die Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten. • Im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens.

Indikator: Beschäftigte im Umweltschutz

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Im Jahr 2023 arbeiteten ca. 3,4 Millionen Menschen in der GreenTech Branche.</li><li>Abfallwirtschaft und Ressourcenschonung (Circular Economy) machen ca. ein Drittel aus.</li><li>Seit 2010 ist die Zahl der Beschäftigten stetig angestiegen.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Die Beschäftigungswirkungen des Umwelt- und Klimaschutzes sind ein wichtiger ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠, da sie den Stellenwert der ökologischen Transformation für die Gesamtwirtschaft und den Arbeitsmarkt aufzeigt. Eine große Zahl an Personen in Deutschland trägt mit ihrer Beschäftigung zur ökologischen Transformation der Wirtschaft und dem Erreichen von Umwelt- und Klimazielen bei.</p><p>Der Indikator gibt an, wie viele Menschen in Deutschland in der GreenTech Branche tätig sind: beispielsweise indem sie Produkte anbieten, die direkt zu Umwelt- und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ beitragen oder die geringere negative Einwirkungen auf die Umwelt haben als konventionelle und umweltschädlichere Alternativen. Zur GreenTech Branche zählen folgende Leitmärkte: Circular Economy, Energieeffizienz, erneuerbare Energiesysteme, Minderungs- und Schutztechnologien, nachhaltige Forst- und Landwirtschaft, umweltfreundliche Mobilität und Wasserwirtschaft. Neben der Entwicklung der absoluten Beschäftigtenzahl ist auch der Anteil der GreenTech Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung wichtig. Hieraus lässt sich die Bedeutung von Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz für den Arbeitsmarkt erkennen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>3,4 Millionen Menschen arbeiten im Jahr 2023 in Deutschland in der GreenTech Branche. Etwa ein Drittel dieser Arbeitsplätze entfallen auf die Circular Economy. Beispiele sind neben der klassischen Abfallsammlung und -behandlung, auch die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen oder die Entwicklung von kreislauffähigen Produkten. Fast ein Viertel der Stellen der gesamten Branche entfallen auf den Bereich Umweltfreundliche Mobilität und 12&nbsp;% der GreenTech Beschäftigten sind dem Bereich Energieeffizienz zuzurechnen.</p><p>In den vergangenen Jahren ist die Beschäftigung durch Umwelt-, Ressourcen- und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ stetig angestiegen. Von 2010 bis 2023 ist die Beschäftigungszahl um mehr als 30 % gewachsen.</p><p>Beschäftigung im Umweltbereich ist mit einem Anteil von 7,5 % ein wichtiger Faktor für den Arbeitsmarkt in Deutschland. Der Anteil an der Gesamtbeschäftigung hat sich seit 2010 stetig erhöht. Dies bedeutet, dass die Beschäftigung im Umweltschutz seit Jahren überproportional zunimmt.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Die vorliegenden Schätzungen wurden auf Basis der amtlichen Statistik für den GreenTech Atlas 2025 errechnet. Für die Berechnung wurden relevante Aktivitäten anhand von WZ-Codes im Rahmen der Wirtschaftszweigklassifikation identifiziert und darauf aufbauend in den Beschäftigungsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet. Dabei werden nur direkte Erwerbstätige erfasst (angebotsseitige Berechnung). Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/greentech-made-in-germany-2025">GreenTech Atlas 2025</a> wird die Methodik genauer erläutert. Unterschiede im Vergleich zu früheren Veröffentlichungen ergeben sich aus unterschiedlichen methodischen Ansätzen und Klassifizierungen.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/beschaeftigung-umweltschutz">"Beschäftigung und Umweltschutz"</a>.</strong></p>

Erwerbstätige der Umweltwirtschaft NRW

Der Datensatz "Erwerbstätige der Umweltwirtschaft NRW" beschreibt die Anzahl der Erwerbstätigen in den einzelnen Teilmärkten und Marktsegmenten der Umweltwirtschaft für das Jahr 2010 und 2021. Des Weiteren zeigt er die prozentuale Änderung zwischen den Jahren 2010 und 2023. Außerdem zeigt der Datensatz den Anteil der jeweiligen Erwerbstätigen eines Teilmarktes an der Gesamtzahl aller Erwerbstätigen in der Umweltwirtschaft für das Jahr 2023 in Prozent.

Skalierbare cyber-physische Produktionssysteme zur Montage von Brennstoffzellen-Stacks, Teilvorhaben: Konzeption und Fertigung von schnelltaktenden Kurvengetrieben und Mechanismen zur Herstellung von Brennstoffzellen-Stacks

Skalierbare cyber-physische Produktionssysteme zur Montage von Brennstoffzellen-Stacks, Teilvorhaben: Smart Factory: Digital Twin mit HMI für skalierbare cyber-physische Produktionssysteme

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