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Tree Species - Sentinel-1/2 - Germany, 2022

The Tree Species Germany product provides a map of dominant tree species across Germany for the year 2022 at a spatial resolution of 10 meters. The map depicts the distribution of ten tree species groups derived from multi-temporal optical Sentinel-2 data, radar data from Sentinel-1, and a digital elevation model. The input features explicitly incorporate phenological information to capture seasonal vegetation dynamics relevant for species discrimination. A total of over 80,000 training and test samples were compiled from publicly accessible sources, including urban tree inventories, Google Earth Pro, Google Street View, and field observations. The final classification was generated using an XGBoost machine learning algorithm. The Tree Species Germany product achieves an overall F1-score of 0.89. For the dominant species pine, spruce, beech, and oak, class-wise F1-scores range from 0.76 to 0.98, while F1-scores for other widespread species such as birch, alder, larch, Douglas fir, and fir range from 0.88 to 0.96. The product provides a consistent, high-resolution, and up-to-date representation of tree species distribution across Germany. Its transferable, cost-efficient, and repeatable methodology enables reliable large-scale forest monitoring and offers a valuable basis for assessing spatial patterns and temporal changes in forest composition in the context of ongoing climatic and environmental dynamics.

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Gifhorn über die bauliche Gestaltung baulicher Anlagen im Baugebiet "Wilscher Weg - Sonnemann's Eichen Teil III"

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

Grundwassermessstelle Potsdam, Str. Unter d. Eichen, MP (Messstellen-Nr.: 36441971)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 36441971 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Potsdam, Str. Unter d. Eichen, MP (Grünanlage vor dem Wohnblock). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy P 1/65. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 2 (weitgehend bedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: gespannt. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_NU_2. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1965 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 34.76 m Geländehöhe: 34.20 m Filteroberkante: -21.3 m Filterunterkante: -25.3 m Sohle (letzte Einmessung): 10.36 m Sohle bei Ausbau: -26.5 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Oekologische Verwertung von Alt- und Restholz bei der Asphaltherstellung als regenerativen Energietraeger

Eine Verbesserung der Erfassungs- und Verwertungsquoten fuer Alt- und Restholz sowie eine Minimierung des Transportaufwandes soll durch den Einsatz in dezentralen Verbrennungsanlagen ermoeglicht werden. Zur Asphaltherstellung werden enorme Mengen an Energie benoetigt, fuer die momentan die fossilen Energietraeger Oel und Gas eingesetzt werden. Diese Energie liesse sich aber prinzipiell mit dem nachwachsenden CO2-neutralen Energietraeger Holz abdecken. Die in der BRD flaechendeckend verbreiteten ca. 850 Asphaltmischanlagen stellen somit ein potential an dezentralen Alt- bzw. Restholzverbrennungsanlagen dar. Des weiteren besteht durch eine ergaenzende Verwertung der Holzasche als Fuellmaterial in der Asphaltproduktion die Moeglichkeit zur Schliessung des Verwertungskreislaufs. In diesem Projekt soll dieser bislang nicht beschrittene Verwertungsweg durch gezielte Zusammenstellung und Aufarbeitung vorhandenen Wissens und durch unterstuetzende Untersuchungen verifiziert werden.

Bedrohtes Erbgut Esche - Phase II (Sche in Not - II)

Zielsetzung: Im vorliegenden Projekt soll das Züchtungsprogramm 'Esche in Not' fortgesetzt werden. Die bisherigen Versuchsergebnisse sind ausgesprochen vielversprechend, da eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Züchtung nachgewiesen werden konnte, d.h. ein auf dem Erbgut basierender Variationsanteil gegenüber dem Eschentriebsterben ist in unserem Versuchsmaterial vorhanden. Es sollen folgende Ziele erreichet werden: 1. Auswahl von gegenüber dem Eschentriebsterben hochresistenten Sämlingen mit gleichzeitig erhöhter Resistenz gegenüber Armillaria spec. 2. Praxisreife Bereitstellung eines Eschen-Klongemisches und Testanbauten in Forstbetrieben 3. Etablierung einer Samenplantage zur Erzeugung hochresistenten Eschenvermehrungsgutes 4. Information über das Projekt an die Öffentlichkeit, forstliche Praxis und den Naturschutz. Bedeutung des Projekts für die Praxis Die Einmischung und Bestandsbegründung mit standortsgerechten Laubhölzern sind unverzichtbare Maßnahmen zur Erhöhung der Stabilität der Bestände und zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage der Forstbetriebe. Die Baumart Esche ist auf tiefgründigen, frischen Standorten eine der wichtigsten Mischbaumarten und wertholzfähig. Durch das Eschentriebsterben ist diese Baumart akut gefährdet und droht als wichtiges Mischungselement auszufallen. Da natürliche Anpassungsprozesse zu lange dauern bzw. durch menschliche Einflüsse eingeschränkt sind, sind Züchtungsbemühungen notwendig. Das vorliegende Projekt wird die Basis für resistentes Vermehrungsgut schaffen, und so einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit und Biodiversität der österreichischen Wälder leisten. So soll die Esche auch für künftige Generationen ihre ökologischen und ökonomischen Funktionen erfüllen. (Text gekürzt)

Spezielles Waldschutzmonitoring

Waldschutz - Spezielles Waldschutzmonitoring Im Rahmen des Waldschutzes werden in MV je nach Notwendigkeit spezielle Monitoringprojekte bearbeitet. Zu diesen Projekten zählt u. a. die in Abstimmung mit dem Pflanzenschutzamt durchgeführte spezielle Überwachungen von sog. "Quarantäneschädlingen", die auf unterschiedlichsten Wegen nach Deutschland eingeschleppt wurden. Hierzu zählen: - verschiedene Insektenarten, wie z. B. der Asiatische Laubholz-Bockkäfer, - Kiefernholz-Nematoden und - pilzliche Pathogene, wie Phytophthora ramorum. Weiterhin werden spezielle Baumerkrankungen in Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen wissenschaftlich beobachtet und untersucht. Insbesondere wurden in den Jahren 2002 bis 2004 an der Roterle und an der Gemeinen Esche Erkrankungen in Verbindung mit Absterbeerscheinungen diagnostiziert. Bei den Untersuchungen wurde festgestellt, dass bei den Schwarzerlen die Hauptursache im nicht standortsgerechten Anbau von Herkünften aus dem Spreewald liegt. Erstmalig wurde auch in einem Fall der "Erlen-Phytophthora-Erreger" nachgewiesen. Das Erkranken der Triebe bei der Gemeinen Esche, insbesondere bei Pflanzungen auf ehemals landwirtschaftlichen Flächen sowie unter lockerem Schirm in Wäldern auftretend, konnte in erster Linie auf meteorogene Veränderungen im Zusammenwirken mit Pilzen (Diplodia mutila, Phomopsis spp.) zurück geführt werden.

Thermische Filterstaubentgiftung

Filterasche aus Elektrofiltern von Verbrennungsanlagen ist giftig, da loesliche Schwermetallverbindungen, sowie Dioxine und Furane enthalten sind. Bei der thermischen Filterstaubentgiftung von Asea Brown Boveri wird die Filterasche in einem elektrisch beheizten Ofen erhitzt. Dabei verschmilzt der sandaehnliche Filterstaub oberhalb von 1200 GradC zu einem Glas, das aus dem Ofen ausgetragen wird. Die Auslaugraten von diesem Glas liegen deutlich unter den Grenzwerten der Abwassernorm. Die Schwermetallverbindungen dampfen bei der hohen Temperatur ab und werden nach Quenchen mit viel Kaltluft auf einem Schlauchfilter abgeschieden. Eine Rueckgewinnung der Schwermetalle aus dieser Fraktion ist moeglich. Dioxine und Furane werden thermisch zerstoert und nicht wieder gebildet.

ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Standortbezogene Vorprüfung für die Errichtung den Betrieb von drei WEA in 37696 Marienmünster - Vörden Süd

Genehmigungsverfahren nach den §§ 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) – Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprü-fung (Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung) Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragt ge-mäß § 4 BImSchG eine Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanla-gen des Typs GE 5.5-158 (161 m Nabenhöhe, 240 m Gesamthöhe) in 37696 Marienmünster, Gemarkung Bredenborn, Flur 3, Flurstück 29 (WEA 1); Gemarkung Vörden, Flur 8, Flurstück 6 (WEA 2) und Gemarkung Vörden, Flur 8, Flurstück 1 (WEA 3). Die o. g. Windenergieanlagen sind unter Nr. 1.6.3 des UVPG als Vorhaben genannt, für das im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung nach § 5 UVPG zu prüfen ist, ob von dem Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG erhebliche nachteiligere Umweltauswirkun-gen zu erwarten sind, die zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der eingereichten An-tragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung für das Verfahren nach § 4 BImSchG nicht notwendig ist, da durch das Vorhaben im Vergleich zur bestehenden Situation keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die immissionsschutzrechtlichen Richtwerte in Bezug auf das Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit werden eingehalten, erhebliche nachteiligere Auswirkun-gen im Hinblick auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt; Fläche, Boden; Wasser; Klima, Luft; Landschaft und kulturelles Erbe sowie sonstige Sachgüter können im Vergleich zur Ausgangssituation ferner nicht festgestellt werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt somit. Diese Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Madita Wiedemeier zur Verfügung. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 05.06.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Dr. Kathrin Weiß Az: 43.0031/25/1.6.2 Fachbereichsleitung

Planfeststellungsverfahren: Planänderung zur Hochwasserrückhaltung Waldsee, Altrip, Neuhofen

I. Ausgangslage Mit Schreiben vom 31.01.2002 (Az.: 07.01.90) beantragte das Land Rheinland-Pfalz, den Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, festzustellen. Den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd am 20.06.2006 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) erlassen. Auf Teilflächen der Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen soll eine Hochwasserrück-haltung errichtet werden. Das Vorhaben grenzt linksrheinisch zwischen Rheinkilometer 411,2 und 412,7 nördlich vom Campingplatz „Auf der Au“ zwischen Rhein und dem Badesee Schlicht. In seinem östlichen Teil soll auf einer Fläche von rd. 45 ha durch eine Deichrückverlegung eine ungesteuerte Rückhaltung realisiert werden. Westlich daran anschließend soll ein gesteuerter Rückhalteraum auf ca. 237 ha entstehen. Er wird vom neuen Rheinhauptdeich auf einer Länge von rd. 8,54 km umschlossen werden. Statistisch gesehen ist ein Retentions-einsatz dreimal pro Jahrhundert zu erwarten; zweimal während der Vegetationsruhe und einmal während der Vegetationszeit. Als weitere wasserwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des Vorhabens sind Flutmulden, ein Graben und Schöpfwerke vorgesehen. Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Bereich des Rückhalteraumes geplant. Das Vorhaben wird seit mehreren Jahren einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Mit Urteil vom 13.12.2007 (4 K 1219/06.NW) hatte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen. Die klägerischen Berufungen gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.02.2009 (1 A 10722/08.OVG) zurückgewiesen. Auf die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen der drei Kläger setze der erkennende 7. Revisionssenat das Verfahren mit Beschluss vom 10.01.2012 (BVerwG 7 C 20.11) aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der für die Klageabweisung maßgeblichen Verfahrensvorschriften mit unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben zur Vorabentscheidung vor. Mit Urteil vom 07.11.2013 (Rs. C-72/12, „Altrip“) stellte der Gerichtshof fest, dass das ent-scheidungserhebliche nationale Verfahrensrecht nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Daraufhin hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.02.2009 mit Urteil vom 22.10.2015 (BVerwG 7 C 15.13) auf. Die Sache wurde außerdem zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dort ist der Rechtsstreit derzeit in einem erneuten Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 1 A 10043/16.OVG anhängig. In seinem Revisionsurteil vom 22.10.2015 stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass das aufgehobene Berufungsurteil hinsichtlich der im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Standortauswahl nicht gegen Bundesrecht verstößt (vgl. Rn. 54 ff.). Allerdings liegen nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, auf die das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil vom Oktober 2015 gestützt hat, Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG nahe. Um die Hochwasserrückhaltung am Standort Wald-see/Altrip/Neuhofen auf eine in formeller Hinsicht rechtssichere Grundlage zu stellen, sollen in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren etwaige Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung geheilt werden. Die Ergebnisse des ergänzenden Verfahrens werden im Rahmen einer neuen ergebnisoffenen Abwägung berücksichtigt. Hierzu hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Bescheid vom 14.10.2016 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im erneuten Berufungsverfahren (Az.: 1 A 10043/16.OVG) anhängigen Verwaltungsrechtsstreits ausgesetzt, um ein ergänzendes Verfahren zur Fehlerheilung durchzuführen. Bis zu dessen Abschluss hat der mit der Sache befasste 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 4 Abs. 1b Satz 2 UmwRG am 12.12.2016 die Aussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beschlossen. II. Antrag vom 30.08.2018 auf Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, hat zur Heilung etwaiger Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG eine erneute Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt und einen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen der Rahmenbedingungen ist darüber hinaus insbesondere eine Neubewertung der Artenschutzverträglichkeit, der Natura-2000-Verträglichkeit, der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit und der naturschutzrechtlichen Eingriffe erfolgt. Daraus resultierend wurden zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete und unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen aus dem o.g. Planfeststellungsbeschluss die Vorhabenbestandteile und die technische Planung im Wesentlichen wie folgt angepasst (s. auch Karte 1): Verschiebung der Deichtrasse im Bereich der Rheinuferstraße nach Süden - Verschiebung der Deichtrasse im Bereich des Schulgutweihers nach Norden - Belassen einer vom Heldbock besiedelten Eiche - Bau von Leiteinrichtungen und Unterquerungshilfen in der Kreisstraße K13 - Festlegung von Baunebenflächen nach den Belangen des Naturschutzes - Belassen eines Abschnittes des derzeitigen Rheinhauptdeiches - Verzicht auf Restwasserentleerung über den Neuhofener Altrhein - Weitere Maßnahmen zur Binnenentwässerung, Grundwasserhaltung und Restwasserentleerung - Naturschutzfachliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen - Kohärenzsicherungsmaßnahmen - Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung bzw. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Die wesentlichen Änderungen am planfestgestellten Vorhaben resultierten insbesondere aus einer kleinflächigen Anpassungen der Deichfläche, der Pumpleistungen der Schöpfwerke sowie der Restwasserentleerung. Um die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem gesetzlichen Artenschutz, Natura 2000-Habitatschutz und der Eingriffsregelung zu gewährleisten, wurden außerdem Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen neu geplant. Zusätzliche Maßnahmenflächen befinden sich „Im Sand“ und südlich des Neuhofener Altrheins (Gemeinde Neuhofen), in der „Jägerwiese“, im „Speyerer Riedwald“, auf der „Horreninsel“ (Gemeinde Altrip) und „Im Wörth“ (Gemeinde Waldsee) sowie im FFH-Gebiet „Baumholder und Preußische Berge“ auf Gemarkung Kör-born und Pfeffelbach (Landkreis Kusel). Insoweit hatte das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, mit Schreiben vom 30.08.2018 beantragt, den mit Beschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 20.06.2006 festgestellten Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen zu ändern. Die dem Antrag zugrundeliegenden Planunterlagen wurden im Herbst 2018 ausgelegt und den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III. Antrag vom 09.06.2023 auf Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 Aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens 2018 eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die auch weiterhin im Verfahren berücksichtigt werden, wurden die Um-weltberichte nochmals aktualisiert und die Antragsunterlagen um eine Alternativenprüfung erweitert. An der technischen Planung haben sich dabei im Vergleich zum 2018 eingeleiteten Ergänzungsverfahren keine weiteren Änderungen ergeben. Alle gegenüber der Ursprungs-planung aktualisierten technischen Maßnahmen gehen somit weiterhin aus der Karte 1 (Stand 2018) hervor. Mit Schreiben vom 09.06.2023 hat das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz, die in Bezug auf die landschaftspflegerischen Maßnahmen aktualisierten Planunterlagen erneut vorgelegt und die Feststellung der Planänderung beantragt. Eine Übersicht aller gegenüber der Ursprungsplanung aktualisierten landespflegerischen Maßnahmen kann der Karte 2 entnommen werden. Wegen der Einzelheiten der Planänderung wird auf die ausliegenden Planunterlagen verwiesen. Zum besseren Verständnis wurden die gegenüber dem 2018 begonnenen Verfahren unveränderten Antragsbestandteile belassen und erneut beigefügt, so dass die Antragsunterlagen 2023 für das ergänzende Planfeststellungsverfahren das Vorhaben in sich geschlossen im Vergleich zur Ursprungsplanung beschreiben.

LSG Drömling

Gebietsbeschreibung Der Drömling, eine beckenartige Niederung im nordöstlichen Teil Sachsen-Anhalts, erstreckt sich zwischen Calvörde im Osten und Oebisfelde im Westen. Insgesamt beträgt die Ost-West-Ausdehnung ungefähr 26 km. In Nord-Süd Richtung markieren die Orte Kunrau und Rätzlingen die Grenze, so daß das LSG eine Breite von zirka 18 km besitzt. Es werden überwiegend die Niederungsbereiche, die in die Talsandinseln eingebettet sind, in das LSG eingeschlossen. Das LSG umfaßt nahezu die gesamte Landschaftseinheit Drömling und ragt mit kleinen Teilen in die Landschaftseinheit Altmarkheiden hinein. Die Landschaft des Drömlings wird wesentlich durch die Moordammkulturen bestimmt. Sie geben den Wieden und Weiden ihren einmaligen und individuellen Charakter. Die Ausprägung der Moordammkulturen ist im LSG entsprechend ihrer Nutzungsgeschichte recht unterschiedlich. Das ”Land der 1 000 Gräben”, wie der Drömling auch genannt wird, ist landschaftlich durch den ebenen Charakter der Niederung geprägt. Vom Rand des Drömlings kann man bei guter Sicht weit in die Landschaft hineinschauen und die beckenartige Struktur erkennen. Im Drömling sind horizontale Strukturen nur in Form der Gehölze erkennbar, häufig als wegbegleitende Pappelreihen. Große Reliefunterschiede sind nicht vorhanden. Anders als die Landschaften des nördlichen und des südlichen Drömlings mit ihren Moordammkulturen ist der mittlere Bereich des Drömlings strukturiert. Hier wechseln Waldflächen unterschiedlicher Größe mit Wiesen, Gräben und Kanälen einander ab. Die Wälder wachsen oftmals auf den Horsten, den Talsandinseln, während die nährstoffreichen Anmoore und Niedermoore als Grünland genutzt werden. Auf höher gelegenen Flächen kommen Äcker vor. Zusätzlich wird die Landschaft durch die Kolonien, Gehöfte auf den Talsandinseln, geprägt, die ihr einen dörflichen Charakter verleihen. Die Verbindung der einzelnen Landschaftsräume wird durch Gräben und Kanäle hergestellt. Auch diese gehören zur landschaftlichen Individualität des Drömlings. Die Gräben sind mit mehr oder weniger schmalen Röhricht- oder Uferstaudenfluren bestanden. Die Böschungskanten sind häufig mit Gehölzen, wie Eiche oder Esche, bepflanzt, und ein Weg führt grabenparallel. Dadurch entstehen eigene Landschaftsräume, die sich linienhaft durch den Drömling ziehen. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die ältesten Zeugnisse der Anwesenheit des Menschen im LSG gehören der Mittelsteinzeit an und stammen aus Köckte. Sie sprechen für eine für Jagd und Fischfang günstige Umgebung in der Ohreniederung. Die Besiedlung des Drömlings durch Ackerbauern und Viehzüchter war nur in den trocken-warmen Perioden der Klimageschichte und somit im Atlantikum und im Subboreal möglich. Deshalb finden sich lediglich Funde aus der Jungsteinzeit (Miesterhorst, Sachau, Köckte) und aus der Bronzezeit (Miesterhorst, Peckfitz). Nach Einsetzen der feuchtkalten Klimaperiode des Subatlantikums um 800 v. Chr. konnte dagegen keine dauerhafte Besiedlung mehr erfolgen, weshalb sich innerhalb des LSG keine Funde der Eisenzeit, der römischen Kaiserzeit sowie des frühen Mittelalters nachweisen lassen. Doch auch die Fundstellen der Jungstein- und Bronzezeit blieben vereinzelt. Über beide Perioden hinweg wurde nur die Gegend um Miesterhorst besiedelt, eine aus der Niederung ragende Talsandinsel. Für die Bronzezeit sind über Luftbilder erstmals auch Grabhügel nachgewiesen. Eine agrarische Nutzung fand im Drömling erst wieder im hohen Mittelalter statt, wie einzelne Streifengewanne bescheidenen Ausmaßes mit umgebenden Gräben bei Trippigleben und Wenze zu erkennen geben. Eine intensivere Nutzung des Drömlings durch den Menschen unterblieb zunächst aufgrund seiner relativen Unzugänglichkeit über viele Jahrhunderte hinweg nahezu völlig. In früher Zeit war der Drömling ein meist mit Erlen, Birken, Weiden und Hasel bestandenes Sumpfgebiet. In diesem lagen zahlreiche kleinere Anhöhen, die bereits erwähnten Horste. Auf den Horsten stockten in der Regel Eichenmischwaldungen, seltener wurden auch Hutungen oder Pflanzenbau betrieben. Da es meist an festen Wegen fehlte, war eine Nutzung ausgedehnterer Flächen mit großen Aufwendungen verbunden. Die historische Flächennutzung im Drömling bestand im wesentlichen aus ungeregelter Weidewirtschaft bzw. der winterlichen Brenn- und Nutzholzgewinnung an den wenigen begehbaren Stellen. Die preußische Regierung forcierte seit etwa 1770 auf direkte Veranlassung Friedrichs II. die Planung und Durchführung von Meliorationsmaßnahmen. Ziel der Landeserschließung war auch eine Begünstigung der Ansiedlung von Kolonisten im schwach besiedelten Drömlingsgebiet. Während der Regierungszeit von Friedrich II. waren bereits verschiedene Sumpfgebiete entwässert worden (Netze-, Warthe-, Oderbruch, Rhinluch), und sein bekanntes Urbarmachungsedikt von 1765 war die Grundlage für weitere landeskulturelle Maßnahmen. Am 28. April 1770 unterzeichnete Friedrich II. von Preußen eine "Instruktion an die Kammerdeputation für die Altmark und Prignitz zur Etablierung von Kolonisten durch nützliche Rodung und Urbarmachung des Drömlings". 1782 wurde der renommierte Wasserbautechniker und Bauassessor Heinrich August Riedel in den Drömling berufen. Riedel erkannte ziemlich schnell, daß seinerzeit nur die Ohre für einen Abfluß des Drömlingswassers in Frage kam und ließ sie deshalb von Neuhaldensleben an aufwärts vermessen. Ein Jahr später war das Nivellement von Jahrstedt bis Calvörde fertiggestellt und der größte Teil des Drömlings vermessen. Nach der Bewilligung der nötigen Gelder konnten unter der Leitung Riedels endlich die unmittelbaren Grabenarbeiten beginnen. Der für das Gelingen der Drömlingskultivierung wichtige Aushub des Ohrebettes erfolgte ab der Mündung in die Elbe auf einer Länge von etwa 80 km und war im Jahre 1786 beendet. Bis 1802 entstanden auf 198 km Länge insgesamt 38 Abzugskanäle und 17 Gräben, 32 Brücken, jeweils 16 Schleusen und Dämme zur Regulierung des Wasserstandes sowie fünf Gehöfte als Dienstwohnungen für die Beamten der örtlichen Meliorationsbehörden. Durch die Gesamtheit der wasserregulierenden und erschließenden Maßnahmen war so seit dem Ende des 18. Jahrhunderts eine geregelte Weide- und Grünlandwirtschaft im Drömling möglich. Die wasserbaulichen Maßnahmen entsprachen den damaligen Wirtschaftsverhältnissen und bewirkten ausreichende Erträge. Verbunden mit den wasserbaulichen Maßnahmen und der nachfolgenden Zunahme der Bevölkerungsdichte war ein rapider Rückgang der Waldfläche im Drömling. Besonders seit den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts erkannte man, daß die Umwandlung von Waldbeständen in Acker- und Weideflächen den Dörfern durch die mögliche Aufstockung ihrer Viehbestände und den Verkauf von überschüssigen Feldfrüchten einen erheblich größeren Nutzen brachte als der bis dahin übliche Niederwaldbetrieb. Im Oktober 1847 übernahm der Braunschweiger Theodor Hermann Rimpau (1822 bis 1888) das frühere Rittergut und damalige Vorwerk derer von Alvensleben in Kunrau und setzte so das unter Friedrich II. begonnene Projekt der Kultivierung des Drömlings in einer zweiten Meliorierungsphase weiter erfolgreich fort. Durch Rimpau erfolgten grundlegende Verbesserungen der bereits in früheren Zeiten angewandten Technik der Moordammkultur. Bis in die 1970er Jahre waren im Drömling nach Rimpauschem Muster auf zirka 3 500 ha landwirtschaftlicher Fläche sogenannte Moordämme vorhanden, die jeweils eine Größe zwischen 0,10 bis 3,25 ha - im Mittel 0,96 ha - besaßen. Die Dammgräben hatten eine Gesamtlänge von zirka 1 500 km. An den Gräben befanden sich auf etwa 340 ha überwiegend standortgerechte Gehölze. Teil des Grabensystems war ein ständig erweitertes dichtes Netz von Wehren und Stauen. Der Landschaftscharakter des Drömlings erhielt dadurch sein bis in die heutige Zeit fortbestehendes Gepräge. Die Nutzungsgeschichte der jüngeren Zeit wird im wesentlichen durch Ackerbau und Viehzucht geprägt, die Ansätze sonstiger Nutzungsformen bleiben insgesamt recht dürftig. Der Bau des Mittellandkanals (Weser-Elbe-Kanal) im Süden des Drömlings in den 30er Jahren dieses Jahrhunderts brachte der Region aus verkehrstechnischer und wirtschaftlicher Sicht vorerst keine unmittelbaren Vorteile. Die künstliche Teilung des Gebietes in Nord- und Süddrömling hatte jedoch zur Folge, daß die Vorflutverhältnisse der Binnengräben im Bereich Allerkanal und Mittelgraben neu geregelt werden mußten. Die beiden großen Drömlingsvorfluter Ohre und Aller wurden deshalb 1937 über Entlastungskanäle und Einlaßbauwerke mit dem Mittellandkanal verbunden, der so überschüssiges Drömlingswasser aufnehmen, in Trockenzeiten aber auch wieder abgeben kann. Erst mit diesen Maßnahmen war die Hochwassergefahr im Drömling endgültig gebannt. Die Wasserverhältnisse für die Landwirtschaft verbesserten sich dadurch entscheidend. Als Folge der intensiv betriebenen Entwässerung der Moorbereiche kam es allerdings zur Reduzierung der Torfschicht und dadurch zur weiteren Senkung der Oberfläche der Moore. Moorsackungen und die dadurch bedingte Verringerung der Wirkungsgrade der angelegten Vorfluter durch sich allmählich verkleinernde Grabenquerschnitte sowie Veränderungen der Standortanforderungen seitens der Landwirte führten deshalb dazu, daß jede zweite bis dritte Generation das System der Entwässerung verändern, meistens vertiefen mußte. Heute bestehen im Drömling noch 2 437 ha Moordammkulturen, von denen etwa 80 Prozent landwirtschaftlich genutzt werden. Die letzte Entwässerungsetappe im Drömling steht im Zusammenhang mit der Großraumwirtschaft der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) der DDR. Die Bestrebungen gingen bis in jüngste Zeit dahin, den Ackeranteil an der Flächennutzung zu erhöhen. Von 1935 bis 1990 wurden im Drömling 690 ha Grünland in Ackerland umgewandelt. Während die Arbeiten im südlichen und zentralen Drömling in den 1970er Jahren im wesentlichen abgeschlossen wurden, fing man im Norddrömling erst 1981 mit einem auf mehrere Jahre angelegten komplexen Meliorationsprogramm an. Die Wasserregulierung und die Größe der Einzelschläge wurden in dieser fünften und nachhaltigsten Drömlingsmelioration (”Sofortprogramm”) der industriellen Produktionsweise der Großbetriebe angepaßt. Insbesondere in den 80er Jahren wurden durch Anwendung verschiedener Technologien historische Moordammkulturen beseitigt (durch die Kuseyer Methode 1564 ha, Methode Pflügen und Planieren 50 ha und Tiefpflugsanddeckkultur 70 ha). Nach der im wesentlichen angewandten sogenannten Kuseyer Methode wurden im Abstand von 60 bis 100 m und einer Tiefe von 2,00 bis 2,60 m Teichgräben angelegt, deren Gesamtlänge 125 km betrug. Viele der kleinen Dammgräben wurde im Zuge der Errichtung der Breitgräben verfüllt, eingesetzte Graskarpfen sollten die Gräben krautfrei halten. Die vorliegende Flächenbilanz für 1984 macht die Veränderungen der Flächennutzung im Drömling der letzten mehr als 200 Jahre noch einmal deutlich. In diesem Jahr wurden im sachsen-anhaltischen Drömling bei einer Ausgangsfläche von etwa 26 000 ha zirka 40 % als Grünland, 37 % als Acker, 7 % als Wald und etwa 16 % als Kanäle, Gräben und Wege genutzt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Die Entstehung, Entwicklung und weitere Existenz des Drömlings werden sowohl vom komplizierten tektonischen Bau des Untergrundes als auch von den geologischen Prozessen geprägt, besonders während der jüngsten geologischen Zeit, dem Quartär. Der Südteil des Drömlings zwischen Breitenrode und Rätzlingen befindet sich im nordwestlichen Bereich der herzynisch streichenden Hebungsstruktur der Flechtingen-Roßlauer Scholle. Diese nach Südwesten geneigte Pultscholle ist durch die etwa parallel zur Ohre von Südosten nach Nordwesten verlaufende Tiefenstörungszone, den ”Abbruch von Haldensleben”, begrenzt. Der Nordteil des Drömlings liegt auf der sich im Nordosten anschließenden und entlang der Störungszone treppenartig nach Nordosten abgesunkenen Scholle von Calvörde. Der Westteil des Drömlings, als Jahrstedter Drömling bekannt, befindet sich innerhalb der breiten, von Nordosten nach Südwesten verlaufenden Störungszone Ristedt-Jahrstedt, die die Scholle von Calvörde quert und die Flechtingen-Roßlauer Scholle im Westen begrenzt. Die am Anfang der Tafeldeckgebirgsphase (im Oberen Perm, vor ca. 250 Millionen Jahren) abgelagerten Zechsteinschichten enthielten primär zirka 1 000 m mächtige Stein- und Kalisalze, die für das nachfolgende Strukturbild in der Region verantwortlich sind. Da die Salze auf Druck und tektonische Impulse plastisch reagieren, wanderten sie mit der zunehmenden Mächtigkeit des postsalinaren Deckgebirges aus Gebieten hoher Druckbeanspruchung zu den Schwächezonen im Gebirge ab. Im Drömling sammelten sie sich mit hoher Mächtigkeit entlang des Haldenslebener Abbruches. Nördlich Breitenrode bildeten sie sogar einen ovalen Salzstock, der an den Abbruch angelehnt ist. Innerhalb der Ristedt-Jahrstedter Störungszone sind die Salze in dem Salzstock von Jahrstedt angestaut. Nennenswert ist ebenfalls ein Salzstock zwischen Dannefeld und Peckfitz im Nordosten des Drömlings. Tektonische Bewegungen in der Trias, im Oberjura und in der Kreide dienten nicht nur als Impulse für die Salzwanderung, sie waren auch für die weitere Zerblockung des Deckgebirges in der Region verantwortlich. Der präkänozoische (prätertiäre) Untergrund des Drömlings erinnert heute an ein Puzzle aus mehreren, gegenseitig verschobenen Blöcken. Aufgrund der anhaltenden regionalen Hebungstendenz wurden die Deckgebirgsschichten soweit abgetragen, daß im Kerngebiet des Drömlings die Zechsteinsalze nur unter einer dünnen Decke des unteren Buntsandsteins mit darüberliegenden 100-150 m mächtigen lockeren känozoischen Bildungen nah der Oberfläche anstehen. Seit dem am Ende der Triaszeit erfolgten Durchbruch der Salzstöcke sind diese der Auslaugung ausgeliefert. Entlang der unzähligen Störungen wurde das Salz ebenfalls abgeführt. Infolgedessen senkte sich das zirka 10 km breite Kerngebiet zwischen Breitenrode, Miesterhorst und Rätzlingen langsam ab. Die Auslaugung wird durch eine weitere Zuwanderung des Salzes aus der Umgebung kompensiert. Der Prozess setzt sich bis heute kontinuierlich fort. Durch den mehrmaligen Klimawechsel und die damit verbundenen Erosions- und Akkumulationsprozesse im Quartär erfolgte die endgültige Ausformung des Drömlings. Das Elstereis schuf im Subrosionsbereich der Salzstöcke Breitenrode und Jahrstedt sowie entlang einer Störung bei Mannhausen Exarationsrinnen, deren Basis sich heute unter -20 m NN befindet. Die Rinnen wurden mit glazifluviatilen und glazilimnischen Ablagerungen gefüllt und von Geschiebemergel überdeckt. Die Nivellierungsprozesse während der nachfolgenden Holsteinwarmzeit haben die Elster-Geschiebemergel bis auf wenige Reste erodiert. Im Drenthestadium der Saalekaltzeit ist die Niederung erneut mit 20-80 m mächtigen glazifluviatilen bis glazilimnischen Sedimenten und einer abschließenden Grundmoräne aufgefüllt worden. Bei dem Zerfall des Drentheeises erfolgte die Entwässerung der Calvörder Randlage nach Westen zuerst durch das Spetze-Tal. Die Wasser von der Plankener Randlage suchten sich einen anderen Weg nach Süden zum ”Großen Bruch”. Später wurde ein Zungenbecken im Hinterland der beiden Randlagen frei, und die Schmelzwasser konnten über den Drömling nach Westen abfließen. Das Ohre-Urstromtal wurde erst nach dem Durchbruch zwischen Satuelle und Bülstringen angelegt und wurde während des Warthestadiums als Teil des Breslau-Magdeburg-Bremer Urstromtals weiter ausgeformt. Der maximale Vorstoß des Wartheeises ist heute durch die Letzlinger Randlage markiert. Zwischen Jübar, Brome und Klötze entwässerte diese zum Ohre-Urstromtal durch die obere Ohre (von Norden nach Süden) sowie durch die weiteren, sich östlich anschließenden Wasserbahnen (von Nordosten nach Südwesten). Die Drömlingniederung wurde dadurch im Norden und Nordosten erosiv erweitert, der Drömlingsrand vom Sander umsäumt. Die Drenthegrundmoräne ist in der Niederung bis auf 5-30 m mächtige Reste erodiert worden, örtlich, wie zum Beispiel nördlich Breitenrode und bei Mannhausen, fehlt sie sogar völlig. Als Sedimentkompensation lagerten die Schmelzwasser in der Zeit nach dem Zerfall des Drenthe- bis zum Abzug des Wartheeises eine 20-60 m mächtige Sanddecke ab, in der meist entlang der Störungszonen einzelne Senken mit eemwarmzeitlicher limnischer Füllung vorhanden sind. Am Ende des Warthestadiums gelang der Elbe der Durchbruch zwischen Magdeburg und Rogätz nach Norden, es kam zur Entstehung eines neuen Erosionsniveaus im Osten. Als Folge bildete sich eine Wasserscheide zwischen den Einzugsgebieten der Weser und der Elbe. Im Drömling verläuft sie zwischen der Aller, die die Niederung zur Weser entwässert, und der Ohre, die jetzt im Bereich des ehemaligen Ohre-Urstromtales nach Osten zur Elbe fließt. Der Kernbereich des Drömlings blieb in der Weichselkaltzeit durch weiter anhaltende Subrosionsprozesse als Depression erhalten und fing die Wasser beider, dort durch kleine Rinnsale kommunizierenden Flüsse auf (Bifurkation). Es folgte die Aufschotterung der maximal 10 m mächtigen fluviatilen Niederungssande, die die Drömlingniederung bis auf 55-58 m über NN auffüllten. Die unter dem Torf weit verbreiteten spätglazialen Kalkmudden belegen, daß schon ab dem Ausgang der Weichselkaltzeit weite Bereiche des Drömlings unter Wasser standen. Vereinzelt vorhandene Sandhorste stehen entweder mit unterschiedlicher Absenkung des Untergrundes in Verbindung oder wurden von der Erosion der Flußrinnen am Ende der Weichselkaltzeit verschont. Der Drömling ist ein fast 30 km breites Becken, welches im Westen und Südosten mit dem Talzug nur durch etwa 2 km breite Talengen verbunden ist. Im Norden tritt die Ohre in den Drömling ein, und im Süden ist es die Aller, die Wasser in das Gebiet bringt. Aufgrund des geringen Gefälles verzweigte sich das Wasser der Ohre und der Aller in kleine Rinnsale und strömte durch das gesamte Gebiet. Dadurch wurden Schlick, Feinsand und Torf abgelagert, so daß großflächig Versumpfungsmoore entstehen konnten. Der Flachmoortorf füllte alle ursprünglichen Senken und tieferliegenden Flächen allmählich bis zur heutigen, fast ebenen Fläche auf. Auf diese Weise entstand ein 1-2 m mächtiges Niederungsmoor, das bis auf einige Sandhorste die gesamte Niederung des Drömlings bedeckt. Der Drömling liegt in der Bodengroßlandschaft des östlichen Aller-Urstromtals. Hier wurden Entstehung, Morphologie und Eigenschaften der Böden fast auschließlich durch das in wechselnder Tiefe zirkulierende Grundwasser bestimmt. Im Drömling können drei geomorphologische Bodenbildungsbereiche unterschieden werden: die Niederterassen, die Drömlingsniederung im engeren Sinne und die Auen von Aller und Ohre. Die ältere (höhergelegene) Niederterrassenoberfläche liegt zwischen 61 und 59 m über NN. Sie umsäumt die Drömlingsniederung und bildet Inseln, sogenannte Horste, im Moorgebiet. Die Begrenzung zur Drömlingsniederung ist durch einen Geländeabfall mit 1 bis 2m Höhendifferenz ausgeprägt, der in historischen Karten noch als Böschung dargestellt wurde. Die auftretenden Böden weisen in der Regel eine Diskrepanz zwischen den im Profil sichtbaren hydromorphen Merkmalen und dem aktuellen, tiefer liegenden Grundwasserstand auf. Nach dem Flächenanteil dominieren Gley-Braunerden bis Podsol-Gley-Braunerden und reliktische, teils eisenreiche Gleye. In den grundwassernäheren Senken und Rinnen haben sich Humusgleye, seltener Moorböden erhalten. Die Drömlingsniederung nimmt zirka 50% des gesamten LSG ein. Sie beginnt etwa mit der 57,5 m Höhenlinie, die dem ehemaligen mittleren Wasserstand vor der Trockenlegung des Drömlings entspricht. Die Oberfläche der Niederung liegt bei 56,5 m über NN. Sie ist aufgrund der Moorsackung schwach wellig und wird durch Entwässerungsgräben und aufgeschüttete Dämme unterbrochen. Hier sind mineralische und organische Naßböden (Gleye, humusreiche Gleye, Anmoorgleye bis Moorgleye und Moorböden) entwickelt. Die Moorböden sind meist flach- bis mittelgründig. Nach der Entstehung sind die Moore Versumpfungsmoore mit Anteilen von Überflutungsmooren. Generell sind sie soweit entwässert, daß sich ein Erdniedermoor (entwässerter, degradierter Torfboden) ausgebildet hat. Zur Inkulturnahme sind die Torfböden unterschiedlich stark übersandet worden. Aufgrund der geringmächtigen Torfschicht und der Moorzehrung durch Entwässerung und Bewirtschaftung kommen im Randbereich des Moores in einem breiten Streifen Moorgleye, Anmoorgleye und Humusgleye vor. Ihre Entstehung ist hier auf den Humusabbau in sehr flachgründigen Moorbereichen bzw. auf die Vermischung der geringmächtigen Torfdecke mit Untergrundmaterial zurückzuführen. Der mittlere Grundwasserflurabstand liegt bei 2 bis 5 dm in den zentralen Bereichen und bei 7 bis 15 dm in den Randbereichen. Die Entwässerung und Nutzung der Moorfläche erfolgt bereits seit dem 18. Jahrhundert. Die Auen von Aller und Ohre münden von Süden und Norden in den Drömling. Im Sedimentationsbereich dieser teils breiten Rinnen wurden flächendeckend bis inselhaft sandige, lehmige und tonige Auensedimente über Niederungssanden abgelagert. In den zentralen Niederungsbereichen sind diese Sedimente ebenfalls geringmächtig vermoort. Entsprechend der Durchlässigkeit der Auensedimente und dem mittleren Grundwasserstand haben sich Gley-Vegas, Pseudogley-Vegas (Amphigleye) und Gleye sowie mit dem Eintritt der Auen in die Drömlingsniederung Humus-, Anmoor- und Moorgleye ausgebildet. Das wichtigste Fließgewässer des Drömlings ist die Ohre. Ihr fließen eine Vielzahl von Gräben und Kanälen zu, von denen Sichauer Beek, Friedrichskanal, Wilhelmskanal, Mittelgraben, Allerkanal, Secantsgraben, Landgraben und Flötgraben die bedeutendsten sind. Tangiert wird die Ohre im Bereich des Drömlings vom Mittellandkanal. Dieser steht über das Grundwasser in hydraulischer Beziehung zum unterirdischen Einzugsgebiet der Ohre. Das Gebiet des Drömlings befindet sich im Bereich der Klimabezirke ”Westliche Altmark” und ”Magdeburger Börde”. Letzterer Bezirk wird nur vom Südosten des Gebietes eingenommen. Von Westen nach Osten treten deutliche klimatische Unterschiede auf, da der Klimabezirk der Altmark auch als ”Übergangsklima der Lüneburger Heide” bezeichnet wird und von abnehmendem subatlantischen Einfluß gekennzeichnet ist. Das Klima des Drömlings kann als mäßig kontinental bezeichnet werden. Das Jahresmittel der Lufttemperaturen beträgt zirka 8,9 °C. Die mittleren Jahressummen der Niederschlagshöhen liegen bei 500 bis 600 mm. Charakteristisch für das Lokalklima des Drömlings sind die extremen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, die in der schlechten Wärmeleit- und -speicherfähigkeit des Moorbodens begründet sind. So ist es an warmen Sommertagen im Drömling deutlich schwüler, in den Nächten deutlich kälter als auf den umgebenden Randlagen. Einzelne Spätfröste treten in dem ausgedehnten Talkessel noch bis Anfang Juni auf, und die Nebelhäufigkeit ist ganzjährig relativ hoch. Pflanzen- und Tierwelt Der Drömling, insbesondere sein nordöstlicher Teil, das Übergangsgebiet zwischen den Endmoränenzügen des Klötzer Waldes und der großflächigen Niederungslandschaft, zeichnet sich durch das Auftreten von atlantischen Florenelementen aus, die hier ihre östliche Verbreitungsgrenze erreichen. Als solche sind folgende Arten hervorzuheben: Pillenfarn, Flutende Tauchsimse, Untergetauchter Scheiberich, Efeublättriger Hahnenfuß, Rankender Lerchensporn, Saat-Wucherblume und Quirlblättrige Knorpelmiere. Unter den Einfluß relativ hoher Niederschlagsmengeen (Südlicher Höhenrücken, Stauniederschläge) in Verbindung mit nährstoffarmen Sanden und schwach saurer Wasserbeschaffenheit entstehen für einige atlantische Florenelemente optimale Existenzbedingungen. Die ökologischen Besonderheiten anthropogen geschaffener Siedlungsstätten ermöglichen diesen Arten in der Erstbesiedlungsphase einen starken Entwicklungsdruck. So kommt es, daß man nach mechanischer Räumung der Grabensohle ausgedehnte Dominanzbestände antreffen kann. Andererseits dringen vom Elbetal her kontinental verbreitete Arten in den Drömling vor, wofür Glänzende Wiesenraute und Sumpf-Kreuzkraut repräsentative Beispiele sind. An den Ufern der Gräben ist in den Röhrichten das Vorkommen des Strauß-Gilbweiderichs erwähnenswert. Die Vorkommen sind infolge der Nährstoffanreicherung rückläufig. Als weitere bemerkenswerte Arten der submersen Grabenvegetation im nordöstlichen Drömling sind noch Sumpfquendel, Zwiebel-Binse, Alpen-Laichkraut und Nadel-Simse hervorzuheben. Zu weiteren erwähnenswerten Pflanzenarten im Drömling zählen Gemeiner Wasserschlauch, Moor-Greiskraut, Sumpf-Platterbse, Zungen-Hahnenfuß, Röhrige Pferdesaat, Lungen-Enzian, Rundblättriger Sonnentau, Alpen-Laichkraut, Froschbiß, Gemeine Wiesenraute, Aufrechtes Fingerkraut und Einbeere sowie Großes Zweiblatt mit sehr häufigem Vorkommen. Der Wiesen-Alant kommt nur noch sehr sporadisch vor, und der Lauch-Gamander wurde im Dannefelder Raum letztmalig vor 20 Jahren beobachtet. Mit einer Wiederbesiedelung des sachsen-anhaltischen Drömlings durch diese Art ist zu rechnen, da im angrenzenden niedersächsischen Raum Populationen großflächig siedeln. Die stark strukturierte Niederungslandschaft des Drömlings bietet über 40 Säugetierarten Lebensraum. Beispielhaft für die Bedeutung des Drömlings als Habitat bestandsgefährdeter Tierarten ist das Vorkommen des Fischotters. Seit 1994 lebt auch der Biber wieder hier. Das LSG bietet einer arten- und individuenreichen Vogelwelt Lebensraum. Bezeichnend dafür ist das Brutvorkommen von vier Großvogelarten. Die Kraniche, von denen während des Zuges über Tausend im Gebiet rastend angetroffen werden, brüten hier mit fünf bis zehn Paaren. Der Weißstorch erreicht mit rund 40 Brutpaaren im Bereich des Drömlings heute die höchste Brutdichte westlich der Elbe. Etwa 30 % der Weißstorchhorste befinden sich in der freien Landschaft. Die Bestandssituation dieser Art kann seit Jahrzehnten als stabil angesehen werden. Der ruhige Wälder bevorzugende Schwarzstorch ist mit einem Brutpaar regelmäßiger Brutvogel. Weiterhin befinden sich im LSG zwei Kolonien des Graureihers. Das ausgedehnte Grünland, welches kennzeichnend für das Niederungsgebiet ist, bildet den Lebensraum für den Großen Brachvogel. Mit gleichbleibend etwa 30 Brutpaaren weist der Drömling eines der stabilsten Brachvogelvorkommen im Land Sachsen-Anhalt auf. Weiterhin kommen Kiebitz und Bekassine als Brutvögel vor, letztere mit über 100 Brutpaaren. Die Uferschnepfe, bis Mitte der 70er Jahre noch regelmäßiger Brutvogel im Röwitzer Drömling, wurde 1986 letztmalig im Nordteil des Naturschutzgebietes „Südlicher Drömling“ erfolgreich brütend angetroffen. Mit elf Amphibien- und vier Reptilienarten besitzt der Drömling eine relativ reiche Herpetofauna. Besonders die individuenreichen Populationen der Rote-Liste-Arten Laubfrosch, Moorfrosch und Ringelnatter erreichen dabei landesweite Bedeutung. Die Insektenfauna des Naturraumes Drömling ist sowohl durch die an Wasser und Feuchtgebiete gebundenen hygrophilen Arten als auch durch die an die Trockenheit auf den Horsten ("Sandinseln") gebundenen xerophilen Arten gekennzeichnet. In den an Totholz reichen Wäldern wurde eine Vielzahl teilweise sehr seltener holzbewohnender Bockkäfer nachgewiesen. Entwicklungsziele Zu den Entwicklungszielen gehört in erster Linie die Sicherung der geologisch-geomorphologischen Gegebenheiten. Dabei ist der Wasserhaushalt durch maximale Nutzung des Gebietsspeichers zu verbessern. Im Zusammenhang mit der Verbesserung des Wasserhaushalts und der Gewässergüte sind der Schutz beziehungsweise die Erhaltung der Moorböden zu sehen. Mit der Absenkung der Wasserstände, insbesondere in den Sommermonaten, geht eine zunehmende Mineralisierung der Niedermoore einher. Insofern wird eine Erhöhung der Wasserstände, das heißt das Halten des Wassers im Gebiet, gleichfalls dem Schutz des Moorkörpers dienlich sein. Ein weiteres wesentliches Ziel ist die Sicherung und Förderung der gebietsspezifischen Mannigfaltigkeit der Pflanzen- und Tierwelt. Dazu sind Maßnahmen zur Renaturierung und Rekonstruktion der Biotope, insbesondere der Feuchtbiotope, durchzuführen. Die Extensivierung der Grünlandnutzung auf großen Flächen ist eines der prioritären Ziele der Entwicklung im LSG. Auf mehr als 4 800 ha Grünland soll eine extensive Nutzung stattfinden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung der natürlichen Erlenbruch- und Erlen-Eschen-Wälder. Perspektivisch sollen auf 862 ha diese natürlichen Wälder erhalten oder entwickelt werden. Der Sicherung und Entwicklung des historisch entstandenen Landschaftsbildes, insbesondere der Moordammkulturen, und der daran gebundenen landschaftlichen Erholungseignung kommt ebenso Bedeutung zu. Die Entwicklungsziele sind in dem Pflege- und Entwicklungsplan Drömling für das Land Sachsen-Anhalt mit einzelnen Entwicklungskonzeptionen untersetzt. Es gibt folgende Konzeptionen und Planungen zur Entwicklung des Drömlings: - Konzeption zur Wiedervernässung, - Konzeption zum Schutz der Böden, - Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Biotope, - Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, - Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Landschaftsbildes sowie der Entwicklung der naturbezogenen Erholungsnutzung, - räumliche Pflege- und Entwicklungskonzeption sowie -anforderungen an die Nutzer. Die Planungsziele werden schrittweise mit der Durchführung eines Naturschutzgroßprojektes von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung bis zum Jahr 2003 realisiert. Exkursionsvorschläge Der Drömling bietet seinen Besuchern vor allem in den Ortschaften am Rande des ehemaligen Moorgebietes einige charakteristische Sehenswürdigkeiten. Besonders interessant sind in Calvörde unter anderem das Marktensemble, die mittelalterliche Niederungsburg aus dem 10. Jahrhundert und die Holländerwindmühle; südlich Kunrau der Gedenkstein zur Erinnerung an den Gutsbesitzer Theodor Hermann Rimpau sowie das von ihm zwischen 1859 bis 1861 im italienischen Renaissancestil erbaute Schloß mit Aussichtsturm und Park im Ort Kunrau. Das Schloß dient heute dem Fremdenverkehrsverein und der Verwaltungsgemeinschaft Jeetze-Ohre-Drömling als Sitz. Im regionstypischen Fachwerkstil oder aus roten Ziegelsteinen erbaute alte Gehöfte aus der Zeit der Drömlingskultivierung sind noch in vielen Horsten und Kolonien zu sehen. Häufig befinden sich an den Häuserfronten der ein- bis zweigeschossigen Fachwerkbauten in den Kolonien und Ortschaften historische Balkeninschriften (u.a. Kathendorf, Niendorf, Weddendorf). Markant sind auch die überdachten Toreinfahrten zu den Innenhöfen der Bauernhäuser. Eine Besonderheit des Gebietes stellen die an windexponierten Standorten der hohen Drömlingsrandlagen errichteten Windmühlen dar. Bis heute erhalten sind die Holländermühlen in Calvörde und Niendorf und die Bockwindmühlen in Etingen, Weddendorf und Niendorf. Aus kultur- und nutzungsgeschichtlicher Sicht von Interesse sind die Grabensysteme und Kanäle zur Moorkultivierung. Zu nennen sind hier unter anderem der Friedrichs- und der Wilhelmskanal. Im Zuge der Entwässerungsmaßnahmen sind seit dem Ende des 18. Jahrhunderts zahlreiche technische Bauwerke wie Wehre, Stauanlagen, Schleusen und Brücken entstanden. Bedeutende Anlagen sind das Verteilerwehr bei Buchhorst sowie die bis heute erhaltenen, mit Kettenanlagen ausgestatteten Holzwehre im Friedrichskanal aus dem Jahr 1875 und im Wilhelmskanal aus dem Jahr 1876. Sehenswert ist auch die Ohre-Brücke bei Taterberg als Erinnerungsplatz für die erste Drömlingsmelioration vor 200 Jahren. Wanderungen durch die Moordammkulturen des Norddrömlings sind ein besonderes Erlebnis. Ein ausgeschildeter Wanderweg führt an reizvollen Moordammkulturen vorbei und zeigt neben der Landschaft auch den Rimpaustein, der an den ”Vater” dieser Landschaft erinnert. Des weiteren vermitteln Naturlehrpfade Informationen über die Landschaft. Ein Lehrpfad geht von Kunrau aus und erschließt den nördlichen Drömling. Der zweite Naturlehrpfad ist an das Informationszentrum des Drömlings in Kämkerhorst angebunden und zeigt Ausschnitte aus der Landschaft im mittleren Teil des LSG mit bewaldeten Horsten und Feuchtgrünländern. Das Informationszentrum gibt dem Besucher Auskunft über Sehenswürdigkeiten, Erholungsmöglichkeiten und über die Naturschutzziele der Landschaft. Verschiedenes Siedlungsgeschichte Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Drömling durch den Mönch Widukind aus dem Kloster Corvey an der Weser im Jahre 938 als locus Thrimmining ("Schwankende Örtlichkeit"). Aus dieser Zeit ist überliefert, daß ein nicht näher benannter Wende einen ungarischen Heerhaufen aus Richtung Süden über die Bode (superlitus badae) bis in das Drömlingsgebiet geführt haben soll, der dort schließlich durch die Unkenntnis der Örtlichkeit und durch die gegnerischen Waffen seinen Untergang fand. Der Drömling gehörte wie die gesamte Altmark ursprünglich zum Frankenreich und wurde 870 dem ostfränkischen Staat zugeschlagen, aus dem später das deutsche Reich hervorging. Im 9. Jahrhundert wurde die Altmark an die sächsischen Bistümer Verden und Halberstadt angegliedert, deren Diözesegrenze durch den Drömling verlief. Im weiteren war das einstige Waldsumpfgebiet des Drömlings infolge seiner Unpassierbarkeit über viele Jahrhunderte das Grenzgebiet zwischen den Herrschaftsbereichen der Markgrafen von Brandenburg, der Stifte zu Magdeburg und zu Halberstadt und der Herzöge von Braunschweig. Die jahrhundertelange Grenzwirkung des Gebietes durch politische und naturräumliche Gegebenheiten drückt sich noch heute in den mundartlichen Unterschieden zwischen Nord- und Süddrömlingern aus. Die Entwicklung der heute gebräuchlichen Regionsbezeichnung erfuhr insbesondere im Mittelalter immer wieder Veränderungen. Nachgewiesen sind die Namensformen locus Thrimmining (938), silvam Trumelingam (1193), Dromeling (1420), Tremeling (1485) und Dremeling (1506). Die jetzige Schreibweise Drömling wird etwa seit dem Jahre 1520 ständig verwendet. Zu den vermutlich ältesten Drömlingsdörfern gehören Etingen und Rätzlingen. Die urkundliche Ersterwähnung Etingens geht bis ins Jahr 961 zurück. Anno 1472 wird das Dorf Kunrau erstmalig erwähnt. Die damals wüste Siedlung wurde als Gimrou durch Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg an das Geschlecht von Alvensleben belehnt. In einer weiteren Urkunde bewilligte Kurfürst Joachim und Markgraf Albrecht von Brandenburg im Jahr 1506 die Verpfändung eines Teiles des Schlosses Gardelegen sowie der Wüstung Kunnerou (Kunrau) und anderer Orte, u.a. Nigenferchow (Neuferchau) und Germen (Germenau), an Dietrich von Alvensleben. Erst 1559 wurde Kunrau von zwölf Bauern besiedelt, die das Land von Valentin von Alvensleben belehnten. Der Drömling wurde im Mittelalter von zwei wichtigen überregionalen Handels- und Heerstraßen tangiert, zum einen der Straße von Leipzig über Magdeburg nach Lüneburg und Hamburg sowie zum anderen der Verbindung von Stendal über Gardelegen nach Braunschweig. Seinerzeit war der Drömling nur in trockenen Sommern bzw. langen Frostperioden und an sehr wenigen Stellen passierbar. Überliefert ist lediglich ein Knüppeldamm unbekannten Alters, der Oebisfelde über Bergfriede mit Miesterhorst und Mieste verband. Später nahm der Damm den Handelsweg von Stendal über Gardelegen nach Braunschweig auf. Sein Verlauf entspricht weitgehend dem der heutigen Bundesstraße B 188. Die Besiedlungsgeschichte der jüngeren Zeit wurde wesentlich von den in verschiedenen Etappen verlaufenen Bestrebungen zur Urbarmachung des Drömlings geprägt. Neben den besiedelten und bereits recht früh kultivierten Horsten entstanden während und nach der durch Preußen vorangetriebenen ersten großen Melioration gegen Ende des 18. Jahrhunderts einige sogenannte Kolonien im Moorgebiet selbst. ”Kolonie" ist eine noch heute ortsübliche Bezeichnung für neuangelegte Siedlerstellen. Letztlich wurde der Drömling radial unter den Anliegergemeinden aufgeteilt, die nun den ehemals "freien Drömling" für sich beanspruchten. Auch Randgemeinden bekamen außerhalb ihrer Gemarkungsgrenzen Anteile zugesprochen, so u.a. Gehrendorf, Grauingen, Lockstedt, Peckfitz und Sichau. Der weitere Landesausbau wurde durch diese Verfahrensweise eher gehemmt als gefördert, da die sich anschließende Erschließung der Flächen einseitig von den umliegenden Ortschaften aus erfolgte. Neue dörfliche Ansiedlungen entstanden infolgedessen nicht. Die Einwohnerzahl stieg in allen Drömlingskolonien von 490 im Gründungsjahr des Deutschen Reiches auf 576 im Jahr 1885 an. Auf dem durch die Trockenlegung des Bruches gewonnenen Neuland erfolgte in den letzten 200 Jahren jedoch keine konsequente Aufsiedlung, es diente lediglich als "Ergänzungsfläche" für den vorhandenen landwirtschaftlichen Produktionsprozeß bzw. durch die Kolonien als "Vorposten" für eine bereits bestehende Siedlungsstruktur im Umland. Insgesamt blieben deshalb die Bevölkerungszunahme und Siedlungsentwicklung in der südwestlichen Altmark bis heute hinter der Gesamtentwicklung in Deutschland zurück. Moordammkulturen Ab 1862 wurde im Drömling unter der Leitung von Theodor Hermann Rumpau im großen Stil begonnen, Moordämme anzulegen. Für den Abfluß des Wassers wurden Vorflutgräben angelegt und an diese eine Anzahl paralleler Dammgräben angeschlossen, in denen sich das Wasser sammelte. Die ausgehobene Moorerde wurde zur Aufhöhung auf die Dammfläche planiert, der dem tieferen mineralischen Untergrund entnommene Sand wurde anschließend etwa 10 cm hoch aufgebracht. Vermischungen zwischen Moor und Sand wurden weitgehend vermieden, da sonst anmooriger Sand mit schlechteren Standorteigenschaften entstanden wäre. Daher richtete sich auch der Pflughorizont nach der Stärke der Sanddecke. Insbesondere die zahlreichen Rimpauischen Kulturen im nördlichen Drömling lassen sich durch ca. 25 m breite Dämme charakterisieren, in die Schmal- und Mittelgräben eingebettet sind, die jeweils von Moordammgräben begrenzt sind. Diese Gräben weisen heute unterschiedliche Verladungsstadien auf. Differenzierte Flächengröße und baumbestandene Wege lassen ein ästhetisch hochwertiges Landschaftsbild entstehen. Die Kleingliedrigkeit der Landschaft wird durch die Moordammgräben bestimmt, die mit Erlen- und Weidengehölzen, mit Röhrichten oder Uferstaudenfluren bewachsen sind. Demgegenüber steht die großräumige Gliederung der Landschaft, die durch die baumbestandenen Wege, meist Pappelreihen, bedingt ist. Waldflächen sind in diesem Bereich selten. Der südliche Drömling ist dagegen mehr von der Kunrauer Methode der Moordammbewirtschaftung gekennzeichnet. Hier dominieren große offene Wiesen- und auch Ackerflächen, die von Teichgräben, mehr als 5 m breiten Gräben, durchzogen sind. Der Charakter der Landschaft ist hier wesentlich offener und weniger mit Strukturen untersetzt. Die Kleingliedrigkeit der Landschaft ist nicht gegeben, auch fehlen an Wegen häufig Bäume. Gefährdung und Schutz der Moore Ein großes Problem besteht im LSG durch die fortschreitende Moormineralisierung. Durch die Meliorationsmaßnahmen der letzten 200 Jahre und insbesondere durch die Tätigkeiten der letzten Jahrzehnte, die mit Grundwasserabsenkung und Zufuhr von Nährstoffen (Düngung) verbunden waren, nahm die Mineralisierung des Moores zu. Mit der Vererdung und der Vermullung der Niedermoore, die mit einer Moorsackung einhergehen, sind eine Verschlechterung des Gefüges und vor allem eine starke CO2- und Stickstofffreisetzung verbunden, die nachteilige Folgen für den Naturhaushalt hat. Durch vergleichende Untersuchungen konnte festgestellt werden, daß der Moorschwund in den letzten 55 Jahren im Mittel etwa 20-25 cm betragen hat. Die durchschnittlichen Moormächtigkeiten schwanken heute zwischen 2 und 4 dm. Schreiten der Torfabbau und die Umwandlung der Niedermoore in Anmoore weiterhin so fort, kann man davon ausgehen, daß spätestens in 50-80 Jahren der größte Teil des Drömlings in eine Sandniederung mit wenigen Moorinseln umgewandelt ist. Der Schutz der gefährdeten Biotope und der in ihnen lebenden Pflanzen- und Tierarten hängt demzufolge von der Erhaltung des Niedermoores ab. (1) Wiesenbrüter- und Storchenschutz Die internationale private Stiftung „The Stork Foundation - Störche für unsere Kinder“ hat den Grunderwerb auf vier Teilbereiche nördlich der Stadt Oebisfelde, in den Gemarkungen Buchhorst, Wassensdorf und Breitenrode, konzentriert. Etwa 450 ha sollen hier im Rahmen der Flurbereinigung durch das zuständige Amt für Landwirtschaft so zusammengelegt werden, dass biotopverbessernde Maßnahmen durch Anheben des Grundwasserflurabstandes folgen können. Ein Teil des Grünlandes wird derzeit wieder extensiv mit konventionellen Mähbalken tierartenschutzgerecht geschnitten. Allein im engeren Projektgebiet der Stiftungwurden bisher acht Bodensenken ausgeschoben, meist mit einer flachen Insel im Zentrum. Eine 1999 durchgeführte Effizienzkontrollezeigte, dass die Arten des extensiven Feuchtgrünlandes im Naturpark „Drömling“ zugenommen haben. Eine Neuansiedlung von Wachtelkönig und Wiesenweihe erfolgte. Der Anstieg des Weißstorchbestandes von 33 Horstpaarenim Jahr 1990 auf 42 Horstpaare im Jahr 2002 belegt die positive Tendenz des Weißstorch-Schutzprogramms „Drömling/Sachsen-Anhalt“. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Abschnitt "Wiesenbrüter- und Storchenschutz" aktualisiert in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 29.07.2019

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