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Atomrechtliche Aufsichtsbehörde

Die einzige kerntechnische Anlage in Berlin gemäß § 7 Atomgesetz ist der Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB). Die staatliche Aufsicht überwacht kerntechnische Anlagen kontinuierlich während ihrer gesamten Lebensdauer, einschließlich der Errichtung, Stilllegung und Sicherung. Forschungsreaktor BER II Aufgaben der Atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Der Betrieb des Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) wurde im Dezember 2019 eingestellt. Der BER II diente zur Bereitstellung von Neutronen für die Forschung. Neutronenstrahlung wird von der Wissenschaft, neben Röntgen- und elektromagnetische Strahlung (Gammastrahlung), zur Erforschung der Eigenschaften von Materialien genutzt. Der Zweck des BER II war nicht die Herstellung von Energie, sondern die Bereitstellung von Neutronen. Er war nicht mit einem Kernkraftwerk vergleichbar, da er in einer Umgebung ohne hohe Drücke bei geringen Temperaturen und bei einer Wärmeleistung von gerade einmal 10 MW arbeitete. Andere kerntechnische Anlagen, wie z.B. Kernkraftwerke oder Brennelement-Fabriken, gibt es in Berlin nicht. Es gibt allerdings eine Vielzahl weiterer Einrichtungen, die radioaktive Stoffe in der Medizin, in der Forschung oder zu wirtschaftlichen Zwecken einsetzen bzw. handhaben. Soweit es sich bei diesen radioaktiven Stoffen nicht um Kernbrennstoffe handelt, sind diese Einrichtungen nicht Gegenstand der Atomaufsicht, sondern der für Strahlenschutz zuständigen Behörden. Am Abend des 26. Juni 2017 erfolgte der letzte Abtransport von bestrahlten Brennelementen aus dem BER II in die USA. Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 28.06.2017 Informationen zur Stilllegung des BER II (Atomrechtliche Genehmigungsbehörde) Häufig gestellte Fragen zur Sicherheit des Forschungsreaktors BER II (HZB) Forschungsreaktor BER II (HZB) Höchstmögliche Sicherheits­anforderungen Die Atomaufsicht sorgt mit den hinzugezogenen Sachverständigen nach § 20 AtG, im Zusammenwirken mit der Betreiberin des BER II dafür, dass die kerntechnische Anlage BER II den höchstmöglichen Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Hierzu gehört eine fortlaufende Anpassung bzw. Verbesserung der sicherheitstechnischen Maßnahmen. Dabei werden neue Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung ebenso berücksichtigt wie Erfahrungen aus dem Betrieb des BER II und dem Betrieb kerntechnischer Anlagen im In- und Ausland. Kerntechnisches Regelwerk Die Aufsichtsbehörde kontrolliert die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Neben­bestimmungen, die in atomrechtlichen Genehmigungen festgelegt sind. Weiterhin überwacht sie die Erfüllung von Anordnungen oder Verfügungen nach dem kerntechnischen Regelwerk durch die Genehmigungsinhaber. Sie bearbeitet zustimmungspflichtige Vorhaben und überprüft die Einhaltung der Betriebsvorschriften, die Anforderungen an wiederkehrend zu prüfende sicherheitsrelevante Anlagenteile sowie die betriebsinternen Strahlenschutzmaßnahmen. Umgebungsüberwachung Für die Umgebungsüberwachung des BER II hat die Atomaufsicht jederzeit Zugriff auf ein Fernüberwachungssystem, welches wichtige Anlagenparameter, Emissionsdaten, Wetterparameter und Radioaktivitätsmesswerte erfasst. Erlass von Anordnungen bei Gefahr Darüber hinaus haben die Aufsichtsbehörde und ihre Sachverständigen jederzeit Zutritt zum BER II, falls dies erforderlich sein sollte. Im Bedarfsfall können Anordnungen erlassen, Genehmigungen widerrufen oder die Einstellung des Betriebs angeordnet werden. Dies würde in der Regel der Fall sein, wenn Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen bzw. Genehmigungsauflagen festgestellt würden, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachgüter darstellen können. Rechtsgrundlagen Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz – AtG) Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrSchG) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Sollte es beim BER II zu einem für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignis kommen, wird dieses von der Betreiberin an die Atomaufsicht gemeldet. Grundlage für dieses Meldeverfahren ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Sinn und Zweck des behördlichen Meldeverfahrens ist es, den Sicherheitsstatus der kerntechnischen Anlagen zu überwachen und ihn mit den aus den gemeldeten Ereignissen gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen des Aufsichtsverfahrens immer noch weiter zu verbessern. Gemeldet werden müssen auch Ereignisse, die nicht auf eine Sicherheitsgefährdung hindeuten, deren Auswertung aber einen Erkenntnisgewinn verspricht. Für den BER II werden die Meldekriterien für Ereignisse in Forschungsreaktoren in der Anlage 3 der AtSMV angewandt. Ergänzend zu dem gesetzlichen vorgeschriebenen deutschen Meldeverfahren werden meldepflichtige Ereignisse auch nach der internationalen Bewertungsskala INES der International Atomic Energy Agency – IAEA , um die Bedeutung des Ereignisses für die Sicherheit der Anlage und dessen radiologische Auswirkungen auf die Bevölkerung und Umgebung transparent darzustellen. Alle bisherigen Ereignisse beim BER II wurden mit der INES-Stufe 0, d.h.“keine oder sehr geringe unmittelbare sicherheitstechnische bzw. keine radiologische Bedeutung”, gemeldet. Insbesondere traten aufgrund keiner Ereignisse Ableitungen radioaktiver Stoffe oberhalb genehmigter Werte für Fortluft und Abwasser auf. Jedes meldepflichtige Ereignis beim BER II ist in den Monats- und Jahresberichten der Störfallmeldestelle des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit aufgeführt. Zu den routinemäßigen und anlassbezogenen Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören die technische Kontrolle und Überwachung des BER II, das Führen von regelmäßigen Aufsichts- und Fachgesprächen mit der Betreiberin und den hinzugezogenen Sachverständigen, die Abnahme von fachlichen Prüfungen am Reaktor zur Bestätigung der erforderlichen Fachkunde die Prüfung und Begleitung von eingereichten Änderungs- und Instandhaltungsanträgen; die Auswertung und Prüfung der Betreiberberichte wie etwa der technischen Monats- und Jahresberichte, die Auswertung und Prüfung der dazugehörenden Stellungnahmen der Sachverständigen. Gemäß Auflage 3.4.3 der Betriebsgenehmigung (dritte Teilgenehmigung zur Änderung des Forschungsreaktors BER II in Berlin Wannsee) ist die Betreiberin verpflichtet, der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde schriftlich über den bestimmungsgemäßen Betrieb zu berichten. Dabei wird dargestellt, wie der Betrieb seit der letzten Berichterstattung verlaufen ist, z.B. wann der Reaktor in Betrieb war und welche Störungen auftraten. Ferner enthält der Bericht auch eine Übersicht, welche Arbeiten durchgeführt worden sind. Weiterhin muss jede Bewegung von Kernbrennstoff angezeigt werden. Im Rahmen des Berichtes wird auch darüber informiert, welche Themen innerhalb des Fachkundeerhalts behandelt worden sind. Gemäß Auflage 3.4.4 ist die Betreiberin auch verpflichtet, die nach den Artikel 78 und 79 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) zu führenden Aufstellungen über Kernmaterial betreffende Betriebsvorgänge der Atomaufsicht zuzuleiten. Mit der Auflage 3.4.5 ist die Betreiberin weiterhin verpflichtet, vierteljährlich über die Messergebnisse der Umgebungsüberwachung schriftlich zu berichten. Die Atomaufsicht hat über ein entsprechendes Computerprogramm jederzeit Zugriff auf die Daten des Reaktor­fernüberwachungs­systems (RFÜ) . Das RFÜ ist ein komplexes Mess- und Informationssystem, welches rund um die Uhr Messwerte zum aktuellen Betriebszustand des Forschungsreaktors einschließlich der Abgaben (Emissionen) in die Luft sowie den Radioaktivitätseintrag in die Umgebung (Immission) vollautomatisch erfasst und überwacht. Meteorologische Daten zum Standort des BER II in Wannsee und Messwerte aus dem integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS) des BfS werden ebenfalls in das RFÜ übernommen. Das RFÜ bietet zahlreiche Möglichkeiten, die gemessenen Werte auszuwerten, darzustellen und auf die Einhaltung von Grenzwerten und Schutzzielen hin zu überprüfen, und dient somit als Instrument der atomrechtlichen Aufsicht. Die wichtigsten Betriebsparameter des BER II, wie z.B. Reaktorleistung, Temperatur und Füllstand im Reaktorbecken und Dosisleistung in verschiedenen Bereichen sowie Radioaktivität in Fortluft und Abwasser werden im RFÜ online überwacht. Die wichtigsten Daten werden regelmäßig durch die Atomaufsicht kontrolliert und bei Auffälligkeiten erfolgt sofort eine Ursachenermittlung. Damit relevante Vorfälle nicht unbemerkt bleiben, erfolgt bei Erreichen von im System eingestellten Schwellwerten eine automatische Alarmierung der Aufsichtsbehörde. Bezüglich der nuklearen Sicherheit steht die Aufsichtsbehörde im ständigen Austausch zu allen relevanten Aufsichtsthemen mit anderen Bundesländern und dem Bund. Hierfür sorgen die seit Jahrzehnten etablierten Bund-Länder-Gremien des Länderausschusses für Atomkernenergie. In diesen Bund-Länder-Gremien arbeitet sie mit an der Weiterentwicklung und Überarbeitung des kerntechnischen Regelwerks . Darüber hinaus arbeitet die Aufsicht auch mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union z.B. beim Erfahrungsaustausch im Rahmen themenbezogenen technischen Selbstbewertungen (gemäß AtG § 24b [1] Selbstbewertung und internationale Prüfung) zusammen. Weiterführende Informationen zum Länderausschuss für Atomkernenergie

Zuarbeit zu technischen Grundlagen im Rahmen des Vorhabens 'Reform des Euratom-Vertrages/ Harmonisierung im Bereich der Reaktorsicherheitsstandards'

Konzeption strategischer Elemente einer Reform von Euratom

Rechtsfragen des nationalen, internationalen und supranationalen Rechts der nuklearen Sicherheit und dessen Umsetzung

Strahlenforschung zeigt erfolgreich Wege für mehr Gesundheitsschutz

Strahlenforschung zeigt erfolgreich Wege für mehr Gesundheitsschutz Vom BfS koordiniertes EU -Projekt RadoNorm liefert medizinische Erkenntnisse und stärkt Wissen über Schutz vor Radon und Uran Ausgabejahr 2025 Datum 01.09.2025 Schlussakkord der Zusammenarbeit: Finale Besprechung bei RadonNorm Quelle: Krisztina Szakolczai Ein genetischer Fingerabdruck von Lungenkrebs durch Radon , Auswirkungen von Radon auf Föten und Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung beim Radon -Messen: In dem europäischen Forschungsprojekt RadoNorm sind in fünf Jahren mehr als 70 wissenschaftliche Veröffentlichungen zu natürlicher Strahlung und Schutzmaßnahmen entstanden. An dem vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) koordinierten Projekt waren Institutionen aus 22 EU -Staaten bzw. assoziierten Ländern beteiligt. Zum Abschluss am 31. August 2025 zieht das BfS eine Erfolgsbilanz. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Wissenschaftlicher Fortschritt und Gesundheitsschutz mit Blick auf natürlich vorkommende, radioaktive Stoffe gingen in vielen Studien Hand in Hand, wie das Bundesamt festhält. "Mit der Koordination von RadoNorm konnten wir als BfS Forschung und Praxis europaweit enger miteinander verzahnen - für mehr Wissen, bessere Vorsorge und wirksameren Gesundheitsschutz" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. Sie lobt, dass die Veröffentlichungen sowohl die Risiken verschiedener Strahlungsquellen aufzeigten als auch konkrete Empfehlungen lieferten, wie sich Staaten und Menschen bestmöglich vor Radon und weiteren radioaktiven Stoffen schützen könnten. Radon und NORM – unsichtbare Risiken im Alltag Radon ist ein radioaktives Gas, das beim Zerfall von Uran über Radium entsteht und das man weder sehen noch riechen kann. Es ist eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs in Deutschland nach dem Rauchen. Der Fachbegriff NORM (Naturally Occurring Radioactive Materials) wiederum bezeichnet Materialien, zum Beispiel Gesteine, Böden, bestimmte Baustoffe und bestimmte Industrierückstände, die Radionuklide enthalten und Strahlung abgeben können. Quelle: Hinterhaus Productions/Getty Images Gesundheit im Fokus – von genetischen Markern bis zu Risikogruppen In Forschungsarbeiten mit BfS -Beteiligung wurden dabei unter anderem Fortschritte bei Erkenntnissen über Radon und seine biologischen und gesundheitlichen Wirkungen sowie bei der Betrachtung von Risikogruppen erzielt. So hatte RadoNorm auch Schwangere im Blick. Dabei wurde ein Modell für Radon während der Schwangerschaft entwickelt, um die Aufnahme und Verteilung von Radon in Gewebe und Organe des ungeborenen Kindes abzuschätzen. Dieses Modell ermöglicht, die Dosis für den Fötus aufgrund der mütterlichen Radon -Aufnahme zu berechnen. Noch in der Auswertung befinden sich genetische Analysen, die Radon-verursachte Veränderungen in Lungentumoren untersuchen und zum Ziel haben, einen möglichen genetischen Fingerabdruck durch die Radonbelastung in dem Tumorgewebe nachzuweisen. Bestätigen sich diese Befunde, könnte dies künftig helfen, durch Radon bedingte Lungenkrebserkrankungen gezielter zu erkennen. Radonmessung in einem Wohngebäude Radon -Schutz im Alltag – Unterstützung beim Messen und Abdichten In der Außenluft ist die Konzentration von Radon zu gering, um eine große Gefahr darzustellen. In Innenräumen kann das Gas sich allerdings anreichern und nach langer Zeit zu Lungenkrebs führen. Für einen wirksamen Schutz müssen Bürgerinnen und Bürger oft selbst messen – und bei Bedarf  gezielt sanieren. RadoNorm-Studien zeigen, wie das besonders gut gelingt: Nicht alle Radon -Messgeräte messen gleich gut: Forschende des BfS haben handelsübliche Radon-Messgeräte getestet und verglichen . Das Ergebnis: Günstige Modelle können ausreichend genaue Werte liefern. Radon -Abdichtung - Nahtstellen als entscheidender Faktor: Forschende der Tschechischen Technischen Universität (Czech Technical University) in Prag fanden einen häufigen Fehler beim Radon -Schutz von Gebäuden: Die Nahtstellen von Abdichtungsbahnen lassen oft viel Radon durch. Fachgerecht ausgeführte und geprüfte Nahtstellen hingegen können die Wirksamkeit der Abdichtung um ein Vielfaches erhöhen . Citizen-Science-Vorhaben sorgen für mehr Bekanntheit In mehreren Teilnehmerländern unterstützten Bürgerinnen und Bürger die Forschungsteams in sogenannten Citizen-Science-Vorhaben : Diese zehn bürgerwissenschaftlichen Projekte, bei denen Menschen Radon -Messungen und Gebäudesanierungen durchführten, lieferten nicht nur wertvolle Daten, sondern stärkten auch das öffentliche Bewusstsein für Radon vor Ort. Quelle: Olga Rolenko/Getty Images Natürliches Uran – Blick in Gewässer und Böden Auch natürliches Uran kann, insbesondere über Grund- und Trinkwasser, zu einem Risiko werden. Verschiedene RadoNorm-Arbeitspakete erforschten, wie sich Uran im Boden ausbreiten kann, wie es in Pflanzen aufgenommen wird – und welche Mikroorganismen helfen, Uran und seine Abbaustoffe zu binden. Erste Ergebnisse geben Hinweise, wie man natürlich vorkommende Mikroorganismen in kontaminierten Lagen dazu stimulieren könnte, bei der Altlastensanierung zu helfen. Dies zeigte eine Studie, die mit Wasser von ehemaligen Uranminen im Erzgebirge durchgeführt wurde. Die deutsch-spanische Forschungsgruppe testete, welche biologisch abbaubaren Stoffe Mikroben dazu anregen können, gelöstes Uran aus dem Wasser zu entfernen: Dabei zeigte Glycerin besonders gute Effekte . Solche RadoNorm-Resultate könnten langfristig ein Baustein für mehr Umwelt- und Trinkwasserschutz werden. BfS -Chefin: Paulini: Beitrag zum Kompetenz-Erhalt im Strahlenschutz "Zusätzlich zu den fachlichen Fortschritten wurden viele junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Strahlenschutzthemen geschult und motiviert, in diesem Feld zu arbeiten" , sagt BfS -Präsidentin Paulini. "Das trägt erfolgreich zum Aufbau von Kompetenz im Strahlenschutz bei." Projektfakten: Laufzeit: 2020–2025 Koordination: Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) Beteiligte: 57 Partnerinstitutionen aus 22 EU -Ländern bzw. assoziierten Ländern . Das Konsortium umfasste nicht nur Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sondern auch Aufsichtsbehörden, Bildungsträger und Kommunikationszentren. Förderung: Horizon2020 EU -Programm EURATOM ( Europäische Atomgemeinschaft ): rund 18 Mio. Euro Zusatzinformationen: Hier finden Sie Informationen zu Radon -Messgeräten und ihren Anwendungsgebieten: Mehr zu Radon-Messgeräten auf der Website des BfS . Hier finden Sie weitere Informationen zu RadoNorm: https://www.radonorm.eu Stand: 01.09.2025

Weiterentwicklung und Prüfung europäischer Standards und Anforderungen der kerntechnischen Sicherheit auf Umsetzbarkeit im deutschen Regelwerk - Benchmarking und Peer Review

Referenzwert

Referenzwert Als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen zum Schutz vor Radon dient gemäß Strahlenschutzgesetz ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert , der nicht überschritten werden darf. Die Definition von "Referenzwert" ist international unterschiedlich. Allen Definitionen gemein ist, dass nicht erst bei Überschreitung des Referenzwertes gehandelt werden soll – Schutzmaßnahmen sind auch vorher sinnvoll. Um Radon -Konzentrationen bewerten und vergleichen zu können, wird der so genannte Referenzwert verwendet. Er ist im deutschen Strahlenschutzgesetz auf 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft festgelegt. Was ist ein Referenzwert? In der öffentlichen Debatte wird der Referenzwert oftmals mit einem Grenzwert oder einem Richtwert verwechselt. Dabei gibt es deutliche Unterschiede: Ein Grenzwert ist ein Wert, der nicht überschritten werden darf. Ein Richtwert ist ein Wert, nach dem man sich richten sollte. Er sollte eingehalten werden, um nicht unter Umständen fahrlässig oder grob fahrlässig zu handeln. Im Strahlenschutz gelten Richtwerte häufig für Teilbereiche einer Situation, in der Menschen Strahlung ausgesetzt sind. Richtwerte sollen sicherstellen, dass ein Grenzwert nicht überschritten wird, wenn viele voneinander unabhängige Strahlungsquellen auf eine Person einwirken. Ein Referenzwert dient gemäß Strahlenschutzgesetz lediglich "als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen". "Ein Referenzwert ist kein Grenzwert ", so das Strahlenschutzgesetz. Ein "Maßstab für die Prüfung", wie es im Strahlenschutzgesetz heißt, bedeutet insbesondere nicht, dass dieser Maßstab und die Prüfung erst bei dem Referenzwert beginnen. Warum ein Referenzwert und kein Grenzwert für Radon? Ein Grenzwert ist immer dann sinnvoll, wenn das Ausmaß, in dem Menschen Strahlung ausgesetzt sind, jederzeit kontrollierbar ist – zum Beispiel, wenn bei einem geplanten Umgang mit künstlichen radioaktiven Quellen die Menge des radioaktiven Stoffes angepasst werden kann, die Umgangszeit mit dem radioaktiven Stoff minimiert werden kann, Abschirmmaßnahmen oder andere Schutzmaßnahmen (Atemschutz, besondere Kleidung) ergriffen werden können. Der Umgang mit Radon ist nicht vergleichbar, da Radon natürlichen Ursprungs ist, die Quelle der Strahlung somit nicht entfernbar und jeder Mensch ihr unvermeidbar ausgesetzt ist und bereits bei normaler Konzentration ein Risiko nachweisbar ist. Gäbe es einen Grenzwert für Radon -Konzentrationen in Gebäuden, wären dort zwingend Maßnahmen durchzuführen. Dies würde zum Beispiel Nutzungseinschränkungen vorschreiben oder zwingende Sanierungsmaßnahmen in privaten Gebäuden bedeuten. Internationale Strahlenschutz -Experten sehen die durch einen Grenzwert erforderlichen Maßnahmen nicht als angemessen an und haben sich deswegen darauf geeinigt, dass für Radon ein Referenzwert und kein Grenzwert gelten soll. Wie werden Referenzwerte international definiert? International existieren unterschiedliche Definitionen des Begriffes "Referenzwert". Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht den Referenzwert als maximal akzeptierte Radon -Konzentration in Wohnungen. Für die Internationale Strahlenschutzkommission ICRP und die Internationale Atomenergie-Organisation IAEA ist der Referenzwert ein Risikoniveau, dessen geplantes Auftreten als unangemessen angesehen wird und unterhalb dessen Optimierungsmaßnahmen geplant werden sollen. Die Europäische Atomgemeinschaft EURATOM versteht den Referenzwert als Konzentration, oberhalb derer Expositionen als unangemessen betrachtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Grenzwert handelt, der nicht überschritten werden darf. Im deutschen Strahlenschutzgesetz ist der Referenzwert ein festgelegter Wert, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen dient. Das Gesetz ergänzt erläuternd: Ein Referenzwert ist kein Grenzwert . Allen Definitionen gemein ist, dass nicht erst gehandelt werden soll, wenn der Referenzwert überschritten wurde. Auch unterhalb des Referenzwertes können Maßnahmen sinnvoll sein. Gleichzeitig müssen in Ausnahmefällen Konzentrationen oberhalb des Referenzwertes akzeptiert werden, wenn Maßnahmen zur Reduzierung unangemessen sind, weil sie beispielsweise mit anderen Vorschriften kollidieren oder ihr Aufwand deutlich zu hoch wäre. Beispielsweise könnten Radon -Schutzmaßnahmen mit Denkmalschutz-Auflagen, wie etwa in alten Burgen und Schlössern, oder besonderen Hygiene-Vorschriften, zum Beispiel in Wasserwerken, kollidieren und so nur mit massiven Anstrengungen umzusetzen sein. Der Radon-Referenzwert beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft Warum 300 Becquerel pro Kubikmeter? Der Gesetzgeber hat im Strahlenschutzgesetz den Referenzwert in Deutschland sowohl in Gebäuden allgemein als auch an Arbeitsplätzen auf 300 Becquerel pro Kubikmeter festgesetzt. Bund und Länder berücksichtigten bei dieser Entscheidung unter anderem einerseits die Erkenntnisse aus medizinischen Untersuchungen, die eine messbare Erhöhung des Lungenkrebsrisikos ab einer Konzentration von 100-200 Becquerel pro Kubikmeter nachgewiesen haben und andererseits die Tatsache, dass in Deutschland die Radon-Konzentration ungleichmäßig verteilt ist. Das bedeutet, dass es Regionen gibt, die besonders durch Radon betroffen sind, weil dort hohe Radon -Konzentrationen im Boden vorkommen, die nicht verhindert werden können. Das Strahlenschutzgesetz fordert, dass das Bundesumweltministerium nach 10 Jahren einen Bericht über die Wirkung des Referenzwertes zum Schutz vor Radon vorlegt. Stand: 25.11.2024 Ionisierende Strahlung Häufige Fragen Was ist Radon? Wie breitet sich Radon aus und wie gelangt es in Häuser? Welche Radon-Konzentrationen treten in Häusern auf? Alle Fragen

Entwicklung einer quantitativen Methode zur Kernmaterialverifikation

Neu- und Weiterentwicklung von Konzepten, Methoden und Techniken für die internationale Kernmaterialüberwachung, insbesondere im Rahmen der nuklearen Entsorgung (SAFEGUARDS-3)

Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs unter Berücksichtigung von Erfahrungen nach dem Unfall in Fukushima sowie von internationalen Entwicklungen in den letzten Jahren

Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung der bestehenden Version des Maßnahmenkatalogs ('Übersicht über Maßnahmen zur Verringerung der Strahlenexposition nach Ereignissen mit nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen'). Die erste Version des Maßnahmenkatalogs erschien 1992, zuletzt wurde 2010 eine aktualisierte Version herausgegeben. Bei der Überarbeitung sollen insbesondere die folgenden neueren Erkenntnisse berücksichtigt werden: - die von der SSK im Rahmen des Erfahrungsrückflusses aus Fukushima erarbeiteten Empfehlungen - Vorgaben anderer Institutionen z.B. der EU (z.B. EURATOM Grundnormen, Höchstwerte für Lebens- und Futtermittel) - aktuelle vergleichbare Handbücher aus anderen Ländern (z.B. 'Nordic Flagbook') - den EURANOS-Handbücher - den Erfahrungen in Japan (auch zur Nachunfallphase). Der Maßnahmenkatalog soll zukünftig nach Möglichkeit für alle Ereignisse und Szenarien - wie sie in der Umsetzung der EURATOM Grundnormen in Deutschland berücksichtigt werden - einsetzbar sein und entsprechende Hinweise zur Anwendbarkeit der einzelnen Maßnahmen für jedes Szenario enthalten. Zusätzlich soll der überarbeitete Maßnahmenkatalog wieder in elektronischer Form bereitgestellt werden, so dass er auch für die Erarbeitung, Optimierung und Anwendung von Schutzstrategien seitens der Behörden eingesetzt werden kann. Dies bedeutet konkret, dass die elektronische Fassung des Maßnahmenkatalogs von 2010 überarbeitet wird, so dass die neuen Erkenntnisse dieses Forschungsvorhabens darin berücksichtigt werden. BMUB hält Beauftragung der GRS für zweckmäßig, sh. o.a. Änderungen

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