Auf Grund der im Dezember 2013 erfolgten Verabschiedung der neuen europäischen Grundnormen im Strahlenschutz (Euratom-Grundnormen) wird sich in Deutschland eine Neustrukturierung des Strahlenschutzrechts ergeben, welche auch die bisherigen Regelungen zu Freigrenzen und zur Freigabe radioaktiver Stoffe betreffen wird. In den Euratom-Grundnormen ist für die Freigrenzen und die Freigabewerte ein gemeinsamer Wertesatz (radionuklidspezifische, massenbezogene Aktivitätswerte) vorgesehen. Die Zahlenwerte basieren auf den Empfehlungen Safety Guide RS-G-1.7 und Safety Report 44 (SR 44) der IAEA.Für Radionuklide, für die in den Euratom-Grundnormen keine Freigrenzen bereitgestellt werden, sollen im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens (FV) solche in der gleichen Weise wie SR 44 der IAEA abgeleitet werden. Darüber hinaus ist bei einer Umsetzung der neuen Freigrenzen in deutsches Recht sicherzustellen, dass die Schnittstelle zur Freigabe fachlich und rechtlich widerspruchsfrei hergestellt wird.
Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung der bestehenden Version des Maßnahmenkatalogs ('Übersicht über Maßnahmen zur Verringerung der Strahlenexposition nach Ereignissen mit nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen'). Die erste Version des Maßnahmenkatalogs erschien 1992, zuletzt wurde 2010 eine aktualisierte Version herausgegeben. Bei der Überarbeitung sollen insbesondere die folgenden neueren Erkenntnisse berücksichtigt werden: - die von der SSK im Rahmen des Erfahrungsrückflusses aus Fukushima erarbeiteten Empfehlungen - Vorgaben anderer Institutionen z.B. der EU (z.B. EURATOM Grundnormen, Höchstwerte für Lebens- und Futtermittel) - aktuelle vergleichbare Handbücher aus anderen Ländern (z.B. 'Nordic Flagbook') - den EURANOS-Handbücher - den Erfahrungen in Japan (auch zur Nachunfallphase). Der Maßnahmenkatalog soll zukünftig nach Möglichkeit für alle Ereignisse und Szenarien - wie sie in der Umsetzung der EURATOM Grundnormen in Deutschland berücksichtigt werden - einsetzbar sein und entsprechende Hinweise zur Anwendbarkeit der einzelnen Maßnahmen für jedes Szenario enthalten. Zusätzlich soll der überarbeitete Maßnahmenkatalog wieder in elektronischer Form bereitgestellt werden, so dass er auch für die Erarbeitung, Optimierung und Anwendung von Schutzstrategien seitens der Behörden eingesetzt werden kann. Dies bedeutet konkret, dass die elektronische Fassung des Maßnahmenkatalogs von 2010 überarbeitet wird, so dass die neuen Erkenntnisse dieses Forschungsvorhabens darin berücksichtigt werden. BMUB hält Beauftragung der GRS für zweckmäßig, sh. o.a. Änderungen
Die bestehenden Freigaberegelungen nach § 29 Strahlenschutzverordnung werden nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom im Rahmen einer neuen Strahlenschutzverordnung derzeit fortgeschrieben und modernisiert. Für die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) ergibt sich als Sachverständigenorganisation des Bundes der Bedarf, ihre Kompetenz für BMUB bei der Wahrnehmung seiner Ressortaufgaben auf einer fortentwickelten Rechtslage und Praxis zu erhalten. Für Freigaben insbesondere bei der Stilllegung mehrerer Kernkraftwerke wird die GRS dazu, um auf aktuellem Stand zu bleiben, eine generische Bestandsaufnahme und Bewertung der Praxis vornehmen, in wie weit die den Regelungen der neuen Verordnung zugrunde liegenden Freigabekonzepte in der Anwendung zum Ausdruck kommen (Erfahrungsrückfluss). Es wird eine Evaluation der Praxis auf Basis standardisierter Kriterien und rechnerischer Methoden für Bewertungen von Expositionsszenarien erfolgen. Kriterien und Methoden als Werkzeuge der GRS werden im Rahmen des Vorhabens entwickelt werden. Relevant sind die bei verschiedenen Freigabepfaden auftretenden Stoff- und Massenströme nicht jedoch der konkrete Vollzug und einzelne Freigabeverfahren. Hinsichtlich Kompetenzerhalts der GRS ergeben sich somit folgende Arbeitsschwerpunkte: 1. Bestandsaufnahme und Bewertung der deutschen Freigabepraxis, 2. Abgleich von Stoff- und Massenströmen mit Freigabepfaden, 3. Entwicklung und Auswahl von standardisierten Kriterien zur Bewertung radiologischer Expositionsszenarien für allgemeine, generische Zwecke, 4. Fortentwicklung rechnerbasierter Methoden zur Bestimmung von Freigabewerten, sowie Vergleich aktuell eingesetzter Berechnungsprogramme (Benchmarking).
Erhöhte Konzentrationen von Radon und Radonfolgeprodukten in Gebäuden verursachen Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung, denen durch bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten bzw. durch Sanierungsmaßnahmen an Altbauten begegnet werden kann. Es ist vorgesehen und durch die EURATOM-Grundnormenrichtlinie des Strahlenschutzes gefordert, dass ein baulicher Radonschutz gesetzlich vorgesehen wird. Im deutschen Institut für Normung e.V. wurde ein Ausschuss gegründet, der sich mit den bautechnischen Lösungen - unter Berücksichtigung sowohl der Dichtheit der Gebäudehülle als auch der Lüftung - beschäftigt. In einigen Ländern im europäischen Raum existieren bautechnische Maßnahmen für den Radonschutz. Diese sollen zusammengefasst und auf die deutschen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu sind ggf. externe Gutachter zu beauftragen. Diese bautechnischen Maßnahmen sollen in einem ersten Schritt als Vornorm zeitnah zum Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes veröffentlichen werden. Diese Maßnahmen sollen sowohl den Neubau als auch die Sanierung von Altbauten berücksichtigen, wobei die Maßnahmen im Neubau prioritär zu behandeln sein werden, da hier stringente gesetzliche Regelungen vorgesehen sind. Die Erarbeitung der Normen ist jedoch nur möglich, wenn die Finanzierung der Ausschussarbeit gesichert ist. In einem zweiten Schritt sollen diese Maßnahmen der Vornormen auf ihre Wirksamkeit und Praktikabilität evaluiert werden und schließlich die Vornorm zu einer Norm hochgestuft werden. Dadurch wird es ermöglicht, dass durch die Bauministerien der Länder diese Norm zu einer technischen Baubestimmung erklärt werden kann.