Am 19. Juli 2011 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zur Festlegung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die aus der zivilen Nutzung stammen, verabschiedet. Die EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis zum 23. August 2015 eine Bestandsaufnahme der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle zu erheben und ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) vorzulegen. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte am 1. April 2015 das Nationale Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle und einen dazugehörigen Umweltbericht mit möglichen Umweltauswirkungen des Programms beteiligt die Öffentlichkeit an der Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden haben bis zum 31. Mai 2015 Gelegenheit, zum Entwurf des Programms Stellung zu nehmen.
Die Strahlenempfindlichkeit von Organen und Geweben kann unter anderem durch epidemiologische Studien beurteilt und bestimmt werden. Neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge wurde die Strahlenempfindlichkeit für die Augenlinse bislang unterschätzt. Das Risiko eine Katarakt infolge einer Strahlenexposition zu erleiden, ist bereits bei einer niedrigeren Dosis höher, als bisher angenommen wurde. Aufgrund dieser Erkenntnisse sprach die International Commission on Radiological Protection (ICRP) die Empfehlung aus, den bisherigen Grenzwert für die Schutzgröße der Augenlinse für beruflich strahlenexponiertes Personal von 150 mSv im Jahr auf 20 mSv im Jahr zu senken [ICRP 2012]. Dieser Empfehlung wurde in der Richtlinie 2013/59 EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 [RL 2013] nachgekommen. Die Richtlinie ist eine Rechtsakte ohne Gesetzescharakter und ist von den europäischen Mitgliedsstaaten bis zum 6. Februar 2018 durch innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen. Zum Schutz von beruflich strahlenexponiertem Personal und um adäquat auf die beabsichtigte Absenkung des Grenzwertes für die Schutzgröße der Augenlinse reagieren zu können, ist es notwendig, über genügend Kenntnisse und fundierte Daten über die Höhe der Strahlenexposition der Augenlinse zu verfügen. Derzeit liegen dem BMU/BfS nur vereinzelte Daten über die Strahlenexposition der Augenlinse von medizinischen Berufsgruppen bei unterschiedlichen Expositionsbedingungen vor. Im Rahmen dieser Untersuchung soll eine verbesserte Datenlage geschaffen werden sowie untersucht werden, für welche Berufsgruppen und welche Tätigkeiten eine höhere Strahlenexposition der Augenlinse auftreten kann und in welcher Größenordnung diese liegt.
Ziel des Strahlenschutzes ist es, Schäden an Patienten, Personal sowie der Umwelt durch den Einsatz ionisierender Strahlung zu minimieren. Bei jeder Art von Tätigkeiten kommt es dabei ganz natürlich zu unerwünschten Ereignissen, welche zu einer erhöhten Exposition führen bzw. führen können. Diese werden als Vorkommnisse bezeichnet. Die Richtlinie 2013/59/Euratom fordert eine konkrete Beschäftigung mit Vorkommnissen sowie Maßnahmen zu deren Erkennung und Vermeidung. Die Forderung wurde in Deutschland in das Strahlenschutzgesetz aufgenommen und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) weiter konkretisiert. In Deutschland bestand zum Start dieses Vorhabens allerdings noch kein etabliertes System, welches die Forderung der Euratom in die Praxis übertragen konnte. Weder bestanden konkrete Festlegungen dazu, was als ein Vorkommnis anzusehen ist, noch Strukturen, um ein zugehöriges Meldesystem in der Praxis abzubilden. Mit dem Ziel praxistaugliche Kriterien für Vorkommnisse zu spezifizieren sowie ein System zur Erfassung und Bearbeitung von Vorkommnissen in nuklearmedizinischen Einrichtungen in Deutschland zu entwickeln und im Rahmen einer Anwendungsstudie zu testen, wurde das vorliegende Vorhaben vom Bundesamt für Strahlenschutz initiiert. Ein Blick auf international verfügbare Literatur sowie Empfehlungen internationaler Gremien zeigte, dass Ansätze aus dem Bereich des Risikomanagements für die vorliegende Fragestellung anwendbar sind. Weiterhin zeigte es sich, dass im Laufe der Jahre international eine Reihe von Vorhaben zum Aufbau von Meldesystemen für Vorkommnisse durchgeführt wurden. Tatsächlich etablierte Systeme wurden allerdings nur in wenigen Ländern beobachtet. Auf Basis der innerhalb der Studien verwendeten Kriterien, eigener Überlegungen sowie in Abstimmung mit den klinischen Einrichtungen, welche an der Anwendungsstudie mitwirkten, wurde ein Kriterienkatalog für Vorkommnisse entwickelt und im Rahmen eines Zeitraums von zwölf Monaten in dreizehn Einrichtungen unterschiedlicher Größe sowie unter Einbeziehung der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung getestet und weiterentwickelt. Zur Dokumentation und möglichst niederschwelligen Bearbeitung von Vorkommnissen wurde eine Softwarelösung entwickelt und in den Einrichtungen implementiert. Zu zwei Zeitpunkten innerhalb der Anwendungsstudie sowie zum Abschluss wurden die in dem davor liegenden Zeitraum beobachteten Vorkommnisse ausgewertet. Insgesamt wurden innerhalb der Anwendungsstudie 66 Vorkommnisse sowie Beinahe-Vorkommnisse beobachtet. Drei der Vorkommnisse waren entsprechend der Definitionen innerhalb der StrlSchV als „bedeutsam“ und damit meldepflichtig anzusehen. Die Ursachen der beobachteten Vorkommnisse waren vielfältig. Neben durch Patienten sowie das Personal der nuklearmedizinischen Einrichtungen verursachte Vorkommnisse wurden auch solche beobachtet, die auf die eingesetzte Technik oder Infrastruktur zurückzuführen sind sowie andere, die sich aus dem Zusammenspiel mit weiteren klinischen Disziplinen ergeben. In einem Fragebogen zum Abschluss der Erhebungsphase wurden weitere, im Hinblick auf das Vorhaben relevante Aspekte von den Teilnehmern der Anwendungsstudie erhoben und ausgewertet. Ergänzend zu den konkreten Arbeiten erfolgten zwei kritische Auseinandersetzungen mit der Materie. Die eine beschäftigt sich mit der Möglichkeit der zuständigen Behörden einen rechtskonformen Umgang mit Vorkommnissen zu prüfen. Es zeigte sich hier, dass es aufgrund der spezifischen Arbeitsweisen innerhalb der Nuklearmedizin als eher problematisch anzusehen ist, eine suffiziente Prüfung durchzuführen. Weiterhin wurden die innerhalb der StrlSchV enthaltenen Kriterien für bedeutsame Vorkommnisse vor dem Hintergrund der internationalen Literatur sowie der Erfahrungen der Anwendungsstudie kritisch reflektiert.
Europaplan der Landesregierung mit Ziel einer Reform des EURATOM-Vertrages, europaweiter Ausstieg aus der Kernenergie, weitere Schritte; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Europafragen und Eine Welt
Aktuelle Arbeiten - Schachtanlage Asse II Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Mai 2021 Stabilisierung und Notfallplanung Die Rückholung kann nur in einem langfristig stabilen Bergwerk erfolgen. Zudem müssen Vorbereitungen für einen möglichen Notfall getroffen werden. Im Zuge der Vorsorgemaßnahmen soll auf der 725-Meter-Ebene (Sohle) in einer Strecke nach Norden eine Strömungsbarriere gebaut werden. Derzeit wird mit Radon belastete Luft aus der Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene durch diesen Bereich geleitet. Von der 511-Meter-Ebene aus wird eine neue Wetterbohrung zur Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene erstellt. Sie soll zukünftig den bestehenden Anschluss an die Radonbohrung ersetzen. Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es tritt in geringem Maß aus den Einlagerungskammern aus und wird über gezielte Bohrungen und Kanäle (Lutten) getrennt vom übrigen Grubengebäude nach über Tage abgeleitet. Auf diese Weise werden die Grenzwerte für die zulässige Aktivitätskonzentration durch Radon in der Grubenluft in den übrigen Bereichen sicher eingehalten. Die Pilotbohrung von der 511-Meter-Ebene ist fertigerstellt. Anschließend wird die Bohrung von unten nach oben auf den vollen Durchmesser vergrößert. Unterhalb der 800-Meter-Ebene werden weiterhin Kavernenstrecken hergerichtet. In den Strecken können Lösungen gespeichert werden, die zum Beispiel nicht planmäßig nach über Tage abgegeben werden können. Der Querschnitt der zweiten Strecke ist zur vollen Größe aufgefahren. Jetzt wird die Baustelle für das Verschlussbauwerk errichtet. Die Strecke wird nach Fertigstellung nur über Bohrungen für Pumpleitungen erreichbar sein. Im Grubentiefsten wird weiterhin ein spezieller Beton (Sorelbeton) mit einem kleinen Anteil radioaktiv belasteter Salzlösung in einer Betonmischanlage hergestellt und in einen dortigen Hohlraum gepumpt. Es handelt sich bei der Lösung um nicht freigabefähige Lösung. Die Lösung ist mit Cäsium-137 und Tritium belastet und verbleibt im Grubengebäude. Cäsium-137 hat eine Halbwertzeit von rund 30 Jahren, Tritium von rund 12 Jahren. Da die Lösung zu Beton verarbeitet wird, sind die Nuklide in Feststoffen gebunden und können nicht an die Oberfläche gelangen. Um den Strahlenschutz während der Arbeiten sicherzustellen sind im Arbeitsbereich mehrere Überwachungsbereiche eingerichtet. Die Arbeiten verlaufen ohne Zwischenfälle und enden planmäßig am 6. Mai. Seit dem 7. Mai finden Aufräum- und Freimessarbeiten statt. Insgesamt wurden während der Kampagne rund 14 Kubikmeter kontaminierte Lösung zu Beton verarbeitet. Die Verfestigung der nicht freigabefähigen Salzlösung erfolgt vor dem Hintergrund des § 57 b Absatz 5 AtG (Lex Asse). Die Arbeiten sind bergrechtlich durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) genehmigt. Faktenerhebung Die Einlagerungskammern 7 und 12 auf der 750-Meter-Ebene werden mit Bohrungen erkundet. Die Erkundung der Kammer 7 wurde abgeschlossen. Die Erkundung der Kammer 12 wird vorbereitet. Die Mitarbeiter*innen der Arbeitsgruppe Faktenerhebung richten das Bohrort für die Bohrarbeiten zur Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene weiterhin ein. Hauptsächlich wird die radiologische Messtechnik eingerichtet . Rückholungsplanung Die Bergung der Abfälle erfolgt je nach Einlagerungskammer mit unterschiedlichen Techniken. Die Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 750-Meter-Ebene ist abgeschlossen und die Planungsberichte sind fertiggestellt. Die wesentlichen Ergebnisberichte werden für die Veröffentlichung im Internet vorbereitet. Die Ausschreibung der Entwurfsplanung wird derzeit vorbereitet. Die Auswertung der Angebote zur ausgeschriebenen Planungsleistung der Entwurfsplanung zur Rückholung der Abfälle von 725-Meter-Ebene ist abgeschlossen. Der Zuschlag zur Vergabe der Planungsleistung wird in Kürze erteilt. Für die Ausschreibung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Abfallbehandlungsanlage und des Zwischenlagers sind die Angebote eingegangen und werden derzeit ausgewertet. Für den Beleuchtungsprozess zur Überprüfung der Standortentscheidung für das Zwischenlager werden rund wesentliche 70 Dokumente zusammengestellt, die nun durch die Expert*innen geprüft werden sollen. Rückholungsbergwerk und Schacht Asse 5 Für die Rückholung müssen neue Infrastrukturräume und Zugänge zum bestehenden Bergwerk sowie ein Bergungsschacht (Schacht Asse 5) errichtet werden. Im äußersten Osten der 700-Meter-Ebene ist die Bohrung 700-4 mit einer Länge von 400 Metern fertiggestellt. Derzeit finden Messarbeiten im Bohrloch statt. Östlich der Schachtanlage Asse II hat die erste von zwei geplanten abgelenkten Bohrungen am 19. Mai ihre Endlänge von rund 1.100 Metern erreicht. Die Bohrung trägt den Namen R15-S1. Derzeit wird eine Radarmessung vorbereitet. Diese soll weiteren Aufschluss über den Aufbau der geologischen Struktur geben. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 22. Januar 2021 unter dem Titel „Nr. 1/21 - Zwei neue Bohrungen starten auf der Asse“ . Lösungsmanagement Im Bergwerk werden aktuell täglich rund 12,5 Kubikmeter Salzlösung aufgefangen. Das Lösungsmanagement regelt den Umgang mit diesen Lösungen. Rund 253 Kubikmeter Salzlösung werden Mitte des Monats nach erfolgter Freigabe gemäß § 31 ff der Strahlenschutzverordnung nach über Tage gebracht. Die abgegebene Lösung stammt von der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene. In der Charge 2021/07 werden keine Befunde für Tritium und Cäsium-137 gemessen. Die Nachweisgrenzen liegen bei 8,0 Becquerel pro Liter für Tritium und 0,63 Becquerel pro Liter für Cäsium-137. Mit der Nachweisgrenze wird derjenige Wert eines Messverfahrens bezeichnet, bis zu dem die Messgröße (zum Beispiel die spezifische Aktivität von Radionukliden einer Flüssigkeitsprobe) gerade noch zuverlässig nachgewiesen werden kann. Sie ist ein Maß für die Empfindlichkeit des gewählten Analyseverfahrens. Wenn Aktivitätskonzentrationen von Radionukliden so niedrig sind, dass sie nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden konnten, wird die sogenannte Nachweisgrenze angegeben. Sie zeigt die maximal mögliche Aktivität an, die theoretisch noch in einer Probe vorhanden sein könnte. Ende des Monates beginnt ein weiterer Abtransport von Lösungen. Der Abtransport geht bis in den Juni hinein. Rund 246 Kubikmeter Salzlösung werden nach erfolgter Freigabe gemäß Paragraph 31 ff der Strahlenschutzverordnung nach über Tage gebracht. Die abgegebene Lösung stammt ebenfalls von der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene. In der Charge 2021/08 kann Tritium mit einem Messwert von 8,8 Becquerel pro Liter nachgewiesen werden. Cäsium-137 liegt unterhalb der Nachweisgrenze. Die Nachweisgrenze liegt bei 0,50 Becquerel pro Liter. Standortüberwachung und –erkundung Zur Planung der Rückholung, zur Umsetzung der Notfallplanung und zur Erfassung der Auswirkungen durch den Bergbau muss die Asse überwacht und erkundet werden. Die Erkundungsbohrung R 11 ist gestartet. Sie gehört zum Erkundungsprogramm des geologischen Untergrundes. Die gewonnenen Erkenntnisse können helfen, die Fließwege des Grundwassers im Untergrund besser zu verstehen. Für die Rückholung braucht die BGE ein aussagefähiges hydrogeologisches Modell. Es ist notwendig, um die für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Sicherheitsnachweise erbringen zu können. Weitere Informationen finden Sie in der Meldung vom 27. Mai 2021 unter dem Titel „ Start der Erkundungsbohrung R 11 auf der Asse “. Die erhobenen Daten aus der Erkundungsbohrung R 10, die letzten Monat beendet wurde, werden ausgewertet. Neben der detaillierten geologischen Analyse der Bohrkerne werden Lösungsproben untersucht. Außerdem werden Messdaten der geologischen und hydrogeologischen Tests ausgewertet. Mit der ersten Begutachtung (Kernansprache) ist bereits jetzt absehbar, dass die geologischen Schichten des Zechsteins am Rande des Deckgebirges erreicht wurden. Damit ist das grundsätzliche Erkundungsziel erreicht worden. Das Zechstein ist der Name der Struktur, aus der sich die Salzschichten der Asse zusammensetzen. Die Analyse solcher Strukturen ist wichtig, da bei der urzeitlichen Bildung des Höhenzuges Asse die ursprüngliche Lage und Reihenfolge der Schichten geändert und gestört wurde. Das Wissen um die tatsächliche Situation verbessert die Risikobewertung und damit die Sicherheit der Arbeiten im Bergwerk. Weitere Informationen finden Sie in der Meldung vom 16. April 2021 unter dem Titel „ Die Arbeiten an der Erkundungsbohrung R 10 auf der Asse sind beendet. Das Bohrloch wurde gesichert. Es folgt der Umzug zum Bohrplatz R 11. “ Bergbauliche Arbeiten Die Bergleute müssen den sicheren Betrieb der Schachtanlage Asse II gewährleisten. Auf der 490-Meter-Ebene wird begonnen, ein Wettertor im Zufahrtsbereich zum Abbau 8 zu errichten. Hier wurde ein Kipploch für Salz hergestellt. Um die Staubentwicklung im Bergwerk zu begrenzen, wird mit dem Wettertor eine Schleuse an der Kippstelle errichtet. In der Wendelstrecke von der 750-Meter-Ebene aufwärts wird ein rund 90 Meter langes Stützbauwerk errichtet. Mit einer Fräse wird zunächst loses Salzgestein entfernt. Anschließend wird das Volumen, dass man weggefräst hat, als Mauer aus Sorelbeton neu errichtet. Für einen gewissen Zeitraum gewährleistet es Stabilität und Sicherheit in dem Bereich. Strahlenschutz Die Einhaltung und Überwachung des Strahlenschutzes gewährleistet die Sicherheit des Personals, der Besucherinnen und Besucher, der Bevölkerung sowie der Umwelt. Am 26. Mai besuchen Vertreter*innen der Internationalen Atomenergie-Organisation (engl. International Atomic Energy Agency – IAEA) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) die Schachtanlage Asse II und informieren sich über die Sicherheit der Anlage, neue Projekte und den Planungsstand der Rückholung. Zum Besuch gehören eine Besichtigung des Bergwerks, der Erkundungsprojekte über Tage, der übertägigen Anlagen und Labore sowie eine Besprechung der Daten zum radioaktiven Inventar der Schachtanlage. Die IAEA und EURATOM sind international tätig. Zu ihren Aufgaben zählen auch Inspektionen von Anlagen mit einem relevanten Inventar radioaktiver Stoffe mit potentiellen Anteilen spaltbarer Materialien wie bestimmte Uranisotope. Infrastruktur Über Tage muss die Infrastruktur dauerhaft instandgehalten und modernisiert werden. Die Bauarbeiten am übertägigen Gasflaschenlager werden fortgesetzt. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Schachtanlage Asse II informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsarbeit werden weiterhin ausgewertet. Das für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung eingerichtete Informationsportal ist weiterhin zugänglich. Einblick Aufgenommen im Mai 2021 Die Asse ist Lebensraum für zahlreiche Amphibien. Die Kreisstraße von Groß Vahlberg nach Remlingen kreuzt die Wanderwege der Tiere. Auf Anregung der örtlichen Naturschutzvereine ist daher ein um den gesamten Parkplatz östlich der Schachtanlage Asse II führender Amphibienschutzzaun errichtet worden. Dadurch werden die Tiere um die Gefahrenstelle geleitet. Neben den Maßnahmen am Parkplatz Ost, wurden auch an anderen Betriebsteilen Amphibienschutzmaßnahmen umgesetzt. Links zum Thema 27. Mai 2021: Start der Erkundungsbohrung R 11 auf der Asse 16. April 2021: Die Arbeiten an der Erkundungsbohrung R 10 auf der Asse sind beendet 22. Januar 2021: Nr. 1/21 - Zwei neue Bohrungen starten auf der Asse Informationsportal zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Verordnung (EURATOM) 1493/93 Dokument aus dem Handbuch für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 684KB, nicht barrierefrei
Verordnung (EURATOM) 302/2005 Dokument aus dem Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 750KB, barrierefrei⁄barrierearm
Empfehlung (Euratom) 2016/538 Dokument aus dem Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 338KB, barrierefrei⁄barrierearm
Verordnung (EURATOM) 237/2014 Dokument aus dem Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 437KB, barrierefrei⁄barrierearm
Verordnung EURATOM 66/2006 Dokument aus dem Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 40KB, barrierefrei⁄barrierearm
Origin | Count |
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Bund | 74 |
Land | 3 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 38 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 5 |
unbekannt | 31 |
License | Count |
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geschlossen | 34 |
offen | 43 |
Language | Count |
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Deutsch | 74 |
Englisch | 6 |
unbekannt | 3 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 15 |
Keine | 38 |
Webseite | 25 |
Topic | Count |
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Boden | 31 |
Lebewesen & Lebensräume | 32 |
Luft | 29 |
Mensch & Umwelt | 77 |
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Weitere | 62 |