Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise) Die Daten werden auch hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Gesamt- und Einzelbewertung der Ostseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze auf dem 10x10 km Grid der Europäischen Umweltagentur dargestellt. >50%-Ansatz: Rasterzellen die ganz oder auch nur zum Teil Meeresgewässer beinhalten, bekommen den Wert, der von mehr als 50% der entsprechenden Meeresfläche des zu bewertenden Attributes eingenommen wird.
Gesamt- und Einzelbewertung der Nordseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze auf dem 10x10 km Grid der Europäischen Umweltagentur dargestellt. >50%-Ansatz: Rasterzellen die ganz oder auch nur zum Teil Meeresgewässer beinhalten, bekommen den Wert, der von mehr als 50% der entsprechenden Meeresfläche des zu bewertenden Attributes eingenommen wird.
Im Rahmen der GMES Initial Operation Phase 2011-2013 (GIO) werden basierend auf multispektralen und teilweise multitemporalen Satellitenbilddaten von ganz Europa ('IMAGE2012') fünf sog. High Resolution Layer (HRL) im Rasterformat zu den fünf Themen Bodenversiegelung, Waldflächen, Ackerland/Grünland, Feuchtgebiete, Gewässerflächen erzeugt. Dies geschieht im Rahmen einer seitens der Europäischen Umweltagentur (EEA) getätigten Ausschreibung. Die HRL sollen von den davon betroffenen EU-Mitgliedstaaten über ihrem jeweiligen Staatsgebiet einem Validierungsverfahren unterzogen werden und systematisch auf qualitative Mängel hin bewertet werden. Als Referenz sollen dabei national verfügbare Georeferenzdaten (z.B. ATKIS® Basis-DLM) und andere bundesweit verfügbare Landbedeckungsinformationen (z.B. Digitales Landbedeckungsmodell DLM-DE) herangezogen werden. Die Ergebnisse dieser Validierung sollen wiederum als Grundlage herangezogen werden, um die Rasterdaten der HRL im Rahmen des darauffolgenden separaten 'Enhancements' inhaltlich quantitativ und qualitativ zu verbessern.
Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise)
In vielen europäischen MS rückt die Bedeutung der Ressource Fläche und die Dringlichkeit, den Flächenverbrauch zu reduzieren, erst in jüngster Zeit ins Bewusstsein. Anlässlich internationaler Umweltziele mit Bezug zur Ressource Fläche (SDGs) und dem von der der EU verkündeten Ziel, den Flächenverbrauch (land take) bis zum Jahr 2050 auf netto-null zu senken, rückt die 'land take' Problematik mittlerweile auch in den Fokus von Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur. Des Weiteren hat die Ressource Fläche auf europäischer Ebene mit der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und der Aufnahme des neuen Schutzgutes Fläche einen weiteren länderübergreifenden Bedeutungszusammenhang erhalten. Wie Zwischenergebnisse des bis Anfang 2021 laufenden F+E Vorhabens FKZ 3717181100 belegen, ist deutsche Expertise zum Flächenthema gefragt. Im Rahmen des vorgenannten Projektes ist für Herbst 2020 eine europaweite Veranstaltung in Brüssel geplant, um auf der Basis des 'Status Quo' Zielkonflikte, Schnittstellen und Harmonisierungsansätze im europäischen Kontext anzusprechen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen dieses Projektes (alternativ im Rahmen einer Aufstockung und Laufzeitverlängerung des o. g. Projektes 3717181100) aufgegriffen und weiter vertieft werden, um zielgerichtet auf das Erreichen von Landdegradationsneutralität (SDG 15.3) und netto-null Flächenverbrauch in Deutschland und in Europa (SDG 11) hinzuwirken.
Nach einer Laufzeit von rd. drei Jahren wurde jetzt die erste Phase des Projekts European Topic Centre on Catalogue of Data Sources (ETC / CDS) der Europäischen Umweltagentur (EUA) abgeschlossen. Das Umweltbundesamt war im Rahmen dieses Projektes an der Erarbeitung des General Multilingual Environmental Thesaurus (GEMET) zusammen mit dem Italienischen Consiglio Nazionale delle Ricerche (CNR) wesentlich beteiligt. Für die Erstellung des GEMET wurden verschiedene nationale Umweltthesauri aus europäischen Ländern (u.a. Italien, Niederlande, Portugal und Spanien) sowie als Hauptanteil ein wesentlicher Auszug aus dem Umweltthesaurus des UBA herangezogen. Der Umweltthesaurus EnVoc von UNEP - Infoterra wurde komplett in GEMET integriert. Damit liegt erstmals ein allgemeiner Umweltthesaurus auf europäischer Ebene vor, der als Standard für die zukünftige Arbeit bei der inhaltlichen Erschließung von Metadaten, von wissenschaftlicher Fachliteratur, von Forschungsprojekten und zum Umweltrecht sowie beim Wiederauffinden von umweltrelevanten Informationen gelten kann. GEMET enthält in der Version 2001 rd. 5 300 Deskriptoren (Vorzugsbezeichnungen) und rd. 1 260 Synonyme. Er ist polyhierarchisch aufgebaut (Ober-, Unter- und verwandte Begriffe), verfügt über eine Grobeinteilung der Begriffe in 30 Gruppen und 40 Themengebiete und hat für die nachfolgenden Sprachen entsprechende Äquivalente: Englisch, Deutsch, Dänisch, Finnisch, Niederländisch, Norwegisch, Schwedisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Ungarisch, Slowakisch, Amerikanisches Englisch, Bulgarisch, Russisch, Tschechisch, Slowenisch.. Da GEMET auch mehr als 4 000 Definitionen enthält, kann man ihn wie ein Glossar benutzen. GEMET steht über die Homepage des ETC / CDS im Internet in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Das ETC / CDS wurde mit dem 31.12.2001 beendet. Eine Aktualisierung der Daten von GEMET ist derzeit nicht vorgesehen.
Airrohr mit SDS011 für Feinstaub (PM2,5 und PM10) und BME280 für Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftdruck zur Dokumentation der Luftverschmutzung durch Holzöfen in Wohngebieten. Lt. Europäischer Umweltagentur (EUA) gab es 2020 in der Europäischen Union 238.000 Todesfälle durch Feinstaub.
97 Prozent der Badegewässer mit „ausgezeichnet“ oder „gut“ bewertet Wer eine sommerliche Abkühlung sucht, kann sie in Deutschland (fast) ungetrübt vorfinden: Laut Umweltbundesamt (UBA) bewegte sich die Badegewässerqualität in Deutschland 2024, wie in den Jahren zuvor, auf sehr hohem Niveau. Dies bestätigt die Europäische Kommission in ihrem jährlichen Bericht zur Qualität der europäischen Badegewässer, der am 20. Juni 2025 in Brüssel vorgestellt wurde. Die fast 2.300 offiziellen deutschen Badegewässer an Seen, Flüssen und Küsten erfüllten im vergangenen Jahr zu 98 Prozent die Mindestanforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie. 97 Prozent der Badegewässer erreichten sogar die Bestnoten „ausgezeichnet“ und „gut“. Mit diesen Werten belegen die deutschen Badegewässer im europaweiten Vergleich Platz acht. Von den 2.291 deutschen Badegewässern wurden in der Badesaison 2024 nur neun Badegewässer mit „mangelhaft“ bewertet. Zum Schutz der Gesundheit Badender wurde vorsorglich 148 Mal ein Badeverbot verhängt oder vom Baden abgeraten. Hauptgründe hierfür waren das massenhafte Auftreten von Cyanobakterien („Blaualgen“) in den Badegewässern sowie Starkniederschläge und anhaltender Regen – was im vergangenen Jahr besonders in Süddeutschland mitunter zu Hochwasser geführt hat. In der Folge von Starkregen kam es durch Abschwemmungen und Schmutzwassereinträgen zu einer Beeinträchtigung der hygienischen Wasserqualität, was ebenfalls zu Badeverboten führte. In weiteren Fällen warnten Vorhersage - und Frühwarnsysteme vor einer möglichen Verschmutzung in Badegewässern. Die aktuellen Messdaten können für jedes Badegewässer online auf den Internetseiten der einzelnen Bundesländer eingesehen werden. Einen bundesweiten Überblick bietet eine neue interaktive Kartenanwendung der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG). Neben den aktuellen Qualitätseinstufungen können hier auch die Daten der vergangenen Berichtsjahre abgerufen werden. Darüber hinaus kann auf der Seite der Europäischen Umweltagentur (EEA) die Badegewässerqualität in den einzelnen europäischen Ländern eingesehen werden. Die Überwachung der Badegewässer wird in Deutschland von den Bundesländern durchgeführt. Sie nehmen Wasserproben und liefern die dabei gewonnenen Daten nach Saisonende an die BfG. Dazu gehören u.a. die Ergebnisse der wasserhygienischen Untersuchungen. BfG und UBA fassen die Datensätze zusammen, prüfen sie auf Konsistenz und leiten sie im Auftrag des Bundesumweltministeriums an die Europäische Kommission weiter. Dort werden die Daten aller EU-Mitgliedstaaten von der EEA ausgewertet und die Qualität der Badegewässer bewertet. In Form eines Jahresberichts informiert die EU-Kommission die Bürgerinnen und Bürger über die Qualität der Badegewässer in der vorangegangenen Badesaison.
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