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A walk in the PARC: developing and implementing 21st century chemical risk assessment in Europe

Current approaches for the assessment of environmental and human health risks due to exposure to chemical substances have served their purpose reasonably well. Nevertheless, the systems in place for different uses of chemicals are faced with various challenges, ranging from a growing number of chemicals to changes in the types of chemicals and materials produced. This has triggered global awareness of the need for a paradigm shift, which in turn has led to the publication of new concepts for chemical risk assessment and explorations of how to translate these concepts into pragmatic approaches. As a result, next-generation risk assessment (NGRA) is generally seen as the way forward. However, incorporating new scientific insights and innovative approaches into hazard and exposure assessments in such a way that regulatory needs are adequately met has appeared to be challenging. The European Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals (PARC) has been designed to address various challenges associated with innovating chemical risk assessment. Its overall goal is to consolidate and strengthen the European research and innovation capacity for chemical risk assessment to protect human health and the environment. With around 200 participating organisations from all over Europe, including three European agencies, and a total budget of over 400 million euro, PARC is one of the largest projects of its kind. It has a duration of seven years and is coordinated by ANSES, the French Agency for Food, Environmental and Occupational Health & Safety. © The Author(s) 2023

A human biomonitoring (HBM) Global Registry Framework: Further advancement of HBM research following the FAIR principles

Data generated by the rapidly evolving human biomonitoring (HBM) programmes are providing invaluable opportunities to support and advance regulatory risk assessment and management of chemicals in occupational and environmental health domains. However, heterogeneity across studies, in terms of design, terminology, biomarker nomenclature, and data formats, limits our capacity to compare and integrate data sets retrospectively (reuse). Registration of HBM studies is common for clinical trials; however, the study designs and resulting data collections cannot be traced easily. We argue that an HBM Global Registry Framework (HBM GRF) could be the solution to several of challenges hampering the (re)use of HBM (meta)data. The aim is to develop a global, host-independent HBM registry framework based on the use of harmonised open-access protocol templates from designing, undertaking of an HBM study to the use and possible reuse of the resulting HBM (meta)data. This framework should apply FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Reusable) principles as a core data management strategy to enable the (re)use of HBM (meta)data to its full potential through the data value chain. Moreover, we believe that implementation of FAIR principles is a fundamental enabler for digital transformation within environmental health. The HBM GRF would encompass internationally harmonised and agreed open access templates for HBM study protocols, structured web-based functionalities to deposit, find, and access harmonised protocols of HBM studies. Registration of HBM studies using the HBM GRF is anticipated to increase FAIRness of the resulting (meta)data. It is also considered that harmonisation of existing data sets could be performed retrospectively. As a consequence, data wrangling activities to make data ready for analysis will be minimised. In addition, this framework would enable the HBM (inter)national community to trace new HBM studies already in the planning phase and their results once finalised. The HBM GRF could also serve as a platform enhancing communication between scientists, risk assessors, and risk managers/policy makers. The planned European Partnership for the Assessment of Risk from Chemicals (PARC) work along these lines, based on the experience obtained in previous joint European initiatives. Therefore, PARC could very well bring a first demonstration of first essential functionalities within the development of the HBM GRF. © 2021 The Authors

Konzernabschluss der BGE + BGE Tec 2017 (PDF, nicht barrierefrei)

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet-Adresse: Veröffentlichungsdatum: Art der Bekanntmachung: Veröffentlichungspflichtiger: Fondsname: ISIN: Auftragsnummer: Verlagsadresse: Internet www.bundesanzeiger.de 20. November 2018 Jahresabschlüsse Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine 181112026439 Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig. – Seite 1 von 31 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 20. November 2018. Auftragsnummer: 181112026439 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Peine Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Konzernlagebericht für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2017 1 Grundlagen des Konzerns Rahmenbedingungen Der Konzernabschluss der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) umfasst neben der Muttergesellschaft die Tochtergesellschaft DBE TECHNOLOGY GmbH (im Folgenden auch DBE TEC). Auf die rechtlichen Grundlagen der Konzerngesellschaften wird nachfolgend eingegangen. BGE Auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 23.06.2016 über das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung wurde die BGE als Dritter im Sinne des § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz (AtG) gegründet. Der Gesellschaftsvertrag der BGE wurde am 19.07.2016 notariell beurkundet. Ziel des Gesetzes und der Gründung der BGE war es, eine effiziente Neugestaltung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung zu schaffen. Die bestehenden Schnittstellen der Aufgabenbereiche von Betreiber und Verwaltungshelfern führten zu personell und zeitlich aufwändigen Steuerungs- und Abstimmungsprozessen. Um diesen Doppelstrukturen zu begegnen, wurde per Gesetz festgelegt, dass der Bund zur Erfüllung der Pflicht aus § 9a Abs. 3 Satz 1 AtG einen privatrechtlich organisierten Dritten, in diesem Fall die BGE, mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben betraut, dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Gegenstand des Unternehmens ist die Erfüllung der Aufgaben der kerntechnischen Entsorgung nach dem AtG und dem Standortauswahlgesetz (StandAG) als Unternehmen des Bundes sowohl als Vorhabenträger im Hinblick auf die Errichtung von Anlagen zur Endlagerung sowie als Erfüllungsgehilfe nach § 9a Abs. 3 S. 2 AtG. Mit dem Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 12.09.2016 wurde die BGE beauftragt, die sächlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die BGE im Verlauf des Jahres 2017 die ihr zu übertragenden Funktionen nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG bzw. nach § 9a Abs. 3 S. 3 AtG wahrnehmen kann. Die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG und der hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse nach § 9a Abs. 3 S. 3 mit Wirkung zum 25.04.2017 auf die BGE erfolgte mit Bescheid des BMU vom 24.04.2017. Sie beinhaltet: – Seite 2 von 31 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 20. November 2018. Auftragsnummer: 181112026439 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Endlagern sowie den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach § 57b AtG mit allen damit verbundenen Aufgaben gemäß § 9a Abs. 3 S. 1 AtG, die hoheitlichen Befugnisse zum Erlass von Verwaltungsakten nach § 74 Abs. 1 StrlSchV, § 2 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 und 3 EntsorgÜG, § 78 StrlSchV. Durch die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG wird die BGE zugleich Vorhabenträgerin im Sinne des Standortauswahlgesetzes. Im Zuge des Übergangs der Betreiberfunktion vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf die BGE zum 25.04.2017 ist das in den Projekten beschäftigte Personal des BfS, das im Finanz- controlling eingesetzte Personal sowie das Personal der Infostellen im Rahmen einer Personalgestellung bzw. einer Zuweisung bei der BGE eingesetzt. Rückwirkend zum 01.07.2017 wurden mit Vertrag vom 28.11.2017 und Eintrag ins Handelsregister am 20.12.2017 die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) und die Asse-GmbH - Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II (Asse) unter Übertragung ihres jeweiligen Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die BGE nach § 2 Nr. 1 UmwG verschmolzen. Im Zuge der Verschmelzung wurde das Stammkapital der BGE um T € 2.800 gegen Gewährung eines neuen Geschäftsanteils an die Bundesrepublik Deutschland erhöht. Zur Unterstützung im kaufmännischen Bereich insbesondere für den Einkauf und das Finanz- und Rechnungswesen bestand bis zur Verschmelzung mit der Asse ein Geschäftsbesorgungs- vertrag. DBE TECHNOLOGY GmbH Die DBE TEC wurde im Jahr 2000 als 100%iges Tochterunternehmen der mit der BGE verschmolzenen DBE gegründet. Für den konzerninternen Leistungsaustausch bestehen Geschäftsbe- sorgungs- und Serviceverträge, deren Abrechnung auf Selbstkostenbasis erfolgt. Steuerungssystem Strategisches Ziel der Gesellschaft ist die Erkundung, die Planung, der Bau, der Betrieb und die Stilllegung von Endlagern für radioaktive Abfälle. Zudem ist die Gesellschaft Vorhabenträger im Bereich Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Zentrale Steuerungsgrößen sind die Vorgaben aus dem von der Gesellschaft und vom Gesellschafter genehmigten Wirtschaftsplan, sowie die Termin- und Ablaufpläne der Projekte. Die Ausweitung von Umsatz und Ergebnis ist nicht Geschäftszweck der Gesellschaft. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Geschäftsbereiche der Gesellschaft werden überwiegend durch externe Dienstleister erbracht. Im Rahmen der überregionalen Zusammenarbeit in der Europäischen Union beteiligt sich die BGE auch am Wissens- und Erfahrungsaustausch mit den übrigen Mitgliedsstaaten. – Seite 3 von 31 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 20. November 2018. Auftragsnummer: 181112026439 Quelle: Bundesanzeiger

Jahresabschluss der BGE 2017 (PDF, nicht barrierefrei)

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet-Adresse: Veröffentlichungsdatum: Art der Bekanntmachung: Veröffentlichungspflichtiger: Fondsname: ISIN: Auftragsnummer: Verlagsadresse: Internet www.bundesanzeiger.de 11. Dezember 2018 Jahresabschlüsse Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine 181112026255 Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig. – Seite 1 von 30 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 11. Dezember 2018. Auftragsnummer: 181112026255 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Peine Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 1 Grundlagen der Gesellschaft Auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 23.06.2016 über das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung wurde die Bundes-Ge- sellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Dritter im Sinne des § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz (AtG) gegründet. Der Gesellschaftsvertrag der BGE wurde am 19.07.2016 notariell beurkundet. Ziel des Gesetzes und der Gründung der BGE war es, eine effiziente Neugestaltung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung zu schaffen. Die bestehenden Schnittstellen der Aufgabenbereiche von Betreiber und Verwaltungshelfern führten zu personell und zeitlich aufwändigen Steuerungs- und Abstimmungsprozessen. Um diesen Doppelstrukturen zu begegnen, wurde per Gesetz festgelegt, dass der Bund zur Erfüllung der Pflicht aus § 9a Abs. 3 Satz 1 AtG einen privatrechtlich organisierten Dritten, in diesem Fall die BGE, mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben betraut, dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Gegenstand des Unternehmens ist die Erfüllung der Aufgaben der kerntechnischen Entsorgung nach dem AtG und dem Standortauswahlgesetz (StandAG) als Unternehmen des Bundes sowohl als Vorhabenträger im Hinblick auf die Errichtung von Anlagen zur Endlagerung sowie als Erfüllungsgehilfe nach § 9a Abs. 3 S. 2 AtG. Mit dem Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 12.09.2016 wurde die BGE beauftragt, die sächlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die BGE im Verlauf des Jahres 2017 die ihr zu übertragenden Funktionen nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG bzw. nach § 9a Abs. 3 S. 3 AtG wahrnehmen kann. Die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG und der hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse nach § 9a Abs. 3 S. 3 mit Wirkung zum 25.04.2017 auf die BGE erfolgte mit Bescheid des BMU vom 24.04.2017. Sie beinhaltet: 1.die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Endlagern sowie den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach § 57b AtG mit allen damit verbundenen Aufgaben gemäß § 9a Abs. 3 S. 1 AtG, 2.die hoheitlichen Befugnisse zum Erlass von Verwaltungsakten nach a.§ 74 Abs. 1 StrlSchV, b.§ 2 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 und 3 EntsorgÜG, c.§ 78 StrlSchV. – Seite 2 von 30 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 11. Dezember 2018. Auftragsnummer: 181112026255 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Durch die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG wird die BGE zugleich Vorhabenträgerin im Sinne des Standortauswahlgesetzes. Im Zuge des Übergangs der Betreiberfunktion vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf die BGE zum 25.04.2017 ist das in den Projekten beschäftigte Personal des BfS, das im Finanz- controlling eingesetzte Personal sowie das Personal der Infostellen im Rahmen einer Personalgestellung bzw. einer Zuweisung bei der BGE eingesetzt. Rückwirkend zum 01.07.2017 wurden mit Vertrag vom 28.11.2017 die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) und die Asse-GmbH – Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II unter Übertragung ihres jeweiligen Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die BGE nach § 2 Nr. 1 UmwG verschmolzen. Im Zuge der Verschmelzung wurde das Stammkapital der BGE um T€ 2.800 gegen Gewährung eines neuen Geschäftsanteils an die Bundesrepublik Deutschland erhöht. Zur Unterstützung im kaufmännischen Bereich insbesondere für den Einkauf und das Finanz- und Rechnungswesen bestand bis zur Verschmelzung mit der Asse-GmbH ein Geschäftsbesor- gungsvertrag. Steuerungssystem Strategisches Ziel der Gesellschaft ist die Erkundung, die Planung, der Bau, der Betrieb und die Stilllegung von Endlagern für radioaktive Abfälle. Zudem ist die Gesellschaft Vorhabenträgerin im Bereich Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Zentrale Steuerungsgrößen sind die Vorgaben aus dem von der Gesellschaft und vom Gesellschafter genehmigten Wirtschaftsplans, sowie die Termin- und Ablaufpläne der Projekte. Die Ausweitung von Umsatz und Ergebnis ist nicht Geschäftszweck der Gesellschaft. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Geschäftsbereiche der Gesellschaft werden überwiegend durch externe Dienstleister erbracht. Darüber hinaus werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Auftrag Dritter von der Tochtergesellschaft DBE TECHNOLOGY GmbH erbracht. Im Rahmen der überregionalen Zusammenarbeit in der Europäischen Union beteiligt sich die BGE auch am Wissens- und Erfahrungsaustausch mit den übrigen Mitgliedsstaaten. 2 Wirtschaftsbericht Geschäftsverlauf Die Aufgaben der BGE umfassen die Projekte Konrad, Morsleben, Asse, das Standortauswahlverfahren, den Offenhaltungsbetrieb Gorleben und die Produktkontrolle, deren Verlauf im Folgenden dargestellt wird. Konrad Die BGE hat auf Bitte des Umweltministeriums im September 2017 ein Gutachten beim TÜV Rheinland in Auftrag gegeben, um Klarheit über den Stand des Bauprojektes zu bekommen. Der neu ermittelte Fertigstellungstermin liegt jetzt im ersten Halbjahr des Jahres 2027 und verschiebt sich damit um etwas mehr als vier Jahre. – Seite 3 von 30 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 11. Dezember 2018. Auftragsnummer: 181112026255 Quelle: Bundesanzeiger

The NORMAN Association and the European Partnership for Chemicals Risk Assessment (PARC): let's cooperate!

The Partnership for Chemicals Risk Assessment (PARC) is currently under development as a joint research and innovation programme to strengthen the scientific basis for chemical risk assessment in the EU. The plan is to bring chemical risk assessors and managers together with scientists to accelerate method development and the production of necessary data and knowledge, and to facilitate the transition to next-generation evidence-based risk assessment, a non-toxic environment and the European Green Deal. The NORMAN Network is an independent, well-established and competent network of more than 80 organisations in the field of emerging substances and has enormous potential to contribute to the implementation of the PARC partnership. NORMAN stands ready to provide expert advice to PARC, drawing on its long experience in the development, harmonisation and testing of advanced tools in relation to chemicals of emerging concern and in support of a European Early Warning System to unravel the risks of contaminants of emerging concern (CECs) and close the gap between research and innovation and regulatory processes. In this commentary we highlight the tools developed by NORMAN that we consider most relevant to supporting the PARC initiative: (i) joint data space and cutting-edge research tools for risk assessment of contaminants of emerging concern; (ii) collaborative European framework to improve data quality and comparability; (iii) advanced data analysis tools for a European early warning system and (iv) support to national and European chemical risk assessment thanks to harnessing, combining and sharing evidence and expertise on CECs. By combining the extensive knowledge and experience of the NORMAN network with the financial and policy-related strengths of the PARC initiative, a large step towards the goal of a non-toxic environment can be taken. © The Author(s) 2020

Substitutes mimic the exposure behaviour of REACH regulated phthalates

The population is constantly exposed to potentially harmful substances present in the environment, including inter alia food and drinking water, consumer products, and indoor air. Human biomonitoring (HBM) is a valuable tool to determine the integral, internal exposure of the general population, including vulnerable subgroups, to provide the basis for risk assessment and policy advice. The German HBM system comprises of five pillars: (1) the development of suitable analytical methods for new substances of concern, (2) cross-sectional population-representative German Environmental Surveys (GerES), (3) time trend analyses using archived samples from the Environmental Specimen Bank (ESB), (4) the derivation of health-based guidance values as a risk assessment tool, and (5) transfer of data into the European cooperation network HBM4EU. The goal of this paper is to present the complementary elements of the German HBM system and to show its strengths and limitations on the example of plasticizers. Plasticizers have been identified by EU services and HBM4EU partners as priority substances for chemical policy at EU level. Using the complementary elements of the German HBM system, the internal exposure to classical phthalates and novel alternative plasticizers can be reliably monitored. It is shown that market changes, due to regulation of certain phthalates and the rise of substitutes, are rapidly reflected in the internal exposure of the population. It was shown that exposure to DEHP, DiBP, DnBP, and BBzP decreased considerably, whereas exposure to the novel substitutes such as DPHP, DEHTP, and Hexamoll®DINCH has increased significantly. While health-based guidance values for several phthalates (esp. DnBP, DiBP, DEHP) were exceeded quite often at the turn of the millennium, exceedances today have become rarer. Still, also the latest GerES reveals the ubiquitous and concurrent exposures to many plasticizers. Of concern is that the youngest children showed the highest exposures to most of the investigated plasticizers and in some cases their levels of DiBP and DnBP still exceeded health-based guidance values. Over the last years, mixture exposures are increasingly recognized as relevant, especially if the toxicological modes of action are similar. This is supported by a cumulative risk assessment for four endocrine active phthalates which confirms the still concerning cumulative exposure in many young children. Given the adverse health effects of some phthalates and the limited toxicological knowledge of substitutes, exposure reduction and surveillance are needed on German and EU-level. Substitutes need to be monitored, to intervene if exposures are threatening to exceed acceptable levels, or if new toxicological data question their appropriateness. It is strongly recommended to reconsider the use of plastics and plasticizers. © 2021 Published by Elsevier GmbH.

Johannes Wieczorek soll neuer Staatssekretär für Mobilität und Verkehr werden

Senatorin Ute Bonde wird seine Ernennung dem Senat vorschlagen. Die Verkehrssenatorin: „Mit Johannes Wieczorek wird ein versierter Verkehrsexperte aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) diese wichtige Funktion in unserer Senatsverwaltung übernehmen. Da er in seiner bisherigen Position unter anderem die Stabsstelle für den Flughafen BER leitete, sind die Verkehrsthemen der Länder Berlin und Brandenburg auch kein Neuland für ihn. Darüber hinaus bringt Herr Wieczorek internationale Erfahrungen aus seiner vierjährigen Amtszeit als Leiter des Verkehrsreferates an der Deutschen Botschaft in Washington mit. Wir gewinnen mit Johannes Wieczorek einen hervorragenden Verkehrsexperten, der uns mit seinem weit gefächerten Fachwissen bei der weiteren Ausgestaltung unserer Stadt zu einer für alle Bürgerinnen und Bürger lebenswerten und umweltfreundlichen Metropole tatkräftig unterstützen wird.“ Johannes Wieczorek ist zurzeit stellvertretender Leiter der Grundsatzabteilung im BMDV und leitet die Unterabteilung „Klimaschutz in der Mobilität, Umweltschutz“. Bis April 2019 leitete er die Unterabteilung „Grundsatzangelegenheiten und Strategien für Personen- und Güterverkehr“. Davor war er in mehreren Fachbereichen des Bundesministeriums tätig, u.a. als Referatsleiter für Güterverkehr und Logistik und Referent für europäische Zusammenarbeit. Von 2010 bis 2015 erstreckten sich seine Aufgabenschwerpunkte über verschiedene Bereiche des Deutschen Bundestages. Johannes Wieczorek ist Diplom-Geograph, er hat seinen Abschluss an der Universität Bonn erworben.

The role of natural science collections in the biomonitoring of environmental contaminants in apex predators in support of the EU's zero pollution ambition

The chemical industry is the leading sector in the EU in terms of added value. However, contaminants pose a major threat and significant costs to the environment and human health. While EU legislation and international conventions aim to reduce this threat, regulators struggle to assess and manage chemical risks, given the vast number of substances involved and the lack of data on exposure and hazards. The European Green Deal sets a "zero pollution ambition for a toxic free environment" by 2050 and the EU Chemicals Strategy calls for increased monitoring of chemicals in the environment. Monitoring of contaminants in biota can, inter alia: provide regulators with early warning of bioaccumulation problems with chemicals of emerging concern; trigger risk assessment of persistent, bioaccumulative and toxic substances; enable risk assessment of chemical mixtures in biota; enable risk assessment of mixtures; and enable assessment of the effectiveness of risk management measures and of chemicals regulations overall. A number of these purposes are to be addressed under the recently launched European Partnership for Risk Assessment of Chemicals (PARC). Apex predators are of particular value to biomonitoring. Securing sufficient data at European scale implies large-scale, long-term monitoring and a steady supply of large numbers of fresh apex predator tissue samples from across Europe. Natural science collections are very well-placed to supply these. Pan-European monitoring requires effective coordination among field organisations, collections and analytical laboratories for the flow of required specimens, processing and storage of specimens and tissue samples, contaminant analyses delivering pan-European data sets, and provision of specimen and population contextual data. Collections are well-placed to coordinate this. The COST Action European Raptor Biomonitoring Facility provides a well-developed model showing how this can work, integrating a European Raptor Biomonitoring Scheme, Specimen Bank and Sampling Programme. Simultaneously, the EU-funded LIFE APEX has demonstrated a range of regulatory applications using cutting-edge analytical techniques. PARC plans to make best use of such sampling and biomonitoring programmes. Collections are poised to play a critical role in supporting PARC objectives and thereby contribute to delivery of the EU's zero-pollution ambition. © The Author(s) 2022

Jahresabschluss der BGE 2018 (PDF, nicht barrierefrei)

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet-Adresse: Veröffentlichungsdatum: Art der Bekanntmachung: Veröffentlichungspflichtiger: Fondsname: ISIN: Auftragsnummer: Verlagsadresse: Internet www.bundesanzeiger.de 10. März 2020 Jahresabschlüsse Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine 191212053843 Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig. – Seite 1 von 29 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 10. März 2020. Auftragsnummer: 191212053843 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Peine Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 Grundlagen der Gesellschaft Auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 23.06.2016 über das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung wurde die Bundes-Ge- sellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Dritter im Sinne des § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz (AtG) gegründet, dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Der Gesellschaftsvertrag der BGE wurde am 19.07.2016 notariell beurkundet. Durch die Gründung der BGE soll eine effiziente Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung geschaffen werden. Gegenstand des Unternehmens ist die Erfüllung der Aufgaben der kerntechnischen Entsorgung nach dem AtG und dem Standortauswahlgesetz (StandAG) als Unternehmen des Bundes sowohl als Vorhabenträger im Hinblick auf die Errichtung von Anlagen zur Endlagerung wie als Betreiber von Anlagen. Die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG und der hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse nach § 9a Abs. 3 S. 3 mit Wirkung zum 25.04.2017 auf die BGE erfolgte mit Bescheid des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 24.04.2017. Sie beinhalten: 1.die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Endlagern sowie den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach § 57b AtG mit allen damit verbundenen Aufgaben gemäß § 9a Abs. 3 S. 1 AtG, 2.die hoheitlichen Befugnisse zum Erlass von Verwaltungsakten nach a.§ 74 Abs. 1 StrlSchV, b.§ 2 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 und 3 EntsorgÜG, c.§ 78 StrlSchV. Im Zuge des Übergangs der Betreiberfunktion vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf die BGE zum 25.04.2017 ist Personal des BfS in den Projekten und den Infostellen sowie im Bereich Finanzcontrolling im Rahmen einer Personalgestellung bzw. einer Zuweisung bei der BGE eingesetzt. Die Aufträge der Gesellschaft an Dritte werden nach öffentlichem Vergaberecht erteilt. – Seite 2 von 29 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 10. März 2020. Auftragsnummer: 191212053843 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die Gesellschaft hat die operativen Tätigkeiten der DBE und der Asse-GmbH durch Verschmelzung zur Aufnahme zum 01.07.2017 organisatorisch übernommen. Steuerungssystem Die BGE leistet mit der Umsetzung der Aufgaben zur sicheren Endlagerung der radioaktiven Abfälle einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz der Menschen und der Umwelt. Die Ziele der BGE sind die Gewährleistung der Arbeitssicherheit für die Beschäftigten in allen Teilen und Projekten des Unternehmens sowie der Sicherheit für Menschen und Umwelt sowohl im Betrieb als auch nach der Stilllegung der Endlager. Dabei verpflichtet sich die BGE gleichermaßen zu einer verantwortungsbewussten Verwendung der ihr für diese Aufgaben zur Verfügung stehenden Finanzmittel wie zur Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und Nachweispflichten, die die Auftragsvergabe und Mittelverwendung eines Unternehmens der öffentlichen Hand regeln. Spezielle handlungsleitende Vorgaben ergeben sich für die BGE außerdem aus dem Atom- und Bergrecht. Mit Wirkung zum 15.07.2018 hat das BMU das Finanzstatut über die Wirtschaftsführung sowie die Finanz- und Vermögensverwaltung der BGE in Kraft gesetzt, das wesentliche Vorgaben der Gesellschafterin zur Aufstellung der Unternehmensplanung, zur Ausgestaltung des Rechnungswesens, des Berichtswesens, des Controllings, der Vermögensverwaltung, der Beschaffung sowie der Compliance beinhaltet. Zentrale Steuerungsinstrumente sind entsprechend die Vorgaben aus dem Finanzstatut und der von der Gesellschafterin genehmigte Wirtschaftsplan sowie die Termin- und Ablaufpläne der Projekte. In 2018 wurden Vorbereitungen zur Harmonisierung und Vereinheitlichung der beiden zur Steuerung genutzten ERP-Systeme durchgeführt. Die Geschäftsvorfälle, die bisher im ERP-System Navision abgebildet werden, sollen im ERP-System SAP zusammengeführt werden. Die Tätigkeiten der Gesellschaft stehen nicht nur unter Prüfung und Überwachung der Gesellschafterin, des Aufsichtsrats, des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und anderer Behörden, sondern auch im Fokus der Öffentlichkeit. Daher informiert die BGE regelmäßig und anlassbezogen über ihre Projekte und sucht den fachlichen Austausch mit Experten und der Fachöffentlichkeit. Alle Entscheidungen in den Projekten werden dokumentiert und grundsätzlich öffentlich gemacht. Höchste technische Kompetenz, unter Beachtung aller einschlägigen Regelwerke, verbunden mit der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bilden die Rahmen- bedingungen für die Führung der Gesellschaft und das Handeln der Mitarbeiter. Aufgaben der Gesellschaft sind die Erkundung, die Planung, der Bau, der Betrieb und die Stilllegung von Endlagern für radioaktive Abfälle im Auftrag des Bundes. Daher ist die Ergebnis- erzielung und Ausweitung von Umsatz nicht Geschäftszweck der Gesellschaft. Aufgrund des speziellen Unternehmenszwecks erfolgt die Steuerung ausschließlich projektbezogen anhand der übertragenen Aufgaben und nicht für das Unternehmen als Ganzes. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Geschäftsbereiche der Gesellschaft werden durch die Gesellschaft selbst, bisher aber überwiegend durch externe Dienstleister erbracht. Darüber hinaus werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Auftrag Dritter von der Tochtergesellschaft BGE TECHNOLOGY GmbH durchgeführt. Im Rahmen der überregionalen Zusammenarbeit in der Europäischen Union beteiligt sich die BGE auch am Wissens- und Erfahrungsaustausch mit den EU-Mitgliedsstaaten. So hat die Gesellschaft etwa als für Deutschland mandatierte Waste Management Organisationdas European Joint Programm „Radioactive Waste Management and Disposal" mit vorbereitet und mit dem Forschungsvorhaben RESUS für die anstehenden repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Rahmen der Standortauswahl begonnen. – Seite 3 von 29 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 10. März 2020. Auftragsnummer: 191212053843 Quelle: Bundesanzeiger

akkreditierung-D-K-15063-01-00cf13.pdf

DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß § 8 Absatz 1AkkStelleG i.V.m. § 1Absatz 1AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen Anerkennung Akkreditierung Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Bundesamt für Strahlenschutz Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter für sein Kalibrierlaboratorium Bundesamt für Strahlenschutz, Radon-Kalibrierlaboratorium Köpenicker Allee 120-130,10318 Berlin die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 besitzt, Kalibrierungen in folgenden Bereichen durchzuführen: Ionisierende Strahlung und Radioaktivität - Radioaktivität Die Akkreditierungsurkunde gilt nur in Verbindung mit dem Bescheid vom 16.12.2015 mit der Akkreditierungsnummer D-K-15063-01 und ist gültig bis 15.12.2020. Sie besteht aus diesem Deckblatt, der Rückseite des Deckblatts und der folgenden Anlage mit insgesamt 3 Seiten. Registrierungsnummer der Urkunde: D-K-15063-01-00 Berlin, 16.12.2015 Siehe Hinweise auf der Rückseite Dr. Michael Wolf Abteilungsleiter Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Standort Berlin Spittelmarkt 10 10117 Berlin Standort Frankfurt am Main Gartenstraße 6 60594 Frankfurt am Main Standort Braunschweig Bundesallee 100 38116 Braunschweig Die auszugsweise Veröffentlichung der Akkreditierungsurkunde bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Ausgenommen davon ist die separate Weiterverbreitung des Deckblattes durch die umseitig genannte Konformitätsbewertungsstelle in unveränderter Form. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass sich die Akkreditierung auch auf Bereiche erstreckt, die über den durch die DAkkS bestätigten Akkreditierungsbereich hinausgehen. Die Akkreditierung erfolgte gemäß des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 262 5) sowie der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (Abi. L 218 vom 9. Juli 2008, S. 30). Die DAkkS ist Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der European co-operation for Accreditation (EA), des International Accreditation Forum (IAF) und der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC). Die Unterzeichner dieser Abkommen erkennen ihre Akkreditierungen gegenseitig an. Der aktuelle Stand der Mitgliedschaft kann folgenden Webseiten entnommen werden: EA: www.european-accreditation.org ILAC: www.ilac.org IAF: www.iaf.nu

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