For Greenpeace France, Ecofys provided an independent assessment for European Emissions Trading Scheme (EU ETS) sectors in France in phase II of the EU ETS according to the objective of the Emissions Trading Directive using the projection data publicly available as of March 2006.
Wer heute in Sachsen-Anhalt baut, setzt beim Heizen zumeist auf eine Wärmepumpe. Klimafreundliche Heiztechnik war zuletzt in knapp 70 Prozent aller genehmigten Bauvorhaben für Wohnungen vorgesehen. Kritiker der Wärmepumpentechnik führen neben Bedenken zu Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit bei Altbauten häufig auch eine hohe Geräuschbelastung an. „Diese lässt sich aber mit sorgfältiger Planung zur Aufstellung der Anlagen deutlich reduzieren“, betont Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann mit Blick auf den heutigen „Internationalen Tag gegen Lärm“. Um Häuslebauern eine Orientierung zur optimalen Platzierung einer Luft-Wärmepumpe und damit zum bestmöglichen Lärmschutz zu geben, hat eine Arbeitsgemeinschaft von Bund und Ländern einen entsprechenden Leitfaden erarbeitet, der fortlaufend aktualisiert wird. Praxisnahe Unterstützung zur Lärm-Vorsorge bietet zudem der interaktive Online-Assistent des Landesamts für Umweltschutz. Damit lässt sich ermitteln, welchen Abstand eine Luft-Wärmepumpe zur nächstgelegenen Wohnbebauung haben muss oder welchen Schallpegel eine zu errichtende Anlage maximal haben darf. Willingmann betonte: „Das Image der Wärmepumpe hat in den vergangenen Jahren gelitten. Und das völlig zu Unrecht! Aktuell ist sie für die allermeisten Wohngebäude die beste Lösung, um klimafreundlich zu heizen. Und sie wird mindestens mittelfristig auch die günstigste. Wenn 2027 der Gebäudesektor in den europäischen Emissionshandel integriert wird, dürften die Preise für fossile Energieträger wie Öl und Gas weiter deutlich steigen. Deshalb ist es sinnvoll, die Umrüstung auf klimafreundliche Heiztechnik wie eine Luft-Wärmepumpe anzugehen. Damit hierbei keine Lärmkonflikte mit Nachbarn entstehen, bieten wir umfangreiche Unterstützung. In jedem Fall sollte die Geräuschentwicklung der Geräte Berücksichtigung finden, bevor sie errichtet und in Betrieb genommen werden. Luft-Wärmepumpen nutzen die Wärme der Umgebungsluft als Energiequelle und ermöglichen eine klimafreundliche, effiziente Beheizung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Betreibt man sie zusätzlich mit komplett regenerativem Strom aus Wind- und Solarenergieanlagen, tragen sie noch stärker dazu bei, dass weniger fossile Brennstoffe verwendet werden und so der CO2-Ausstoß sinkt. Dadurch sind sie ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele. Der „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen“ ist hier verfügbar: https://lsaurl.de/WEJMFG. Der Online-Assistent des Landesamtes für Umweltschutz gibt es hier: http://lwpapp.webyte.de/. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zum Ausgleich indirekter Belastungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Unter „Carbon-Leakage“ wird das Verlagern von CO2-Emissionen in andere Länder verstanden, wenn Unternehmen energieintensive Produktionstätigkeiten aufgrund steigender Energiepreise im Inland an Standorte mit günstigeren Energiepreisen bzw. weniger strengen Emissionsauflagen verschieben. § 11 Absatz 3 BEHG ermächtigt die Bundesregierung, im Wege einer Rechtsverordnung die erfor- derlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen zu regeln. Diese Regelungen dür- fen frühestens ab dem 1. Januar 2022 zur Anwendung kommen. Vorrangig sollen finanzielle Unterstützungen für klimafreundliche Investitionen vorgesehen wer- den. Ausnahmsweise können nach der Gesetzesbegründung auch Ausgleichszahlungen erfolgen, wenn die Wettbewerbsfähigkeit nicht allein durch diese Investitionsförderung sichergestellt wer- den kann (Bundestagsdrucksache 19/14746, S. 38). Dies ist etwa denkbar, wenn weitere klima- schützende Effizienzsteigerungen technisch nicht zur Verfügung stehen. Diese Verordnungsermächtigung überträgt die Zielsetzung der sogenannten Carbon-Leakage-Re- gelungen im EU-Emissionshandel (Art. 10b der Emissionshandelsrichtlinie in Verbindung mit dem delegierten Beschluss 2019/708 der Kommission) auf den Bereich des Brennstoffemissions- handels. Zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte sind zudem unter bestimmten Voraussetzungen nach § 11 Absatz 1 BEHG finanzielle Kompensationen zu gewähren. Diese knüpfen nicht an eine inter- nationale Wettbewerbssituation bzw. die Gefahr des Carbon-Leakage an, sondern an den Anteil der Brennstoffkosten für ein Unternehmen und die Höhe der Zusatzkosten durch den Brennstof- femissionshandel. *** WD 8 - 3000 - 011/20 (19. Februar 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
This report is part of the overall project “Models for the analysis of international interrelations of the EU-ETS and of a CBAM”. It provides an overview of existing models that are in principle capable of representing the key topics of the overall research project: namely, a) the potential “carbon leakage” impacts from “uneven” carbon pricing, b) policies that address this risk, e.g. a carbon border adjustment mechanism (CBAM), and c) more general, key economic impacts of GHG mitigation scenarios with different total global mitigation ambitions. This overview also includes the two models applied in this project - GINFORS-E and GEM-E3. Veröffentlicht in Climate Change | 76/2025.
Two types of large-scale models with different modelling philosophies are used to quantify socioeconomic effects in scenarios in which the EU moves forward in climate policy and applies different design options under the EU emissions trading system (ETS) combined with a Carbon Border Adjustment (CBAM). One model, GEM-E3, is a computable general equilibrium model that follows neoclassical theory, while the other model, GINFORS-E, is a macroeconometric model that follows a post-Keynesian approach. The results of both models suggest that an effective CBAM plays a significant role in reducing the risk of carbon leakage. The key results on trade, production and emission effects also show, by and large, little quantitative variation between the two models, in spite of their different philosophies. The overall report consists of four separate reports next to this Summary Report: Veröffentlicht in Climate Change | 77/2025.
Two types of large-scale models with different modelling philosophies are used to quantify socioeconomic effects in scenarios in which the EU moves forward in climate policy and applies different design options under the EU emissions trading system (ETS) combined with a Carbon Border Adjustment (CBAM). One model, GEM-E3, is a computable general equilibrium model that follows neoclassical theory, while the other model, GINFORS-E, is a macroeconometric model that follows a post-Keynesian approach. The results of both models suggest that an effective CBAM plays a significant role in reducing the risk of carbon leakage. The key results on trade, production and emission effects also show, by and large, little quantitative variation between the two models, in spite of their different philosophies. This Central Report covers the results of the key policy scenarios on the EU-ETS design regarding allocation and the CBAM. It also includes some key sensitivity analyses on trade assumptions, climate policy ambition in major trading partner countries, extension of the CBAM to indirect emissions thereby replacing national schemes for compensating electricity prices from ETS, and (for GEM-E3) on the use of government revenues. Veröffentlicht in Climate Change | 74/2025.
Two types of large-scale models with different modelling philosophies are used to quantify socioeconomic effects in scenarios in which the EU moves forward in climate policy and applies different design options under the EU emissions trading system (ETS) combined with a Carbon Border Adjustment (CBAM). One model, GEM-E3, is a computable general equilibrium model that follows neoclassical theory, while the other model, GINFORS-E, is a macroeconometric model that follows a post-Keynesian approach. The results of both models suggest that an effective CBAM plays a significant role in reducing the risk of carbon leakage. The key results on trade, production and emission effects also show, by and large, little quantitative variation between the two models, in spite of their different philosophies. This Technical Report documents firstly how the two models have been harmonised as far as possible in terms of external assumptions on, e.g., global population, GDP development and on energy prices, so that the differences in results in the later, policy related, scenarios are indeed related to model differences, and not simply to different key assumptions. This is followed by exploratory scenario runs that address the impact of the EU moving forward versus the case that global uniform CO 2 prices achieve either a 2 degrees, or a 1.5 degrees climate policy goal. Veröffentlicht in Climate Change | 75/2025.
Der nationale Emissionshandel (nEHS) in Deutschland wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt und erfasst seit 2021 die Emissionen aus in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffen. Im Rahmen des Fit For 55 Pakets der EU-Kommission soll durch die Novellierung der Emissionshandels-Richtlinie bis 2027 ein zweiter europäischer Emissionshandel (EU-ETS 2) für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sowie Industrie- und Energieanlagen außerhalb des EU-ETS 1 eingeführt werden. Trotz Überschneidungen zwischen dem bestehenden nEHS und dem bevorstehenden EU-ETS2 ist davon auszugehen, dass der eingeschränkte Anwendungsbereich im EU-ETS 2 Herausforderungen für die Überwachung und Berichterstattung von Emissionen und einen entsprechenden Mehraufwand für die verantwortlichen Unternehmen und die vollziehende Behörde mit sich bringen kann. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, das UBA beim Übergang des nEHS in den EU-ETS 2 sowie bei verschiedenen Umsetzungsfragen des EU-ETS 2 mit wissenschaftlicher Expertise flexibel zu unterstützen. Kernanliegen ist dabei die Sicherstellung einer rechtsicheren und vollzugstechnisch sinnvollen Umsetzung des EU-ETS 2, die Angleichung beider Vollzüge sowie die Klärung von rechtlichen und vollzugsvereinfachenden Möglichkeiten in der Zeit des parallelen Vollzugs der beiden Systeme. Gegenstand des Projekts sind Arbeitsaufträge zu unterschiedlichen vollzugsrelevanten Fragestellungen, die je nach Themenschwerpunkt aus ökonomischer oder juristischer Perspektive betrachtet werden müssen. Diese Arbeitsaufträge können z.B. mehrere ad-hoc Stellungnahmen, rechtsgutachterliche Kurzauswertungen oder ökonomische oder vollzugstechnische Analysen zu verschiedenen Bereichen der EU-ETS 2 Einführung in Deutschland enthalten.
<p>Freiwillige Kompensationszahlungen als Klimabeitrag nutzen</p><p>So können Sie mit freiwilligen Klimabeiträgen tonnenweise CO2 einsparen:</p><p><ul><li>Gleichen Sie vergangene Treibhausgasemissionen nach Möglichkeit durch freiwillige Kompensationszahlungen für Klimaschutzprojekte aus.</li><li>Achten Sie bei Spenden für Klimaschutzprojekte auf die Qualität von Anbieter und Angebot (z. B. GoldStandard).</li><li>Beachten Sie: "Klimaneutrale" sind nicht automatisch auch umweltfreundliche Produkte.</li><li>Geben Sie der Vermeidung und Minderung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Zur Eindämmung des Klimawandels hat die weltweite Reduzierung von Treibhausgasemissionen höchste Priorität.</p><p><strong>Freiwillige Kompensation nutzen: </strong>Unter Kompensation versteht man Zahlungen bzw. Spenden, mit denen Investitionen in Projekte zur Minderung von Treibhausgasen (z.B. effiziente <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>-Kocher-Projekte oder Solarprojekte) finanziert werden. Ziel ist es, entstandene Emissionen durch die Unterstützung solcher Projekte an anderer Stelle rechnerisch auszugleichen. Entsprechende Angebote finden sich in der Regel unter dem Stichwort "Klimabeitrag". Viele Anbieter von Kompensationszahlungen bieten die Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen konkreter Aktivitäten rechnerisch auszugleichen (etwa eine Flugreise). Teilweise sind Kompensationszahlungen an den Kauf eines Produktes gekoppelt. Ambitionierter ist es jedoch, den gesamten persönlichen CO2e-Ausstoß* mit einem CO2-Rechner (<a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a>) zu bestimmen und in entsprechender Höhe Klimabeiträge zu leisten. Für Privatpersonen oder auch Firmen sind freiwillige Kompensationszahlungen demnach eine einfache und kurzfristig wirksame Möglichkeit, Klimaschutzprojekte mit quantifizierter Wirkung zu ermöglichen und so tonnenweise CO2 außerhalb des eigenen Handlungsbereichs einsparen zu helfen.</p><p><strong>Auf Qualität achten: </strong>Achten Sie bei der Auswahl von Klimaschutzprojekten darauf, dass diese von hoher Qualität sind und die eingesparten Treibhausgasemissionen realistisch berechnet wurden. Die Anbieter sollten transparent und glaubwürdig ihre Angebote darstellen. Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass die Klimaschutzprojekte erst durch den Spendenbeitrag ermöglicht werden, d. h. nicht auch ohne Ihre Spende durchgeführt worden wären. Das UBA hat neben diesem wichtigen Kriterium der Zusätzlichkeit weitere Kriterien für die Beurteilung der Qualität von Kompensationsanbietern und -angeboten aufgestellt (Ratgeber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch">"Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte"</a>). Vereinfacht betrachtet gibt es dabei zwei Angebotstypen für Klimabeiträge: Die meisten Anbieter finanzieren konkrete Klimaschutzprojekte (z. B. gemeinnützige Anbieter wie Klima-Kollekte, atmosfair oder myClimate). Diese werden aus Gründen der Klimagerechtigkeit und aus Kostengründen v. a. in Entwicklungsländern durchgeführt. Für diese ist <a href="https://www.goldstandard.org/">"The Gold Standard"</a> eine wichtige Orientierung für die Qualität der Projekte. In einem deutlich geringeren Umfang werden zur Kompensation auch Emissionszertifikate aus dem verpflichtenden Emissionshandel wie dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) aufgekauft und dem Markt entzogen (z. B. Compensators e.V. oder ForTomorrow gGmbH).</p><p><strong>Vorsicht vor Greenwashing:</strong> Achten Sie beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen in erster Linie auf die direkten Produkteigenschaften wie Energieverbrauch, Herstellaufwand oder enthaltene Stoffe. Begriffe wie "klimaneutral" oder "klimaneutral hergestellt" lassen hingegen nicht erkennen, ob das Produkt selbst umweltfreundlich ist. Sie erlauben auch keine Aussagen darüber, ob sich das Unternehmen um eine Reduktion anderer Umweltgefährdungen wie z. B. Gewässerverunreinigungen bemüht. Der Begriff "klimaneutral" auf Produkten ist nicht gesetzlich geschützt und bietet deshalb keine belastbare Orientierung für den Einkauf.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p> </p><p>* Erläuterung: CO2e steht für CO2-Äquivalente. Wenn von CO2e gesprochen wird, heißt dies, dass - neben CO2 - auch weitere klimawirksame Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt wurden.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Die Reduktion von Treibhausgasemissionen gehört weltweit zu den dringlichsten Herausforderungen. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris">Übereinkommen von Paris</a> wurde völkerrechtlich verbindlich beschlossen, dass zur Vermeidung gravierender ökologischer, humanitärer und ökonomischer Verwerfungen der Anstieg der globalen Temperatur auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C begrenzt werden soll. Kohlendioxid ist das wichtigste <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>. Die globale atmosphärische Kohlendioxidkonzentration ist von einem Wert in vorindustrieller Zeit (um 1750), der bei etwa 280 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=ppm#alphabar">ppm</a> (parts per million, das heißt 280 CO2-Moleküle auf eine Million Luftmoleküle) lag, um etwa 50 % gestiegen und hat den Wert von 420 ppm überschritten. Die hohe Kohlendioxidkonzentration wird hauptsächlich durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe und zu einem geringeren Teil durch Landnutzungsänderungen (zum Beispiel durch Rodungen von Wäldern) verursacht. </p><p><strong>Gesetzliche Grundlagen:</strong> Der Begriff "klimaneutral" ist gesetzlich nicht geschützt. In Deutschland können aber irreführende Umweltwerbeaussagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beanstandet werden. In der Vergangenheit wurde deshalb Unternehmen mehrfach von Gerichten die Verwendung dieses Begriffs auf Produkten oder in der Werbung untersagt. Allerdings erfolgt eine Prüfung meist erst im Nachhinein im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch Gerichte.</p><p><strong>Zertifikatstypen:</strong> Grundsätzlich lassen sich die Angebote zur freiwilligen CO2-Kompensation in zwei Hauptkategorien einteilen:</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Weltweit befindet sich der Markt für freiwillige CO2-Kompensation in einer Phase des Wandels. Nachdem die Nachfrage und das Handelsvolumen bis 2021 stark gestiegen waren, ist der Markt in den letzten Jahren wieder deutlich geschrumpft. Laut dem aktuellen <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">Report von Ecosystem Marketplace</a> (2025) wurden im Jahr 2024 weltweit rund 25 % weniger CO2-Zertifikate gehandelt als im Vorjahr. Der Gesamtwert des Marktes sank um fast ein Drittel auf etwa 535 Millionen US-Dollar. Trotzdem zeigt sich, dass das Interesse an freiwilligen Kompensationen grundsätzlich bestehen bleibt: Die Zahl der tatsächlich genutzten (also "stillgelegten") Zertifikate ist seit 2021 relativ konstant und liegt bei weltweit rund 182 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.</p><p>Für den deutschen Markt liegen Marktzahlen nur bis zum Jahr 2020 vor. Demnach hat der freiwillige Markt für die Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland von 2012 bis 2020 ein deutliches Wachstum erfahren. Das Volumen der stillgelegten Zertifikate für Treibhausgasemissionen zur freiwilligen Kompensation lag in Deutschland im Jahr 2012 bei 3,3 Mio. t CO2e. Allerdings kam nur 14 % der Nachfrage von privaten Konsument*innen, den weit größeren Teil kauften Unternehmen und Organisationen. Bis 2016 stieg diese Menge auf etwa 6,6 Mio. t CO2e, was nahezu einer Verdopplung entspricht (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> 2017). Im Jahr 2020 erreichte die Kompensationsmenge mit 43,6 Mio. t CO2e einen neuen Höchststand (adelphi 2022). Aktuellere Zahlen liegen bisher nicht vor.</p><p>Bei freiwilligen Kompensationszahlungen lässt sich ein steigendes Bewusstsein bei den Verbraucher*innen feststellen. In einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Studie im Jahr 2014</a> gab lediglich ein Drittel aller Befragten an, dass sie Klimagasemissionen kompensieren. 2021 gaben in einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Folgestudie</a> bereits zwei Drittel der Befragten an, dass sie im vergangenen Jahr mindestens einmal eine Kompensationszahlung getätigt haben.</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p><p>Quellen</p>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 391 |
| Europa | 32 |
| Land | 11 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 26 |
| Förderprogramm | 130 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 147 |
| unbekannt | 135 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 251 |
| offen | 161 |
| unbekannt | 29 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 297 |
| Englisch | 207 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 49 |
| Dokument | 129 |
| Keine | 177 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 217 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 234 |
| Lebewesen und Lebensräume | 320 |
| Luft | 284 |
| Mensch und Umwelt | 441 |
| Wasser | 238 |
| Weitere | 413 |