<p> <p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p> </p><p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p><p> Emissionssituation im nationalen Emissionshandel <p>Seit seiner Einführung 2021 erfasst der nationale Emissionshandel (nEHS) Brennstoffemissionen, die nicht vom Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) abgedeckt werden. Dies betrifft insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr, seit 2024 werden auch Abfallverbrennungsanlagen erfasst. 2028 wird der nEHS in den Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) überführt. Die damit verbundene Lenkungswirkung hin zu emissionsarmen Alternativen im Wärme- und Verkehrsbereich leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_node.html">nEHS verstehen</a> der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die DEHSt ist die zuständige Behörde für die Umsetzung des nEHS.</p> <p>Im Jahr 2024 betrugen die abgabepflichtigen Emissionen im nEHS ca. 294,3 Millionen Tonnen CO2 (Mio. t CO2). Werden die erstmals 2024 erfassten Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen herausgerechnet, lagen die Emissionen bei ca. 281,6 Mio. t CO2 und sind damit verglichen mit dem Vorjahr nahezu unverändert. </p> <p>Werden die Emissionen mit dem Verlauf der Emissionsobergrenze bzw. dem Cap verglichen, ist für das Berichtsjahr 2024 erstmals eine deutliche Überschreitung des Caps zu verzeichnen (siehe Abb. „Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den Emissionen“). Die Überschreitung des Caps ist im nEHS dadurch möglich, dass während der Festpreisphase die angebotene Menge an nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) in den Verkaufsterminen nicht beschränkt ist. Ein nEZ entspricht dabei einer Tonne CO2 (siehe hierzu auch <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_artikel.html?nn=284536#doc284546bodyText4">Wie wird das Mengenziel der Treibhausgasemissionen bestimmt?</a>).</p> <p>Das 2024 erheblich gewachsene Defizit im nEHS spiegelt sich auch in den deutschen Emissionen wider, die unter dem europäischen Klimaschutzgesetz (Effort Sharing Regulation – ESR) reguliert werden. Von diesen deckt der nEHS einen Großteil (knapp 75 Prozent) ab. Ausweislich der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/ergebnisse_kompakt_2025_2_auflage.pdf">aktuellen Projektionen des UBA</a> wird das deutsche Defizit im Rahmen der ESR in den folgenden Jahren immer größer, sodass Deutschland seine ESR-Ziele bis 2030 deutlich zu verfehlen droht. Um Ausgleichszahlungen an andere EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, sind wirkungsvolle Minderungsmaßahmen in den Sektoren Gebäude und Verkehr dringend erforderlich. Der EU-ETS 2 und die Einnahmen aus dem nEHS spielen hierbei eine maßgebliche Rolle. 2024 beliefen sich die Erlöse aus dem nEHS auf rund 13 Milliarden Euro, die vollständig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung geflossen sind und dort eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen (siehe unten im Abschnitt zu Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-03-30.png"> </a> <strong> Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den abgabepflichtigen Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (132,31 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,16 kB)</a></li> </ul> </p><p> Einordnung in die Gesamtemissionssituation in Deutschland <p>Bei Betrachtung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/finale-daten-fuer-2024-emissionen-um-drei-prozent">deutschen Gesamtemissionen</a> (2024 circa 650 Mio. t CO2-Äq) deckt der nEHS rund 45 Prozent ab. Der Anteil der Emissionen der deutschen Anlagen im EU-ETS 1 lag bei ca. 42 Prozent (siehe Abb. „Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme (EU-ETS 1 und nEHS“). Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2024 etwa 87 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>- Bepreisung durch den EU-ETS 1 oder den nEHS. Nicht erfasst sind insbesondere die nicht brennstoffbedingten Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-03-30.png"> </a> <strong> Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (410,79 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (34,81 kB)</a></li> </ul> </p><p> Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate <p>Im nEHS ist der Preis der nationalen Emissionszertifikate (nEZ) in den ersten Jahren von 2021 bis 2025 festgelegt (2021 lag der Preis bei 25 Euro und bis 2025 stieg er schrittweise auf 55 Euro). Im Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro, der einen Übergang zur freien Preisbildung im Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) darstellt.</p> <p>Im Jahr 2024 wurden an der von der European Energy Exchange (EEX) betriebenen Verkaufsplattform insgesamt knapp 295 Millionen nationale Emissionszertifikate (nEZ) im Gesamtwert von über 13 Milliarden Euro veräußert. 2023 lag die Gesamtverkaufsmenge bei rund 358 Millionen nEZ im Gesamtwert von über 10,7 Milliarden Euro (siehe <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_node.html#doc284354bodyText5">Verkaufsberichte</a> der DEHSt und Abb. „Erlöse durch den Verkauf von nationalen Emissionszertifikaten in den Jahren 2022 bis 2024“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-03-30.png"> </a> <strong> Erlöse durch den Verkauf von nEZ in den Jahren 2022 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (130,70 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,24 kB)</a></li> </ul> </p><p> Überblick Verantwortliche und Emissionen <p>Rechtsgrundlage für den nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses verpflichtet die sogenannten BEHG-Verantwortlichen, wie zum Beispiel Gaslieferanten, über die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen und -emissionen zu berichten und in entsprechender Höhe nationale Emissionszertifikate (nEZ) abzugeben. Im Berichtsjahr 2024 gab es rund 2.000 BEHG-Verantwortliche. </p> <p>In folgender Abbildung (siehe Abb. „Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024“) ist zu sehen, dass der nEHS eine große Gruppe an Unternehmen mit einem jeweils geringen Umfang in Verkehr gebrachter CO2-Emissionen abdeckt. Hier handelt es sich zum Beispiel um kleinere Energieversorgungsunternehmen. Auf der anderen Seite deckt der nEHS eine verhältnismäßig kleine Gruppe mit jeweils sehr hohen Emissionen ab, die in Summe für einen Großteil der nEHS-Emissionen verantwortlich sind. So sind die zehn größten BEHG-Verantwortlichen mit rund 132 Millionen Tonnen CO2 für fast die Hälfte (45 Prozent) der abgabepflichtigen Emissionen im nEHS im Jahr 2024 verantwortlich. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um große Unternehmen der Mineralölbranche, die in der Regel Raffinerien betreiben und sehr hohe Brennstoffmengen in Verkehr bringen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-03-30.png"> </a> <strong> Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle (88041 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (126,51 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,56 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Einnahmen aus dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel lagen in Deutschland im Jahr 2025 bei 21,4 Milliarden Euro. Die Erlöse aus diesen beiden zentralen marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumenten lagen damit deutlich über dem Ergebnis des Vorjahres (18,5 Milliarden Euro). Dies berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). Die Erlöse fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der als Finanzierungsinstrument einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands leistet.
Um die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in Europa in Zukunft verursachergerecht regulieren zu können, werden sie ab dem Jahr 2025 in den EU-ETS einbezogen, zunächst über ein ausschließliches MRV-System, in welchem die LfzB notwendige Daten erfassen, die Klimawirkung als CO2-Äquivalente nach dem aktuellen Forschungsstand berechnen und an die jeweiligen Behörden berichten müssen. Zum Ende des Jahres 2027 soll durch die Europäische Kommission dann ein Vorschlag vorgelegt werden, wie die Nicht-CO2-Effekte vollständig, d.h. auch mit einer Abgabeverpflichtung, in den EU-ETS einbezogen werden können. Während der MRV-Phase können zunächst die technischen und administrativen Schritte getestet und ggf. noch angepasst werden. Der Zeitrahmen und die Wirksamkeit der anschließenden vollständigen Einbindung der Nicht-CO2-Effekte wird auch von der dann vorhandenen Kenntnis des Einflusses von Unsicherheiten bei der Berechnung der CO2-Äquivalente abhängen. Ziel des Projektes ist zunächst ein Test des Compliance-Cycles in kleinem Maßstab. Dabei sollen deutlich vor dem Ende des ersten vollständigen Berichtsjahres (2025) wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die mit anderen Beteiligten geteilt werden können. Weiteres Ziel ist es, Unsicherheiten in der Berechnung von Nicht-CO2-Effekten besser zu verstehen und Vorschläge zu ihrer Verringerung zu erarbeiten. Damit soll eine möglichst genaue, transparente und wissenschaftlich anerkannte Berichterstattung von CO2-Äquivalenten ermöglicht werden, um damit einen hohen Grad der Einbindung der berechneten Klimawirkung in die Abgabepflicht im EU-ETS und ggf. in anderen Klimaschutzinstrumenten zu erreichen. Darüber hinaus soll eine Risikoanalyse für Maßnahmen, die darauf abzielen, die Klimawirkung von Flügen zu verringern, durchgeführt werden, um zu erreichen, dass diese Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich einen positiven Effekt hervorrufen.
This is the metadata for the EU Emission Trading System (EU ETS). EU ETS aims to reduce greenhouse gas emissions cost-effectively by setting a cap on the total amount of emissions from covered sectors. These sectors include power and heat generation, energy-intensive industries aviation and shipping within the European Economic Area. Under the system, companies receive or purchase emission allowances, each permitting the release of one tonne of CO₂ or equivalent gases. Businesses can trade these allowances, creating a financial incentive to reduce emissions. If a company emits less than its allowance, it can sell the surplus; if it exceeds the cap, it must buy more or face penalties. The cap is reduced annually, ensuring a steady decline in emissions over time. The system has gone through several phases, with the current Phase 4 running from 2021 to 2030. It also supports innovation and investment in low-carbon technologies through dedicated funds. Overall, the EU ETS plays a key role in helping the EU reach its climate neutrality goal by 2050. Data about the EU emission trading system (ETS). The EU ETS data viewer provides aggregated data on emissions and allowances, by country, sector and year. The data mainly comes from the Union Registry. Additional information on auctioning and scope corrections is included.
The Effort Sharing Decision (ESD) No 406/2009/EC establishes annual greenhouse gas emission targets for Member States for the period 2013–2020. These targets concern emissions from most sectors not included in the EU Emissions Trading System (ETS), such as transport, buildings, agriculture and waste. Emissions from land use, land use change and forestry (LULUCF) and international shipping are not included. Every year, the EEA coordinates the ESD review of Member States’ greenhouse gas inventories, so that the European Commission can determine compliance with the annual ESD targets on the basis of accurate, reliable and verified emission data. Review reports and final ESD emissions are published by the European Commission. ESD emissions for the period 2005–2012 and for the latest year ("Y-1") are estimated by EEA on the basis of national GHG inventory data and ETS emissions.
European emissions trading (EU ETS) is a central component of German and European climate policy. This final report summarises the results of a research project that investigated the causes of emissions trends in the most relevant sectors in terms of emissions (combustion, iron and steel industry, cement clinker production, refineries) of the EU ETS 1 in the period 2005 and, depending on the sector or approach, until 2017/2019/2022. As part of the project, the development of the four sectors mentioned was analysed with regard to emissions and other parameters and their causes. In addition, two decomposition analyses were used to identify the main drivers of emissions trends in cement clinker production and iron and steel production in the EU ETS.
Im Rahmen der Umsetzung des „Fit-for-55“-Pakets der Europäischen Kommission wurden seit 2021 wesentliche Elemente der CO₂-Bepreisung in der EU reformiert und an die verschärften Reduktionsziele für 2030 angepasst. Dieser Abschlussbericht fasst die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zusammen, das dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine passgenaue, flexible und wissenschaftlich fundierte Analyse dieser Reformen, konkreter Umsetzungsoptionen und ihrer möglichen sozialen und ökonomischen Auswirkungen geliefert hat. Dazu wurden in zwei Arbeitspaketen (AP) verschiedene wissenschaftliche Produkte erarbeitet. Das erste AP beschäftigte sich mit CO₂-Bepreisung außerhalb des EU-ETS 1 und besonders mit dem neuen EU-ETS 2. Dabei wurden verschiedene Optionen für preisdämpfende Maßnahmen sowie die Mengensteuerung im EU-ETS 2 untersucht. Das zweite AP beschäftigte sich mit dem CBAM. In mehreren Kurzgutachten und Diskussionspapieren wurden verschiedene Teilaspekte des Mechanismus analysiert und offene Fragen sowie mögliche Problemfelder bei der Umsetzung identifiziert.
Für den Zeitraum ab 2030 wird die Klimaschutzarchitektur der EU einem strukturellen Evaluierungs- und Weiterentwicklungsprozess unterzogen. Insbesondere stehen in diesem Kontext auch maßgebliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Emissionshandels an. Wesentlich ist u.a. die Frage einer schrittweisen oder gar vollständigen Integration des EU-ETS 1 mit dem EU-ETS 2 und in diesem Zusammenhang insbesondere der etwaigen Ausgestaltung spezifischer Regeln für die einbezogenen Sektoren (Energie; Industrie; Land-, See und Luftverkehr; Wärme). Außerdem ist der Umgang mit CCS/CCU und negativen Emissionen im Rahmen des Emissionshandels eines der wesentlichen Handlungsfelder, für das ab 2030 regulatorische Leitplanken zu erwarten sind. Weiterhin stellt sich die Frage nach der Einbeziehung weiterer Sektoren in den Emissionshandel (u.a. der Landwirtschaft). Das Projekt soll UBA und BMWK in diesem Prozess mit wirtschaftswissenschaftlichen Analysen unterstützen.
Das Vorhaben soll die Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1) im Bereich des Luftverkehrs evaluieren und Vorschläge zur dessen Weiterentwicklung als zentrales Klimaschutzinstrument im Rahmen des maßgeblichen sektorspezifischen klima-, energie- und verkehrspolitischen Instrumenten-Mix auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene erarbeiten. Das Projekt umfasst neben ökonomischen Fragestellungen auch Aspekte der praktischen Umsetzung und des Vollzugs. Die Evaluierung und Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung im Rahmen des Projekts zielt insbesondere auf den Zeitraum der fünften Handelsperiode des EU-ETS 1 ab (2031-2040).
Seit 2021 etabliert der nationale Emissionshandel (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1). Zuständig für die Umsetzung des BEHG ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) schafft den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nEHS. Gemäß § 26 Abs. 2 BECV führt die DEHSt seit 2022 jährlich ein Konsultationsverfahren zur Verordnung durch. Ziel ist es, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nEHS und der zugehörigen Carbon-Leakage Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Für das Konsultationsverfahren 2025 wurde das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.?V. (FÖS) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung mit der Durchführung beauftragt. Im April und Mai 2025 fand eine Online-Befragung statt, deren Ergebnisse am 17. Juni 2025 auf einem Fachforum diskutiert wurden. Die Erkenntnisse beider Formate fließen in diesen Abschlussbericht ein. Für die Befragung wurde ein methodischer Ansatz mit qualitativen und quantitativen Elementen gewählt. Thematisch umfasste sie folgende Bereiche: 1. Allgemeine Informationen zu den Befragten; 2. Übergang zum EU-ETS 2; 3. Erleichterungen im Abrechnungsjahr 2024; 4. Nachweis der Emissionsintensität; 5. Administrative Kosten; 6. Ökologische Gegenleistungen; 7. Sonstiges.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 430 |
| Europa | 42 |
| Land | 13 |
| Weitere | 10 |
| Wissenschaft | 12 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 26 |
| Förderprogramm | 133 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 181 |
| unbekannt | 141 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 290 |
| Offen | 163 |
| Unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 325 |
| Englisch | 236 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 50 |
| Datei | 48 |
| Dokument | 143 |
| Keine | 182 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 245 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 269 |
| Lebewesen und Lebensräume | 355 |
| Luft | 321 |
| Mensch und Umwelt | 484 |
| Wasser | 271 |
| Weitere | 459 |