Am 27. April 2016 verabschiedete die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Europäische Kommission einen Politikvorschlag, der als Richtschnur für das Handeln der Europäischen Union in der Arktis dienen wird. Die Europäische Union wird ihre bisherige Tätigkeit und ihr Engagement in der Region durch 39 Maßnahmen verstärken, deren Schwerpunkt auf Klimawandel, Umweltschutz, nachhaltiger Entwicklung und internationaler Zusammenarbeit liegt. Der besonderen Bedeutung von Forschung, Wissenschaft und Innovation wird in allen diesen vorrangigen Bereichen Rechnung getragen. Zur Arktis zählen das zentrale Nordpolarmeer, die regionalen Nebenmeere (z. B. Barents-, Kara- und Tschuktschensee) sowie die Gebiete, die Kanada, dem Königreich Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, der Russischen Föderation, Schweden und den Vereinigten Staaten gehören. Drei EU-Mitgliedstaaten sind folglich auch arktische Staaten, während Island und Norwegen dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
Durch Änderungen der Personalstruktur sowie durch steigenden Umfang und Komplexität der Anwendung ionisierender Strahlung kommt den Fragen des Kompetenzerhalts der zuständigen Vollzugsbehörden und dessen Personals dauerhaft immer mehr Bedeutung zu. Außerdem werden nach der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung /EU 13/ zusätzliche Anforderungen an die erforderlichen Kompetenzen von Beschäftigten der Vollzugsbehörden zu stellen sein, die bisher nicht oder nur in geringem Umfang für den Vollzug erforderlich sind. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurde die Richtlinie daher dahingehend analysiert, welche neuen Aufgaben sich für die Vollzugsbehörden in Deutschland nach Umsetzung in deutsches Recht ergeben und welche neuen Anforderungen an das Personal der Vollzugsbehörden gestellt werden müssen. Zusätzlich wurden Empfehlungen für die Vollzugsbehörden erarbeitet, die dazu dienen sollen die Kompetenzen des Personals aufzubauen und zu erhalten.
Gegenstand der Studie ist die sozio-ökonomische Entwicklung der Donau-Anrainerstaaten im Rahmen der Zielsetzung der EU-Donauraumstrategie (EUSDR) unter Beachtung von der EU-Wachstumsstrategie 'Europa 2020'. Zur Entwicklung von Strategien zur Stärkung des Wirtschaftsraums der EU-Donaustaaten werden grundlegende Daten zur Bewertung des Wirtschaftsstandorts Donau-Anrainerstaaten in den einzelnen Ländern erfasst. Die Analyse wird die bestehenden Möglichkeiten, Bedürfnisse und Abschätzungen künftiger Anforderungen an diesen Wirtschaftsraum darstellen. Aufbauend auf diesen ermittelten Daten werden geeignete Vorschläge zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts im Rahmen der EUSDR unterbreitet. Die EUSDR ist eine Makrostrategie innerhalb der europäischen transnationalen, interregionalen und territorialen Zusammenarbeit, die eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationskraft, Attraktivität sowie der Anbindung der europäischen Regionen zum Ziel hat. Die EUSDR umfasst Regionen in Deutschland (Baden-Württemberg, Bayern), Österreich, die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Rumänien, Bulgarien, Moldau und einige Grenzregionen der Ukraine. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg (MFW) koordiniert innerhalb der EUSDR die Prioritätslinie 8 (PA 8), welche eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie die Entwicklung von Clustern zum Ziel hat. Das MFW hat das Projekt mit finanzieller Unterstützung der Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben. Das ZEW führt die Studie gemeinsam mit dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) in Tübingen, dem Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw) in Wien sowie zahlreichen Experten aus den Donauländern durch und koordiniert das Projekt. Weitere Informationen zur EU-Donauraumstrategie finden sich unter http://www.danube-region.eu.
Für Flüge, die das Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) berühren, müssen 2013 erstmals Emissionszertifikate für das vorangegangene Jahr abgegeben werden. Das Vorhaben soll die Wirkungen des Systems auf den Wettbewerb im Luftverkehr untersuchen. Dabei werden zum Einen Verlagerungen von Passagierströmen aufgrund der Nutzung von Drehkreuzen außerhalb des EWR untersucht. Zum Anderen wird die Verlagerung von Passagierströmen zwischen Luftfahrzeugbetreibern auf Basis unterschiedlicher Kosten betrachtet. Auf Basis eines wirtschaftswissenschaftlichen Modells werden zunächst die relevanten Märkte abgegrenzt, die Höhe etwaiger resultierender Kostenunterschiede für unterschiedliche Luftfahrzeugbetreiber identifiziert und schließlich die Nachfrage- sowie Ertragsauswirkungen detailliert dargestellt, die empirisch validiert werden. Darüber hinaus werden gegebenenfalls in Hinblick auf den EU-Review der Luftverkehrsrichtlinie im Dezember 2014 Vorschläge zur Weiterentwicklung des Emissionshandels im Bereich Luftverkehr gemacht.