A robust climate risk and vulnerability assessment is required for companies wishing to achieve taxonomy compliance under the EU Taxonomy Regulation with respect to significant contributions to climate adaptation for certain economic activities. The relevant legal requirements are defined in Annex 1, Appendix A of Delegated Regulation 2021/2139. To facilitate the implementation of these requirements, the German Environmental Agency has developed the recommendation "How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting?". Like a guidance, these recommendations describe how companies can practically proceed in order to meet the legal requirements of the taxonomy. Quelle: umweltbundesamt.de
Im Zuge der Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategiean den Klimawandel(DAS ) hat die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung (IMAA) die Durchführung einer regelmäßigen Evaluation der Strategie im Fortschrittsbericht 2015 verankert. Für die erste Evaluation der DAS haben adelphi und das Centrum für Evaluation (CEval) im Auftrag des Umweltbundesamtes ein Konzept entwickelt (2015â Ì2017). Aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Anpassungsprozesse zum einen zwischen Bundes- und Länderebene, aber auch zwischen den Bundesländern selbst, lässt sich die für die Evaluation der DAS entwickelte Methodik nicht vorbehaltlos auf andere Ebenen übertragen. Diese Handreichung enthält deshalb zunächst einige allgemeine Hinweise zur Strategieevaluation (Kapitel 1), liefert darauf aufbauend einen Überblick über Aspekte, die beim Aufsetzen einer Evaluation berücksichtigt werden sollten (Kapitel 2) und geht abschließend auf zentrale Bestandteile einer Evaluation ein (Kapitel 3). Quelle: Forschungsbericht
Verteilung und Ausmaß der nächtlichen bioklimatischen Belastung anhand des Indices PMV (Predicted Mean Vote) in 2 m über Grund um 04:00 Uhr während einer austauscharmen sommerlichen Strahlungsnacht, Bearbeitungsstand September 2009.
Seit 2021 etabliert der nationale Emissionshandel (nEHS) nach den Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in Deutschland für fossile Brennstoffemissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eine CO2-Bepreisung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für den Vollzug des BEHG zuständig. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) setzt den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nEHS. In § 26 Abs. 2 BECV ist festgelegt, dass die DEHSt seit 2022 jährlich ein Konsultationsverfahren zur BECV durchführt. Das Ziel der Konsultation besteht darin, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nEHS und der zugehörigen Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Für die Durchführung des BECV-Konsultationsverfahrens 2023 hat die DEHSt das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung beauftragt. Im Rahmen der diesjährigen Konsultation wurde im April und Mai 2023 eine Online Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Juni 2023 auf einem Experten-Forum diskutiert. Die Ergebnisse beider Prozesse werden in diesem Abschlussbericht zusammenfassend dargestellt. Für die Befragung wurde ein Forschungsansatz mit qualitativen und quantitativen Elementen gewählt. Folgende Themenblöcke wurden dabei thematisiert: 1. Allgemeine Informationen zu Befragten, 2. Allgemeines zu BEHG und BECV, 3. Ausgestaltung der Beihilferegelung, 4. Gegenleistungen / Investitionen, 5. Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch und 6. Erfahrungen mit dem Verfahren zur Beantragung der CarbonLeakage-Kompensation. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Rahmen des BECV-ExpertenForums mit Vertretern*Vertreterinnen der Verbände, Carbon-Leakage-Experten*Expertinnen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diskutiert. Quelle: Forschungsbericht
Assessment texts on monthly mean tropospheric precipitable water, provided by ECSM - European Climate System Monitoring, WMO Regional Climate Centre (RCC) on Climate Monitoring
Die Ergebnisse des Projekts "Zuteilung für Industrieanlagen im EU-ETS nach 2020 - Analyse und Weiterentwicklung der direkten und indirekten Carbon-Leakage-Regelung" sind in diesem Gesamtbericht zusammengeführt. Ziel des Projekts war die methodisch und empirisch fundierte, zeitnahe und politikrelevante wissenschaftliche Analyse verschiedener Aspekten des Themas Carbon Leakage bei der anstehenden Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels für die Zeit nach 2020, und insbesondere der Ausgestaltung der Carbon-Leakage-Regelungen für die vierte Handelsperiode (2020 - 2030) und darüber hinaus. Die Arbeiten wurden vom Ecologic Institut und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) Mannheim durchgeführt. Im ersten der insgesamt drei Arbeitspakete wurde der Begriff Carbon Leakage genauer geklärt. Insbesondere wurden die wesentlichen Einflussfaktoren bestimmt, die einen Einfluss auf das Carbon Leakage-Risiko haben. Innerhalb des zweiten Arbeitspakets wurde eine vergleichende Analyse der klimapolitischen Ambitionsniveaus der EU und ihrer größten industriellen Handelspartner-Länder erstellt. Sie liefert ein möglichst aktuelles und möglichst umfassendes Bild des klimabezogenen regulatorischen Rahmens für energieintensive Industrien in den wichtigsten Handelspartnerländern der EU. Im dritten Arbeitspaket wurden die indirekten CO2-Kosten von Industrieunternehmen näher betrachtet. Unter indirekten CO2-Kosten werden die zusätzlichen Kosten im Rahmen des EU ETS verstanden, die durch eine Überwälzung der in der Stromerzeugung anfallenden CO2-Kosten auf den Strompreis entstehen. Quelle: Forschungsbericht
Vergleich der Wirkungen der städtischen Struktur auf die Klimaparameter im Vergleich zum unbeeinflußten Umland auf Grundlage der Blockkarte 1 : 50.000 (ISU50, Raumbezug Umweltatlas 1990), Bearbeitungsstand Januar 2001).
Die Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA) nach § 9 BodSchAG LSA wird von den unteren Bodenschutzbehörden im FIS Bodenschutz auf dem Zentralserver des Landesamtes für Umweltschutz geführt. Die schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen, Altlasten und altlastverdächtigen Flächen des Landes Sachsen-Anhalt können als Shape exportiert werden. Die digitale Karte dient für Maßstäbe bis 1:10000 der Kennzeichnung von Flächen, welche Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeiführen oder herbeiführen können. Flächen ab 0,1 ha sind als Polygon sowie durch Koordinaten erfasst, kleinere Flächen noch überwiegend nur durch Koordinaten. Zusätzlich werden auch sanierte Flächen und Erosionsflächen sowie erfasste Brunnen und Analytikdaten als Karte bereitgestellt.
In diesem Geo-Datensatz werden die Evakuierungsgebiete hinsichtlich sturmflutgefährdeter Bereiche innerhalb des hamburgischen Stadtgebietes dargestellt. Dabei werden die Evakuierungsgebiete ab 6,50m über NHN (in rot) sowie ab 7,30m über NHN (in gelb) angezeigt. Zur besseren Sichtbarkeit nutzen Sie bitte die einfarbigen Hintergrundkarten.
Die Handreichung enthält praktische Hinweise und Methoden zur Evaluation von Klimavorsorgediensten. Neben den zentralen Ebenen eines Wirkungsmodells sowie Leitfragen einer Evaluation werden insbesondere Methoden zur Datenerhebung und Analyse vorgestellt, mit denen ein Einstieg in die Evaluation gelingen kann. Die Handreichung richtet sich an Anbieter von Klimadiensten, Klimaanpassungsdiensten oder Klimavorsorgediensten, die u.a. auf dem Deutschen Klimavorsorgeportal (KLiVO Portal, www.klivoportal.de) zur Verfügung gestellt werden. Quelle: www.umweltbundesamt.de
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