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s/exon/Exot/gi

Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten?

In unserer vernetzten Welt reisen oft Tiere und Pflanzen als blinde Passagiere mit. Dadurch können sie sich schneller denn je neue Lebensräume erschließen. Den Park am Gleisdreieck etwa prägen viele solche Exoten. Manche dieser Arten sind besser als heimische auf die Herausforderungen des Klimawandels eingestellt. Einige bislang nicht heimische Baumarten überstehen zum Beispiel lange Trockenheit recht gut. Dadurch können sie die Stadt auch künftig an heißen Tagen durch Schatten und Verdunstung kühlen. Ein kleiner Teil der neuen Arten gilt jedoch als invasiv: Ihre starke Ausbreitung gefährdet die biologische Vielfalt. Weil sie extrem schnell wachsen und sich vegetativ oder durch Schleuderfrüchte verbreiten, können etwa das Drüsige Springkraut und der Japanische Staudenknöterich rasch große Bestände bilden und sich sogar durch Gartenabfälle ausbreiten. Seit 2015 gibt es eine rechtsverbindliche EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, bestimmte Arten nicht mehr zu handeln, zu transportieren und sie vor allem nicht freizusetzen, ihre Ausbreitung zu überwachen und wo möglich zu verhindern. Derzeit sind 66 Arten in der EU-Verordnung als invasiv aufgenommen; 17 davon haben sich in Berlin etabliert. Gegen diese Arten ergreift Berlin im Einzelfall Maßnahmen, um die Auswirkungen auf die Ökosysteme zu minimieren. Wird eine neue Art entdeckt, sind sofortige Maßnahmen Pflicht, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Der Waschbär zum Beispiel ist so verbreitet, dass es mit vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich sein wird, ihn zurückzudrängen. Umso mehr gilt es, auf die Umweltbedingungen einzuwirken. Bürgerinnen und Bürger können sich beraten lassen, was sie in Haus und Garten tun können, um Einbrüche von Waschbären zu verhindern. Das ist ein wichtiger Beitrag, die Waschbärpopulation in Berlin zu verringern, denn die Stadt bietet den Tieren reiche Nahrung und viele Unterschlupfe. Eine ganze Reihe invasiver Arten lebt unter Wasser. Ihre Verbreitung hat die Senatsverwaltung 2020 untersuchen lassen. Ein Problem sind Krebsarten, die als Allesfresser das natürliche Artenspektrum in Gewässern stören und den Laich der ohnehin seltener werdenden Amphibien fressen. Damit sie sich nicht (oder doch deutlich langsamer) ausbreiten, werden die Krebse in Reusen gefangen. Im Groß Glienicker See gingen bei Probefischungen Kamber- und Marmorkrebse ins Netz. Im Tiergarten und im Britzer Garten werden Rote Amerikanische Sumpfkrebse regelmäßig mit Reusen abgesammelt. Dabei kommen solche Mengen zusammen, dass die Art in der Nahrungskette der Berlinerinnen und Berliner gelandet ist: In einigen Restaurants steht sie als „Berliner Hummer“ auf der Speisekarte. Schützen Sie die biologische Vielfalt, indem Sie keine Tiere aussetzen und Gartenabfall nicht in der freien Landschaft entsorgen! Invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen gelangen oft unbedacht in die Natur und breiten sich dann aus. Sie lassen sich nur durch gezielte Pflegemaßnahmen wie konsequente Mahd, Entnahme bis hin zur Rodung verdrängen. Haus und Garten vor dem Waschbären zu sichern, ist ebenfalls wichtig. Deshalb sollten Sie Abfalltonnen unzugänglich aufbewahren, Gebäude und Dach kontrollieren und Schlupflöcher verschließen. Elektrozäune auf dem Dach helfen, Waschbären zu vergrämen! Mehr Infos zum Schutz vor Waschbären Artenschutz – Invasive Arten BfN über Neobiota und invasive Arten Unionsliste invasiver Arten

Neophyten/Neozoen Vogtlandkreis

Erfassung und Dokumentation der Neobionta im Vogtlandkreis. Als Neobiota bezeichnet man Arten, die sich ohne oder mit menschlicher Einflussnahme in einem Gebiet etabliert haben, in dem sie zuvor nicht heimisch waren. Als Unterbegriff für neobiotische Pflanzen ist der Begriff Neophyten gebräuchlich, analog dazu existiert für Tiere der Begriff Neozoen.

Natura 2000 Aktuelles Publikationen Wanderausstellung Natura 2000 (2012)

Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 1 (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutz-Richtlinie 1 gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. 1 Quelle: EURO-Lex Naturschutzfachliche Kartierungen des Landesamtes für Umweltschutz 2021-2025 Als Naturschutzfachbehörde des Landes Sachsen-Anhalt obliegt es dem Landesamt für Umweltschutz, die Aufgaben auf dem Gebiet der Beobachtung von Natur und Landschaft wahrzunehmen sowie Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen (§ 2 NatSchG LSA). Zu diesem Zweck nimmt das Landesamt für Umweltschutz Kartierungen ... hier weiterlesen Neumeldungen von FFH-Gebieten (2021) Standarddatenbögen 2020 Aktualisierung der Standarddatenbögen 2020 Gebiete mit unbestätigten Planungen Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der Datenaktualisierung 2019 folgende Gebietserweiterung an die Europäische Kommission gemeldet. Die Gebietserweiterung ist gegenwärtig noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht und somit noch nicht rechtskräftig bestätigt. Dessau-Wörlitzer Elbaue | DE 4140-304 | FFH0067LSA (erweitert um 67 ha) Faltblätter: Wald-Lebensraumtypen und Artenschutz im Wald Beschreibung der in Sachsen-Anhalt vorkommenden Waldlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (312 KB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachgebiet 45 Wald-FFH, 2012 Bewirtschaftungshinweise für die in Sachsen-Anhalt vorkommenden Waldlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (293 KB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachgebiet 45 Wald-FFH, 2012 Artenschutz im Wald (386 KB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachgebiet 45 Wald-FFH, 2012 Broschüren: Natur a verbunden Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (1,7 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2012 Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (1,4 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2012 Das Wildtier Wolf (3,4 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2013 Wildkatze in Sachsen-Anhalt (2,7 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2014 Die Vogelschutzrichtlinie (2 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2012 Orchideen in Sachsen-Anhalt (2 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2014 Einfluss von Neobiota auf geschützte Arten und Lebensräume (pdf-Datei 3 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2011 Einfluss von Neobiota auf geschützte Arten und Lebensräume (3,2 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2013, 1. Nachauflage Die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (4,1 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2013 Bücher Handbuch der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Sachsen-Anhalts Hrsg. vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 17 MB, nicht barrierefrei) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 10/2013 Hinweis Unter dem Link Publikationen finden Sie alle Veröffentlichungen des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Während der Begriff „Natura 2000“ für Fachleute allgegenwärtig ist, besteht ein Defizit bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Inhalte und Ziele dieser europäischen Naturschutzinitiative. Dank der Verfügbarkeit europäischer Fördermittel konnte kofinanziert durch das Land Sachsen-Anhalt eine ansprechende Wanderausstellung konzipiert und realisiert werden (ELER – Projekt Nr.: 407.1.1-60128/323011000017). Diese bietet umfassende Informationen ... hier weiterlesen Letzte Aktualisierung: 17.04.2023

Forstliche Rettungspunkte im Land Brandenburg

Der Datensatz enthält die Rettungspunkte des Landesbetriebes Forst Brandenburg. Rettungspunkte sind vor Ort beschildert. Der Standort wird durch die Rettungspunktnummer identifiziert.

Badestellen des Landes Brandenburg

Die Daten geben einen Überblick über die Badestellen des Landes Brandenburg.

ALKIS - Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem

Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) ist ein Produkt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Im ALKIS sind die bisher getrennt geführten Daten des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK-Punktdatei, ALK-Grundrissdatei) in einem Informationssystem integriert. ALKIS ist nunmehr das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem. ALKIS steht in Form von WFS-Diensten und Datensätzen im Downloadcenter der HVBG (www.gds.hessen.de) zur Verfügung.

ATKIS-DLM50 Sachsen-Anhalt

Die Digitalen LandschaftsModelle (DLM) beschreiben die topographischen Objekte der Landschaft im Vektorformat objektstrukturiert, attributiert und mit einem einheitlichen Raumbezug. Die Daten werden zweidimensional modelliert, sind maßstabsfrei und besitzen keine Angaben zur grafischen Ausgestaltung. Das Digitale LandschaftsModell 1:50 000 (ATKIS-DLM50) wird alle 6 Monate aus dem ATKIS-Basis-DLM abgeleitet, wobei eine Vereinfachung der geometrischen Strukturen sowie eine inhaltliche Generalisierung erfolgt. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-

Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der Neobiota (Gebietsfremde Arten) im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die aktuelle Berichtsperiode gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Berichtspflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Abgrabungen in Betrieb Kreis Viersen

Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.

Abgrabungen genehmigt Kreis Viersen

Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, bei denen die Abgrabungsgenehmigung erteilt ist, der Abbau noch nicht begonnen hat. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.

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