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Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus unerlässlich

<p> So gehen Sie richtig mit Lithium-Batterien und -Akkus um <ul> <li>Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind bei ordnungsgemäßem Umgang sicher.</li> <li>Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können lithiumhaltige Batterien und Akkus Brände verursachen.</li> <li>Verwenden Sie keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus.</li> <li>Berücksichtigen Sie unsere hier aufgezeigten, leicht anzuwendenden Laderegeln und minimieren so mögliche Schadensfälle. Parallel verlängern Sie auch die Lebenszeit Ihrer Akkus.</li> <li>Batterien und Akkus (auch beschädigte) gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus haben im Vergleich zu Batterien und Akkus der älteren Generation viele Vorteile. Sie zeichnen sich besonders durch hohe Energiedichten (hohe Zellspannungen und Kapazitäten), eine kaum wahrnehmbare Selbstentladung bei normalen Raumtemperaturen und lange Lebensdauern aus. Zu ihrer Charakteristik zählt auch, dass der unvorteilhafte Memory-Effekt, der jahrelang für einen verringerten Gebrauchsnutzen im Bereich der Nickel-Cadmium-Akkus verantwortlich war, nun nicht mehr auftritt.&nbsp;<br>Nachteilig ist die Brandgefahr, die bei unsachgemäßer Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus ausgehen kann. Der richtige Umgang während der Nutzungsphase sowie die richtige Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer sind daher von besonderer Bedeutung.</p> <p><strong>Lithiumhaltige Batterien und Akkus erkennen: </strong>Man findet sie regelmäßig in Notebooks, Laptops und Tablets, Smartphones und Handys, Kameras, in Fernsteuerungen und -bedienungen, kabellosen (in-ear-)Kopfhörern sowie oft auch deren Lade-Case, im Modellbau, in Spielzeug, in Werkzeugen, Drohnen, Haushalts- und Gartengeräten, E-Zigaretten sowie in medizinischen Geräten. Zudem sind sie in der Regel die Hauptenergiequelle der Elektromobilität in E-Autos, E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern. Enthält das Produkt bereits einen integrierten Akku, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lithium-Ionen-Akku. Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind oftmals an der freiwilligen Kennzeichnung "Li" oder "Li-Ion" für Lithium zu erkennen.</p> <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus gibt es in vielen diversen Bauformen und Baugrößen. Li-Batterien sind z.B. in zylindrischer Form der Größe AA, als 9-Volt-Blockbatterien und Knopfzellen erhältlich. Li-Ion Akkus hingegen werden regelmäßig sehr individuell – in Abhängigkeit vom Gerät, in dem sie verbaut werden – gestaltet. Durch maßgeschneiderte Formen und Größen soll ein Höchstmaß der spezifischen Charakteristika der Geräte berücksichtigt werden. Allerdings kann die beschriebene Vielfalt die Beschaffung von Ersatzakkus, bereits nach kurzer Nutzungsdauer, erschweren. Beim Produktneukauf sollte dies daher in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass mit zunehmender Digitalisierung und Elektrifizierung des Alltags, weiterhin auch die Vielfalt der batterie- und akkubetriebenen Anwendungen sowie der dazugehörigen Energiespeicher steigen wird.</p> <p><strong>Sorgsamer Umgang wichtig!</strong> Wegen des hohen Gefahrenpotenzials ist der bewusste und sorgsame Umgang während der Nutzungsphase besonders relevant. So können mechanische Beschädigungen, thermische Einwirkungen oder eine unsachgemäße Lagerung und Aufbewahrung zu inneren und äußeren Kurzschlüssen mit schwerwiegenden Folgen führen. Sofern gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, können diese umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (u. a. stark reizend) sein. Ein Kurzschluss, beispielsweise durch Kontakt der äußeren Batteriepole (Metall auf Metall) verursacht, kann zum Brand oder zur Explosion führen.</p> <p><strong>Vorsorgemaßnahmen beim Laden umsetzen: </strong>Das Gefahrenpotenzial ist während des Ladevorgangs besonders hoch. Verwenden Sie deshalb nur Ladegeräte- und Ladekabel, die für den Akku oder das entsprechende Gerät vorgesehen sind. Laden Sie Ihre Geräte möglichst an einem Ort mit Rauch- bzw. Brandmelder und achten Sie darauf, dass sich in der unmittelbaren Nähe keine brennbaren Materialien und Gegenstände befinden. Bleiben Sie beim Laden in der Nähe und laden Sie nicht während Sie schlafen. Mögliche Gefahren können so nicht rechtzeitig erkannt werden.</p> <p><strong>Weitere Sicherheitshinweise beachten:</strong></p> <ul> <li>Gehen Sie sehr sorgsam mit ihren lithiumhaltigen Batterien und Akkus um. Bewahren Sie sie so gut wie möglich vor mechanischen Beschädigungen bspw. durch Stöße, Schläge und Herunterfallen.</li> <li>Nehmen Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder "ausgegaste" bzw. ausgelaufene lithiumhaltige Batterien und Akkus aus dem Gerät. Bringen Sie diese umgehend – am besten mit abgeklebten Polen und zur eigenen Sicherheit in einem Transportbehältnis (Schraubdeckelglas) – zu einer der vielen Sammelstellen (bspw. im Handel).</li> <li>Lagern und laden Sie Akkus nicht im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/aussenbereich">Außenbereich</a>, nicht in feuchten Räumen sowie an Orten, an denen sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind (bspw. im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe im Auto). Neben der Verringerung von Gefahrenlagen können Sie hierdurch gleichzeitig die Lebensdauer der Akkus verlängern. So sollten Sie beispielsweise auch Ihr Pedelec oder Ihren E-Scooter nicht der prallen Sonne aussetzen. Parken Sie sie stattdessen vorausschauend in möglichst schattigen Bereichen.</li> </ul> <p><strong>Verhalten im Brandfall: </strong>Brennende lithiumhaltige Batterien und Akkus können stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen freisetzen. Daher ist das Gefahrenpotenzial bei einem Brand hoch. Für die Feuerwehr können daher entsprechende Hinweise zum Brandereignis enorm nützlich sein. Brände dieser Art werden häufig mit enormen Wassermengen erfolgreich gelöscht.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UBA_Elektrogeraete_Infografik_So_verla%CC%88ngern_Sie_die_Lebensdauer_von_Lithium_Akkus.png"> </a> <strong> Richtig laden und lagern: Tipps für eine längere Lebensdauer von Lithium-Akkus </strong> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 <p><strong>Lebenszeit verlängern:</strong> Sie können die Lebensdauer Ihres Lithium-Ionen-Akkus mit folgenden Maßnahmen wirksam verlängern:</p> <ul> <li>Setzen Sie ihre Akkus weder der Hitze noch Kälte aus. Hohe Temperaturen, besonders oberhalb von +50 °C, und sehr niedrige Umgebungstemperaturen im Minusgradbereich, vor allem unterhalb von -20 °C, können die Lebensdauer Ihres Akkus stark verkürzen.</li> <li>Lagern Sie Akkus bzw. die Geräte am besten in einem Temperaturbereich von 10-25 °C. Typische ungünstige "Lagerstätten" sind sonnig gelegene Gartenschuppen, Ablageflächen hinter der Windschutzscheibe im Auto oder sonnige Fahrradstellflächen. Bitte lagern Sie Akkus wegen möglicher Kondenswasserbildung nicht im Kühlschrank.</li> <li>Vermeiden Sie das <u>vollständige</u> Ent- und Aufladen des Akkus. Laden Sie ihren Akku stattdessen frühzeitig nach und nur bis ca. 90 % der maximalen Lademenge.</li> <li>Nach der Aufladung eines Akkus sollte man das Ladegerät vom Netz trennen: Lebensdauerverluste durch unnötige Wärmeeinwirkungen können so vermieden werden.</li> <li>Ein dauerhafter Netzbetrieb von Geräten mit nicht entnommenen Akkus verringert, insbesondere auch aufgrund von Wärmeeinwirkungen, die Lebensdauer der Akkus. Dies ist beispielsweise bei Laptops der Fall, die größtenteils an der Steckdose angeschlossen sind.</li> <li>Bei längerer Lagerung, bspw. bei der Überwinterung der Akku-Gartengeräte, empfehlen die Hersteller einen Akku-Ladestand von ca. 40 - 50 %. Im Verlauf der Lagerdauer wird sich der Akku schrittweise selbst entladen. Achten Sie darauf, den Akku gegebenenfalls rechtzeitig wieder auf 50 % aufzuladen und vermeiden sie so eine lebensdauerverkürzende Tiefentladung.</li> </ul> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> EndnutzerInnen sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Altbatterien und Altakkus, auch beschädigte sowie Knopfzellen, an den eingerichteten Sammelstellen zurückzugeben – bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Es ist demnach verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Auf die getrennte Sammlung bzw. darauf, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll gehören, weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien oder der Verpackung gezielt hin.</p> <p>Im Gegenzug müssen Sammelboxen für EndnutzerInnen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Vertreiber (Händler) von Batterien sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts <u>unentgeltlich</u> zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art (Geräte-, Fahrzeug, oder Industriebatterien), die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich EndnutzerInnen üblicherweise entledigen. Sammel- und Rücknahmestellen sind auch an dem einheitlichen Logo "Batterierücknahme" zu erkennen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/6232/bilder/batterie_ruecknahme.jpg"> </a> <strong> Kennzeichnung für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück <p>Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden.</p> <p>Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.</p> <p>Kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden.</p> <p><strong>"Es gibt ein zurück! Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!"</strong><br>Mit diesen Slogans macht die Öffentlichkeitskampagne <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">Batterie Zurück</a>&nbsp;im Auftrag der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien auf die richtige Entsorgung von verbrauchten Batterien und den hohen Stellenwert der Batteriesammlung und des Batterierecyclings aufmerksam. Auf der Internetseite zur Kampagne findet man vor allem nützliche Informationen rund um das Thema Batterierückgabe. Darüber hinaus werden sehr ansprechende Kommunikations- und Downloadmaterialen bereitgestellt.</p> <p><strong>Beschädigte und ausgelaufene Li- Altbatterien und Altakkus: </strong>Lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus, die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. "ausgelaufen" sind, einen "schmierigen Film" oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind defekt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder gar geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist zu diesem Zeitpunkt erhöht. Das Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden.</p> <p>Entsorgen Sie sie daher umgehend, den eingerichteten Sammelstellen (bspw. im Handel oder auf dem Wertstoffhof) und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Altbatterien und Altakkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man verschließen und auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden.</p> <p>Lagern Sie Batterien und Akkus nicht im Kühlschrank bzw. dort wo sie der Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen.</p> <p>Fassen Sie "schmierige" oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht ohne schützende Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des "schmierigen Films"/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das genutzte Wischtuch.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/batterie_photocase.jpg"> </a> <strong> Batterien gehören nicht in den Restmüll. </strong> Quelle: complize / photocase.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, deren Gewinnung teils mit negativen Umweltauswirkungen einhergeht und der weiter ansteigenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen. Vertiefende Angaben zu den jährlichen Sammel- und Recyclingergebnissen finden sie unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Daten - Umweltzustand und Trends</a>.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Batterien und Akkus</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Altbatterien</a> (Daten - Umweltzustand und Trends)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/batterien-altbatterien">Batterien und Altbatterien</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> </p><p> So gehen Sie richtig mit Lithium-Batterien und -Akkus um <ul> <li>Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind bei ordnungsgemäßem Umgang sicher.</li> <li>Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können lithiumhaltige Batterien und Akkus Brände verursachen.</li> <li>Verwenden Sie keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus.</li> <li>Berücksichtigen Sie unsere hier aufgezeigten, leicht anzuwendenden Laderegeln und minimieren so mögliche Schadensfälle. Parallel verlängern Sie auch die Lebenszeit Ihrer Akkus.</li> <li>Batterien und Akkus (auch beschädigte) gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus haben im Vergleich zu Batterien und Akkus der älteren Generation viele Vorteile. Sie zeichnen sich besonders durch hohe Energiedichten (hohe Zellspannungen und Kapazitäten), eine kaum wahrnehmbare Selbstentladung bei normalen Raumtemperaturen und lange Lebensdauern aus. Zu ihrer Charakteristik zählt auch, dass der unvorteilhafte Memory-Effekt, der jahrelang für einen verringerten Gebrauchsnutzen im Bereich der Nickel-Cadmium-Akkus verantwortlich war, nun nicht mehr auftritt.&nbsp;<br>Nachteilig ist die Brandgefahr, die bei unsachgemäßer Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus ausgehen kann. Der richtige Umgang während der Nutzungsphase sowie die richtige Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer sind daher von besonderer Bedeutung.</p> <p><strong>Lithiumhaltige Batterien und Akkus erkennen: </strong>Man findet sie regelmäßig in Notebooks, Laptops und Tablets, Smartphones und Handys, Kameras, in Fernsteuerungen und -bedienungen, kabellosen (in-ear-)Kopfhörern sowie oft auch deren Lade-Case, im Modellbau, in Spielzeug, in Werkzeugen, Drohnen, Haushalts- und Gartengeräten, E-Zigaretten sowie in medizinischen Geräten. Zudem sind sie in der Regel die Hauptenergiequelle der Elektromobilität in E-Autos, E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern. Enthält das Produkt bereits einen integrierten Akku, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lithium-Ionen-Akku. Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind oftmals an der freiwilligen Kennzeichnung "Li" oder "Li-Ion" für Lithium zu erkennen.</p> <p>Lithiumhaltige Batterien und Akkus gibt es in vielen diversen Bauformen und Baugrößen. Li-Batterien sind z.B. in zylindrischer Form der Größe AA, als 9-Volt-Blockbatterien und Knopfzellen erhältlich. Li-Ion Akkus hingegen werden regelmäßig sehr individuell – in Abhängigkeit vom Gerät, in dem sie verbaut werden – gestaltet. Durch maßgeschneiderte Formen und Größen soll ein Höchstmaß der spezifischen Charakteristika der Geräte berücksichtigt werden. Allerdings kann die beschriebene Vielfalt die Beschaffung von Ersatzakkus, bereits nach kurzer Nutzungsdauer, erschweren. Beim Produktneukauf sollte dies daher in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass mit zunehmender Digitalisierung und Elektrifizierung des Alltags, weiterhin auch die Vielfalt der batterie- und akkubetriebenen Anwendungen sowie der dazugehörigen Energiespeicher steigen wird.</p> <p><strong>Sorgsamer Umgang wichtig!</strong> Wegen des hohen Gefahrenpotenzials ist der bewusste und sorgsame Umgang während der Nutzungsphase besonders relevant. So können mechanische Beschädigungen, thermische Einwirkungen oder eine unsachgemäße Lagerung und Aufbewahrung zu inneren und äußeren Kurzschlüssen mit schwerwiegenden Folgen führen. Sofern gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, können diese umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (u. a. stark reizend) sein. Ein Kurzschluss, beispielsweise durch Kontakt der äußeren Batteriepole (Metall auf Metall) verursacht, kann zum Brand oder zur Explosion führen.</p> <p><strong>Vorsorgemaßnahmen beim Laden umsetzen: </strong>Das Gefahrenpotenzial ist während des Ladevorgangs besonders hoch. Verwenden Sie deshalb nur Ladegeräte- und Ladekabel, die für den Akku oder das entsprechende Gerät vorgesehen sind. Laden Sie Ihre Geräte möglichst an einem Ort mit Rauch- bzw. Brandmelder und achten Sie darauf, dass sich in der unmittelbaren Nähe keine brennbaren Materialien und Gegenstände befinden. Bleiben Sie beim Laden in der Nähe und laden Sie nicht während Sie schlafen. Mögliche Gefahren können so nicht rechtzeitig erkannt werden.</p> <p><strong>Weitere Sicherheitshinweise beachten:</strong></p> <ul> <li>Gehen Sie sehr sorgsam mit ihren lithiumhaltigen Batterien und Akkus um. Bewahren Sie sie so gut wie möglich vor mechanischen Beschädigungen bspw. durch Stöße, Schläge und Herunterfallen.</li> <li>Nehmen Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder "ausgegaste" bzw. ausgelaufene lithiumhaltige Batterien und Akkus aus dem Gerät. Bringen Sie diese umgehend – am besten mit abgeklebten Polen und zur eigenen Sicherheit in einem Transportbehältnis (Schraubdeckelglas) – zu einer der vielen Sammelstellen (bspw. im Handel).</li> <li>Lagern und laden Sie Akkus nicht im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/aussenbereich">Außenbereich</a>, nicht in feuchten Räumen sowie an Orten, an denen sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind (bspw. im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe im Auto). Neben der Verringerung von Gefahrenlagen können Sie hierdurch gleichzeitig die Lebensdauer der Akkus verlängern. So sollten Sie beispielsweise auch Ihr Pedelec oder Ihren E-Scooter nicht der prallen Sonne aussetzen. Parken Sie sie stattdessen vorausschauend in möglichst schattigen Bereichen.</li> </ul> <p><strong>Verhalten im Brandfall: </strong>Brennende lithiumhaltige Batterien und Akkus können stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen freisetzen. Daher ist das Gefahrenpotenzial bei einem Brand hoch. Für die Feuerwehr können daher entsprechende Hinweise zum Brandereignis enorm nützlich sein. Brände dieser Art werden häufig mit enormen Wassermengen erfolgreich gelöscht.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UBA_Elektrogeraete_Infografik_So_verla%CC%88ngern_Sie_die_Lebensdauer_von_Lithium_Akkus.png"> </a> <strong> Richtig laden und lagern: Tipps für eine längere Lebensdauer von Lithium-Akkus </strong> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 </p><p> <p><strong>Lebenszeit verlängern:</strong> Sie können die Lebensdauer Ihres Lithium-Ionen-Akkus mit folgenden Maßnahmen wirksam verlängern:</p> <ul> <li>Setzen Sie ihre Akkus weder der Hitze noch Kälte aus. Hohe Temperaturen, besonders oberhalb von +50 °C, und sehr niedrige Umgebungstemperaturen im Minusgradbereich, vor allem unterhalb von -20 °C, können die Lebensdauer Ihres Akkus stark verkürzen.</li> <li>Lagern Sie Akkus bzw. die Geräte am besten in einem Temperaturbereich von 10-25 °C. Typische ungünstige "Lagerstätten" sind sonnig gelegene Gartenschuppen, Ablageflächen hinter der Windschutzscheibe im Auto oder sonnige Fahrradstellflächen. Bitte lagern Sie Akkus wegen möglicher Kondenswasserbildung nicht im Kühlschrank.</li> <li>Vermeiden Sie das <u>vollständige</u> Ent- und Aufladen des Akkus. Laden Sie ihren Akku stattdessen frühzeitig nach und nur bis ca. 90 % der maximalen Lademenge.</li> <li>Nach der Aufladung eines Akkus sollte man das Ladegerät vom Netz trennen: Lebensdauerverluste durch unnötige Wärmeeinwirkungen können so vermieden werden.</li> <li>Ein dauerhafter Netzbetrieb von Geräten mit nicht entnommenen Akkus verringert, insbesondere auch aufgrund von Wärmeeinwirkungen, die Lebensdauer der Akkus. Dies ist beispielsweise bei Laptops der Fall, die größtenteils an der Steckdose angeschlossen sind.</li> <li>Bei längerer Lagerung, bspw. bei der Überwinterung der Akku-Gartengeräte, empfehlen die Hersteller einen Akku-Ladestand von ca. 40 - 50 %. Im Verlauf der Lagerdauer wird sich der Akku schrittweise selbst entladen. Achten Sie darauf, den Akku gegebenenfalls rechtzeitig wieder auf 50 % aufzuladen und vermeiden sie so eine lebensdauerverkürzende Tiefentladung.</li> </ul> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> EndnutzerInnen sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Altbatterien und Altakkus, auch beschädigte sowie Knopfzellen, an den eingerichteten Sammelstellen zurückzugeben – bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Es ist demnach verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Auf die getrennte Sammlung bzw. darauf, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll gehören, weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien oder der Verpackung gezielt hin.</p> <p>Im Gegenzug müssen Sammelboxen für EndnutzerInnen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Vertreiber (Händler) von Batterien sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts <u>unentgeltlich</u> zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art (Geräte-, Fahrzeug, oder Industriebatterien), die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich EndnutzerInnen üblicherweise entledigen. Sammel- und Rücknahmestellen sind auch an dem einheitlichen Logo "Batterierücknahme" zu erkennen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/6232/bilder/batterie_ruecknahme.jpg"> </a> <strong> Kennzeichnung für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück </p><p> <p>Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden.</p> <p>Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.</p> <p>Kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden.</p> <p><strong>"Es gibt ein zurück! Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!"</strong><br>Mit diesen Slogans macht die Öffentlichkeitskampagne <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">Batterie Zurück</a>&nbsp;im Auftrag der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien auf die richtige Entsorgung von verbrauchten Batterien und den hohen Stellenwert der Batteriesammlung und des Batterierecyclings aufmerksam. Auf der Internetseite zur Kampagne findet man vor allem nützliche Informationen rund um das Thema Batterierückgabe. Darüber hinaus werden sehr ansprechende Kommunikations- und Downloadmaterialen bereitgestellt.</p> <p><strong>Beschädigte und ausgelaufene Li- Altbatterien und Altakkus: </strong>Lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus, die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. "ausgelaufen" sind, einen "schmierigen Film" oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind defekt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder gar geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist zu diesem Zeitpunkt erhöht. Das Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden.</p> <p>Entsorgen Sie sie daher umgehend, den eingerichteten Sammelstellen (bspw. im Handel oder auf dem Wertstoffhof) und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Altbatterien und Altakkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man verschließen und auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden.</p> <p>Lagern Sie Batterien und Akkus nicht im Kühlschrank bzw. dort wo sie der Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen.</p> <p>Fassen Sie "schmierige" oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht ohne schützende Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des "schmierigen Films"/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das genutzte Wischtuch.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/batterie_photocase.jpg"> </a> <strong> Batterien gehören nicht in den Restmüll. </strong> Quelle: complize / photocase.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, deren Gewinnung teils mit negativen Umweltauswirkungen einhergeht und der weiter ansteigenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen. Vertiefende Angaben zu den jährlichen Sammel- und Recyclingergebnissen finden sie unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Daten - Umweltzustand und Trends</a>.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Batterien und Akkus</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Altbatterien</a> (Daten - Umweltzustand und Trends)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/batterien-altbatterien">Batterien und Altbatterien</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

ICDP Operational Dataset: Geological Research through Integrated Neoproterozoic Drilling: The Ediacaran-Cambrian Transition (GRIND-ECT)

The GRIND project (Geological Research through Integrated Neoproterozoic Drilling) aims to establish a comprehensive drill core archive of the Neoproterozoic Era through three phases: Tonian (GRIND-TON), Cryogenian (GRIND-CRY), and the Ediacaran–Cambrian Transition (GRIND-ECT). The GRIND-ECT phase, the first to be completed, investigates environmental change and biological turnover of the late Ediacaran leading to the Cambrian Explosion. GRIND-ECT drilling targeted mixed siliciclastic–carbonate successions in Namibia and Brazil, with drilling conducted during operational campaigns in 2019 and 2022. A total of eight fully cored boreholes were completed, recovering more than 2.6 km of HQ core with consistently high recovery. All cores were split, documented, and archived at the Federal Institute for Geosciences and Natural Resources (BGR) core shed in Berlin-Spandau, Germany This report documents the ICDP operational dataset produced during Expedition 5064 and provides guidance on its structure, content, and use. The dataset comprises metadata, tabular data, and extensive image collections exported from the ICDP mobile Drilling Information System (mDIS), including site, hole, core, section, sample, lithology, and drilling records. All data are linked through ICDP combined identifiers and International Generic Sample Numbers (IGSNs), providing a robust and FAIR-compliant foundation for ongoing and future studies of the Ediacaran–Cambrian transition.

Missbrauch radioaktiven Materials in Verbindung mit konventionellem Sprengstoff ("Schmutzige Bombe")

Missbrauch radioaktiven Materials in Verbindung mit konventionellem Sprengstoff ("Schmutzige Bombe") "Schmutzige Bomben" sind Vorrichtungen mit konventionellem Sprengstoff, denen radioaktive Stoffe beigemischt oder beigefügt sind. Der konventionelle Sprengstoff soll bei diesen Sprengsätzen dazu dienen, die radioaktiven Stoffe in der Umwelt zu verteilen. Die radiologischen Gefahren einer "Schmutzigen Bombe" werden im Allgemeinen überschätzt. Im Zusammenhang mit den internationalen Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit und Sicherung hochaktiver radioaktiver Quellen und der Diskussion um Terrorismus und Massenvernichtungswaffen werden immer wieder Szenarien öffentlich diskutiert, die als "Schmutzige Bomben" bezeichnet werden. Im Sprachgebrauch der Internationalen Atomenergie-Organisation ( International Atomic Energy Agency , IAEA ) sind "Schmutzige Bomben" Vorrichtungen mit konventionellem Sprengstoff, denen radioaktive Stoffe beigemischt oder beigefügt sind. Der konventionelle Sprengstoff soll bei diesen Sprengsätzen dazu dienen, die radioaktiven Stoffe in der Umwelt zu verteilen. In den USA spricht man daher von Vorrichtungen zur Ausbringung und Verbreitung von Radioaktivität , sogenannten Radioactive Dispersion Devices (RDD), in Deutschland von USBV-A. Die deutsche Abkürzung steht für U nkonventionelle S preng- und B rand v orrichtung, das "A" steht in diesem Zusammenhang für a tomar. Die Verwendung einer "Schmutzigen Bombe" und vergleichbare Szenarien gelten derzeit als möglicher Fall einer missbräuchlichen Verwendung von radioaktivem Material. Bedrohungspotenzial einer "Schmutzigen Bombe" Die Verwendung einer "Schmutzigen Bombe" und vergleichbare Szenarien gelten als möglicher Fall einer vorsätzlich missbräuchlichen Verwendung radioaktiven Materials. Andere Szenarien wie die Verwendung einer improvisierten Kernwaffe werden von Fachleuten demgegenüber bislang für sehr viel unwahrscheinlicher gehalten. Ein potenzieller Täter wird sich zur Herstellung einer "Schmutzigen Bombe" mutmaßlich radioaktiver Stoffe bedienen, die in Technik oder Medizin Anwendung finden. Erster Baustein eines Schutzes vor den Folgen einer solchen Waffe ist daher der physische Schutz der vorhandenen radioaktiven Stoffe, um deren missbräuchliche Verwendung auszuschließen. Die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden prüfen die Einhaltung dieser Anforderungen nach einem zwischen den Innen- und Umweltbehörden des Bundes und der Länder abgestimmten Regelwerk. Radiologisches Gefährdungspotenzial einer "Schmutzigen Bombe" Die radiologischen Gefahren einer "Schmutzigen Bombe" werden im Allgemeinen überschätzt. Dies bezieht sich ausdrücklich auf die radiologischen Gefahren, zur Beurteilung anderer Gefahrenaspekte (wie etwa Explosionswirkung oder psychologische Wirkung) gilt diese Einschätzung nicht. Selbst für größere Cäsium-137 -Quellen lägen auch in unmittelbarer Nähe des Freisetzungsortes, das heißt außerhalb des unmittelbaren Wirkkreises der Explosion, die Dosiswerte für die Bevölkerung so niedrig, dass spezielle Maßnahmen des Strahlenschutzes, wie etwa das Verweilen im Haus oder gar eine Evakuierung, nicht erforderlich wären. Etwas anderes gilt im Fall einer Verwendung von Plutonium -239, das eine wesentlich höhere Radiotoxizität aufweist als alle anderen zu berücksichtigenden Nuklide. Hier sind Szenarien denkbar, bei denen in der näheren Umgebung bis zu wenigen Kilometern Entfernung vom Freisetzungsort Maßnahmen des Notfallschutzes erforderlich werden, da Effektivdosiswerte um 100 Millisievert für die sich dort aufhaltenden Personen nicht ausgeschlossen werden können. 100 Millisievert Effektivdosis ist der Wert, der auch im Katastrophenschutz Anwendung findet zur Beantwortung der Frage, wann nach einem kerntechnischen Unfall eine Evakuierung der Bevölkerung durchzuführen ist. Plutonium -239 wird jedoch weder in der Industrie noch in der Medizin eingesetzt; es entsteht in kerntechnischen Anlagen und seine missbräuchliche Verwendung setzt einen Zugang zu besonders gesicherten Anlagen voraus. Zusammengefasst bedeutet das: "Schmutzige Bomben" unter Verwendung von in Industrie und Medizin eingesetzten radioaktiven Stoffen würden demnach selbst in unmittelbarer Nähe zum Freisetzungsort aus radiologischer Sicht keine Gesundheitsgefährdung für große Teile der Bevölkerung hervorrufen. Das radiologische Gefährdungspotenzial einer Schmutzigen Bombe ist beschränkt. Psychosoziale Effekte Jenseits objektivierbarer Feststellungen zum radiologischen Gefährdungspotenzial können Assoziationen mit bekannten Folgen radioaktiver Strahlung und den möglichen gesundheitlichen Effekten zu psychosozialen Effekten in der Bevölkerung führen wie zum Beispiel Unsicherheit (Autoritarismus, Aggression), Überforderung (Distress, Überlauf), Angst und überschießenden Reaktionen (Hysterie, Hyperaktivität und Überkommunikation). Insbesondere die Assoziationen zu den existierenden Kernwaffen, mit den verheerenden Folgen der Atomwaffeneinsätze von Hiroshima und Nagasaki, mit der latenten Bedrohungssituation während des Kalten Krieges, verbunden mit dem Gefühl der persönlichen Ohnmacht in Bezug auf die Gefahrenwahrnehmung - der Mensch besitzt keine Sinnesorgane für Strahlung - und in Bezug auf die Gefahrenbeherrschung können diese psychosozialen Effekte herbeiführen. Kommunikationsmaßnahmen Ausgehend vom Erkenntnisstand im allgemeinen Notfallschutz hat das BfS auch für den Bereich der terroristischen Bedrohungen Untersuchungen zu den Methoden einer notwendigen Information der Öffentlichkeit in Auftrag gegeben. Im Untersuchungsvorhaben "Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen bei außerordentlichem (nicht auf kerntechnische Anlagen bezogenem) nuklearen Notfallschutz bei neuen Bedrohungsformen: Informationsvorsorge und Informationsbewältigung im Falle von Nuklearterrorismus" wurden diese Fragestellungen untersucht. Die Ergebnisse (siehe unten) zeigen, dass auch die gesellschaftliche Diskussion um die Risiken der Kernkraft eine in diesem Zusammenhang wichtige Größe ist, weil sie die Kommunikationsfähigkeit der Betroffenen (Staat und Bürger) beeinflusst. Neben der Entwicklung von Strategien für eine Öffentlichkeitsarbeit nach einem radiologisch relevanten Ereignis kommt der vorsorgenden Information eine hohe Bedeutung zu. Weiterführende Informationen finden sich im unten angezeigten Bericht auf den Seiten 72 bis 74. Deutsche Sicherheitsbehörden sind gut vorbereitet Auf operativer Seite sind die deutschen Sicherheitsbehörden, einschließlich des BfS , auf die Abwehr einer Anschlagssituation unter Verwendung einer "Schmutzigen Bombe" gut vorbereitet. Der Prävention gegen den illegalen Erwerb und den missbräuchlichen Einsatz solcher Quellen kommt ein hoher Stellenwert zu. Die in der Bundesrepublik auf den hier einschlägigen Gebieten bereits getroffenen Maßnahmen begründen einen im europäischen Vergleich hohen Standard. Mit dem Register über hochradioaktive Strahlenquellen , dem sogenannten HRQ -Register, führt das Bundesamt für Strahlenschutz ein weiteres wichtiges Element der Prävention. In ihm werden alle einzelnen radioaktiven Quellen ab einer bestimmten (isotopabhängigen) Aktivität geführt, so dass der jederzeitige Nachweis ihres Verbleibs geführt werden kann. Zugriff auf das Register haben die deutschen Sicherheitsbehörden. Zentrales Element: polizeiliche Arbeit Das zentrale Element zur Bekämpfung der Nuklearkriminalität bleibt jedoch die polizeiliche Arbeit. Für sie sind die Bundesländer zuständig. Auf diesem Feld, das als " Nuklearspezifische Gefahrenabwehr " bezeichnet wird, werden die polizeilichen Dienststellen unterstützt durch die Strahlenschutzbehörden der Länder. Der Bund bietet ergänzende Unterstützung in Form der " UnterstützungsverBundes CBRN " an. CBRN steht für chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren für Menschen und die Gesellschaft. Jeder ernsthafte Verdacht eines terroristischen Anschlags auf ein Ziel in Deutschland, bei dem der Einsatz radioaktiver Stoffe zu besorgen ist, würde als ein gravierender Fall betrachtet werden. Spezialkräfte unterschiedlicher Bundesbehörden arbeiten im UnterstützungsverBund CBRN eng zusammen. Wird der jederzeit einsatzbereite UnterstützungsverBund CBRN benötigt, gliedert er sich bedarfsgerecht in die bestehenden Einsatzstrukturen ein. Fazit Die Abschätzungen der radiologischen Konsequenzen von "Schmutzigen Bomben" zeigen, dass Besorgnis erregend hohe Dosiswerte nur für Personen zu erwarten wären, die sich in einem sehr kleinen Umkreis um den Explosionsort aufhalten. Die subjektive Wahrnehmung der durch eine "Schmutzige Bombe" hervorgerufenen gesundheitlichen Risiken würde bei einer Vielzahl von Menschen das tatsächliche Strahlenrisiko deutlich übersteigen und könnte so zu vergleichsweise hohen Sekundärfolgen führen. Die Abwehr der Bedrohung durch eine "Schmutzige Bombe" erfordert staatliches Tätigwerden durch operative Maßnahmen zur Abwehr solcher Bedrohungen, operative Maßnahmen zur Bewältigung solcher Ereignisse, präventive Kommunikation zur richtigen Einordnung der mit einem solchen Ereignis verbundenen Risiken und eine umfassende Krisenkommunikation. Stand: 07.04.2026

Higher frequency data products of the International Monitoring System’s infrasound stations

This dataset consists of data products derived from broadband signal detection lists that have been processed for the certified infrasound stations of the International Monitoring System. More specifically, within the CTBT-relevant infrasound range (around 0.01-4 Hz), this dataset covers higher frequencies (1-3 Hz) and is therefore called the ‘hf’ product. The temporal resolution (time step and window length) is 5 min. For processing the infrasound data, the Progressive Multi-Channel Correlation (PMCC) array processing algorithm with a one-third octave frequency band configuration between 0.01 and 4 Hz has been used. The detected signals from the most dominant directions in terms of number of arrivals within a time window and the product-specific frequency range are summarized at predefined time steps. Along with several detection parameters such as the back azimuth, apparent velocity, or mean frequency, additional quantities for assessing the relative quality of the detection parameters are provided. The dataset is available as a compressed .zip file containing the yearly data products (.nc files, NetCDF format) of all certified stations (since 2003). Further information on the processing and details about the open-access data products can be found in: Hupe et al. (2022), IMS infrasound data products for atmospheric studies and civilian applications, Earth System Science Data, doi:10.5194/essd-14-4201-2022

Microbarom low-frequency data products of the International Monitoring System’s infrasound stations

This dataset consists of data products derived from broadband signal detection lists that have been processed for the certified infrasound stations of the International Monitoring System. More specifically, this dataset covers the dominant frequency range of microbaroms (0.15-0.35 Hz) and is therefore called the ‘mb_lf’ product. The temporal resolution (time step and window length) is 15 min. For processing the infrasound data, the Progressive Multi-Channel Correlation (PMCC) array processing algorithm with a one-third octave frequency band configuration between 0.01 and 4 Hz has been used. The detected signals from the most dominant directions in terms of number of arrivals within a time window and the product-specific frequency range are summarized at predefined time steps. Along with several detection parameters such as the back azimuth, apparent velocity, or mean frequency, additional quantities for assessing the relative quality of the detection parameters are provided. The dataset is available as a compressed .zip file containing the yearly data products (.nc files, NetCDF format) of all certified stations (since 2003). Further information on the processing and details about the open-access data products can be found in: Hupe et al. (2022), IMS infrasound data products for atmospheric studies and civilian applications, Earth System Science Data, doi:10.5194/essd-14-4201-2022

Microbarom high-frequency data products of the International Monitoring System’s infrasound stations

This dataset consists of data products derived from broadband signal detection lists that have been processed for the certified infrasound stations of the International Monitoring System. More specifically, this dataset covers, among other phenomena, the upper frequency range of microbaroms (0.45-0.65 Hz) and is therefore called the ‘mb_hf’ product. The temporal resolution (time step and window length) is 15 min. For processing the infrasound data, the Progressive Multi-Channel Correlation (PMCC) array processing algorithm with a one-third octave frequency band configuration between 0.01 and 4 Hz has been used. The detected signals from the most dominant directions in terms of number of arrivals within a time window and the product-specific frequency range are summarized at predefined time steps. Along with several detection parameters such as the back azimuth, apparent velocity, or mean frequency, additional quantities for assessing the relative quality of the detection parameters are provided. The dataset is available as a compressed .zip file containing the yearly data products (.nc files, NetCDF format) of all certified stations (since 2003). Further information on the processing and details about the open-access data products can be found in: Hupe et al. (2022), IMS infrasound data products for atmospheric studies and civilian applications, Earth System Science Data, doi:10.5194/essd-14-4201-2022

Anlage 10/2 - Einzelausnahme Nummer für die innerstaatliche Beförderung von Kampfmitteln mit chemischen Kampfstoffen mit Straßenfahrzeugen

Anlage 10/2 - Einzelausnahme Nummer für die innerstaatliche Beförderung von Kampfmitteln mit chemischen Kampfstoffen mit Straßenfahrzeugen Hiermit wird für [Name und Anschrift des Antragstellers] gemäß § 5 [Absatz 6 oder 7] 1) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB ) in der jeweils geltenden Fassung 2) und gemäß § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung in der jeweils geltenden Fassung 2) in Verbindung mit der Allgemeinverfügung der BAM zur Klassifizierung von Kampfmitteln für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße durch die staatlichen Kampfmittelräumdienste der Länder - Allgemeinverfügung Kampfmittel - vom 27. Juni 2011 ( VkBl. 2011 Seite 454) für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße folgende Ausnahme zugelassen: I. Abweichungen Abweichend von Absatz 2.2.1.1.2 Unterabsatz 1, Absatz 2.2.1.2.2, Unterabschnitt 4.1.1.3, Abschnitt 4.1.4, Unterabschnitt 5.2.1.5 und Kapitel 6.1 der Anlagen A und B zu dem Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ( ADR ) in der jeweils geltenden Fassung 2) und abweichend von § 35 bis 35c der GGVSEB dürfen die in der Anlage aufgeführten Kampfmittel mit chemischen Kampfstoffen vom Zwischenlager [Anschrift] zur Entsorgungsstätte [Anschrift] am [Datum] in der Zeit vom [Zeitangabe] bis [Zeitangabe] auf der Straße befördert werden, wenn die nachstehenden Nebenbestimmungen eingehalten werden. 1) = Anpassung nach Betroffenheit des Ressorts. 2) = Bitte Datum und Fundstelle der letzten Neufassung oder Änderung konkret angeben. II. Nebenbestimmungen 1. Bedingungen 1.1 Fahrzeug/Transportbehälter Die Kampfmittel mit chemischen Kampfstoffen sind mit den nachfolgend genannten explosionsdruckstoßfesten Transportkugeln 3) /Transportbehältern 4) mit einem für die Umsetzung der vorgesehenen Explosivstoffmasse entsprechenden Dichtheitsverhältnis in einem dafür zugelassenen Sprengstoffäquivalent sowie auf einem darauf ausgerichteten Fahrzeug zu befördern: Transportkugel/-behälter 5) Bauart: Hersteller: Typ: Herstellungs-Nummer: Zugelassenes Sprengstoffäquivalent: Transportfahrzeug/Anhänger Amtliches Kennzeichen des Transportfahrzeugs: Amtliches Kennzeichen des Anhängers: 1.2 Mengenbegrenzung Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Menge des nach Nummer 1.1 angegebenen Sprengstoffäquivalents eingehalten wird. Hierzu zählen z. B. gesicherte Datenblätter oder grundsätzlich aussagefähige Röntgenbilder der Kampfmittel, anhand der die Nettoexplosivstoffmasse zu bestimmen ist. 1.3 Verwendung eines Anhängers Bei Verwendung eines Anhängers dürfen nur Kraftfahrzeuge eingesetzt werden, bei denen die zulässige Anhängelast ausreichend ist. Kraftfahrzeuge, bei denen die Anhängelast nur mit Einschränkungen der Steigfähigkeit erreicht wird, dürfen nicht eingesetzt werden. 1.4 Bestimmung der Fahrstrecke Die Beförderung ist der Entsorgungsstätte (Empfänger) unter Angabe der geplanten Eintreffzeit anzuzeigen. Vor Antritt der Fahrt ist in eigener Verantwortung des Antragstellers zu überprüfen, ob die Beförderung auf der vorgeschriebenen Fahrstrecke durchgeführt werden kann. Gegebenenfalls erforderliche Nutzung von Umleitungsstrecken darf nur dann erfolgen, wenn dies gefahrlos möglich ist. 1.5 Verwendung der Transportkugel/des Transportbehälters Die Transportkugel/der Transportbehälter ist vor jeder Beförderung durch eine Fachkundige Person hinsichtlich der Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Die Dichtungen sind bei Beschädigungen bzw. gemäß Herstellerangabe zu erneuern. Nach Zwischenfällen wie Unfällen oder Explosionen ist eine zusätzliche Dichtigkeitskontrolle zu veranlassen. 1.6 Transportführer Bei der Beförderung von Kampfmitteln mit chemischen Kampfstoffen ist immer ein "Transportführer" (Fachkundige Person mit zusätzlicher Fachkunde für den Umgang mit Kampfmitteln mit chemischen Kampfstoffen) einzusetzen. Fahren die Fahrzeuge in einer Kolonne, reicht es aus, wenn sich nur auf einem Fahrzeug ein Transportführer befindet. Dieser kann sich auch in einem Begleitfahrzeug (Fahrzeug ohne Kampfstoffbeladung) befinden. Er muss über eine Schulung gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR verfügen. Die Bescheinigung nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADR ist mitzuführen. 1.7 Fahrzeugbesatzung Die Fahrzeugbesatzung besteht mindestens aus einem Fahrzeugführer und einem weiteren Mitglied der Fahrzeugbesatzung, das in der Lage sein muss, den Fahrzeugführer abzulösen. Fahrzeugführer und ein weiteres Mitglied der Fahrzeugbesatzung müssen an einer Schulung gemäß Kapitel 8.2 ADR (Basiskurs und Aufbaukurs Klasse 1) erfolgreich teilgenommen haben und im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.8 ADR sein. Diese Bescheinigung ist mitzuführen. 1.8 Begleitfahrzeuge Die Beförderungseinheiten mit Kampfmitteln mit chemischen Kampfstoffen sind auf Autobahnen durch ein dahinter und auf sonstigen Straßen mit Gegenverkehr durch ein davor und ein dahinter fahrendes mehrspuriges Fahrzeug der zuständigen Einsatzkräfte zu begleiten. 1.9 Zusätzliche persönliche Schutzausrüstung In der Beförderungseinheit und in den Begleitfahrzeugen sind mitzuführen: mindestens eine Notfallfluchtmaske nach Abschnitt 5.4.3 ADR mit gültig geprüften stoffgeeigneten Filtern für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung und Kampfstoffmessgerät (nur in einem Begleitfahrzeug). 1.10 Fahrtunterbrechung Wird eine Fahrtunterbrechung notwendig, so ist eine Mindestentfernung von 300 m von bewohnten Orten oder Menschenansammlungen einzuhalten. Während eines Gewitters oder wenn sich ein Gewitter in gefährlicher Nähe befindet, haben die Fahrzeuge die Fahrt zu unterbrechen. Die Fahrzeuge sind möglichst auf einem geeigneten Platz abseits des fließenden Verkehrs abzustellen. Die Fahrzeugbesatzung hat das Fahrzeug zu verlassen und trotzdem weiterhin zu überwachen. 1.11 Kennzeichnung Die Beförderungseinheit ist gemäß Abschnitt 8.1.3 in Verbindung mit Absatz 5.3.2.1.1 ADR mit orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen. Zusätzlich ist das Fahrzeug mit dem Transportbehälter mit Großzetteln (Placards) gemäß Absatz 5.3.1.1.1 in Verbindung mit Unterabschnitt 5.3.1.5 ADR nach Muster 1 ergänzt um die Unterklasse 1.2, Verträglichkeitsgruppe K sowie zusätzlich nach Muster 6.1 zu kennzeichnen. 1.12 Rauchverbot Während der Beförderung (Ortsveränderung) gilt ein absolutes Rauchverbot. 1.13 Beladung Die Beladung der Transportkugel/des Transportbehälters mit Kampfmitteln mit chemischen Kampfstoffen hat nach den jeweiligen Angaben des Herstellers der Transportkugel/des Transportbehälters zu erfolgen. 1.14 Ersthelfer Es ist sicherzustellen, dass der Transportführer und die Fahrzeugbesatzung der Beförderungseinheit über eine Ersthelferausbildung mit zusätzlicher Unterweisung über das Verhalten bei Unfällen mit giftigen Stoffen verfügen. 1.15 Fernmeldemittel In der Beförderungseinheit und ggf. in den Begleitfahrzeugen sind geeignete Fernmeldemittel zur schnellen Verbindungsaufnahme mitzuführen und einsatzbereit zu halten. 1.16 Verpackungen Die Kampfmittel mit chemischen Kampfstoffen sind in gasdichte Verpackungen zu verstauen und so in der Transportkugel/in dem Transportbehälter zu fixieren, dass schädliche Lageveränderungen während der Beförderung ausgeschlossen sind. 2. Auflagen Diese Einzelausnahme oder eine Kopie der Einzelausnahme ist bei jeder Beförderung mitzuführen und bei einer Kontrolle zuständigen Personen unaufgefordert zur Prüfung vorzulegen. 3) = Zugelassene Behälter nach Stand 5/2013 sind: MECV-- Mobile Explosion Containment Vessel 5 (bitte anpassen). 4) = Zugelassene Behälter nach Stand 5/2013 sind: BOFOS Dynasafe AB (bitte anpassen). 5) = Exakte Modelldaten eintragen. III. Widerrufsvorbehalt Diese Ausnahmezulassung erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs für den Fall, dass sich die auferlegten Sicherheitsvorkehrungen als unzureichend zur Einschränkung der von der Beförderung ausgehenden Gefahren erweisen.] Ort, Datum Stempel, Unterschrift Anlage: Kampfmittel mit chemischen Kampfstoffen [beifügen] Stand: 19. Juni 2025

Anlage 10/3 - Einzelausnahme Nummer für die innerstaatliche Beförderung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen ( USBV ) sowie von nicht zugelassenen und/oder nicht klassifizierten Stoffen/Gegenständen mit Straßenfahrzeugen

Anlage 10/3 - Einzelausnahme Nummer für die innerstaatliche Beförderung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen ( USBV ) sowie von nicht zugelassenen und/oder nicht klassifizierten Stoffen/Gegenständen mit Straßenfahrzeugen Hiermit wird für [Name und Anschrift des Antragstellers] gemäß § 5 [Absatz 6 oder 7] 1) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB ) in der jeweils geltenden Fassung 2) und gemäß § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung in der jeweils geltenden Fassung 2) für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße folgende Ausnahme zugelassen: I. Abweichungen Abweichend von Abschnitt 2.1.4, Absatz 2.2.1.1.2 Unterabsatz 1, Absatz 2.2.1.2.1, Kapitel 3.3 (Sondervorschrift 16, Sondervorschrift 274, Sondervorschrift 311), Unterabschnitt 4.1.1.3, Abschnitt 4.1.4, Abschnitt 4.1.9, Unterabschnitt 5.2.1.5, Unterabschnitt 5.4.1.1, Unterabschnitt 5.4.1.2, Abschnitt 7.2.4 (Sondervorschrift V2), Unterabschnitt 7.5.5.2 und Kapitel 8.4 i. V. m. Kapitel 8.5 der Anlagen A und B zu dem Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ( ADR ) in der jeweils geltenden Fassung 2) und abweichend von § 35 bis 35c der GGVSEB dürfen die folgenden Stoffe und Gegenstände: ❐ aus unkonventioneller Spreng- und/oder Brandvorrichtung delaborierte Stoffe und Gegenstände [sofern möglich Angabe der UN-Nummer ] ❐ nicht zugelassene und/oder nicht klassifizierte Pyrotechnik [sofern möglich Angabe der UN-Nummer, siehe Hinweise zur Klassifizierung von Pyrotechnik (Anlage)] ❐ Gegenstände mit ABC -Stoffen [sofern möglich Angabe der UN-Nummer] ❐ Gegenstände mit Explosivstoff [sofern möglich Angabe der UN-Nummer] ❐ aufgefundene nicht klassifizierte Stoffe der Klasse 1 [sofern möglich Angabe der UN-Nummer] ❐ aufgefundene nicht klassifizierte Stoffe der Klassen 2 bis 9 [sofern möglich Angabe der UN-Nummer] ❐ Probentransport [Angaben zu Art und Menge der Probe sowie Zuordnung (siehe Hinweise zur Klassifizierung von Proben (Anlage))] ❐ Andere oben nicht genannte Stoffe und/oder Gegenstände vom sicheren Ort [Ortsangabe] nach [Ortsangabe] am [Datum] in der Zeit vom [Zeitangabe] bis [Zeitangabe] auf der Straße befördert werden, wenn die nachstehenden Nebenbestimmungen eingehalten werden. 1) = Anpassung nach Betroffenheit des Ressorts. 2) = Bitte Datum und Fundstelle der letzten Neufassung oder Änderung konkret angeben. II. Nebenbestimmungen 1. Bedingungen 1.1 Fahrzeug/Transportbehälter Die o. g. Stoffe und Gegenstände sind vorrangig mit den nachfolgend genannten explosionsdruckstoßfesten Transportkugeln 3) /Transportbehältern 4) in einem dafür zugelassenen Sprengstoffäquivalent sowie auf einem darauf ausgerichteten Fahrzeug zu befördern. Sollte dies nicht möglich sein, sind auch die alternativ genannten Fahrzeuge verwendbar: Transportkugel/Transportbehälter 5) Bauart: Hersteller: Typ: Herstellungs-Nummer: Zugelassenes Sprengstoffäquivalent: Transportfahrzeug/Anhänger Amtliches Kennzeichen des Transportfahrzeugs: Amtliches Kennzeichen des Anhängers: Falls die Transportkugel/der Transportbehälter aufgrund von Volumen oder Masse des aufgefundenen Stoffes/Gegenstandes nicht nutzbar ist, dann: Klasse 1: ❐ Fahrzeug EX/II ( max. 1 000 kg NEM je Beförderungseinheit, wenn NEM nicht bekannt, ist die Bruttomasse anzusetzen); amtliches Kennzeichen: ❐ Fahrzeug EX/III (max. 16 000 kg NEM je Beförderungseinheit, wenn NEM nicht bekannt, ist die Bruttomasse anzusetzen); amtliches Kennzeichen: ❐ sonstiges geeignetes mehrspuriges Fahrzeug (mit getrennter Fahrgastzelle) für Probentransport zur chemischen oder sonstigen Analyse; amtliches Kennzeichen: Klassen 2 bis 9: ❐ geeignetes mehrspuriges Fahrzeug (mit getrennter Fahrgastzelle); amtliches Kennzeichen: 1.2 Mengenbegrenzung Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Mengenbegrenzungen nach Nummer 1.1 dieser Ausnahme eingehalten werden. 1.3 Verwendung von Anhängern und Krafträdern Bei Verwendung eines Anhängers dürfen nur Kraftfahrzeuge eingesetzt werden, bei denen die zulässige Anhängelast ausreichend ist. Kraftfahrzeuge, bei denen die Anhängelast nur mit Einschränkungen der Steigfähigkeit erreicht wird, dürfen nicht eingesetzt werden. Krafträder dürfen nicht eingesetzt werden. 1.4 Bestimmung der Fahrstrecke Eine Fahrwegbestimmung ist abweichend von § 35a GGVSEB nicht erforderlich. Die Beförderung ist dem Empfänger unter Angabe der geplanten Eintreffzeit anzuzeigen. Vor Antritt der Fahrt ist in eigener Verantwortung des Antragstellers zu überprüfen, ob die Beförderung auf der vorgeschriebenen Fahrstrecke durchgeführt werden kann. Gegebenenfalls erforderliche Nutzung von Umleitungsstrecken darf nur dann erfolgen, wenn dies gefahrlos möglich ist. Die Tunnelregelungen gemäß ADR sind zu beachten. 1.5 Verwendung der Transportkugel/des Transportbehälters Die Transportkugel/der Transportbehälter ist vor jeder Beförderung durch eine Fachkundige Person hinsichtlich der Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Die Dichtungen sind bei Beschädigungen bzw. gemäß Herstellerangabe zu erneuern. Nach Zwischenfällen wie Unfällen oder Explosionen ist eine zusätzliche Dichtigkeitskontrolle zu veranlassen. 1.6 Transportführer Bei der Beförderung von unbestimmbaren Stoffen und Gegenständen ist von der zuständigen Behörde immer ein sachkundiger Transportführer 6) zu bestimmen. Die Aufgabe des Transportführers kann vom Fahrzeugführer oder einem anderen Mitglied der Fahrzeugbesatzung wahrgenommen werden. Fahren die Fahrzeuge in einer Kolonne, reicht es aus, wenn sich nur auf einem Fahrzeug ein Transportführer befindet. Dieser kann sich auch in einem Begleitfahrzeug (Fahrzeug ohne unbestimmbare Stoffe und Gegenstände) befinden. Er muss über eine Schulung gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR verfügen. Die Bescheinigung nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADR ist mitzuführen. 1.7 Fahrzeugbesatzung Die Fahrzeugbesatzung besteht mindestens aus einem Fahrzeugführer und einem weiteren Mitglied der Fahrzeugbesatzung, das in der Lage sein muss, den Fahrzeugführer abzulösen. Fahrzeugführer und ein weiteres Mitglied der Fahrzeugbesatzung müssen an einer Schulung gemäß Kapitel 8.2 ADR (Basiskurs und Aufbaukurs Klasse 1 und in Fällen der Klasse 7 ein Aufbaukurs der Klasse 7) erfolgreich teilgenommen haben und im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.8 ADR sein. Diese Bescheinigung ist mitzuführen. 1.8 Begleitfahrzeuge Die Beförderungseinheiten mit unbestimmbaren Stoffen und Gegenständen sind auf Autobahnen durch ein dahinter und auf sonstigen Straßen mit Gegenverkehr durch ein davor und ein dahinter fahrendes mehrspuriges Fahrzeug der zuständigen Einsatzkräfte zu begleiten. 1.9 Besondere Ausrüstung In der Beförderungseinheit ist die nach ADR geforderte Ausrüstung mitzuführen. Aufgrund der vom Stoff und/oder vom Gegenstand ausgehenden besonderen Gefahr [Benennung der Gefahr] ist folgende Ausrüstung 7) zusätzlich mitzuführen: ❐ Notfallfluchtmaske nach Abschnitt 5.4.3 ADR mit gültig geprüften stoffgeeigneten Filtern für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung ❐ geeignetes Messgerät für die ausgehenden Gefahren ❐ weitere Ausrüstungen (z. B. persönliche Schutzausrüstung) 1.10 Fahrtunterbrechung Fahrtunterbrechungen sind zu vermeiden. Sind Aufenthalte während der Beförderung unumgänglich, ist ein angemessener Sicherheitsabstand zu bewohnten Orten oder Menschenansammlungen einzuhalten. Abweichend von Kapitel 8.4 in Verbindung mit Kapitel 8.5 ADR ist die Beförderungseinheit während der Aufenthalte ständig zu überwachen. 1.11 Kennzeichnung 1.11.1 Kennzeichnung der Beförderungseinheit ❐ Die Beförderungseinheit ist gemäß Abschnitt 8.1.3 ADR in Verbindung mit Absatz 5.3.2.1.1 ADR mit orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen. Zusätzlich ist die Beförderungseinheit mit den geforderten Großzetteln (Placards) gemäß Absatz 5.3.1.1.1 ADR für die Klasse 1 oder Klasse 7 zu kennzeichnen. ❐ Probentransport ohne Kennzeichnung 1.11.2 Kennzeichnung der Verpackung Auf die Angabe der offiziellen Benennung für die Beförderung bei Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 gemäß Unterabschnitt 5.2.1.5 ADR kann verzichtet werden. 1.12 Rauchverbot Während der Beförderung gilt ein absolutes Rauchverbot. 1.13 Verpackungen ❐ Die Stoffe und Gegenstände sind in geeigneten und zugelassenen Verpackungen zu verpacken und so in der Umschließung zu sichern, dass Lageveränderungen während der Beförderung weitgehend ausgeschlossen sind. Benutzt wird: [Angabe der Verpackungsart und des Verpackungsmaterials] ❐ Beim Probentransport ist eine geeignete Innenverpackung in einer geeigneten und zugelassenen Außenverpackung aus Pappe oder Kunststoff mindestens der Verpackungsgruppe II zu verwenden. 1.14 Beladung Die Beladung der Transportkugel/des Transportbehälters oder der Verpackung hat nach den jeweiligen Angaben des Herstellers zu erfolgen. 1.15 Ersthelfer Es ist sicherzustellen, dass der Transportführer und die Fahrzeugbesatzung der Beförderungseinheit über eine Ersthelferausbildung mit zusätzlicher Unterweisung über das Verhalten bei Unfällen mit giftigen Stoffen verfügen. 1.16 Fernmeldemittel In der Beförderungseinheit und ggf. in den Begleitfahrzeugen sind geeignete Fernmeldemittel zur schnellen Verbindungsaufnahme mitzuführen und einsatzbereit zu halten. 2. Auflagen Diese Einzelausnahme oder eine Kopie der Einzelausnahme ist bei jeder Beförderung mitzuführen und bei einer Kontrolle zuständigen Personen unaufgefordert zur Prüfung vorzulegen. 3) = Zugelassene Behälter nach Stand 05/2013 sind: MECV-- Mobile Explosion Containment Vessel 5 (bitte anpassen). 4) = Zugelassene Behälter nach Stand 05/2013 sind: BOFOS-- Schwedischer Hersteller von Transportbehältern Dynasafe AB (bitte anpassen). 5) = Exakte Modelldaten eintragen. 6) = Transportführer mit erweiterter Sachkunde nach Vorgabe der zuständigen Behörde. 7) = Der notwendige Ausrüstungsumfang ist je nach Stoff und/oder Gegenstand und angedachten Notfallmaßnahmen der Fahrzeugbesatzung zu bestimmen und festzulegen. III. Zusätzliche Angaben/Bemerkungen Hinweise zur Klassifizierung der Stoffe und/oder Gegenstände sind der Anlage zu dieser Ausnahme (Interner Link) zu entnehmen. [IV. Widerrufsvorbehalt Diese Ausnahmezulassung erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs für den Fall, dass sich die auferlegten Sicherheitsvorkehrungen als unzureichend zur Einschränkung der von der Beförderung ausgehenden Gefahren erweisen.] Ort, Datum Stempel, Unterschrift Stand: 19. Juni 2025

Nutzung von Lignocellulosereichen Substraten zur Biogas- und Faser, bzw. Cellulosegewinnung mittels innovativer Verfahren

Eine Substitution fossiler durch biogene Rohstoffe für stoffliche Anwendungen ist ein maßgeblicher Schritt zur Reduktion der anthropogenen CO2 Emissionen. Dabei sollte Biomasse im Sinne der Bioökonomie möglichst ganzheitlich und effizient genutzt werden, um die Flächeneffizient und den Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels zu maximieren. Die hochwertige Verwendung von bisher kaum genutzten landwirtschaftlichen Reststoffen ist eine vielversprechende Methode zur Effizienzsteigerung. Die stoffliche Nutzung von Agrarreststoffen ist allerdings problematisch. Biogene Stoffe haben stets eine schwankenden Produktqualität. Deshalb ist eine Vorbehandlung und Auftrennung der Reststoffe auf verwertbare Bestandteile notwendig und ein entscheidender Schritt für die Weiternutzung. Deutschland und Taiwan stellen zwei Technologieführer mit hohem Umweltbewusstsein in ihrer jeweiligen Klimazone dar. Deutschland befindet sich in der gemäßigten Klimazone, während Taiwan sich in der (sub-)tropischen Klimazone befindet. Besonders vielversprechende landwirtschaftliche Reststoffe, die sich für eine stofflich Nutzung eignen und daher untersucht werden sollen, sind in der gemäßigten Klimazone Getreidestroh und in der (sub-)tropischen Klimazone Kakao- und Bananenschalen, sowie Reisstroh. Zudem fallen Tomatenpflanzenreste in beiden Klimazonen an. Im angestrebten Projekt wird der landwirtschaftliche Reststoff zunächst in einem hydrothermalen Aufbereitungsverfahren aufgeschlossen, um die anaerob kaum abzubauenden Fasern von den sehr gutvergärbaren Bestandteilen zu trennen. Dies wird in Deutschland mittels Thermodruckhydrolyse realisiert und in Taiwan mittel Überkritischer Wassermethode. Anschließend folgt eine Auftrennung in einem Flüssig/Fest-Separator. Der faserreiche Feststoff soll als Torfersatzprodukt und als Substrat zur mikrobiellen Zelluloseproduktion genutzt werden. Torf findet insbesondere im Gartenbau Anwendung, da er diverse Vorteile besitzt. Allerdings bildet sich Torf in Mooren nur sehr langsam und zur Gewinnung müssen die CO2-bindende Moore entwässert werden. Im Projekt soll untersucht werden in wie weit die produzierten Fasern Torf ersetzen können. Ein zweiter zu untersuchender Ansatz im Projekt ist es die Feststofffraktion als Nährmedium für Bakterienkulturen zu verwenden, die gezielt mikrobielle Zellulose produzieren. Die Flüssigkeit soll mithilfe innovativer zweistufiger Biogasanlage energetisch genutzt werden soll. Die Nutzung der Organik zur Biogasproduktion soll die Prozessenergie der energieintensiven Aufbereitung bereitstellen. Der TS-Gehalt der flüssigen Fraktion ist sehr gering, was bei herkömmlichen volldurchmischten Reaktoren eine lange Verweilzeit und somit ein sehr großes Reaktorvolumen verursacht. Um diese Nachteile zu reduzieren, sollen im Projekt zweistufige Reaktorsysteme untersucht werden. Während in Taiwan beide Fermenter volldurchmischt betrieben werden, wird in Deutschland der Methanreaktor als Festbettfermenter ausgeführt.

New Solution and Innovative Technologies for In-situ Decontamination of a Heating Power Station and Former Gasworks Site

The site of the heating power station and former gasworks in Plauen is contaminated over a wide area with pollutants specific to gasworks - above all BTX aromatics, PAH (polycyclic aromatic hydrocarbons), tar oils, phenols and ammonium - down to a depth of six metres. According to expert opinion, a soil volume of some 20000 m3 must urgently be cleaned up. A remediation concept has been prepared at the request of the municipality of Plauen, based on the use-related potential assessment for the site. The assessment concludes that there is an acute environmental hazard for the directly adjoining river 'Weisse Elster'. The approach pursued in this project represents a new solution to the problem of contaminated sites. Instead of using ex-situ methods for carrying out a complete cleanup of the contaminated site, as practised so far, in-situ methods are used. In this way, the acute hazard potential is eliminated, leaving only a tolerable amount of residual pollution. This objective will be achieved through a combination of pneumatic, hydraulic and microbiological in-situ measures. The efficiency will be further increased by specific pollutant mobilization. The technical feasibility has been confirmed by soil air suction tests and pumping tests on sites as well as microbiological laboratory analyses. The in-situ decontamination is superior to the traditional ex-situ methods in terms of economic efficiency, waste prevention and reducing traffic movements. The innovative methods proposed here involve, in particular, hot-steam injections and controlled oxyhydrogen gas explosions that will increase the availability of immobile pollutants attached to the soil grain.

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