Die Saubermacher Recycling GmbH, ein Joint Venture von Saubermacher und der Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG, mit Sitz in Hofheim am Taunus ist ein Abfallwirtschaftsunternehmen, das sich mit der Sortierung, dem Recycling und der Verwertung von Altbatterien (Haushalts-, Geräte- und Industriebatterien) beschäftigt. Jährlich werden etwa 1 Milliarde Batterien behandelt. Angeliefert werden Batteriegemische, die alle gängigen Größen von Batterien in unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung enthalten. Um die Batterien einem Recycling zuführen zu können, müssen sie möglichst sortenrein nach chemischen Batteriesystemen getrennt werden. Die Qualität der aus Altbatterien gewonnenen Sekundärrohstoffe und deren Kosten hängen direkt von der Qualität der vorangegangenen Sortierung ab. Die Saubermacher Recycling GmbH plant in Ginsheim-Gustavsburg die Errichtung einer innovativen Anlage zur energieeffizienten Sortierung und Aufbereitung von Nickelmetallhydrid (NiMH)-Batterien. Aus den NiMH-Batterien soll hochreines Sekundärnickel zurückgewonnen werden, das in der Edelstahlindustrie Einsatz finden kann. Nach aktuellem Stand der Technik kann, bedingt durch Fehlsortierung, aus NiMH-Batterien eine Nickel-Fraktion mit einer Cadmium Verunreinigung von bis zu 0,5 Prozent hergestellt werden. Für eine Verwertung in der Edelstahlproduktion und aufgrund von betriebstechnischen Vorgaben für die Stahlwerke darf die Cadmium-Verunreinigung jedoch nicht mehr als 0,2 Prozent betragen – bereits wenige falsch sortierte, cadmiumhaltige Batterien können den avisierten hochwertigen Recyclingpfad in der Edelstahlproduktion unbrauchbar machen. Nach einer Vorbereitung mit Siebtechnologien zur Abtrennung von Stör- und Füllstoffen und einer Sortierung nach Baugröße werden die gesammelten Altbatteriegemische automatisiert und mithilfe einer KI-gestützten Röntgensortierung untergliedert und nach chemischen Batteriesystemen und Baugrößen sortenrein sortiert. Cadmiumhaltige Batterien sowie andere Batterie-Systeme (Blei (Pb), Lithium-Ionen (Li-Ion), Knopfzellen, etc.) werden einem extra Verwertungsweg in externen Anlagen zugeführt. Die KI-Röntgensortierung soll sicherstellen, dass NiMH-Altbatterien (nahezu) frei von Störstoffen, insbesondere frei von Nickel-Cadmium (NiCd)- bzw. Cadmium-Altbatterien sind. Bestehende Röntgentechnologien waren bislang nur auf die Detektion von AlMn-Batterien ausgerichtet. Die Röntgentechnologie wurde weiterentwickelt, um auch NiMH-Batterien in höchster Qualität aussortieren zu können. Die zuverlässige Erkennung und Ausschleusung von Cadmium aus NiMH/NiCd-Batteriemischungen wurde erprobt und die bestehende Datenbank um spezielle Datensätze erweitert, die zur Cadmium-Detektion notwendig sind. Die Datenbank ist erweiterbar, um eine ständige Aktualisierung und Anpassung der Sortierqualität an neue Batterien und Hersteller zu ermöglichen. Die im ersten Schritt gewonnene hochreine NiMH-Batteriefraktion wird im zweiten Schritt rein mechanisch zu einem Ni-Konzentrat aufbereitet/ weiterverarbeitet. Dazu werden die Batterien in der geplanten Anlage zerkleinert und Nickeleisen (NiFe)-Schrott von der Schwarzmasse, die das Nickelkonzentrat enthält, getrennt. Die NiFe-Schrott-Fraktion wird separat dem Recyclingpfad (Stahlindustrie) zugeführt. Das Nickelkonzentrat wird anschließend kontrolliert in einem innovativen und überwachten Aggregat verarbeitet. Dieser Schritt muss präzise durchgeführt werden, da sich das Material ohne gezielte Steuerung auf mehr als 600 Grad Celsius erhitzen würde, was nicht nur das Material verkleben lässt, sondern auch ein erhebliches Brandrisiko für die Anlage darstellen würde. Das aus der NiMH-Fraktion gewonnene sehr reine Ni-Konzentrat kann als Sekundärrohstoff und Substitut für Primärnickel in der Edelstahlproduktion (sowie in der Stahlindustrie, z.B. bei hochlegierten Baustählen, Werkzeugstählen sowie im Panzer- und Schiffsbau – worin weitere potenzielle Abnehmer gesehen werden) eingesetzt werden. Gegenüber der Primärnickelproduktion weist das Gemisch mit Sekundärnickel einen deutlich niedrigeren CO 2 -Ausstoß pro Tonne erzeugtem Edelstahl auf. Bei einem maximalen jährlichen Input von 20.000 Tonnen Batterien wird mit einem Anlagen-Output von rund 2.300 Tonnen Ni-Konzentrat gerechnet. Bei der Herstellung einer Charge Edelstahl unter Verwendung von Primärnickel entsteht eine CO 2 -Belastung von 7.633 Kilogramm CO 2 -Äquivalenten. Durch den Einsatz von Nickelkonzentrat kann diese Belastung auf 1.752 Kilogramm CO 2 -Äquivalente pro Charge reduziert werden. Das Material Nickelkonzentrat weist einen durchschnittlichen Nickelgehalt von rund 45 Masseprozent (M-%) auf und enthält damit etwa das 15-Fache des Nickelgehalts herkömmlicher Ausgangsmaterialien. Im Rahmen einer Untersuchung zur Bewertung relevanter Wirkungskategorien im Hinblick auf mögliche Umweltbelastungen wurde festgestellt, dass der Aufbereitungsprozess von Nickel-Metallhydrid-Batterien mit anschließender Rückgewinnung von Sekundärnickel im Vergleich zur Herstellung von Primärnickel deutlich besser abschneidet. Besonders in den Kategorien Versauerung, Eutrophierung, Ozonbildung sowie beim Verbrauch fossiler Ressourcen liegen die Umweltwirkungen der Sekundärnickelproduktion lediglich bei rund einem Zehntel der Werte der Primärproduktion. Dies belegt den klaren ökologischen Vorteil von Sekundärnickel. Auch im Hinblick auf die Energieeffizienz zeigt sich ein deutliches Plus: Der Energieverbrauch bei der Rückgewinnung von Sekundärnickel beträgt lediglich etwa fünf Prozent des Energiebedarfs der Primärproduktion. Das neuartige Recyclingverfahren soll zudem zur Reduktion von Staubemissionen sowie Brand- und Explosionsrisiken bei der Aufbereitung von NiMH-Altbatterien, insbesondere durch Kühlung und Verhinderung der Wasserstoff-Bildung in geschlossenen Aggregaten, beitragen und eine staubdichte Verarbeitung zu gewährleisten. Mithilfe einer KI-gestützten Röntgentechnologie, die auch auf die Detektion weiterer Batterien- und Batteriegemische und ggf. neue chemische Batteriesysteme angepasst werden kann, insbesondere wenn, wie im Projekt vorgesehen, der Algorithmus hinter der KI weiter trainiert wird, wird eine hochmoderne effiziente Sortiertechnologie entwickelt und etabliert, die den Stand der Technik in der Branche verbessern kann. Die Sortiertechnologie lässt sich auf die ganze Branche übertragen.
Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Umweltbereich: Ressourcen
Fördernehmer: Saubermacher Recycling GmbH
Bundesland: Hessen
Laufzeit: seit 2025
Status: Laufend
Am 12. April 2026 tritt das bundesweite Verkaufsverbot für Lachgas-Kartuschen über das Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NpSG) in Kraft. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) begrüßen diesen wichtigen Schritt für den Umwelt- und Gesundheitsschutz in der Hauptstadt. Das neue Gesetz verbietet den Verkauf von Lachgas – sowohl stationär als auch online oder über Automaten – sofern das Füllvolumen acht Gramm übersteigt. Zudem ist die Abgabe, der Erwerb und der Besitz von Lachgas an bzw. durch Personen unter 18 Jahren vollständig untersagt. Ziel ist es, den Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel zu verhindern, die Gesundheit von Minderjährigen besser zu schützen und gleichzeitig Umwelt- sowie Anlagenschäden zu vermeiden. Lachgas darf als Treibmittel für Schlagsahne weiterhin in Kartuschen unter acht Gramm für professionelle Anwendungen verwendet werden. Auf gesundheitspolitischer Ebene war die SenWGP aktiv an der Unterarbeitsgruppe „Lachgas“ der Arbeitsgruppe Suchthilfe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden beteiligt. Ziel war es, auf Fachebene bundesweit abgestimmte Regulierungsmöglichkeiten zu entwickeln, um dem Missbrauch von Lachgas vorzubeugen. Zudem informiert das Landesprogramm „Na klar – unabhängig bleiben“ gezielt über die Risiken des Lachgaskonsums. Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Das Verkaufsverbot von Lachgas ist richtig und wichtig. Doch gesetzliche Einschränkungen allein reichen nicht aus. Um den Missbrauch von Lachgas durch Kinder und Jugendliche zu verhindern, braucht es zudem zielgerichtete, lebensnahe Präventionsmaßnahmen. Dabei sind Schulen, Jugendzentren oder soziale Medien wichtige Kanäle, um über die Gefahren des Lachgaskonsums aufzuklären. Junge Menschen, die bereits konsumieren, müssen einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten erhalten. So können Warnsignale frühzeitig erkannt und passgenaue Unterstützung gewährleistet werden.“ Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Mit dem Verkaufsverbot für Lachgas wird endlich ein Problem angegangen, das in den vergangenen Jahren zugleich Umwelt, Menschen und Infrastruktur belastet hat. Weniger illegale Nutzung bedeutet auch weniger Gefahr für Jugendliche, weniger Müll auf unseren Straßen und weniger Schäden in der Abfallbehandlung.“ Die SenMVKU hatte bereits mit einem Antrag zur Umweltministerkonferenz im November 2024 auf Bundesebene für ein Verbot von Lachgasdruckgasflaschen geworben. Auch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe haben wiederholt auf die Gefahren hingewiesen, die durch unsachgemäß entsorgte Kartuschen entstehen, und entsprechende politische Maßnahmen eingefordert, um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Stephanie Otto, Vorstandsvorsitzende der BSR: „Für die BSR, wie auch für viele andere Entsorgungsunternehmen im Bundesgebiet, haben sich Lachgas-Kartuschen zu einem ernsthaften Sicherheitsrisiko für ihre thermischen Abfallentsorgungsanlagen entwickelt. Umso mehr begrüßen wir es, dass das Problem bei der Wurzel gepackt wird: Lachgaskartuschen sind kein harmloser Restmüll – je weniger davon in Umlauf kommt, desto besser. Ich verbinde mit dem Inkrafttreten des Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz die Hoffnung, dass die Gefährdung unserer Mitarbeitenden aufgrund der Explosionsgefahr und kostspielige Schäden nachhaltig zurückgehen. An unseren Anlagen entstehen durch die Kartuschen Schäden, welche die Gebührenzahlenden jährlich mit mehreren Millionen Euro belasten.“ Pressekontakt: Dörthe Arnold, Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: pressestelle@senwgp.berlin.de
<p> <p>Vor den Kanarischen Inseln brannte der britische Frachter „Cheshire“. Geladen hat der Frachter Ammoniumnitrat, NH4NO3. Das Salz dient vor allem als Düngemittel, es fand oder findet auch Anwendung als Sprengstoff, Raketentreibstoff oder als Weichmacher für Papier und Zellulose.</p> </p><p>Vor den Kanarischen Inseln brannte der britische Frachter „Cheshire“. Geladen hat der Frachter Ammoniumnitrat, NH4NO3. Das Salz dient vor allem als Düngemittel, es fand oder findet auch Anwendung als Sprengstoff, Raketentreibstoff oder als Weichmacher für Papier und Zellulose.</p><p> <p>Ammoniumnitrat ist ein weißes Salz mit einem Schmelzpunkt von 170°C. Bei Druck oder Temperaturerhöhung besteht Feuer- und Explosionsgefahr. Die Substanz ist nahezu unbegrenzt wasserlöslich und wirkt stark oxidierend. Daher fördert sie jeden Brand. Enthält sie als Verunreinigung mehr als 0,2 % einer brennbaren Substanz, ist diese Mischung explosionsgefährlich und darf zum Beispiel nicht per Flugzeug transportiert werden. Bei Brand entstehen ätzende nitrose Gase, die stark gesundheitsgefährlich sind. Ammoniumnitrat ist der Wassergefährdungsstufe 1 (schwachwassergefährdend) zugeordnet. In Gewässern wirkt es düngend und fördert so das Algenwachstum. Bei Freisetzung der gesamten Ladung in den Atlantik wäre die Gefahr aber gering, da ein sehr hoher Verdünnungseffekt auftreten würde.<br><br><em>Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamen zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter <a href="http://www.gsbl.de/">www.gsbl.de</a> bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</em></p> </p><p>Informationen für...</p>
Ziel des beantragten Forschungsvorhabens ist es, den Einfluss der durch das Porenwasser verursachten Viskositäts- und Impedanzunterschiede auf die Wellenausbreitung im Beton infolge dynamischer Beanspruchung zu untersuchen. Um den Einfluss des Porenwassers auf das globale Betontragverhalten, auf eine Veränderung der Materialimpedanz und auf die Stoßwellenausbreitung im Beton zu klären, sollen verschiedene definiert angebrachte Porenkonfigurationen experimentell untersucht werden. Ein weiteres Ziel ist es, einen Beitrag zur Entwicklung genauerer Materialmodelle für die Simulation von Stoß- und Explosionsbelastungsszenarien zu leisten. Die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts sollen zu einem besseren qualitativen und quantitativen Verständnis des Dehnrateneffektes und damit zur Sicherheit von Kernkraftwerken und anderen kritischen Infrastrukturen beitragen.
In dieser Expertise werden die Gefahren für Anlagen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, durch klimawandelbeeinflusste Naturgefahren beschrieben und Vorschläge abgeleitet, um den Stand der Sicherheitstechnik und Technik zur Verhinderung und Begrenzung von Schadstofffreisetzungen, Bränden und Explosionen, ausgelöst durch diese Naturgefahren, zu verbessern. Wie Klimaprojektionen zeigen, ist für einige Naturgefahren mit einer Zunahme der Häufigkeit und/oder Intensität zu rechnen. Hochwasser, Starkregen , Sturzfluten, Stürme usw. sind Naturgefahren, die Anpassungsstrategien erfordern, die bislang nicht oder nur selten im Rahmen des Risikomanagements von Anlagenbetreibern betrachtet werden. Fukushima und Sendai stehen für bekannte Ereignisse, bei denen die Gewalt von Naturgefahren industrielle Katastrophen auslöste. Vor diesem Hintergrund wurden auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Aktivitäten gestartet, um die Risiken von industriellen Unfällen, ausgelöst durch Naturgefahren, stärker in den Fokus der Sicherheitsdiskussion zu rücken. In zwei Workshops wurden Empfehlungen für geeignete Risikoanalysen, ein verbessertes Risikomanagement, geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie für die Notfallplanung entwickelt. Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit der grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit, der Kommunikation zwischen den Verantwortlichen sowie das legislative Regierungshandeln gegenüber durch natürlichen Gefahrenquellen ausgelösten technischen (hier chemischen) Unfällen (Natechs: Natural Hazard Triggered Technological Accidents) herausgestellt. Die wichtigsten Empfehlungen werden in dieser Expertise zusammenfassend dargestellt. Quelle: www.umweltbundesamt.de
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