Die Beförderung von Treibladungspulver und Munition in kleinen Mengen [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Werden Versandstücke der gleichen Beförderungskate- gorie befördert, müssen ihre entsprechenden Massen addiert werden, wobei die Freigrenze nicht überschrit- ten werden darf. Beispiel 1 Güter der Klasse 1Beförderungskategorie 1 UN 0027 Schwarzpulver 1.1D9 kg UN 0161 NC-Pulver 1.3C7 kg Freigrenze20 kg Tatsächliche Masse9 kg + 7 kg = 16 kg Freigrenze nicht überschritten Bei Versandstücken mehrerer Beförderungskatego- rien muss die 1.000 Punkteregel nach Unterabschnitt 1.1.3.6.4 ADR angewendet werden. Dabei wird die Nettoexplosivstoffmenge der jeweiligen Kategorie addiert und mit einem Faktor (Faktoren nach Spalte 4 in der modifizierten Tabelle) multipliziert. Die Summe aller Kategorien darf 1.000 nicht überschreiten (siehe Beispiel 2). WICHTIG! Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände dürfen nur in der Originalverpackung befördert und gelagert werden, da die Zuordnung dieser Stoffe oder Gegenstände in eine Unterklasse (ADR) bzw. Lagergruppe (Sprengstoffgesetz) ein Kennzeichen (Merkmal) für ihr Verhalten in ihrer Verpackung ist. Beispiel 2 Güter der Klasse 1 Beförderungskategorie 1 UN 0339, Patronen für Handfeuerwaffen, 1.4C 2 4 20 kg NEM UN 0027, Schwarz pulver, 1.1D5 kg NEM UN 0161, NC-Pulver, 1.3C10 kg NEM UN 0044, Anzünd hütchen, 1.4S0,8 kg UN 0012 Jagd- und Sportmunition, 1.4S16 kg Multiplikationsfaktor50 Produkte5 x 50 = 250 20 x 3 = 60 - 10 x 50 = 500 750 Summe der Produkte 3 60 0 750 + 60 = 810 (1000 Punkte werden nicht erreicht. Die Freistellung kann in Anspruch genommen werden.) Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz www.lfu.rlp.de Bearbeitung: Frank Wosnitza Titelbild: prapatsorn - stock.adobe.com Stand: Januar 2025 Unbe- grenzt = 0 INFORMATION FÜR SPORT- SCHÜTZEN UND JÄGER Die Beförderung von Treibladungspulver und Munition in kleinen Mengen INFORMATION Treibladungspulver (z. B. Nitrocellulosepulver, Schwarz- pulver) und fertig geladene Munition sind Stoffe und Gegenstände mit explosiven Eigenschaften, von denen im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für Menschen, Tieren sowie Sachen ausgehen können. Sie sind deshalb Gefahrgüter der Klasse 1 „explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen“ und unterliegen bei der Beförderung den Vorschriften der Gefahr- gutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB) und dem Übereinkommen über die interna- tionale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Die Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung sind sehr umfangreich. Werden bestimmte Mengen aber nicht überschritten, können Erleichterungen (Freistel- lungen) in Anspruch genommen werden. Für Sport- schützinnen und Sportschützen sowie Jägerinnen und Jäger sind insbesondere zwei Freistellungen im Teil 1 des ADR interessant: ■■ Freistellung im Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung nach Abschnitt 1.1.3.1a) ADR Bei dieser Freistellung sind Privatpersonen von den Vorschriften des ADR befreit, sofern die transpor- tierten Güter einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Es sind hierbei Maß- nahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungs- bedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Für den innerstaatlichen Transport wird in Anlage 2 Nr. 2.1 a) der GGVSEB die Menge pro Beförderungs- einheit eingeschränkt. Die Gesamtnettoexplosivstoff- masse (NEM) darf bei Treibladungspulver 3 kg nicht überschreiten. Bei Munition der Unterklasse 1.4 beträgt die Brutto masse max. 50 kg, bei den Unterklassen 1.1 bis 1.3 5 kg. WICHTIG! Werden die vorher genannten Mengen bei der Beförderung überschritten, gilt nicht mehr die Befreiung vom ADR. Ab dem 1. Januar 2025 müs- sen dann auch die Vorschriften für die Sicherung nach Kapitel 1.10 ADR eingehalten werden. Unter „Sicherung” versteht das ADR Maßnahmen oder Vorkehrungen, die zu treffen sind, um den Dieb- stahl oder den Missbrauch von Treibladungspulver und Munition zu minimieren. Da es sich bei Treib- ladungspulver und Munition der Unterklassen 1.1 bis 1.3C um “Gefahrgüter mit hohem Gefahren- potential” handelt, ist zusätzlich ein „Sicherungs- plan” zu erstellen, wenn die Transportmenge bei Treibladungspulver 3 kg und bei Munition der Unterklassen 1.1 bis 1.3C 5 kg überschreitet. Infor- mationen zu den Sicherungsbestimmungen des ADR und einem Muster für einen Sicherungsplan sind beim Verband der Chemischen Indust- rie e. V. – VCI im Internet unter: https://www.vci. de/services/leitfaeden/vci-leitfaden-umsetzung- gesetzlicher-sicherheitsbestimmungen-fuer- befoerderung-gefaehrlicher-gueter-adr-rid-adn- security.jsp ■■ Freistellung im Zusammenhang mit Men- gen, die je Beförderungseinheit befördert werden nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR Sollen größere Mengen befördert werden als die vorher angegebenen, kann ein vereinfach- ter Gefahrguttransport nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR erfolgen. Hierbei entfallen die meisten Beförderungsvorschriften. Einzuhalten sind aber • bei Treibladungspulver ein Sicherungsplan nach 1.10.3.2 des ADR, • die Verpackungsvorschriften, • die Zusammenpackvorschriften, • die Kennzeichnung der Versandstücke, • die Zusammenladevorschriften, • das Verbot von Feuer und offenem Licht, • die Überwachung des Fahrzeugs beim Abstellen außerhalb eines abgeschlossenen Geländes. Bei Mu- nition gilt die Überwachungspflicht ab 50 kg (NEM), • das Mitführen eines mind. 2 kg Feuerlöschers (ABC), • das Mitführen eines Beförderungspapiers, wenn die Güter an Dritte übergeben werden (bei Eigenbedarf kann innerhalb Deutschlands nach Ausnahme 18 (S) der Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) auf das Beförderungspapier verzichtet werden). Die Freistellung in Abschnitt 1.1.3.6 enthält eine Tabel- le, die in fünf Beförderungskategorien (0 bis 4) einge- teilt ist. Entsprechend ihrer Gefährlichkeit enthalten die gefährlichen Stoffe und Gegenstände ihre Zuwei- sung in eine Beförderungskategorie und die dazugehö- rige Höchstmenge (bei Klasse 1 die Nettoexplosions- masse NEM) je Beförderung. ■■ Modifizierte Tabelle nach 1.1.3.6.3 ADR für Klasse 1 Beförderungs kategorieStoffe oder Gegenstände Verpackungs- gruppe oder Klassifizierungscode /-gruppe oder UN-Nummer 0Klasse 1: 1.1 A, 1.1 L, 1.2 L, 1.3 L, UN- Nummer 0190 Stoffe und Gegenstände der folgenden Klasse 1: 1.1 B bis 1.1 J a) , 1.2 B bis 1.2 J, 1.3 C, 1.3 G, 1.3 H, 1.3 J und 1.5 D a) a) Für die UN-Nummern 0081, 0082, 0084, 0241, 0331, 0332, 0482, 1005 und 1017 sind die höchstzulässigen Gesamtmengen je Beförderungseinheit (von 20 auf 50) erhöht Stoffe und Gegenstände der Klasse 1: 1.4 B bis 1.4 G und 1.6 N Klasse 1: 1.4 S 1 2 4 Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungs- einheit 0 Multiplikationsfaktor und Anmerkungen 20Keine Anwendung der Erleichterungen möglich 50 5020 3333 unbegrenztEs sind keine Mengenbeschränkungen zu beachten
Dumped munitions contain various harmful substances which can affect marine biota like fish. One of them is mercury (Hg), included in the common explosive primer. Another is 4-aminodinitrotoluene (4-ADNT), an explosive-metabolite. 251 individual dab (Limanda limanda L.) caught at the dump site Kolberger Heide a and nearby reference sites in 2017 and 2018 were analysed. The table contain individual data on Hg, 4-aminodinitrotoluene, age, length, weight, sex and condition factor.
Wesentliche Änderung des bestehenden Steinbruches, in dem Sprengstoffe verwendet werden (Anlage nach Ziffer 2.1.1 der 4. BImSchV), durch Erweiterung und Vertiefung
Belasteter Boden wird in der Regel verbrannt oder deponiert. Durch spezielle Bakterien und Hefen koennen die Belastungen zum Teil sehr erheblich abgebaut werden. Im Vordergrund dieses Projektes steht die Analyse der Boeden. Eine Pilotanlage ist in Planung. Der erste Abschnitt der Forschungsarbeit umfasst die Analyse von Boeden auf Mineraloelkohlenwasserstoffen in ihrer Konzentration und Zusammensetzung. Die Sanierung der Bodenproben stellte sich je nach Art der Kohlenwasserstoffe unterschiedlich dar. Der zweite Schritt der Forschungsarbeit umfasst die Analyse von Boeden auf Ruestungs- und Sprengstoffrueckstaende. Erste Erkenntnisse der Sanierungserfolge sind fruehestens Ende 1996 zu erwarten.
Extraktion von Sprengstoffrueckstaenden aus Bodenproben, Watteabrieben und Saugproben mit ueberkritischen CO2 und anschliessender Identifizierung mit HPLC im ng-Bereich. Sprengstoffe.
Die EBV betreibt in Vogelgesang eine Anlage zur Entsorgung von Munition. Sie beabsichtigte, diese Anlage zu modernisieren und zu erweitern und stellte dazu einen Antrag auf wesentliche Aenderung gemaess Paragraph 15 BlmSchG. Das IWS sollte bewerten, ob sich die moeglichen Auswirkungen der geaenderten Anlage mit der Lage in einem Trinkwasserschutzgebiet vereinbaren liessen, oder ob ggfs zusaetzliche Schutzvorkehrungen ueber die Planungen hinaus getroffen werden muessten. Durch das IWS waren folgende Aufgabenschwerpunkte abzudecken: 1) Zu beruecksichtigende Betriebszustaende insbesondere Unter-/Uebernormalbetrieb, Leckagen und Stoerfaelle. 2) Beurteilung moeglicher Schadstoffemissionen. 3) Vorschlaege von Beschraenkungen, Teilverboten und Schutzvorkehrungen.
Sprengstoffe, v.a. TNT und Hexogen (RDX), sind als Kontaminationen in den Boden eingetragen worden und gelangen aufgrund ihrer geringen Wasserlöslichkeit langsam in das Grundwasser. Aufgrund ihrer Umwetlttoxizität ist eine Sanierung kontaminierter Standorte nötig. Bisherige Untersuchungen zum Abbau dieser Xenobiotika haben sich auf die oxidativen Enzyme von Pilzen aus fremden Habitaten (v.a. Weißfäule-Pilzen) konzentriert. Unter Ansatz basiert hingegen auf der Charakterisierung des Abbau-Potentials der nativen Bodenmycota. TNT wird durch Nitratreduktase-Aktivität reduziert und in die Humus-Schicht eingebunden, während das instabile heterozyklische RDX-Moleküle durch Reduktion gespalten und somit mineralisiert wird. TNT-Reduktion und RDX-Abbau werden durch eine große Diversität an bodenbewohnenden Pilzen durchgeführt, v.a. Zygomyceten (Cuninghamella, Absidia) und imperfekte Stadien von Ascomyceten (Penicillium, Trichoderma). Unsere derzeitigen Studien befassen sich mit der Einbringung der RDX-Fragmente in den pilzlichen Sekundärmetabolismus.
Im Rahmen des Programms zur Bearbeitung der Gefaehrdungsabschaetzung von Ruestungsaltlasten des Landes Niedersachsen wurde das IWS beauftragt, ein Bewertungsmodell zur vergleichenden Bewertung und Prioritaetensetzung der Gefaehrdungspotentiale von Ruestungsaltlastverdachtsflaechen zu entwickeln. Ruestungsaltlasten sind Altablagerungen und Grundstuecke stillgelegter Anlagen und Nebeneinrichtungen der Ruestungsindustrie, von denen aufgrund des unsachgemaessen Umganges vor allem mit Explosiv- und Kampfstoffen einschliesslich der Vor- und Zwischenprodukte bei der Herstellung und Verarbeitung und der unsachgemaessen Entsorgung von Produktionsrueckstaenden, oder aber von den Produkten selbst Gefahren fuer die Umwelt ausgehen. Das Verfahren musste, entsprechend der Vorgehensweise bei der Altlastenbewertung in Niedersachsen, auf dem vom Land Baden-Wuerttemberg fuer die Altlastenbearbeitung entwickelten Bewertungsmodell (BWBV) aufbauen. Zusaetzlich war ein pragmatischer Ansatz gefordert, um eine leichte Handhabbarkeit des Verfahrens zu gewaehrleisten. Im Rahmen der Bewertung sollten relativ leicht zu beschaffende Daten und Informationen ebenso wie konkrete Messwerte zur Belastungssituation aus chemisch-physikalischen Analysen in die Bewertung einbezogen werden.
Während der IODP Expeditionen wurden Sedimente mit diskreten Tephralagen erbohrt und beprobt, die bis ins Campan zurückreichen. Die Bohrlokationen befinden sich ca. 800 km westlich der Vulkanfront des Sunda Vulkanbogens im Indischen Ozean. Das Hauptziel der einen Expedition war es die Veränderungen des Indischen Monsuns zu untersuchen, wohingegen sich die andere Expedition zum Ziel gesetzt hatte, die Materialeigenschaften der subduzierten Sedimente zu analysieren, die für das 'seismogene Rutschen' der Platten verantwortlich sind. In diesem Projekt soll eine umfassende marine Tephrostratigrahie für die Region durch Korrelationen von Tephren entstehen, welche, wenn möglich, mit Ablagerungen an Land unterstützt werden sollen. Für einen möglichst kompletten Datensatz werden wir deshalb zusätzlich zu den Sedimenten und Tephren der Expeditionen auch Tephren von älteren ODP Bohrprojekten im gesamten Indischen Ozean, aber insbesondere auch der Bohrungen auf dem Ninetyeast Rücken analysieren.Um quantitative und qualitative Aussagen über die Herkunft und Eruptionsabfolge machen zu können, werden wir geochemische, petrologische, sowie vulkanologische Herangehensweisen und Methoden anwenden. Diese sollen durch absolute Alterdatierungen unterstützt werden um die existierenden Altersmodelle zu bestätigen. Diese stabilen Altersmodelle sind wichtig um räumliche Veränderungen von Eruptionsprozessen, Magnituden und Frequenzen von großen Vulkaneruptionen des Sunda Vulkanbogens oder anderen bisher unbekannten vulkanischen Quellen zeitlich untersuchen kann. Es ist zu Erwarten das wir dadurch mehr über die zeitliche Entwicklung von unterschiedlichen Vulkansystemen erfahren und lange Zeitreihen von explosivem Vulkanismus in dieser Region aufstellen können. In unserem Datensatz werden wir große, bereits bekannte, sowie bisher unbekannte Ausbrüche ausfindig machen, die es uns ermöglichen werden, das periodische Auftreten sowie Zyklizitäten von Ausbrüchen der Pleistozänen Vulkanzentren des Sumatra Vulkanbogens zu ergründen. Abschließend werden wir auch die Miozäne bis Pleistozäne Sedimentabfolge des Nicobar Fans untersuchen, um darin verborgene Episoden von vulkanischer Aktivität oder einzelne Ausbrüche zu entdecken.Die Anteile und Eigenschaften des vulkanischem Materials in den Sedimenten sind von besonderem Interesse, da dieses Material in der seismogenen und tsunamogenen Zone des konvergenten Kontinentalrands Sumatras subduziert wird und bestimmt wie sich die Sedimente dann verformen.
Während der IODP Expeditionen 372 und 375 wurden die Ursachen und Auswirkungen von 'Slow Slip' Erdbeben sowie große untermeerische Hangrutsche und assoziierte Gashydrate vor der Nordinsel Neuseeland untersucht. Sedimente bis in die Kreide welche eingeschaltete Tephralagen vom Miozän bis Holozän enthalten wurden erbohrt und beprobt. Die Bohrlokationen befinden sich im Pazifik, ca. 250 km in der Windrichtung der vulkanischen Taupo Zone (TVZ), einer der größten und am häufigsten aktiven silizischen Zentren der Welt, und befinden sich auch nahe der Coromandel Vulkanfront (CVZ) einem spärlich untersuchten Neogenen vulkanischen Inselbogen. Die Tephreninventare dieser intermediär entfernten Bohrlokationen stellen das fehlende Glied zwischen den proximalen Land- und sehr distalen ODP-Aufschlüssen dar, um eine nahezu komplette Eruptionshistorie für den Neuseeländischen explosiven Vulkanismus vom Miozän bis Holozän zu etablieren. Deshalb liegt der Fokus dieses Projektes auf den vulkanischen Produkten Neogener und Quartärer neuseeländischer explosiven Eruptionen. Tephraablagerungen der Expeditionen 372&375, ergänzt durch terrestrische Abalgerungen und Tephren in älteren und distaleren ODP Bohrlokationen ergeben die einmalige Gelegenheit die Geschichte des hochexplosiven Vulkanismuses beider Inselbogensysteme sowie ihrer Spuren in den marinen Sedimente über eine Zeitspanne von mindestens 12 Ma zu untersuchen und zu vergleichen. Um quantitative und qualitative Aussagen über die Herkunft und Eruptionsabfolge, einschließlich als Kryptotephren überlieferter kleinere Eruptionen, machen zu können werden geochemische, petrologische, sowie vulkanologische Herangehensweisen und Methoden angewendet. Vor allem die kritische Lücke nicht vorhandener Spurenelement-Zusammensetzungen in terrestrischen Vergleichsproben, als auch distaler mariner Tephren, wird geschlossen werden. Diese Daten werden durch absolute Alterdatierungen unterstützt um die existierenden Altersmodelle zu bestätigen. Stabile Altersmodelle sind wichtig um dann räumliche und zeitliche Veränderungen von Eruptionsprozessen, Magnituden und Frequenzen von großen Vulkaneruptionen beider Vulkansysteme, TVZ und CVZ, zu untersuchen. Schließlich werden die somit gewonnenen Zusammensetzungsdaten und die Eruptionsabfolgen dazu dienen um Fragen hinsichtlich der Widerkehrrate und Zyklizität in beiden Systemen zu beantworten und damit auch das erste Mal überhaupt eine Neogene Zweitserie diesbezüglich heranziehen. Die Daten werden es auch ermöglichen die zeitliche und räumliche Sedimentzusammensetzung am Kontentalhang und der hereinkommenden Platte in Bezug auf den vulkaniklastischen Eintrag hin zu charakterisieren und die Frage beantworten wie diese sich auf mechanische, kohäsive, und hydrogeologische Eigenschaften der Sedimente auswirken. Zusätzlich ermöglichen die Sedimentgeochemie und der Tephralagen, intakte gerutschte Sedimentblöcke wieder in ihre ursprüngliche stratigraphische Abfolge zurückzuordnen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 292 |
| Kommune | 7 |
| Land | 97 |
| Weitere | 44 |
| Wissenschaft | 45 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 24 |
| Daten und Messstellen | 35 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 158 |
| Gesetzestext | 20 |
| Text | 127 |
| Umweltprüfung | 44 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 156 |
| Offen | 200 |
| Unbekannt | 64 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 400 |
| Englisch | 102 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 66 |
| Bild | 3 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 107 |
| Keine | 215 |
| Webseite | 98 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 305 |
| Lebewesen und Lebensräume | 334 |
| Luft | 302 |
| Mensch und Umwelt | 420 |
| Wasser | 291 |
| Weitere | 413 |