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Bau- und bauwerksbedingte Emissionen / Immission in Wasser, Boden und Luft

Das Projekt "Bau- und bauwerksbedingte Emissionen / Immission in Wasser, Boden und Luft" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Gewässerkunde.Veranlassung Für umweltverträgliches und nachhaltiges Bauen ist die Kenntnis der Freisetzung von (Schad-)Stoffen über den gesamten Lebenszyklus der Bauwerke von besonderer Bedeutung. Bisher ist allerdings nicht ausreichend bekannt, welche Substanzen beim Einbau, Rückbau und während der Nutzung der Bauwerke freigesetzt werden und inwieweit diese Stoffe die Qualität von Wasser, Boden oder Luft negativ beeinflussen. Zur Untersuchung der Umweltverträglichkeit werden deshalb in diesem Vorhaben systematische Auslaugversuche mit verschiedenen Bauprodukten durchgeführt. Die freigesetzten Stoffe werden durch eine Kombination von chemischen und biologischen Analysen detektiert, identifiziert und hinsichtlich ihrer ökotoxikologischen Effekte untersucht. Auf der Basis dieser Ergebnisse werden unter Berücksichtigung von Expositionsszenarien zudem praxisfähige Prüf- und Bewertungsverfahren für Bauprodukte entwickelt. Ziele - Analyse und ökotoxikologische Bewertung stofflicher Emissionen aus Materialien wie Beton, Geokunststoffe, Elastomere und Korrosionsschutzanwendungen im Stahlbau in Wasser und Boden - Untersuchung des Einflusses verschiedener Witterungseinflüsse auf die Bildung von Transformationsprodukten und die Stofffreisetzung - Aufstellen von Freisetzungsszenarien für Stoffe aus Bauprodukten - Entwicklung von Konzepten für die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Bauprodukten - Aufbau einer Rechercheplattform für die Auswahl umweltfreundlicher Baustoffe/Baumaterialien Für die Errichtung von Verkehrsbauwerken wie z.B. Brücken, Schleusentore, Ufersicherungen oder Offshore-Windenergieanlagen werden verschiedenste Baustoffe verwendet. Dabei handelt es sich meist um komplexe, teils reaktive Formulierungen mit Zusatzmitteln und Prozesschemikalien. Für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene und Wasserstraße) gilt, dass viele Substanzen beim Bau, Ausbau, Betrieb und Rückbau in die Umwelt gelangen können. Die genaue chemische Zusammensetzung der Baustoffe ist allerdings oftmals nicht bekannt. Durch Verwitterungsprozesse (UV, Regen) können zudem auch unbekannte Transformationsprodukte gebildet und freigesetzt werden. Das Schwerpunktthema 204 des BMDV-Expertennetzwerks entwickelt Konzepte zur Untersuchung und Bewertung der Umweltverträglichkeit von Baustoffen hinsichtlich der Freisetzung von Substanzen und deren ökotoxikologischer Relevanz.

Ressortforschungsplan 2023, Einfluss impliziter konventioneller Randbedingungen auf die Freigabe

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Einfluss impliziter konventioneller Randbedingungen auf die Freigabe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Reifen- und Straßenabrieb und reifenbürtige Stoffe in der aquatischen Umwelt: Ausgewählte Expositionsszenarien und Rückhaltungsoptionen

Das Projekt "Reifen- und Straßenabrieb und reifenbürtige Stoffe in der aquatischen Umwelt: Ausgewählte Expositionsszenarien und Rückhaltungsoptionen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Fresenius gGmbH, Fachbereich Chemie und Biologie, Institute for Analytical Research.

Physikalische und biologische Charakterisierung nuklearer Neutronen-Photonen Mischfelder, Teilprojekt B

Das Projekt "Physikalische und biologische Charakterisierung nuklearer Neutronen-Photonen Mischfelder, Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl Experimentelle Physik IV.

Krebserzeugende Stoffe bei der Arbeit - Eine vergleichende Untersuchung von Expositionsmessungen aus Frankreich und Deutschland

Das Projekt "Krebserzeugende Stoffe bei der Arbeit - Eine vergleichende Untersuchung von Expositionsmessungen aus Frankreich und Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.Zielsetzung: Europäische Regelwerke zur Minderung der Risiken bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen liegen vor und werden weiterentwickelt (z. B. REACH). Expositionsszenarien spielen hierbei eine wichtige Rolle. Daher ist ein Vergleich von Expositionen über Landesgrenzen hinweg sinnvoll, der zum Ziel hat zu untersuchen, wie hoch Expositionen in Abhängigkeit von Arbeitsbereich, Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen sind, wie die methodische Vorgehensweise bei der Ermittlung ist und wie sich dokumentierte Daten vergleichen lassen. Das Projekt baut auf Erfahrungen eines von der European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions geförderten Projekts aus der Mitte der 1990er-Jahre auf, an dem Institute aus Nordamerika und Europa, darunter auch das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz - BGIA, beteiligt waren. Die Expositionssituation in Frankreich und Deutschland für die arbeitsschutzrelevanten krebserzeugenden Gefahrstoffe Formaldehyd, Benzol, Cadmium und Trichlorethylen soll ausgewertet werden und es soll untersucht werden, ob sie tendenziell vergleichbar ist bzw. in ausgewählten Branchen und Arbeitsbereichen übereinstimmt. Aktivitäten/Methoden: Die Expositionsdatenbanken Chemical exposure data base (COLCHIC), geführt und ausgewertet vom Institut National de Recherche et de Sécurité (INRS) aus Frankreich, und Messdaten zur Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz (MEGA), geführt und ausgewertet vom BGIA, sollen hinsichtlich ihres quantitativen und qualitativen Leistungsumfanges charakterisiert werden. Die detaillierte Analyse der Datenbanken soll am Beispiel der ausgewählten krebserzeugenden Gefahrstoffe Benzol, Formaldehyd, Cadmium und Trichlorethylen erfolgen. Hierzu gehören die Untersuchung der den Messwert beeinflussenden Variablen, wie z. B. die Mess- und Analysensysteme, die hinterlegten Schlüsselverzeichnisse der Branchen, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, die als primäre Selektionskriterien in den Datenbanken fungieren, sowie die statistischen Parameter.

Physikalische und biologische Charakterisierung nuklearer Neutronen-Photonen Mischfelder

Das Projekt "Physikalische und biologische Charakterisierung nuklearer Neutronen-Photonen Mischfelder" wird/wurde ausgeführt durch: Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Klinik und Poliklinik für Radioonkologie und Strahlentherapie.

Physikalische und biologische Charakterisierung nuklearer Neutronen-Photonen Mischfelder, Teilprojekt A

Das Projekt "Physikalische und biologische Charakterisierung nuklearer Neutronen-Photonen Mischfelder, Teilprojekt A" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Klinik und Poliklinik für Radioonkologie und Strahlentherapie.

Abrupte Veränderungen von Süßwasserökosystemen unter Einwirkung von multiplen Stressoren wie steigenden Temperaturen, Nährstoffen und Pestiziden

Das Projekt "Abrupte Veränderungen von Süßwasserökosystemen unter Einwirkung von multiplen Stressoren wie steigenden Temperaturen, Nährstoffen und Pestiziden" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei.Flache Süßwasser-Lebensräume bieten wichtige Ökosystem-Funktionen, sind aber von multiplen Stressoren bedroht. Während die Reaktion auf den globalen Klimawandel wahrscheinlich eher graduell ist, sind abrupte Veränderungen möglich, wenn kritische Schwellenwerte durch zusätzliche Effekte lokaler Stressoren überschritten werden. Die Analyse dieser Effekte ist komplex, da Stressoren additiv, synergistisch oder antagonistisch wirken können. CLIMSHIFT zielt auf ein mechanistisches Verständnis von Stressor-Interaktionen, die auf flache aquatische Ökosysteme wirken. Diese sind aufgrund ihrer hohen Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnisse, der großen Ufer-Grenzfläche und der Grundwasser-Konnektivität besonders anfällig für Klimaerwärmung und Stoffeinträge aus landwirtschaftlichen Einzugsgebieten. Die komplexen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Primärproduzenten sowie assoziierten Konsumenten führen zum Auftreten stabiler Regime, und multiple Stressoren können nichtlineare Übergänge zwischen diesen Regimen auslösen, mit weitreichenden Folgen für entscheidende Ökosystemprozesse und -funktionen. Unsere Haupthypothese ist, dass erhöhte Temperaturen die negativen Auswirkungen der landwirtschaftlichen Stoffeinträge, die Nitrat, organische Pestizide und Kupfer enthalten, verstärken. Submerse Makrophyten, Periphyton und Phytoplankton als Primärproduzenten werden kombiniert mit Schnecken, die Periphyton und Pflanzen fressen, sowie benthischen und pelagischen Phytoplankton-Filtriern, Dreissena und Daphnien. Wir testen unterschiedliche Expositionsszenarien auf zwei räumlichen Skalen, Mikrokosmen im Labor und Mesokosmen im Freiland, um Effekte auf individueller, gemeinschaftlicher und ökosystemarer Ebene zu verstehen. Während des gesamten Projekts werden die Experimente durch Modellierungen ergänzt, um kritische Schwellwerte zu simulieren und Stress-Interaktionen vorherzusagen. Die Modellentwicklung wird in Zusammenarbeit mit allen Arbeitspaketen durchgeführt, um empirische Ergebnisse zu integrieren, unterschiedliche räumliche und zeitliche Skalen zu verknüpfen und Ergebnisse zu extrapolieren. Wir erwarten, dass kombinierte Stressoren zu plötzlichen Verschiebungen der Gemeinschaftsstruktur führen. Submerse Makrophyten werden voraussichtlich durch Phytoplankton oder benthische Algen ersetzt, mit Konsequenzen für wichtige Ökosystemfunktionen. Die Stärke unseres Antrages liegt darin, dass ökotoxikologische Stressindikatoren der Organismen wie Wachstum und Biomarker mit funktionalen Gemeinschafts-/Ökosystemansätzen kombiniert werden, die den Metabolismus und die Dynamik des Ökosystems betrachten. Das kombinierte Know-how von 5 Laboren mit komplementärem Fachwissen und allen notwendigen Einrichtungen wird die spezifische Projektfähigkeit sicherstellen. Unsere Ergebnisse sollen dazu beitragen, safe operating spaces/sichere Handlungsräume für eine nachhaltige Landwirtschaft und das Management von flachen aquatischen Ökosystemen in einer sich verändernden Welt zu definieren.

REACH Wissenswertes Registrierung Zulassung Beschränkung Stoffe in Erzeugnissen Sicherheitsdatenblatt Ansprechpartner

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und regelt, welche chemischen Stoffe vermarktet werden dürfen. Sie enthält Anforderungen an die Herstellung, den Import, das in Verkehr bringen sowie die Verwendung für Stoffe an sich, sowie für Stoffe in Gemischen oder in Erzeugnissen. In der REACH-Verordnung sind Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren von Stoffen festgelegt. Hersteller und Importeure müssen chemische Stoffe ab einer Menge von einer Tonne oder mehr pro Jahr in einer zentralen Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren. Im Registrierungsdossier müssen Unternehmen umfangreiche Informationen zum Stoff und dessen Verwendung übermitteln. Gefahren und mögliche Risiken sind zu beurteilen sowie Maßnahmen für eine sichere Handhabung sind zu beschreiben. Dabei gilt: „Ohne Daten - kein Markt“ . Die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – substances of very high concern), unterliegt nach REACH einer Zulassungspflicht, da deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt schwerwiegend sein können und häufig unumkehrbar sind. Der Zulassungsprozess ist ein mehrstufiges Verfahren indem SVHC-Stoffe zunächst identifiziert und in die Kandidatenliste (Liste der für eine Zulassungspflicht in Frage kommenden Stoffe) aufgenommen werden. Die ECHA veröffentlicht und aktualisiert die SVHC-Kandidatenliste . Im Anschluss werden die SVHC-Stoffe schrittweise in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen. Nach Aufnahme in diesen Anhang unterliegen sie der Zulassungspflicht, d.h. diese Stoffe dürfen nur dann zur Verwendung in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für die jeweilige Verwendung zugelassen wurden. Einen Antrag auf Zulassung können sowohl nachgeschaltete Anwender als auch Hersteller und Importeure stellen. Bereits mit Aufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste ergeben sich Informations- und Meldepflichten nicht nur bezüglich der aufgeführten Stoffe als solche oder in Gemischen, sondern auch auf ihr Vorkommen in Erzeugnissen. Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren: Zulassungsverfahren für chemische Stoffe Neben dem Zulassungsverfahren besteht auch die Möglichkeit, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen zu beschränken, wenn sich die Anwendung eines Stoffes als aus Gesundheits- oder Umweltgründen unvertretbar erweist. Das bedeutet, o. g. Tätigkeiten können an bestimmte Bedingungen gebunden oder ganz untersagt werden. In Anhang XVII der REACH-Verordnung sind alle Stoffe/Stoffgruppen mit den jeweiligen Verwendungen aufgelistet, die Beschränkungen unterliegen. Laufend werden weitere Stoffe/Stoffgruppen in diesen Anhang aufgenommen bzw. bestehende Beschränkungseinträge aktualisiert. Eine besondere Stellung haben Erzeugnisse unter REACH. Die Erzeugnisse selbst müssen nicht registriert werden. Es gibt aber unter bestimmten Bedingungen Registrierungspflichten für Stoffe in Erzeugnissen, wenn diese freigesetzt werden sollen, oder Mitteilungspflichten für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften: Stoffe, die in einer Menge von mehr als 1 Tonne pro Jahr und Hersteller oder Importeur in Erzeugnissen enthalten sind und bestimmungsgemäß freigesetzt werden sollen, müssen registriert werden (Artikel 7 Abs. 1). Stoffe, die als besonders besorgniserregend identifiziert wurden und die in einer Konzentration von mehr als 0,1% und über 1 Tonne pro Jahr in den Erzeugnissen enthalten sind, sind der Agentur zu melden (Artikel 7 Abs. 2). Lieferanten von Erzeugnissen, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von über 0,1% (w/w) enthalten, müssen ihren Kunden oder auf Aufforderung einem Verbraucher innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung die ihnen zur Verfügung stehenden sachdienlichen Angaben für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses und mindestens den Namen des Stoffes übermitteln (Artikel 33). Gleichzeitig müssen Hersteller und Importeure von Erzeugnissen beachten, dass die Verwendung von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Anhang XVII eingeschränkt oder verboten sein kann. Lieferanten, Produzenten, Importeure und Händler von Erzeugnissen, die SVHC in einer Konzentration von über 0,1 % Massenanteil (w/w) enthalten, sind seit dem 5. Januar 2021 verpflichtet, Informationen gemäß Artikel 33 Absatz 1 der REACH-Verordnung zu den betreffenden Erzeugnissen an die ECHA zu übermitteln. Dafür wurde von der ECHA die SCIP-Datenbank ( S ubstances of C oncern I n P roducts) eingerichtet, die der Umsetzung der Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie umsetzt. Die SCIP-Datenbank ergänzt die nach der REACH-Verordnung bestehenden Mitteilungs- und Anmeldepflichten für Stoffe auf der Kandidatenliste. Eine weitere Komponente der REACH-Verordnung ist die Kommunikation in der gesamten Lieferkette als Prozess in zwei Richtungen - vom Lieferanten zum Abnehmer und umgekehrt. Für die Übermittlung geeigneter sicherheitsbezogener Informationen ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB) das wichtigste Instrument, um alle notwendigen Informationen zur Beurteilung des Stoffes und zur Ergreifung erforderlicher Schutzmaßnahmen weiterzugeben. Form, Inhalt und für welche Stoffe/Gemische ein SDB zu erstellen ist, wird durch REACH geregelt. Das SDB wird in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates vorgelegt, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird. Es kann sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form, in jedem Fall kostenfrei, zur Verfügung gestellt werden. Sind neue Erkenntnisse oder Daten bezüglich der Gefahren und der daraus abgeleiteten Risikomanagementmaßnahmen verfügbar, ist das SDB zu aktualisieren. Innerhalb der Lieferkette haben nicht nur die Hersteller und Importeure, sondern auch die nachgeschalteten Anwender Informationspflichten, beispielsweise bezüglich neuer Erkenntnisse über gefährliche Eigenschaften der von ihnen verwendeten Stoffe oder Gemische sowie zur Eignung der empfohlenen und von ihnen anzuwendenden Risikomanagementmaßnahmen. Gleichzeitig haben sie das Recht, ihre Verwendungen und die entsprechenden Verwendungsbedingungen dem Lieferanten mitzuteilen. Diese dienen u. a. der Ausarbeitung von Expositionsszenarien und gewährleisten dadurch die Fortführung der Verwendung als identifizierte Verwendung. Ansprechpartner für Unternehmen in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt, Sachgebiet Chemikaliensicherheit. Zusätzliche Informationen und Hilfestellungen bietet das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt über die REACH-CLP-Biozid-Auskunftsstelle an. Ausführliche Informationen und Unterstützungsangebote stehen darüber hinaus auf den Internetseiten der ECHA (beispielweise " REACH verstehen ") und dem nationalen REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA zur Verfügung. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

RadoNorm - Risikomanagement von Radon und NORM

RadoNorm - Risikomanagement von Radon und NORM Koordination: Bundesamt für Strahlenschutz Projektbeginn: September 2020 Projektende: August 2025 Beteiligung: 57 Partner aus 22 EU -Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern Finanzierung: 18 Mio. Euro ( EU -Rahmenprogramm Horizont 2020) Hintergrund Die Richtlinie 2013/59/ EURATOM fordert die Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen (BSS) zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf gesetzlicher, exekutiver und operativer Ebene. Das multidisziplinäre Forschungsvorhaben RadoNorm " Towards effective radiation protection based on improved scientific evidence and social considerations – focus on radon on NORM " wurde konzipiert, um die Umsetzung der Richtlinie auf europäischer und nationaler Ebene zu unterstützen. Mit den Ergebnissen der Forschung sollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, assoziierte Länder und die Europäische Kommission befähigt werden, grundlegende Sicherheitsstandards für den europäischen Strahlenschutz umzusetzen. Zielsetzung Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Basis in der Risikovorsorge von Radon und NORM (natürlich vorkommende radioaktive Stoffe - Naturally Occurring Radioactive Materials ) Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses Stärkung der Kommunikation mit Interessengruppen im Bereich Strahlenschutz Förderung der Bürgerwissenschaften ( Citizen Science ) Das RadoNorm-Projekt unterstützt die europäischen Staaten und die EU -Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/ EURATOM (Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen, BSS, zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf gesetzlicher, exekutiver und operativer Ebene). Projektziele von RadoNorm sind u.a. die Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Basis in der Risikovorsorge von Radon und NORM , die Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Stärkung der Kommunikation mit Interessengruppen im Bereich Strahlenschutz, die Förderung der Bürgerwissenschaften, auch Citizen Science genannt, die wichtige Impulse für Forschungsfragen und Rückmeldungen zur Relevanz und Anwendbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen geben können. Im Ergebnis sollen am Ende offene Fragen im Zusammenhang mit der Radon- und NORM -Exposition von Mensch und Umwelt beantwortet sein sowie solide, praktikable und anwendbare Lösungen zur Reduzierung des Strahlenrisikos bereitgestellt sein. Die Ergebnisse von RadoNorm sollen direkt für die weitere Umsetzung in Empfehlungen und Gesetzgebung zur Verfügung stehen. Die Zusammensetzung des RadoNorm-Konsortiums garantiert hier die bestmögliche Verbreitung und Verwendung der Projektergebnisse, sowohl für Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden als auch für verschiedene Interessengruppen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Durchführung Um diese Ziele zu erreichen, ist das RadoNorm-Projekt in acht Arbeitspakete (WP) unterteilt: Koordination und Management des EU -Projektes einschließlich wissenschaftlicher und finanzieller Administration: Ulrike Kulka, Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), Deutschland Detaillierte Charakterisierung der Radon- und NORM -Exposition: Laureline Février, Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire ( IRSN ), Frankreich Optimierung der Dosimetrie für spezifische Expositionsszenarien: Balázs Madas, Hungarian National Nuclear Research Programme (MTA-EK), Ungarn Bewertung der Auswirkungen und Risiken von Radon und NORM für Mensch und Umwelt: Sisko Salomaa, Radiation and Nuclear Safety Authority (STUK), Finnland (bis August 2022); Päivi Roivainen, University of Eastern Finland, Finnland (ab September 2022). Verbesserung der technischen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition: Aleš Froňka, Státní ústav radiační ochrany, v.v.i. (SÚRO), Tschechische Republik Einbeziehung sozialer und gesellschaftlicher Aspekte in wissenschaftliche Empfehlungen und Risikokommunikation: Tanja Perko, Studiecentrum voor Kernenergie - Centre d'Étude de l'énergie Nucléaire (SCK - CEN), Belgien Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Andrzej Wojcik, Stockholms universitet (SU), Schweden Verbreitung der Erkenntnisse unter Stakeholdern und Bevölkerung: Nadja Železnik, Elektroinštitut Milan Vidmar (EIMV), Slowenien Finanzierung RadoNorm wird mit insgesamt 18 Mio. EUR aus dem das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 ergänzenden Programm der Europäischen Atomgemeinschaft ( EURATOM ) für Forschung und Ausbildung (2019–2020) finanziert. Das Projekt begann Anfang September 2020 und hat eine Laufzeit bis August 2025. RadoNorm wird vom Bundesamt für Strahlenschutz koordiniert und umfasst 57 Partner aus 22 EU -Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenarbeit mit Gruppen in den USA und Kanada. Stand: 17.09.2024

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