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Erfassungseinheit Lebensraumtyp (MaP)

Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I) in Baden-Württemberg Natürliche Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse sind in Anhang I der Richtlinie aufgelistet. Für ihre Bewahrung oder Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen und Naturschutzmaßnahmen ergriffen werden. Baden-Württemberg ist Teil der kontinentalen biogeografischen Region und verfügt über eine reiche Naturausstattung. Von den 91 in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen, gibt es 53 (davon 14 prioritäre) in Baden-Württemberg. Sämtliche Lebensräume in Baden-Württemberg sind geprägt durch ihre Standortbedingungen sowie Jahrhunderte langes Einwirken des Menschen. Unter ihnen gibt es Lebensräume, die noch als naturnah oder weitgehend natürlich anzusehen sind wie z.B. naturnahe und natürliche Hochmoore. Sie kommen in Baden-Württemberg schwerpunktmäßig im Alpenvorland und im Schwarzwald vor. Andere LRT sind erst durch traditionelle Wirtschaftweisen des Menschen wie Mahd oder extensive Beweidung entstanden und prägen heute das Landschaftsbild vieler Regionen. Zu diesen Lebensräumen zählen beispielsweise artenreiche Borstgrasrasen, die in Baden-Württemberg vor allem im Schwarzwald, im Schwäbisch-Fränkischen Wald und im Odenwald verbreitet sind. Für einige LRT trägt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung, wie für die Mageren Flachlandmähwiesen oder für die Wacholderheiden mit dem Verbreitungsschwerpunkt auf der Schwäbischen Alb. Diese unterschiedlichen Lebensräume beherbergen eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Eine Veränderung ihrer Standortbedingungen bewirkt eine Veränderung in der Artenzusammensetzung. Die Lebensräume spielen damit eine entscheidende Rolle für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen und damit auch der genetischen Vielfalt unserer Natur und Kulturlandschaft.

Rodungsverfahren Zweckverband Grünes Band Gemarkungen Neundorf und Schwärzdorf

Der Zweckverband Grünes Band Rodachtal beantragte die Rodung von Teilflächen der Flurstücke 516, 517, 518, 520, 521, 522, 523, 524, 524/2 der Gemarkung Neundorf sowie von Teilflächen der Flurstücke 10 und 101 der Gemarkung Schwärzdorf zur künftigen Nutzung als Waldweide (extensive Beweidung der Gesamtfläche mit Ziegen, Schafen und Robustrindern).

Bau des leistungsfähigsten Wasserrads beginnt

Am 23. Januar 2016 hat in Bannetze-Hornbostel im Landkreis Celle offiziell der Bau einer Forschungswasserkraftanlage durch die Salzgitter AG in Kooperation mit der Technischen Universität Braunschweig begonnen. Projektziel ist der Nachweis der technischen Machbarkeit einer weltweit einzigartigen Wasserkrafttechnologie zur Erschließung eines bisher technisch und wirtschaftlich nicht nutzbaren Wasserkraftpotenzials im Bereich der niederen Fallhöhen und großen Durchflussmengen. Dabei finden die ökologischen Randbedingungen, wie sie in dem Naturschutzgebiet Hornbosteler Hutweide gegeben sind, sowie die Fischdurchgängigkeit besondere Berücksichtigung.

Ist der SPEAR-Index zur Abschätzung der Pflanzenschutzmittelbelastung übertragbar auf Standgewässer der Agrarlandschaft?

Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, die Eignung und Anwendungsmöglichkeiten des SPEAR-Indikators für kleine Standgewässer zu überprüfen. Die Auswertungen basieren auf ⁠ Monitoring ⁠-daten zu ⁠ Makrozoobenthos ⁠ (MZB) und Pflanzenschutzmittelbelastung des JKI. Der Datensatz umfasst 37 Standgewässer in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein aus den Jahren 2015 und 2016. Zu den Messstellen zählen 20 Acker-Sölle, 2 Sölle im ökologischen Landbau sowie 11 Sölle aus Naturschutzgebieten oder Gebieten extensiver Beweidung. Ergänzend liegen Informationen zu Gewässergröße, Nährstoffbelastung, Habitatbeschaffenheit, Ufergestaltung sowie übliche Wasserqualitätsparameter vor. Die ermittelten Toxizitätswerte der PSM-Belastung waren insgesamt niedrig und in der Hälfte der beprobten Agrar-Sölle wurden keine Insektizide nachgewiesen. Um eine Verzerrung des Zusammenhangs zwischen PSM-Belastung und Effekt auf die MZB-Gemeinschaft zu vermeiden, wurde daher die PSM-Belastung einer Mess-stelle ohne Einbezug der Insektizide bewertet. Als sinnvolle Erweiterung des SPEAR-Indikators wurde die Arteigenschaft ‚Wiederbesiedlungsfähigkeit aus nahegelegenen Refugien‘ nicht berücksichtigt, stattdessen wurde die Arteigenschaft des ‚Vorkommens in temporären Gewässern‘ ergänzt. Nach erfolgten Änderungen des SPEAR-Indikators zeigte sich bei der Anwendung auf Sölle ein schwacher signifikanter Zusammenhang zwischen SPEAR-Werten und PSM-Belastung. Die geplante Eignungsprüfung und Entwicklung des SPEAR-Indikators für Standgewässer konnte nicht abschließend durchgeführt werden. Allerdings können die präsentierten Ergebnisse als wichtige Vorschläge und Hinweise für Weiterentwicklungen des Indikators verwendet werden. Ebenfalls wird auf Basis der vorliegenden Ergebnisse eine Weiterentwicklung des SPEAR-Indikators für kleine Standgewässer als aussichtsreich empfohlen. Veröffentlicht in Texte | 86/2022.

Ist der SPEAR-Index zur Abschätzung der Pflanzenschutzmittelbelastung übertragbar auf Standgewässer der Agrarlandschaft?

Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, die Eignung und Anwendungsmöglichkeiten des SPEAR-Indikators für kleine Standgewässer zu überprüfen. Die Auswertungen basieren auf Monitoringdaten zu Makrozoobenthos (MZB) und Pflanzenschutzmittelbelastung des JKI. Der Datensatz umfasst 37 Standgewässer in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein aus den Jahren 2015 und 2016. Zu den Messstellen zählen 20 Acker-Sölle, 2 Sölle im ökologischen Landbau sowie 11 Sölle aus Naturschutzgebieten oder Gebieten extensiver Beweidung. Ergänzend liegen Informationen zu Gewässergröße, Nährstoffbelastung, Habitatbeschaffenheit, Ufergestaltung sowie übliche Wasserqualitätsparameter vor. Die ermittelten Toxizitätswerte der PSM-Belastung waren insgesamt niedrig und in der Hälfte der beprobten Agrar-Sölle wurden keine Insektizide nachgewiesen. Um eine Verzerrung des Zusammenhangs zwischen PSM-Belastung und Effekt auf die MZB-Gemeinschaft zu vermeiden, wurde daher die PSM-Belastung einer Messstelle ohne Einbezug der Insektizide bewertet. Als sinnvolle Erweiterung des SPEAR-Indikators wurde die Arteigenschaft 'Wiederbesiedlungsfähigkeit aus nahegelegenen Refugien' nicht berücksichtigt, stattdessen wurde die Arteigenschaft des 'Vorkommens in temporären Gewässern' ergänzt. Nach erfolgten Änderungen des SPEAR-Indikators zeigte sich bei der Anwendung auf Sölle ein schwacher signifikanter Zusammenhang zwischen SPEAR-Werten und PSM-Belastung. Die geplante Eignungsprüfung und Entwicklung des SPEAR-Indikators für Standgewässer konnte nicht abschließend durchgeführt werden. Allerdings können die präsentierten Ergebnisse als wichtige Vorschläge und Hinweise für Weiterentwicklungen des Indikators verwendet werden. Ebenfalls wird auf Basis der vorliegenden Ergebnisse eine Weiterentwicklung des SPEAR-Indikators für kleine Standgewässer als aussichtsreich empfohlen. Quelle: Forschungsbericht

Auswirkungen von Pflegearbeiten im NSG -Hellberge-

Schutzziel des NSG ist die Erhaltung der Halbtrockenrasengesellschaften einer Schaftrift auf den interessanten geologischen Bildungen des letzten Eisvorstoßes der Tollense-Gletscherzunge. das bewegte Relief dieser Endmoräne war in der Vergangenheit, durch die niedrige Vegetation der Halbtrockenrasen bei geringer Bewaldung auf Steilhängen, gut sichtbar. Eine regelmäßige Beweidung verhinderte über lange Zeiträume die Entwicklung von Vorwaldstadien in Form von Schlehen- und Wildrosengebüschen. Mit der Einstellung der Beweidung der Flächen in den 60-iger Jahren schritt das Vorwaldstadium rasch voran. Durch die Pflege des Gebietes im Rahmen einer ABM-Maßnahme wurde die negative Entwicklung gestoppt und der Charakter einer Hutung konnte wieder erreicht werden.

Bericht: "Beweissicherung Küstenschutz Leybucht: Vegetation (1995-2000)"

„Zusammenfassung: Von der Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie wurde zwischen 1995/96 und 2000 Erhebungen an ca. 90 Dauerflächen entlang von 10 Transekten in der Leybucht durchgeführt, um mögliche direkte und indirekte Auswirkungen auf Flora und Vegetation durch die Baumaßnahmen „Küstenschutz Leybucht“ langfristig dokumentieren sowie bestimmte Fragestellungen klären zu können. Zum besseren Verständnis erfolgt eingangs eine Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie der Transekte. Mit Hilfe numerischer Klassifikations- und Ordinationsverfahren werden die Sukzessionsverläufe in den Dauerflächen dargestellt und analysiert. Dabei zeigt sich, dass sich bei den Salzwiesen der Leybucht um einen hochdynamischen Lebensraum handelt, in dem es während des Untersuchungszeitraums sowohl zu gerichteten als auch ungerichteten Entwicklungsabläufen kommt. Neben der Geländehöhe und damit verbundenen Überflutungshäufigkeit hat die landwirtschaftliche Nutzung einen wesentlichen Einfluss auf Flora und Vegetation der Salzwiesen. Es werden vor allem die Auswirkungen der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Beweidungsextensivierung diskutiert. Die Aufgabe der Beweidung hat bis jetzt in vielen Bereichen eine außerordentlich rasche Sukzession in Richtung oberer Salzwiese gefördert. Durch Beweidung begünstigte Vegetationseinheiten gingen zurück. Bedingt gilt dieses auch für den bis heute extensiv beweideten Buscher Heller. Diese Entwicklungsprozesse sind bisher nicht abgeschlossen. Abschließend wird der weitere Entwicklungsverlauf nach Flächenstilllegung sowie unter einer extensiven Beweidung vorbehaltlich einer weiteren großräumigen Überprüfung abgeschätzt.“

Offenlandmanagement außerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen

Neben den typischen halbnatürlichen Offenland-Ökosystemen in Mitteleuropa, die meist anthropozoogenen Ursprungs sind und somit in der Regel landwirtschaftliche Nutzflächen darstellen, gibt es eine Reihe schützenswerter offener und halboffener Ökosysteme, deren Existenz von dynamischen Prozessen bzw. geeigneter Pflege oder Management abhängt, die jedoch keiner landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Hierzu zählen natürliche Pionier-Ökosysteme z. B. in Flussauen, aber auch eine Reihe von sekundären Biotopen wie ehemalige Entnahmestellen von Kies und Sand oder Teile ehemaliger Truppenübungsplätze sowie Waldlichtungen und Waldwiesen. Im Rahmen einer im Juni 2008 veranstalteten Experten-Tagung des Bundesamtes für Naturschutz an der Internationalen Naturschutzakademie auf der Insel Vilm wurden die fachlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten, aber auch wirtschaftliche Aspekte geeigneter Managementverfahren für den Erhalt dieser Offenlandlebensräume diskutiert. Dies geschah auch vor dem Hintergrund der Verpflichtungen der FFH-Richtlinie und des gesetzlichen Biotopschutzes zum Erhalt dieser Ökosysteme. In diesem Tagungsband wird der Stand des Wissens insbesondere zu den Managementverfahren Redynamisierung von Flussauen, großflächige extensive Beweidung von Offenlandlebensräumen, Feuermanagement und massive mechanische "Störungen" vorgestellt. Im Ergebnis der Diskussionen im Rahmen der Tagung werden Einschätzungen bezüglich der Einsetzbarkeit dieser Managementverfahren in der allgemeinen Naturschutzpraxis formuliert, Aspekte ihrer nachhaltigen Durchführbarkeit diskutiert und der weitere Forschungsbedarf benannt.

Rodungsvorhaben Stiftung Lebensräume Gemarkung Höfles und Großvichtach

Die Stiftung Lebensräume für Mensch und Natur, Maillingerstraße 9, 80636 Mün-chen, beantragte die Erteilung einer Rodungserlaubnis für Fl.Nrn. 349, 352, 351, 372 und 371, Gemarkung Höfles, sowie 129, Gemarkung Großvichtach (alles Teilflächen), zu insgesamt 2,20 ha. Bzgl. Fl.Nr. 351, Gemarkung Höfles wurde mit Telefonat vom 27.05.2022 zwischen dem AELF Coburg-Kulmbach, Außenstelle Forst Stadtsteinach vertreten durch Herrn Forstrat Sommerer und Herrn Dr. Hiltl von der Stiftung Lebensräume eine Flächenpräzisierung vorgenommen. Der für die Rodung beabsichtigte Bereich reduzierte sich von 0,24 ha auf 0,12 ha (vgl. anliegender Lageplan Flächenpräzisierung bzgl. Fl.Nr. 351, Gemarkung Höfles). Somit beläuft sich die Gesamtrodungsfläche nunmehr auf 2,08 ha. Die gerodeten Flächen sollen zukünftig als Wiese oder Weide für naturschutzfachliche Belange genutzt werden (extensive Beweidung)

Rodungsvorhaben Stiftung Lebensräume Gemarkung Tschirn

Die Stiftung Lebensräume für Mensch und Natur, Amtsgerichtsstraße 14 96317 Kronach, beantragte mit Schreiben vom 07.08.2024 die Erteilung einer Rodungserlaubnis für die Fl.Nr. 790 (Teilfläche), Gemarkung Tschirn zu 1,45 ha. Die gerodete Fläche soll zukünftig als Weide für naturschutzfachliche Belange genutzt werden (Extensive Beweidung der Gesamtfläche mit Rindern und Anlage von zwei kleinen Teichen).

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