Diese Datenserie beschreibt den Bestand der Kompensationsflächen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit §9 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ergeben. Das Fachverfahren KISS dient der Wahrnehmung der Fachaufsicht der sächsischen Straßenbauverwaltung hinsichtlich straßenbaubedingter Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) und ist zugleich Arbeitsgrundlage für das Kompensationsflächenmanagement (Organisation der dauerhaften Unterhaltungspflege mit Funktionskontrollen). Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgt durch die sächsische Straßenbauverwaltung. Das Fachverfahren KoKa-Nat dient den sächsischen Naturschutzbehörden als Instrument zur Erfassung, Überwachung, Verwaltung und Dokumentation von Eingriffkompensationsmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen gemäß SächsÖKoVO (Ökokontomaßnahmen). Die Datenabgabe kann dateibasiert im MapInfo- oder Shape-Format erfolgen.
Die Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege ist zuständig - als Fachbehörde für Naturschutz - Verwaltung der NSG - Verwaltung von Fördermitteln für den Allenschutz, Arten- u. Biotopschutz, naturschutzgerechtes Dorf Grünlandextensivierung - Beteiligung an Planungsverfahren, denen ein Raumordnungsverfahren vorangeht oder die dem UVPG unterliegen
Sammlung von topographischen Karten und naturschutzrelevanten Fach- und Themenkarten Flurkarten für Naturschutzgebiete und Flächen der Grünlandextensivierung CIR-Luftbildarchiv für den Zuständigkeitsbereich des StALU WM Schwerin, Maßstab 1:10000 vollständige Luftbildinterpretation (Biotoptypen- und Nutzungskartierung, 1992-1995) landesweite Biotopkartierung (1996-1999) spezielle Themenkarten zu ausgewählten Projekten, Gutachten und Vorhaben
Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Moorweg, Landkreis Wittmund, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Ziele sind vorgesehen: Wegebau, Bodenordnung zur Auflösung konkurrierender Nutzungsansprüche, Sicherung des Naturhaushaltes durch Anlage von Obstbaumwiesen, Blänken, Gehölz- und Saumstreifen sowie Entfernung standortfremder Gehölze, Grünlandextensivierung, Waldentwicklung und Moorentwicklung
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 062/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 062/03 Magdeburg, den 28. März 2003 Sachsen-Anhalt will EU-Geld für Landwirte retten/Trotz genereller Kritik an Mudulation Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hält an ihrer grundsätzlichen Kritik an der Operation des Bundes zur Umschichtung von EU-Beihilfen für die Landwirtschaft fest. Der Bund kürzt in diesem Jahr erstmals die Flächen- und Tierprämien um zwei Prozent, um mit dem Geld dann spezielle Maßnahmen im Ackerbau und in der Tierhaltung zu finanzieren (nationale Modulation). "Für Sachsen-Anhalt bedeutet dies ein Minus von rund sechs Millionen Euro", erklärte Wernicke. Den Bauern wird dieses Geld zunächst weggenommen. Um dennoch an die Beihilfen zu kommen, müssen zusätzliche Maßnahmen initiiert werden und bürokratische Hürden genommen werden. Mit nationalen Mitteln erfolgt eine Aufstockung auf rund acht Millionen Euro. Da der Bund trotz der Auffassung der Mehrheit der Bundesländer zu keiner Kurskorrektur bereit ist, wird sich Sachsen-Anhalt an ausgewählten Maßnahmen beteiligen, die mit dem umgeschichteten Geld finanziert werden. Ziel ist es, Geld für Sachsen-Anhalts Landwirtschaft zu retten, das ansonsten verloren ginge. Das Landwirtschaftsministerium will dennoch den bürokratischen Aufwand und die Risiken für Sachsen-Anhalts Agrarbetriebe so gering wie möglich halten. Daher wird sich Sachsen-Anhalt nicht an allen vom Bund aufgelegten Maßnahmen beteiligen. Es werden vor allem solche Maßnahmen genutzt, die möglichst vielen auch Tier haltenden Betrieben zugute kommen. Das Vorgehen wurde mit den Fachverbänden diskutiert. Sachsen-Anhalt beteiligt sich an drei Maßnahmen (Förderung des Ackerbaus mit erweiterten Fruchtfolgen für ökobetriebe, von Mulch- und Direktsaatverfahren für bestimmte Hauptfruchtarten sowie der Einzelflächen bezogenen Grünlandextensivierung). Für diese Maßnahmen sind Prämien je Hektar von 49 Euro, 42 Euro beziehungsweise 130 Euro vorgesehen. Die Maßnahmen zur Förderung von tier- und umweltgerechten Haltungsverfahren wird von Sachsen-Anhalt nicht genutzt, da sie in der Beantragung und Nachweisführung einen nicht vertretbaren bürokratischen Aufwand erfordern. Zugleich sind finanzielle Risiken nicht ausgeschlossen. Details zur Beantragung Die Richtlinien des Landes zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL-Richtlinien) werden um die Modulationsmaßnahmen erweitert. Damit gilt das Antragsverfahren nach den MSL-Richtlinien. Die Modulationsmaßnahmen sind zusammen mit den MSL-Maßnahmen auf einem Formblatt zu beantragen. Informationen gibt es bei den ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung. Dort müssen die Anträge auch bis zum 15. Mai eingereicht sein. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 067/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 067/03 Magdeburg, den 4. April 2003 Landwirtschaftsministerin Wernicke: Keine Benachteiligungen durch Mudulations-Umsetzung Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hält an ihrem Kurs in der Agrarförderpolitik fest und sieht sich dabei auch in grundsätzlicher übereinstimmung mit den Landwirten. "Sachsen-Anhalt ist ein Land des Ackerbaus, und Sachsen-Anhalt hat Erfolge in der Tierhaltung. Beide Bereiche wollen wir positiv entwickeln. Einseitige Bevorzugungen oder Benachteiligungen wird es dabei mit mir nicht geben", erklärte die Ministerin am Freitag in Magdeburg. Dem Hauptgeschäftsführer des Landvolkverbandes, Jochen Dettmer, warf die Ministerin einen "verklärten Blick auf die Tatsachen" vor. Dettmer hatte die Auswahl der Maßnahmen zur nationalen Modulation durch das Landwirtschaftsministerium kritisiert und daraus eine Benachteiligung für die Tierhaltung konstruiert. Die Ministerin erklärte: "Eine solche Sicht ist völlig falsch, weil sie die Zusammenhänge verdreht und verkennt. Nicht unsere Umsetzung ist ungerecht, sondern die vom Bund gegen die Ländermehrheit verordnete Modulation ist ungerecht. Ich sehe mich verpflichtet, im Interesse der Landwirte das Beste aus dieser vom Bund verfahrenen Situation zu machen. Ich bin angetreten, für die Ackerbau- und Tierbetriebe im Land so viel EU-Geld wie nur möglich zu retten. Den bürokratischen Aufwand und die finanziellen Risiken will ich dabei sowohl für die Betriebe als auch für die Verwaltung so gering wie möglich halten." Von den drei aufgenommenen Maßnahmen partizipieren nach Worten Wernickes nahezu alle landwirtschaftlichen Betriebe ¿ also auch Tierhalter und Grünlandbetriebe. Die von Dettmer geforderten Maßnahmen zur Förderung tier- und umweltgerechter Haltungsverfahren hingegen erforderten einen nicht vertretbaren zusätzlichen Kostenaufwand. Allein für die Dokumentation sind Investitionen von rund einer halben Million Euro nötig. Dazu kämen noch Personalkosten. Und das alles, bevor die Tierhalter auch nur einen Euro Modulation gesehen haben. "Das ist unverhältnismäßig und daher abzulehnen", erklärte Wernicke. Als "unseriös" bezeichnete die Ministerin die Darstellung des Hauptgeschäftsführers, das Ministerium würde die Veredelungsinitiative ad absurdum führen. "Mit der Veredelungsoffensive wollen wir günstige Rahmenbedingungen für Neuinvestitionen schaffen. Wir wollen, dass mehr Tiere gehalten und damit neue Einkommensmöglichkeiten eröffnet werden. Die Modulationsmaßnahmen hingegen gleichen allein einen Ertragsverlust auf Grund einer freiwilligen Beschränkung des Tierhalters aus. Also kein neues Tier kommt damit in den Stall." Hintergrund: Für Sachsen-Anhalts Landwirtschaft bedeutet die Modulation zunächst ein Minus von gut sechs Millionen Euro. Rund 94 Prozent oder 5,8 Millionen Euro sind Flächenprämien und etwa sechs Prozent oder rund 0,4 Millionen Euro sind Tierprämien. Den Bauern wird dieses Geld vom Bund weggenommen. Um dennoch an die Beihilfen zu kommen, müssen zusätzliche Maßnahmen initiiert werden und bürokratische Hürden genommen werden. Mit nationalen Mitteln erfolgt eine Aufstockung auf rund acht Millionen Euro. Im Rahmen einer Bundesratsinitiative will Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Baden-Württemberg die Modulation noch zu Fall bringen. Sachsen-Anhalt beteiligt sich an drei Maßnahmen (Förderung des Ackerbaus mit erweiterten Fruchtfolgen für ökobetriebe, von Mulch- und Direktsaatverfahren für bestimmte Hauptfruchtarten sowie der Einzelflächen bezogenen Grünlandextensivierung). Für diese Maßnahmen sind Prämien je Hektar von 49 Euro, 42 Euro beziehungsweise 130 Euro vorgesehen. Um Maßnahmen zur Förderung von tier- und umweltgerechten Haltungsverfahren zu beantragen, würde zum Beispiel ein neues EDV-Programm zur Erfassung der relevanten Daten benötigt. Diese Daten müssten über fünf Jahre (Verpflichtungszeitraum) mit den Vorjahren und allen anderen Antragsdaten zu den übrigen Direktzahlungen des Antragstellers verglichen werden. Vor-Ort-Kontrollen bei mindestens fünf Prozent der beteiligten Betriebe müssten über zwölf Monate verteilt werden. Die Tierschutzkriterien wären tagtäglich nachzuweisen. Das heißt, jeden Tag sind so genannte Vor-Ort-Kontrollen der Behörden möglich. Die betrieblichen Unterlagen über die Tierbestände zum Nachweis müssen aktuell vorgelegt werden. Tiere sind exakt den Buchten zuzuordnen. Jüngere und ältere Tiere sind zu trennen, um die Zuordnung auf die Flächen zu ermöglichen. Zudem gibt es unbestimmte Rechtsbegriffe wie "trockenes Stroh" oder "vergleichbare Böden". Der Bund konnte sie trotz wiederholter Aufforderung nicht genauer definieren. Es gibt in Sachsen-Anhalt nur sehr wenige Tierhalter (ausgenommen Schäfer und Mutterkuhhalter), die keinen Ackerbau haben. Insofern profitieren solche Betriebe auch von der Mulchsaatvariante im Rahmen der Modulation. Details zur Beantragung Die Richtlinien des Landes zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL-Richtlinien) werden um die Modulationsmaßnahmen erweitert. Damit gilt das Antragsverfahren nach den MSL-Richtlinien. Die Modulationsmaßnahmen sind zusammen mit den MSL-Maßnahmen auf einem Formblatt zu beantragen. Informationen gibt es bei den ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung. Dort müssen die Anträge auch bis zum 15. Mai eingereicht sein. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 076/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 076/03 Magdeburg, den 17. April 2003 Agrarumweltmaßnahmen/ Förderung einer markt- und standortange- passten Landbewirtschaftung in Sachsen-Anhalt erweitert Die Richtlinie zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) wird zum Antragsverfahren 2003 um drei zusätzliche Maßnahmen erweitert. Diese Maßnahmen werden aus so genannten Modulationsmitteln bezahlt. Dazu stehen etwa 8 Mio. ¿ jährlich zur Verfügung. Das Angebot erstreckt sich auf die Förderung des ökologischen Anbaus und des Ackerbaus sowie der Grünlandnutzung. Damit können die Modulationsmittel auf möglichst viele Betriebe verteilt werden. Folgende Maßnahmen können neu beantragt werden: "Ackerbau mit erweiterten Fruchtfolgen für ökobetriebe", "Mulch- und Direktsaatverfahren für bestimmte Hauptfruchtarten" sowie "einzelflächenbezogene Grünlandextensivierung". Für die Förderung sind Prämien in Höhe von 49 ¿/ha, 42 ¿/ha bzw. 130 ¿/ha vorgesehen. Es gelten die Anforderungen des bekannten MSL-Verfahrens. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission. Die neuen Maßnahmen können zusammen mit den bestehenden MSL-Maßnahmen auf dem selben Formblatt beantragt werden. Die ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung beginnen am 28.04.2003 mit dem Antragsverfahren. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
null Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt Das Naturschutzgebiet „Rastatter Ried“ ist Teil eines zusammenhängenden Schutzgebietsnetzes zwischen Rastatt und Karlsruhe. Es ist geprägt durch eine Fülle verschiedener Lebensräume wie Wiesen und Streuobstwiesen, Feuchtbiotope und Gewässer sowie Laub- und Auwälder und berühmt für seine Artenvielfalt. “Die biologische Vielfalt zu schützen ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für die Menschheit“, sagte Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller anlässlich des gestrigen „Abendlichen Froschkonzerts“ im Rastatter Ried. Der Erhalt der biologischen Vielfalt sei eine Überlebensfrage für uns alle. „Wir dürfen und werden nicht abwarten bis Bienen, Hummeln, Eidechsen, Kröten und Frösche aus unserer Natur verschwunden sind, weil wir ihren Lebensraum zerstört haben. Wenn wir unsere attraktive und vielseitige Artenwelt erhalten wollen, müssen wir jetzt handeln.“ Noch sei es für eine Trendwende nicht zu spät, so der Minister. „Naturschutz kann jedoch nur gelingen, wenn genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und alle an einem Strang ziehen.“ Untersteller nannte als wichtige Schritte zur Trendwende beispielhaft die Naturschutzstrategie des Landes, die Erhöhung der Naturschutzmittel von 30 auf 90 Millionen Euro bis 2021 und das von der Landesregierung vor rund eineinhalb Jahren verabschiedete Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Mit diesem Sonderprogramm investiert das Land in 2018 und 2019 insgesamt rund 36 Millionen Euro für Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt. Wichtige Bausteine im Bereich des Umweltministeriums sind der Erhalt und die Entwicklung von Natura 2000-Gebieten, Extensivierungsmaßnahmen in der Kulturlandschaft zur Schaffung von Lebensräumen für bedrohte Arten, der Moorschutz, der Biotopverbund sowie die Erhebung von Grundlagendaten und das Monitoring. Kartierungen in Baden-Württemberg Kartierungen liefern die Basis für die Stärkung der Biologischen Vielfalt, denn nur bekannte Bestände können auch geschützt werden. Eva Bell, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, erläuterte die Zielsetzungen zweier derzeit in Baden-Württemberg durchgeführter Kartierungsprogramme: die landesweite Artenkartierung (LAK) und das landesweite Arten-Stichprobenmonitoring (LASMo). LAK: Landesweite Artenkartierung Das Ziel der im Jahr 2014 gestarteten landesweiten Artenkartierung ist es festzustellen, wo welche Amphibien- und Reptilienarten in Baden-Württemberg noch vorhanden sind. Im Mittelpunkt des Projektes stehen dabei 10 Amphibienarten, für deren europäischen Bestand Baden-Württemberg eine tragende Rolle spielt. Seit dem Start der Kartierung im Jahr 2014 wurden bereits rund 80 Prozent der 1581 Rasterflächen durch ehrenamtliche Kartiererinnen und Kartierer erfasst. Im Naturschutzgebiet Rastatter Ried konnten im Rahmen dieser ehrenamtlichen Kartierung bereits 8 der 10 Zielarten nachgewiesen werden, darunter auch so attraktive Arten wie Laubfrosch, Wechselkröte und Gelbbauchunke. „Nur durch die Kooperation mit dem Naturkundemuseum Stuttgart als Koordinationsstelle und den Naturschutzverbänden BUND, NABU, Landesnaturschutzverband und dem Verein ‚Amphibien - Reptilien - Biotop - Schutz Baden- Württemberg‘ war diese Leistung in der kurzen Zeit möglich. Dafür möchte ich mich heute bei allen Beteiligten herzlich bedanken“, betont Bell. LASMo - landesweite Arten-Stichprobenmonitoring Ziel des zweiten Kartierungsprogramms – dem Landesweiten Stichproben-Monitoring – ist, langfristige Veränderungen auf Populationsebene zu erkennen. Dafür dokumentieren professionelle Kartierer die Entwicklung von ausgewählten Arten der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in ihrer Qualität und Quantität alle zwei Jahre auf jeweils 63 Probeflächen in ihren Vorkommensgebieten in Baden-Württemberg. Das LASMo ist Teil des Sonderprogramms zur Stärkung der Biologischen Vielfalt und beginnt in diesem Jahr. Hintergrundinformation Kartierungen der Arten in Baden-Württemberg Die LUBW koordiniert in Baden-Württemberg die Artenkartierungen. Diese Aufgabe beinhaltet die Schulung und Koordination der ehrenamtlichen und professionellen Kartiererinnen und Kartierer, die Plausibilisierung und Auswertung der Fundmeldungen, die Erfüllung der Berichtspflicht sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Die Erfassung geht weiter und fachlich versierte Laiinnen und Laien können sich noch über das LUBW-Internetportal Landesweite Artenkartierung (LAK) bewerben. Alle erfassten und fachlich geprüften Daten fließen in eine zentrale Datenbank, auf deren Basis aktuelle Rasterkarten erstellt und im LUBW-Internetportal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Neben aktuelle Zahlen, die den Erhaltungszustand einer Art wiedergeben, werden bei den Kartierungen weitere wichtige Informationen erfasst, wie die Charakterisierung der Lebensräume, in denen die Arten angetroffen werden. Dies ermöglicht Aussagen über die Habitatpräferenzen von Arten. Zeitreihen im selben Gebiet zeigen Veränderungen der Populationen auf. Auf diesem Wissen aufbauend können Schutzmaßnahmen gezielter durchgeführt werden. Arten der Landesweiten Artenkartierung Amphibien und Reptilien (LAK) Arten das landesweite Arten-Stichprobenmonitoring (LASMO) https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/biologische-vielfalt-erhalten-und-foerdern/sonderprogramm/ Laubfrosch Im Naturschutzgebiet Rastatter Ried konnten im Rahmen dieser ehrenamtlichen Kartierung bereits 8 der 10 Zielarten nachgewiesen werden, darunter auch so attraktive Arten wie Laubfrosch, Wechselkröte und Gelbbauchunke. Zwar kommt der Laubfrosch noch in einigen Naturräumen in Baden-Württemberg vor, früher war er aber beinahe in jedem Dorfteich und in den Tümpeln der Flussauen zu finden. Heute kämpft der Laubfrosch um das Überleben. Der Rückgang ist häufig auf den Verlust artenreicher Wiesen und der typischen kleinen Laichgewässer zurückzuführen. So wird der Laubfrosch inzwischen als „stark gefährdet“ in der Roten Liste der gefährdeten Tierarten eingestuft, weshalb auch in Baden-Württemberg auf Maßnahmen zu seinem Erhalt großen Wert gelegt wird. Durch gezielte Schutzmaßnahmen haben sich die Bestände des Laubfrosches erfreulicherweise entlang des Oberrheins in den letzten Jahren wieder stabilisiert. Das „äp-äp-äp“ des Laubfrosches kann man in stillen Nächten bis zu einem Kilometer weit hören und so auch am besten sein Vorkommen orten. Ihn zu Gesicht zu bekommen, ist dann weitaus schwieriger – er sitzt meist bestens getarnt zwischen Laub und Stängeln auf Bäumen, Sträuchern oder kleinen bewachsenen Inseln im Wasser. Wechselkröte Die Wechselkröte trägt ihren Namen aufgrund ihrer Fähigkeit zu einem - allerdings recht schwach ausgeprägten - physiologischen Farbwechsel. Zur Paarungszeit geben die Männchen nachts trillernde, bis zu zehn Sekunden andauernde Rufe von sich, die wie „ürrr" klingen und dem Zirpen der Maulwurfsgrille ähneln. Selbst in Hausgärten, Parkanlagen, Bahndämmen und Weinbergen trifft man die Art gelegentlich an. Als Laichgewässer dienen der Art in Baden-Württemberg stark sonnenexponierte, vegetationsarme Stillgewässer mit flach auslaufenden Ufern, wie wassergefüllte Senken auf Äckern und Wiesen, Tümpel, Teiche, Rückhaltebecken, Altarme und Baggerseen. Als Pionierart kann die Wechselkröte neu entstandene Gewässer spontan besiedeln. Als Steppenart besitzt die Wechselkröte eine enge Bindung an trocken-warme Landschaften mit geringer Walddichte und geringen jährlichen Niederschlägen. In Mitteleuropa bewohnt sie vor allem Kies- und Sandgruben, Steinbrüche, Truppenübungsplätze, vegetationsarme Ruderalflächen und Industriebrachen sowie Felder und stillgelegte Ackerflächen. Gelbbauchunke Baden-Württemberg liegt im Verbreitungszentrum der Gelbbauchunke und hat deshalb eine besonders hohe Verantwortung für deren Arterhaltung in Europa. Die Art ist leicht an der gelb und dunkel marmorierten Bauchseite und den „herzförmigen“ Pupillen zu erkennen. Ursprüngliche Lebensräume sind Klein- und Kleinstgewässer der Überschwemmungsauen großer Bäche und Flüsse. Heute ist die Art überwiegend in Laub- und Mischwäldern, aber auch im Bereich von Sekundärstandorten wie Kiesgruben, Steinbrüchen und Truppenübungsplätzen anzutreffen. Als Laichgewässer dienen Wagenspuren, Pfützen, Tümpel und Gräben. Auch wenn die Art in Baden-Württemberg noch nahezu flächendeckend verbreitet ist, so musste in den letzten Jahrzehnten ein kontinuierlicher Rückgang festgestellt werden. Folgerichtig wird die Art in der Roten Liste der gefährdeten Arten in Kategorie „stark gefährdet“ eingestuft. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Der Schwarzgefleckte oder Quendel-Ameisenbläuling ( Maculinea arion ) ist eine paläarktisch verbreitete Tagfalterart, die europaweit gefährdet ist. In Polen, Tschechien, Dänemark und Finnland stehen die Populationen kurz vor dem Erlöschen, in Deutschland ist die Art stark gefährdet. Sie wird deshalb im Anhang IV der Natura 2000-Lebensräume bzw. FFH-Gebiete geführt und ist damit streng geschützt. In der Roten Liste Deutschlands wird Maculinea arion als gefährdet und in Rheinland-Pfalz als stark gefährdet eingestuft. In den Jahren 1997 und 1998 konnte dieser Falter im Rahmen von Effizienzkontrollen der Biotopbetreuung in für die Art teilweise relativ beachtlicher Abundanz in mehreren Kalk-magerrasen der Eifel nachgewiesen werden. Es waren ausschließlich lockerrasige, thymian- und dostreiche, stellenweise zur Versaumung neigende Mesobrometen in klimatisch begünstigten Regionen. In der Regel wurden diese Bereiche extensiv von Schafen beweidet. Gemähte Flächen wurden nur ausnahmsweise beflogen und in diesen Fällen war die Beweidung erst einige Jahre her oder es gab entsprechende beweidete Flächen in der Nähe. Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier . Gefährdung In der Roten Liste Deutschlands und in Rheinland-Pfalz wird Maculinea arion als gefährdet eingestuft. [Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.] Die Tagfalter scheinen allgemein im Rückgang begriffen zu sein. Als mögliche Ursache für diese Entwicklung werden in der Literatur auch Verinselungseffekte diskutiert. Die geeigneten Habitate liegen wie Inseln in einer ausgeräumten Landschaft, was dazu führt, dass die in diesen Inselhabitaten lebenden Populationen voneinander getrennt sind. Diese genetische Isolation führt nach einiger Zeit unweigerlich zur Extinktion der Art. Aufgrund der komplizierten Larvalökologie des Falters besteht seine Gefährdung nicht nur im Schwund geeigneter Raupenfutterpflanzen, sondern möglicherweise auch im Rückgang der Wärme liebenden Knotenameise ( Myrmica sabuleti ), in deren Nest die Raupe ab dem 4. Larvenstadium parasitisch lebt. Dazu wird sie im Frühherbst von Arbeiterinnen dieser Ameisenart „adoptiert“ und ins Nest getragen, wo die Raupe sich dann von der Ameisenbrut ernährt, bis sie sich verpuppt und im Frühsommer schlüpft. Deshalb sollte auch untersucht werden, ob diese Ameisenart im Untersuchungsgebiet vorkommt. Schutz Der Falter gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Er ist in der EU-Richtlinie "Fauna, Flora, Habitate (FFH)" in Anhang IV bei den streng zu schützenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse eingeordnet. Anhand der Ergebnisse aus dem Artenschutzprojekt „Schwarzgefleckter Ameisenbläuling“ und auf der Basis der Kenntnisse der bisherigen Biotoppflege sollten auf den Flächen im Rahmen der Biotopbetreuung mit den Erfahrungen der jüngeren Zeit in anderen Regionen (Literatur) ein geeignetes Management, das unbedingt die unterschiedlichen Lebensraumansprüche in klimatisch verschiedenen Regionen berücksichtigen muss, sowie Vorschläge für ein Monitoring dieser Tagfalterart für diese Region entwickelt werden. In der Südeifel, wo die Magerrasen kleinflächiger sind, ist außerdem der Biotopverbund sehr wichtig. Eine Verbuschung sollte jedoch verhindert werden durch eine Mischung aus Schafbeweidung und gelegentlicher Entbuschung von Teillebensräumen unter Erhaltung von Säumen. Zurzeit werden weitere als potenzielle Lebensräume geeignete Flächen durch die Biotopbetreuung entbuscht und die dazwischen liegenden Trittsteinbiotope in landwirtschaftliche Extensivierungsprogramme aufgenommen. Die Schafhaltung beginnt sich hier auszuweiten. Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Schwarzgefleckter Ameisenbläuling“ können Sie dem Bericht zum Artenschutzprojekt entnehmen.
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich anhand von Dokumenten wie Broschüren, Newslettern und anderen Veröffentlichungen weitergehend über PLENUM informieren. Untersuchung der sözioökonomischen und naturschutzfachlichen Effekte im PLENUM-Gebiet Untersuchung der sözioökonomischen und naturschutzfachlichen Effekte im PLENUM-Gebiet Abschlussevaluation des PLENUM-Gebiets Heckengäu (2002 - 2013) - Kurzfassung Untersuchung der sözioökonomischen und naturschutzfachlichen Effekte im PLENUM-Gebiet Abschlussevaluation des PLENUM-Gebiets Naturgarten Kaiserstuhl (2002 - 2013) - Langfassung Untersuchung der sözioökonomischen und naturschutzfachlichen Effekte im PLENUM-Gebiet Abschlussevaluation des PLENUM-Gebiets Naturgarten Kaiserstuhl (2002 - 2013) - Kurzfassung Untersuchung der sözioökonomischen und naturschutzfachlichen Effekte im PLENUM-Gebiet Artikel im LUBW-Naturschutzinfo 2/2014 (Autor: Matthias Hollerbach) zum erfolgreichen Abschluss des PLENUM-Gebiets nach 12 Jahre engagierter Arbeit im Naturgarten Kaiserstuhl. Abschlussevaluation des PLENUM-Gebiets Schwäbische Alb (2001 - 2013) - Langfassung Untersuchung der sözioökonomischen und naturschutzfachlichen Effekte im PLENUM-Gebiet Abschlussevaluation des PLENUM-Gebiets Schwäbische Alb (2001 - 2013) - Kurzfassung Untersuchung der sözioökonomischen und naturschutzfachlichen Effekte im PLENUM-Gebiet Abschlussevaluation des PLENUM-Gebiets westlicher Bodensee (2001 - 2010) Untersuchung der sözioökonomischen und naturschutzfachlichen Effekte im PLENUM-Gebiet Abschlussevaluation des PLENUM-Gebiets Allgäu-Oberschwaben (2001 - 2010) Untersuchung der sözioökonomischen und naturschutzfachlichen Effekte im PLENUM-Gebiet Empfehlungen zur Aussaat oder Anpflanzung von Blütenpflanzen zur Erhöhung des Blütenangebots in der freien Landschaft und auf Ackerrandstreifen Ermittlung von Naturschutzwirkungen durch Extensivierungsmaßnahmen im Ackerbau von PLENUM-Projekten Abschlussbericht mit Ergänzung Insektenfauna Halbzeitevaluation von Projekten des PLENUM-Gebiets Heckengäu 2003-2006 Modul 3: Bewertung der Naturschutzwirkungen Halbzeitevaluation von Projekten des PLENUM-Gebiets Kaiserstuhl 2003-2006 Modul 3: Bewertung der Naturschutzwirkungen Literaturstudie zur Evaluation von Natur- und Umweltschutzprojekten des Instituts für Botanik und Pflanzenkunde, Siegfried Demuth, 2004 Naturschutzorientierte Regionalentwicklung in Baden-Württemberg 3. - 5. Mai 2004, Stuttgart, LBBW-Studio Landesweite PLENUM-Broschüre: Ziele, Strategien, Gebietskulisse, Projektgebiete, Handlungsfelder und deren Fördermöglichkeiten; 17 Seiten, 2. aktualisierte Auflage 2005, kostenloser Bezug LUBW (s.o.) und als PDF über Download verfügbar Wie kann die Förderung von Vermarktungs- oder Tourismusprojekten etwas zum Naturschutz beitragen? Dieses und vieles anderes mehr zeigt die neue Broschüre auf. PLENUM versucht mit einem bunten Strauß von Maßnahmen, zur Erhaltung und Weiterentwicklung unserer Kulturlandschaft beizutragen, indem nachhaltige und naturschutzorientierte Nutzungsweisen gefördert werden. Die mit Mitteln von RegioMarket geförderte Broschüre enthält viele Best practice-Beispiele für Interessierte aus Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Vermarktung, Tourismus und Gastronomie sowie erneuerbare Energien. 51 Seiten, 3. redaktionell leicht überarbeitete Auflage 2011, kostenloser Bezug LUBW (s.o.) und Download PLENUM Allgäu-Oberschwaben 2001 - 2011 säen wachen ernten Mit einem breiten Querschnittswissen und viel Methodenkompetenz ausgestattet, betreute PLENUM in den Jahren 2001 bis 2011 insgesamt 242 Projekte aus den Handlungsfeldern Naturschutz, Landwirtschaft, Tourismus, Umweltbildung und Vermarktung. Die PLENUM-Förderung im Gebiet Allgäu-Oberschwaben läuft zum Ende des Jahres 2011 aus – die zahlreichen aufgebauten Strukturen bleiben jedoch bestehen. Die Broschüre bietet einen Rückblick auf ein gelungenes Projekt, über die Vielfalt der in der Region Allgäu-Oberschwaben umgesetzten Ideen und über die beteiligten Akteure sowie die entstandenen Partnerschaften. Hrsg. PRO REGIO Oberschwaben-GMbH, 2011 - zum Download PLENUM Heckengäu 2002 - 2016 Schützen durch Nützen Die Menschen beraten, mit Partnern vernetzen, Ideen mittels Fördermöglichkeiten auf den Weg helfen und mit Rat und Tat begleiten – das ist naturschutzorientierte und nachhaltige Regionalentwicklung, die mit PLENUM ihren Anfang nahm, mit seinem Ende im Heckengäu aber nicht aufhören wird. Die Abschlussbroschüre gibt Einblicke in die Projekte und Erfolge des PLENUM-Gebiets Heckengäu. Hrsg.: PLENUM Heckengäu GbR, 2016 - zum Download Naturgarten Kaiserstuhl zum Erleben und Genießen, Die Abschlussbroschüre stellt die Vielfalt der Projekte vor, die PLENUM in den vergangenen Jahren umsetzen konnte und von denen nun die Einheimischen und Gäste des Kaiserstuhls auch zukünftig profitieren können. Hrsg. : PLENUM Naturgarten Kaiserstuhl, 2014 - zum Download PLENUM Westlicher Bodensee 2001 - 2011 zusammen gestalten, miteinander vernetzen, gemeinsam erhalten In den letzten elf Jahren wurden im PLENUM Gebiet Westlicher Bodensee 312 Projekte mit insgesamt 2,7 Millionen Euro Zuschuss gefördert und dadurch 5.1 Millionen Euro Investitionen für die Region ausgelöst. Hrsg.: Modellprojekt Konstanz GmbH, 2011 - zum Download Wie können Regionen den Herausforderungen globaler Märkte erfolgreich begegnen? Die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe ist dafür ein Schlüsselfaktor und Motor für die zukünftige Entwicklung. Ein entscheidendes Erfolgskriterium für regionale Wirtschaftskooperationen ist ein professionelles Marketing, das Prinzipien regionaler Identität und Verantwortung beinhaltet. Die Guideline behandelt nachhaltigen Marketingstrategien für regionale Kooperationen in den drei Bereichen Diese Fassung der Guideline ist deutsch, es gibt Übersetzungen und Zusammenfassungen in allen Sprachen des Alpenraums. Wie können Regionen den Herausforderungen globaler Märkte erfolgreich begegnen? Die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe ist dafür ein Schlüsselfaktor und Motor für die zukünftige Entwicklung. Ein entscheidendes Erfolgskriterium für regionale Wirtschaftskooperationen ist ein professionelles Marketing, das Prinzipien regionaler Identität und Verantwortung beinhaltet. Die Guideline behandelt nachhaltigen Marketingstrategien für regionale Kooperationen in den drei Bereichen Diese Fassung der Guideline ist englisch, es gibt Übersetzungen und Zusammenfassungen in allen Sprachen des Alpenraums. Deutsche Zusammenfassung der englischen "RegioMarket - Guideline for Cooperative Regional Marketing" Inhalt des Themenheftes: allgemeine Grundlagen zum Projektmanagement, Organisation und Ressourcen des Regionalmanagements, Kommunikation in Netzwerken, Projektentwicklung und Projektberatung, Förderung von Regionalentwicklungsprojekten sowie 11 Projektbeispiele einschließlich deren Erfolgsfaktoren, 72 Seiten, Titel + Inhaltsverzeichnis in pdf-Format zum Download Die PLENUM-Jahresbilanz auf Landesebene gibt einen ersten Überblick über die Jahresergebnisse.
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Bund | 258 |
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