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Hochwasserrisikogebiete des Landes Brandenburg

Zum 22. Dezember 2025 wurden die Gefahren- und Risikokarten gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) aktualisiert. Die Grundlage hierfür bildete die 2024 aktualisierte Hochwasserrisikobewertung. Der Datensatz enthält die Gebietskulisse (der Gefahrenkarten) für die Hochwasserszenarien Extremereignis (HQextrem) sowie Hochwasser mit mittlerer (HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10, HQ20 (nur für Elbe-Hauptschlauch)). Stand der aktualisierten Daten: 22.12.2025 Zum 22. Dezember 2025 wurden die Gefahren- und Risikokarten gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) aktualisiert. Die Grundlage hierfür bildete die 2024 aktualisierte Hochwasserrisikobewertung. Der Datensatz enthält die Gebietskulisse (der Gefahrenkarten) für die Hochwasserszenarien Extremereignis (HQextrem) sowie Hochwasser mit mittlerer (HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10, HQ20 (nur für Elbe-Hauptschlauch)). Stand der aktualisierten Daten: 22.12.2025

HWRM-Karten 3.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 3. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für häufig) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für mittel) ein 100-jährliches und das extreme Ereignis (Kennzeichnung: E für extrem) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und beim Extremereignis wird ein extrem hoher Wasserstand (7,68 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 3. Berichtszyklus zum 22.12.2025 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 3. Berichtszyklus (2028-2033) werden hier als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC Feature API bereitgestellt.

HWRM-Karten 1.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2013 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2016-2021) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

HWRM-Karten 2.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

WMS - Hochwasserrisikogebiete im Land Brandenburg

Dieser WMS-Dienst zeigt die Hochwasserrisikogebietskulisse im Land Brandenburg. Der Dienst beinhaltet drei Hochwasserszenarien, jeweils als einzelne Layer. HQ-hoch (Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit): Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 10 oder 20 Jahren. HQ-mittel (Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit): Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HQ-extrem (Extremereignis): Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren und angenommenen Versagen vorhandener Hochwasserschutzanlagen. Die Daten werden vom Landesamt für Umwelt Brandenburg (Referat W16) bereit gestellt.

Hungersteine und Untiefen

Die steten Schwankungen der Flusswasserspiegel sind natürliche Folgeerscheinungen der klimatischen Variabilität, wenngleich Extremereignisse wie Hochwasserkatastrophen oder extremes Niedrigwasser einschneidende hydrologische Phänomene darstellen. Traditionell erinnern vor Ort zahlreiche Hinweise und feste Markierungen an diese historischen Geschehnisse. Solche stummen Zeitzeugen existieren auch für Niedrigwasserereignisse als sogenannte „Hungersteine“ oder „Untiefen“. Diese Karte enthält bekannte Hungersteine und Untiefen der Elbe, welche in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Jan-Michael Lange sowie Herrn Martin Kaden von Senckenberg Naturhistorische Sammlungen Dresden erstellt.

Forschungsgruppe FOR 2793: Sensitivity of High Alpine Geosystems to Climate Change Since 1850 (SEHAG), Auswirkungen des Klimawandels auf hydrologische Prozesse in hochalpinen Einzugsgebieten

Die Häufigkeit und das Ausmaß extremer hydrologischer Ereignisse werden höchstwahrscheinlich durch den Klimawandel verstärkt. Hochalpine Einzugsgebiete sind besonders sensible Räume, da diese Regionen der Hydrosphäre stark durch Veränderungen im Temperatur- und Niederschlagsregime beeinflusst werden. Die starke Kopplung zwischen der Hydrologie und weiteren Komponenten der Geosystem in hoch gelegenen Einzugsgebieten erfordert eine detaillierte Beschreibung der ablaufenden hydrologischen Prozesse. Dieser Umstand rechtfertigt die Einrichtung dieses Teilprojekts der im Rahmen des SEHAG Projektes (Sensitivity of high Alpine geosystems to climate change since 1850) beantragten Forschergruppe. Die Innovation der vorgeschlagenen Forschungsrichtung liegt in der Untersuchung der Veränderungen in der Hydrosphäre zwischen 1850 und 2050 und wie diese mit den übrigen Komponenten der Geosystem in hochalpinen Lagen interagieren. Insbesondere werden wir gründliche Zeitreihenanalysen zur Untersuchung der Korrelation zwischen Klimawandel und den Jährlichkeiten extremer hydrologischer Ereignisse (z.B.: zeitliche Verteilung von Niederschlagsereignissen innerhalb eines Jahres und Einsetzen der Schnee- und Gletscherschmelze) durchführen. Daneben wollen wir verifizieren ob es möglich ist die Qualität der hydrologischen Modelle für hochalpine Einzugsgebiete durch 'multi-objective' Kalibrierungsansätze zu verbessern. Archive spielen dabei eine wichtige Rolle als Datenquelle zur Rekonstruktion der meteorologischen Bedingungen der Vergangenheit. Außerdem ermöglicht die Zusammenarbeit mit anderen Teilprojekten die Kalibrierung des hydrologischen Modells, sowohl gegen den Abfluss, als auch gegen Permafrost- sowie Schnee- und Gletschermessungen. Darüber hinaus werden uns die geplanten experimentellen Messungen erlauben die 'multi-objective' Kalibrierung auf weitere Parameter, wie die elektrische Leitfähigkeit des Abflusses oder die Wassertemperatur der Wildbäche auszuweiten. Das resultierende, kalibrierte Modellergebnis, für das eine intensive Unsicherheitsanalyse durchgeführt werden wird, wird dann von den weitern Teilprojekten genutzt, um die Veränderungen in der Geosystem zu interpretieren.

Meteorological data of Time Series Station Spiekeroog for 2009

The Time Series Station Spiekeroog (TSS) was setup in 2002, in the tidal inlet between the East Frisian Islands of Langeoog and Spiekeroog in the Southern German Bight, at position 53°45′01.0″ N, 007°40′16.3″ E. The aim was to ensure the continuous measurement of physical, biological, chemical and meteorological parameters, even under extreme weather conditions such as storms, ice, and storm surges. The TSS was financed as part of the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) research unit BioGeoChemistry of Tidal Flats and the Ministry for Science and Culture of the Land of Lower Saxony (MWK). Here, air temperature, air pressure, relative humidity, wind speed and wind direction were measured in the year 2009. All raw data were revised and corrected for steps as range, outliers and stationarity checks. A detailed description of the Time Series Station Spiekeroog, its structure and instrumentation can be found in Zielinski et al. (2022) and in Reuter et al. (2009).

Gefahrenkarten und Risikokarten für Hochwasser im Land Brandenburg - Anwendung

Bis zum 22. Dezember 2025 waren von den EU-Mitgliedstaaten die Hochwassergefahrenkarten und Risikokarten zu aktualisieren (Paragraph 74 Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Die Grundlage hierfür bildete die 2024 aktualisierte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos. In den Gefahrenkarten des Landes Brandenburg sind Ausmaß und Wassertiefen für drei Hochwasserszenarien dargestellt: •Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren und angenommenen Versagen vorhandener Hochwasserschutzanlagen (sogenanntes Extremereignis), •Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren (Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit), •Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 10 oder 20 Jahren (Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit). Die Risikokarten des Landes Brandenburg beinhalten die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen der oben genannten drei Hochwasserszenarien. Dargestellt werden die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit in dem potenziell betroffenen Gebiet, Anlagen mit hohen Schadstoffpotenzial für die Umwelt (IED -Anlagen), potenziell betroffene Schutzgebiete (zum Beispiel Trinkwasserschutzgebiete und Vogelschutzgebiete) sowie das UNESCO-Weltkulturerbe.

Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung am 07.11.2022 in Axien (Annaburg) Kontext Ablauf Präsentation Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 07.11.2024 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Axien (Stadt Annaburg) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Axien und Gehmen der Stadt Annaburg. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 81 Personen (inklusive der Veranstalter) an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch die Moderation, Staatssekretär Dr. Steffen Eichner und Christian Jöckel (LHW), sowie den Bürgermeister der Stadt Annaburg Stefan Schmidt Organisatorisches und soziometrische Abfrage Rückblick – Was ist seit November 2022 passiert? (Martin Etzold, LHW) Landesübergreifender Hochwasserschutz im Oberlauf (Antje Matzke, LTV Sachsen) Stand der Umsetzung und Planung des Flutpolders Axien-Mauken (Dr. Heiko Scholz, Planungsgesellschaft SCHOLZ + LEWIS mbH:) Erläuterungen zur Entschädigungsregelung (Sven Schulz, Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt) Pause inkl. Auslage von Kartenmaterial Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 07.11.2024 in Axien steht hier zum Download bereit: Präsentation 07.11.2024 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Der Raum Prettin-Pretzsch wurde als besonders tauglicher Ort für Endlagerstandort Radioaktiven Mülls identifiziert. Schließt der Bau des Polders Axien-Mauken die Orte Prettin und Pretzsch für die Suche nach einem Endlagerstandort für nuklearen Müll aus? Der nukleare Müll könnte das Grundwasser hier und in der weiteren Region verseuchen. Für die Entsorgung von radioaktiven Müll ist der Bund zuständig, Im Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt ist der Flutpolder Axien-Mauken als Voranggebiet für Hochwasserschutz ausgewiesen. Ob dies einen Endlagerstandort ausschließt wird durch das MWU an das zuständige Bundesministerium weitergegeben. Was passiert, wenn der Damm weiter oberhalb des Polders bricht? Es gibt keine Untersuchung für jedes mögliche HochwasserschadensSzenario, das im oberen Flussverlauf eintreten könnte. Es ist aber so, dass die Deiche im sächsischen Bereich, wie in Sachsen-Anhalt mit dem Schutzziel eines hundertjährigen Hochwassers (HQ100) ertüchtigt wurden. Die LTV hat Schutzmaßnahmen vorgestellt, deren Aussicht auf Umsetzung sehr gut sind. Mit den zusätzlich geplanten Flutpoldern kann die Hochwasserwelle bei Extremereignissen gekappt werden. Es wird viel LKW-Verkehr erwartet, um die Flutpolder zu errichten. Was passiert mit den Straßen nach der Baumaßnahme, die dann sicherlich nicht mehr so gut befahrbar sind wie jetzt. Der Bau des Polder ist mit erheblichen Massen-Transporten verbunden. Für den Antransport müssen die aktuellen Wege genutzt werden. Die Planungstiefe ist noch nicht erreicht um genaue Aussagen zu geplanten Transportstrecken vorzustellen. Dies wird im Rahmen der Entwurfsplanung mit der Aufstellung eines Transport-Logistikkonzeptes erarbeitet. Die Verbindlichkeit zu den Wiederherstellungsmaßnahmen wird mit dem öffentlich rechtlichen Genehmigungsverfahren (Ziel: Planfeststellungsbeschluss) geklärt. Der LHW setzt Auflagen aus der Genehmigung um. Bei den bereits sanierten Deichen, welche vorhandene Straßen genutzt haben, wurde der Zustand danach mindestens auf das vorherige Niveau wiederhergestellt. Erfahrungen der Region zu bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen des LHW hierzu liegen vor. Der Deich des Polders Axien-Mauken soll an einem Gehöft im Norden von Gehmen vorbeiführen. Ist es korrekt, dass der Deich entlang der jetzigen Straßenführung gebaut werden soll und wird der Mindestabstand von 80m eingehalten? Aus den Gesprächen mit den Ortschaftsräten hat sich gezeigt, dass ein Abstand von ca. 80 m zur vorhandenen Bebauung es ermöglicht, dass sich der Polderdeich in das Landschaftsbild einfügt. Die ursprüngliche Trassenführung (gestrichelte Linienführung) und die jetzt beplante Polderdeichlinie werden nochmals gezeigt (Folie 37). Die aktuelle Planung sieht vor, dass der Polderdeich weiter weggesetzt wird und ein Mindestabstand von 80m eingehalten wird. Nördlich von Gehmen ist die geplante Polderdeichlinie noch in Bewegung, da hier Abstimmungen mit dem Landesbetrieb für Straßenbau, Betrieb und Unterhaltung sowie mit Versorgungsträgern noch ausstehen. Über den Abstand des Polderdeiches an dem nördlich gelegenen Gehöft muss nochmal gesprochen werden. Zusammenfassend hat der LHW die Rückmeldungen aus der Betroffenheit aufgenommen, diese mit den Ortschaftsräten besprochen und eine gemeinsame Lösung entwickelt. Die Motivation der Planung liegt darin, trotz der hohen Betroffenheit, eine mögliche Akzeptanz vor Ort zu erhöhen. Wo wird das Einlaufbauwerk geplant? Der Standort ist nicht in der Gemarkung von Axien (es geht um das rote U in der Folie 37 – das bei den letzten Planungen an einem anderen Standort war). Ziel des Einlaufbauwerks soll eine schnelle Flutung des Polders ermöglichen, nämlich durch hohen Wasserstand und ein möglichst tiefes Gelände. Das Einlaufbauwerk soll an der Stelle eines vorherigen Deichbruchs platziert werden. Wie wird mit den steigenden Grundwasserständen beim Betrieb des Polders umgegangen? Was ist wenn beim Betrieb des Flutpolders diese Anlagen ausfallen? Die Polderfutung hätte große Auswirkungen auf den Grundwasserstand, wenn es keine Binnenentwässerungsmaßnahmen gäbe. Hier gilt der Grundsatz, dass es durch den Polderbetrieb keine Verschlechterung geben soll. Daher werden für den Flutpolder Maßnahmen vorgesehen, welche den Grundwasserspiegel beim Betrieb des Flutpolders senken. Durch das Winterhochwasser 2023/ 2024 war es möglich, eine detaillierte Auswertung vom ansteigenden Elbewasserstand und den daraus resultierenden Grundwasserständen durchzuführen. Es konnte an der Grundwassermesstelle 5, welche sich am Klödener Riss befindet, beobachtet werden dass der Betrieb des Schöpfwerk Klöden einen wesentlichen Einfluss auf den Anstieg des Grundwasserstandes im Hinterland bei Hochwasser der Elbe hat. Auf dieser Erkenntnis werden die grundwasserbeeinflussenden Maßnahmen geplant. Die Betriebssicherheit dieser technischen Anlagen wird damit erreicht, dass jedes Schöpfwerk mit einer weiteren Ersatzpumpe ausgerüstet wird und auch bei Stromausfall durch eine alternative Versorgung einsatzbereit sein wird. Die Fährüberfahrt in Axien ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt. Ist das weiterhin möglich, auch für landwirtschaftliche Geräte und große Geräte (40-Tonner)? Es wäre übrigens wünschenswert, wenn es eine Brücke gibt, weil die Region durch die Elbe sehr abgeschnitten ist. Der Polder soll nur bei Extremhochwasser genutzt werden – das bedeutet einen Normalzustand bei 99,99% der Zeit. Die Fährüberfahrten werden bereits bei kleinen Hochwasserereignissen, wie überall auf der Elbe, gesperrt. Die Flutung des Polders findet wenn überhaupt erst viel später und bei viel höheren Wasserständen statt. Die Straßensituation wird durch den Polderbau nicht beeinträchtigt. Zusätzlich wird die Verbindungsstraße nach Mauken auf Dammlage gebracht und  um ca. 4 Meter zum jetzigen Bestand erhöht. Damit ist der Ort auch bei Hochwasser erreichbar. Die Planung einer Elbebrücke liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des LHW. Ist es richtig, dass der Deich im Nord-Osten von Mauken ertüchtigt und nicht zurückgenommen werden soll? Der Deichbogen soll vorgezogen saniert werden. Das ist eine Zwischenlösung. Die Trasse des zukünftigen Flutpolders soll dann bei dem geplanten Verlauf des Deichs entstehen. Der rückverlegte Deich wird also zusammen mit dem Polder gebaut. Der alte (sanierte) Deich, wird dann rückgebaut, da er dann nicht mehr benötigt wird. Das Material wird dann als Bodenlager dienen. Wie hoch ist die Entschädigung / Kaufpreis für die Flächen, auf denen der Deich gebaut wird? Die Höhe der Entschädigung wird durch ein Vekehrswertgutachten ermittelt, das die aktuellen Verkehrswerte berücksichtigt. Die einmalige Entschädigung durch den Bau des Polders ist auf 20% festgesetzt. Betrifft das nur Flächen innerhalb des Polders oder auch Flächen, die zerschnitten werden? Das muss im Einzelfall betrachtet werden. In manchen Fällen könnte es Sinn machen, dass das LHW auch kleine Flächen hinter dem Deich erwirbt oder es eine Regelung über Flächentausch gibt.

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