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Hochwasser_mit_niedriger_Wahrscheinlichkeit

Überflutungsflächen eines Hochwassers mit niedriger Wahrscheinlichkeit in Hessen (Bezeichnung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §74): Überflutungsflächen mit einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von mindestens 200 Jahren (HQextrem, entspricht mindestens einem 200-jährlichen Hochwasser). Einzelne Gebiete haben auch eine abweichende Jährlichkeit für das Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit. Teil des Datenbestands der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) in Hessen.

Gefahrenhinweiskarte Sachsen (Atlas der Hochwassergefährdung in Sachsen)

Die Gefahrenhinweiskarte zeigt Überschwemmungsflächen und Intensitäten (Wassertiefe bzw. spezifischer Abfluss) bei Extremhochwasser für den Elbestrom und die Gewässer I. Ordnung in Sachsen in einem Überblicksmaßstab (1:100.000) mit einem Datenstand von 2004. Als Extremhochwasser (EHQ) wird dabei ein Ereignis, das bedeutend größer als HQ(100) ist, mindestens das höchste beobachtete Ereignis, im Allgemeinen jedoch HQ(300), angesetzt. Die Berechnung der Überschwemmungsflächen erfolgte ohne die Berücksichtigung der Wirkung vorhandener Hochwasserschutzeinrichtungen, wie Talsperren, Deiche oder Polder. Die dargestellten Intensitäten und Ausdehnungen stellen eine Umhüllende aller möglichen Überschwemmungsszenarien dar, d.h., nicht alle dargestellten Flächen sind bei einem einzelnen Ereignis betroffen. Dies gilt auch bei einem Versagen von Schutzeinrichtungen. Darüber hinaus werden die Grenzen der überschwemmten Flächen bei HQ(20) und HQ(100) dargestellt, ebenfalls ohne die Berücksichtigung der Wirkung von Hochwasserschutzeinrichtungen. Aufgrund der verschiedenen Überflutungs- und damit Schadensprozesse wurde zwischen flachen Talbereichen (geschiebefrei, meist nicht Lauf verändernde Überflutung) und Steilbereichen (dynamische Überschwemmung mit Geschiebetransport, Erosion und zu erwartender Laufveränderung) unterschieden. Da an den steilen Gewässerabschnitten die Überschwemmungstiefe nur indirekt eine Aussage über die Intensität und damit über die Gefährdung geben kann, wurde zusätzlich die Fließgeschwindigkeit auf den Vorländern ermittelt. Das Produkt aus Überschwemmungstiefe und Fließgeschwindigkeit wird als spezifischer Abfluss (Abfluss pro Meter Gewässerbreite) für EHQ dargestellt.

Gefahrenhinweiskarte Sachsen (Atlas der Hochwassergefährdung in Sachsen)

Die Gefahrenhinweiskarte zeigt Überschwemmungsflächen und Intensitäten (Wassertiefe bzw. spezifischer Abfluss) bei Extremhochwasser für den Elbestrom und die Gewässer I. Ordnung in Sachsen in einem Überblicksmaßstab (1:100.000) mit einem Datenstand von 2004. Als Extremhochwasser (EHQ) wird dabei ein Ereignis, das bedeutend größer als HQ(100) ist, mindestens das höchste beobachtete Ereignis, im Allgemeinen jedoch HQ(300), angesetzt. Die Berechnung der Überschwemmungsflächen erfolgte ohne die Berücksichtigung der Wirkung vorhandener Hochwasserschutzeinrichtungen, wie Talsperren, Deiche oder Polder. Die dargestellten Intensitäten und Ausdehnungen stellen eine Umhüllende aller möglichen Überschwemmungsszenarien dar, d.h., nicht alle dargestellten Flächen sind bei einem einzelnen Ereignis betroffen. Dies gilt auch bei einem Versagen von Schutzeinrichtungen. Darüber hinaus werden die Grenzen der überschwemmten Flächen bei HQ(20) und HQ(100) dargestellt, ebenfalls ohne die Berücksichtigung der Wirkung von Hochwasserschutzeinrichtungen. Aufgrund der verschiedenen Überflutungs- und damit Schadensprozesse wurde zwischen flachen Talbereichen (geschiebefrei, meist nicht Lauf verändernde Überflutung) und Steilbereichen (dynamische Überschwemmung mit Geschiebetransport, Erosion und zu erwartender Laufveränderung) unterschieden. Da an den steilen Gewässerabschnitten die Überschwemmungstiefe nur indirekt eine Aussage über die Intensität und damit über die Gefährdung geben kann, wurde zusätzlich die Fließgeschwindigkeit auf den Vorländern ermittelt. Das Produkt aus Überschwemmungstiefe und Fließgeschwindigkeit wird als spezifischer Abfluss (Abfluss pro Meter Gewässerbreite) für EHQ dargestellt.

Hochwassergefahrenkarte - Hochwassergefährdung bei Extremhochwasser

Die Hochwassergefahrenkarte zeigt das Überschwemmungsgebiet eines Extremhochwassers (EHQ). Dieses entspricht entweder einem sehr langen Wiederkehrintervall oder einem beobachteten Ereignis, bei dem der Abfluss mindestens dem 300- jährlichen Ereignis entsprach. Bei einem Extremereignis wird von dem Versagen von Hochwasserschutzeinrichtungen ausgegangen.

TF1 Stresstest-Fallstudien zu den Auswirkungen von Extremwetterereignissen auf Verkehrsströme

Katrin Eder: „Hochwasserschutz und -vorsorge bleiben eine Daueraufgabe“

Umweltministerium stellt Erweiterung des 7-Punkte-Plans vor – HydroZwilling bedeutet einen Quantensprung „Rheinland-Pfalz ist besonders stark von der Erderhitzung betroffen. Das bedeutet, dass damit auch die Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen steigt. Wir müssen also vorsorgen. Das ist unsere dauerhafte Verpflichtung aus der verheerenden Ahrtal-Katastrophe. Das ist aber auch notwendig um die Bürgerinnen und Bürger in allen Teilen unseres Bundeslandes möglichst gut zu schützen. Dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen – im Wissen, dass es einen bestmöglichen, aber keinen absoluten Schutz geben kann. Um dies zu gewährleisten, habe ich vor zwei Jahren einen Sieben-Punkte-Plan zur Verbesserung der Hochwasservorsorge in Rheinland-Pfalz vorgestellt. An diesem wurde seither kontinuierlich weitergearbeitet. Denn Hochwasserschutz und -vorsorge sind eine Daueraufgabe“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder, die in Mainz einen Überblick über die Weiterentwicklung des 7-Punkte-Plans gab. Hier die wesentlichen Punkte: Der HydroZwilling ist ein 3D-Simulations- und Visualisierungsmodell für Wassergefahren auf der gesamten Landesfläche. In der Endausbaustufe kann jede Person in Rheinland-Pfalz mit modelltechnisch bestmöglicher Genauigkeit in einem 3-D-Modell sehen, wie sich ein Starkregen- oder Hochwasserereignis auf ihren Ort, ihre Straße, ihr Haus auswirken könnte. Dieses landesweite, IT-gestützten Modellsystem („HydroZwilling RLP“) befindet sich aktuell im fortgeschrittenen Aufbau. Es soll für ganz Rheinland-Pfalz dazu dienen, neben der durch Überflutung betroffenen Fläche auch die Wirkung möglicher Schutzmaßnahmen simulieren und beurteilen zu können. Diese Informationen können die Kommunen zum Beispiel auch für die Aufstellung der Alarm- und Einsatzpläne des Katastrophenschutzes nutzen. Das System soll allen rheinland-pfälzischen Kommunen für eigene Detail-Berechnungen zur Verfügung gestellt werden. Voraussichtlicher Zeitplan: Im 4. Quartal dieses Jahres sollen die Kommunen Zugang zu dem System erhalten (zunächst nur für die Simulation von Starkregenereignissen). Voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgt die 3D-Visualisierung der Sturzflutgefahren für die Öffentlichkeit. 2026 steht die Erweiterung des kommunalen und öffentlichen Modells für Hochwassergefahren an. Dazu Umweltministerin Katrin Eder: „Der HydroZwilling ist ein Quantensprung zu allen bisherigen Systemen und eine ganz praktische Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger. Wir beschreiten hier bundesweites Neuland. Die Erarbeitung möglichst präziser Karten und Simulationen wird sich über Jahre weiterentwickeln.“ Die Berücksichtigung historischer Hochwasser in den Pegelstatistiken: Hierzu werden historische Wasserstandsmarken aufwändig in Abflüsse umgerechnet, die letztlich für die Pegelstatistiken genutzt werden können. Dieser Prozess läuft noch. Konkret: Arbeiten laufen an der Kyll, Vorbereitungen an der Wied. Auch hier wird Neuland betreten. Um historische Hochwasserabflüsse zu ermitteln und in die Hochwasser-Statistiken einarbeiten zu können sind gründliche Recherchen (z.B. zur damaligen Geländetopographie, Landnutzung und Bebauung im Umfeld der Markierung) notwendig. Dieser Prozess wird sich über die kommenden Jahre weiter fortsetzen. Überarbeitung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten: Alle Hochwassergefahrenkarten für alle Risikogewässer des Landes werden derzeit mit dem HydroZwilling neuberechnet. Darüberhinausgehend erfolgt die Berechnung für alle weiteren Gewässer – unter Berücksichtigung zusätzlicher Szenarien (HQ 5, 10, 15 etc.) und Informationsangaben (u.a. Fließgeschwindigkeiten) in den Karten. Das umfangreiche Datenmaterial soll zur Unterstützung betroffener Personen und Einsatzkräfte dienen. Aus diesem Grund werden alle Risikogewässer des Landes, auch in den kommenden Jahren noch, umfangreich vermessen. Die Hochwassergefahrenkarten liegen voraussichtlich bis Ende 2025 vor. Gesetzliche ÜSG-Ausweisung: Wir schaffen derzeit eine gesetzliche Grundlage, die HQ100-Linie bzw. das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) zukünftig unmittelbar aus den regelmäßig zu überprüfenden und dann ggf. zu aktualisierenden Hochwassergefahrenkarten und damit aktualisierten ÜSG abzuleiten, ohne dass es eines Festsetzungsverfahrens bedarf. Dies geschieht im Rahmen der angestrebten Novelle des Landeswassergesetzes. Die Erarbeitung des Gesetzes ist in Arbeit. Angestrebt wird, das Gesetz möglichst noch 2025 zu verabschieden. Durch die Novellierung des Landeswassergesetzes würden die Abläufe der Verwaltung erheblich vereinfacht und die Einheitlichkeit zwischen den informativen Hochwassergefahrenkarten und den rechtlich verbindlichen Überschwemmungsgebieten hergestellt. Überprüfung aller RLP Pegel auf HQextrem: Derzeit werden alle Pegel in RLP überprüft, ob eine bauliche Anpassung gegen ein Extremhochwasser erforderlich ist oder ob zusätzliche Maßnahmen, wie der Bau eines zweiten, zusätzlichen Pegels für diesen Extremfall, nötig ist. Satellitenkommunikation für Pegel: Das Ziel ist eine redundante, hochwasserunabhängige Satellitenkommunikation für die Datenübertragung. Diese wird an Pilotstandorten getestet. Die Teststationen sind inzwischen bestückt. Sie liefern zuverlässig auch über Satellit Wasserstandsdaten. In einem zweiten Schritt wird geprüft, für welche weiteren Pegel im Land die Erweiterung um eine redundante Satellitenkommunikation sinnvoll ist. HKC – Hochwasser-Risikocheck online: Mit dem Hochwasser-Risikocheck soll die Eigenvorsorge von Betroffenen aktiviert werden. Durch das HKC e.V. (HochwasserKompetenzCentrum Köln e.V.) wird für Rheinland-Pfalz ein Online-Tool erstellt (Erarbeitung läuft), das auf Basis der verfügbaren Grundlagendaten adressgenaue Bewertungen der Gefährdung durch Hochwasser und Sturzfluten aufzeigt und konkrete Maßnahmen zur Schadensminimierung bereitstellt. Das Tool richtet sich insbesondere an Hausbesitzende oder Mieterinnen und Mieter, die im Bestand wohnen oder neu bauen wollen, adressiert aber auch gewerblich genutzte Immobilien, beispielsweise aus der Industrie. Ziel ist, die Eigenvorsorge bei Hochwasser und Starkregen zu stärken. Die Fertigstellung des Hochwasser-Risikochecks für RLP erfolgt bis Mitte 2026. Zusammenarbeit mit DWD: Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) im Dezember 2022 eine Vereinbarung zur „Nutzerorientierten Verbesserung der Kommunikation von Wetter- und Hochwasserinformationen“ abgeschlossen. Die Erhebung der Nutzererfahrungen fand durch eine bundesweite Umfrage statt. Daraus resultiert: Derzeit werden Konzepte für e-learning tools entwickelt. Sie geben Einblick über die Erstellung von Wetter- und Hochwasservorhersagen. Alle Vorhersagen sollen gut und einfach verständlich werden. Fachberatung Wasserwehr: Die Fachberatung ist weitgehend umgesetzt; nahezu alle Stellen (5 von 6) bei SGD Nord und SGD Süd sind besetzt. Die Ausbildung der Kolleginnen und Kollegen läuft. EDV-Werkzeuge zur Unterstützung der Beratung sind im Aufbau. Sie werden die Einsatzkräfte der Wasserwehren und der Gefahrenabwehr beraten – während einer Hochwasserlage, aber insbesondere im Vorfeld bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen, um so ein maximales Schutzniveau herstellen zu können. „Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz sind für uns eine Verpflichtung. Als Lehre aus der Ahrtal-Katastrophe geht Rheinland-Pfalz an vielen Stellen innovative Wege. Bei diesem Engagement werden wir nicht nachlassen, weil der fortschreitende Klimawandel die Risiken erhöht“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder.

Wassertiefen für HQextrem

Die Farbabstufung stellt die im Hochwasserfall eintretenden Wassertiefen für ein Extremhochwasser (HQextrem) in fünf Klassen dar. Durch die Darstellung der Wassertiefen können differenzierte Aussagen darüber getroffen werden, wie stark verschiedene Gebiete vom Hochwasser betroffen sind. Daraus lässt sich z. B. ableiten, ab wann ein bestimmtes Gebiet nur noch mit geländegängigem Fahrzeug oder per Boot zugänglich ist. Bereiche, in denen keine Wassertiefen ermittelt wurden, werden als „nicht ermittelt“ gekennzeichnet. Nicht ermittelte Wassertiefen treten nur selten (z. B. im Bereich von Staustufen) auf. Für die Abschätzung der Hochwassergefahr ist die Wassertiefe hier nicht von Bedeutung.

Brückenstatus HQextrem

Der Brückenstatus gibt Auskunft darüber, ob eine Brücke bei einem Extremhochwasser (HQextrem) jeweils beeinträchtigt und eventuell nicht mehr passierbar ist. Die Darstellung des Brückenstatus erfolgt über fünf Klassen. „Nicht eingestaut“ bedeutet, dass das Wasser ungehindert unter der Brücke durchfließen kann und die Brücke trotz Hochwasser passierbar bleibt. „Eingestaut“ bedeutet, dass das Wasser nicht mehr ungehindert unter der Brücke durchfließen kann und sich aufstaut. Die Brücke ist bei Hochwasser möglicherweise nicht mehr zugänglich bzw. passierbar. „Eingestaut/überströmt“ bedeutet, dass das Wasser nicht mehr ungehindert unter der Brücke durchfließen kann und sich aufstaut. Eine Überströmung des Bauwerkes ist möglich. Somit ist die Brücke möglicherweise nicht mehr zugänglich bzw. passierbar. „Überströmt“ bedeutet, dass die abgebildete Brücke sich bei Hochwasser unterhalb des Wasserspiegels befindet. Die Brücke ist nicht mehr passierbar. „Unbekannt“ bedeutet, dass sich an dieser Stelle eine Brücke befindet aber keine Informationen bezüglich der Situation bei Hochwasser vorliegen.

Berechnungsgrenzen

Eine Berechnungsgrenze markiert den Bereich, ab dem die Berechnung der Hochwassergefahrenflächen für das dargestellte Gewässer endet, weil eine weitere Berechnung fachlich nicht mehr sinnvoll ist. Dies geschieht hauptsächlich in Bereichen von Mündungen, oder wenn ein Gewässer bei Extremhochwasser einen Deich überströmt und sich über mehrere Kilometer hinweg in eine sehr flache Ebene ausbreitet. Außerdem kennzeichnet eine Berechnungsgrenze den Beginn eines Gewässers, für das Gefahren- und Risikokarten erstellt wurden. Dass hinter Berechnungsgrenzen keine Gefahrenflächen dargestellt sind, heißt nicht, dass dort keine Hochwassergefahr besteht. Handelt es sich bei dem benachbarten Gewässer um ein Risikogewässer (Gewässer mit besonderem Hochwasserrisiko), dann sind die Hochwassergefahrenflächen in einer eigenen Karte dargestellt. Handelt es sich nicht um ein Risikogewässer, können dennoch Betroffenheiten bestehen, die aber nicht die Signifikanzkriterien bei der Festlegung der Risikogewässer erfüllt haben.

Hochwassergefahrenflächen HQextrem

Die Hochwassergefahrenflächen HQextrem zeigen, welche Gebiete bei einem Extremhochwasser (seltenes Hochwasser) betroffen sind.

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