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Sommer und Badespaß

Neue Regeln bei der Überwachung der Badegewässer Ab der Badesaison 2008 werden die Badegewässer in Deutschland gemäß der neuen EG-Badegewässerrichtlinie überwacht. Die neue Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten ein Umdenken vom passiven Überwachen zum aktiven Management der Badestellen für einen besseren Schutz der Badenden. So muss für jedes Badegewässer ein so genanntes Badegewässerprofil erstellt werden, das – unter anderem – alle Verschmutzungsquellen, die die Qualität des Wassers beeinflussen könnten, aufzeigt. Baden in Gewässern im Freien macht Spaß und ist gesund. Aber: Abwässer oder Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen dürfen Badegewässer nicht so stark verschmutzen, dass Krankheitserreger bei Badenden Erkrankungen auslösen können. Seit 1976 gibt es daher eine EG-Richtlinie „über die Qualität der Badegewässer”. Diese überwacht und verbessert die Qualität der Badegewässer in Europa. Neben physikalisch-chemischen Parametern gab es nach dieser Richtlinie bislang hauptsächlich zwei mikrobiologische Parameter zur Überwachung der Wasserqualität: „ Escherichia coli ” und „coliforme Bakterien”. Erhöhte Konzentrationen von „ E. coli ” deuten auf fäkale Verunreinigungen und damit auf das Vorhandensein von Krankheitserregern im Badegewässer hin. „Coliforme Bakterien” können sich bei günstigen Umweltbedingungen im Badegewässer vermehren und sind daher kein eindeutiger Anzeiger für Krankheitserreger. Eher weisen sie auf eine allgemeine Verschmutzung der Badegewässer hin. Deshalb werden sie in der neuen Richtlinie nicht mehr zur Überwachung herangezogen. Badegewässer, die nach der EG-Richtlinie überwacht werden, müssen bei der EU-Kommission angemeldet werden. Jedes Jahr werden die Ergebnisse zur hygienischen Qualität der Badegewässer in einem Badegewässeratlas veröffentlicht. Die Wasserqualität der Badegewässer in Deutschland hat sich seit Inkrafttreten der EU-Badegewässerrichtlinie 1976 sehr verbessert und ist seit 2001 auf hohem Niveau stabil. Im Durchschnitt halten 94 Prozent der Badestellen an Binnengewässern die mikrobiologischen Grenzwerte ein, 80 Prozent die strengeren Leitwerte für sehr gute Wasserqualität. Bei Küstenbadegewässern waren es sogar 98 beziehungsweise 88 Prozent. Im Jahr 2007 gab es vor allem bei den Küstengewässern einen Einbruch bei der Wasserqualität. Das lag hauptsächlich an dem Parameter „coliforme Bakterien”. Nur 92,1 Prozent der Binnenbadegewässer und 93,7 Prozent der Küstenbadegewässer erfüllten die Grenzwerte. Schuld war wahrscheinlich das ⁠ Wetter ⁠ mit einem sehr warmen Frühling und einem verregnetem Sommer. Die Folge waren günstige Wassertemperaturen für das Wachstum bestimmter „coliformer Bakterien” sowie Regenfälle, die vermehrt Verunreinigungen in die Badegewässer spülten. In Deutschland gab es 2007 1.939 gemeldete Badegewässer, davon 1.589 Binnengewässer und 350 Küstengewässer an Nord- und Ostsee. Die Zahl der Badegewässer ist nicht konstant. Jedes Jahr werden einige Badegewässer abgemeldet und andere angemeldet. Die Abmeldung kann vielfältige Ursachen haben wie Baumaßnahmen, Nutzungsänderung oder eine zu geringe Zahl von Badenden. Im April 2006 leitete die EU-Kommission gegen Deutschland und elf weitere Mitgliedsstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Grund: Die EU-Kommission meint, die hohe Zahl an abgemeldeten Badegewässern sei auf die schlechte Wasserqualität zurückzuführen; Gewässer würden gezielt abgemeldet, um schlechte Ergebnisse im Badegewässeratlas zu vermeiden, obwohl die Badestellen weiterhin aktiv genutzt würden. Deutschland entkräftete diese Vorwürfe und begründete in einem Bericht an die Kommission jede Abmeldung eines Badegewässers seit 1992 ausführlich. Die Reaktion der Kommission dazu steht noch aus. Die neue EG-Badegewässerrichtlinie enthält viele Neuerungen für einen besseren Schutz der Badenden: Ein Wermutstropfen ist in der neuen Richtlinie enthalten: Die Grenzwerte für Binnengewässer sind doppelt so hoch wie für Küstengewässer. Damit hat sich der Schutz der Badenden vor schlechter Wasserqualität in Binnengewässern in der neuen Richtlinie nicht verbessert.

Schwimmen und Baden

Schwimmen und Baden Schwimmen und Baden ist ausgesprochen gesund, und die Sorge vor Gesundheitsgefahren sollte das Vergnügen daran nicht trüben – weder im Gewässer noch im Becken. Dazu kann man auch selbst beitragen, im Sinne der Baderegeln, die man schon in der Schule gelernt hat. Worauf müssen aber die Behörden achten? Die am besten bekannten Risiken beim Schwimmen und Baden sind Badeunfälle: Sie passieren meist, wenn das eigene Leistungsvermögen überschätzt wird, durch Sprünge in zu flaches Wasser oder anderes riskantes Verhalten – insbesondere unter Alkoholeinfluss. In Badegewässern kommen Gefährdungen durch Strömung oder Schifffahrt hinzu. Baden in Gewässern In Deutschland gibt es ca. 2000 Badegewässer. Die überwiegende Zahl der Badestellen liegt an Seen oder an den Küsten von Nord- und Ostsee, nur ein kleiner Teil an Flüssen. Da natürliche Gewässer eine vielfältige Nutzung erfahren, gibt es in Badegewässern auch mikrobiologische Risiken durch Einträge aus Kläranlagen und dem Oberflächenabfluss landwirtschaftlicher Flächen zu beachten. Besonders nach Starkregenfällen kann es deshalb zu einem erhöhten Vorkommen fäkaler Verunreinigungen und somit Krankheitserregern kommen. Insbesondere Flüsse sind davon betroffen und daher meist nicht zum Baden geeignet. Ein weiteres Gesundheitsrisiko in Gewässern können Massenentwicklungen von Cyanobakterien („Blaualgenblüten“) sein. Sie scheiden giftige Stoffe aus, die unter anderem Übelkeit und Hautreitzungen hervorrufen können. Baden in Schwimmbädern In das Badewasser von Schwimmbädern werden durch die Badegäste Verunreinigungen und Mikroorganismen (z.B. Bakterien) eingebracht. Die Mehrzahl dieser Mikroorganismen ist harmlos. Es können aber auch Erreger übertragbarer Krankheiten darunter sein. Die Verunreinigungen und Mikroorganismen werden in der Badewasseraufbereitung ständig aus dem Badewasser entfernt. Danach wird dem gereinigten Badewasser Chlor oder Hypochlorit zur Desinfektion zugegeben, bevor es zurück ins Becken geleitet wird. Die Desinfektion bewirkt, dass von den Krankheitserregern, die ein Badegast möglicherweise ins Wasser abgibt, innerhalb von 30 Sekunden nur noch einer von10.000 infektiös sind. In Kleinbadeteichen fehlt diese schnelle Desinfektion. Deshalb kommt es hier auf eine deutlich geringere Badegastdichte an, um das Infektionsrisiko zu verhindern. In Schwimm- und Badebecken entstehen aus Chlor und Schweiß oder Urin Desinfektionsnebenprodukte - insbesondere wenn die Badegäste nicht kurz vorher duschen und die Toilette benutzen. Aufgaben des Umweltbundesamtes Aufgabe des ⁠ UBA ⁠ ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen und Maßstäbe für die Wasserqualität stets aktuell zu halten und weiterzuentwickeln. Es bewertet unter Anderem gesundheitliche Risiken, die mit der Desinfektion von Schwimmbeckenwasser – oder mit ihrem Fehlen – einhergehen können. Wir entwickeln Konzepte, wie solche Risiken zu vermeiden und zu beherrschen sind. Dabei unterliegt das UBA im Bereich der Schwimm- und Badebecken sowie der Kleinbadeteiche der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Zusammen mit dem Gesundheitsministerium nutzt es die Beratung durch die Badewasserkommission. Im Bereich der Badegewässer unterliegt das UBA der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Wir führen die jährlich von den Bundesländern erhobenen Daten zur Qualität der Badegewässer zusammen. Dann prüfen wir sie auf Plausibilität leiten sie an die EU-Kommission weiter, die den Badegewässerbericht daraus erstellt. Forschung Wichtige Grundlage für die Aufgaben des UBA ist die eigene Laborforschung an den Standorten Bad Elster und Berlin. Hier untersuchen die Beschäftigten das Vorkommen von Krankheitserregern, geeignete Nachweismethoden, Vorkommen und Toxikologie von Desinfektionsnebenprodukten, Vorkommen von toxischen Cyanobakterien und bewerten die Risiken.

Virologie

Die mikrobiologische Wasserqualität (z. B. von Trinkwässern, Oberflächenwässern, Badegewässern und Abwässern) wird in der Regel anhand von bakteriellen Indikatororganismen z. B. Escherichia coli oder Enterokokken ermittelt. Allerdings korrelieren diese bakteriellen Indikatorparameter nicht immer mit der Belastung durch Viren, da diese andere Eigenschaften bezüglich der Stabilität in der Umwelt aufweisen können und durch gängige Abwasserbehandlungen und Inaktivierungsmaßnahmen wie UV-Strahlung, Hitze und chemische Desinfektion auf andere Weise beeinflusst werden. Außerdem weisen einige Viren eine besonders hohe Infektiosität auf, wodurch sie schon bei einer sehr geringen Anzahl ein erhöhtes Infektionsrisiko besitzen. Durch einen Mangel an viralen Indikatoren können bei der Gewässeruntersuchung somit mögliche Risiken durch z. B. humanpathogene Viren gegebenenfalls nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden. Aus diesem Grund beschäftigt sich das LANUV seit 2023 zusätzlich zur klassischen bakteriologisch-mikrobiellen Untersuchung von Umweltproben zusätzlich mit möglichen viralen Indikatoren, ebenso wie mit dem spezifischen Nachweis bestimmter humanpathogener Viren mit Übertragungsmöglichkeiten über Gewässermatrizes. Als mögliche Indikatoren werden z. B. humane Adenoviren und Bakteriophagen wie die somatischen Coliphagen erprobt. Im Rahmen der Überprüfung geeigneter Nachweisverfahren werden dabei im Bereich der Virologie Kompetenzen aus der Mikrobiologie, Zellkultur und Molekularbiologie vereint. Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Nachweis somatischer Coliphagen Somatische Coliphagen gehören zu den Bakteriophagen. So wie z. B. humanpathogene Viren menschliche Zellen infizieren, können Bakteriophagen Bakterienzellen infizieren. Somatische Coliphagen infizieren Escherichia coli und andere verwandte Bakterienstämme über Bindung an die bakterielle Zellwand. Sie dienen als Parameter für die Erfassung fäkaler Verunreinigungen. Zudem stehen sie als mögliche Indikatoren für die Beurteilung des mikrobiellen Risikos und der Belastung von Gewässern mit viralen Pathogenen im Fokus verschiedener Studien. Der Nachweis und die Zählung somatischer Coliphagen nach DIN EN ISO 10705-2:2002-01 erfolgt über die Bebrütung der Proben mit einem geeigneten Escherichia coli -Wirtsstamm. Die Probe wird dabei in einem Double-Layer-Agar -Verfahren mit einem kleinen Volumen halbfesten Nährmediums und einer Kultur des Wirtsstamms gemischt und dann auf festem Nährmedium ausplattiert. Die Ansätze werden bebrütet und die sichtbaren Plaques, d. h. die klaren Zonen, die durch die von Phagen hervorgerufene Zell-Lyse entstehen, ausgezählt. Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Somatische Coliphagen gehören zu den Bakteriophagen. So wie z. B. humanpathogene Viren menschliche Zellen infizieren, können Bakteriophagen Bakterienzellen infizieren. Somatische Coliphagen infizieren Escherichia coli und andere verwandte Bakterienstämme über Bindung an die bakterielle Zellwand. Sie dienen als Parameter für die Erfassung fäkaler Verunreinigungen. Zudem stehen sie als mögliche Indikatoren für die Beurteilung des mikrobiellen Risikos und der Belastung von Gewässern mit viralen Pathogenen im Fokus verschiedener Studien. Der Nachweis und die Zählung somatischer Coliphagen nach DIN EN ISO 10705-2:2002-01 erfolgt über die Bebrütung der Proben mit einem geeigneten Escherichia coli -Wirtsstamm. Die Probe wird dabei in einem Double-Layer-Agar -Verfahren mit einem kleinen Volumen halbfesten Nährmediums und einer Kultur des Wirtsstamms gemischt und dann auf festem Nährmedium ausplattiert. Die Ansätze werden bebrütet und die sichtbaren Plaques, d. h. die klaren Zonen, die durch die von Phagen hervorgerufene Zell-Lyse entstehen, ausgezählt.

Wasser/Grundwasser/Beschaffenheit: Grund- und Rohwasserbeschaffenheit

Die Bewertung der Grund- und Rohwasserbeschaffenheit Hessens beruht auf einer Datenbasis, die sich aus unterschiedlichen Messnetzen zusammensetzt. Die Daten werden in der Grund- und Rohwasserdatenbank Hessen (GruWaH) gespeichert und sind über die Anwendung Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu) verfügbar. Eine Bewertung der Grundwasserbeschaffenheit Hessens steht auch im Grundwasserbeschaffenheitsbericht 2022 zum Download zur Verfügung. Die folgenden Parameter/Parametergruppen werden wegen ihrer großen Bedeutung hier direkt vorgestellt. Arzneimittelrückstände Chlorid Gesamthärte Keime Nitrat Per- und polyfluorierte Chemikalien Pflanzenschutzmittelrückstände Sulfat Eine Übersicht über die geltenden Grenz- und Schwellenwerte für Grund-, Roh- und Trinkwasser befindet sich hier Bereits seit 1996 führt das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) umfangreiche Studien zur Belastung von Hessens Grundwässern mit Pharmaka durch. In der Studie zur „Untersuchung der Beeinflussung von oberflächennahem Grundwasser durch stark belastete kleinere Fließgewässer in Südhessen“ konnten Rückstände von Pharmaka nachgewiesen werden. Seit dem Jahr 2006 hat das HLUG die Parameter Clofibrinsäure, (Clofibrat), Diclofenac und Cabamazepin in die landesweiten Messprogramme zur Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit aufgenommen. Die Auswahl dieser vier Substanzen resultierte aus den Ergebnissen der bereits durchgeführten Studien hinsichtlich Arzneimittelrückstände in Grundwässern, bei denen bis zu 80 Arzneimittelwirkstoffe untersucht wurden. Es zeigte sich nämlich, dass bei positiven Befunden an Arzneimittelrückständen immer auch mindestens einer dieser vier Substanzen beteiligt war. Durch diese Auswahl können der analytische Aufwand sowie die anfallenden Kosten wesentlich verringert werden. Die Übersichtskarte visualisiert die Ergebnisse des seit 2006 laufenden Messprogramms „Arzneimittel“. Die Abbildung spiegelt den aktuellen Zustand (Mai 2012) wider. Zur Summenbildung wurden die vier Leitparameter Clofibrinsäure, (Clofibrat), Diclofenac und Cabamazepin herangezogen. Insgesamt wurden Wässer aus 497 Grundwassermessstellen beprobt. Hiervon waren 456 Grundwässer (91,8 %) ohne positiven Befund. In rund 8 % der untersuchten Grundwässer wurden Arzneimittelrückstände detektiert. Eine Häufung der positiven Befunde ist im Ballungsraum Rhein-Main und im Hessischen Ried bzw. Südhessen festzustellen. Durch die höhere Bevölkerungsdichte und den damit verbundenen höheren Anfall an häuslichen Abwässern steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Arzneimittelrückstände in den Grundwasserraum gelangen können. Gleichfalls existiert in einigen Bereichen des Hessischen Rieds eine merkliche Interaktion zwischen Grund- und Oberflächenwasser, die den Eintrag von Schadstoffen vom Vorfluter in das Grundwasser begünstigt. In den Grund- und Rohwässern der meist ländlich geprägten Regionen Mittel- und Nordhessens werden dagegen keine Arzneimittelrückstände nachgewiesen. Chlorid ist ein Salzion, das in allen hessischen Grundwässern vorkommt. Es wird im wesentlichen aus natürlichen Salzen, besonders dem als Kochsalz bekannten NaCl, im Gestein gelöst und im fließenden Grundwasser verteilt. In Mineralwässern sind die Konzentrationen meistens erhöht, in den Heilwässern sind sie relativ hoch und in Salzsolen sind sie so hoch, dass sie für industrielle Prozesse Verwendung finden. Die wichtigsten Quellen für Chlorid sind in Hessen die Steinsalzvorkommen des Zechstein. Die Chloridkonzentration ist oft durch menschliche Einflüsse, besonders im oberflächennahen Grundwasser, erhöht. Als flächenhafte Quellen dafür sind z. B. die Streuung von Auftausalzen auf Wegen und Straßen, die Aufbringung von chloridhaltigem Dünger auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen zu nennen. Auf ungedüngten Flächen betragen die Chloridkonzentrationen im Sickerwasser meist 2-40 mg/l, auf gedüngten Flächen häufig 40-80 mg/l. Lokale Quellen sind z. B. Abwässer, die aus undichten Kanälen in den Untergrund gelangen, Versickerung aus Gewässern, die Abwasser von Kläranlagen führen, sowie Sickerwasser aus Ablagerungen und Deponien. In der Trinkwasserverordnung ist der Grenzwert für Chlorid auf 250 mg/l festgelegt. Mit der Gesamthärte wird der Gehalt der Erdalkalien Calcium (Ca) und Magnesium (Mg) im Wasser erfasst. Der Begriff "Grad deutscher Härte" ist üblich, sollte aber nicht mehr verwendet werden, da sich dieser Begriff auf die im Wasser nicht relevanten Erdalkalimetalloxide bezog. Heute wird deswegen die Härte in mmol/l Erdalkaliionen angegeben. 1°dH = 10 mg/l CaO  = 0,179 mmol/l Erdalkalien sind in allen natürlichen hessischen Grundwässern enthalten, die Konzentrationen sind aber sehr unterschiedlich und abhängig von der Löslichkeit des Gesteins und der Wasserbeschaffenheit. In Kalk- und Dolomitstein, kalkreichen Sanden und auch unter Lößböden wird viel Ca und Mg gelöst, also ist das Wasser hart. Das Grundwasser in kalkarmen Gesteinen wie Sandstein des Buntsandstein, Granit, Quarzit und Schiefer ist weich, da nur wenig Ca und Mg gelöst ist. Basaltische Gesteine führen i. d .R. mittelhartes Wasser. Historisch ist der Begriff "Härte" auf das Verhalten des Wassers beim Waschvorgang mit fettsauren Seifen zurückzuführen. Hartes Wasser schäumt mit Seife schlecht auf und führt zur Abscheidung schwer löslicher Ca-Mg-Seifen. Die Wasserhärte ist für die Verwendung von Wasser in vielen Bereichen von Bedeutung: Hartes Wasser neigt dazu, unter veränderten Temperaturen und Säurekonzentrationen (pH-Werten) Kalke auszufällen. Dabei kommt es zu Belägen, die im Haushalt bekannt sind, wie z. B. in Töpfen, an Heizspiralen von Waschmaschinen, in Wasserleitungen. Da hartes Wasser zu Inkrustierungen an Rohrleitungen führt, ist es für viele industrielle Zwecke ungeeignet und muss aufbereitet werden. Sehr weiches Wasser hat die Eigenschaft, dass mehr Kohlensäure gelöst sein kann, als sie durch die Härtebildner gebunden wird. Diese freie überschüssige Säure, auch aggressive Säure genannt, wirkt korrosiv auf Metalle, z. B. Rohrleitungen und Kessel, sowie auf Baustoffe aus Kalk, z. B. Betonfundamente. In Leitungen aus Metall, z. B. Bleirohre, können durch aggressives Wasser schädliche Korrosionsprodukte in das Trinkwasser gelangen. Solches Rohwasser wird entsäuert bevor es als Reinwasser in das Trinkwassernetz geleitet wird. Wasser mittlerer Härte ist für die meisten Zwecke besonders gut geeignet, und mit einem hohen Gehalt an Hydrogencarbonat schmeckt es frisch. Nach der Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften Trinkwasserverordnung muss Wasser für den menschlichen Gebrauch frei von Krankheitserregern sein. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn in 100 ml Trinkwasser keine Escherichia-Coli-Bakterien (E. Coli-Bakterien), coliformen Keime und keine Enterokokken nachgewiesen werden. Im Rahmen der Trinkwasseruntersuchungen müssen weiterhin sogenannte Indikatorparameter untersucht werden. Hier dürfen laut Trinkwasserverordnung keine anormalen Veränderungen erkennbar sein. Die zur Trinkwasserüberwachung oben genannten mikrobiologischen Parameter und Indikatorparameter ermöglichen auch Rückschlüsse auf eine mögliche Belastung durch weitere Mikroorganismen. Als Vorsorgemaßnahme gegen eine Verunreinigung mit Keimen zählt die Ausweisung von Wasserschutzgebieten Coliforme Keime und E. Coli-Bakterien werden fast ausschließlich in den Quellfassungen und  oberflächennah ausgebauten Brunnen in den Mittelgebirgsregionen von Hessen angetroffen. Werden diese Mikroorganismen nachgewiesen, ist eine entsprechende Aufbereitung bzw. Entkeimung notwendig. Dies kann z. B. durch Chlorung oder UV-Bestrahlung geschehen. Der Grenzwert für Keimzahlen bei 36 °C wird von 1 % der Brunnenwässer und 3 % der Quellwässer überschritten. Da Quellen empfindlicher sind, wurden dort erwartungsgemäß häufiger Bakterien nachgewiesen. Bei 69 % der Brunnenwässer und 45 % der Quellwässer waren keine Keimzahlen bei 36 °C nachweisbar. Die Karte gibt einen Überblick über das regionale Auftreten der gefundenen Keimzahlen bei 36° Celsius in Grundwässern hessischer Wassergewinnungsanlagen. Datengrundlage sind die jeweils neusten Analyseergebnisse im Zeitraum 2012–2016. Escherichia coli (E. coli) ist ein Darmkeim, der in großen Mengen bei Warmblütern vorkommt und als sicherer Indikator für eine frische fäkale Kontamination gilt. Die Karte gibt einen Überblick über die jeweils neusten Analyseergebnisse im Zeitraum 2012–2016 hinsichtlich der Untersuchungen der Grundwässer auf E. coli. In 98 % der Brunnenwässer und 83 % der Quellwässer konnten keine Escherichia-coli-Bakterien nachgewiesen werden. Nitrate im Grundwasser ist nicht primär auf hydrogeologische Gegebenheiten zurückzuführen. Deswegen kann Nitrat als einer der wichtigsten anthropogenen Indikatoren für eine menschliche Beeinflussung der Grundwasserbeschaffenheit angesehen werden. Der überwiegende Eintrag an Nitrat erfolgt im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung. Das Nitrat stammt entweder aus den Stickstoff-Düngergaben oder aus mikrobiellen Umwandlungsprozessen der Böden. Reaktive Stickstoffverbindungen (z. B. Nitrat und Ammonium) können außerdem durch Auswaschung mit Regen aus der Luft in den Boden eingetragen werden. Gebiete mit leichten, sandigen Böden, oberflächennahem Grundwasser und intensiver Landwirtschaft weisen meist eine hohe Nitrateintragsgefährdung auf. Vor allem in durch Acker und Weinbau geprägten Regionen (z. B. Rheingau, Teile des Hessischen Rieds, Hanau-Seligenstädter-Senke, Wetterau) treten hohe Nitratkonzentrationen in den Grundwässern auf. In Waldgebieten, aber auch in den Grünlandgebieten der Mittelgebirgsregionen, sind deutlich niedrigere Nitratkonzentrationen vorzufinden. Hohe Nitratwerte im Trinkwasser sind gesundheitsschädlich, daher sieht die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 50 mg/l Nitrat im Trinkwasser vor. Wird dieser Wert in einem Rohwasserbrunnen überschritten, muss der Betreiber der Wassergewinnungsanlage geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Konzentration im Trinkwasser unter diesem Wert zu halten. In der Regel werden hochbelastete Brunnen aufgegeben. Studie zum Thema diffuse Stickstoffeinträge Im Mai 2021 wurde die im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz HMUKLV und unter Federführung der Justus-Liebig-Universität Gießen erarbeitete Studie Nicht-agrarbedingte im Vergleich zu den agrarbedingten Einflussfaktoren auf die Nitratbelastung von Grundwasserkörpern in Hessen vorgestellt. Gleichfalls ist der Artikel Agrarbedingte und nicht-agrarbedingte Nitrateintragsquellen in das Grundwasser in Hessen in der Zeitschrift Wasser und Abfall , Heft 11/2021 erschienen. Die Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi) befasst sich mit 25 umweltspezifischen Nachhaltigkeitsindikatoren. Darunter C5 Nitrat im Grundwasser . Weitere Informationen zur Nitratbelastung auf Grundlage des Grund- und Rohwassermessnetzes finden sich auf unserer Seite unter Umweltindikatoren Hessen: Wasserqualität des Grundwassers - Nitratgehalt HLNUG-Veröffentlichungen Die N2/Argon-Methode – dem „heimlichen“ Nitrat auf der Spur (aus dem HLNUG Jahresbericht 2019) Ausführungen zum Stickstoffumsatz in Hessen (2019) Nitrat im Grundwasser – Ursachen und Lösungen? (aus dem HLNUG Jahresbericht 2018) Stickstoffverbindungen (Kapitel 4.3 im Grundwasserbeschaffenheitsbericht 2017) Grundwasserbeschaffenheit – Dauerbrenner "Nitrat" (Kapitel 4.3 im Gewässerkundlichen Jahresbericht 2016) Die Übersichtskarte stellt die Nitratkonzentrationen auf Grundlage des landeseigenen Grundwassermessnetzes sowie des Rohwassermessnetzes dar. Die überwiegende Anzahl an Rohwassermessstellen, die zur Trinkwassergewinnung herangezogen werden, liegen in Waldgebieten. Die Karte stellt die flächenhaften Nitratkonzentrationen auf Grundlage des landeseigenen Grundwassermessnetzes sowie des Rohwassermessnetzes dar. Zu beachten ist, dass die überwiegende Anzahl an Rohwassermessstellen, die zur Trinkwassergewinnung herangezogen werden, in Waldgebieten liegen. Daher sind in diesen Grundwässern i.d.R. niedrigere Nitratkonzentrationen zu finden. Sauberes Wasser ist unerlässlich für die menschliche Gesundheit und für natürliche Ökosysteme. Aus diesem Grund zählt die Sicherung der Wasserqualität zu den wichtigsten Aspekten der Umweltpolitik der Europäischen Union (EU). Die EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) vom 12. Dezember 1991 ist eines der ersten Dokumente der EU-Umweltschutzgesetzgebung. Diese Richtlinie zur "Bekämpfung der Gewässerverunreinigung durch Nitrate aus der Landwirtschaft" sieht vor, Gewässerverunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu verringern. Durch geeignete Maßnahmen bzw. Aktionsprogramme sollen weitere Verunreinigung dieser Art vermieden werden. Die Beschreibung des Grundwasserzustands basiert auf den Daten des EU-Nitratmessnetzes. Dieses Messnetz ist für die Nitratbelastung des überwiegend landwirtschaftlich beeinflussten Grundwassers repräsentativ. Dazu wurden in Hessen 35 Messstellen ausgewählt, in deren Einzugsgebiet die Nutzungseinflüsse von Acker, Grünland und Sonderkulturen auf das Grundwasser dominieren. Die EU-Nitratrichtlinie sieht vor, dass der EU-Kommission durch den Mitgliedstaat alle vier Jahre einen Bericht über die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie vorzulegen ist. Dieser Bericht beschreibt den Zustand und die Entwicklung der Gewässerbelastung für Grundwasser und Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen, Küsten- und Meeresgewässer) sowie die im Rahmen des Aktionsprogramms ergriffenen Maßnahmen zur Minderung der Verunreinigungen inklusive der guten fachlichen Praxis beim Düngen und zusätzlicher und verstärkter Maßnahmen. Im Juli 2020 wurde der aktuelle Nitratbericht 2020 veröffentlicht. Bei den per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) handelt sich um mehr oder weniger langkettige Kohlenstoffgerüste, deren Wasserstoffatome entweder alle (perfluoriert) oder überwiegend (polyfluoriert) durch Flouratome ersetzt sind. Dies verleiht diesen Substanzen eine außergewöhnliche Stabilität, sowohl thermisch als auch in Bezug auf eine biologische oder chemische Abbaubarkeit. PFC sind immer anthropogenen Ursprungs, also vom Menschen in die Umwelt eingebracht. Die langkettigen Vertreter sind sehr wasserabweisend, die Wasserlöslichkeit nimmt mit sinkender Kettenlänge zu. Kürzerkettige Substanzen (Anzahl C Atome kleiner 5 bei Sulfonsäuren und kleiner 6 bei Carbonsäuren) sind auf Grund ihrer guten Wasserlöslichkeit sehr mobil und werden inzwischen in Spuren ubiquitär in den Grundwässern nachgewiesen. Die langkettigeren PFC (Anzahl C Atome größer gleich 5 bei Sulfonsäuren und größer gleich 6 bei Carbonsäuren) dagegen akkumulieren aufgrund ihrer Lipophilie (Fettlöslichkeit) im Fettgewebe und verbleiben dort für viele Jahre, da sie vom Körper kaum abgebaut und ausgeschieden werden. Die langkettigen PFC scheinen toxischer zu wirken als die kürzerkettigen, da letztere schneller ausgeschieden werden, aber auch hier beträgt die Halbwertszeit einige Monate. Wegen ihrer Stabilität werden die PFC in Kläranlagen (ohne 4. Reinigungsstufe) nicht eliminiert. Die derzeit einzige Möglichkeit ist das Herausfiltern über Aktivkohle. Außerdem ist die Analytik problematisch, weil gerade die polychlorierten Molekülteile einem biologischen Teilabbau unterliegen, so dass am Ende nur Bruchstücke zu finden sind. Aufgrund ihrer außergewöhnlichen Eigenschaften werden PFC, von denen es inzwischen über 3.000 gibt, in vielen Bereichen eingesetzt. Sie befinden sich wegen ihrer thermischen Stabilität in Löschschäumen, werden in der Galvanik zur Oberflächenbehandlung eingesetzt sowie zur Imprägnierung von Outdoorbekleidung, Teppichen und von bestimmten Tapeten verwendet. Die Papierindustrie setzt sie für Backpapier und andere Papiersorten ein, die zur Abtrennung von Lebensmitteln dienen. In beschichtetem Kochgeschirr sind PFC enthalten, welche ein Anhaften während des Kochens verhindern. Einer der ersten bekannt gewordenen Vertreter ist hier das „Teflon“. Weiterhin sind sie z. B. auch in Druckerfarben, Schmierstoffen oder Medizinprodukten enthalten. Als „Altlastenfälle“ finden sich PFC auf den Standorten entsprechender Unternehmen oder nach Bränden. Dabei werden PFC während des gesamten Lebenszyklus der Gebrauchsgegenstände in die Umwelt abgegeben. Die polyfluorierten Monomere sind nur zu ca. 98 % am Polymer gebunden. 2% werden nach und nach über die Luft oder das Wasser emittiert. Auch über kompostierte Papierabfälle können PFC in die Umwelt gelangen, z. B. wurden sie im Rahmen von Düngungen auf Felder aufgebracht (PFC-Bericht Perflourierte Chemikalien (PFC) in Hessen ). In das Grundwasser gelangen diese Substanzen über das Sickerwasser oder durch Wechselwirkung mit PFC belasteten Oberflächengewässern. Auf Initiative des Umwetlbundesamtes (UBA) wurden die langkettigen Perfluorcarbonsäuren mit einer Kohlenstoffkette von acht bis vierzehn Kohlenstoffatomen als besonders besorgniserregende Stoffe unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) identifiziert. Sie unterliegen somit einer gesetzlichen Regulierung. Außerdem ergeben sich für den Gebrauch dieser Chemikalien Auskunftspflichten für Hersteller und Auskunftsrechte für Verbraucher REACH Das UBA steht im ständigen Dialog mit Herstellern und Anwendern von Feuerlöschmitteln. Ziel ist es, die Verwendung von PFC-haltigen Löschmittel zu reduzieren und diese durch wirksame fluorfreie Alternativmittel oder Alternativtechniken zu ersetzen Risikomanagementmaßnahmen für PFC Das UBA hat Stellung zu PFC im Trinkwasser genommen und dabei Trinkwasser-Leitwerte und Gesundheitliche Orientierungswerte für bestimmte PFC abgleitet Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 3/2017 Die Ergebnisse einer umfassenden Neubewertung im Sinne von Trinkwasser- Leitwerten (TW LW ) oder Gesundheitlichen Orientierungswerten (GOW) zeigt nachstehende Tabelle. Perfluorbutansäure PFBA 375-22-4 10 - Perfluorpentansäure PFPeA 2706-90-3 - 3 Perfluorhexansäure PFHxA 307-24-4 6 - Perfluorheptansäure PFHpA 375-85-9 - 0,3 Perfluoroctansäure PFOA 335-67-1 0,1 - Perfluornonansäure PFNA 375-95-1 0,06 - Perfluordekansäure PFDA 335-76-2 - 0,1 Perfluorbutansulfonsäure PFBA 375-73-5 6 - Perfluorhexansulfonsäure PFHxS 355-46-4 0,1 - Perfluorheptansulfonsäure PFHpS 375-92-8 - 0,3 Perfluoroctansulfonat PFOS 1763-23-1 0,1 - H4-Polyfluoroctansulfonsäure H4PFOS 27619-97-2 - 0,1 Perfluoroctansulfonamid PFOSA 754–91-6 - 0,1 0,1 Seit 2010 werden jährlich rund 300 Grundwasserproben von Messstellen des Landesgrundwassermessnetzes auf PFC untersucht. Zum Gesamtüberblick wurden die PFC als Summenparameter ausgewertet. An rund 40 % der untersuchten Grundwässer sind sie in Spuren zu finden. Einige der untersuchten Messstellen weisen PFC-Konzentrationen bis über 300 ng/l auf. Die Originaldaten sind über die Anwendung Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen GruSchu verfügbar. Vortrag PFC-Programm Nordhessen 2019 Vortrag ERMES-Rhein Spurenstoffe beim 5. Wiesbadener Grundwassertag 2018 Kapitel "5.4" (Seite 101 bis 106) im Grundwasserbeschaffenheitsbericht 2017 Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für PFC der LAWA/LABO 2017 Kapitel "Grundwasserbeschaffenheit - Ausgewählte organische Spurenstoffe" aus dem HLNUG Jahresbericht 2016 Perflourierte Chemikalien (PFC) in Hessen Untersuchungsprogramm des HLUG 2010 Eine Übersicht über die Ergebnisse der Untersuchungen in Hessen zeigen die zwei folgenden Karten, die auch im Grundwasserbeschaffenheitsbericht 2017 zu finden sind. Wegen der ökotoxikologischen Bedeutung kommt den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und deren Metaboliten (Abbauprodukte) im Grundwasserschutz eine besondere Bedeutung zu. Am 22.12.2000 ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) in Kraft getretenen. Einer der Grundsätze dieser Richtlinie ist es, dass Grundwässer einen guten Zustand aufweisen oder in einen solchen gebracht werden sollen. Um den Zustand der Grundwasserkörper zu beurteilen, gibt die Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) eine Qualitätsnorm für Pflanzenschutzmittel (PSM) von 0,1 µg/l für den Einzelwirkstoff oder relevanten Metaboliten und von 0,5 µg/l für die Summe aller PSM-Wirkstoffe oder relevanten Metaboliten vor. In Hessen wird das Rohwasser regelmäßig im Rahmen der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) auf PSM-Wirkstoffe untersucht. In der Übersichtskarte wird die Summe der PSM-Gehalte (µg/l) in den Grund- und Rohwässern dargestellt. Die Summe der PSM ergibt sich aus der Berechnung der analysierten Einzelwirkstoffe. Es wird ersichtlich, dass sich die Mehrzahl der PSM-Funde, die über dem Summengrenzwert von 0,5 µg/l liegen, auf den Großraum Frankfurt und das Hessische Ried konzentriert. In der Regel trifft man in diesen Gebieten mächtige Porengrundwaserleiter an. Die Grundwasserflurabstände sind in weiten Teilen sehr gering. Damit ist in einigen Gebieten eine geringe Verweilzeit der PSM-Rückstände in der ungesättigten Zone verbunden. Geringe Verweilzeiten implizieren eine geringe Zeitspanne für einen eventuellen Abbau der PSM-Wirkstoffe im Untergrund. Desweiteren werden in diesen Gebieten vielerorts sandige Böden, die eine geringe Sorptionskapazität für PSM aufweisen, angetroffen. Der Großraum Frankfurt weist zudem die höchste Besiedlungsdichte in Hessen auf und ist durch eine extreme Bündelung von Verkehrswegen gekennzeichnet. Im Hessischen Ried wird aufgrund der klimatischen Gunst und der idealen Bodenverhältnisse für Sonderkulturen (leichte, sandhaltige Böden) eine intensive Landwirtschaft betrieben. Die Summe der genannten Faktoren führt dazu, dass gerade diese Gebiete ein hohes Verunreinigungspotential für Schadstoffe aufweisen. Sulfat ist ein Salzion, das in allen hessischen Grundwässern vorkommt. Es wird im wesentlichen aus natürlichen Salzen im Gestein, vor allem Gips und Anhydrit, gelöst und im fließenden Grundwasser verteilt. In Mineralwässern sind die Konzentrationen meistens etwas erhöht, in Heilwässern können sie relativ hoch sein. Die wichtigsten Quellen für Sulfat sind in Hessen die Gips- und Anhydritvorkommen des Zechstein. Die Sulfatkonzentration ist oft durch menschliche Einflüsse, besonders im oberflächennahen Grundwasser, erhöht. Die Verbrennung schwefelhaltiger Energieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas erzeugt große Mengen an Schwefeldioxid, die in die Atmosphäre emittiert werden und zum Teil im Niederschlag gelöst in den Untergrund gelangen. Durch die mineralische und organische Düngung gelangen beträchtliche Mengen an Schwefel bzw. Sulfat in den Boden, weshalb in Gebieten mit hohem Anteil an landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen die Sulfatkonzentrationen deutlich erhöht sind. In der Trinkwasserverordnung TrinkwV ist der Grenzwert für Sulfat auf 240 mg/l festgelegt. Falls die natürliche Sulfatkonzentration höher ist, kann der Grenzwert bis zu 500 mg/l betragen. Für die Parameter der Rohwasseruntersuchungsverordnung (siehe hierzu auch Messnetze ) gibt es keine eigenen Grenzwerte. Maßgeblich sind die in der Trinkwasserverordnung TrinkwV aufgeführten Grenzwerte. Die Vorgabe lautet hier: Das Trinkwasser darf eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht besorgen lassen. Schwellenwerte beschreiben die Konzentration eines Schadstoffes, einer Schadstoffgruppe oder der Wert eines Verschmutzungsindikators im Grundwasser, der zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt festgelegt wurde. Grundlage für die Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind die in der Grundwasserverordnung GrwV aufgeführten Schwellenwerte. Geringfügigkeitsschwellewerte (GFS) sind Werte, bei deren Unterschreitung und Exposition über die Nahrungskette von keiner Gefährdung auszugehen ist. Die Bund-/ Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat hierzu die Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser verfasst. Sie dient zur bundeseinheitlichen und nachvollziehbaren Bewertung von Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit, die bereits eingetreten sind oder die es zu verhindern gilt. Gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) entsprechen dem allgemeinen trinkwasserhygienischen Vorsorgegedanken und sind rechtlich nicht bindend. Ihre Überschreitung bietet Anlass zu trinkwasserhygienischer, nicht aber zu gesundheitlicher Besorgnis. Der GOW wird so niedrig angesetzt, dass auch bei lebenslanger Aufnahme der betreffenden Substanz kein Anlass zu gesundheitlichen Besorgnis besteht. Das Umweltbundesamt UBA hat GOW festgesetzt für: Nicht relevante Metaboliten von Wirkstoffen aus Pflanzenschutzmitteln Arzneimittelwirkstoffe oder Diagnostika Ein GOW wird nur vorläufig vergeben. Sein Austausch gegen einen höheren, auf vollständiger Datenbasis und für denselben Stoff abgeleiteten, lebenslang gesundheitlich duldbaren Trinkwasser-Leitwert (LW TW ) ist möglich, wenn die Datenbasis aussagekräftig neu bewertet wurde. (Der Trinkwasser-Leitwert gibt die Höchstkonzentration eines Stoffes im Trinkwasser an, die lebenslang ohne gesundheitliche Besorgnis aufgenommen werden könnte.) Kim Hußmann Tel.: 0611-6939 702 Dr. Richard Hoffmann Tel.: 0611-6939 778 GruSchu Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen Grundwasserbeschaffenheitsbericht 2022 Grundwasserbeschaffenheitsbericht 2017 Grundwasserbeschaffenheitsbericht 2012

Hochwasser-Information vom 20. August 2002

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 507/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 507/02 Magdeburg, den 20. August 2002 Hochwasser-Information vom 20. August 2002 Aktuelle Informationen der Landesregierung zur Hochwasser-Siutation in Sachsen-Anhalt Aktuelle Lage und Pegelstände Nach Angaben des Umweltministeriums wurden am Dienstagmorgen (6.00 Uhr) folgende Pegelstände gemessen: Elbe bei Dessau 6,87 m Elbe bei Wittenberg 6,46 m Elbe bei Aken 7,39 m Elbe bei Barby 6,87 m Elbe bei Magdeburg 6,65 m Elbe bei Niegripp 9,18 m Elbe bei Tangermünde 7,57 m Elbe bei Wittenberge 6,99 m Die fallende Tendenz der Wasserstände in der Elbe hat sich bis in den Raum Barby durchgesetzt. Nach bisherigem Kenntnisstand hat der Hochwasserscheitel in der Nacht zum Dienstag zwischen 20.00 und 24.00 Uhr mit einem Wasserstand von 670 cam Magdeburg passiert. Am frühen Dienstagmorgn befand sich der Scheitel im Raum Niegripp und sollte im Tagesverlauf bis Tangermünde vorrücken. Auf der rechten Elbseite werden von der sächsischen Grenze bis unterhalb der Lutherstadt Wittenberg aus Sicherheitsgründen keine Deiche mehr verteidigt. Die Sicherung der Rückstau-Deiche entlang der Ohre ist abgeschlossen. Wegen der Rückstaus der Elbe ist die Situation an der B 1-Brücke Magdeburg-Heyrothsberge weiter angespannt. In der Nacht zum Dienstag brach in der Nähe der Brücke im rechten Umflutdeich auf einer Länge von rund 30 Metern ein Deich. Sicherungsmaßnahmen werde geprüft. An der Böschung des rechten Elbdeiches werden zwischen den Ortslagen Randau und Kreuzhorst, zwischen Magdeburg-Seestraße und dem linken Elbeumflutdeich unterhalb Haberlandbrücke (zwischen Elbenau und Plötzky) die Deiche gesichert. Am Dienstag beginnt in der Altmark auf einer Länge von neun Kilometern die Erhöhung des linken Elbdeiches unterhalb des Reetz-Wischedeiches um 30 cm. Die vier Deichbaustellen im Landkreis Stendal wurden gesichert. Der linke Elbdeich unterhalb Ortslage Bittkau wurde auf 1,5 km Länge um 30 cm erhöht. Sicherungsmaßnahmen erfolgen auch am Bucher Deich in Höhe Kellerwihl. Evakuierungsmaßnahmen und Hilfskräfte Wie das Innenministerium mitteilte, mussten bislang schätzungsweise 60.000 Sachsen-Anhalter aufgrund des Hochwassers evakuiert werden. Betroffen seien zahlreiche Ortschaften in sechs Landkreisen sowie die Landeshauptstadt. Beim Kampf gegen das Hochwasser sind neben landeseigenen Kräften auch 17.000 Helfer von außerhalb im Einsatz. Die Kräfte kommen u. a. vom THW, der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz und der Feuerwehr. Gesperrte Straße Nach Angaben von Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre mussten in Sachsen-Anhalt bislang 323 Straßenkilometer gesperrt werden. Seuchengefahr Nach Angaben von Gesundheitsminister Gerry Kley besteht momentan keine akute Seuchengefahr. "Panikmache ist nicht angebracht", betonte der Ressortchef. Die Gesundheitsämter der Landkreise und Städte sowie das Hygieneinstitut beim Landesuntersuchungsamt Sachsen-Anhalts seien bestens präpariert, um im Notfall die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. "Bislang besteht jedoch kein Handlungsbedarf", fügte der Minister hinzu. Stärkeres Engagement des Bundes für Landwirte gefordert Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke forderte vom Bund ein stärkeres Engagement für die von den Fluten betroffenen Landwirte. Nach bisherigen Angaben müsse das Soforthilfeprogramm des Bundes für hochwassergeschädigte Landwirte zur Hälfte von den betroffenen Bundesländern gegenfinanziert erden, kritisierte die Ressortchefin. Das Geld aus der Landeskasse werde jedoch dringend benötigt, um die vom Hochwasser angerichteten Schäden in der Landwirtschaft zu beheben. Die Bundesregierung will zehn Millionen Euro bereitstellen Die Verteilung des Geldes soll über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt werden. Bund und Länder wollten sich am Dienstag weiter verständigen. Hilfsangebote Nach dem Jahrhunderthochwasser gibt es für die Opfer der Flutkatastrophe zahlreiche Hilfsangebote. Neben zahlreichen Privatpersonen starteten auch Verbände, Institutionen und Behörden Spendenaktionen. Unter dem Motto "Kommunen helfen Kommunen" rief der Städte- und Gemeindebund zu Unterstützung für betroffene Gemeinden, Städte und Landkreise auf. Außerdem bereite der Städte- und Gemeindebund unter www.fluthilfe.org eine Internet-Plattform vor, über die Hilfsangebote koordiniert werden sollen. Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau hat nach eigenen Angaben unter der Rufnummer 0345/2 12 62 38 eine Hotline geschaltet, über die Schadensmeldungen betroffener Unternehmen aufgenommen und koordiniert werden. Außerdem bietet die IHK umfangreiches Informationsmaterial zu Sonderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank an. Die Informationen könnten über www.halle.ihk.de oder über die Fax-Nr. 0345/2 17 99 02 abgerufen werden. Grundbucharchiv Barby Trotz steigenden Grundwassers sind die Akten im Grundbucharchiv Barby sicher. Nach Angaben des Justizministeriums wurden die rund zwei Millionen Akten in der vergangenen Woche vorsorglich in höher gelegene Etagen des Archivs sowie andere Gebäude gebracht. Auch die Technik für das Elektronische Grundbuch ist nicht vom Wasser bedroht. Mit der Abschaltung des Servers und der Auslagerung der Technik in höhere Etagen wurde das Elektronische Grundbuch vorübergehend vom Netz genommen. Den Angaben zufolge steht das Grundwasser im Keller des Grundbucharchivs derzeit etwa 20 Zentimeter hoch. Hintergrund Elbe Die Elbe ist Sachsen-Anhalts längster Fluss. Sie durchfließt das Land auf einer Strecke von 302 Kilometern. Damit befindet sich der längste Elbabschnitt Deutschlands in Sachsen-Anhalt. Es folgen Niedersachsen mit 272 km, Sachsen mit 179 km, Schleswig-Holstein mit 109 km, Brandenburg mit 93 km, Hamburg mit 51 km und Mecklenburg-Vorpommern mit 21 km. Die zum Schutz vor Elbhochwasser angelegten Deiche erstrecken sich insgesamt auf einer Länge von 525 km; hinzu kommen die Deiche im Bereich der Elbeumflut/Ehle mit 40,5 km. Insgesamt werden in Sachsen-Anhalt Flächen in einer Ausdehnung von rund 250.000 Hektar durch Deiche begrenzt. Die Deichanlagen haben eine Gesamtlänge von 1.343 Kilometern. Von 1990 bis 2002 wurde der Schutz vor Hochwasser erheblich verbessert. Dazu wurden jährlich rund 7,5 Millionen Euro in die Sanierung von Deichen ¿ insbesondere an der Elbe und ihren großen Nebenflüssen ¿ bereitgestellt. Parallel dazu musste die Funktionsfähigkeit vieler technischer Anlagen an diesen Gewässern verbessert werden. Allgemeine hygienische Hinweise · Kinder sind bei Hochwasser besonders gefährdet. Das Baden und Spielen im überschwemmungswasser ist unbedingt zu unterlassen. Neben dem Infektionsrisiko besteht hier insbesondere eine erhöhte Verletzungsgefahr. · Beim Aufräumen Handschuhe, Gummistiefel und feuchtigkeitsabweisende Kleidung tragen. Der Kontakt von verletzter Haut mit Schlamm ist zu vermeiden. Auf erhöhte Verletzungsgefahren ist auch beim Aufräumen zu achten. · Grundsätzlich wird das Risiko einer fäkal-oral übertragbaren Krankheit erheblich verringert, wenn vor dem Essen, Trinken und Rauchen die Hände gründlich mit sauberem Wasser gereinigt werden. · Geschirr und Gebrauchsgegenstände sind vor der Benutzung gründlich mit heißem und sauberem Wasser zu reinigen. · Bei Verdacht auf fäkale Kontamination ist eine desinfizierende Reinigung der betroffenen Flächen und Gegenstände zu empfehlen. Dazu sind Chlor- und Aldehydpräparate (zu beziehen aus Apotheken) geeignet. · Kellerräume sind zu reinigen, gegebenenfalls zu desinfizieren und über eine längere Zeit austrocknen zu lassen, um Schimmelpilzbefall vorzubeugen. · überflutete Gärten sind so bald wie möglich umzugraben. Damit wird der Insektenvermehrung und der Geruchsbelästigung vorgebeugt. Verdorbene Lebensmittel und Bioabfall sind möglich schnell zu entsorgen. Termine Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer informiert sich am (heutigen) Dienst von 16.00 bis 16.45 Uhr gemeinsam mit Innenminister Klaus Jeziorsky im Katastrophenschutz-Stab des Innenministeriums. Der ursprünglich für den Nachmittag geplante Besuch der CDU-Bundesvorsitzenden Angela Merkel wurde kurzfristig abgesag.t Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Mikrobiologische Probenahme

Mikroorganismen, also mikroskopisch kleine, eigenständige lebende Zellen, können die Qualität von Wasser negativ beeinflussen, sodass das Wohl des Menschen gefährdet ist. Im Vordergrund steht hier vor allem die Übertragung von Krankheitserregern mit dem Trinkwasser, aber auch Oberflächenwasser und Kühlwasser können hygienische Risiken bergen. Aus diesem Grund ist das Wissen über die Durchführung einer sorgfältig vorbereiteten und sachgerechten Probenahme für die Bestimmung mikrobiologischer Parameter (z.B. auf fäkale Verunreinigungen und Legionellen) ein Grundbaustein für eine Analyse im Labor. Ziel ist es, eine repräsentative Probe zu erhalten, die den tatsächlichen Zustand des Wassers zum Zeitpunkt der Probenahme wiederspiegelt. Die Mikrobiologische Probenahme findet im LANUV Anwendung für die Qualitätsbestimmung von Seen und Badegewässern, aber auch von Abwässern aus Produktionsanlagen und Kühlwässern, die der 42. Bundesimmisionsschutzverordnung (kurz 42. BimSchV) unterliegen. Eine besondere Herausforderung ist es, die Sterilität der Probenbehälter und Probenahmegeräte zum Zeitpunkt der Probenahme zu gewährleisten. Alle Bereiche, die mit dem zu beprobenden Wasserkörper in Kontakt kommen, müssen vorher desinfiziert bzw. sterilisiert werden. Dies geschieht entweder thermisch mit einem Propan/Butan-Kartuschenbrenner oder chemisch mit 70% (v/v) Ethanol oder iso-Propanol. In Kühlanlagen werden außerdem häufig Biozide eingesetzt, um die Vermehrung von gefährlichen Keimen wie Legionellen im Kühlwasser zu unterdrücken und die Infektionsgefahr für die Umwelt zu verringern. In diesen Fällen muss der Probenahmebehälter mit einem Inaktivierungsmittel versetzt werden, der die eingesetzten Biozide im Gefäß deaktiviert, damit diese das entnommene zu analysierende Probengut nicht nachträglich beeinflussen. Dabei ist zu jeder Zeit der Schutz des Probenehmenden vor Infektionen durch Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung wie Handschuhe und Atemschutz zu gewährleisten. Weitere Informationen zum Thema können dem LANUV-Arbeitsblatt 44 entnommen werden. Mit einem Kartuschenbrenner wird der Edelstahlbecher zur Probenahme zunächst sterilisiert, Foto: LANUV/Fachbereich 63 Nach Sterilisation kann die mikrobiologische Probenahme durchgeführt werden, Foto: LANUV/Fachbereich 63

Offizieller Start in die Badesaison 2000: Öffentliche Badegewässer sind okay/Neue Badegewässerkarte wird ausgeliefert

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 047/00 Magdeburg, den 15. Mai 2000 Offizieller Start in die Badesaison 2000: öffentliche Badegewässer sind okay/Neue Badegewässerkarte wird ausgeliefert Magdeburg. Auch wenn sich das Wetter in diesem Jahr nicht nach amtlichen Terminen richtet und viele Kommunen mit vorzeitiger öffnung ihrer Badestellen reagiert haben: Am heutigen Montag beginnt offiziell die Badesaison 2000. Die gute Nachricht zum Tage: Der Saisonstart an den natürlichen Badegewässern in Sachsen-Anhalt verläuft ungetrübt. Bei den bisher entnommenen und im Hygieneinstitut Sachsen-Anhalt untersuchten Wasserproben wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Das geht auch aus der aktuellen Badegewässerkarte hervor, die pünktlich zum Saisonstart ab sofort verfügbar ist. Grundlage der überwachung durch die Gesundheitsämter ist eine Richtlinie der Europäischen Union über die Qualität der Badegewässer, in der einheitliche Qualitätsanforderungen festgelegt sind. Die Gesundheitsämter überprüfen die bakterielle Belastung des Badewassers und beurteilen die allgemeine hygienische Gesamtsituation der Badestellen. Dazu finden bei den im 14-tägigen Abstand durchzuführenden Probenahmen umfangreiche Ortsbesichtigungen statt, bei denen u.a. auf Wasserfärbung, Sichttiefe, Geruch, Schaumentwicklung, Zuflüsse, Algenmassenentwicklungen sowie Besatz mit Wasservögeln geachtet wird. Auskünfte zu den aktuellen überwachungsdaten erteilen die zuständigen Gesundheitsämter bis zum Ende der Badesaison, die bis zum 15. September dauert. Die Badegewässerkarte des Landes Sachsen-Anhalt führt 57 Badestellen an natürlichen Gewässern auf. Obwohl grundsätzlich an all diesen Seen ohne Bedenken gebadet werden kann, stuft die übersichtskarte noch einmal in drei Kategorien ein: in "sehr gut geeignet" über "gut geeignet" bis "geeignet". Grundlage der vorgenommenen Eingruppierung sind die bakteriologischen Untersuchungsergebnisse des Jahres 1999 und die Einschätzung der Gesundheitsämter in Bezug auf die Einhaltung allgemeiner Ordnungs- und Sicherheitskriterien (Beschaffenheit des Ufers, Gestaltung des Strandes, Zustand der sanitären Einrichtungen, Sicherheit der Badegäste während des Badebetriebes). Anhand dieser Kriterien erhielten 15 Badestellen die Empfehlung "sehr gut geeignet", 27 das Prädikat "gut geeignet" und 15 die Einstufung "geeignet". Zwei Badeseen haben gegenüber dem Vorjahr eine Höherbewertung geschafft. Das betrifft den Wolmirsleber Schachtsee, der nunmehr in der höchsten Kategorie liegt, und den Albertinesee im Landkreis Schönebeck, der in diesem Jahr "gut" ist. Alle anderen Gewässer blieben in der Qualitätsbewertung gleich. Die Badegewässerkarte informiert weiterhin über das mögliche Auftreten von Blaualgen und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken. Es wird empfohlen, aus Vorsorgegründen bei intensiver Grünfärbung des Wassers und verminderter Sichttiefe oder Vorhandensein eines Algenteppichs in Ufernähe auf das Baden zu verzichten. Besonders Kinder sind gefährdet, wenn sie bei starken Algenanschwemmungen baden oder in Ufernähe spielen. Das Verschlucken des Wassers oder sehr langer Hautkontakt kann dann nämlich übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, Fieber oder allgergische Reaktionen hervorrufen. In Sachsen-Anhalt gibt es neben den in der Badegewässerkarte ausgewiesenen Badestellen noch weitere Gewässer, vorwiegend Kiesseen, Baggerlöcher, kleinere Teiche, die in den Sommermonaten von der Bevölkerung zum Baden genutzt werden. Diese Gewässer unterliegen aber nicht der strengen 14-tägigen überwachung durch die Gesundheitsämter. Die Behörden sind jedoch verpflichtet, bei konkreten Anhaltspunkten einer gesundheitlichen Gefahr für die Badenden, z. B. festgestellten Einleitungen von Schadstoffen, Auftreten von Erkrankungsfällen, Algenmassenentwicklungen u. ä., entsprechende Maßnahmen (Untersuchung des Badewassers, Aussprechen von Badeverboten) zu ergreifen. Deshalb wird empfohlen, zum Baden grundsätzlich nur die in der Badegewässerkarte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Diese unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle durch die Gesundheitsämter und verfügen größtenteils über eine entsprechende Infrastruktur, wie z. B. ausgebaute Zufahrten, Sanitäranlagen, organisierte Müllentsorgung. Die Badegewässerkarte wird in dieser Woche an die Gesundheitsämtern ausgeliefert und kann von dort bezogen werden. Hintergrund Anzahl der Badegewässer in Sachsen-Anhalt: 57 Gewässer, an denen öffentlich ausgewiesene Badestellen vorhanden sind Das Baden in diesen Gewässern wird grundsätzlich empfohlen. Diese Badestellen sind in der Badegewässerkarte des Landes Sachsen-Anhalt 2000 veröffentlicht. ca. 200 Gewässer, die in den Sommermonaten zum Baden genutzt werden An diesen Gewässern sind keine öffentlich ausgewiesenen Badestellen vorhanden, d. h. das Baden wird nicht empfohlen bzw. ist verboten (Aufstellen von Badeverbotsschildern durch Eigentümer des Gewässers) Badegewässerüberwachung im Land Sachsen-Anhalt: erfolgt auf Rechtsgrundlage der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer 76/160/EWG Umsetzung dieser EG-Richtlinie ist in einer gemeinsamen Verordnung des Ministeriums für Raumordnung und Landwirtschaft und des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales erfolgt. Näheres zur überwachungspraxis regelt eine Durchführungsbestimmung. Badeverbot durch die überwachungsbehörden: wird von den Gesundheitsämtern ausgesprochen, wenn Grenzwertüberschreitungen (siehe: Kriterien) festgestellt und bei entsprechenden Nachkontrollen bestätigt werden. Auch wenn eine durchgeführte Ortsbesichtigung genügend Verdachtsmomente beispielsweise für eine fäkale Verunreinigung liefert, kann Badeverbot veranlasst werden. Kriterien für die Beurteilung der Badegewässerqualität: Die EG-Richtlinie schreibt verbindliche Gütekriterien vor, die in Richt- und Grenzwerte unterschieden werden: Richtwerte: Leitwerte für gute Wasserqualität, überschreitung bedeutet keine Gesundheitsgefahr für die Badegäste. Grenzwerte: liegen im Vorsorgebereich; geringe überschreitungen bedeuten noch keine Gesundheitsgefahr; Ursachen sollten aber recherchiert werden; Untersucht wird auf die mikrobiologischen Parameter gesamtcoliforme Bakterien (Grenzwert 10.000/100 ml) und fäkalcoliforme Bakterien (Grenzwert 2.000/100 ml) als sogenannte Indikatorkeime. Auf dieser Grundlage erfolgt die Abschätzung der bakteriellen Belastung des Badegewässers. Andere mikrobiologische Parameter, wie z. B. Salmonellen oder Darmviren werden nur dann bestimmt, wenn aufgrund der Ortsbesichtigungen diese Parameter im Wasser möglich erscheinen oder eine Verschlechterung der Wasserqualität vermutet wird. Bei den 14-tägigen Ortsbesichtigungen werden zusätzlich zur Bewertung der bakteriologischen Untersuchungsdaten noch andere Aspekte berücksichtigt, so z. B. Merkmale zur Einschätzung der hygienischen Situation der Badegewässer (Zustand der sanitären Einrichtungen und Umkleideräume, Organisation der Abfallentsorgung, Anschluss an die öffentliche Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, Vorhandensein von Abwassereinleitungen und/oder anderer möglicher Einträge in das Gewässer, Nähe von Abfalldeponien, Auftreten von Algenmassenentwicklungen, Vorhandensein von Wasservögeln u. ä.) Kriterien zur Gesamteinschätzung des Badegewässers einschließlich der Badestelle und deren Umgebung (Beschaffenheit des Ufers, Gestaltung des Strandes, überwachung durch einen Rettungsschwimmer u. ä.) über festgestellte Missstände z. B. Verunreinigungen durch Müll oder Unrat wird der Eigentümer/Betreiber der Badestelle informiert mit der Aufforderung, diese zu beseitigen. Ziel der überwachungen: ist in erster Linie der Schutz der Badegäste vor Infektionen und Allergien sowie die Bewahrung und Verbesserung der Wasserqualität Zuständigkeiten bei der überwachung: Verantwortlich: Landkreise und kreisfreie Städte in enger Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Umweltbehörden Gesundheitsämter überwachen während der Badesaison die Gewässer und kontrollieren die hygienische Gesamtsituation; erteilen Auskünfte über die Badegewässerqualität; lassen mikrobiologische Parameter im Hygieneinstitut Sachsen-Anhalt untersuchen Staatliche ämter für Umweltschutz untersuchen im Rahmen eines Landesmessprogramms das Wasser auf bestimmte physikalische und chemische Parameter (z. B. pH-Wert, gelöster Sauerstoff, Ammoniak, Nitrate und Phosphate) Impressum: Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Pressestelle Seepark 5-7 39116 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Badegewässerkarte Sachsen-Anhalt

Durch die Klimaerwärmung werden auch unsere Badegewässer wärmer, so dass sich gesundheitsgefährdende Bakterien besser vermehren können. Da gerade in Hitzeperioden viele Menschen gerne an Badeseen fahren, um sich zu erfrischen und abzukühlen, ist es wichtig sich über die gesundheitliche Qualität der Gewässer zu informieren. Die Badegewässerkarte des Landes Sachsen-Anhalt informiert über die aktuelle Wasserqualität, wofür regelmäßige Probenentnahmen während der Badesaison durchgeführt werden. Die Badegewässerkarte ist ein übersichtliches Online-Kartentool, das regelmäßig aktualisiert die überwachten Badegewässer im ganzen Bundesland enthält. ermöglicht es, sich vorsorglich über das Vorkommen von mikrobiologischen Parametern (Escherichia coli und Intestinale Enterokokken) sowie sonstige Gefahrenquellen ( z.B. Blaualgen) in Badegewässern zu informieren, um Erkrankungen zu vermeiden. enthält weiterhin Informationen zu Strandqualität, vorhandenen Rettungsschwimmern, Einschätzungen der sanitären Anlagen, Informationen zu Sport- und Freizeitmöglichkeiten, zu Gastronomieangeboten, zur Erreichbarkeit ( z.B. mit PKW oder Fahrrad) sowie Kontaktadressen. Zielgruppe Das Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die sich über die Qualität der Badegewässer in Sachsen-Anhalt informieren möchten. Wissenschaftlicher Hintergrund In Sachsen-Anhalt überwachen die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörden die Badegewässer durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. Während der Badesaison, die im Allgemeinen vom 15.05. bis 15.09. andauert, werden im Abstand von nicht länger als einem Monat Wasserproben genommen und die mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli (Indikatoren für fäkale Verunreinigungen) im Landesamt für Verbraucherschutz bestimmt. Die Bewertungen des Gewässerzustands beruht auf einem Berechnungsverfahren, in das in der Regel die Ereignisse aus 4 Jahren einfließen. Überschreiten einzelne Messwerte eine definierte Schwelle, werden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz veranlasst.

Badegewässer in Deutschland: Saubere Sache

Rund 98 Prozent der Badegewässer in Deutschland erfüllen die Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie. Knapp 91 Prozent wurden sogar mit der besten Note ‚ausgezeichnet‘ bewertet. Dies zeigen die am 23. Mai von der EU-Kommission veröffentlichten Daten zur Wasserqualität der Badegewässer 2016. Nur fünf deutsche Badegewässer wurden demnach 2016 von der Kommission als mangelhaft bewertet. Damit bleibt die Qualität der deutschen Badegewässer weiterhin gut – auch 2015 wurden ähnliche Ergebnisse gemeldet. In der Badesaison 2016 wurden 2.292 deutsche Badegewässer untersucht, insgesamt wurden 13.500 Wasserproben genommen und ausgewertet. Von den Badegewässern lagen 1.893 an Binnenseen, 367 an der Küste von Nord- und Ostsee und 32 an Flüssen. Die Wasserqualität der meisten Flüsse schwankt, da die Flüsse vor allem nach starken Regenfällen oft massiv verunreinigt und dann nicht mehr zum Baden geeignet sind. Das ⁠ UBA ⁠ rät deshalb bei unbekannter Wasserqualität vom Baden in Flüssen ab. Schlechte Wasserqualität zum Beispiel durch Einleitung von geklärten Abwässern, bei der auch Krankheitserreger im Wasser auftreten, kann man als Badender nicht „mit bloßem Auge" erkennen. Daher werden regelmäßig Wasserproben genommen und auf zwei Indikatorbakterien für eine fäkale Verschmutzung untersucht: Escherichia coli und intestinale Enterokokken. Die aktuellen Ergebnisse der Untersuchungen können für jedes Badegewässer online auf den Internetseiten der Bundesländer eingesehen werden. Eine Übersicht gibt es unter http://www.uba.de/wasserqualitaet-in-badegewaessern . Individuelle Badegewässerprofile werden im Internet und als Aushang am jeweiligen Badegewässer veröffentlicht. Hier gibt es Informationen zu Verschmutzungsquellen (zum Beispiel Abwassereinleitungen) und sonstigen möglichen Gefahren für die Badenden, beispielsweise ⁠ Cyanobakterien ⁠. Probleme mit massenhaftem Wachstum von Cyanobakterien erkennt man als sogenannte „Algenblüte“ an einer blaugrünen Trübung des Wassers. Hier gibt es eine einfache Regel, ab wann man in solchem Wasser nicht mehr baden gehen sollte: bis zu den Knien ins Wasser gehen – wenn man seine Füße nicht mehr sieht, sind zu viele Cyanobakterien im Wasser. Die EG-Badegewässerrichtlinie Die EG-Badegewässerrichtlinie legt fest, wie die Qualität der Badegewässer überprüft wird. Seit der Einführung dieser Überwachung im Jahre 1976 hat sich die Qualität der Badegewässer stark verbessert. So gab es in den 1990er Jahren noch 10 bis 15 Prozent mangelhafte Badegewässer gegenüber nur noch 0,2 Prozent in der Badesaison 2016. Die Ergebnisse der vorangegangenen Badesaison für jedes Badegewässer in Europa können eingesehen werden unter http://www.eea.europa.eu/themes/water/status-and-monitoring/state-of-bathing-water . Entgegen der guten Badegewässerqualität ist der ökologische Zustand vieler Flüsse und Bäche in Deutschland weniger gut: Nur rund 26 Prozent der deutschen Seen erreichten 2015 das Prädikat „gut“ oder „sehr gut“ nach der EU-⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠; bei den Flüssen und Bächen waren es nur sieben Prozent – kein einziges der Übergangs- und Küstengewässer an Nord- und Ostsee war 2015 in gutem oder sehr gutem ökologischen Zustand.

Freshwater Plankton as a habitat for hygienically relevant bacteria

Das Projekt "Freshwater Plankton as a habitat for hygienically relevant bacteria" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Duisburg-Essen, Zentrum für Wasser- und Umweltforschung durchgeführt. Plankton bietet eine große Oberfläche, die von Biofilmen kolonisiert werden kann. Diese Biofilme können hygienisch relevante Mikroorganismen beherbergen, welche mit Hilfe von Plankton Organismen, als sogenannte Vektoren transportiert werden können. Dies wurde an Gattung Vibriogezeigt, jedoch ist recht wenig über andere Organismen und über Süßwasser bekannt. Erste Ergebnisse deuten auf ähnliches hin. Mikroorganismen können einen VBNC Zustand (viable but nonculturable) einnehmen, d.h. mit konventionellen Kultivierungsmethoden sind sie nicht nachweisbar. Dies birgt ein Risiko für die Trinkwasseraufbereitung, sowie für die Nutzung des Gewässers für Freizeitzwecke. Ziele dieses Projekts ist die Untersuchung von lokal typischem Phytoplankton und Zooplankton von einem mesotrophen See (Baldeneysee) auf Zielorganismen. Zielorganismen sind Indikatoren von fäkalen Verunreinigungen (E. coli, Enterococci, C. perfringens) und Pathogene (Campylobacterspp., P. aeruginosa, Legionellaspp. und Aeromonas spp.). Besonderes Augenmerk wird auf den VBNC Zustand gelegt, welcher mittels molekularbiologischen Methoden detektiert wird. Die Lebensfähigkeit der Mikroorganismen wird anhand Kultivierungsmethoden, als auch mittels Zellelongation (direct viable count), Bestimmung der Membranintegrität, Fluoreszenz in-situ Hybridisierung and real-time PCR für Legionella spp. Ergebnisse dieses Projektes werden zur Erstellung einer Risiko-Abschätzung der hygienischen Qualität des Gewässers beisteuern.

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